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Vergleich der Mediensysteme im Dritten Reich und in der Deutschen Demokratischen Republik. Funktionsweise des Zensurapparats und Rolle der Journalisten

©2015 Hausarbeit 14 Seiten

Zusammenfassung

In der folgenden Arbeit soll ein Vergleich zwischen dem Dritten Reich und der DDR hergestellt werden, wobei das Augenmerk insbesondere auf der Medienpolitik, dem Mediensystem, der Funktionsweise des Zensurapparats und der Rolle der Journalisten liegt.

Im Verlauf der deutschen Geschichte waren besonders das Dritte Reich (1933-1945) sowie die Deutsche Demokratische Republik (1945-1990) von strikter Medienpolitik, die auch starke Kommunikationskontrolle beinhaltete, geprägt. Allerdings unterscheiden sich die Ausgangspositionen beider Epochen deutlich. Einerseits wurde schon gegen Ende der Weimarer Republik mit Präsidialkabinetten und Notverordnungen der Grundstein für die Ausschaltung der Grundrechte und damit auch der Meinungs- und Pressefreiheit im Dritten Reich gelegt (Frei & Schmitz 1999). Dahingegen entstand die DDR nach dem Zweiten Weltkrieg aus der „Stunde Null“ Deutschlands und wurde in ihrem politischen System stark von der Sowjetunion als Besatzungsmacht und deren marxistisch-leninistischen Idealen geprägt (Otto 2015). Daher stellt sich die Frage, inwiefern es zwischen diesen beiden Systemen im Hinblick auf die Medien Unterschiede oder Parallelen gibt.

Schon vor der Machtergreifung 1933 legten die Nationalsozialisten großen Wert auf Propaganda. Hierzu wurde eigens eine Reichspropagandaleitung eingerichtet, deren Aufgabe vor allem darin lag, Tagungen zum Thema Propaganda sowie Rednerschulungen abzuhalten. Außerdem gab die NSDAP zahlreiche eigene Zeitungen heraus, von denen etwa ein Drittel allerdings nur über einen kurzen Zeitraum existierte. Nach der Machtergreifung wurde schließlich das Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda unter der Leitung von Joseph Goebbels eingerichtet, das sämtliche Medieninhalte vorgeben sollte.

Leseprobe

Inhalt

1. Einleitung

2. Mediensystem des Dritten Reichs

3. Mediensystem der Deutschen Demokratischen Republik

4. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Verlauf der deutschen Geschichte waren besonders das Dritte Reich (1933-1945) sowie die Deutsche Demokratische Republik (1945-1990) von strikter Medienpolitik, die auch starke Kommunikationskontrolle beinhaltete, geprägt. Allerdings unterscheiden sich die Ausgangspositionen beider Epochen deutlich. Einerseits wurde schon gegen Ende der Weimarer Republik mit Präsidialkabinetten und Notverordnungen der Grundstein für die Ausschaltung der Grundrechte und damit auch der Meinungs- und Pressefreiheit im Dritten Reich gelegt (Frei & Schmitz 1999). Dahingegen entstand die DDR nach dem Zweiten Weltkrieg aus der „Stunde Null“ Deutschlands und wurde in ihrem politischen System stark von der Sowjetunion als Besatzungsmacht und deren marxistisch-leninistischen Idealen geprägt (Otto 2015). Daher stellt sich die Frage, inwiefern es zwischen diesen beiden Systemen im Hinblick auf die Medien Unterschiede oder Parallelen gibt.. In dieser Arbeit soll ein Vergleich zwischen dem Dritten Reich und der DDR hergestellt werden, wobei das Augenmerk insbesondere auf der Medienpolitik, dem Mediensystem, der Funktionsweise des Zensurapparats und der Rolle der Journalisten liegt.

2. Mediensystem des Dritten Reichs

Schon vor der Machtergreifung 1933 legten die Nationalsozialisten großen Wert auf Propaganda. Hierzu wurde eigens eine Reichspropagandaleitung eingerichtet, deren Aufgabe vor allem darin lag, Tagungen zum Thema Propaganda sowie Rednerschulungen abzuhalten (Frei & Schmitz 1999). Außerdem gab die NSDAP zahlreiche eigene Zeitungen heraus, von denen etwa ein Drittel allerdings nur über einen kurzen Zeitraum existierte (ebd.). Nach der Machtergreifung wurde schließlich das Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda unter der Leitung von Joseph Goebbels eingerichtet, das sämtliche Medieninhalte vorgeben sollte (Zelle 2010).

Gesetzlich gesehen beruhte die Aufhebung der Demokratie und damit auch der Pressefreiheit zunächst wie auch gegen Ende der Weimarer Republik auf Notverordnungen. Mit der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat, die am 28. Februar 1933 erlassen wurde und auch als Reichstagsbrandverordnung bekannt ist, wurden neben anderen grundlegenden Rechten auch die Presse- und Meinungsfreiheit eingeschränkt (Frei & Schmitz 1999). Das seit dem Kaiserreich bestehende Reichspressegesetz wurde 1934 durch das Schriftleitergesetz ergänzt (Stöber 2010), das die Zulassungsbedingungen für Journalisten deutlich verschärfte und die Pressefreiheit weiter einschränkte (Brodersen 1968).

Infolgedessen wurden linksorientierte und regimekritische Zeitungen liquidiert oder in Besitz der Partei gebracht (Schütz 1995) und deren Journalisten verhaftet oder ins Exil getrieben (Frei & Schmitz 1999). Große, international renommierte Zeitungen wie beispielsweise die Frankfurter Zeitung blieben vorerst eigenständig, um dem Ausland gegenüber Liberalität vorzutäuschen (Schütz 1995). Generell erwies sich die Presse jedoch aufgrund der großen Zahl der bereits bestehenden Zeitungen als schwierig unter Kontrolle zu bringen (ebd.)

Da der Rundfunk, der für Goebbels das wichtigste Mittel der Massenbeeinflussung war (ebd.), schon während seiner Anfangszeit in der Weimarer Republik staatsnah organisiert wurde, war er deutlich leichter als Propagandamittel zu benutzen (Frei & Schmitz 1999). Zwischen 1934 und 1937 wurden alle deutschen Inlandssender zu Reichssendern erklärt und der zentralen Reichsrundfunkgesellschaft unterstellt (Schütz 1995). 1940 wurden sie letztendlich zu einem einheitlichen Reichsprogramm zusammengeschlossen, was allerdings auch damit zusammenhing, dass wegen des Krieges weniger Arbeitskräfte verfügbar waren (ebd.). Um sicherzustellen, dass die Propaganda das Volk auch erreichte, brachte das Propagandaministerium den sogenannten Volksempfänger auf den Markt, wodurch bis Kriegsbeginn 70% aller deutschen Haushalte mit Radiogeräten versorgt waren (Frei & Schmitz 1999). Des Weiteren wurde der Empfang von ausländischen Sendern verboten (Schütz 1995). Die Verbreitung des Rundfunks war allerdings eine der Ursachen einer Zeitungskrise, weshalb verstärkt Reklame für Zeitungen gemacht wurde (Frei & Schmitz 1999). Die Hoffnung des Reichssendeleiters Eugen Hadamovsky, den Rundfunk durch die aufkommende Technologie des Fernsehens abzulösen und aus den Deutschen ein „Volk von Fernsehern“ zu machen, ging wegen des Krieges erst nach dem Ende des Dritten Reiches in Erfüllung (Schütz 1995).

Da durch die Reichskulturkammer alle kulturellen Produktionen kontrolliert wurden, wurde der Filmindustrie im Jahr 1933 ein großes Budget für Propagandafilme zur Verfügung gestellt (Schütz 1995). Da sich die Bevölkerung allerdings mit der ständigen Propaganda unzufrieden zeigte, wurden nach dem Röhm-Putsch 1934 keine Propagandafilme mehr produziert. Auch die Übertragung von Reden und Kundgebungen im Radio wurde bereits im Herbst 1933 deutlich zurückgenommen. Stattdessen wurde die Konzentration der Medien stärker auf Unterhaltungsangebote verlagert, die in erster Linie nicht propagandistisch ausgerichtet waren (ebd.).

Die Medienlenkung im Nationalsozialismus fand auf mehreren Ebenen statt. Auf der inhaltlichen Ebene stellten die Reichspressekonferenzen das zentrale Steuerungsmittel dar (Stöber 2010). Hier gaben Regierungsvertreter täglich Anweisungen, über welche Themen in welcher Intensität und mit welcher Einstellung berichtet werden sollte. Diese Anweisungen waren zwar als Bitten formuliert, aber dennoch als Befehle zu verstehen (Frei & Schmitz 1999) und diskret zu behandeln, was jedoch in der Praxis meist nicht möglich war, wodurch in vielen Fällen auch gewöhnliche Redakteure über die sprachlichen Regelungen Bescheid wussten (Zimmermann 2007). Allerdings wurden Journalisten auch dazu aufgefordert, angesichts des Mangels an Primärquellen die gegebenen Anweisungen etwas umzuformulieren, ihren Schreibstil zu variieren und weitere Quellen heranzuziehen, um ihre Artikel glaubwürdiger erscheinen zu lassen, was ihnen auch gewisse Spielräume bei der Übermittlung von Nachrichten offen ließ (ebd. ). Auch im oben erwähnten Schriftleitergesetz wurde der Inhalt von Presseerzeugnissen insofern eingeschränkt, dass es Journalisten verboten war, mit ihren Äußerungen das deutsche Reich sowie seine Wehrhaftigkeit, Kultur oder Wirtschaft anzugreifen oder „die Ehre und Würde eines Deutschen“ (Brodersen 1989, S. 91) verletzen. Da die meisten Zeitungen keinen Korrespondenten in Berlin hatten, lag eine weitere Möglichkeit zur Steuerung der Medien beim Deutschen Nachrichtenbüro (DNB).

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Details

Seiten
Jahr
2015
ISBN (eBook)
9783656986263
ISBN (Buch)
9783656986270
Dateigröße
541 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz – Institut für Publizistik
Erscheinungsdatum
2016 (Juli)
Schlagworte
Zensur kommunikationskontrolle drittes reich ddr
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