Qualitätsmanagement in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung
Zusammenfassung
Zunächst werden der Begriff, die Relevanz sowie die rechtlichen Grundlagen von Qualität in Kindertagesstätten geklärt. Anschließend wird das übergeordnete Thema des Qualitätsmanagements behandelt, wobei innerhalb dieses Abschnittes zunächst nur ebenfalls auf die Begrifflichkeit, die Relevanz sowie wichtige Merkmale behandelt werden. Die darauffolgenden Gliederungspunkte stehen stets unter dem Aspekt des Qualitätsmanagements, werden jedoch zum einfacheren Verständnis getrennt aufgeführt. Daher behandelt der vierte Abschnitt den der Qualitätsfeststellung mit der Unterscheidung in interne und externe Verfahren, als auch Beispiele für Beobachtungsinstrumente für externe Verfahren. Darauf aufbauend wird ein konkreter Blick auf die interne Qualitätsentwicklung innerhalb von Kindertageseinrichtungen geworfen.
Leseprobe
Inhalt
1. Einleitung
2. Qualität in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung
2.1 Begriffsbestimmung und Relevanz in Kindertageseinrichtungen
2.2 Sichtweisen und Rechtliche Grundlagen
3. Qualitätsmanagement in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung
3.1 Relevanz des Qualitätsmanagements in Kindertageseinrichtungen
3.2 Exkurs: Qualitätsmanagementsystem am Beispiel DIN EN ISO 9001
3.3 Merkmale des Qualitätsmanagements
4. Qualitätsfeststellung in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung
5. (Interne) Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung
5.1 Exkurs: Der nationale Kriterienkatalog (NKK)
5.2 Qualitätskriterien der internen Qualitätsentwicklung
5.3 Interne Qualitätsentwicklung im Team
5.4 Das Sieben-Schritte-Verfahren
5.4 Methodenbausteine der Qualitätsentwicklung
5.4.1 Gestaltung einer anregenden Teamsitzung: Das Ideenprotokoll
5.4.2 Reflexion des Arbeitsprozesses: „Freudenturm und Klagemauer“
6. Zertifizierung
7. Fazit
Quellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
In den ersten Lebensjahren befinden sich Kinder in einem sensiblen Entwicklungsabschnitt, welcher mit hohen Ansprüchen an die Bildung, die Betreuung und die Erziehung einhergeht. In Kindertageseinrichtungen soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden, wobei sich das Leistungsangebot organisatorisch und pädagogisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientiert – so festgehalten im §22 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Dieser bundesgesetzliche Auftrag der Kindertagesstätten, der in verschiedenen Landesausführungen weiter differenziert ausformuliert wird, ist Maßstab für die Qualität jeder Tageseinrichtung für Kinder innerhalb Deutschlands (vgl. KJHG 2015).
Seit August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz, woraufhin schnellstmöglich massenhaft Plätze geschaffen wurden, welche aber dennoch noch immer nicht ausreichend vorhanden sind um den Bedarf zu decken. Das quantitative sowie das finanzwirtschaftliche Volumen, das die Kindertageseinrichtungen dadurch erreicht haben, führen dazu, dass in Fachkreisen befürchtet wird, dass die bestehenden Qualitätsstandards enorm reduziert werden müssen und werfen gleichzeitig die Frage auf, ob dieses Bildungssystem eine Qualität erreicht, die dem gesetzlichen Auftrag hinsichtlich Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder gerecht wird (vgl. Sadigh, P. 2016).
Erwiesenermaßen haben Qualitätsunterschiede zwischen Kindertagesstätten einen großen Einfluss auf die frühkindliche Entwicklung, sowie die Leistungen in der (Grund-)Schule. In Deutschland verfügen laut „Nationaler Untersuchung zur Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit“ (NUBBEK) so z.B. nur 10 % der Kindertagesstätten über eine gute Prozessqualität. Dies hat zur Folge, dass Entwicklungsunterschiede der Kinder bedingt durch die Kitaqualität bis zu ein Jahr betragen können (vgl. Textor o. J.).
Bei Qualitätsmanagement innerhalb von Kindertagesstätten handelt es sich somit um aktuelle und wichtige Herausforderungen für die Gegenwart und Zukunft, deren Instrumente und Methoden in dieser Ausarbeitung aufgezeigt werden sollen, um einen Überblick über das in jeder Kindertagesstätte zu berücksichtigende Thema des Qualitätsmanagements zu schaffen und dessen Relevanz aufzuzeigen.
Das Konzept der Arbeit ist so gewählt, dass zunächst der Begriff, die Relevanz sowie die rechtlichen Grundlagen von Qualität in Kindertagesstätten geklärt werden. Anschließend wird das übergeordnete Thema des Qualitätsmanagements behandelt, wobei innerhalb dieses Abschnittes zunächst nur ebenfalls auf die Begrifflichkeit, die Relevanz sowie wichtige Merkmale behandelt werden. Die darauffolgenden Gliederungspunkte stehen stets unter dem Aspekt des Qualitätsmanagements, werden jedoch zum einfacheren Verständnis getrennt aufgeführt. Daher behandelt der vierte Abschnitt den der Qualitätsfeststellung mit der Unterscheidung in interne und externe Verfahren, als auch Beispiele für Beobachtungsinstrumente für externe Verfahren. Darauf aufbauend wird ein konkreter Blick auf die interne Qualitäts-entwicklung innerhalb von Kindertageseinrichtungen geworfen: Da wir uns hierbei meist auf interne Abläufe in Zusammenhang mit dem Nationalen Kriterienkatalog beziehen, wird dieser kurz dargestellt. Dann werden dessen Qualitätskriterien für Kindertagesstätten benannt und erläutert, worauf die Methodenbausteine, das Sieben-Schritte-Verfahren und der Kreislauf der internen Qualitätsentwicklung folgen.
Abschließend erfolgt ein Fazit, in dem noch einmal auf die Bedeutung des Qualitätsmanage-ments für die frühkindliche Bildung und Erziehung herausgearbeitet wird.
Insgesamt bezieht sich die vorliegende Arbeit stets auf Kindertagesstätten in Deutschland. Sie erhebt dabei nicht den Anspruch, alle Aspekte der Qualitätsdebatte in Kindertageseinrichtungen vollständig abzudecken, da die Komplexität dieser Thematik den Rahmen der Arbeit sprengen würde.
2. Qualität in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung
2.1 Begriffsbestimmung und Relevanz in Kindertageseinrichtungen
Der Begriff der Qualität wird (nach DIN 55350) im Allgemeinen definiert als „Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen [eines Produktes oder] einer Tätigkeit, die sich auf deren Eignung zum Erfüllen gegebener Erfordernisse beziehen“ (Hellmann 2004, 254.) Innerhalb von Kindertageseinrichtungen sind dies sozialpädagogische Aufgaben, deren Qualität an der Unterstützung der persönlichen Entwicklung der Kinder, deren sozialer und kultureller Integration, sowie an der elterlichen Kooperation messbar ist (vgl. ebd. 254). Die pädagogische Qualität ist als ein Konzept zu verstehen, welches sich am Wohlbefinden, an den Bedürfnissen, sowie an der physischen, emotionalen, sozialen und intellektuellen Entwicklung des Kindes (vgl. Roßbach 2004: 270), als auch an der Unterstützung der Eltern orientiert (vgl. PaedQUIS 2016a). Pädagogische Qualität steht somit stellvertretend für das Interesse des Kindes an Bildung, Betreuung und Erziehung (vgl. ebd.), welche sich in drei Dimensionen untergliedert:
Die Orientierungsqualität (Qualität pädagogischer Orientierungen) meint das Bild des Kindes, die Erziehungsziele sowie die eigene Rolle, die ErzieherInnen haben (vgl. Roßbach 2004: 271). Hinzu kommen die pädagogischen Leitlinien und das Konzept der Kindertageseinrichtung (vgl. PaedQUIS 2016a.) Die Strukturqualität beschreibt die vorgegebenen, geregelten Rahmenbedingungen konkreter pädagogischer Arbeit (vgl. Roßbach 2004: 271). Pädagogische Prozesse innerhalb einer Gruppe, also die unmittelbare Beeinflussung und Gestaltung des konkreten Bildungs- und Erfahrungsraums, werden als Prozessqualität benannt (vgl. PaedQUIS 2016a).
2.2 Sichtweisen und Rechtliche Grundlagen
Pädagogische Qualität basiert auf Kinderrechtsgesetzen, allgemeinen Menschenrechten (UNO) sowie der internationalen Konvention über Kinderrechte (vgl. Hellmann 2004: 254). Im Folgenden werden Sichtweisen pädagogischer Qualität für Kindertageseinrichtungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Forum Menschenrechte in Kooperation mit der UNESCO, sowie des Deutschen Kinderschutzbund Landesverband NRW e. V. auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention dargestellt:
Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist es von großer Bedeutung, die Partizipation „[…] als einen wichtigen Schlüssel für die Qualitätsentwicklung von Bildung, Erziehung und Betreuung zu begreifen.“ (BMFSFJ 2015: 14). Die Kinder haben hierbei unabhängig ihren Alters ein Recht auf Interessensäußerung bzw. –berücksichtigung, sowie auf Beteiligung an der Alltagsgestaltung innerhalb der Kindertageseinrichtung entsprechend ihres Entwicklungsstandes (vgl. ebd. 14 f.).
Drei inhaltliche Qualitätszugänge mit Menschenrechtsperspektive beschreibt das Forum Menschenrechte in Kooperation mit der UNESCO: Die Sprachförderung und sprachliche Vielfalt meint das Recht auf Achtung der Sprache, Kultur und Herkunft des Kindes, sowie auch die Förderung von Multilingualität. Weiter haben Kinder unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Religion ein Recht auf Teilhabe an qualitativ hochwertiger Bildung, weshalb ein Bildungssystem unter Einbezug aller Kinder bestehen soll. Dabei ist auch die Wertschätzung der gesellschaftlichen Vielfalt, sowie die Reflektion persönlicher Vorurteile von Seiten der ErzieherInnen bedeutenswert, da die Potentiale – nicht die Defizite – der Kinder im Vordergrund stehen müssen (Inklusive Bildung und gesellschaftliche Vielfalt). Die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) befähigt – durch Würdigung der Menschenrechte – Menschen zu nachhaltigem Leben und Handeln und dadurch zu einem Blick in die Zukunft innerhalb von Verhaltensweisen. Die Bildungspläne sowie die Ausbildung der ErzieherInnen sollten daher in Verbindung zu BNE stehen (vgl. Forum Menschenrechte 2011: 13 f.).
Der deutsche Kinderschutzbund Landesverband NRW e. V. bezieht sich auf vier zentrale Rechte für eine kindgerechte Kindertageseinrichtung, welche auf der UN-Kinderrechtskonvention basieren (vgl. Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e. V. 2015: 9). Die Berücksichtigung des Kindeswillens (Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention) beinhaltet die Bildung und Äußerung der eigenen Meinung, sowie deren Berücksichtigung entsprechend des Alters und der Reife des Kindes (vgl. ebd. 10). Weiter sollen Schutzmaßnahmen zum Schutz des Kindes vor jeder körperlichen und geistigen Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung und Vernachlässigung, sowie wirksame Verfahren zur dessen Vorbeugung, Aufdeckung und Behandlung bestehen (Art. 19: Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung) (vgl. ebd. 15). Die Gesundheitsvorsorge (Art. 24 UN-Kinderrechtskonvention) umschreibt das Recht des Kindes auf das Höchstmaß an Gesundheit und die Inanspruchnahme von Behandlungen zur Wiederherstellung dieser. Hierzu zählt auch die Vermittlung von Grundkenntnissen über Hygiene, Sauberhaltung der Umwelt und Unfallverhütung. Das letzte Recht umfasst das auf Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben (Art. 31), welches Ruhe, Spiel und altersgemäße aktive Erholung beinhaltet (vgl. ebd. 19).
Im Zusammenhang mit der Qualität in deutschen Tageseinrichtungen für Kinder hat der Gesetzgeber einige Richtlinien in den §22 bis §26 festgeschrieben. So legt §22 Abs. 2 fest, dass sich das Leistungsangebot pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen von Kindern sowie ihrer Familien orientieren soll, was die Grundlage für die Kunden- bzw. Bedürfnisorientierung innerhalb eines gelungen Qualitätsmanagements darstellt. Einen weiteren Standard stellt der Aspekt in §22 Abs. 2 des KJHG dar, der die Zusammenarbeit der Mitarbeiter mit den Erziehungsberechtigten vorsieht, wodurch die fachlichen Forderungen, wie die Ausrichtung der pädagogischen Konzeption oder organisatorischen Bestimmungen rechtskräftig werden. Ein weiteres Qualitätskriterium ist in §5 des KJHG zu finden, da dieser eine Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern hinsichtlich der Wahl der Einrichtung vorschreibt (vgl. KJHG 2015). Ebenfalls förderlich für die Verbesserung der Qualität ist der §78 a bis c des KJHG, der festlegt, dass die Länder auf vertragliche Vereinbarungen wie die Leistungen, dem Entgeld und der Qualitätsentwicklung bestehen können. Damit müssen die Einrichtungen mehr als zuvor ihr jeweiliges Leistungsangebot und ihr Profil den potentiellen Kunden gegenüber in Form einer adressatenorientierten Öffentlichkeitsarbeit präsentieren (vgl. Gerull 1997: 6).
3. Qualitätsmanagement in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung
Qualitätsmanagement schließt alle Tätigkeiten des Gesamtmanagements ein, die im Rahmen des Qualitätsmanagement-Systems die Qualitätspolitik, die Ziele und Verantwortungen festlegen sowie diese durch Mittel wie Qualitätsplanung, Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung verwirklichen. Qualitätsmanagement von Tageseinrichtungen für Kinder ist die systematische und kontinuierliche Planung, Lenkung, Sicherung, und Verbesserung des Leistungsangebotes, sowie die erforderlichen Prozesse und Strukturen konsequent am Nutzen für Kinder und Eltern sowie einer bestmöglichen Kosten-Nutzen-Relation auszurichten (vgl. Krenz 2001: 34).
Wie bereits erwähnt, behandeln die folgenden Unterpunkte lediglich die Relevanz sowie Merkmale des Qualitätsmanagements. Zur vereinfachten Darstellung wurden die Themenbereiche Qualitätsfeststellung (siehe 4.), Qualitätsentwicklung (siehe 5.) sowie Qualitätssicherung (siehe 6.) als eigene Oberpunkte behandelt, obwohl diese als inhaltlicher Teil des Qualitätsmanagements zu sehen sind.
3.1 Relevanz des Qualitätsmanagements in Kindertageseinrichtungen
Der Bedarf an Kindertagesplätzen ist höher als deren Vorhandensein (vgl. Bolewski u.a. 2012: 12). Zudem ist ein Qualitätsmanagementsystem mit einem hohen Zeitaufwand und einer gewissen Mehr- und insbesondere Mitarbeit – u. a. durch die Zunahme der Dokumentation – durch die MitarbeiterInnen verbunden. Durch die zunehmende Kontrolle durch das Qualitätsmanagement können diese sich in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt fühlen (vgl. ebd. 13).
Dennoch ist ein Qualitätsmanagementsystem in Kindertageseinrichtungen wichtig: Zunächst sind hierbei die zu betreuenden Kinder zu betonen, welche eine optimale Betreuung verdienen, sowie deren Eltern, welche sich dies auch für ihre Kinder wünschen (vgl. Bolewski/Glos/Dox 2012: 12). Eine bessere Qualität geht langfristig mit einem günstigeren Entwicklungsstand in verschiedenen Bereichen einher (vgl. Roßbach 2004: 277).
Weitere sinnvolle Aspekte des Qualitätsmanagements sind der mögliche Schutz vor negativen Schlagzeilen sowie die Absicherung vor den Eltern oder dem Amt für Jugend und Familie durch die regelmäßige Dokumentation von bspw. Elterngesprächen (vgl. Bolewski/Glos/Dox 2012: 12).
Durch klare Regelungen und Vorgaben werden Arbeitsabläufe verbessert, nachvollziehbar und transparent (vgl. ebd. 13), wodurch die Mitarbeiter von mehr Rechtssicherheit profitieren (vgl. ebd. 12.) und neue Mitarbeiter schneller und leichter eingearbeitet werden können. Weitere Vorteile sind die Lernprozesse, welche durch eine Reflexion einhergehen, sowie das Fehlermanagement bzw. die –vermeidung. Zudem wird durch die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems eine optimale Ressourcenverteilung auf materieller, personeller und infrastruktureller Ebene gewährleistet. Insgesamt kann dadurch die Zufriedenheit von Kindern, Eltern und Trägern verbessert werden (vgl. ebd. 13 f.). Ein mit dem Qualitätsmanagement einhergehendes Gütesiegel repräsentiert nach außen hin die Qualität der Kindertageseinrichtung und steuert dadurch über die elterliche Nachfrage nach guter Qualität die qualitative Weiterentwicklung des Früherziehungssystems (vgl. Roßbach 2004: 278).
3.2 Exkurs: Qualitätsmanagementsystem am Beispiel DIN EN ISO 9001
Die DIN EN ISO 9001 ist eines von vielen Modellen für Qualitätsmanagementsysteme, wobei dieses sehr verbreitet ist und für eine Zertifizierung (siehe 7.) der Kindertagesstätte angewendet werden kann (vgl. Bolewski/Glos/Dox 2012: 14). Es besteht aus acht Kapiteln, welche den Anwendungsbereich, andere Normen, Begriffe, Definitionen und schließlich die wesentlichen Anforderungen enthält (vgl. ebd. 15).
Im weiteren Verlauf wird ein Überblick über die für Kindertageseinrichtungen relevanten Elemente der DIN EN ISO gegeben:
1. Der erste Baustein stellt das Qualitätsmanagementhandbuch dar, in welchem allgemeine Informationen über die Kindertagesstätte, deren Konzept, deren Qualitätsmanagementprojekt, deren Qualitätspolitik, deren strategischen Zielen sowie deren Prozesse und Abläufe im kontinuierlichen Verbesserungsprozess festgehalten sind. Der Geltungsbereich dieses Handbuches erstreckt sich i. d. R. über das gesamte Kita-Team (vgl. ebd. 17 f.).
2. Innerhalb des zweiten Bausteins sind ergänzende Qualitätsmanagement-Dokumente enthalten: Die Prozessbeschreibung definiert Arbeitsabläufe verantwortlicher Personen innerhalb der Kindertagesstätte, das Organigramm stellt deren Struktur dar, die Übersichtstabelle zeigt Informationen zu einem bestimmten Thema auf, die Arbeitsanweisung beschreibt detailliert Einzeltätigkeiten eines Arbeitsablaufs, das Formular ist eine standardisierte Dokumentationsvorlage und Informationsblätter dienen der Informationsübermittlung an Eltern (vgl. ebd. 19 f.).
3. Die Qualitätspolitik stellt das Selbstbild der Kindertagesstätte, deren Ziele und Aufgaben dar, mit denen sich alle MitarbeiterInnen identifizieren (vgl. ebd. 20 f.).
4. Grundlage für das Qualitätsmanagement sind außerdem regelmäßig vereinbarte, geplante, umgesetzte, überwachte und bewertete Qualitätsziele (vgl. ebd. 21.).
5. Zur Umsetzung des DIN EN ISO 9001 gehört die Dokumentation von sechs Prozessen:
a. Die Lenkung von Qualitätsmanagement-Dokumenten (Prozess 1) meint die Erarbeitung der Prozessbeschreibung, welche die Festlegung des Aufbaus der Qualitätsmanagement-Dokumente, deren Erstellung, Prüfung, Freigabe, deren Prozessverantwortlichen, deren Schreibschutz (Passwortsicherung), Archivierung und Bestätigungserhalt beinhalten.
b. Der zweite Prozess beschreibt die Lenkung von Aufzeichnungen, also Protokolle von Teambesprechungen oder Elterngesprächen, die Prozesse belegen. Hierbei werden die Erstellung, die Aufbewahrung, der Datenschutz, die Vernichtung, die Verfügbarkeit sowie deren Verantwortlichen von Aufzeichnungen geregelt.
c. Die Lenkung fehlerhafter Produkte (Prozess 3) – im Fall von Kindertagesstätten fehlerhafter Dienstleistungen – meint die Optimierung mangelhafter Arbeitsergebnisse der pädagogischen Arbeit durch individuelle Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen.
d. Der vierte Prozess der internen Audits beschreibt die objektive Beurteilung und Prüfung der Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems in der Kindertagesstätte, also ob nach den Vorgaben diesen Systems gearbeitet und gehandelt wurde, durch Belege (Akten, Protokolle von Teambesprechungen oder Elterngesprächen) der MitarbeiterInnen.
e. Die Korrektur- (Prozess 5) und Vorbeugemaßnahmen (Prozess 6) werden innerhalb der Prozessbeschreibung nach gleicher Vorgehensweise mit der Verbesserung bzw. Abstellung der Fehlerquelle, deren Verantwortlichen und dem Zeitpunkt definiert.
Die Relevanz dieser Dokumente für die Kindertagesstätte steht in Abhängigkeit zu deren Teamgröße, deren Bildungs- und Wissensstand, sowie deren Rahmen der Routineaufgaben (vgl. ebd. 21 ff.).
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