Lade Inhalt...

"Der Menschheit Hälfte blieb noch ohne Recht" - Frauen in der Französischen Revolution

©2004 Hausarbeit 18 Seiten

Zusammenfassung

„Der Menschheit Hälfte blieb noch ohne Recht“ - eine Zeile aus dem Gedicht „Freiheit für alle“ von Louise Otto-Peters aus dem Jahre 1847. Wie viele andere Autorinnen in Deutschland beschäftigte sich Otto-Peters in der Zeit nach der Französischen Revo lution mit der ungerechten Rollenverteilung der Geschlechter in der Gesellschaft. In diesem oben genannten Gedicht beschreibt sie die Widersprüchlichkeit einer Situation, in der einerseits die Standesgrenzen niedergerissen waren, „freie Männer sich als Brüder“ grüßten und es „nur Bürger gab“, während die Männer, dieses „erneuert’ Geschlecht“, auf der anderen Seite stolz „auf die Schwestern (nieder) blickten“, die „von dem Ruf: ‚Für alle!' ausgenommen“ waren. 1 Tatsächlich war die Französische Revolution „die Geburtsstunde des modernen Feminismus“. 2 Durch Frauenrechtlerinnen wie Olympe de Gouge oder Théroigne de Méricourt wurden erste frauenrechtliche Grund steine ge legt und Überlegungen ange stellt, warum die Situation der Frauen zu dieser Zeit eine solche war und welche gesellschaftlichen Tatsachen dies bedingten. In dieser Arbeit soll dargestellt werden, welche Rolle Frauen im Übergang zu neu zu bildenden Gesellschaften spielen, hier der postrevolutionären republikanischen Gesellschaft in Frank reich, und wie sie - zum ersten Mal in der Geschichte - ihre gesellschaftlich vorgesehene Rolle versuchten zu durchbrechen. Zunächst wird dafür die Situation der Frauen während der Revolution beschrieben. Dann sollen insbesondere eine große Frauenrecht lerin, Olympe de Gouge, und ihre Schrift „Die Rechte der Frau und Bürgerin“ genauer unter die Lupe ge nommen werden. Im Anschluss daran soll unter der Überschrift „Instrumentalisierung der Weiblichkeit“ ein Blick auf die Rolle der Frau in der postrevo lutionären Gesellschaft geworfen werden, wobei besonders auf ein Frauenbild eingegangen wird, welches einerseits die Gesellschaftsordnung für die Ze it nach der Revolution entwarf und andererseits erklären könnte, warum Frauen bewusst aus den Errungenschaften der Re vo lution ausgeschlossen wurden. Am Ende soll mit Hilfe eines Fazits eine Zusammenfassung der Erkenntnisse gegeben werden.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Situation der Frauen während der Revolution
2.1 Die Zeit vor der Revolution
2.2 Beteiligung der Frauen an der Revolution
2.3 Ausschluss der Frauen von den Menschenrechten

3 Olympe de Gouge: „Die Rechte der Frau und Bürgerin“
3.1 Biografische Übersicht
3.2 „Die Rechte der Frau und Bürgerin“

4 Instrumentalisierung der Weiblichkeit
4.1 Weibliche Liberté als Freiheitsverkörperung
4.2 Die „republikanische“ Identität der Frau

5 Fazit

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

„Der Menschheit Hälfte blieb noch ohne Recht“ – eine Zeile aus dem Gedicht „Frei­heit für alle“ von Louise Otto-Peters aus dem Jahre 1847. Wie viele andere Autorin­nen in Deutsch­land beschäftigte sich Otto-Peters in der Zeit nach der Französischen Revo­lu­tion mit der ungerechten Rollenverteilung der Geschlechter in der Gesellschaft. In die­sem oben genan­nten Ge­dicht beschreibt sie die Wider­sprüchlichkeit einer Situation, in der einerseits die Standesgrenzen niedergerissen waren, „freie Männer sich als Brü­der“ grüßten und es „nur Bürger gab“, wäh­rend die Männer, dieses „erneuert’ Ge­schlecht“, auf der an­deren Seite stolz „auf die Schwestern (nieder) blickten“, die „von dem Ruf: ‚Für al­le!' ausgenommen“ waren.[1] Tatsächlich war die Französische Revolu­tion „die Geburtsstunde des modernen Fe­minismus“.[2] Durch Frauenrechtlerinnen wie Olympe de Gouge oder Théroigne de Méri­court wurden erste frauenrechtliche Grund­steine ge­legt und Überlegungen ange­stellt, warum die Situation der Frauen zu dieser Zeit eine solche war und welche gesell­schaft­lichen Tatsachen dies bedingten.

In dieser Arbeit soll dargestellt werden, welche Rolle Frauen im Übergang zu neu zu bildenden Ge­sellschaften spielen, hier der postrevolutionären republikanischen Gesell­schaft in Frank­reich, und wie sie – zum ersten Mal in der Geschichte – ihre gesell­schaft­lich vorgese­hene Rolle versuchten zu durchbrechen. Zunächst wird dafür die Situation der Frauen während der Revolution be­schrieben. Dann sollen insbeson­dere eine gro­ße Frauen­recht­lerin, Olympe de Gouge, und ihre Schrift „Die Rechte der Frau und Bür­ge­rin“ genauer unter die Lupe ge­nommen werden. Im Anschluss daran soll unter der Überschrift „In­strumen­talisierung der Weiblichkeit“ ein Blick auf die Rolle der Frau in der post­re­vo­lu­tionären Gesell­schaft geworfen werden, wobei besonders auf ein Frau­enbild eingegan­gen wird, wel­ches einer­seits die Gesellschaftsordnung für die Zeit nach der Revolution entwarf und an­derer­seits erklären könnte, warum Frauen bewusst aus den Errungen­schaften der Re­vo­lution ausgeschlossen wurden. Am Ende soll mit Hilfe eines Fazits ei­ne Zusammen­fas­sung der Erkenntnisse gegeben werden.

2 Situation der Frauen während der Re­volution

2.1 Die Zeit vor der Revolution

In Frankreich lebte in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die große Mehrzahl der Frauen auf dem Lande und musste dort neben der Hauswirtschaft voll auf dem Feld mit­arbeiten. Die Belastungen eines derart harten Arbeitstages wurden durch die ökono­mi­sche Notwendigkeit des Kinderkriegens[3] nur weiter intensiviert. So musste eine Bäu­e­rin zu dieser Zeit den Haushalt und die Kinder versorgen und daneben, wie der Mann, die Felder bewirtschaften. Es verwundert also nicht, dass Arthur Young ein seinen Reisebe­richten eine 28jährige Frau auf dem Land auf 60 oder 70 schätzte.[4]

Die Situation der Frauen in der Stadt war eine andere. Hier fanden sich viele unter­schiedliche soziale Kategorien, in denen die Verhältnisse verschieden waren. Ein be­son­ders gutes Bild von dieser Situation liefert uns Louis Sébastien Mercier, der in sei­nem Tableau de Paris viele unterschiedliche Frauenschicksale schildert. Man findet je­doch immer wieder, dass die Frauen stets im Bezug auf die Männer definiert wur­den und dass somit der Heirat eine besondere Bedeutung zukam. War eine Frau erst ein­mal ver­hei­ra­tet, so hatte sie keinerlei Mitspracherecht, was Vermögen oder Kinder be­traf. Es war so­gar schwierig für sie, nach dem Ableben ihres Mannes an seine finan­ziellen Mit­tel und – was fast erstaunt – an das Sorgerecht für ihre Kinder zu kommen. Auch gab es bis da­hin selbst bei Misshandlungen und anderen Grausamkeiten keine Möglichkeit zur Scheidung, da das Monopol auf Trauungen bei der Kirche lag.

Frauen der höheren Gesellschaftsschichten befanden sich in weitaus besseren Be­din­gun­gen. Vor der Heirat wurden sie zumeist zur Erziehung in einem Kloster un­ter­gebracht, wo sie dann auf ihre Verheiratung warteten. Hiernach genos­sen sie viele An­nehm­lich­keiten, waren jedoch immer noch vom Mann und seiner Stel­lung abhängig. Ei­gener Be­sitz blieb ihnen – zumindest rein rechtlich – versagt.[5]

2.2 Beteiligung der Frauen an der Revolution

Spannend und vielfach in Geschichtsbüchern bis heute unterschlagen ist auch die Teil­nahme der Frauen am revolutionären Geschehen. Ihre Motivation kann von zwei Seiten ausgehend begründet werden; einmal von der ökonomischen und ein andermal von der politischen Seite.[6]

Durch ihre Funktion als Hausfrau war die Frau automatisch in der Rolle der Brot­ver­sorgerin. Dieser Aufgabe kam eine große Bedeutung zu, da besonders auf dem Land und in den ärmeren Schichten der Stadtbevölkerung Brot, wenn nicht das einzige, dann zumindest das Hauptnahrungsmittel darstellte.[7] Durch die schlechten ökonomi­schen Ver­hältnisse jener Zeit[8] war jedoch das Getreide sehr knapp und wurde dement­spre­chend schnell von der wohlhabenderen Bevölkerung aufgekauft – sei es, um Ge­schäfte zu ma­chen oder um den eigenen Bedarf sicherzustellen. Dadurch mussten große Teile der Bevölkerung hungern. An diesem Punkt setzten die öko­no­misch mo­ti­vierten Revo­lutionsbemüh­ungen der Frauen ein, die sich Tag für Tag in lan­gen Schlan­gen vor den Bäckereien ein­fanden, um doch noch an etwas Brot zu kom­men. So entstanden beim „Herumstehen“ immer wieder spontane Protestaktionen, die sich meist direkt gegen den König richteten.

Das berühmteste Beispiel einer auf diese Art und Weise entstandenen Protestaktion ist wohl der Zug nach Versailles am 5./ 6. Oktober 1789. Auch er entstand in den Schlan­gen vor den Bäckereien und wurde durch das Gerücht intensiviert, dass der König vor­habe, Paris für seine Unruhen zu bestrafen und es nun deswegen aushun­gern lasse.[9] Als nun eine Frau anfing zu schreien und zu protestieren, dauerte es nicht lange, bis ein gro­ßer Zug von Frauen sich zum Pariser Rathause aufmachte, um den Bür­germeister zur Rede zu stellen. Immer mehr Frauen schlossen sich auf diesem Marsch spontan der Be­wegung an, sodass ihre Zahl bereits beim Eintreffen am Rathaus groß war. Als der Bür­germeister ihnen jedoch keine Erklärung geben konnte, plünder­ten die Frauen kurzer­hand das Rathaus und versorgten sich mit Waffen; und immer lauter wur­de der Ruf, nach Versailles zu marschieren. So machte sich eine riesige Menge von Frau­en auf, um vom König Brot zu erwirken.

Bezeichnend war die Spontaneität der Aktion, die eine so große Wirkung zeigte: Der Kö­nig wurde mit Hilfe der Nationalgarde gezwungen, die kurz zuvor verfassten Men­schen­rechte zu unterzeichnen, und wurde unter Jubel mitsamt seiner Familie nach Paris ge­führt, um nun in den Tuilerien und näher am Volk zu wohnen. So wurde nur mit dem Ruf nach Brot ein weitaus größerer Effekt erzielt.[10]

Jedoch gab es auch Aktionen von Frauen, die rein politisch motiviert waren. Nicht alle Frauen waren nur ökonomisch von der Situation betroffen, viele machten sich auch po­litische und grundsätzliche Gedanken. Dies geschah vor allem im Großbürgertum in Pa­ris, wo politische Salons entstanden, in denen über Gesellschaft und Philosophie debat­tiert und diskutiert wurde und die im Geistesleben Frankreichs einen recht hohen Ein­fluss besaßen.[11] Viele dieser Salons entstanden in Häusern, wo auch die Monsieurs ak­tiv an der Revolution beteiligt waren. Einer der einflussreichsten Salons entstand bei­spielsweise bei Madame de Condorcet, der Frau ei­nes berühmten Mitglieds der Natio­nalversammlung, das sogar zeitweise dort den Vor­sitz hatte. Dieser Marquis Jean-An­toine de Condorcet war darüber hinaus einer der wenigen Männer, die sich aktiv für das Wahlrecht für Frauen einsetzte: Er weist in einem Plädoyer für die Gleichbe­rechti­gung der Frau darauf hin, dass der Unterschied zwischen Mann und Frau nicht naturge­geben sondern anerzogen sein und fragt, warum sie, „nur weil sie schwanger werden können und sich gelegentlich unpässlich fühlen“, nicht die gleichen Rechte ausüben dürften wie die, die „jeden Winter die Gicht plagt und die sich leicht erkälten“.[12]

[...]


[1] Brandes, Helga (Hrsg.) (1991): ‚Der Menschheit Hälfte blieb noch ohne Recht’. Frauen und die Französische Revolution. Wiesbaden: Deutscher Universitäts-Verlag, S. 8.

[2] Harten, Hans-Christian; Harten, Elke (1988): Frauen – Kultur – Revolution. 1789-1799. Pfaffenweiler: Centaurus-Verlags-Gesellschaft, S. 3.

[3] Der Reichtum eines Bauernhofes hing nicht zuletzt von der Anzahl der „kostenlosen Arbeitskräfte“ ab.

[4] Petersen, Susanne (1987): Marktweiber und Amazonen: Frauen in der Französischen Revolution. Dokumente, Kommentare, Bilder. Köln: Pahl-Rugenstein, S. 24. Nach: Young, Arthur: Voyages en France 1787, 1788, 1789. Journal de voyages. Traduction, introduction et notes de Henri Sée, 3 Bde., Bd. 1.

[5] Informationen in diesem Kapitel zum größten Teil aus Petersen, Susanne (1987), a.a.O., S. 16 ff.

[6] Vgl. Petersen, Susanne (1991): Frauen in der Französischen Revolution. In: Brandes, Helga (Hrsg.), a.a.O., S. 17 ff.

[7] Petersen, Susanne (1991), a.a.O., S. 17.

[8] Die verschwenderische Hofhaltung des Königs führte zu Staatsbankrott in einem Ausmaß, das dem Staat die finanzielle Handlungsfähigkeit nahm. Hinzu kam ein Missverhältnis zwischen Lohn- und Preissteigerungen im Zusammenhang mit an Unmenschlichkeit grenzender Besteuerung.

[9] Petersen, Susanne (1991), a.a.O., S. 17.

[10] Vgl. Petersen, Susanne (1987), a.a.O., S. 62 ff.

[11] Petersen, Susanne (1987), a.a.O., S. 19.

[12] Christadler, Marieluise (1990): Von der Tribüne aufs Schafott. Frauen und Politik 1789-1795. In: Christadler, Marieluise (Hrsg.): Freiheit, Gleichheit, Weiblichkeit. Aufklärung, Revolution und die Frauen in Europa. Opladen: Leske + Budrich, S. 22 f., zitiert nach: Groult, Benoîte (1977): Le féminisme au masculin, Paris, S. 57 f.

Details

Seiten
Jahr
2004
ISBN (eBook)
9783638342698
DOI
10.3239/9783638342698
Dateigröße
564 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Hamburg
Erscheinungsdatum
2005 (Januar)
Note
1,0
Schlagworte
Menschheit Hälfte Recht Frauen Französischen Revolution
Zurück

Titel: "Der Menschheit Hälfte blieb noch ohne Recht" - Frauen in der Französischen Revolution
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
18 Seiten