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Ethische Probleme der Organtransplantation bei den Hirntoten

©2016 Hausarbeit 18 Seiten

Zusammenfassung

„Lebendig oder tot – terrium non datur“. Vor dem Tod ist die Phase des Sterbens zu bestehen. Niemand weiß den Zeitpunkt genau zu bestimmen, wann der Sterbeprozess beendet und der Tod eingetreten ist. Gibt es doch Kriterien, die uns erkennen lassen, wann das Leben beendet ist? Die Antwort auf diese Frage entscheidet auch über die gesellschaftliche Akzeptanz der Organstransplantation. In letzter zeit bezweifeln Wissenschaftler verstärkt, dass Mediziner zweifelsfrei und eindeutig zu sagen in der Lage sind, wann der Mensch tot ist.

Medizin, Ethik, Recht und Theologie ringen gemeinsam um Antworten in der Suche nach Kriterien der sicheren Feststellung des Todes. Wenn man mit dem Thema näher beschäftigt, drängt sich die Frage auf, ob der Hirntod tatsächlich der wirkliche Tod des Menschen ist und inwieweit wir eine ethische Verantwortung gegenüber hirntoten Organspenderinnen tragen. Das Gehirn ist nur ein Teil des Körpers und sein Tod bedeutet noch nicht, dass sofort der ganze Körper tot ist. Der Hirntot ist nur der erste Schritt, der Beginn des Sterbens. Die Organe leben noch, denn sie müssen im Falle einer Transplantation lebendig entnommen werden. Aber ist der Mensch nicht erst tot, wenn alle Organe abgestorben sind? Die Ärzte retten das Leben auf Kosten den Menschen, deren Sterbeprozess noch nicht abgeschlossen ist. Die Entscheidung darüber, den Sterbeprozess vorsätzlich verführt zu beenden, überlassen sie oftmals den Angehörigen der hirntoten Patienten.

Ethische Probleme der Organtransplantation bei den Hirntoten stellen zentrale Handlungsfelder meiner Arbeit dar. Im ersten Abschnitt stell sich die Frage nach der Definition des Begriffes „Organtransplantation“ und wird die aktuelle Lage in Deutschland dargestellt. Die wohl am schwierigsten zu beantwortende Frage ist die, ab wann ist der Mensch tatsächlich tot ist. Hier werden der Ablauf zur Feststellung des Hirntotes und dessen Kriterien vorgestellt. In einem weiteren Kapitel werden die ethischen Probleme dargelegt.

Weiterhin wird über die Aufgaben der Sozialen Arbeit gesprochen. Sozialarbeiterinnen sind der Gesellschaft und dem einzelnen hilfebedürftigen Menschen ethisch und moralisch verpflichtet. Sie tragen eine große Verantwortung und gestalten das Berufsbild.

Leseprobe

Gliederung

Einleitung

1 Organtransplantation
1.1 Begriffsdefinition
1.2 Organspende in Deutschland
1.3 Die aktuelle Rechtslage – das Transplantationsgesetz

2 Wann ist der Mensch tot? Feststellung des Hirntodes

3 Ethische Probleme bei der Organtransplantation bei den Hirntoten
3.1 Einwilligung zur posmortaler Organspende
3.2 Die schwierige Situation des Gespräches. Ärzte und Angehörige
3.3 Gerechtigkeitsprobleme zur Organzuteilung unter Mangelbedingungen

4 Organtransplantation und Soziale Arbeit

Zusammenfassung

Literatur

Einleitung

Lebendig oder tot – terrium non datur“. Vor dem Tod ist die Phase des Sterbens zu bestehen. Niemand weiß den Zeitpunkt genau zu bestimmen, wann der Sterbeprozess beendet und der Tod eingetreten ist. Gibt es doch Kriterien, die uns erkennen lassen, wann das Leben beendet ist? Die Antwort auf diese Frage entscheidet auch über die gesellschaftliche Akzeptanz der Organstransplantation. In letzter zeit bezweifeln Wissenschaftler verstärkt, dass Mediziner zweifelsfrei und eindeutig zu sagen in der Lage sind, wann der Mensch tot ist.[1]

Medizin, Ethik, Recht und Theologie ringen gemeinsam um Antworten in der Suche nach Kriterien der sicheren Feststellung des Todes. Wenn man mit dem Thema näher beschäftigt, drängt sich die Frage auf, ob der Hirntod tatsächlich der wirkliche Tod des Menschen ist und inwieweit wir eine ethische Verantwortung gegenüber hirntoten Organspenderinnen tragen. Das Gehirn ist nur ein Teil des Körpers und sein Tod bedeutet noch nicht, dass sofort der ganze Körper tot ist. Der Hirntot ist nur der erste Schritt, der Beginn des Sterbens. Die Organe leben noch, denn sie müssen im Falle einer Transplantation lebendig entnommen werden. Aber ist der Mensch nicht erst tot, wenn alle Organe abgestorben sind? Die Ärzte retten das Leben auf Kosten den Menschen, deren Sterbeprozess noch nicht abgeschlossen ist. Die Entscheidung darüber, den Sterbeprozess vorsätzlich verführt zu beenden, überlassen sie oftmals den Angehörigen der hirntoten Patienten.

Ethische Probleme der Organtransplantation bei den Hirntoten stellen zentrale Handlungsfelder meiner Arbeit dar. Im ersten Abschnitt stell sich die Frage nach der Definition des Begriffes „Organtransplantation“ und wird die aktuelle Lage in Deutschland dargestellt. Die wohl am schwierigsten zu beantwortende Frage ist die, ab wann ist der Mensch tatsächlich tot ist. Hier werden der Ablauf zur Feststellung des Hirntotes und dessen Kriterien vorgestellt. In einem weiteren Kapitel werden die ethischen Probleme dargelegt.

Weiterhin wird über die Aufgaben der Sozialen Arbeit gesprochen. Sozialarbeiterinnen sind der Gesellschaft und dem einzelnen hilfebedürftigen Menschen ethisch und moralisch verpflichtet. Sie tragen eine große Verantwortung und gestalten das Berufsbild. Die Transplantationsmedizin ist sehr schwer zu beurteilendes Feld, deswegen sollten sich die Mitarbeiterinnen der Sozialen Arbeit mit dieser Thematik auseinandersetzen, um den Menschen, die sich nicht mehr mitteilen können oder jene Angehörige, welche mit der Fragestellung überfordert sind, zu begleiten und zu unterstützen.

1 Organtransplantation.

1.1 Begriffsdefinition

Zunächst möchte ich den Begriff definieren und einen kurzen Überblick über die Organtransplantation geben, um ein genaueres Verständnis dafür entwickeln zu können, worum es geht.

Das Wort „Transplantation“ leitet sich ab von dem lateinischen Ausdruck „transplantare“, was „verpflanzen“ bedeutet. Die „Organtransplantation“ wird im Duden folgendermaßen definiert: „das Transplantieren von lebenden Geweben oder Organen.“[2]Mit Hilfe der Organtransplantation soll „ ... dem Kranken die verloren gegangene Funktion eigener Organe oder Gewebe wiedergegeben werden.[3]

„ Bei chronischem Organversagen stellen Organtransplantationen oft die einzige Möglichkeit einer lebensrettenden Therapie und einer wesentlichen Verbesserung der Lebensqualität der Patienten dar.“[4]Meilensteine für die Entwicklung der Transplantationsmedizin waren die erste erfolgreiche Lebend-Nierentransplantation zwischen zwei eineiigen Zwillingen in Boston USA im Jahr 1954 und die erste erfolgreiche Herztransplantation 1967 in Kapstadt.[5]Durch die Entwicklung intensivmedizinischer Möglichkeiten wie die künstliche Beatmung und Instandhaltung des Herz-Kreislauf-System und Medikamente zur Unterdrückung der Abstoßungsreaktion konnten Transplantationen bei den Menschen, die nicht miteinander verwandt waren, stattfinden. In der heutigen Zeit verhindert die geringe Anzahl an Spenderorganen die Behandlung der wartenden Empfängerinnen.[6]1966 folgte die erste erfolgreiche Pankreastransplantation durch Lillehei in Minnesota, und Tom Starzl gelang 1967 nach vielen Jahren umfangreichen tierexperimenteller und klinischer Forschung erstmals eine Lebertransplantation mit Langzeiterfolg. Die im gleichen Jahr durchgeführte Herztransplantation durch Christiaan Barnard erregte großes Medieninteresse und verhalf der Transplantationsmedizin zu starker Aufmerksamkeit. 1968 folgte die erste erfolgreiche Lungentransplantation durch Fritz Derome in Belgien.[7]

Die Ergebnisse der Transplantation wurden von Jahr zu Jahr besser. Erfahrungsgewinn, vor allem aber die Entwicklung neuer immunsuppressiver Medikamente machten weitere Transplantationserfolge möglich. Inzwischen gehören Transplantationen zur Routine der medizinischen Versorgung und sind damit zur Standarttherapie geworden.[8]

1.2 Organspende in Deutschland

Die Organspende in Deutschland hat in den Jahren 2004 und 2007 eine deutliche Steigerung erfahren. Während zuvor die Zahlen von Organspendern und zur Verfügung stehenden Organen seit mehr als 15 Jahren stagnierten, konnte ein Anstieg um 25 % gegenüber dem Durchschnitt der Vorjahre erreicht werden. 1313 Spender standen 2007 zur Verfügung und damit mehr als 4100 postmortal gespendete Organe. Trotz dieser erfreulichen Steigerung liegt Deutschland mit 16,0 Spendern pro Mio. Einwohner pro Jahr im europäischen Vergleich noch deutlich zurück – hinter Ländern wie Spanien, Belgien und Österreich.[9]

Die Absolutzahlen der Organspender sind im internationalen Vergleich jedoch bedeutend. Es gibt in Deutschland insgesamt mehr als 60.000 Organtransplantationen, bei denen es hauptsächlich um Niere, Leber, Herz, Lunge, Pankreas und Darm geht. Die Entnahme und Vermittlung gemäß des Transplantationsgesetzes (TPG) unterliegt strengen Regelungen. Durch die steigende Anzahl der Kliniken, welche Transplantationsprogramme anbieten, steigt auch die Zahl der vorgenommenen Transplantationen. Heute gehört dieses Versorgungsspektrum zum Repertoire eines jeden Universitätsklinikums und zahlreicher Krankenhäuser in Deutschland.[10]Allerdings funktionieren nach fünf Jahren nur noch 70% der meisttransplantierten Organe, nämlich der Nieren. Bei Lungen sind es nur 50%. Die chronische Abstoßungsreaktion bereitet den Medizinern Sorge, denn sie kennen die Ursache nicht.[11]

Im nächsten Kapitel wird über die aktuelle rechtliche Lage im Bezug auf das Transplantationsgesetz gesprochen.

1.3 Die aktuelle Rechtslage – das Transplantationsgesetz

Seit 1997 bestimmt das Transplantationsgesetz den rechtlichen Ordnungsrahmen für die Transplantation von Organen und Geweben in Deutschland. Das Gesetz, das ergänzt wird durch Rechtsverordnungen sowie durch Richtlinien der Bundesärztekammer, ist seitdem – nicht zuletzt als Folge der Umsetzung europäischer Vorgaben – mehrfach geändert worden. Zunächst ist 2007 der Anwendungsbereich auf die Übertragung von menschlichen Zellen ausgeweitet und der Umgang mit Geweben in der Transplantationsmedizin aufgrund der EU-Geweberichtlinie präzisiert[12]und dem EURecht angepasst worden. 2012 kam es dann zur Anpassung des Gesetzes an die Vorgabe der EU-Richtlinie über „Qualitätsund Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe“[13]und zur Einführung der sogenannten Entscheidungslösung.[14]

Das Transplantationsgesetz unterscheidet zwischen der Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern (2. Abschnitt) und bei lebenden Spendern (3. Abschnitt). Eine Lebendspende ist nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 unter anderem nur zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Lebendspende ein postmortal gespendetes Organ nicht zur Verfügung steht. Die vorliegende Stellungnahme befasst sich ausschließlich mit der postmortalen Organspende. Für die Verteilung der dabei gewonnenen Organe enthält § 12 Abs. 3 Satz 1 die Vorgabe, dass die vermittlungspflichtigen Organe – dies sind nach § 1a Nr. 2 TPG Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und Darm – nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patienten zu vermitteln sind. Dabei sind die Wartelisten der Transplantationszentren als einheitliche Warteliste zu behandeln (Satz 2).

Von ganz entscheidender Bedeutung ist aber die Feststellung, dass der Gesetzgeber zwischen Tod und Hirntot ganz offenbar differenziert. Das ist dadurch erklärbar, dass beim Gesetzgebungsverfahren die Meinungen hinsichtlich des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der gesamten Hirnfunktion als Grundlage einer gesetzlichen Regelung sehr umstritten waren. Nach einer Meinung galt der endgültige, nicht behebbare Ausfall der gesamten Hirnfunktion, auch bei künstlich aufrecht erhaltener Atmung und Kreislauffunktion, als ein sicheres Todeszeichen. Die Gegenmeinung vertrat die Auffassung, dass es sich lediglich um ein Zeichen für die Unumkehrbarkeit des Sterbeprozesses handle. Der Tod ist damit nicht eingetreten. Diese Gegenauffassung hat sich im Gesetzgebungsverfahren letztlich nicht durchgesetzt.[15]

Die wahrscheinlich schwierigste Frage ist die, ab wann der Mensch wirklich tot ist.

Da es in meiner Arbeit um die ethische Verantwortung gegenüber hirntoten Patienten geht, möchte ich mich im nächsten Kapitel mit der Todesdefinition und der Feststellung des Hirntodes beschäftigen.

[...]


[1]Vgl. Niederschlag / Proft: Wann ist der Mensch tot? Diskussion um Hirntot, Herztod und Ganztod, 2012, S.7

[2]Der Duden, Hg. Werner Scholze-Stubenrecht, Birgit Eichhoff, u.a., Bd. 5, Fremdwörterbuch, 6. Aufl., Mannheim: Duden, 1997, S. 822

[3]Antworten auf wichtige Fragen, S. 6

[4]Vgl. Molzahn, Martin/ Tuffs und Vollmann, Annete, Jochen, Organtransplantation und Organspende, Heft 17, Robert Koch-Institut mit dem Statistischen Bundesamt, o.O. 2003, S.7 ff

[5]Vgl. Beckmann, Kirste, Schreiber, Organtransplantation. Medizinische, rechtliche und ethische Aspekte, Freiburg/München 2008, S13

[6]Vgl. Molzahn, Tuffs, Vollmann, Organtransplantation und Organspende, 2007, S. 7 ff

[7]Terasaki, History of Transplantation Thirty-five recollections, UCLA Tissue Typing Lab Los Angeles,1991

[8]Danovitch, Handbook of Kidney Transplantation, 4th Edition, Lippincott Williams/Wilkins, 2005

[9]Sanz, Boni, Chirardini, Nanni Costa, Manyalich, International donation and transplantation activity, 2007

[10]Vgl. Molzahn, Tuffs, Vollmann, Organtransplantation und Organspende, 2007, S. 7 ff

[11]Vgl. Seel, Christian, Hannoversche Allgemeine Zeitung, Die Zukunft der Transplantation, Den Spuk beenden, 02.Okt.2009, S. 3

[12]Richtlinie 2004/23/EG vom 31. März 2004 zur Festlegung von Qualitätsund Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen (Abl. L 102 vom 7. April 2004, 48).

[13]Richtlinie 2010/45/EU vom 7. Juli 2010 (Abl. L 207 vom 6. August 2010, 14).

[14]Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz vom 12. Juli 2012 (BGBl. I, 1503).

[15]Vgl. Niederschlag, Proft, Wann ist der Mensch tot? Diskussion um Hirntod, Herztod und Ganztod, 2012, S.43

Details

Seiten
Jahr
2016
ISBN (eBook)
9783668291362
ISBN (Paperback)
9783668291379
Dateigröße
444 KB
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (September)
Note
2,0
Schlagworte
ethische probleme organtransplantation hirntoten
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