Soziale Arbeit im Nationalsozialismus unter Betrachtung der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt
Zusammenfassung
über die Theorien und Konzepte bekommen hatten und es um die Überlegung ging,
welches Thema unsere Hausarbeiten haben könnten, war für mich sofort klar, dass ich
etwas mehr über die Soziale Arbeit in der Nationalsozialistischen Zeit erfahren wollte,
da dies in dem Text „Soziale Arbeit als Profession“ von Werner Thole etwas zu kurz
kam. Da dieses Thema nach meinen ersten Recherchen sehr groß ist, entschied ich
mich nur die „Wohlfahrt“ der Nationalsozialisten etwas näher vorzustellen, da ich
denke das dieses eines der größten Bereiche der Sozialen Arbeit ist und es bestimmt
interessant sei, zu sehen wie die Nationalsozialistische Ideologie sich mit dem
Wohlfahrtsgedanken arrangierte.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Geschichtlicher Hintergrund
1.1. Die Machtergreifung der NSDAP
1.2. Die NSDAP als Staatspartei
2. Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt e.V.
2.1. Die Etablierung der NSV
2.2. Aufgaben der NSV und deren Verwirklichung
2.3. Finanzierung der NSV
3. Hilfswerke der NSV
3.1. Hilfswerk „Mutter und Kind“
3.2. Winterhilfswerk
3.3. Kinderlandverschickung
4. Kritik
5. Quellverzeichnis
Einleitung
Nachdem wir im Seminar „ Einführung in die Soziale Arbeit“ einen ersten Einblick über die Theorien und Konzepte bekommen hatten und es um die Überlegung ging, welches Thema unsere Hausarbeiten haben könnten, war für mich sofort klar, dass ich etwas mehr über die Soziale Arbeit in der Nationalsozialistischen Zeit erfahren wollte, da dies in dem Text „Soziale Arbeit als Profession“ von Werner Thole etwas zu kurz kam. Da dieses Thema nach meinen ersten Recherchen sehr groß ist, entschied ich mich nur die „Wohlfahrt“ der Nationalsozialisten etwas näher vorzustellen, da ich denke das dieses eines der größten Bereiche der Sozialen Arbeit ist und es bestimmt interessant sei, zu sehen wie die Nationalsozialistische Ideologie sich mit dem Wohlfahrtsgedanken arrangierte.
1. Geschichtlicher Hintergrund
1.1. Die Machtergreifung der NSDAP
In Deutschland verpasste Hitler mit der NSDAP bei den Reichstagswahlen Anfang 1933 nur knapp die absolute Mehrheit, infolgedessen schloss er vorerst einen Pakt mit dem Zentrum und der DNVP. Hitler wurde als Vorsitzender der stärksten Partei des Reichstags Reichskanzler. Obwohl die Nazis diesen Tag (30. Januar 1933) als Tag der "Machtergreifung" propagandierten, war es doch vorerst nur ein ganz normaler Regierungswechsel. Dann jedoch inszenierten die Nazis den "Reichstagsbrand" und gaben die Schuld dafür der KPD. Infolge dessen wurden die Grundrechte durch eine Notverordnung des Reichspräsidenten Hindenburg nach §48 außer Kraft gesetzt. Dadurch konnten die Nazis ohne Probleme ihre politischen Gegner ausschalten. Die totale Macht erlangten die Nazis aber erst durch das Ermächtigungsgesetz, für das sie eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigten, die sie durch das Verbot der KPD und einen Pakt mit dem Zentrum erlangten. Außerdem zählten sie die Stimmen der unentschuldigt abwesenden Abgeordneten, die größtenteils in Konzentrationslagern festgehalten oder durch andere Maßnahmen der SA/SS von der Abstimmung ferngehalten wurden. Durch dieses Gesetz nahm der Reichstag sich selbst die Macht, indem er die Trennung von Exekutive und Legislative aufhob und sich damit selbst überflüssig machte
1.2 Die NSDAP als Staatspartei
Nach dem Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933 war die NSDAP die einzig zugelassene Partei
Die NSDAP des Dritten Reiches war eine zentralistische Führerpartei mit Adolf Hitler als unumschränktem Führer an der Spitze. Sein Stellvertreter war seit 1933 Rudolf Hess, ab 1941 Martin Bormann. Ihnen unterstanden 18 Reichsleiter, die für die verschiedenen Sachbereiche zuständig waren und meist auch wichtige Staatsaufgaben wahrnahmen. Die Hierarchie untergliederte sich in 35 (seit 1940: 41) Gaue, danach kamen als Untereinheiten die Kreise, Ortsgruppen, Zellen und Blocks. Ein Block als die kleinste Untereinheit umfasste etwa 40 bis 60 Haushalte, eine Zelle vier bis acht Blocks, eine Ortsgruppe drei bis fünf Zellen, ein Kreis eine unterschiedliche Anzahl von Ortsgruppen. Die größte organisatorische Einheit war der Kreis. Ziel dieser straffen Untergliederung war die möglichst vollständige Erfassung der Bevölkerung. Die Gliederungen der NSDAP wie z. B. die SA, die SS und die Hitlerjugend (HJ) waren Teile der Partei; die angeschlossenen Verbände wie Deutsche Arbeitsfront (DAF), Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) und die verschiedenen Berufsverbände bestanden in der Regel bereits vor 1933 und wurden im Zuge der Gleichschaltung der Aufsicht der NSDAP unterstellt. In ihren Gliederungen und angeschlossenen Verbänden hatte die NSDAP beinahe alle Bereiche der Gesellschaft erfasst, und über diese Organisationen kontrollierte und indoktrinierte sie den Großteil der Bevölkerung. Nach der Ausschaltung der SA im Anschluss an den so genannten Röhm-Putsch am 30. Juni 1934 wurde die SS mit ihren verschiedenen Dienststellen und Organisationen zum wichtigsten Herrschaftsinstrument der Partei.
Über ihre Gliederungen und angeschlossenen Verbände erfasste die NSDAP fast alle Bereiche der Gesellschaft
Die NSDAP mit all ihren Organisationen wurde im Oktober 1945 von den alliierten Siegermächten verboten; in den Nürnberger Prozessen wurde die NSDAP zur verbrecherischen Organisation erklärt.
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