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Rezension von "Soziale Psychiatrie" von Clausen und Eichenbrenner. Eine Theorie der Sozialen Arbeit

©2014 Essay 25 Seiten

Zusammenfassung

Die „Soziale Psychiatrie“ wird hier als Theorie der Sozialen Arbeit erfasst und anhand der von Kleve vorgeschlagenen Systematisierung analysiert. Kleve schlägt für die Analyse einer Wissenschaftstheorie eine dreigliedrige Vorgehensweise vor. Die Wissenschaftstheorie „Soziale Psychiatrie“ soll hier anhand der phänomenalen Frage, der kausalen Frage und der aktionalen Frage analysiert werden.

Kleve schlägt für die Analyse einer Wissenschaftstheorie eine dreigliedrige Vorgehensweise vor. Die Wissenschaftstheorie „Soziale Psychiatrie“ soll hier anhand der phänomenalen Frage, der kausalen Frage und der aktionalen Frage analysiert werden.

Die phänomenale Frage soll hierbei Beschreibungen zu der vorliegenden Theorie liefern, es soll erörtert werden auf welchen Gegenstandsbereich die Theorie abzielt. Weiterhin sollen die grundlegenden Definitionen dargelegt werden. Die kausale Frage soll die vorliegenden Beschreibungen erklären und kausale Zusammenhänge darlegen. Ziel hierbei ist es, die vorliegenden Probleme näher zu bestimmen. Die aktionale Frage bildet die aus den Konstruktionen abzuleitenden Handlungsideen ab.

Weiterhin soll im zweiten Abschnitt der Arbeit geklärt werden, welche Perspektiven sich für die eigene Tätigkeit (Sozialarbeiter im Sozialpsychiatrischen Dienst) ergeben.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhalt

I. Teil: Analyse der gewählten Theorie: „Soziale Psychiatrie“
Einleitung
Die Phänomenale Frage
Die kausale Frage
Die aktionale Frage

II. Teil Perspektiven für die eigene Tätigkeit

Quellen:

I. Teil: Analyse der gewählten Theorie: „Soziale Psychiatrie“

Einleitung

In dieser Ausarbeitung soll im Rahmen des Masterstudiums an der FH-Potsdam (Modul II) das Buch „Soziale Psychiatrie“, von Clausen und Eichenbrenner rezensiert werden. Die „Soziale Psychiatrie“ wird hier als Theorie der Sozialen Arbeit erfasst und anhand der von Kleve vorgeschlagenen Systematisierung analysiert (Kleve 2006, S. 4). Kleve schlägt für die Analyse einer Wissenschaftstheorie eine dreigliedrige Vorgehensweise vor. Die Wissenschaftstheorie „Soziale Psychiatrie“ soll hier anhand der phänomenalen Frage, der kausalen Frage und der aktionalen Frage analysiert werden.

Die phänomenale Frage soll hierbei Beschreibungen zu der vorliegenden Theorie liefern, es soll erörtert werden auf welchen Gegenstandsbereich die Theorie abzielt. Weiterhin sollen die grundlegenden Definitionen dargelegt werden. Die kausale Frage soll die vorliegenden Beschreibungen erklären und kausale Zusammenhänge darlegen. Ziel hierbei ist es, die vorliegenden Probleme näher zu bestimmen. Die aktionale Frage bildet die aus den Konstruktionen abzuleitenden Handlungsideen ab (vgl. Kleve 2006, S. 4).

Weiterhin soll im zweiten Abschnitt der Arbeit geklärt werden, welche Perspektiven sich für die eigene Tätigkeit (Sozialarbeiter im Sozialpsychiatrischen Dienst) ergeben.

Die Phänomenale Frage

Die Autoren legen bereits mit dem Untertitel „Grundlagen, Zielgruppen, Hilfeformen“ den vertiefenden Fokus fest. Als erste und wichtigste Grundlage wird der Begriff der Sozialen Psychiatrie genauer beschrieben. Die Autoren gehen davon aus, dass der Laie mit dem Begriff „Psychiatrie“ in der Regel die Behandlung von psychisch erkrankten Menschen innerhalb einer Klinik verbindet. Das Feld der Sozialpsychiatrie oder auch Gemeindepsychiatrie steht hingegen für die ambulante Versorgung psychisch erkrankter Menschen in der Gemeinde und somit auch außerhalb der Klinik. Die Autoren legen bei ihrer Beschreibung Wert darauf, dass sie keinen alternativen Behandlungsansatz zur klinischen Behandlungsform darstellen, sondern eine ergänzende, oder komplementäre Behandlung durch freie Träger in der Gemeinde. Allerdings ist es unbenommen, dass die Triebfeder der Sozialpsychiatrie stark mit der Vergangenheit der Psychiatrie und den unwürdigen Verhältnissen im Rahmen der institutionalisierten Psychiatrie verbunden ist (vgl. Clausen und Eichenbrenner 2010, S. 9).

Als Hauptaufgabe der Sozialen Psychiatrie beschreiben die Autoren die Analyse des Sozialen Umfeldes, die Vermeidung der Entmündigung und vor allem die Konzeption bedürfnisgerechter Hilfen für psychisch erkrankte Menschen. Die Aufgaben innerhalb der sozialen Psychiatrie legen die Autoren keineswegs allein in die Hände der Professionellen, sondern fordern die aktive Beteiligung von Betroffenen und deren Angehörigen. Das Konzept der Sozialen Psychiatrie sieht es vor, dass die Fachkräfte die Lebenssituation der Betroffenen verstehen, respektieren und wenn möglich auch verbessern. Dem sozialpsychiatrischen Handeln setzen die Autoren einen ethischen und sozialpolitischen Aspekt bei den Professionellen voraus. Weiterhin fordern die Autoren die Fachkräfte auf, sich mit den Strukturen der psychiatrischen Versorgung aus anderen Ländern auseinanderzusetzen und vor allem die Geschichte der Psychiatrie kritisch zu reflektieren sowie die Strukturen immer weiter zu entwickeln (vgl. Clausen und Eichenbrenner 2010, S. 10 ff). Anhand dieser Forderung wird die Geschichte der Psychiatrie durch die Autoren umrissen.

Die fehlenden medizinischen Kenntnisse und die damit verbundene Angst vor dem auffälligen Verhalten der Betroffenen führten zu deren Verdrängung aus dem Bild der Städte Europas und zu unmenschlichen Behandlungsmethoden. Die ersten großen Reformer in Europa waren Pinel und Esquirol, die sich für Rücksicht und Rechte der Betroffenen einsetzen (Clausen und Eichenbrenner 2010, S. 15). Weiterhin wird der medizinische Fortschritt angeführt, der zu mehr Verständnis für die Erkrankung der Psyche führte. Als starker Einschnitt in dieser Entwicklung wird die Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland beschrieben. Mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wurde am 01.01.1934 die Rechtsgrundlage zur Verfolgung psychisch erkrankter Menschen erlassen. In den Jahren 1939-1945 wurden in Deutschland und in den von Deutschen besetzten Gebieten ca. 200 000 psychisch erkrankte Menschen aufgrund ihrer Beeinträchtigung ermordet (Clausen und Eichenbrenner 2010, S. 19). Aber auch nach der Kapitulation der Nationalsozialisten verbesserte sich die Situation von psychisch beeinträchtigten Menschen nicht. Als entscheidenden Anstoß für die Veränderungen der Strukturen der psychiatrischen Versorgung sehen die Autoren die Psychiatrie-Enquete von 1975 an. Die Enquete schildert und kritisiert die katastrophalen Zustände in den psychiatrischen Anstalten. Der damit beginnende Reformprozess rückt die Rechte der Betroffenen ins Blickfeld und fördert die Gründungen von Tagesstätten und therapeutischen Wohngemeinschaften (vgl. Clausen und Eichenbrenner 2010, S. 20). Die Autoren schildern weitergehend den Ausbau der ambulanten Versorgungsstrukturen in den Gemeinden, besonders hervorzuheben sind hierbei die Tageskliniken, psychiatrischen Institutsambulanzen, Sozialpsychiatrischen Dienste und die Angehörigen- und Selbsthilfegruppen. Als Grundpfeiler der Sozialen Psychiatrie wird der Gemeindepsychiatrische Verbund beschrieben. Dieser soll alle verfügbaren Angebote für psychisch beeinträchtigte Menschen in einer Region miteinander vernetzen (Clausen und Eichenbrenner 2010, S. 22).

Im zweiten Kapitel widmen sich die Autoren den Leitgedanken der Sozialen Psychiatrie. Als erste Leitgedanken werden die Sozialraumorientierung und die Inklusion angeführt. Dies beinhaltet die Entwicklung von Rahmenbedingungen, im jeweiligen Sozialraum, in welchem die Betroffenen die Möglichkeit haben, an der Gesellschaft zu partizipieren. Hierfür fordern die Autoren eine individuelle Hilfeplanung, damit „passgenaue“ Unterstützungen in Zusammenarbeit mit dem Betroffenen entwickelt werden können. Für die Sozialraumorientierung schlagen die Autoren die Differenzierung in vier Ebenen nach Hinte vor (Räumliche Ebene, Methodische Ebene, Steuerungsebene, Finanzierungsebene). Unter Inklusion verstehen die Autoren die Gestaltung der Gemeinde im Sinne einer inklusiven Gesellschaft (vgl. Clausen und Eichenbrenner 2010, S. 24 ff). Danach werden Empowerment und Recovery als entscheidende Leitgedanken der Sozialen Psychiatrie beschrieben. Empowerment wird als gemeinsames Handeln von Betroffenen und Professionellen, mit dem Ziel eine soziale und demokratische Psychiatrie zu entwickeln, dargelegt (Clausen und Eichenbrenner 2010, S. 30). Hierdurch soll die Selbstbestimmung der Betroffenen gefördert werden. Recovery wird mit Erholung übersetzt. Als weitere Steigerung wird Salutogenese (Gesundheit) als Leitgedanke oder Ziel der Sozialen Psychiatrie beschrieben. Weiterhin benennen die Autoren Prävention und eine bedürfnisangepasste Behandlung. Daran anschließend benennen Clausen und Eichenbrenner Hilfeplan und persönliches Budget als Instrumente der Leitkultur der Sozialen Psychiatrie. Das Hilfeplanverfahren und die damit verbundene Hilfekonferenz sollen eine individuelle und passgenaue Hilfe ermitteln und dokumentieren. Das persönliche Budget ist eine neue Form der Leistungsgewährung, die die Selbstbestimmung der Betroffenen fördern soll. Dem Betroffenen wird eine Geldleistung zur Verfügung gestellt, um sich selbst eine angemessene und möglichst individuelle Hilfeleistung „einzukaufen“.

Im dritten Kapitel führen Clausen und Eichenbrenner in die elementaren Rechtsgrundlagen der Sozialen Psychiatrie ein. Oberstes Prinzip allen Handelns in der Sozialen Psychiatrie ist die Achtung der Würde des Menschen (Clausen und Eichenbrenner 2010, S. 49). Dieser und weitere Grundsätze des GG haben prinzipielle Gültigkeit, ein Eingriff in diese Rechte ist nur möglich, wenn sich ein Patient akut gefährden würde oder eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellt. In diesem Fall kann eine Unterbringung gegen den Willen eines Betroffenen angeordnet werden. Die Rechtsgrundlagen hierfür bilden das Betreuungsrecht und die Unterbringungsgesetze der Länder (Psych KG). Weiterhin führen die Autoren das Sozialrecht, das Rehabilitationsrecht und die Teilhabe an. Die Sozialgesetzbücher legen die unterschiedlichen Leistungsträger dar, um ggf. Maßnahmen zu finanzieren.

Im Bereich der Teilhabe wird kurz auf die medizinische -und berufliche Rehabilitation eingegangen. Im Bereich der Sozialen Rehabilitation wird die Eingliederungshilfe beleuchtet, da diese originäre Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bietet. Im nächsten Abschnitt des dritten Kapitels wird das Zivilrecht beleuchtet. Das BGB als das hier maßgebende Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Bürgern. Psychisch beeinträchtigte Menschen sind ohne Einschränkungen geschäftsfähig, allerdings besteht die Möglichkeit, eine gesetzliche Betreuung einzurichten (§ 1896 ff. BGB). Die gesetzliche Betreuung wird durch einen Beschluss des jeweiligen Amtsgerichts eingerichtet, um beträchtliche Nachteile für den Betreuten abzuwenden. Die Betreuung kann für verschiedene Wirkungskreise eingerichtet werden. Ein Betreuer mit entsprechenden Wirkungskreisen kann seinen Betreuten aber auch unter bestimmten Voraussetzungen in einer Klinik unterbringen (§ 1906 BGB).

Im letzten Abschnitt werden das Strafrecht und der Maßregelvollzug als Schnittstelle zwischen Justiz und Psychiatrie beschrieben. Begeht ein psychisch beeinträchtigter Mensch eine Straftat im direkten Zusammenhang mit seiner Erkrankung, wird die psychiatrische Behandlung in einer Klinik des Maßregelvollzuges angeordnet (§§ 63, 64 StGB). Voraussetzung hierfür ist eine verminderte Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB).

Im vierten Kapitel beschreiben Clausen und Eichenbrenner die unterschiedlichen Zielgruppen der Sozialen Psychiatrie.

Als erstes wird die Gruppe der chronisch psychisch kranken Menschen erörtert. Beschrieben werden Symptome, Medikation und der hohe Anteil der Menschen, die zusätzlich unter einer Suchterkrankung leiden. Eine US-amerikanische Studie aus dem Jahr 2001 legt dar, dass 20-60% aller schizophrenen Patienten Alkoholmissbrauch betreiben (Clausen und Eichenbrenner 2010, S. 77). Unter dem Begriff der „Heavy User“ beschreiben die Autoren Menschen, die das psychiatrische Versorgungssystem mit ihrem Verhalten überfordern. Seit 1968 wird in der BRD die Sucht als Krankheit deklariert, die Abhängigkeitserkrankten bilden die nächste dargelegte Zielgruppe bei Clausen und Eichenbrenner ab. Hierbei gehen die Autoren auch auf den Paradigmenwechsel in Deutschland in der Behandlung dieser Zielgruppe ein. Seit 1990 wird die Substitution, die Versorgung mit dem Ersatzstoff Methadon, durch die Krankenkassen finanziert.

Die nächste Zielgruppe bilden die wohnungslosen psychisch kranken Menschen ab. Zuerst wird der korrekte Fachbegriff für die Personengruppe eingeführt: „allein stehende Wohnungslose“. Die Anzahl dieser Menschen ist statistisch nicht realistisch zu erfassen. Es sind eher Männer, die ohne festen Wohnsitz sind. Ein bis zwei Drittel der Wohnungslosen in den Industrieländern sind psychisch beeinträchtigt (Clausen und Eichenbrenner 2010, S. 83). Die Kausalität zwischen Wohnungslosigkeit und psychischen Beeinträchtigungen kann noch nicht eindeutig beantwortet werden. Die Eingliederungshilfe und die Jugendhilfe sind die vorrangigen Versorgungssysteme vor der Wohnungslosenhilfe.

Im darauf folgenden Abschnitt wird die Gruppe der psychisch kranken Straftäter beschrieben. Auch in der Forensik wird die therapeutische Behandlung angestrebt, um eine Heilung der Betroffenen zu erreichen. Danach gehen die Autoren auf Kinder und Jugendliche mit psychischen Auffälligkeiten ein. Die Autoren schränken hierbei ein, dass ein auffälliges Verhalten eines Kindes nicht unbedingt mit einer psychiatrischen Erkrankung in Verbindung stehen muss, vielmehr kann dies auch eine Reaktion auf belastende Prozesse innerhalb der Familie sein (Clausen und Eichenbrenner 2010, S. 89). Als Aufgabe der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden die Aktivierung der Selbsthilfekräfte und familiären Ressourcen beschrieben. Eine besondere Herausforderung für das Hilfesystem stellen psychisch kranke Eltern und deren Kinder dar. In Deutschland leben bis zu 500 000 Kinder und Jugendliche mit einem psychisch kranken Elternteil zusammen (Clausen und Eichenbrenner 2010, S. 93). Hier muss das Wohl des Kindes beachtet und mögliche Einschränkungen abgewendet werden. Grundsätzlich beschreiben die Autoren, dass der Zeitpunkt der Erkrankung des Elternteils relevant ist. Je kleiner die Kinder sind, desto massiver sind ihre Ängste um und vor dem erkrankten Elternteil (Clausen und Eichenbrenner 2010, S. 93).

Als in Deutschland schlecht versorgte Personengruppe werden psychisch erkrankte Migranten beschrieben. Der Zugang zu Regelangeboten scheitert bereits an den Sprachbarrieren, und die interkulturelle Kompetenz wird in der Psychiatrie nicht als Schlüsselkompetenz angesehen. Bestrebungen zur Verbesserung dieses Umstandes sind aber zu erkennen (Clausen und Eichenbrenner 2010, S 97 ff).

Die letzte beschriebene Personengruppe sind alte psychisch kranke Menschen. Diese Menschen sind Patienten der Gerontopsychiatrie. In Deutschland wird die Zahl der psychisch kranken alten Menschen auf ca. 2 Millionen geschätzt (Clausen und Eichenbrenner 2010, S. 101). Kurzzeitpflegen und geriatrische Tagesstätten werden zum Teil über die Pflegeversicherung finanziert.

Im fünften Kapitel werden die grundlegenden Methoden und Elemente der Sozialen Psychiatrie dargelegt. Als erste Grundlage wird die Beratung angeführt, diese wird durch die verschiedenen Berufsgruppen mit unterschiedlichen Ansätzen innerhalb der Sozialen Psychiatrie durchgeführt. Clausen und Eichenbrenner empfehlen für den Beratungsprozess eine entsprechende Vorbereitung, ausreichende Anamnese, Kontinuität in der Beziehung, eine klientenzentrierte und motivierende Gesprächsführung, sowie konkrete Absprachen zum Ende des Beratungsgesprächs. Grundsätzlich sollte Hilfe zur Selbsthilfe angeboten werden, und es sollte akzeptiert werden, dass der Betroffene der Experte für sein Problem ist.

Als spezielle Beratungsformen werden die Suchtberatung, gerontopsychiatrische Beratung und die Internet-Beratung genannt.

Die Unterstützung findet in der Regel in den Räumen der Institutionen statt, aber auch Hausbesuche können notwendig werden, um Krisenintervention zu betreiben oder weitere Informationen über den Betroffenen und sein Umfeld zu erhalten. Hierdurch soll ein personenbezogener Hilfebedarf analysiert werden, damit Zielvereinbarungen in den Bereichen Selbstversorgung, Tagesstruktur und Beschäftigung entwickelt werden können.

Als wichtige Institution des Sozialen Psychiatrie wird der Sozialpsychiatrische Dienst angeführt. Der SpD, als Abteilung der kommunalen Gesundheitsämter, soll Betroffene und Angehörige beraten, Eingliederungshilfen einleiten und ggf. Anträge nach dem PsychKG stellen. Die Mitarbeiter des SpD führen inzwischen keine direkten Hilfen mehr aus, sondern sind Casemanager, die sich um die Koordinierung von Unterstützungsmaßnahmen kümmern.

Ein wichtiges Element der Sozialen Psychiatrie ist die Netzwerkarbeit (personenbezogen, strukturell). Diese soll vor allem soziale Beziehungen psychisch erkrankter Menschen entwickeln, da sich gezeigt hat, dass durch soziale Beziehungen Krisen abgemildert oder ganz aufgefangen werden können (vgl. Clausen und Eichenbrenner 2010, S. 128). Eine Krise ist der Verlust des seelischen Gleichgewichts, wenn ein Mensch mit Ereignissen konfrontiert ist, die er zurzeit nicht bewältigen kann, weil seine inneren und äußeren Ressourcen nicht ausreichen (vgl. Clausen und Eichenbrenner 2010, S. 132). Die Krise erfordert die aktive Mitarbeit des Klienten und seines Umfeldes (vgl. Clausen und Eichenbrenner 2010, S. 133). Die Krisenintervention wird ambulant, teilstationär und auch stationär angeboten. Hiervon abzugrenzen ist der psychiatrische Notfall, hierbei steht eine akute Gefährdung im Vordergrund, und es bedarf einer sofortigen Reaktion durch die entsprechenden Institutionen.

Als eine klassische Unterstützungsform der Sozialen Psychiatrie wird das Betreute Wohnen angeführt. Hier existieren verschiedene Formen: Betreutes Einzelwohnen in eigener Wohnung (BEW), Therapeutische Wohngemeinschaften in Mehrraumwohnungen eines Trägers (TWG), Übergangswohnheim (ÜWH), Pflegeheime und den Wohnverbund (z. B. Appartmentwohnen). Weiterhin ist der Bereich der Tagesgestaltung ein wichtiger Teil der Sozialen Psychiatrie. Dem Wunsch psychisch erkrankter Menschen nach einer sinnvollen Tages- und Freizeitgestaltung wird in psychosozialen Kontaktstellen und Tagesstätten nachgegangen. Diese bieten unverbindliche Angebote an allen Wochentagen und zu allen wichtigen Festen des Kalenderjahres an. Wichtiges Element der sozialpsychiatrischen Arbeit sind auch die verschiedenen Gruppenangebote: Gruppen für Angehörige, Selbsthilfegruppen, Psychoseseminare (trialogischer Ansatz), Psychoedukative Gruppen und Trainingsgruppen. Als besonders groß zeigt sich der Wunsch von psychisch erkrankten Menschen nach einer sinnhaften Tätigkeit. Daher spielt die Teilhabe am Arbeitsleben eine große Rolle innerhalb der Sozialen Psychiatrie. Grundsätzlich sind psychisch erkrankte Menschen erwerbsfähig und fallen somit in die Zuständigkeit des SGB II / Grundsicherung (Träger der Grundsicherung sind die JobCenter und Kommunen). Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für Beschäftigung und Integration psychisch erkrankter Menschen in den Arbeitsmarkt. Die wichtigsten sind die Berufstrainingszentren (Vorbereitung auf den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt), die Werkstätten für behinderte Menschen (für Menschen mit Behinderung, die noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können) und der Zuverdienst (Zweckbetriebe von psychosozialen Trägern) (vgl. Clausen und Eichenbrenner 2010, S. 157 ff).

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Details

Seiten
Jahr
2014
ISBN (eBook)
9783656985785
ISBN (Paperback)
9783656985792
Dateigröße
475 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Potsdam – Sozialwesen
Erscheinungsdatum
2016 (Juli)
Note
1,7
Schlagworte
rezension soziale psychiatrie clausen eichenbrenner eine theorie sozialen arbeit
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