Ist die Inklusion des derzeitigen selektiven Schulsystems für Kinder mit sozialpädagogischem Förderbedarf geeignet?
Zusammenfassung
Im Jahre 2009 ist die Behindertenkonvention in Kraft getreten. Die Umsetzung des Gesetzes stellt die Schulen bis heute vor einer großen Herausforderung. Im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden zunehmend Bemühungen unternommen, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) inklusiv bzw. integrativ an Regelschulen zu unterrichten. Ich werde in der Arbeit aufzeigen, dass diese Bemühungen nicht ausreichen sind. im Zuge der aktuellen Entwicklungen in unserer Gesellschaft wie die Zuwanderung der Flüchtlinge und Migration nach Deutschland und somit auch in das deutsche Bildungssystem, gewinnt die Frage nach gelungener Inklusion in den Schulen an größerer Bedeutung. Der kulturelle Hintergrund, sprachliche Barrieren, traumatische Krieges und Fluchterfahrung führen gegebenenfalls zur Anpassungsstörungen und somit zum erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf der Kinder an den Schulen. Der individuelle Bildungserfolg in Deutschland wird von der sozialen Herkunft entschieden. Ich werde in der Seminararbeit auf die sozio-kulturellen Unterschiede und den daraus folgenden ungleichen Bildungschancen eingehen. Zunächst werde ich im ersten Kapitel dieser Arbeit die relevanten Definitionen erläutern, die Begriffe Bildung, Bildungsgerechtigkeit, Inklusion, Integration dazu werde ich offizielle Dokumente, Beispielsweise Erklärungen der UN und des Ministeriums für Bildung heranziehen. Im zweiten Kapitel werde ich mich mit dem Aufbau des deutschen Schulsystems auseinandersetzen, dazu werde ich die Grafik nutzen um anschaulich zu machen dass das vorhandene selektierende Schulsystem die Umsetzung der Inklusionskonzepte schwierig macht. Das dritte Kapitel nutze ich für ein Fazit und einen Blick in die Zukunft, welche Veränderungen und Entwicklungen auf das Schulsystem zukommt damit Inklusion in den Schulen gelingt.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abstract
Einleitung
1. Begriffliche Erläuterungen
1.1. Inklusion
1.2. Sonderpädagogischer Förderungsbedarf
1.3. Inklusion der Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf
1.4. Inklusion und Integration
1.5. Inklusive Bildung
2. Das Bildungssystem in Deutschland
2.1. Bildungspolitischer Leidfaden
2.2. Aufbau des Schulsystems
2.3. Sozio-kultureller Hintergrund der Schüler
2.4. Lehrerausbildung aktuell und Zukunftsmodelle
3. Die Überprüfung der Umsetzung
4. Fazit
Litertaturverzeichnis
Abstract
In der vorliegende Arbeit möchte ich mich mit der Fragestellung beschäftigen, ob die Inklusion in dem bestehenden Schulsystem dass auf die Selektion ausgerichtet ist für Kinder mit Sozialpädagogischem Förderbedarf gelingen kann. Im Ergebnis wird deutlich dass das deutsche Bildungssystem noch viele Veränderungen braucht um den Kindern mit Sozialpädagogischem Förderbedarf und ihren sehr komplexen Anforderungen gerecht zu werden. Ein Wandel des gesamten Bildungssystems ist notwendig um Inklusion an den Schulen in Deutschland zu leben.
Einleitung
Im Jahre 2009 ist die Behindertenkonvention in Kraft getreten. Die Umsetzung des Gesetzes stellt die Schulen bis heute vor einer großen Herausforderung. Im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden zunehmend Bemühungen unternommen, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) inklusiv bzw. integrativ an Regelschulen zu unterrichten. Ich werde in der Arbeit aufzeigen dass diese Bemühungen nicht ausreichen sind. im Zuge der aktuellen Entwicklungen in unserer Gesellschaft wie die Zuwanderung der Flüchtlinge und Migration nach Deutschland und somit auch in das deutsche Bildungssystem, gewinnt die Frage nach gelungener Inklusion in den Schulen an größerer Bedeutung.
Der kulturelle Hintergrund, sprachliche Barrieren, traumatische Krieges und Fluchterfahrung führen gegebenenfalls zur Anpassungsstörungen und somit zum erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf der Kinder an den Schulen. Der individuelle Bildungserfolg in Deutschland wird von der sozialen Herkunft entschieden.Ich werde in der Seminararbeit auf die Sozio-kulturellen Unterschiede und den daraus folgenden ungleichen Bildungschancen eingehen. Zunächst werde ich im ersten Kapitel dieser Arbeit die relevanten Definitionen erläutern, die Begriffe Bildung, Bildungsgerechtigkeit, Inklusion, Integration dazu werde ich offizielle Dokumente, Beispielsweise Erklärungen der UN und des Ministeriums für Bildung heranziehen.
Im zweiten Kapitel werde ich mich mit dem Aufbau des deutschen Schulsystems auseinandersetzen, dazu werde ich die Grafik nutzen um anschaulich zu machen dass das vorhandene selektierende Schulsystem die Umsetzung der Inklusionskonzepte schwierig macht.
Das dritte Kapitel nutze ich für ein Fazit und einen Blick in die Zukunft, welche Veränderungen und Entwicklungen auf das Schulsystem zukommt damit Inklusion in den Schulen gelingt.
1. Begriffliche Erläuterung
1.1 Inklusion
Die wörtliche Übersetzung des lateinischen Begriffes Inklusion bedeutet „Einschluss“ (vgl. Stangl, 2009, Inklusion), im Hinblick auf das Schulsystem bedeutet es, heterogene Gruppen von Schülern individuell zu unterrichten und individuell auf ihre Bedürfnisse einzugehen. Inklusion steht also für den Einschluss aller zu unterrichtenden Schüler unabhängig davon zu welcher heterogenen Gruppe sie gehören. Die Inklusion wertet kein Leben ab und stellt niemanden an den Rand der Gesellschaft (vgl. Stangl, 2009, Inklusion). Im Jahre 2006 wurde von der UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen „ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen“ garantiert, Menschen mit Behinderung sollen „gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“(vgl. Rudolf/ Windfuhr). Die Behindertenrechtskonvention sieht die Rechte von Menschen mit Behinderungen als allgemeine Menschenrechte an. Solche Rechte können aber nur umgesetzt werden wenn die Gesellschaft sie akzeptiert und oder annimmt. Eine andere wörtliche Definition des Begriffes Inklusion ist: „Innerhalb des inklusionspädagogischen Diskurses wird für das Konzept der schulischen Inklusion der Anspruch formuliert, Schule und Unterricht gerechter zu gestalten, mit einem Fokus auf die Überwindung von Diskriminierung von Schüler/-innen auf Grund spezifischer sozialer Milieuzugehörigkeiten, wie z.B. Ethnie, Geschlecht, Behinderung“ (vgl. Wagner-Willi, 2014).
1.2 Sonderpädagogischer Förderbedarf
Sonderpädagogischer Förderbedarf im Sinn § 12 HmbSG liegt vor, wenn Kinder und Ju- gendliche in ihren individuellen Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so weitrei- chend beeinträchtigt sind, dass sie ohne gezielte sonderpädagogische Förderung und Unter- stützung nicht erfolgreich zur Entfaltung ihrer Möglichkeiten geführt werden können. Sonder- pädagogischer Förderbedarf kann in folgenden Bereichen festgestellt werden:
- Lernen
- Sprache
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Sehen
- Autismus
1.3 Inklusion der Kinder mit sonderpädagogischen Bedarf
In Deutschland werden von den im Schuljahr 2012/2013 493.200 Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (6,6 % aller Schulkinder) rund 28 % gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet. Die Inklusionsanteile variieren dabei zwischen den Bundesländern erheblich, zwischen 14,7 % in Niedersachsen und 63 % in Bremen (Autorengruppe Bildungsberichterstattung, 2014). Dabei sind die Beeinträchtigungen dieser Kinder sehr unterschiedlich. Den größten Teil der Kinder und Jugendlichen, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert wurde, machen jene mit Lernschwierigkeiten aus (ca. 40 %), 16,1 % haben geistige Beeinträchtigungen, 14,1 % Beeinträchtigungen im sozial- emotionalen Bereich, 6,7 % im körperlich-motorischen, 11 % im Bereich Sprache. Je nach Förderbedarf variieren aber die Inklusionsanteile erheblich: Die höchsten Inklusionsraten finden sich bei SchülerInnen mit Förderbedarf in der emotional und sozialen Entwicklung (47 %), gefolgt von den Sinnesbeeinträchtigungen (rd. 31 %). Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden zu 31 % inklusiv beschult und Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu 7 %. Inklusion findet sich häufiger in der Grundschule (31 %) als in der Sekundarschule (14 %) (Autorengruppe Bildungsberichterstattung, 2014).
1.4 Inklusion und Integration
„Integration und Inklusion stellen zwei unterschiedliche pädagogische Konzepte dar. Bei der Integration liegt der Fokus auf der Anpassung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an die Lernbedingungen in Regelschulen, z. B. durch die Schaffung spezieller Integrationsklassen“ (Hinz 2002). „Im Gegensatz dazu fordern Vertreter der Inklusion eine Gestaltung der Lernumwelten in Regelschulen, die die Bedürfnisse von Kindern mit SPF und darüber hinaus die Heterogenität der gesamten Schülerschaft berücksichtigt“ (Biewer 2010).
1.5 Inklusive Bildung
Besonders stark diskutiert worden ist die „inklusive Bildung“ in Artikel 24 der UN Konvention. Darin garantieren die Vertragsstaaten „ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen“. Der Normalfall soll danach sein, dass Kinder „nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden“ (Artikel 24 Abs.2 a). Das allgemeine Bildungssystem soll jedem zugänglich sein. Ziel ist also der gemeinsame Schulbesuch von behinderten und nicht behinderten Kindern in einer Regelschule als „Normalfall“ - es soll keine Ausnahme sein. Gerade diese Zielsetzung ist sehr umstritten und geht einigen Kritikern zu weit. Eine Schule für Alle löst viele Ängste bei den Eltern und Lehrern aus. Eine öffentliche Debatte und Aufklärung ist Notwendig um Unwissen zu begegnen und Offenheit im Bewusstsein der Menschen für flächendeckende Inklusion an den Schulen zu fördern.
2. Das Bildungssystem in Deutschland
2.1 Bildungspolitischer Leitfaden
Eine Person die viel weiß ist gebildet. Bildung ist das gesamte Wissen eines Menschens und der Weg wie er zu diesem Wissen gekommen ist. Wissen kann man z.B. durch die Schule, Ausbildung oder Universität erwerben. (vgl. bpb.de, 2017, S. 01)
Das demokratische und soziale Deutschland ist durch eine föderale Struktur gekennzeichnet. Jedes Bundesland besitzt eine eigene Gesetzgebung, Verwaltung und Regierung. Das Grundgesetz enthält wichtige Bestimmungen und Werte, die im Bildungswesen beachtet werden müssen; beispielsweise „die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft, der Forschung und der Lehre, die Freiheit des Glaubens und der Weltanschauung, die freie Wahl des Berufs und des Ausbildungsplatzes...“ (vgl. Döbert, 2010, S. 180). Laut der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN von 1948 „jeder hat das Recht auf Bildung“ (UN 1948, Art. 26)
Die Schulpflicht in Deutschland beginnt ab einem Alter von sechs Jahren und diese dauert normalerweise zwölf Jahre an (vgl. Döbert, 2010, S. 186). Neun Jahre sind die deutschen Kinder verpflichtet fünf Mal in der Woche eine Schule zu besuchen. Dies wird auch die Vollzeitschulpflicht genannt. Unter Teilzeitschulpflicht versteht man, dass die Schüler in der späteren Berufsausbildung zwei Mal in der Woche zur Schule gehen müssen. Wichtig ist, dass mit dieser Schulpflicht auch behinderte Schüler gemeint sind (vgl. Döbert, 2010, S. 187). Durch die föderale Struktur im Bildungssystem in Deutschland ist der Stand der Entwicklung im Bezug auf Inklusion in den Bundesländern unterschiedlich. Es bedarf eines einheitlichen Aktionsplans um die Inklusion flächendeckend in Deutschland zu leben.
[...]