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Kant als Vordenker der UNO?

Immanuel Kants "Zum ewigen Frieden" in der Analyse

©2012 Hausarbeit 12 Seiten

Zusammenfassung

Etwa 150 Jahre vor der Gründung der UNO hat der Philosoph Immanuel Kant (1724-1804) seine Schrift „Zum ewigen
Frieden“ veröffentlicht, in der er die Idee einer institutionellen Friedenssicherung ausarbeitete. In der vorliegenden Arbeit soll die ideelle Verbindung dieses philosophischen Entwurfs zur
politischen Realisierung durch die Gründung der UNO untersucht werden.

Dabei soll die systematische Bedeutung der Friedensschrift im Vordergrund stehen. Zu diesem Zweck soll zunächst der für die im Titel formulierte Fragestellung, ob Kant als Vordenker der UNO bezeichnet werden kann, relevante Teil der Friedensschrift dargestellt und interpretiert werden. Auf dieser Analyse aufbauend werden dann die Kantischen Ideen – die Präliminarartikel und die Definitivartikel - mit der Realisierung durch die UNO abgeglichen.

Dabei werden der dritte und fünfte Präliminarartikel sowie der zweite Definitivartikel dargestellt und auf die heutige Zeit bezogen. Anschließend an Kants Idee einer globalen Friedensordnung wird die UNO vorgestellt und gezeigt, inwieweit Kants Philosophie eines ewigen Friedens in der UNO
umgesetzt wurden. Zum Schluss sollen im Fazit die Ergebnisse noch einmal zusammengefasst und abschließend beurteilt werden. Sowohl bei der Darstellung der Kantischen Gedanken, wie auch bei der Untersuchung der UNO soll nicht jede Einzelheit beleuchtet werden. Vielmehr geht es darum, den
ideengeschichtlichen roten Faden von Kant zur UNO aufzuzeigen.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhalt

1. Einleitung

2. Immanuel Kant - Zum ewigen Frieden; die Idee eines globalen Friedens
2.1 Die strengen Verbotsgesetze
2.2 Die weiten Verbotsgesetze
2.3 Zweiter Definitivartikel

3. Vergleich: Kants Friedensschrift und die UNO
3.1 Entstehungsgeschichte der UNO
3.2 Immanuel Kant als Vordenker der UNO

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Wir, die Völker der Vereinten Nationen - fest entschlossen, künftige Geschlechter von der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit […] erneut zu bekräftigen […] und für diese Zwecke […] unsere Kräfte zu vereinen, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren […] - haben beschlossen, in unserem Bemühen um die Erreichung dieser Ziele zusammenzuwirken.“ (UN-Charta; 1945: 3)

Mit diesen Worten beginnt die Charta der Vereinten Nationen bzw. die United Nations Organisation (in Folgendem: UNO), die im Jahre 1945 von damals 51 Staaten zum Zweck der globalen Friedenssicherung gegründet wurden. (Wolf, Klaus Dieter; 2005: 13)

Etwa 150 Jahre zuvor hatte der Philosoph Immanuel Kant (1724-1804) seine Schrift „Zum ewigen Frieden“ veröffentlicht, in der er die Idee einer institutionellen Friedenssicherung ausarbeitete. In der vorliegenden Arbeit soll die ideelle Verbindung dieses philosophischen Entwurfs zur politischen Realisierung durch die Gründung der UNO untersucht werden.

Dabei soll die systematische Bedeutung der Friedensschrift im Vordergrund stehen. Zu diesem Zweck soll zunächst der für die im Titel formulierte Fragestellung, ob Kant als Vordenker der UNO bezeichnet werden kann, relevante Teil der Friedensschrift dargestellt und interpretiert werden. Auf dieser Analyse aufbauend werden dann die Kantischen Ideen - die Präliminarartikel und die Definitivartikel - mit der Realisierung durch die UNO abgeglichen.

Dabei werden der dritte und fünfte Präliminarartikel sowie der zweite Definitivartikel dargestellt und auf die heutige Zeit bezogen. Anschließend an Kants Idee einer globalen Friedensordnung wird die UNO vorgestellt und gezeigt, inwieweit Kants Philosophie eines ewigen Friedens in der UNO umgesetzt wurden.

Zum Schluss sollen im Fazit die Ergebnisse noch einmal zusammengefasst und abschließend beurteilt werden. Sowohl bei der Darstellung der Kantischen Gedanken, wie auch bei der Untersuchung der UNO soll nicht jede Einzelheit beleuchtet werden. Vielmehr geht es darum, den ideengeschichtlichen roten Faden von Kant zur UNO aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Literatur habe ich mich für dieses Essay an wenigen seriösen Quellen orientiert, da ich denke, dass zu viele Quellen den Charakter einer Hausarbeit aufweisen würden.

2. Immanuel Kant - Zum ewigen Frieden; die Idee eines globalen Friedens

Kants Schrift ,,Zum ewigen Frieden“ ist im Stil eines Friedensvertrages aufgebaut: Die Präliminarartikel stellen die Vorbedingungen des Friedens dar, auf denen die Verrechtlichung des Friedens durch die Definitivartikel basiert. Es folgen zwei Zusätze und ein Anhang, welche allerdings in der vorliegenden Arbeit nicht explizit thematisiert werden, da sie sich nicht direkt mit der rechtsphilosophischen Idee des ewigen Friedens auseinandersetzen.

Kant stellt sechs Präliminarartikel auf, die kurze und prägnante normative Forderungen an die Politik enthalten. Die Präliminarartikel werden in strenge Verbotsgesetze, die auf eine sofortige Abschaffung dringen und weite Verbotsgesetze, welche in einem Prozess entstehen sollen, differenziert. (Bohman, James; 1996: 29)

Einer der strengen Verbotsgesetze ist der 5. Präliminarartikel und einer der weiten Verbotsgesetze der 3. Präliminarartikel, die in diesem Kapitel ausführlich dargestellt werden.

2.1 Die strengen Verbotsgesetze

5. Prälimarartikel: ,,Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staates gewalttätig einmischen.“ (Merkel, Reinhard; 1996: 18)

Zu den strengen Präliminarartikel gehören der erste, fünfte und sechste Artikel, wobei hier nur der fünfte Präliminarartikel detailliert thematisiert wird. Dieser gerät gerade im 21. Jahrhundert angesichts des Irak-Krieges, des Kosovo-Konfliktes und des Afghanistan-Krieges von Kriegsgegnern in Kritik, da dieser besagt, dass sich kein Staat in staatsinterne Angelegenheiten gewalttätig einmischen soll. Er verbietet somit gewaltsame Interventionen in die Innenpolitik anderer Staaten.

Innenpolitische Entscheidungen, die zu Ungerechtigkeiten innerhalb eines Staates führen, können zwar als abschreckendes Beispiel dienen, seien aber kein hinreichender Grund für einen gewaltsamen Eingriff von außen. Es gilt hierbei das Prinzip der Nichteinmischung, da die Souveränität eines Staates respektiert werden soll. Ein rein verbaler Eingriff wird allerdings nicht verboten. Kant wendet sich ausschließlich gegen gewaltsame Einmischungen. (Bohman, James; 1996: 30f.) Kants Argument mag für seine Zeit zutreffen, muss aber für das moderne Zeitalter modifiziert werden.

Wie die UNO das Interventionsproblem in Theorie und Praxis handhabt, ist durchaus kritisch zu beäugen, da insbesondere im Irak- und Afghanistan-Krieg das UN-Mandat sehr umstritten ist, da im Irak interveniert wurde ohne Belege zu haben, dass der Irak unter dem ehemaligen irakischen Diktator Saddam Hussein schwere Waffen besitze, welches nach der Intervention widerlegt wurde. Nach dem Einmarsch im Jahre 2003 kamen viele Zivilisten ums Leben, so dass die Kritik an den Resolutionen der Vereinigten Staaten, die sich für die friedliche Bewältigung der Konflikte einsetzt, wuchs. Ein weiteres Beispiel hierfür ist der Afghanistan-Krieg, der Ende 2001 nach den Terroranschlägen am 11.09.2001 auf das World Trade Center begann.

Obwohl die Anschläge vom Terrornetzwerk Al-Qaida verübt worden waren, marschierten die UNTruppen auf Forderung der US-Regierung mit einem UN-Mandat in Afghanistan ein und führen bis heute einen Krieg gegen Terroristen in Afghanistan. Hierbei ist es ebenfalls sehr umstritten, ob die Staatssouveränität nicht verletzt wird, da es sich hierbei nicht um einen Angriff eines Staates auf einen anderen Staat handelt, sondern um ein Angriff eines Terrornetzwerkes, welches insbesondere in arabischen und islamisch geprägten Ländern Unterschlupf findet und nicht nur in Afghanistan. Während das Argument im Kosovo-Konflikt plausibel klang, einen Genozid zu verhindern und humanitäre Hilfe zu leisten, wurde diese Vorgehensweise im Ruanda-Krieg 1994 nicht berücksichtigt, in dem sich UN-Truppen nicht beteiligten.

In den Medien wird kritisiert, dass ökonomische Interessen der USA im Irak-Krieg im Vordergrund standen, weswegen diese angeblich auch im Irak einmarschierten, da der Irak über Bodenschätze verfügt, insbesondere an Öl.

In Bezug auf Kants 5. Präliminarartikel würde das heute zeigen, dass Kants Idee der Staatssouveränität nicht vollständig umgesetzt wurde, wie in den oben genannten Beispielen verdeutlicht wurde.

2.2 Die weiten Verbotsgesetze

3. Präliminarartikel: „Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören.“ (Merkel, Reinhard; 1996: 17)

Der dritte Präliminarartikel ist - wie der zweite und vierte - ein weites Verbotsgesetz, d.h. die normativen Forderungen sollen nicht sofort erfüllt werden. Vielmehr soll dieser Artikel durch einen allmählichen, aber kontinuierlichen Reformprozess umgesetzt werden. (Bohman, James; 1996: 31) Hierbei weitet Kant seinen kategorischen Imperativ auf das Militär aus, da er fordert, dass keine Waffen mehr benutzt werden und Heere abgeschafft werden sollen. Weil zudem stehende Heere ein globales Hoch- und Wettrüsten provozieren, sollen sie nach und nach ganz abgebaut werden, wie es der dritte Präliminarartikel fordert. (Merkel, Reinhard; 1996: 176)

Jedoch spielt dieser Artikel in der heutigen Zeit keine Rolle, da es heute noch zahlreiche Konflikte gibt, die mit Waffen ausgetragen werden.

Ein geeignetes Beispiel hierfür ist der Arabische Frühling, in dem Völker demokratische Wahlen forderten bzw. fordern, jedoch diese durch das brutale Vorgehen der Herrscher - zumeist Alleinherrscher - in Keim ersticken, so dass sich das unterdrückte Volk gegen das Regime auflehnt und es zu blutigen Auseinandersetzungen kommt. In Tunesien, Ägypten und Libyen endeten die Forderungen nach Demokratie mit einem Sieg des aufständischen Volkes, jedoch kostete dieser Sieg viele Opfer und sorgte für eine Flüchtlingswelle. In Bahrain und im Jemen scheiterte dieser Versuch aufgrund der Intoleranz und des gnadenlosen Vorgehens der Regierenden.

Ein aktuelles Beispiel ist der Syrien-Konflikt, in dem beinahe täglich Menschen sterben und ein Ende nicht in Sicht ist. Auch außenpolitisch verschärft das Bestehen eines Heeres Konflikte, wie es der Kalte Krieg zwischen der USA und der ehemaligen Sowjetunion sowie die Golfkriege zeigen, da es zu einem militärischen Wettrüsten der Staaten kommt sowie diese sich enorm verschulden und im Falle eines Krieges es zu einem Massaker sowie einer Zerstörung ganzer Landstriche kommt. Im Kalten Krieg kam es zwar nicht zu einem Krieg, aber die Golfkriege forderten viele Opfer in Kuwait, im Iran und im Irak.

Kant versuchte dies präventiv zu verhindern mit dem 3. Präliminarartikel, so dass es nicht zu hohen Staatsschulden und vielen Opfern kommt. Heute ist ein Ende nicht abzusehen, wie es die Aufrüstung des Irans gegen Israel, die Aufrüstung Nordkoreas gegen Südkorea sowie der Arabische Frühling zeigen.

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Details

Seiten
Jahr
2012
ISBN (eBook)
9783668308053
ISBN (Buch)
9783668308060
Dateigröße
495 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen – Institut für Politikwissenschaft
Erscheinungsdatum
2016 (September)
Note
1,3
Schlagworte
kant vordenker immanuel kants frieden analyse
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Titel: Kant als Vordenker der UNO?
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