Diese Arbeit bezieht sich auf die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB). Weiterführend soll die ambulant sozialpädagogische Einzelfallhilfe der Maßnahme "Berufspraktische Erprobung und Coaching mit Assessment (BErC+)", die eine BvB mit der ambulant sozialpädagogischen Einzelfallhilfe verbindet, in den Fokus der Betrachtungen rücken.
Zunächst wird angestrebt, einen allgemeinen Überblick zum Thema BvB zu geben. Es wird auf Rechtsgrundlage und Zielgruppen sowie allgemeine Ziele und die Förderdauer eingegangen. Daraufhin soll ein allgemeiner Bezug zur ambulanten sozialpädagogischen Einzelfallhilfe hergestellt werden. Zusätzlich wird die Maßnahme BErC+ praktisch vorgestellt.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind ein wesentlicher Einflussfaktor auf die rückgängigen Zahlen der jungen Erwerbslosen. Sie helfen Arbeitsmarkt-fernen und oder planlosen jungen Menschen dabei, ihr Leben zu strukturieren, eventuelle Problemlagen zu beheben und sie geben Perspektiven. Berufliche Bildungsmaßnahmen zielen auf junge Menschen ohne eine berufliche Erstausbildung, welche ihre Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ab. Diese jungen Erwachsenen verfügen über keine Ausbildungsreife und oftmals kollidiert ihr Bewerberprofil und die Selbsteinschätzung mit den inhaltlichen und persönlichen Anforderungen der ausgesuchten Ausbildung. Hierbei sind verschiedene mögliche Auslöser für diese Überschätzung in Betracht zu ziehen. Defizite sowohl aus dem privaten, dem schulischen, aber auch aus dem psychischen Bereich sind hierbei unter Umständen ursächlich und maßgeblich.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
2.1 Definition
2.2 Rechtsgrundlage und Zielgruppen
2.3 Ziel
2.4 Förderdauer
3 Ambulante, sozialpädagogische Einzelfallhilfe
3.1 Definition
3.2 Anwendungen
4 Die Maßnahme Berufspraktische Erprobung und Coaching mit Assessment
5 Fazit
6 Anhang
7 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
„Die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland sinkt auf den tiefsten Stand seit der Wiedervereinigung. Zwischen 2005 und 2012 hat sich die Zahl der Erwerbslosen unter 25 Jahren mehr als halbiert. Im internationalen Vergleich steht Deutschland damit hervorragend da. Nirgendwo in Europa ist die Jugendarbeitslosigkeit niedriger.“ (Brenke, 2013)
Fraglich ist, was ursächlich für diese signifikanten Änderungen ist. Welcher Institution die Überwachung und Intervention bei suboptimalen Erwerbslosenzahlen unter Jugendlichen obliegen, gilt es ebenfalls zu erörtern.
Die Arbeitslosigkeit in Deutschland tangiert verschiedene Institutionen, welche für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zuständig sind. Sehr häufig werden dabei Arbeitsgelegenheiten oder für die Jugendlichen[1] Maßnahmen zur Berufserprobung verwendet. Eine solche Maßnahme begleitet der Verfasser[2] der vorliegenden Arbeit im Rahmen seiner Praxisphasen des Studiums der Sozialen Arbeit an der Berufsakademie in Breitenbrunn.
Der Inhalt dieser Arbeit bezieht sich auf die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB), weiterführend soll die ambulant sozialpädagogische Einzelfallhilfe der Maßnahme „Berufspraktische Erprobung und Coaching mit Assessment (BErC+)“ in den Fokus der Betrachtungen rücken. Im ersten Kapitel wird angestrebt einen allgemeinen Überblick zum Thema BvB zu leisten. Der zweite Abschnitt der vorliegenden Arbeit wird dann einen allgemeinen Bezug zur ambulanten sozialpädagogischen Einzelfallhilfe herstellen. Abgerundet werden die zwei theoretischen Teile mit der praktischen Vorstellung der Maßnahme BErC+. Abschließend folgt ein Fazit durch den Autor.
2 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
2.1 Definition
„Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Ziel, die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung vorzubereiten.“ (Pötter, 2014) Vermittlungshemmnisse[3], die der Aufnahme oder dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung im Wege stehen, sollen durch eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) minimiert werden. Neben der Vermittlung von Basisqualifikationen und Grundkenntnissen in den verschiedenen Berufsfeldern wird oft Stützunterricht und eine sozialpädagogische Betreuung angeboten. Manche Angebote ermöglichen auch das Nachholen eines Schulabschlusses.
2.2 Rechtsgrundlage und Zielgruppen
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen finden auf der Rechtsgrundlage des § 51 in Verbindung mit § 112 folgende SGB III sowie speziell für behinderte Menschen nach dem § 33 SGB IX statt.
Zielgruppen
Berufliche Bildungsmaßnahmen zielen auf junge Menschen ohne eine berufliche Erstausbildung, welche ihre Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ab. Diese jungen Erwachsenen verfügen über keine Ausbildungsreife[4] und oftmals kollidiert ihr Bewerberprofil und die Selbsteinschätzung mit den inhaltlichen und persönlichen Anforderungen der ausgesuchten Ausbildung. Hierbei sind verschiedene mögliche Auslöser für diese Überschätzung in Betracht zu ziehen. Defizite sowohl aus dem privaten, dem schulischen, aber auch aus dem psychischen Bereich sind hierbei unter Umständen ursächlich und maßgeblich.
Nach §52 Abs. 1 Nr. 3 SGB III ist eine weitere Anforderung an die Zielgruppe, dass die kognitiven, physischen und intellektuellen Ressourcen der jungen Menschen erwarten lassen müssen, dass sie das Ziel der Maßnahme erreichen können. Ist dies nicht möglich, gelten für die Abgrenzung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung die Regelungen des §81 Abs. 2 des SGB III.
Scheitert die Vermittlung eines Leistungsbeziehers an schweren Vermittlungshemmnissen, insbesondere im Bereich Motivation und Arbeitsmoral, so sind diese grundsätzlich potenzielle Teilnehmer einer BvB, jedoch wäre es zielführend, sie vorerst in einer vorgelagerten Stabilisierungsmaßnahme oder mit Stabilisierungsmaßnahmen zu sensibilisieren. Dazu stehen neben den Angeboten des SGB VIII insbesondere auch Aktivierungshilfen nach §45 Abs. 1 S.1 Nr.1 SGB III zur Verfügung. Diese gesonderte Fördermöglichkeit besteht aufgrund des § 16 Abs. 1 SGB II ebenso für Menschen mit Behinderung, als auch für die dem Rechtskreis des SGB II Zugehörigen.
Junge Erwachsene, die Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII benötigen können auch teilnehmen, solange das Maßnahmeziel erreicht werden kann. Hierfür können ergänzende Unterstützungsmöglichkeiten des SGB VIII genutzt werden.
2.3 Ziel
Eine Berufsvorbereitende Maßnahme kann viele Ziele setzen. Diese gilt es je nach individuellen Beeinträchtigungen[5] und sozialen Benachteiligungen[6] zu erreichen. Elementares Ziel stellt hierbei in der Regel das Erreichen einer Ausbildungsreife dar. Diesem Ziel gehen viele kleine, teilweise sehr kleinschrittige untergeordnete Ziele voraus, wie zum Beispiel das Aufsuchen einer Schuldnerberatung. Durch diverse Hilfestellungen können so neue Perspektiven entstehen und aufgezeigt werden. Ein weiteres Ziel ist die Erhöhung des Qualifikationsniveaus durch verschiedene Praktika oder durch berufsspezifischen Stützunterricht[7]. Dies setzt eine Festigung der Berufswahl voraus. Ist diese aber noch nicht gefestigt, so besteht die Möglichkeit auf ein berufliches Assessment[8]. Um einen gelingenden Einstieg ins Berufsleben zu erreichen, werden im Verlauf der Maßnahme vollständigen Bewerbungsunterlagen angefertigt und ein Bewerbungstraining[9] absolviert. Weitere Bestandteile der Maßnahme sind die Vermittlung von Informationen zum Berufs- und Arbeitsleben und das Erlernen berufsspezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Als oberstes Ziel wird dabei immer die Weitervermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit avisiert. Dabei sind immer die vom Klienten mitgebrachten und erworbenen Voraussetzungen zu beachten. Es kann eine Vermittlung in eine Ausbildung genauso zielführend sein wie das Absolvieren eines Freiwilligen Sozialen Jahres[10] oder eines längeren Praktikums. Auch ist es ein Ziel der Maßnahme, wenn der Klient einen Schulabschluss nachholen möchte. Die Ziele sind individuell zu vereinbaren und auch individuell zu betrachten.
2.4 Förderdauer
Die Teilnahme an einer solchen Maßnahme wird meist mit drei bis sechs Monaten festgelegt. Dies kann individuell verlängert werden, wenn beispielsweise noch keine Ausbildungsreife erkennbar ist. Besteht die Möglichkeit, dass vor Ablauf der veranschlagten Zeit eine Ausbildung oder eine andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begonnen werden kann, verkürzt sich die Förderdauer. Ein Verbleib in einer solchen Maßnahme ist nicht vorgesehen, kann aber mit Absprache des Fallmanagements auf maximal ein Jahr verlängert werden. Sollten die Vermittlungshemmnisse in diesem Zeitraum nicht minimiert werden können, so ist der weitere Verbleib nicht möglich. Sollte dies aber nötig sein, so kämen andere Maßnahmen, wie beispielsweise ein Berufsorientierungsjahr[11] (BOJ) oder ein Berufsvorbereitendesjahr[12] (BVJ) in Frage.
3 Ambulante, sozialpädagogische Einzelfallhilfe
3.1 Definition
Um eine umfängliche Definition geben zu können, wird zunächst die soziale Einzelfallhilfe definiert: „Social Casework ist eine Kunst, bei der Erkenntnisse der Wissenschaft von den menschlichen Beziehungen und die Fertigkeit in der Pflege dieser Beziehungen dazu benutzt werden, Kräfte im Einzelmenschen und Hilfsquellen in der Gemeinschaft zu mobilisieren, die geeignet sind, eine bessere Einordnung des Klienten in seine ganze Umwelt oder in Teile seiner Umwelt herbeizuführen“ (Lattke, 1955)
Social Casework wie die Einzelfallhilfe auch genannt werden kann, lokalisiert die Probleme der Individuen. Sie dient als Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und ist somit ein individuell auf den Einzelfall angepasster Hilfeprozess. Dieser baut sich aus drei Elementen zusammen. Das erste ist die Anamnese, bei dieser werden Daten und Fakten zur Person und zur vorliegenden Thematik gesammelt und ein Hilfeplan aufgestellt. Dieser ist individuell und wird in dem zweiten Element, der sozialen Diagnose, zusammengefasst und erläutert. Die Therapie bildet das Schlusselement, in diesem Teil des Hilfsprozesses werden Beratungsgespräche geführt und auf die Lösung der indizierten Hilfebedarfe hingearbeitet.
Die ambulante sozialpädagogische Einzelfallhilfe ist ein individuell für den Einzelfall entwickeltes Hilfsangebot, welches flexibel an die Entwicklungsprozesse angepasst werden kann. Der Fokus liegt ebenfalls auf der akuten Problemlösung, jedoch auch auf der längerfristigen Betreuung und Begleitung des Einzelfalls. Durch diese Methodik der Sozialen Arbeit sollen bereits vorhandene Ressourcen beim Klienten gestärkt und neue entwickelt werden. Insoweit gleichen sich die Intentionen der beiden Methoden. Das Besondere an der ambulanten Form ist, dass durch die aufsuchende Tätigkeit das unmittelbare Umfeld des Einzelfalls mit einbezogen wird und so eine gewisse Vertrauensbasis entstehen kann, aber auch Gründe für die bestehende Problematik gefunden werden können. Diese müssen nicht immer ausschließlich am Betroffenen festzumachen sein, sondern können auch aus seiner Lebensweltorientierung[13] stammen.
3.2 Anwendungen
Anwendung findet die soziale Einzelfallhilfe in vielen Bereichen, so zum Beispiel in der Schuldnerberatung. Die ambulante Einzelfallhilfe ist hierbei durchaus einem flexibleren Charakter unterworfen, da die inhaltliche Restriktion hier nicht im Ausgangspunkt so eng gefasst wird, wie dies beispielsweise bei einer Schuldnerberatung der Fall wäre. Dies ist in der Zusammenarbeit mit abhängigen oder psychisch labilen Menschen ein Vorteil, da diese meist über eine nicht hinreichende Zuverlässigkeit bei der Einhaltung angesetzter Termine verfügen. Auch bei der Einleitung und Durchführung von präventiven, unterstützenden, therapeutischen oder rehabilitierenden Maßnahmen, wie zum Beispiel bei der Behinderten- oder der Familienhilfe, ist diese erweiterte Methode von Vorteil. Mitarbeiter des Referats Jugendhilfe zum Beispiel vollführen oft ambulante Einzelfallhilfe. Im Rahmen aufsuchender Tätigkeit wird hier angestrebt soziale Problemstellungen zu lokalisieren. Hierbei kann auch untersucht werden inwieweit die Gegebenheiten innerhalb der Familie zur Kindeserziehung förderlich oder abträglich sind. Weiterhin können beispielsweise potenzielle Kindeswohlgefährdungen durch Besuche im privaten Umfeld der Familien durch präventive Tätigkeiten unterbunden oder erst zur Kenntnis gelangen. Darauffolgend ist es möglich einen individuellen Hilfeplan zu erstellen.
[...]
[1] Jugendliche werden hier als junge Heranwachsende im Alter von 16 bis einschließlich 25 Jahren definiert.
[2] An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass zur besseren Lesbarkeit auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet wird. Damit soll jedoch nicht die gestiegene Sensibilisierung in der deutschen Sprache negiert werden.
[3] Dazu zählen beispielsweise schulische Defizite und psychosoziale Probleme.
[4] Zu dieser Reife zählen hier essentielle Dinge des Berufsalltags wie das pünktliche Beginnen der Arbeit oder das Einhalten von Regeln innerhalb des Arbeitsumfelds.
[5] Als individuelle Beeinträchtigung ist hier die mangelnde oder unzureichende Bildung zu sehen.
[6] Soziale Benachteiligungen wie die Herkunft aus einer bildungsfernen Schicht, aus einem anderen Land sind hier in Betracht zu ziehen.
[7] Bei eventuell vorliegenden schulischen Defiziten kann zum Beispiel ein angehender Tischler im Fach Mathematik Stützunterricht bekommen und somit steigen seine Chancen auf einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben.
[8] Dies ist eine Eignungsfeststellung für speziell herausgesuchte Berufe bei denen typische Aufgaben des Berufs gelöst werden müssen.
[9] Dabei werden Dinge rund um die Bewerbung besprochen und es wird ein Bewerbungsgespräch geführt.
[10] Dies gilt nur als Beispiel. Auch ein BFD, FÖJ, DJIA, EFD oder Andere sind denkbar.
[11] Ein BOJ vermittelt berufliche Kenntnisse aus verschiedenen Bereichen und es kann der Hauptschulabschluss nachgeholt werden
[12] Mit dem BVJ wird man optimal auf die Anforderungen einer Ausbildung vorbereitet, absolviert ein staatlich anerkanntes Ausbildungsjahr und kann so nach Beendigung der Maßnahme in das zweite Lehrjahr einsteigen.
[13] Lebensweltorientierung ist ein von Hans Thiersch geprägter Begriff. Er betrachtet die Sozialisation eines Jeden und bildet so eine Grundlage für ein weitreichendes Hilfsangebot.