„Ohne Innovation kein Wachstum“. Diese Quintessenz einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC aus dem Jahr 2013 verdeutlicht, dass Innovationen einen zentralen Erfolgsfaktor für Unternehmen darstellen. Über 80 % der 1.757 befragten Führungskräfte schätzten die Innovationen als wichtige Voraussetzung für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens ein. Neu in den Markt eintretende Wettbewerber, sogenannte Startups oder Jungunternehmen, fordern etablierte Unternehmen immer wieder durch Innovationen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit heraus. Dadurch erhöhen die Startups die Wettbewerbsintensität und zwingen die bestehenden Unternehmen permanent zu Effizienzsteigerungen und eigenen Innovationen. Es entsteht eine hohe Dynamik im Unternehmenssektor der Volkswirtschaft. Dieser Effekt ist nur nachhaltig, wenn sich die Startups im Markt etablieren können. Grundvoraussetzung hierfür ist eine initiale Kapitalausstattung. Insbesondere in der Vorgründungs- und Gründungsphase besteht die Gefahr einer Finanzierungslücke, da wesentliche Kapitalquellen nicht zur Verfügung stehen.
Institutionelle Geldgeber, wie Banken oder Unternehmen, stehen erst in späteren Unternehmensphasen einsteigen, da dann das Ausfallrisiko geringer ist. Diese Tatsache hat die Finanzkrise, welche im Jahr 2008 mit der Pleite der amerikanischen Bank Lehman Brothers begann, noch verstärkt. Die Banken agieren seitdem noch vorsichtiger bei Kreditvergaben. Die fehlenden Bankkredite könnten durch Venture-Capital-Gesellschaften8 oder Business Angels substituiert werden. Da in Deutschland aber nur eine wenig aktive Venture-Capital Szene und eine noch junge Business-Angel-Kultur besteht, ist die Kapitalbeschaffung für Startups insgesamt noch schwieriger.
Viele innovative Ideen konnten aufgrund des fehlenden Kapitals nicht umgesetzt werden. Dies führt zu einer Schwächung der Volkswirtschaft, da diese darauf angewiesen ist, dass neue Unternehmen entstehen und wachsen. Eine mögliche Lösung dieser Problematik ist das Crowdfunding, eine alternative Finanzierungform die in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat.
Inhaltsverzeichnis
II. Abbildungsverzeichnis
III. Abkürzungsverzeichnis
IV. Tabellenverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Hintergrund und Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
2 Crowdfunding – eine begriffliche Eingrenzung
2.1 Definition: Crowd
2.2 Definition: Crowdsourcing
2.3 Definition: Crowdfunding
2.4 Crowdfunding Plattformen und ihre Aufgaben
3 Ziele, Arten und Rahmenbedingungen des Crowdfunding
3.1 Ziele des Crowdfunding
3.2 Arten des Crowdfunding
3.2.1 Donation-based Crowdfunding
3.2.2 Reward-based Crowdfunding
3.2.3 Lending-based Crowdfunding
3.2.4 Equity-based Crowdfunding
3.3 Rechtliche Rahmenbedingungen
4 Crowdfunding Kampagnen bei innovativen Vorhaben
4.1 Exkurs: Innovation
4.2 Ablauf einer idealtypischen Crowdfunding Kampagne
4.3 Erfolgsfaktoren beim Crowdfunding
4.4 Gründe für ein Scheitern von Startups
5 Ausgewählte Kampagnen im Crowdfunding
6 Kritische Betrachtung des Crowdfunding
7 Fazit und Ausblick
V. Literaturverzeichnis
VI. Anhang
II. Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
III. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Die Lücke in Frühphasenfinanzierung (Early-Stage-Gap)
Abbildung 2: Arten des Crowdfunding
IV. Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Kernthesen der Seedmatch Umfrage
Tabelle 2: Charakterisierung eines Crowdinvestors
Tabelle 3: Marktanteile Crowdfunding Plattformen (Finanzierungsvolumen)
Tabelle 4: Theorie der Volkswirtschaftslehre
Tabelle 5: Idealtypischer Ablauf Crowdfunding
Tabelle 6: Idealtypischer Ablauf Crowdfunding (ergänzt)
Tabelle 7: Übersicht finanzierte Projekte je Plattform
Tabelle 8: Analysierte Startups
Tabelle 9: Überblick gescheiterte Startups
1 Einleitung
1.1 Hintergrund und Problemstellung
„Ohne Innovation kein Wachstum“. Diese Quintessenz einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC aus dem Jahr 2013 verdeutlicht, dass Innovationen einen zentralen Erfolgsfaktor für Unternehmen darstellen. Über 80 % der 1.757 befragten Führungskräfte schätzten die Innovationen als wichtige Voraussetzung für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens ein. Neu in den Markt eintretende Wettbewerber, sogenannte Startups oder Jungunternehmen, fordern etablierte Unternehmen immer wieder durch Innovationen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit heraus. Dadurch erhöhen die Startups die Wettbewerbsintensität und zwingen die bestehenden Unternehmen permanent zu Effizienzsteigerungen und eigenen Innovationen. Es entsteht eine hohe Dynamik im Unternehmenssektor der Volkswirtschaft. Dieser Effekt ist nur nachhaltig, wenn sich die Startups im Markt etablieren können. Grundvoraussetzung hierfür ist eine initiale Kapitalausstattung. Insbesondere in der Vorgründungs- und Gründungsphase besteht die Gefahr einer Finanzierungslücke, da wesentliche Kapitalquellen nicht zur Verfügung stehen. Die nachfolgende Abbildung 1 verdeutlicht die Problematik.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Die Lücke in Frühphasenfinanzierung (Early-Stage-Gap)
Es ist ersichtlich, dass institutionelle Geldgeber, wie Banken oder Unternehmen, erst in späteren Unternehmensphasen einsteigen, da dann das Ausfallrisiko geringer ist. Diese Tatsache hat die Finanzkrise, welche im Jahr 2008 mit der Pleite der amerikanischen Bank Lehman Brothers begann, noch verstärkt. Die Banken agieren seitdem noch vorsichtiger bei Kreditvergaben. Die fehlenden Bankkredite könnten durch Venture-Capital-Gesellschaften oder Business Angels substituiert werden. Da in Deutschland aber nur eine wenig aktive Venture-Capital Szene und eine noch junge Business-Angel-Kultur besteht, ist die Kapitalbeschaffung für Startups insgesamt noch schwieriger.
Viele innovative Ideen konnten aufgrund des fehlenden Kapitals nicht umgesetzt werden. Dies führt zu einer Schwächung der Volkswirtschaft, da diese darauf angewiesen ist, dass neue Unternehmen entstehen und wachsen. Eine mögliche Lösung dieser Problematik ist das Crowdfunding, eine alternative Finanzierungform die in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat.
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
Die Untersuchung der Fragestellung, ob das Crowdfunding eine alternative Finanzierungsform für Startups ist und somit eine Lösung für die Überwindung der Finanzierungsproblematik darstellt, bildet den thematischen Schwerpunkt dieser Arbeit. Um die Frage beantworten zu können, werden zu Beginn der Arbeit die relevanten Begriffe „Crowd“, „Crowdfunding“ sowie „Crowdsourcing“ definiert und voneinander abgegrenzt. Darüber hinaus werden im zweiten Kapitel einige Crowdfunding Plattformen und deren Aufgaben näher vorgestellt.
Im Verlauf des dritten Kapitels erfolgt eine Auseinandersetzung mit den Zielen, den verschiedenen Arten sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen des Crowdfunding. Hierzu werden die vier Varianten, das equity-based, das lending-based, das reward-based und das donation-based Crowdfunding und deren Einsatzgebiete vorgestellt.
Das vierte Kapitel widmet sich der Crowdfunding Kampagne bei innovativem Vorhaben und beginnt mit einem Exkurs zur Innovation. Es wird erörtert, warum ein innovatives Vorhaben für ein Crowdfunding prädestiniert ist. Danach wird der idealtypische Ablauf einer Crowdfunding Kampagne skizziert, bevor schließlich im nächsten Unterkapitel Erfolgsfaktoren beim Crowdfunding herausgearbeitet werden. Das Kapitel schließt mit einer Erläuterung einiger Gründe, welche Startups zum Scheitern bringen.
Im Hauptteil der Arbeit, dem fünften Kapitel, werden einige ausgewählte Kampagnen im Crowdfunding vorgestellt und anhand der zuvor erläuterten Punkte analysiert. Es wird herausgearbeitet, warum die Kampagnen erfolgreich bzw. nicht erfolgreich waren.
Die Arbeit schließt mit einer kritischen Betrachtung des Crowdfunding sowie einem Fazit und Ausblick ab.
In Bezug auf die methodische Herangehensweise bei der Erstellung dieser Arbeit bleibt zu konstatieren, dass die Literatur zum Thema Crowdfunding bislang wenig vielfältig und häufig nur unzureichend wissenschaftlich fundiert ist. Dies ist im Wesentlichen auf die kurze Historie zurückzuführen. Weiterhin werden bereits erhobene Studien zum Thema Crowdfunding und Finanzierung junger Unternehmen, aber auch Gründe für das Scheitern junger Unternehmen in die Erstellung der Arbeit mit einfließen. Des Weiteren wurden vereinzelt Gründer der Startups und oft die Crowdfunding Plattformen kontaktiert.
2 Crowdfunding – eine begriffliche Eingrenzung
Bevor die Ziele, Arten und Rahmenbedingungen des Crowdfunding sowie der Ablauf einer Crowdfunding Kampagne erläutert werden, sollen in diesem Kapitel die Begrifflichkeiten definiert werden. Es werden die Begriffe der Crowd, des Crowdsourcing, des Crowdfunding und der Crowdfunding Plattformen definiert und ihre Aufgaben vorgestellt.
2.1 Definition: Crowd
Allgemein wird eine Crowd als eine große Gruppe definiert, die gemeinsam ausdefinierte und lenkbare Projekte plant, organisiert und durchführt. Der Begriff Crowd kommt aus dem Englischen. Im Deutschen wird der Begriff wohl am treffendsten mit „Schwarm“ übersetzt. Aufgrund der starken Ausprägung englischsprachlicher Begrifflichkeiten im Finanz- und Startup-Bereich ist der Begriff „Crowd“ im deutschen Sprachgebrauch akzeptiert und gehört zum Standard.
Das Internet nimmt eine große Bedeutung für die Crowd ein. Ohne das sogenannte „Web 2.0“, welches eine veränderte Nutzung des Internets beschreibt, ist die Zusammenkunft von Individuen, die unabhängig voneinander auftreten und agieren, nicht möglich. Das Internet wird dabei nicht mehr als reines Informationsmedium genutzt. Vielmehr rückt der Mitmachgedanke der Nutzer und die Generierung weiterer digitaler Inhalte immer mehr in den Vordergrund. Selbst technisch weniger versierte Nutzer sind aufgrund der Weiterentwicklungen des Web 2.0 in der Lage Webseiten zu erzeugen und damit neue Inhalte zu generieren.
Die Mitglieder der Crowd werden synonym als Crowd- oder Mikroinvestoren, Crowdsourcer, Anleger oder Geldgeber bezeichnet.
Wer die Crowd ist und wie sie denkt, zeigt eine wissenschaftliche Umfrage zum Thema Crowdfunding für Startups, welche in Kooperation von Seedmatch, einer Crowdfunding Plattform, mit mehreren Forschern von führenden Wirtschaftsuniversitäten, wie der WHU in Vallendar, der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und der Handelshochschule Leipzig im Jahr 2013 durchgeführt worden ist. An dieser Studie haben über 300 Seedmatch Nutzer teilgenommen. Dadurch wurde erstmalig das Bild eines Crowd-Investors gezeichnet. Die Umfrage hat ergeben, dass es für fast alle Befragten wichtig ist, dass sowohl das Produkt als auch der Service überzeugend sind. Diese beiden Faktoren müssen den Crowdsourcees gefallen, damit es zu einem Investment kommt. Ob Gewinne aus diesem Investment resultieren, steht für viele erst an zweiter Stelle. Die Investitionsentscheidung beruht in erster Linie auf emotionalen und rationalen Überlegungen. Dies wirft die Frage auf, wie von einem Mikroinvestor bewertet wird, ob ein Produkt und der Service überzeugend sind. Im Fokus steht dabei die Idee hinter der Innovation. Wenn die Idee bei den Mikroinvestoren Interesse weckt, dann beschäftigen sich diese im zweiten Schritt mit dem Businessplan, einer umfassenden und systematischen schriftlichen Darstellung des Geschäftsvorhabens. Ungefähr ein Viertel aller Mikroinvestoren arbeitet diesen dabei mehr als eine Stunde durch, bevor die Investitionsentscheidung getroffen wird. Drei Viertel informieren sich außerdem durch Videopitches, einer Präsentation des Unternehmens, über das Startup. Nur 25 Prozent vertrauen bei der Investitionsentscheidung auf ihr Bauchgefühl. Aber auch die Mitglieder des Startups werden überprüft. So sehen Mikroinvestoren als wichtigste Eigenschaft der Teams des Jungenunternehmens die beiden folgenden Faktoren an: Erstens die Qualifikation, die Idee umzusetzen und zweitens einen Beweis, dass das Geschäftsmodell funktioniert. Nur aufgrund von Sympathie würde nicht mal die Hälfte der Befragten Nutzer investieren. Diese Erkenntnis steht im Gegensatz zu den Anmerkungen von Ralf Beck, Professor für Controlling und Rechnungswesen an der Fachhochschule Dortmund. Er schreibt in seinem Buch zum Thema Crowdinvesting, dass es beim Crowdfunding stärker auf die Art der Präsentation des Projekts als auf dessen Inhalte ankommt. Somit sei es möglich Investoren alleine durch eine überzeugende Darstellung zur Bereitstellung von Kapital zu bewegen.
Eine persönliche Verbindung zwischen dem Mikroinvestor und dem Startup liegt nur beim ersten Investment und dann auch nur bei zehn Prozent der Investoren vor. Die restlichen 90 Prozent haben dagegen vor einer Investition noch nie von dem Jungunternehmen gehört.
Zusammenfassend konnte durch die Seedmatch Umfrage folgendes Bild über die Crowd herausgefunden werden:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Kernthesen der Seedmatch Umfrage
Das Vertrauen in neue Geschäftsmodelle des Internets nimmt bei der Crowd stetig zu. Ein einzelner Crowdinvestor kann nach folgenden fünf Punkten charakterisiert werden:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Charakterisierung eines Crowdinvestors
2.2 Definition: Crowdsourcing
Der Begriff Crowdsourcing ist aus dem zuvor erläuterten Teilbegriff „Crowd“ und dem Teilbegriff „Outsourcing“ in den 90er Jahren entstanden. Dieser wurde erstmals im Wired Magazine, einem US-Techmagazine, im Jahr 2006 von dem amerikanischen Journalisten, Jeff Howe, erwähnt. Einfach erklärt bedeutet es, dass Know-how an eine große Anzahl von Privatpersonen, vorzugsweise über das Internet oder anderen Medien, ausgelagert wird. Die Motivation der Privatpersonen an solchen Outsourcing-Prozessen teilzunehmen besteht darin, dass sie Produkte nach eigenen Vorstellungen und Wünschen in ihrer Entwicklung beeinflussen können, indem sie ihre Ideen und ihr Wissen in diesen Prozess mit einbringen. Im Ergebnis profitieren beide Parteien davon.
Christian Papsdorf, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Soziologie der Technischen Universität Chemnitz, definiert Crowdsourcing in seinem Buch als eine Strategie des Auslagerns einer üblicherweise von Erwerbstätigen entgeltlich erbrachten Leistung durch eine Privatperson oder auch Organisation mittels eines offenen Aufrufes an eine Masse von unbekannten Personen. Die Initiatoren des Crowdsourcing, der Crowdsourcer oder die Crowdsourcees, erlangen auf diese Art und Weise direkte wirtschaftliche Vorteile.
In der Literatur werden als Grundprinzipien des Crowdsourcings drei wesentliche Komponenten genannt:
Erstens handelt es sich um eine moderne Arbeitsteilung, da die Konsumenten nicht nur passiv angebotene Dienstleistungen und Produkte nutzen, sondern sie tragen in vielen Bereichen auch selbst aktiv zur Herstellung von Gütern bei und werden so zu unbezahlten Mitarbeitern.
Zweitens wird beim Crowdsourcing der technologische Fortschritt und das Aufkommen des Internets genutzt, insbesondere durch das bereits erwähnte Web 2.0.
Die dritte Komponente ist die Nutzung der Schwarmintelligenz durch die leichte Erreichbarkeit der User im Web 2.0. Insbesondere Blogs, Wikis und die sozialen Netzwerke, wie Facebook oder Twitter, nehmen eine Schlüsselfunktion der Kommunikation untereinander ein. Schwarmintelligenz wird dabei als Fähigkeit eines Kollektivs zu sinnvoll erscheinendem Verhalten definiert. Teams von wahllos zusammengewürfelten Personen sind aufgrund ihrer kollektiven Intelligenz im Stande, sehr komplexe Probleme zu lösen. Dies oft sogar besser, als die klügsten Personen in der Gruppe. Dieses Phänomen wird beim Crowdsourcing gezielt genutzt.
Zusammenfassend beschreibt der Begriff Crowdsourcing die Bereitstellung von Wissen für ein bestimmtes Projekt durch verschiedene Individuen.
2.3 Definition: Crowdfunding
Die Idee beim Crowdfunding ist, dass nicht nur Gedanken ausgetauscht werden können, sondern auch finanzielle Mittel, um Projekte oder Startups zu finanzieren. Damit wird der Ausdruck Crowdsourcing um eine ökonomische Dimension erweitert und die Bezeichnung Crowdfunding geschaffen. In einer einfachen Definition wird Crowdfunding als die Finanzierung (engl. Funding) eines Projektes oder Startups durch eine Gruppe (engl. Crowd) von nicht professionellen Individuen anstelle von professionellen Parteien, wie Banken oder Privatinvestoren, beschrieben. Das Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung ISI erweitert diese Begriffsbestimmung noch um die Gegenleistung, welche in irgendeiner Art, finanziell/materielle Vergütung, immaterielle, ideelle Leistungen und/oder Rechte, z.B. Stimmrechte erfolgen kann. Crowdfunding ist aber auch ganz ohne Gegenleistung realisierbar. Des Weiteren wird auch in der Definition des Fraunhofer ISI betont, dass der öffentliche Aufruf zum Crowdfunding im Web 2.0 erfolgt. Die Arten der Gegenleistung beschreibt auch die Variante des vorliegenden Crowdfunding. Diese Ausprägungen werden im dritten Kapitel näher betrachtet und erläutert.
Die Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Elfriede Sixt, welche seit 15 Jahren auf die Beratung von Jungunternehmen fokussiert und selbst als Business Angel tätig ist, schreibt, dass die Grundannahme beim Crowdfunding ist, dass Personen anderen helfen wollen oder Projekte realisieren möchten, die ihnen regional oder sogar emotional nahestehen. Ein Beispiel dafür ist ein Kletterpark in Dresden, der im Frühjahr 2009 erfolgreich durch Kapital von 100 Investoren finanziert werden konnte. Inspiriert von diesem Erfolg gründete Jens-Uwe Sauer die Crowdfunding Plattform Seedmatch in Deutschland.
Diese Crowdfunding Plattformen und deren Aufgaben werden im nächsten Unterkapitel näher erläutert.
2.4 Crowdfunding Plattformen und ihre Aufgaben
In der Regel ist neben dem Gründer und der Crowd noch ein Dritter an einem Crowdfunding beteiligt: Die Crowdfunding Plattformen. Die Plattformen nehmen eine Schlüsselfunktion im gesamten Crowdfunding Prozess ein. Je größer die Crowd wird, desto größer wird auch die Bedeutung der Plattformbetreiber. Mit ihren Webseiten und den darin enthalten Routinen zur Zahlungsabwicklung sorgen sie für einen reibungslosen Ablauf des Crowdfunding Prozesses im Namen des Startups. Die Plattformen funktionieren dabei wie eine Sammelstelle, die das Kapital der Crowd einsammelt und an das Jungunternehmen, welches seine Idee auf deren Internetseite präsentiert, weiterleitet. Im eigentlichen Sinne wird von den Internet-Portalen nur ein digitaler Marktplatz zur Verfügung gestellt. Auf diesem werden die Angebote, also die Ideen, mit den Nachfragern, die an den Ideen Interessierten, effizient zusammengebracht. Darüber hinaus dienen die Webseiten der Kommunikation zwischen der Crowd und dem Startup. Zum Beispiel werden neben den Businessplänen auch kurze Imagefilme über die jeweiligen Projekte zur Verfügung gestellt.
In diesem so entstehenden sozialen Netzwerk können die Investoren direkt bei einer Vielzahl von Internetnutzern, der Crowd, finanzielle Unterstützung einwerben.
In Deutschland haben sich fünf Crowdfunding-Plattformen, die größere Summen einsammeln konnten, etabliert: Seedmatch, Companisto, Innovestment, Bergfürst und Fundsters. Diese fünf Plattformen sind zwischen August 2011 und November 2012 in den Markt eingetreten. Die weltweit größte und bekannteste Plattform Kickstarter ist erst im Mai 2015 auf dem deutschen Markt gestartet und wurde aufgrund der kurzen Marktpräsenz in Deutschland nicht weiter in dieser Arbeit berücksichtigt. Die Plattformen fokussieren sich auf Jungunternehmen, nur Bergfürst setzt den Fokus auf Wachstumsunternehmen. Bergfürst verfügt auch als einzige Plattform über eine BaFin Lizenz und darf sowohl im Primärmarkt als auch im Sekundärmarkt agieren. Das heißt, dass über Bergfürst erworbene Anteile weiter verkauft werden können und die Crowd selber die Laufzeit des Investments bestimmen kann. Bei den anderen Plattformen muss die vereinbarte Laufzeit eingehalten werden. Diese Laufzeiten betragen je nach Internet-Portal drei bis acht Jahre. Da die Anlageform Crowdfunding zu den langfristigen Anlageformen zählt, ist die nicht Handelbarkeit von Startup-Investments aber nicht schädlich für das Crowdfunding. Jungunternehmen werden in der Rechtsform der GmbH oder der UG, der Mini-GmbH, aufgenommen. Die Crowd kann sich über ein partiarisches Nachrangdarlehen (Seedmatch, Companisto und Fundsters), eine atypische stille Beteiligung (Innovestment) oder sogar als Aktionär (Bergfürst) an den Unternehmen beteiligen. Eine Erläuterung der Form des partiarischen Nachrangdarlehens erfolgt in Kapitel 3.3. Dabei reicht die Bandbreite der Mindestbeteiligung von einem Euro bei Fundsters bis zu 500,00 Euro bei Innovestment. Es wurde in dem Zusammenhang festgestellt, dass eine geringere Mindestinvestitionssumme zu durchschnittlich geringeren Investitionen führt. Bei Seedmatch und Innovestment beschränken Maximalbeträge von 10.000 Euro bzw. 25.000 Euro das Investment. Bei allen Plattformen ist der Verlust auf das investierte Kapital begrenzt. Es besteht keine Nachschusspflicht. Eine Übersicht über weitere Spezifikationen der einzelnen Plattformen ist im Anhang dieser Arbeit zu finden. Tabelle 3 stellt die Marktanteile für die Jahre 2012, 2013 und 2014 dar. In 2014 wurde das erste Quartal und das erste Halbjahr separat ausgewiesen. Für das komplette Jahr 2014 wurden nur noch die zwei großen Plattformen einzeln ausgewiesen, die restlichen wurden aufgrund der geringen Marktanteile zusammen mit 15,5 % ausgewiesen. Insgesamt fällt auf, dass die Marktanteile laufend in Bewegung sind. Seedmatch und Companisto besaßen 2014 gemeinsam durchgängig über 80 % Marktanteil.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 3: Marktanteile Crowdfunding Plattformen (Finanzierungsvolumen)
Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass Jungunternehmen auch individuell, d.h. ohne Unterstützung eines Crowdfunding-Portals, Kapital aus der Crowd generieren können. Dies geschieht meistens mithilfe einer eigens hierfür ins Leben gerufenen Homepage. Ein prominentes Beispiel hierfür ist der Kinofilm Stromberg, welcher über eine eigene Internetseite der Produktionsfirma finanziert worden ist. Über ein weiteres Beispiel wurde in England berichtet. Der noch sehr jungen Brauerei BrewDog ist es gelungen, über ihre eigene Website über 1300 Mikroinvestoren zu gewinnen und auf diese Weise insgesamt 2,2 Millionen Britische Pfund einzusammeln.
3 Ziele, Arten und Rahmenbedingungen des Crowdfunding
3.1 Ziele des Crowdfunding
Das Ziel des Crowdfunding ist das Einsammeln kleiner Beträge von vielen Beteiligten, um ein Startup oder ein Projekt finanzieren zu können. Aus der Volkswirtschaftslehre ist bekannt, dass der Umsatz auf einem Markt, der festgelegte Preis multipliziert mit der Anzahl der Käuferist. Übertragen auf das Crowdfunding bedeutet dies, dass ein hoher Kapitalbedarf des Startups, das Fundingziel, durch geringes Kapital je Person multipliziert mit einer hohen Anzahl an Personen, hier den Crowdinvestoren, erzielt werden kann. Oder auch ein hoher Kapitaleinsatz je Person multipliziert mit einer geringen Anzahl an Personen, also wenigen Mikroinvestoren.
Tabelle 4 veranschaulicht dieses Rechenspiel an einem Beispiel.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 4: Theorie der Volkswirtschaftslehre
Mikroinvestor wäre bei Variante zwei in Tabelle 4 dann aber ein nicht mehr passender Ausdruck bei der Höhe des Einsatzes der einzelnen Person. Die Vorteile des Crowdfunding würden stark eingeschränkt, da es bei der Crowd auf eine große Masse ankommt und Beträge für jeden Einzelnen dadurch klein gehalten werden können. Wenn zahlreiche Personen jeweils einen kleinen Betrag spenden, dann funktioniert Crowdfunding am besten.
Das sich Crowdfunding in den letzten Jahren so entwickeln konnte, liegt an einem Problem, was besonders bei Startups auftaucht: Die Frage der Finanzierung. Wissenschaftliche Studien konnten nachweisen, dass eine Finanzierungslücke, engl. equity funding gap, für Startups existiert. Die Ursachen dafür liegen aber nicht darin, dass kein Kapital für diese Startups zur Verfügung steht, sondern dass das Kapital nicht den Weg zum Startup findet. Dafür verantwortlich ist unter anderem die Informationsasymmetrie. Informationsasymmetrie liegt dann vor, wenn jemand mehr über eine Sachlage weiß, als jemand anderes. In der Volkswirtschaftslehre wird diese Sachlage als Hidden Characteristic (= verborgene Eigenschaft), bezeichnet. Übertragen auf Crowdfunding bedeutet das, dass der Unternehmensgründer über mehr explizites und implizites Wissen zum Geschäftsmodell verfügt, als der Investor. Das heißt, er kann die technische Funktionalität, die geschlossenen Verträge, sowie das Netzwerk und die Fähigkeiten besser beurteilen. Daraus resultiert ein Risiko für institutionelle Geldgeber, wie Banken. Diese versuchen ihr Risiko, den Ausfall des Kredites, zu minimieren, in dem sie erst in späteren Unternehmensphasen einsteigen. Für Startups entsteht dadurch eine Finanzierungslücke, da diese Geldgeber in der Startup Phase theoretisch ausfallen. Für das Crowdfunding bedeutet das, dass der Gründer eine hohe Transparenz aufbringen muss, um Kapital einzuwerben und die Finanzierungslücke erfolgreich zu schließen. Der Aufwand die Informationsasymmetrie zu beheben ist hoch. Die bereits erwähnten Crowdfunding Plattformen sorgen mit ihren Internetseiten dafür, dass diese abgebaut und die Kosten der Informationsbeschaffung gesenkt werden. Denn ohne Plattform würde ein Mikroinvestor nur unter erheblichem Aufwand überhaupt Zugang zu einer großen Anzahl Startups bekommen. Letztendlich können die Plattformen den Jungunternehmen helfen ihre Finanzierungslücke über Crowdfunding erfolgreich zu schließen. Es drängt sich jedoch die Frage auf, ob nicht auch ein klassischer Bankkredit die Finanzierungslücke schließen könnte. Der Bankkredit könnte diese natürlich auch schließen, allerdings verhalten sich Banken bei der Kreditvergabe an Jungunternehmen sehr restriktiv. Sie können das Risiko neuartiger Geschäftsmodelle schlecht abschätzen, gerade in den frühen Unternehmensphasen, wo nur geringe Umsätze erwirtschaftet werden. Darüber hinaus verlangen Banken immer Sicherheiten, die Startups oft nicht aufbringen können. Zudem stellt die Zinsbelastung, die aus einem klassischen Bankkredit resultiert, für die jungen Unternehmen ein großes Problem dar.
3.2 Arten des Crowdfunding
Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal des im zweiten Kapitel definierten Crowdfunding ist die Art der erhaltenen Gegenleistung. Es wird zwischen vier Arten unterschieden. Eine Übersicht über die Arten des Crowdfunding vermittelt die Abbildung 2:
3.2.1 Donation-based Crowdfunding
Bei dem donation-based Crowdfunding ist das Ziel, eine Sache zu unterstützen. Eine Rendite mit diesem Investment zu erzielen steht in keiner Weise im Vordergrund. Auch eine materielle Gegenleistung wird von den Mikroinvestoren, hier Spender, weder erwartet noch gewünscht. Diese Art des Crowdfunding findet dann Anwendung, wenn der Mikroinvestor ein Fan von denjenigen ist, die ein Projekt finanziert haben möchten, z. B. von Musikern. Daher wird es auch als Fan-Funding bezeichnet. Die Spender begnügen sich bei dieser Art als Gegenleistung mit irgendeiner Art Danksagung. Als Motivation wird nach Ralf Beck oft das gute Gefühl, Bedürftigen helfen zu können, genannt.
3.2.2 Reward-based Crowdfunding
Das reward-based Crowdfunding ist ein Investment, welches eine nicht monetäre Gegenleistung als Ziel hat. Der Mikroinvestor finanziert dabei, zum Beispiel ein Buch, einen Kinofilm oder eine Musik-CD vor deren Produktion und erhält dafür meistens einen materiellen Gegenwert. Der Ausgestaltung dessen, was als materiellem Gegenwert an den Mikroinvestor zurückfließt, sind keine Grenzen gesetzt. Der materielle Wert der Gegenleistung wird meistens wesentlich geringer sein, als die geleistete Zahlung, jedoch wird der ideelle Wert diese um ein Vielfaches übersteigen. Zum Beispiel ein persönliches Gespräch mit dem Künstler oder Tickets für die Filmpremiere oder das Konzert. Ergänzend sei noch gesagt, dass diese Art des Crowdfunding so ausgestaltet ist, dass kein Geld fließt, wenn die notwendige Mindestsumme nicht erreicht wird. Demzufolge wird das Produkt nicht erstellt beziehungsweise das Event findet nicht statt. Das Risiko für den Mikroinvestor wird dadurch minimiert. Dieser kann sich sicher sein, dass seine finanziellen Mittel auch nur für das Projekt verwendet werden, wenn die Finanzierung zustande kommt.
3.2.3 Lending-based Crowdfunding
Beim lending-based Crowdfunding wird dem Unternehmen Geld geliehen (engl. to lend). Die Rückzahlung des geliehenen Geldes ist unabhängig vom Erfolg des Startups. So muss auch beim Scheitern des Projektes bzw. der Insolvenz des Unternehmens der geliehene Betrag zurückgezahlt werden. Es handelt sich um fremdkapital-basiertes Crowdfunding. Es wird ein Kreditverhältnis zwischen Mikroinvestor und Unternehmen geschlossen und daher keine Beteiligung am Unternehmen erworben. Der Mikroinvestor wird Gläubiger des Unternehmens und hat einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung des Kredites am Ende der Laufzeit. Bei dieser Art des Crowdfunding fehlt der Anreiz zu investieren, da nicht an Wertsteigerungen und Gewinnen des Unternehmens partizipiert werden kann. Aus diesem Grund bieten die Crowdfunding Plattformen dieses Modell in der Regel nicht an, da es für die Mikroinvestoren nicht attraktiv genug ist.
3.2.4 Equity-based Crowdfunding
Das equity-based Crowdfunding ist ein Investment mit dem Ziel einer finanziellen Rendite. Die Investoren erhalten durch ihr Investment einen Anteil am Unternehmen.
Obwohl der Name, equity-based, dieser Crowdfunding Art darauf schließen lassen könnte, dass es sich um Eigenkapital handelt, handelt es sich genauer betrachtet um Investmentkapital mit Eigenkapitalcharakter. Es handelt sich um eine mezzanine Finanzierungsform, also einer Mischung aus Eigen- und Fremdkapital, da die Vertragsmodelle der Plattformen auch typische Eigenschaften von Fremdkapital ausweisen. Anteil am Unternehmen ist hierbei so zu verstehen, dass die Investoren aufgrund der Rahmenbedingungen in Deutschland bei den meisten Plattformen kein Gesellschafter werden, also kein Mitspracherecht eingeräumt bekommen, sondern nur an den Wertsteigerungen und Gewinnen des Unternehmens partizipieren. Diese Ausprägung wird auch als Crowdinvesting bezeichnet. Mit der Bezeichnung Crowdinvesting wird die Sichtweise der Crowdinvestoren angesprochen. Die Crowd investiert in ein Jungunternehmen, daher Crowdinvesting. In dieser Arbeit steht die Sichtweise der Startups im Vordergrund, so dass der Begriff equity-based Crowdfunding verwendet wird. Die folgenden Teile dieser Arbeit befassen sich mit dieser Art des Crowdfunding. Die Begriffe Crowdfunding und equity-based Crowdfunding werden nachfolgend synonym verwendet.
3.3 Rechtliche Rahmenbedingungen
Aufgrund der Gesetzesänderung im Crowdfunding Markt, die während der Erstellung dieser Arbeit in Kraft getreten ist, wird im folgendem Kapitel sowohl die Situation vor, als auch nach der Neuregulierung beschrieben.
Die Arten des Crowdfunding ohne finanzielle Gegenleistungen unterliegen keinen rechtlichen Einschränkungen. Das equity-based Crowdfunding dagegen unterliegt allerdings einigen Einschränkungen, ist aber rechtlich zulässig. Die Restriktionen resultieren aus dem bis zum 31.5.2012 gültigen Verkaufsprospektgesetzes (VerkProsG) und dem darauffolgend gültigem Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) in Verbindung mit der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV). In diesem Gesetz wird geregelt, dass bei öffentlich angebotenen Vermögensanlagen mit einem Volumen von mehr als 100.000 Euro ein Verkaufsprospekt zu erstellen und bei der BaFin einzureichen ist. Ein Prospekt ist arbeitsintensiv und kostet mindestens 20.000 bis 30.000 Euro. Inhaltlich muss in diesem Verkaufsprospekt das Investment detailliert vorgestellt sowie über alle möglichen positiven wie negativen Auswirkungen aufgeklärt werden. Die Erstellung eines rechtlich einwandfreien Verkaufsprospekts stellt somit eine kosten- und zeitintensive Herausforderung dar. Für die in der Gründungsphase befindlichen Startups bedeutet dies einen zeitlichen Engpass. Von der Prospektpflicht befreit ist das Startup beim Überschreiten der Grenze von 100.000 Euro nur, wenn maximal 20 Anteile ausgegeben werden oder ein Mindestpreis pro Anteil von 200.000 Euro festgelegt wird. Die beiden letztgenannten Ausnahmen widersprechen jedoch dem Crowdfunding, da sich dieses per Definition an eine große Anzahl von Personen mit kleineren Beträgen richtet. Demnach ist rechtlich eine Grenze von 100.000 Euro für Crowdfunding Kampagnen gegeben, falls die Prospektpflicht umgangen werden soll, da unterhalb dieser Grenze frei agiert werden kann. Da viele Jungunternehmen jedoch mehr Kapital benötigen, als rechtlich ohne Verkaufsprospekt eingesammelt werden darf, haben die Internet-Portale ein Schlupfloch im Gesetz gefunden, die Grenze zu überschreiten. Die meisten Plattformen bieten die Beteiligung in der Form des partiarischen Nachrangdarlehen, auch Gewinndarlehen genannt, an. Diese Darlehensform ist ein deutsches Vertragskonstrukt. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Mindestverzinsung und eine Gewinnbeteiligungsvereinbarung für die Crowdinvestoren enthält. Die Gewinnbeteiligung ist entweder am Umsatz oder am Unternehmensgewinn gekoppelt. Da es sich hierbei um ein nachrangiges Darlehen handelt, droht der Totalverlust des Kapitals. Das partiarische Nachrangdarlehen fällt weder unter das WpPG noch unter das VermAnlG. Dadurch besteht für die Jungunternehmen keine Pflicht zur Prospekterstellung und auch die Grenze von 100.000 Euro besitzt keine Gültigkeit. Die Bundesregierung hat erkannt, dass durch diese lückenhafte Regulierung Anleger getäuscht werden könnten und der Verbraucherschutz gefährdet ist. Die Anleger haben fälschlicherweise angenommen, dass eine hohe Rendite ohne Risiko erreicht werden kann. Durch Investitionen in Vermögensanlagen, die – wie beim equity-based Crowdfunding – nur einer eingeschränkten Aufsicht der BaFin unterliegen, haben die Anleger erhebliche Verluste erlitten. Ein Beispiel dafür ist der Windenergiebetreiber PROKON, dessen Insolvenz mehrere 10.000 Kleinanleger um ihre gesamten Ersparnisse gebracht hat. Zuvor hatte PROKON von den Kleinanlegern Kapital zur Finanzierung des Geschäftsmodells eingeworben. Damit Anleger besser über Gefahren von Vermögensanlagen aufgeklärt werden, hat die Bundesregierung bereits im Mai 2014 damit begonnen, ein Gesetz zum Kleinanlegerschutz auf den Weg zu bringen. Dieses Gesetz wurde im April 2015 vom Bundestag verabschiedet und ist im Juli 2015 in Kraft getreten. Die bisher genannten Regelungen werden durch das Kleinanlegerschutzgesetz ausgedehnt. Der Anwendungsbereich des VermAnlG erstreckt sich seit Juli 2015 auch auf partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen. Der Bundesregierung ist bewusst, dass diese Regelungen gerade in Bezug auf die Prospektpflicht negative Auswirkungen auf die Finanzierung von Unternehmensneugründungen durch Crowdfunding haben könnten. Deshalb wurden bei Crowdfunding-Projekten im Gesetz weitgehende Befreiungen von den Pflichten, insbesondere von der Prospektpflicht des VermAnlG verankert. Allerdings müssen ab Juli 2015 alle Anbieter von Vermögensanlagen ein kurzes und leicht verständliches Vermögensanlagen-Informationsblatt erstellen und bei der BaFin hinterlegen. Jungunternehmen sind von den Vorschriften des VermAnlG in Bezug auf die Erstellung eines Verkaufsprospektes befreit, wenn das Gesamt-Emissionsvolumen 2,5 Millionen Euro nicht überschreitet. Gleichzeitig wurde die Einzelanlageschwelle je Anleger flexibel geregelt. Ein Einzelanleger darf generell nur noch 1.000 Euro in ein Crowdfunding-Projekt investieren. Ein Ausnahmetatbestand ergibt sich, wenn der Anleger maximal das Doppelte seines Monatsnettoeinkommens investiert oder der Anleger über ein liquides Vermögen von 100.000 Euro verfügt. In diesem Fall ist ein Investment von bis zu 10.000 Euro möglich. Die Einhaltung dieser Grenzen wird durch eine Selbstauskunft auf der jeweiligen Internetplattform überprüft. Darüber hinaus hat zukünftig jeder Anleger ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Des Weiteren wird mit dem neuem Gesetz eine Mindestlaufzeit für Anlagen von 24 und eine Kündigungsfrist von 6 Monaten eingeführt.
Durch diese Neuregelung wurde ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der zum einen das equity-based Crowdfunding, im Gesetz Crowdinvesting genannt, weiterhin ermöglicht und sogar noch fördert, da die Schwellen erhöht worden sind. Gleichzeitig sorgt diese Regelung für mehr Transparenz von Vermögensanlagen, da Anleger besser informiert werden.
[...]
Feldmann, S. u. a. (2013): S. 5.
Vgl. Feldmann, S. (2013): S. 5.
Vgl. Egeln, J. u. a. (2010): S. 1.
Vgl. Hemer, J. u. a.(2011): S. 30.
Vgl. Hemer, J. u.a. (2011): S. 31.
Vgl. Hemer, J. u.a. (2011): S. 28f.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 1.
Gesellschaften, die sich zeitlich begrenzt mit Kapital an jungen, innovativen Unternehmen beteiligen
vermögende Privatpersonen, die Kapital für Jungunternehmen bereitstellen und zumeist zusätzlich Kontakte und Know-how beisteuert
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 1.
Vgl. Beck, R. (2014): S. 226.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 5.
Vgl. Lackes, R. (o. J.): Internet Publikation.
Vgl. Sixt, E. (2014): S. 8.
Vgl. Papsdorf, C. (2009): S. 24.
Vgl. Beck, R. (2014): S. 87.
Vgl. Seedmatch Umfrage (2013): Internet Publikation.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 55.
Vgl. Seedmatch Umfrage (2013): Internet Publikation.
Vgl. Beck, R. (2014): S. 77.
Vgl. Seedmatch Umfrage (2013): Internet Publikation.
Vgl. Seedmatch Umfrage (2013): Internet Publikation.
Vgl. Sixt, E. (2014): S. 28.
Vgl. Beck, R. (2014): S. 87f.
Vgl. Howe, J. (2006): Internet Publikation.
Vgl. Hemer, J. u.a. (2011): S. 17.
Vgl. Sixt, E. (2014): S. 24.
Vgl. Papsdorf, C. (2009): S. 69.
Vgl. Voß, G. (2015): S. 85.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 24.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 24.
Vgl. Hemer, J. u.a. (2011): S. 18.
Vgl. Duden Online (2013): Internet-Publikation.
Vgl. Surowiecki, J. (2005) in Sixt, E. [Hrsg.]. (2014).
Vgl. Sixt, E. (2014): S. 28.
Vgl. Hemer, J. u.a. (2011): S. 17f.
Vgl. Hemer, J. u.a. (2011): S. 19.
Vgl. Massolution (2012): S. 12.
Vgl. Sixt, E. (2014): S. 28.
Vgl. Schramm, D. (2013): S. 2f.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 6.
Vgl. Hemer, J. u.a. (2011): S. 35.
Vgl. Sixt, E. (2014): S. 28.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 6.
Vgl. Beck, R. (2014): S. 115.
Vgl. Sixt, E. (2013): S. 28.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 22 f.
Vgl. Spiegel Online (2015): Internet Publikation.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 26.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 26.
Vgl. Klöhn, L. u. a. (2012): S. 242.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 26.
Vgl. Klein, R. (2014 u. 2015): S. 11.
Vgl. Beck, R. (2014): S. 36f.
Vgl. Sixt, E. (2014): S. 56.
Vgl. Mankiw, N. (2004): S. 102.
eigene Darstellung.
Vgl. Hemer, J. u.a. (2011): S. 95.
Vgl. Hemer, J. u.a. (2011): S. 5.
Vgl. Ley, A. u.a. (2011): S. 85f.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 15f.
Vgl. Mankiw. N. (2004): S. 518.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 16.
Vgl. Hemer, J. u.a. (2011): S. 28.
Vgl. Schramm. D. u.a. (2014): S. 16.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 45.
eigene Darstellung in Anlehnung an Beck, R. (2014): S. 25 u. 28.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 7.
Vgl. Beck, R. (2014): S. 26.
Vgl. Beck, R. (2014): S. 26.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 7.
Vgl. Beck, R. (2014): S. 26.
Vgl. Sixt, E. (2014): S. 57.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 7.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 7.
Vgl. Beck, R. (2014): S. 27 ff.
Vgl. Beck, R. (2014): S. 27.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 7.
Vgl. Sixt, E. (2014): 57.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 21.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 54.
Vgl. Dörner, S. (2013): S. 3.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 36f.
Vgl. §8f Abs. 1 u. Abs. 3 VerkProsG
Vgl. Beck, R. (2014): S. 20f.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 90.
Vgl. Sixt, E. (2014): S. 179.
Vgl. Sixt, E. (2014): S. 165.
Vgl. Deutscher Bundestag (2015): S. 1.
Vgl. Bundesfinanzministerium (2015): S. 2.
Vgl. Schramm, D. u.a. (2014): S. 38.
Vgl. Bundesfinanzministerium (2015): S. 4.
§13 VermAnlG.
Vgl. Bundesfinanzministerium (2015): S. 4.