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Teilhabe am Arbeitsleben mit psychischer Erkrankung

Herr X und sein Weg beruflicher Rehabilitation in einer WfbM

©2014 Praktikumsbericht / -arbeit 32 Seiten

Zusammenfassung

Diese Arbeit stellt einen Zielgruppenbericht dar, den ich im Rahmen des Praxisemesters meines Studiums zum Sozialpädagogen abfasste. Am Beispiel des Herrn X wird aufgezeigt, mit welchen Unwägbarkeiten psychisch erkrankte Menschen im Berufsleben konfrontiert sein können und wie es dennoch unter Berücksichtigung besonderer Rahmenbedingungen möglich wird, dass sie erfolgreich am Arbeitsleben teilhaben und dadurch Struktur im Alltag erfahren. Entstanden ist der Bericht durch teilnehmende und nicht-teilnehmende Beobachtung während meines Praktikums, weil Herr X eine interessante, durch Komorbitdität gekennzeichnete, Persönlichkeit ist, über die es sich zu schreiben und zu lesen lohnt.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis:

1. Vorwort

2. Herr X und sein Lebenslauf

3. Untersuchungsbefunde und fachliche Einschätzungen zur Erkrankung des Herrn X sowie deren Bedeutung für die berufliche Entwicklung

4. Meine Erfahrungen mit Herrn X und seine Ressourcen

5. Quellenangaben

Anlagen zum Zielgruppenbericht

l. Vorwort

Der vorliegende Zielgruppenbericht befasst sich mit der beruflichen Entwicklung des Herrn X, eines Werkstattbeschäftigten der Lebenshilfe Werkstatt GmbH. Eine WfbM ist eine Maßnahme der beruflichen Reha. Es geht, darum vorhandene Leistungsfähigkeit, zu erhalten oder sie weiter auszubauen. Es handelt sich um eine Einrichtung, welche von Behinderung betroffenen Menschen, die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht[1], wenn ein Mindestmaß an wirtschaftlich ergiebiger Arbeit, nach Durchlaufen des Berufsbildungsbereiches erbracht werden kann.[2] Potentielle Kostenträger sind für diese Maßnahme, die Bundesagenturen für Arbeit nach den Vorschriften des SGB III, die Rentenversicherung, nach dem SGB VI oder manchmal auch die Unfallkassen nach den Vorschriften des SGB VII oder zumindest in Bayern die jeweiligen Regierungsbezirke nach den Vorschriften des zwölften Sozialgesetzbuches. Es hängt davon ab, wie lange ein behinderter Mensch vor Eintritt in die Werkstatt auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig war, ob er sich zur Vorbereitung auf den Arbeitsbereich im Berufsbildungsbereich oder schon im Arbeitsbereich befindet und ob dem Werkstatteintritt ein Unfall vorausging oder nicht. Der Begriff des Rehabilitanden, steht in diesem Bericht sowohl für die Teilnehmer des Berufsbildungsbereiches als auch, diejenigen der unterschiedlichen Arbeitsbereiche der ZWO, sofern ich nicht ausdrücklich davon abweiche. Werkstattbeschäftigte sind im Arbeitsbereich beschäftigte Menschen mit Behinderung. Teilnehmer des Berufsbildungsbereichs werden noch auf einen festen Arbeitsplatz in einem Arbeitsbereich vorbereitet. Es werden die in der internen Einrichtungskonzeption verwendeten neutralen Begriffe für den Sozialpädagogischen Fachdienst, den Fachdienst berufliche Bildung und den psychologischen Fachdienst verwendet werden. Darüber hinaus werden männliche Formen des Sprachgebrauchs verwendet werden, um eine bessere Lesbarkeit des Textes gewährleisten zu können und ausdrücklich nicht, um das weibliche Geschlecht auszuschließen. Die Abkürzung „ZWO“ steht in diesem Bericht und auch laut der internen Einrichtungskonzeption für die Zweigwerkstatt Obersendling. Sie ist ein Standort, von insgesamt 6 weiteren der Lebenshilfe Werkstatt GmbH mit einem speziellen, teilstationären Angebot für den Personenkreis mit seelischer Primärerkrankung. Ich habe mich bewusst dafür entschieden, diesen Bericht umfangreicher zu gestalten, weil das vorliegende Behinderungsbild des hier beschriebenen Rehabilitanden sehr komplex ist.[3] Er ist mehrfach behindert, denn bei ihm sind kognitive Einschränkungen ebenso, wie psychische Behinderungen zeitgleich vorhanden. Diese Tatsache bitte ich bei der Auswertung des Berichts angemessen zu würdigen.

2. Herr X und sein Lebenslauf

Herr X ist ledig, geboren am 22.12.1968 ist 46 Jahre alt und wohnt derzeit in seinem Elternhaus in München bei seiner Mutter, die Hausfrau ist und am 07.05.1944 geboren wurde. Der Vater, geboren am 23.07.41 und von Beruf Regierungsbeamter im gehobenen Dienst, verstarb im April 2014. Herr X hat einen jüngeren Bruder 08.06.1971. Er wohnt in der Nachbarschaft und kümmert sich hin und wieder um seinen größeren Bruder. Sein Lebenslauf vermittelt meiner Ansicht nach, neben der Auskunft über wesentliche Lebensereignisse, auch ein spezifisches Muster der Konfliktbewältigung mit inhärenter Flucht - und Vermeidungsstruktur, bei Auseinandersetzung mit seinen Problemen. Dieses Konfliktbewältigungsmuster ist persistent und damit kehrt fortwährend, die Art und Weise mit Konflikten umzugehen wieder. Die damit verbundenen Strategien sind ihm sehr vertraut und er wendet sie situationsübergreifend an unabhängig davon, ob seine internalisierten Verhaltensmuster zur Problemlösung beitragen oder ihn noch tiefer in Probleme verstricken. Seine unangepassten Strategien durchdringen alle Lebensphasen und Lebensbereiche bis heute. Aus dem Lebenslauf lässt sich zudem ablesen, dass bereits die Schulzeit sehr konflikthaft gewesen sein muss. Ein beruflicher Einstieg gelingt ihm nach abgebrochener Grundschule, Besuch einer Privatschule4 und Abschluss der Hauptschule in München von 1976 bis 1986 nicht. Alle Arbeitsversuche, die er unternimmt werden von ihm nach kurzer Dauer abgebrochen. 1992 beginnt dann eine Zeit, die durch eine Vielzahl von Klinikaufenthalten geprägt ist. Diese Zeit dürfte ihn in seinen Konfliktbewältigungsstrategien noch weiter bestätigt und zur Verfestigung ebendieser beigetragen haben, so meine Annahme. Auffällig ist das es ihm nicht gelingen mag, tragfähige Beziehungen aufzubauen, weder im Privaten noch im beruflichen Kontext. Seine erste tragfähige Arbeitsbeziehung kann Herr X in der Zeit zwischen 1995 und 2000 etablieren und erfährt erstmals verlässliche Strukturen. In dieser Zeit besucht er die Förderstätte Piusheim in Baiern bei Glonn. Danach lebt wieder bei seinen Eltern. Zwischen 2000 und 2001 kommt er in das SPZ in Teutoburgerstraße in München. Dort wird ihm für circa ein Jahr ein breites Arbeitstherapieangebot offeriert mit Anbindung an eine teilstationäre[4] [5]

Wohngruppenstruktur. Ab Oktober 2001 zieht Herr X jedoch wieder zurück in sein Elternhaus und verbleibt dort bis Anfang 2003. Auf eigenen Wunsch absolviert er schließlich ein dreitägiges Praktikum im Berufsbildungsbereich der Hauptwerkstatt der Lebenshilfe Werkstatt GmbH, welches er noch 2 Tagen, wegen wichtiger Termine abbricht. Er beginnt sein Eingangsverfahren in der Hauptwerkstatt der Lebenshilfe Werkstatt GmbH am 08.09.2003, nachdem er der Hauptwerkstatt der Lebenshilfe Werkstatt GmbH vom medizinischen Dienst des Arbeitsamtes Münchens[6] empfohlen wurde, der seine Werkstattfähigkeit[7] feststellte. Die Zeit im Eingangsverfahren[8] umfasste im Fall von Herrn X volle drei Monate. War es während des abgebrochenen Praktikums noch unklar, ob Herr X in der Lage sein würde den Arbeitstag durchzustehen, weil sich herausstellte, dass Herr X viel Struktur und klare Vorgaben hierfür benötigen würde[9], kristallisierte sich schließlich doch heraus, dass Herr X für den Berufsbildungsbereich geeignet war. Sein Eintritt in den Berufsbildungsbereich erfolgte am 08.12.2003.[10] Seine zwei Jahre Berufsbildungsbereich, verbrachte Herr X mit Job Rotation in verschiedenen Arbeitsbereichen und erlernte grundlegende Fähigkeiten im Umgang mit Werkzeugen und Arbeitsmaterial.[11] Obgleich die Zeit im Berufsbildungsbereich aus Grund - und Aufbaukurs besteht, absolvierte Herr X nur den Grundkurs[12]. Mit Blick auf sein Konfliktbewältigungsmuster war ein wichtiger Schritt, die Übernahme in den Arbeitsbereich der Hauptwerkstatt ab dem 08.12.05[13], auch ohne Aufbaukurs. Seine Berufsbildungsbereichszeit und die erste Zeit im Arbeitsbereich der Hauptwerkstatt der Lebenshilfe Werkstatt GmbH waren bis zu seiner Versetzung in die ZWO von Konflikten mit anderen Rehabilitanden durchzogen. Sich in eine Gruppe einzufügen[14], fiel Herrn X schon damals nicht leicht, da er sich nicht an gegebene Strukturen anpassen konnte und immer einforderte, dass die die ihn Umwelt sich seinen Bedürfnissen anpassen sollte. Er vermochte sich damals, wie heute kaum an Absprachen zu halten. Sein Verhalten fordert nach wie vor Konfliktsituationen geradezu heraus, denen Herr X nichts entgegenzusetzen hat und weshalb er nicht selten mit Flucht und Vermeidung reagiert. Diese Strategien, kann er bis heute nicht ablegen obwohl er bemerkt, sich durch deren Anwendung selbst in Probleme zu verstricken. Weil die Integration von Herrn X sowohl in der Berufsbildungsbereichszeit als auch während seiner Zeit im Arbeitsbereich in der Hauptwerkstatt der Lebenshilfe sich als Herausforderung erwies, wurde Herrn X mehrfach die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen eines internen Praktikums, den Arbeitsbereich zu wechseln. Hintergrund war, für ihn einen angemessenen Arbeitsplatz zu finden und seine Ängste vor anderen Rehabilitanden zu reduzieren, die mit ihm in der Hauptwerkstatt der Lebenshilfe Werkstatt GmbH arbeiteten. Auf Anraten des Sozialpädagogischen Fachdienstes zog Herr X von Juni bis Oktober 2011, nach über zehnjährigem Aufenthalt im Elternhaus, von zu Hause aus und begab sich auf richterliche Anordnung in eine teilstationäre Wohngruppeneinrichtung Zwischenraum e.V. Dies geschah, um Herrn X eine selbstbestimmte Lebensweise im Rahmen seiner behinderungsbedingt, limitierten Möglichkeiten zu eröffnen. Wann immer sich während dieser Zeit ein Fortschritt einstellte, holten die Eltern ihren Sohn jedoch wieder für eine gewisse Zeit zu sich, was Herr X gerne mit sich machen ließ, da er umsorgt werden wollte.[15] Der Sozialpädagogische Fachdienst kam daher durch diese Beobachtung, zu dem Schluss, dass sowohl die Mutter des Herrn X, als auch sein Vater sich nicht darauf einlassen können, ihren Sohn selbstständiger werden zu lassen und ihn ihrerseits gerne umsorgen. Bis heute habe es den Anschein, dass sowohl der verstorbene Vater als auch Mutter nie begriffen hätten, dass sie selbst mit ihrem Verhalten Teil des Problems sind.[16] So sind beide Eltern dafür mitverantwortlich, dass Strukturprobleme bestanden und weiterhin bestehen.

Hinzu kam dass Herr X zu unselbständig für das therapeutische Wohngruppenkonzept war und sich, nach Auskunft seines damaligen Wohngruppenbetreuers, nicht an vereinbarte Absprachen und Dienste halten konnte, für deren Umsetzung er verantwortlich gewesen wäre.[17] Diese Tatsache führte schließlich auch dazu, dass ihm in der Wohngruppe gekündigt wurde und er zu den Eltern zurückkehrte, wo er seither wohnt.[18] Eine geeignete Wohneinrichtung hat sich trotz intensiver Bemühungen[19] des Sozialpädagogischen Fachdienstes der ZWO bis heute nicht finden können. Am 01.08.2011[20] wird Herr X in die Bürodienstleistungsgruppe der ZWO versetzt, weil er zuvor ein Praktikum in der Bürogruppe in der Hauptstatt der Lebenshilfe Werkstatt GmbH absolviert hatte und die ZWO einen engeren Betreuungsrahmen20 für Herrn X, auch für dem Hintergrund seiner Mehrfachbehinderung bieten konnte. Es stellte sich jedoch heraus, dass Herr X aufgrund zahlreicher Konflikte mit anderen dort eingesetzten Rehabilitanden und deshalb, weil er die Anforderungen der Bürodienstleistungsgruppe nicht zu erfüllen vermochte, nicht für diese Arbeitsgruppe geeignet war. Er absolvierte ein Praktikum im Arbeitsbereich der Verpackung/ Montage der ZWO, welches ihm sehr gut gefiel.[21] Daraufhin wurde Herr X mit Wirkung vom 01.06.2012 in diesen Arbeitsbereich versetzt, was nebenbei half den Konflikten in der Bürodienstleistungsgruppe auszuweichen und seine Angst vor seinen Mitrehabilitanden der Bürodienstleistungsgruppe, mit denen er im Konflikt stand zu reduzieren.[22] Auch heute möchte er sich noch manchmal in die Hauptwerkstatt zurückversetzen lassen[23], wenn er sich einem Konflikt mit anderen Rehabilitanden stellen muss. Dabei vergisst er, dass es während seiner Zeit im Berufsbildungsbereich und auch anschließend im Arbeitsbereich der Hauptwerkstatt, ebenso immer wieder zu Konflikten auf zwischenmenschlicher Ebene kam, weil er sich schon damals nicht an Grenzen und Vorgaben hielt. Es wurde damals schließlich festgestellt, dass er in der Hauptwerkstatt der Lebenshilfe nicht angemessen betreut werden konnte[24] Auch wird diesem Wunsch nicht entsprochen, weil Herr X lernen soll, sich seinen Problemen zu stellen und damit seinem alten Konfliktbewältigungsmuster zu begegnen. In der ZWO erhält Herr X die empathische und strukturgebende Begleitung, die er benötigt, um sich und seine Fähigkeiten entwickeln zu können. In der ZWO wird er zum ersten Mal nicht zurückgewiesen und kann sich als Teil der Arbeitsgruppe Verpackung /Montage selbstwirksam erleben. Damit wird erreicht, ihn nicht in seinen negativen Grundannahmen zu bestätigen, um zu vermeiden, dass er in sein altes Konfliktbewältigungsmuster der Flucht - und der Vermeidung zurückfällt. Negative Grundannahmen sind beispielsweise: „Das schaffe ich sowieso nicht“ oder „sie wird mich sowieso verlassen“. Menschen mit Persönlichkeitsstörung sind der festen Überzeugung keinen Fehler gemacht zu haben und durch ihr Verhalten ihre Probleme lösen zu können. Weil es ihm vor dem Hintergrund seines Handicaps an der Einsicht fehlt, für seine Probleme selbst wenigstens mitverantwortlich zu sein, müssen die institutioneilen Rahmenbedingungen der WfbM deshalb soweit als möglich auf die Bedürfnisse des Herrn X zugeschnitten werden. So kann auch er als „Grenzgänger“ es schaffen, dauerhaft Teil einer Gruppe zu sein und immer wieder seinen Pflichten aus dem Werkstattvertrag mehr oder weniger nachzukommen. Seinen Arbeitsplatz in der ZWO wird er auch weiterhin halten können, weil sich seine Umgebung auf ihn einlässt und ihm eigene Spielräume und Gesetzmäßigkeiten gewährt. Dazu gehöre es Herrn X bewusst in der Werkstatt zu belassen, wenngleich seine Leistungsfähigkeit im Vergleich zu anderen Werkstattbeschäftigten, welche dieselbe Arbeit ausführen, eher gering sei. Er erziele im Rahmen der letzten Entgeltrunde vom November dieses Jahres nur 27 von 100 Entgeltpunkten und sei damit in die niedrigste Gehaltsstufe eingruppiert. Er erhalte damit im Vergleich zu seinen Mitrehabilitanden, welche die gleiche Arbeit ausführen wie er, den geringsten Lohn. Durchschnittlich würden immer über 50 Entgeltpunkte vergeben.[25]

3. Untersuchungsbefunde und fachliche Einschätzungen zur Erkrankung des Herrn X sowie deren Bedeutung tür die berufliche Entwicklung

Auffällig ist der hohe Grad an Übereinstimmung der Diagnosen und fachlichen Einschätzungen, der für ihre Validität spricht. Auch wird an den teils längeren Zeiträumen, die zwischen den Untersuchungsbefunden und fachlichen Einschätzungen liegen und die für sich genommen nur kleine Fortschritte heraussteilen klar, dass es sich um einen chronisch - progredienten Krankheitsverlauf handeln muss, bei dem nur kleine Schritte der Verbesserung über einen Zeitraum von mehreren Jahren erreicht werden können. Auch die bei Herrn X vorliegende Mehrfachbehinderung und damit auch die Komorbidität, also das zeitgleiche Vorhandensein mehrerer klar voneinander abgrenzbarer Symptombilder lassen eine Remission oder gar eine vollständige Heilung der Erkrankung kaum zu. Heilung ist auch deshalb unwahrscheinlich, weil sich die Krankheitsbilder wechselseitig negativ beeinflussen und die Unklarheit herrscht, welche Erkrankung bei Herrn X die Grund- und welche die Begleiterkrankung ist, die für die andere ursächlich war. Herr X wird mehrfach eine Persönlichkeitsstörung vom Typ F 61 diagnostiziert, eine leichte Intelligenzminderung mit deutlichen Verhaltensauffälligkeiten, die Beobachtung und Behandlung erfordern F 71.1 und die hypochondrische Störung F 45.2. Die Symptombilder führen insbesondere in Kombination dazu, dass die Fähigkeit Beziehungen einzugehen reduziert ist. Im Rahmen der leichten Intelligenzminderung mit deutlichen Verhaltensauffälligkeiten sind Fähigkeiten, die sich auf die Bereiche Anpassungs-und Verständigungsfähigkeit beziehen häufig wesentlich eingeschränkt. Interessant ist in diesem Zusammenhang das der psychologische Fachdienst der Lebenshilfe Werkstatt die Intelligenzminderung des Flerrn X als ursächlich für seine Unselbstständigkeit aber weniger als Ursache für seine Beziehungsunfähigkeit betrachtet.[26] Immerhin in bestimmten Lebensbereichen dürfte es, aufgrund der Intelligenzminderung und der daraus resultierenden Unselbständigkeit des Flerrn X, zumindest zu einer enormen Belastung innerhalb von Beziehungen kommen. Dass, die hypochondrische Störung des Flerrn X langfristig zu erheblichem Leiden und Behinderungen im sozialen Bereich führt kann belegt werden.[27] Auch die Persönlichkeitsstörung vom Typ F 61 ist per Definition, genauso wie alle anderen Persönlichkeitsstörungen dafür bekannt, dass sie auf zwischenmenschlicher Ebene Probleme verursacht[28]. Es handelt sich bei der Diagnose von Flerrn X um eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Sie vereint Symptome unterschiedlicher spezifischer Persönlichkeitsstörungen unter F 60, ohne das ein eindeutiges Symptombild für eine spezifische Persönlichkeitsstörung zutreffen würde.[29] Die Grundannahme für die Entwicklung einer Persönlichkeitsstörung ist, dass menschlich unabdingbare Beziehungsmotive[30] entweder bereits in frühester Kindheit und Jugend gar nicht, oder im Übermaß erfüllt wurden. Daneben gibt es Grundbedürfnisse wie Selbstaktualisierung, Selbstkontrolle, Bindung und Autonomie, die jeder gesunde Mensch situationsgerecht, mal mehr und mal weniger gut ausleben kann.[31] Von Persönlichkeitsstörung betroffene Menschen möchten ihre eigenen Erwartungen, die sie mit einer Beziehung fortwährend ausleben. Sie äußern ihre Bedürfnisse permanent, auch situationsunangemessen und sind nicht in der Lage, eigene Bedürfnisse aus Interesse am Beziehungserhalt zurückzustellen. Häufig führt ihr schematisches und meist unangepasstes Verhaltensmuster, welches situationsübergreifend und ziellos Anwendung findet, zu Konflikten und im schlimmsten Fall sogar zu Beziehungsabbrüchen. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Verhaltensmuster nicht zur gegebenen Situation passt und Außenstehende das Verhalten auch als unangepasst und nicht normkonform erleben. Starre und nicht zu verändernde schematisierte Verhaltensmuster sind schwer abzustellen, weil sie sich im Lebensverlauf aus Überzeugungen und Erfahrungen von Betroffenen, wie Herrn X herausgebildet haben. Diese hartnäckigen Verhaltensmuster basieren auf ungünstigen Grundannahmen über die eigene Person und die eigenen Fertigkeiten. Sie schieben die Schuld anderen zu, was es enorm schwer macht alternative Verhaltensmuster zu etablieren, weil es ihnen an Krankheitseinsicht, nicht aber an Leidensdruck fehlt. Betroffene und deren Angehörige merken dabei sehr wohl, dass sie sich in wiederkehrende Problemstellungen verstricken (Leidensdruck). Sie empfinden ihre Persönlichkeitsstörung als zu sich gehörend und normal. Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Wahrscheinlichkeit eine Persönlichkeitsstörung auszubilden steigt, je ungünstiger die Umgebungsbedingungen und je labiler die betroffene Person ist[32] Es charakterisiert, die Persönlichkeitsstörung des Herrn X außerdem im Speziellen, dass ein gestörtes Kontaktverhalten, ein Bestandteil davon ist. Dieses gestörte Kontaktverhalten drückt sich dadurch aus, dass er zu den Menschen in seiner Umgebung unangemessen Nähe sucht. Er starrt seine Kontaktpartner an und fixiert sie, was mitunter sehr verstörend wirken kann.[33] In Kombination mit der Distanzlosigkeit eignet sich ein derartig problematisches Kontaktanbahnungsverhalten dazu, entstehende Beziehungen im Keim zu ersticken. Er beginnt zügig die Person in seine Vorstellungen einzuweihen und Probleme vorschnell mitzuteilen, auch dann wenn er sie noch nicht lange kennt. Ambivalent dazu, kann er zu anderen Personen gar keinen Kontakt aufbauen und entwickelt eine geradezu feindselige Haltung gegen bestimmte Personen, für die es keine plausible Erklärung gibt. Er selektiert somit seine Kontakte in die, mit denen er nichts zu tun haben will und in solche, mit denen er Kontakt haben möchte, was zunächst normal zu sein scheint. Jedoch verscherzt er es sich häufig durch distanzloses Ausfragen auch mit denen, welchen er wohlgesonnen ist. Ich kann bereits im Rahmen unseres ersten Kontaktes schnell bemerken, wie Herr X mich versucht mir Fragen zu stellen, die einem normalen distanzierten Umgang vermissen lassen und mir unangenehm sind.[34] Diese Distanzlosigkeit wurde mehrfach festgestellt und bewirkt häufig, dass Menschen mit denen Herr X kommunizieren möchte, sich von ihm abwenden, besonders wenn sie ihn noch nicht länger kennen, sich einen distanzierten Kontakt wünschen und sich von ihm dann belästigt fühlen. Er wiederrum fühlt sich belästigt von denen mit denen er keinen Kontakt haben möchte.

[...]


[1] § 33 SGB ix

[2] §136 Abs.2 SGB IX

[3] vgl. Matthias Hammer/Irmgard Plößl (2012): Irre verständlich. Menschen mit psychischer Erkrankung wirksam unterstützend29

[4] It. interner Eintragung auf dem Stammdatenblatt in der Einwicklungsplanmappe des Herrn X

[5]

[6] vgl. Anlage 3

[7] vgl. § 136 Abs.2 I.V.m. § 137 Abs.1 SGB IX (Aufnahmevoraussetzungen In eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung)

[8] vgl. § 3 Abs.2 WVO

[9] vgl. Interner Brief, der Bereichsleitung für Bildung und Inklusion an die Eltern des Herrn X. Dem Bereich Bildung und Inklusion ist der Fachbereich Bildung und Inklusion untergeordnet.

[10] It. Interner Mittelung vom 09.12.2003 an die Bundesagentur für Arbeit München, die für die Zelt Im Berufsbildungsbereich bei Herrn X Kostenträger nach dem SGB III gewesen Ist, well Herr X zuvor noch nie und In jedem Fall keine fünf Jahre zusammenhängend einer Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nachgegangen war.

[11] § 4 Abs.4 WVO

[12] vgl. Anlage 7

[13] laut Interner Mittelung an den Bezirk Oberbayern, als künftigen Kostenträger nach dem SGB XII vom 09.12.05

[14] vgl. Anlage 6 und Interne Ereignisprotokolle der Akte

[15] vgl. Anlage 8

[16] Gespräch mit Sozialpädagogischem Fachdienst am 10.11.2014

[17] It. Internem Ereignisprotokoll vom 02.11.2011

[18] vgl. Anlage 5

[19] It. Internem Ereignisprotokoll vom 18.11.2011

[20] TES - Betreuungsschliissel: 1 Fachkraft aul 9 Rehabilitanden in der ZWO, als teilstationares Angebot fiir Erwachsene mil seelischer Primardiagnose. (vgl. internes Einrichtungskonzept) TE- Betreuungsschliissel: 1 Fachkraft au) 12 Rehabilitanden im G-Bereich (Bereich fiir kognitiv beeintrachtigte Rehabilitanden in den ubrigen Lebenshilfe Werkstatt GmbH Zweigstellen. an 6 Standorten.

[21] It. Gespräch mit dem Sozialpädagogischen Fachdienst vom 08.12.2014

[22] In der ZWO gibt es gemäß Interner Eirichtungskonzeption keinen eigenen Bereich für die Teilnehmer des Berufsbildungsbereiches. Ihre Plätze sind eingestreut In den Arbeitsbereich.

[23] It. Internem Versetzungsgesuch vom 03.12.12

[24] Gespräch mit dem Sozialpädagogischen Fachdienst der ZWO am 12.11.2014

[25] laut Gespräch mit dem Sozialpädagogischen Fachdienst der ZWO vom 17.11.14

[26] vgl. Anlage 8

[27] vgl. Klaus, Paulltsch (2009): Grundlagen der ICD-10 Diagnostik,196

[28] vgl. Matthias Hammer/Irmgard Plößl (2012): Irre verständlich. Menschen mit psychischer Erkrankung wirksam unterstützend26 und Anlage 8

[29] vgl. H.DIIIIng/W. Mombour et al. (Hrsg.):lnternationale Klassifikation psychischer Störungen. ICD-10 Kapitel V(F) Klinisch — diagnostische Leitlinien, 284

[30] Sachse (2006) zitiert In Matthias Hammer/Irmgard Plößl (2012): Irre verständlich. Menschen mit psychischer Erkrankung wirksam unterstützen, 122-145:[...] Anerkennung, Wertschätzung, Respektieren eigener Grenzen, Solidarität, Verlässlichkeit

[31] vgl., ebd.

[32] vgl., ebd.

[33] vgl. Anlage 8

[34] vgl. Anlage 1

Details

Seiten
Jahr
2014
ISBN (eBook)
9783668339132
ISBN (Paperback)
9783668339149
Dateigröße
4.6 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Katholische Stiftungsfachhochschule München – KSFH München
Erscheinungsdatum
2016 (November)
Note
Prüfungsleistung ohne Note
Schlagworte
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Titel: Teilhabe am Arbeitsleben mit psychischer Erkrankung