Lade Inhalt...

Politische Partizipation in Deutschland

©2017 Hausarbeit 11 Seiten

Zusammenfassung

In der Hausarbeit wird die politische Partizipation in Deutschland dargelegt. Die zugrundeliegende Fragestellung lautet: „Warum kommt es zu dem Trend der sinkenden Wahlbeteiligung in Deutschland und wie kann man dem entgegenwirken?“.

Um diese Fragestellung zu beantworten, wird als erstes der Begriff „politische Partizipation“ im Zusammenhang mit „Demokratie“ genauer erläutert, dem folgend geht es um die Frage, warum und wieso seit einigen Jahrzehnten ein Rückgang der Wahlbeteiligung erkennbar ist und wie man diesem Trend entgegenwirken kann. Dazu werden Studien herangezogen, die dieses Phänomen empirisch darstellen. Hierbei wird auch ein Einblick in das Phänomen, dass dies besonders bei jungen Menschen zu beobachten ist, dargestellt.

Abschließend werden Maßnahmen/Empfehlungen vorgestellt, die dem Trend der sinkenden Wahlbeteiligung entgegenwirken können.

Leseprobe

In der Hausarbeit, wird die politische Partizipation in Deutschland dargelegt. Die Zugrundeliegende Fragestellung lautet: „Warum kommt es zu dem Trend der sinkenden Wahlbeteiligung in Deutschland und wie kann man dem entgegenwirken?“. Um diese Fragestellung zu beantworten, wird als erstes der Begriff „politische Partizipation“ im Zusammenhang mit „Demokratie“ genauer erläutert, dem folgend geht es um die Frage, warum und wieso seit einigen Jahrzehnten ein Rückgang der Wahlbeteiligung erkennbar ist und wie man diesem Trend entgegenwirken kann. Dazu werden Studien herangezogen, die dieses Phänomen empirisch darstellen. Hierbei wird auch ein Einblick in das Phänomen, dass dies besonders bei Jungen Menschen zu beobachten ist, dargestellt. Abschließend werden Maßnahmen/Empfehlungen vorgestellt die dem Trend der sinkenden Wahlbeteiligung entgegenwirken können. Vorweg gesagt, es ist kein einfaches Unterfangen den Begriff „Partizipation“ in eine eindeutige Definition zu erklären. Es liegt an der Schwierigkeit eine Sortierung in einem bestimmten Themenfeld vorzunehmen. Der Begriff an sich, durchläuft seit einigen Jahrzehnten eine Veränderung und Erweiterung durch verschiedene entstandenen Debatten.[1] Die unterschiedlichen Debatten, in denen jeweils der Begriff Partizipation auftaucht, sind untereinander nur schwer Gleichgestellt zu betrachten. Sie unterscheiden sich darin, dass sie sich widersprechen oder auf sehr unterschiedlichen Ebenen geführt werden.[2] Schmidt bezeichnet den Begriff wie folgt: „Ursprünglich sind mit Partizipation ausschließlich Verfahren, Strategien und Handlungen bezeichnet, durch die Bürgerinnen und Bürger Einfluss auf politische Entscheidungen und Macht nehmen. Partizipatorische Demokratietheorien begreifen Partizipation dabei nicht bloß als Mittel zum Zweck, sondern auch als einen Wert an sich. Diese Denktradition sieht Partizipation weniger als Voraussetzung rationaler und legitimer Herrschaft, sondern hebt Partizipation als Modus politischer und sozialer Integration hervor.“[3] Volker Beck beschreibt dies in seinem Buch „Partizipation“ unter dem Aspekt des Individuums innerhalb des Staates folgendermaßen: „In dem nicht nur historisch, technisch, kultisch und ökonomisch hoch verdichteten Lebenszusammenhang der griechischen polis treten Individuen hervor, die bereit sind, ihrem Gemeinwesen alles zu geben, wenn das Gemeinwesen bereit ist, sie in ihrer Stellung als Individuum zu achten. Wenn das Individuum wissen kann, dass es in seinen Handlungen von den gleichen Prämissen ausgehen kann, von denen auch die politischen Instanzen getragen sind, kann die polis mit dem Einsatz des Bürgers rechnen. Der Staat muss sich aber auf dieselben Einsichten stützen, von denen sich auch der Einzelne leiten lässt. Die Verbindlichkeit, zu der sich das Individuum durch seine Vernunft verpflichtet, muss in den Gesetzen des Staates zum Ausdruck kommen. Nur im Bewusstsein einer Individuum und Staat umfassenden Einsicht kann der Einzelne sich bereit finden, ein politikos zu werden, also ein Staatsmann, der auch Bürger ist, und ein Bürger, der auch Staatsmann werden kann.“[4] Um den Begriff der „Partizipation“ näher zu erläutern, wird Partizipation, als ein zentrales Element der Demokratie betrachtet. Doch was genau bedeutet Demokratie in diesem Zusammenhang? Nach dem Grundverständnis hat die Demokratie als Staatsform vor allem eine Grundlage zur Legitimation: die Volkssouveränität.[5] Es wird davon ausgegangen, dass alle staatliche Entscheidungsgewalt vom Volk ausgeht. Um dies gewährleisten zu können, dass der Wille des Volkes auch umgesetzt wird, müssen allerdings einige Regeln aufgestellt werden. Diese Regeln legen insbesondere fest, wer zur Teilnahme an den kollektiven Entscheidungen berechtigt ist und mit welchem Verfahren diese Entscheidungen getroffen werden. Die wichtigste Regel in diesem Zusammenhang, ist die der Entscheidungsfindung (das Wahlrecht). Im Wahlrecht ist geregelt, wer wählen und gewählt werden darf, dass eine freie Wahl ohne Einflüsse von außen garantiert ist und dass das Prinzip der Mehrheitsentscheidung gilt.[6] Weitere Regeln gewährleisten aber auch, dass in der Demokratie alle Menschen mit den gleichen Rechten und der gleichen Würde leben dürfen. In der Bundesrepublik Deutschland ist dies bereits im Artikel 1 des Grundgesetzes festgelegt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Ebenfalls in Regeln des Grundgesetzes festgehalten, diese sind die folgenden Grundgesetze: Artikel 5 Grundgesetz (1) „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ (2) „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“Artikel 8 Grundgesetz (Versammlungsfreiheit) (1) „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“Artikel 9 Grundgesetz (Vereinigungs-, Koalitionsfreiheit) (1) „Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“Artikel 20 Grundgesetz (Staatsstrukturprinzipien, Widerstandsrecht) (1) „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Artikel 21 Grundgesetz (Parteien) (1) „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“ Artikel 38 Grundgesetz (Wahlrechtsgrundsätze, Rechtsstellung der Abgeordneten) (1) „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt. (3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.“ Diese dargelegten Artikel, aus dem deutschen Grundgesetz, zeigen die Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen der Bürgerbeteiligung (Partizipation). Folgend wird das Prinzip von Freiheit und Gleichheit aufgezeigt, es bedeutet, dass allen Bürgern die Möglichkeit gegeben werden muss, sich am politischen Prozess zu beteiligen. Sie können sich an der politischen Willensbildung beteiligen oder sich als Kandidaten bewerben und dafür sorgen, dass politische Entscheidungen auch umgesetzt werden.[7] Dies wurde zuvor anhand der zugrundeliegenden Grundgesetze aufgezeigt. Je mehr Initiative ein Bürger zeigt, desto größer sind seine Chancen einen aktiven Einfluss auf mögliche politische Entscheidungen zu nehmen. Auch die gewaltfreie Konfliktlösung ist ein Teil der demokratischen Regeln. In einer Demokratie wird stets versucht, Konflikte ohne Anwendung von Gewalt und friedlich zu lösen, zum Beispiel durch Verhandlungen zwischen regierend Parteien und den Oppositionen, durch Abschluss von Verträgen oder mittels Mehrheitsentscheidungen[8]. Aus den beschrieben Regeln der Demokratie wird deutlich, dass Partizipation ein entscheidender Faktor der Demokratie darstellt. Zunächst wird die Statistik über die Wahlbeteiligung bei den Bundestagswahlen in Deutschland im Zeitraum von 1949 bis 2013 betrachtet. Im Jahr 1949 betrug die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 78,5 Prozent. Ihren höchsten Stand erreichte die Wahlbeteiligung im Jahr 1972 mit 91,1 Prozent. Bei der Bundestagswahl im Jahr 2009 erreichte die Wahlbeteiligung in Deutschland mit 70,8 Prozent ihren bisher niedrigsten Stand. Im Jahr 2013 betrug sie 71,5 Prozent.[9] Die Bundestagswahlen 1990 und 2009 haben eine einschneidende und bis dato nicht vorstellbare Trendwende aufgezeigt. Es waren Wahlen, und dennoch ging ein Großteil der Bürger nicht wählen. Etwa 13,4 Millionen Wahlberechtigte entschieden sich 1990 dafür, nicht zur Wahl zu erscheinen.[10] 2009 waren es 18,1 Millionen.[11] Der Sozialwissenschaftler Thomas Kleinhenz formulierte folgendes: „Lange Zeit wurde gerade die Bundesrepublik bezüglich der Wahlbeteiligung als Musterland angesehen. Der Wahlakt galt bei nahezu allen Bürgen als staatsbürgerliche Pflicht. Der überwiegende Teil der Bevölkerung beteiligte sich zumindest an Bundestagswahlen regelmäßig. In der bundesdeutschen Politikforschung spielten daher die Nichtwähler in der Vergangenheit kaum eine Rolle. Ihre mittlerweile große Zahl erfordert jedoch eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dieser Thematik.“[12] Um das anhaltende Phänomen der sinkenden Wahlbeteiligung genauer zu erläutern wird ein Artikel des Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages herangezogen. Zu erst werden mögliche Gründe und Motive für die Wahlenthaltung erläutert. Im Vorfeld der Bundestagswahl 2013, entstand eine öffentliche Debatte über die „Nichtwähler“ in Deutschland.[13] Buchautoren und Journalisten gossen Öl ins Feuer, indem sie erklärten, dass sie ihr Wahlrecht bei der Bundestagswahl nicht ausüben wollen. „Der Sozialpsychologe Harald Welzer schrieb, er könne nicht mehr das kleinere Übel wählen, die Parteien würden sich in ihrer Ignoranz drängender Zukunftsfragen kaum noch unterscheiden.“[14] Da der „Nichtwähler“ sich immer mehr in den Vordergrund stellte, wurde mehrere politische Stiftungen und Forschungsinstitute aktiv und legten Studien zu diesem Thema vor. Auf einige von diesen Studien wird in dem jetzt folgenden Abschnitt eingegangen. Zu erst wird die Konrad Adenauer Stiftung (folgend immer mit KAS abgekürzt) betrachtet. Viola Neu verfasste darin eine Arbeit, in der es um die Gruppierungen der „Nichtwähler“ geht und ob diese tatsächlich als homogene Gruppe bezeichnet werden können.[15] Für diese Studie wurden Personen erneut befragt, die unmittelbar nach den Bundestagswahlen 2005 und 2009 in einer vorangegangen Umfrage angegeben haben, dass sie nicht zur Wahl gegangen sein. Aus dieser Studie geht hervor, dass „Nichtwähler“ keine homogene Gruppen bilden wie vorher angenommen.[16] Es sei vielmehr von einer „heterogenen Gruppe mit unterschiedlichen Motivbündeln“ auszugehen. Dies resultiert daraus, dass die große Mehrheit der „Nichtwähler“ zu den Wechsel- und Nichtwähler gehört und diese als „flexible Nichtwähler“ betrachtet werden. Das Hauptmotiv der „Nichtwähler“ sei „schwache Involviertheit in das politische Geschehen sowie das Gefühl, keinen Einfluss auf das politische Geschehen zu haben.“[17] Demgegenüber steht jedoch die Mehrheit der Befragten mit dem Argument, mit der Demokratie in Deutschland zufrieden zu sein. Die KAS Studie prüft, welche Dimensionen den Nichtwahlmotiven zugrunde liegen.[18] Aus diesen Dimensionen heben sich drei Faktoren besonders hervor. Der erste Faktor ist hierbei, „politische Entfremdung, gekoppelt mit dem Gefühl, dass Politik nicht auf die eigenen Bedürfnisse eingehe.“[19]

[...]


[1] Vgl. Betz, Gaiser & Pluto (2010), S. 11.

[2] Vgl. Ebd.

[3] Schmidt in Partizipation von Kindern und Jugendlichen (2010), S. 11 f.

[4] Gerhardt (2007), S. 236 f.

[5] Vgl. Brügel, Gerster, Handwerger, Hümmrich-Welt (2010), S. 22.

[6] Vgl. Ebd. S. 18.

[7] Vgl. Brügel, Gerster, Handwerger, Hümmrich-Welt (2010), S. 18.

[8] Vgl. Ebd. S. 19.

[9] Statistisches Bundesamt (2013).

[10] Vgl. Bundeswahlleiter (2015).

[11] Vgl. Bundeswahlleiter (2016).

[12] Kleinhenz (1995), S. 15.

[13] Vgl. Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag (2016), S. 8.

[14] Ebd.

[15] Vgl. Ebd. S.10.

[16] Vgl. Ebd. S. 11.

[17] Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag (2016), S. 11.

[18] Ebd.

[19] Ebd.

Details

Seiten
Jahr
2017
ISBN (eBook)
9783668586963
ISBN (Buch)
9783668586970
Dateigröße
419 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Leipzig
Erscheinungsdatum
2017 (Dezember)
Note
2,0
Schlagworte
Demokratie politische Partizipation
Zurück

Titel: Politische Partizipation in Deutschland