Ziel dieser Ausarbeitung ist es für die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen die wesentlichen Merkmale herauszuarbeiten, relevante Entwicklungen für diese kenntlich zu machen und Stellung zu nehmen, wie sich diese auf die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen auswirken und abschließend für das anschließende Praxissemster eine Forschungsfrage zu entwickeln, die auf der Grundlage dieser Ausarbeitung basiert.
Für dieses Vorhaben wurde, ausgehend von im Bereich Verwaltung und Recht relevanten Berufen, eine Analyse unternommen, um von diesem Standpunkt heraus Megatrends identifizieren zu können. Durch die Analyse und das verknüpfen von relevanten Quellen, soll eine Art Definition der speziellen Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen durch diese Ausarbeitung geschaffen werden. Hierbei soll, insbesondere im Bereich der Megatrends, die diese beeinflussen, ausformuliert werden, wie sich die Lehre zu verändern vermag, welche Chancen aber auch Risiken es für die Legitimation der speziellen Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen gibt.
Die spezielle Wirtschaftslehre Verwaltung und Rechtswesen kann hierbei nur ausreichend definiert werden, wenn der Wirkungsraum konkretisiert wird, eine Abgrenzung stattfindet zur großen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften und entsprechende Lehrsituationen außerhalb der Berufsschule aufgezeigt werden, in der sowie spezielle Wirtschaftslehre durch ihren identifizierten Charakter zudem zum Einsatz kommen kann.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen für das Berufskolleg in NRW
2.1. Referenzrahmen
2.2. Zwischenergebnis
2.3. Wirkungsraum der speziellen Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen
2.3.1. Beamte des öffentlichen Dienstes
2.3.2. Angestelltenverhältnisse des öffentlichen Dienstes
2.3.3. Angestelltenverhältnisse bei freiberuflich Tätigen der Rechtspflege
2.3.4. Zwischenergebnis
2.4. Die spezielle Wirtschaftslehre als Innovator in Bereichen außerhalb der Berufsschule
2.5. Entwicklungen der dualen Ausbildungsberufe am Beispiel der Justizfachangestellten
2.6. Abgrenzung zur großen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften
2.7. Zwischenergebnis
3. Entwicklungen, Innovationen und Megatrends
3.1. Megatrend Europäisierung
3.2. Megatrend Nachhaltigkeit
3.3. Megatrend Globalisierung
3.4. Megatrend Demografischer Wandel
3.5. Megatrend Digitalisierung
4. Fazit und Forschungsfrage
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Ziel dieser Ausarbeitung ist es für die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen die wesentlichen Merkmale herauszuarbeiten (Kapitel 2), relevante Entwicklungen (Kapitel 3) für diese kenntlich zu machen und Stellung zu nehmen, wie sich diese auf die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen auswirken und abschließend für das anschließende Praxissemster eine Forschungsfrage zu entwickeln (Kapitel 4), die auf der Grundlage dieser Ausarbeitung basiert.
Für dieses Vorhaben wurde, ausgehend von im Bereich Verwaltung und Recht relevanten Berufen, eine Analyse (Kapitel 2.3.1.-2.3.4.) unternommen, um von diesem Standpunkt heraus Megatrends identifizieren zu können. Durch die Analyse und das verknüpfen von relevanten Quellen, soll eine Art Definition der speziellen Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen durch diese Ausarbeitung geschaffen werden. Hierbei soll, insbesondere im Bereich der Megatrends, die diese beeinflussen, ausformuliert werden, wie sich die Lehre zu verändern vermag, welche Chancen aber auch Risiken es für die Legitimation der speziellen Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen gibt.
Die spezielle Wirtschaftslehre Verwaltung und Rechtswesen kann hierbei nur ausreichend definiert werden, wenn der Wirkungsraum konkretisiert wird, eine Abgrenzung stattfindet zur großen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften und entsprechende Lehrsituationen außerhalb der Berufsschule aufgezeigt werden, in der sowie spezielle Wirtschaftslehre durch ihren identifizierten Charakter zudem zum Einsatz kommen kann.
2. Die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen für das Berufskolleg in NRW
Die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen, die Lehreamtszugangsverordnung[1], besagt unter § 5 Lehramt an Berufskollegs, dass nach Absatz 2 als berufliche Fachrichtung, nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, u.a. Wirtschaftswissenschaft zugelassen ist. Weiter ist Wirtschaftswissenschaft, nach Absatz 3, als große berufliche Fachrichtung, nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, in Verbindung mit einer zugeordneten kleinen beruflichen Fachrichtung als große berufliche Fachrichtung zugelassen. Diese kleine Berufliche Fachrichtung kann Wirtschaftsinformatik oder Sektorales Management oder Produktion, Logistik, Absatz oder Finanz- und Rechnungswesen, Steuern oder Politik sein. Da in dieser Ausarbeitung der Fokus auf der speziellen Wirtschaftslehre Sektorales Management gelegt wird, wird sich nicht weiter mit den anderen speziellen Wirtschaftslehren befasst.
Sektorales Management soll, an der Bergischen Universität Wuppertal, Managementkenntnisse in den Sektoren Gesundheit, Freizeit, Gastronomie und Verwaltung und Rechtswesen abdecken. Die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management gestaltet sich inhaltlich in der universitären Lehre dementsprechend nach der Profilwahl. An anderen Universitäten, wie der Universität zu Köln, gibt es innerhalb des Sektoralen Managements zudem weitere Profile wie Medienmanagement.[2] Köln, als Region mit einer großen Dichte an Arbeitsplätzen in der Medienbranche[3], könnte ein Hinweis dafür geben, dass durch das Profil des Sektoralen Managements Inhalte vermittelt werden sollen, die je nach Region von Nöten sein könnten. Abgehend von den für die jeweilige Region wichtigen Sektoren könnte hier eine Ausbildung von Lehrkräften stattfinden.
Sektorales Management mit dem Profil Verwaltung und Recht grenzt sich am deutlichsten zu den anderen Profil Möglichkeiten, durch die universitären Bachelorveranstaltungen Wirtschaftsprivatrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht ab, sowie im Master durch die Wahl für Arbeits- und Sozialrecht für Fortgeschrittene oder öffentliches Recht, mit dem Fokus auf internationales und europäisches Wirtschaftsrecht ab.[4] Dies könnten erste Indikatoren dafür sein, ob und wie die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen durch die universitären Veranstaltung innovative Inhalte mit in die Berufsschule trägt. So wird im Verlauf dieser Ausarbeitung bspw. noch auf den Trend der Globalisierung und spezifischer auf die Europäisierung eingegangen. Der Fakt, dass die angehenden Lehrer Erkenntnisprozesse innerhalb des Bereichs Europäisches Wirtschaftsrecht durchleben, könnte ein Hinweis hier für eine innovative Auslegung der Lehre sein.
Folgend wird eine theoretische Grundlage geschaffen, in dem der Begriff der öffentlichen Verwaltung und der Begriff der Rechtspflege ausgearbeitet dargestellt werden, um in einem anschließenden Schritt den Wirkungsraum der speziellen Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen bestimmen zu können.
2.1. Referenzrahmen
„Soziale Ordnungen beruhen auf grundlegenden humanitären, kulturellen und wirtschaftlichen Werten, die von der Mehrheit der Angehörigen getragen werden. Ihre Verwirklichung setzt die Einhaltung bestimmter Regeln des Zusammenlebens voraus. Daraus resultiert zwangsläufig eine soziale und funktionale Schichtung innerhalb der Gemeinschaft: Jene, die die Regeln aufstellen bzw. deren Einhaltung überwachen sowie Verantwortung für das Funktionieren des Gemeinwesens übernehmen, werden zu Herrschenden, während jene, deren Verhalten an Hand der Regeln beurteilt wird, die also die Regeln befolgen müssen, zur Gruppe der Beherrschten zählen. [...] Das stabilisierende Gerüst dieses Gefüges nennt sich Verwaltung.“[5]
Doch was genau macht die Verwaltung aus? Die rechtswissenschaftliche Negativdefinition von Otto Mayer aus dem Jahre 1895 hat bis heute Gültigkeit. Sie besagt, dass die Tätigkeit des Staates oder auch anderer Träger der öffentlichen Verwaltung nicht Gesetzgebung (Legislative), Rechtsprechung (Judikative) oder Regierung (Gubernative) ist.[6] Demnach ist die öffentliche Verwaltung der Teil der öffentlichen Aufgaben wahrnimmt (Exekutive) und der administrative Teil der vollziehenden Gewalt. Jedoch ist die politische Regierungstätigkeit nicht Teil der öffentlichen Verwaltung, übernimmt sie trotz dessen jedoch Beratungsfunktionen in Form der Erstellung von Informationen für den politischen Bereich.[7]
Die Bürokratietheorie nach Max Weber wird als organisationstheoretisches Leitbild für die öffentliche Verwaltung verstanden. Die Behörde, mit beruflichen Verwaltungsstab, sieht Max Weber hierbei als Idealtypus an. Nicht, wie etwa in einer Monarchie (traditionale Herrschaft) bei Erbämtern, die traditionale Kompetenz, sondern eine Legitimation durch eine bürokratische (legale) Herrschaft liegt in der rationalen Kompetenz des Vorgesetzten.[8] Weiter definierte Max Weber Bürokratiemerkmale, wie die Trennung von Amt und Person, die Regelgebundenheit, die Neutralität des Verwaltungshandelns, das Hierarchieprinzip, die Schriftlichkeit und Aktenkundigkeit der Verwaltung, sowie die Arbeitsteilung und Professionalität. Diese Merkmale laufen im Prinzip der Legalen Herrschaft zusammen und grenzen sich so von der traditionalen Herrschaft (bspw. Monarchie) und der charismatischen Herrschaft (bspw. Hitler, glaube an den charismatischen Herrscher) ab.[9] „Diese Elemente sollen die besondere rationale Form der Herrschaftsausübung gewährleisten, weil durch das regelgeleitete, standardisierte Handeln, eine Gleichbehandlung der Bürger sichergestellt werden soll. Die Funktionsfähigkeit der Verwaltung vorausgesetzt, hilft diese Form des staatlichen Verwaltungshandelns, politisch getroffene, kollektiv bindende Entscheidungen berechenbar und zuverlässig umzusetzen und damit gesellschaftliches Handeln zu stabilisieren.“[10]
Bogumil und Jann stellten 2009 die Frage, ob denn deutsche Verwaltungsorganisationen die Merkmale der bürokratischen Organisation aufweisen. „Tatsächlich weisen öffentliche Organisationen in Deutschland, insbesondere im Kernbereich von Ministerial- und Kommunalverwaltung die klassischen bürokratischen Merkmale in hohem Maße auf. Die von Max Weber besonders hervorgehobenen Merkmale der professionellen Verwaltung, also Hauptamtlichkeit, Einstellung und Beförderung nach Leistung finden sich besonders ausgeprägt im deutschen Beamtenrecht: Der Beamte wird aufgrund seiner i.d.R. durch einen Abschluss nachgewiesenen Qualifikation für eine bestimmte Laufbahn eingestellt (etwa allgemeiner Verwaltungsdienst, Forstdienst, Schuldienst, Bauverwaltung etc.), er steht zu seinem Dienstherrn in einem besonderen Vertragsverhältnis, wird für seine Tätigkeit geldlich entlohnt (alimentiert) und die Arbeitsmittel, derer er sich bedient, sind nicht sein persönlicher Besitz. [...] Die [...] Merkmale bürokratischer Organisationen können unter den gängigen Begriffen „Aufbauorganisation“, also formale Gliederung durch Arbeitsteilung und Hierarchie, und „Ablauforganisation“, also Regelgebundenheit, Aktenmäßigkeit und Schriftlichkeit zusammengefasst werden, wobei beide Organisationsmerkmale voneinander abhängen.“[11]
William Niskanen, Kritiker der Bürokratie, sieht Bürokraten als Bugetmaximierer. Seine Grundannahme besteht darin, dass innerhalb der öffentlichen Behörde Leiter insbesondere an der Budget- und Outputmaximierung der eigenen Behörde interessiert sind. Elemente wie Einkommen, Büroausstattung, Prestige, Macht, Output der Behörde und dem Bequemlichkeitsgrad bei der Arbeit stehen in direkter Abhängigkeit zum verfügbaren Budget und führen zu dieser Maximierung. Ein Bürokrat ist demnach immer bestrebt ein möglichst hohes Budget für die jeweilige Behörde zu erzielen, um über möglichst großen Output an Einfluss und Macht zu gewinnen.[12] Ein großer Anteil des Wachstums der Bürokratie kann demnach die Theorie der ökonomischen Bürokratie, also durch interne Merkmale bürokratischer Organisationen erklärt werden.[13] Dabei werden „Verwaltungsangehörige [...] nicht als uneigennützige Diener des Allgemeinwohls aufgefasst, sondern als ganz normale opportunistische Nutzenmaximierer, die vor allem eigennützigen Ziele wie Einkommen, Prestige, Sicherheit oder Macht verfolgen. Aufgrund der Merkmale bürokratischer Organisationen, insbesondere der asymmetrischen Informationsverteilung und der beschränkten Kontrollkapazität der Vorgesetzten und der Politik, nutzen die Mitglieder der Bürokratie ihre Handlungsspielräume für ihre eigenen Interessen. Dies führt u.a. zu einem Überangebot öffentlicher Güter und Dienstleistungen und zu überhöhten Kosten.“[14]
Diese überhöhten Kosten wären erste Ansatzmöglichkeiten für eine innovative spezielle Wirtschaftslehre, die für das Gelingen und weiterkommen einer modernen Gesellschaft beitragen möchte bzw. sollte. Es zeigt sich jedoch, dass Deutschland, bezüglich der Problematik der Finanzierung der Bürokratie europaweit staatliche Ausgaben und Einnahmen „im durchschnittlichen bis unterdurchschnittlichen Bereich liegen und seit den 90er Jahren keinerlei Wachstum mehr zu beobachten ist.“[15] Auch in Bezug auf den Personalumfang des öffentlichen Dienstes bzw. öffentlich Beschäftigter zeigt sich, dass es keine Anzeichen für eine im internationalen Vergleich „aufgeblähten öffentlichen Dienst“ gibt.[16] Trotz dessen sollten diese Theorien nicht in Vergessenheit geraten, bei der Ausgestaltung der speziellen Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen, die im Hinblick auf eine qualitative Ausbildung die baldigen Staatsdiener, Angestellten in diesem System und Bürger dieses Landes ausbilden bzw. weiter- und fortbilden wird.
Die klassischen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung beziehen sich auf die Handlungsfelder der Eingriffsverwaltung (Ordnungs- und Steuerverwaltung), die Lenkungsverwaltung zur Förderung des wirtschaftlichen Wohlstandes durch Handel und Industrie. Zudem wird die soziale Sicherheit der Bürger durch Leistungen für den Einzelnen und die Daseinsversorge durch öffentliche Einrichtungen über die Leistungsverwaltung eines modernen Wohlfahrtstaates gewährleistet.[17] Unter Bedarfsverwaltung wird die Beschaffung von Personal und Sachmitteln für die Verwaltungstätigkeit verstanden, die auch im Aufgabenbereich der öffentlichen Verwaltung liegt.[18] All diese Aufgaben werden, insbesondere durch die Analyse der Berufe im Bereich Verwaltung und Recht (Kapitel 2.) und durch die Darstellung der Megatrends (Kapitel 3.) greifbarer.
Insbesondere ist hervorzuheben, dass in dem deutschen Rechtsverständnis jedes Verwaltungshandeln rechtlich programmierbar ist. So sind alle Handlungen (Entscheidungen, Maßnahmen) rechtmäßig und können auch im Nachhinein überprüft werden. Die Steuerung der Verwaltungshandlung läuft also über Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen (legislative Steuerung). Maßgeblich für eine Didaktik in diesem Bereich ist die typische Einzelfallentscheidung. Dies ist der öffentlich-rechtliche Verwaltungsakt. Natürlich gibt es auch andere Handlungsformen, wie den öffentlich-rechtliche Verträge oder privatrechtliches Handeln der Verwaltung.[19] Auch diese Formen der Verwaltung füllen die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen mit Inhalt.
Für diese Ausarbeitung wichtig ist auch der Begriff der Rechtspflege. So ergeben sich aus diesem Tätigkeitsbereich Berufe und somit Wirkungsräume für die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen, die zudem Teil der öffentlichen Verwaltung ist und auch Berufe neben dieser entstehen lässt.
Die Rechtspflege im engeren formellen Sinn ist die ausgeübte Tätigkeit der einzelnen Gerichte innerhalb des Rahmens der Gerichtsbarkeit. Rechtspflege ist somit ein Sammelbegriff für alle wahrgenommen Aufgaben und Angelegenheiten, die vom Gericht und von weiteren Organen der Rechtspflege wahrgenommen werden. Institutionen der Rechtspflege umfassen die gesamte Judikative (Gerichte aller Gerichtsbarkeiten), Rechtsanwälte, die als unabhängiger Berater und Vertreter ihre Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten vertreten[20] und im Bereich des Steuerrechts[21] auch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Patentanwälte und Rechtsberater. Außerdem Teile der Exekutiven wie Staatsanwaltschaften, Gerichtsvollzieher, die Justizverwaltung oder Gemeindeverwaltungen. Im weiteren Sinn bezieht sich Rechtspflege auf staatliche oder staatlich anerkannte Organe und deren Handeln, welches dem Rechtsschutz, der Rechtsausübung oder der Rechtsvorsorge dient. Dabei sind Rechtspflegeorgane Gerichte und Staatsanwaltschaften und die Organe der Justizverwaltung, welche Teil der öffentlichen Verwaltung ist. Personell wären dies Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Urkundenbeamte, Gerichtsvollzieher, Gerichtswachtmeister und ferner die Rechtsanwälte, staatlich bestellte und freiberufliche Notare und Rechtsbeistände.[22] Hervorzuheben ist, dass Rechtsanwälte, Patentanwälte und Rentenberater berufsrechtlich als „Organe der Rechtspflege“ zu bezeichnen sind.[23]
2.2. Zwischenergebnis
Als erstes Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Grundlage für die spezielle Wirtschaftslehre Verwaltung und Rechtswesen zuletzt das Strukturprinzip des Grundgesetztes bildet, welches durch Artikel 20 Grundgesetz ausformuliert wird. Demokratie, Bundesstaatlichkeit sowie Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit werden durch das Grundgesetz manifestiert und durch den Artikel 79 als unveränderlicher Teil des Grundgesetzes festgelegt und in anderen Artikeln des Grundgesetzes weiter ausformuliert.[24] Die Strukturprinzipien des Grundgesetztes stellen in den einzelnen Bereichen Aufgaben auf, die durch Verwaltung und Behörden erfüllt werden müssen und die Arbeitsbereiche für weitere Organe schaffen. Als ein erstes Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen formt sich demnach zu einer Fachdidaktik, die die speziellen Aufgaben der Verwaltung meist in der Gestalt von rechtlich legitimierten Verwaltungsakten, der Anwendung der Gesetzte in Formen von Fällen aufbereitet und diese Anwendung in einen bildenden Rahmen versucht zu umschließen.
Nachdem nun die Rahmung der universitären Ausrichtung der kleinen Beruflichen Fachrichtung sektorales Management in NRW abgesteckt wurde und erste Ergebnisse für die Ausgestaltung der speziellen Wirtschaftslehre aufgrund des Referenzrahmens festgehalten werden konnten, wird folgend ausgehend von relevanten Berufen zunächst der Wirkungsraum der speziellen Wirtschaftslehre Sektorales Management mit dem Profil Verwaltung und Rechtswesen analysiert.
2.3. Wirkungsraum der speziellen Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen
Für die Analyse der beruflichen Wirkungsräume der speziellen Wirtschaftslehre dient als Ausgangspunkt eine Tabelle, welche die einschlägigsten Berufe im Bereich Verwaltung und Recht darstellt. Diese Tabelle konnte erstellt werden, da die Bundesagentur für Arbeit über ihre Internetpräsenz (planet-berufe.de) Berufe über Berufsfelder darstellt und hier unter dem Berufsfeld Wirtschaft, Verwaltung neun Unterteilungen innerhalb dieses Berufsfeldes auflistet. So sind „Berufe im Büro und Sekretariat“[25], „Berufe im Handel“[26], „Berufe rund um Geld, Versicherungen und Immobilien“[27], „Berufe rund um Marketing und Werbung“[28], „Berufe rund um Personalwesen und Personaldienstleistung“[29], „Berufe rund um Rechnungswesen und Controlling“[30], „Berufe rund um Steuern und Wirtschaftsprüfung“[31], „Berufe rund um Vertrieb und Verkauf“[32] sowie, für diese Ausarbeitung von Bedeutung, „Berufe rund um Recht und Verwaltung“[33] durch die Bundesagentur für Arbeit unter dem Berufsfeld Wirtschaft, Verwaltung zu finden.
In der Unterteilung, die die Bundesagentur für Arbeit vornimmt sind im Bereich rund um Recht und Verwaltung[34] folgende 25 Berufe innerhalb der Tabelle aufgelistet. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Berufe unterteilen in Beamte des öffentlichen Dienstes, Angestelltenverhältnisse des öffentlichen Dienstes und Angestelltenverhältnisse bei freiberuflich Tätigen bspw. Rechtsanwälten bzw. Angestelltenverhältnisse in Unternehmen. Neben der Ausbildungsdauer, den Anforderungen im Beruf, den Arbeitsorten, den Beschäftigungsbetrieben und Arbeitsbereichen, wird auch der allgemeine Schulabschluss angegeben, den die SuS bzw. Anwärter vor der Ausbildung und dem Vorbereitungsdienst erworben haben. Insbesondere soll der Fokus, bei der Auswertung der Tabelle, auf die Institutionelle Organisation der Ausbildung und des späteren Arbeitskontextes gerichtet sein.
2.3.1. Beamte des öffentlichen Dienstes
„Bei der Personalstruktur im öffentlichen Dienst wird unterschieden zwischen Beamten, Angestellten und Arbeitern bzw. Arbeitnehmern [...]“[35]
Die Ausbildungen bzw. Vorbereitungsdienste, mit dem Ziel eines Beamtenverhältnisses, werden an Ausbildungszentren, Bildungseinrichtungen und Dienststellen der jeweiligen Behörden angeboten. So werden bspw. Beamte im mittleren Justizdienst in Justizschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Gerichte und Staatsanwaltschaften ausgebildet.
Bei allen Berufen, die folgend aufgelistet sind, ist die Zugangsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst, ein mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.3.2. Angestelltenverhältnisse des öffentlichen Dienstes
Alle Ausbildungsberufe in diesem Bereich dauern i.d.R. 3 Jahre und sind Ausbildungen, die im System der dualen Ausbildung durchgeführt werden. Die Beschäftigungsbetriebe sind demnach die Ausbildungsbetriebe innerhalb der Ausbildungszeit. Die theoretische Bildung erfolgt in Berufsschulen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.3.3. Angestelltenverhältnisse bei freiberuflich Tätigen der Rechtspflege
Angestellte in diesem Bereich üben ihr Tätigkeiten in der Rechtspflege aus. Der Rechtsanwalt übt, als unabhängiges Organ der Rechtspflege, einen freien Beruf aus und betreibt kein Gewerbe.[36] Rechtsanwaltsfachangestellte können neben dem klassischen Büro des Rechtsanwaltes jedoch auch bspw. in Büroräumlichkeiten der Industrie stattfinden. So hat die Bayer AG als Chemiekonzern eigene Rechtsabteilungen, in denen Patentanwaltsfachangestellte arbeiten und ausgebildet werden.[37] [38]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.3.4. Zwischenergebnis
Die Tabelle ermöglicht einen ersten Zugang, zu den Berufen und somit zur Zielgruppe der speziellen Wirtschaftslehre im Bereich Verwaltung und Rechtswesen. Neben den anthropogenen Voraussetzungen, welche sich aus dem zuvor erworbenen Schulabschlüssen der SuS ergeben, werden Anforderungsprofile bezogen auf das zu erbringende Verhalten für die SuS sichtbar, die sie erfüllen müssen um innerhalb dieses Bereiches agieren zu können bzw. zu dürfen.[39] Die Schulabschlüsse zeigen, dass innerhalb dieses Berufsfeldes Schulabschlüsse jeglichen Schulart eingebracht werden und das insbesondere im Bereich der Verwaltungsfachangestellten mit der Fachrichtung Industrie und Handelskammer auch „sonstige“ Schulabschlüsse als Voraussetzungen mit in die Ausbildung gebracht werden. Dies ist für die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen ein breites Feld, insbesondere für die Anknüpfung an Vorwissen oder die Ausgestaltung der ersten Lernfelder, die vermittelt werden müssen.
Die Auswertung der Anforderungen[40] der einzelnen Berufe hat ergeben, dass insbesondere Sorgfalt und Verschwiegenheit Anforderungen sind, welche unabdingbar sind innerhalb der Berufe im Bereich Verwaltung und Recht. Für Lehrende in der speziellen Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen bedeutet dies, den SuS ein ausgeprägtes Bewusstsein für Prozessschritte zu vermitteln.[41] Es muss den SuS bewusst sein, dass sie mit sensiblen Daten arbeiten und dass diese Daten innerhalb der Verwaltungsakte in Prozessschritte eingewoben werden, die immer wieder überprüft und hinterfragt werden müssen, damit diese nicht missbraucht werden können oder gar Fehler in den Verwaltungsakten entstehen.
Weitere Anforderungen werden durch Kunden- und Serviceorientierung, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Lernbereitschaft, Organisatorische Fähigkeiten und Flexibilität sowie Mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen benannt.
Durch die Darstellung der Arbeitsbereiche bzw. Beschäftigungsbetriebe und somit innerhalb der Ausbildung die Ausbildungsbetriebe, wird unterstrichen in welchem Arbeitsgebiet die Berufe anzutreffen sind und was Gemeinsame verbinden Momente sind. So ist allen Berufen gemein, dass sie auf Grundlage unseres Rechtssystems in den einzelnen Bereichen der Gewaltenteilung anzutreffen sind. Dieser Bereich wird allgemein als formelle Rechtspflege bezeichnet.
2.4. Die spezielle Wirtschaftslehre als Innovator in Bereichen außerhalb der Berufsschule
Auch stellt die Tabelle dar, in welcher Weise die einzelnen Berufe ausgebildet werden und wo potenzielle Möglichkeiten für die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung undRechtswesen zu finden sind. So ist neben dem klassischen Arbeitsort der Berufsschule deutlich geworden, dass der Staat in seinen Rahmen des Vorbereitungsdienstes und der Qualifizierung seiner Mitarbeiter diverse Schnittstellen zur spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen aufweist.
Ausbildungszentren, Bildungseinrichtungen und Dienststellen der jeweiligen Behörden könnten mögliche Bildungssituationen für die spezielle Wirtschaftslehre Verwaltung und Recht aufweisen. Auch außerhalb des Vorbereitungsdienstes für das Beamtenverhältnis wurden Institutionen sichtbar, die der speziellen Wirtschaftslehre Verwaltung und Recht mögliche Perspektiven eröffnen. Die duale Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten gestaltet sich in Köln bspw. so, dass die tradierte Form der dualen Berufsausbildung durch das Rheinischen Studieninstitut für Kommunale Verwaltung Köln ergänzt wird. So wird die theoretische Grundlage in Schwerpunktfächern zwischen einer Berufsschule und dem Rheinischen Studieninstitut für Kommunale Verwaltung Köln[42] aufgeteilt. Das Institut unterrichtet die Schwerpunktfächer Staats- und Verwaltungsrecht, Personal und Organisation, Sozialrecht, Bürgerliches Recht und Öffentliche Finanzwirtschaft. Die Schwerpunktfächer Allgemeine Wirtschaftslehre, Datenverarbeitung, Verwaltungsbetriebslehre/Controlling, Deutsch und Politik werden von der Berufsschule unterrichtet. Anhand der fachlichen Ausgestaltung des Instituts im Bereich der Verwaltungsfachangestellten ist erkennbar, dass es direkte Anknüpfungspunkte zu den Inhalten der speziellen Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen gibt.
2.5. Entwicklungen der dualen Ausbildungsberufe am Beispiel der Justizfachangestellten
Als Referenz für die Entwicklung der dualen Ausbildungsberufe im Bereich Verwaltung und Recht konnte hier auf die Evaluation der Justizfachangestelltenausbildung des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgegriffen werden.
Durch die Evaluation der Justizfachangestelltenausbildung, des Landes Nordrhein-Westfalen, durchgeführt von der Fachhochschule für Rechtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen, ergibt sich für die Recherche für die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management mit dem Profil Verwaltung und Rechtswesen die Situation, dass auf eine Quelle zugreifen werden kann, die zum einen die Justizverwaltung (öffentliche Verwaltung) abdeckt und zum anderen den Bereich der Rechtspflege. Durch die Evaluation wurde die Ausbildungen zum Justizfachangestellten und zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten insbesondere im Hinblick auf die Abschlussnoten und die Möglichkeiten einer gemeinsamen Beschulung verglichen. Darüber hinaus wurde eine Befragung der Berufskollegs zu Zusatzqualifikationen durchgeführt. [43] Somit ist sie Quelle für zwei Ausbildungsberufe und drei Tätigkeitsfelder der speziellen Wirtschaftslehre Verwaltung und Recht verwertbar und hilft die spezielle Wirtschaftslehre sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen weiter zu charakterisieren.
Das Forschungsprojekt verglich die Lerninhalte im Unterricht des Berufskollegs in den Bildungsgängen der Justizfachangestellten und der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Hierbei stellte sich die Möglichkeit der gemeinsamen Beschulung heraus. Innerhalb der Auswertung der Vor- bzw. Nachteile wird durch die Forschungsgruppe festgehalten, dass die Einrichtung einer gemeinsamen Beschulung dazu frühen könnte Klassenfrequenzmindestwert zu erreichen. [44] Dies deutet darauf hin, dass es eine geringe Zahl an Auszubildenden in beiden Berufsfeldern in dem Jahr des Projekts (2008) zu geben scheint und für die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen sich die Frage aufstellt, warum im Jahr 2008 die tradierte Klassengrößen nicht ausgeschöpft wurden.
Der Vergleich der Lehrpläne ergab weiter, dass ca. 70% der Lerninhalte „nahezu identisch sind und gemeinsam unterrichtet werden könnten.“ [45] Synergieeffekte sieht das Forschungsprojekt im „Voneinander Lernen“ und einer ganzheitlichen Betrachtungsweise komplexer Zusammenhänge. Aufgrund der unterschiedlichen Perspektive bestehe die Möglichkeit, komplexe rechtliche Sachverhalte ganzheitlich zu betrachten. Die Forschungsgruppe führt hier folgendes Beispiel an „Vom Mandantenvortrag zur Klageschrift [ReNo] – von eingehender Klage zum Urteil [JFA]).“ Hier werden die Überlappungen bzw. die Vernetzungen der Tätigkeiten der Justizverwaltung bzw. der öffentlichen Verwaltung und der Rechtspflege praktisch deutlich.
Neben den Synergieeffekten führt die Forschungsgruppe um Pannen zusätzliche Möglichkeiten der Qualifikationen an. So könne eine „Teilnahme der JFA-Auszubildenden am Unterricht der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte-Auszubildenden z.B. in den Gebieten „Kaufmännisches Rechnen“ und „Buchführung“ eröffnet werden, ohne dass dies gesondert für die JFA-Auszubildenden zu organisieren ist.“[46] Differenzierungen werden in den spezifischen Inhalten der jeweiligen Ausbildung gesehen. So müsste z.B. Gerichtskosten für Justizfachangestellte und Rechtsanwaltsvergütung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte in getrennten Lerngruppe unterrichtet werden. Als einer der größten Nachteile einer gemeinsamen Beschulung sieht der Forschungsbericht neben dem Mehraufwand an Organisation, die unterschiedlichen Bildungsniveau der Auszubildenden, was zu Problemen im Unterricht führen könnte.[47]
Das Forschungsprojekt führte zudem eine Befragung zu Angeboten an Zusatzqualifikationen durch. Von 13 Berufskollegs in NRW, die die relevante Ausbildungsgruppe der Justizfachangestellten ausbildet nahmen an dieser Befragung 11 teil, eins von diesen bietet keine Zusatzqualifikationen an.[48]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: eigene Darstellung auf Grundlage der Evaluation der Justizfachangestelltenausbildung des Landes Nordrhein-Westfalen[49]
Die Darstellung der Zusatzqualifikationen der Evaluation der Justizfachangestelltenausbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2008) zeigt, dass diese insbesondere mit den Zusatzqualifikationen IT und Englisch den Megatrends der Digitalisierung Europäisierung und Globalisierung (Kapitel 3.) aufgenommen haben.
In der von Pannen durchgeführten Evaluation der JFA ist durch die Beschreibung der Situation durch die Evaluation zu erkennen, dass in diesem Bereich schon 2004 das Empfinden der Ausbilder, also insbesondere der Personen, die im Betrieblichen Kontext am engsten mit der Ausbildung in Berührung kommen, es empfunden wird, dass die Ausbildung abgeschafft werden soll und der Beruf des JFA ausstirbt. So beschreibt Pannen „Im Oktober 2004 fanden in der FHR Seminare für Ausbilder der JFA-Azubis statt. 68 von den insgesamt 102 Ausbildern in NRW nahmen daran teil, so dass die Projektgruppe die Gelegenheit nutzte, das Projekt EVA JFA umfassend vorzustellen und Gelegenheit zur Diskussion gab. In diesem Rahmen wurde vereinzelt die Meinung geäußert, dass das Projekt nur dazu diene, die JFA-Ausbildung vollständig abzuschaffen oder jedenfalls stark einzuschränken.“[50]
Die Abschnitte 2.3.1-2.4. lieferten zentrale Ergebnisse, die die spezielle Wirtschaftslehre Verwaltung und Rechtswesen nun schon ausmalen können. Folgend soll nun eine Abgrenzung zur großen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften erfolgen.
2.6. Abgrenzung zur großen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften
Betrachtet man die Berufskollegs an denen Verwaltung und Recht gelehrt wird, fällt in NRW schnell auf, dass der Unterricht immer eingebettet ist in Schulen die den Schwerpunkt auf Wirtschaft und Verwaltung legen. Dies liegt nahe, werden selbstverständlich wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse zwingend in den Ausbildungen vermittelt, um betriebswirtschaftliche und teils ökonomische Entscheidungen selbst treffen und nachvollziehen zu können. Die SuS befinden sich mit ihrer Ausbildungsordnung und ihrem Umfeld der Schule, durchgehend im didaktischen Spannungsfeld zwischen der Vermittlung von wirtschaftswissenschaftlichen und genauer von betriebswirtschaftlichen Inhalten und der Vermittlung von rechtwissenschaftlichen Inhalten.
Das Grundlegende Moment der speziellen Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen ist demnach, im Vergleich zu den anderen speziellen Wirtschaftslehren, dass hier zwei Fachdidaktiken angesprochen werden, die es gilt Schülergerecht aufzuarbeiten.[51]
Durch die Analyse der Ausbildungsordnungen der relevanten Ausbildungen wird zudem deutlich, dass die Abgrenzung der großen Beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften zur kleinen Beruflichen Fachrichtung Sektorales Management Verwaltung und Recht darin liegt, dass insbesondere der Fokus auf der Vermittlung des Verwaltungsaktes liegt. Mit Verwaltungsakt ist hier gemeint, der strukturierte, organisierte und durch Rechtsgrundlagen wie Gesetzte, Vorschriften oder Normen standardisierte Vorgang bei der Bearbeitung eines Falles. Meist sind diese Fälle routiniert, jedoch wird nach der Verinnerlichung dieses Routine Falls zumeist die Legaldefinition bzw. die Ausnahme der bestimmten Fälle innerhalb der Rechtsgebiete didaktisch aufgearbeitet. Die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management ist demnach u.a. die Lehre und somit die Didaktik des Verwaltungsaktes in Behörde und Rechtspflege. Dies lässt sich weiter darauf begründen, dass das „verwalten“ in allen anderen Ausbildungsberufen im Bereich Wirtschaft und Verwaltung aufkommt. Die Besonderheit, das spezielle oder typische der speziellen Wirtschaftslehre, so kann nun festgehalten werden, ist die Auseinandersetzung und Anwendung von Rechtsgrundlagen und die Einübung über Fälle.
Als weiteres Ergebnis kann für die Didaktik der speziellen Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen in Abgrenzung zur großen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften festgehalten werden, dass ein Bewusstsein für die Lernenden zu entwickeln ist, welches auf Grundlage unseres Rechtssystems beruht. Dies könnten erste Indizien sein, die drauf hinweisen, wo die Fächergrenzen der kleinen beruflichen Fachrichtung Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen verlaufen. Es drängt sich so, durch das von Nöten sein, der Verständnisse des deutschen Rechtssystems, das Fach Politik oder Sozialkunde auf.
Neben den Grenzen könnten aber auch Synergien zwischen Fächern identifiziert werden. Möglichkeiten für Fächerübergreifenden Unterricht, wie er an der Berufsschule schon länger durch Lernfelder verfolgt wird könnte charakteristisch für die Ausgestaltung der Lehre sein.
Die Analyse der Ausbildungsordnungen der dualen Ausbildungsberufe im Bereich Verwaltung und Recht verdeutlichte jedoch, dass in den einzelnen dualen Ausbildungsberufen die Bestimmung der Grenzen jeweils unterschiedlich ausfällt. So wird bei der Ausbildung, zur Verwaltungsfachangestellten, in der Zwischenprüfung Wirtschafts- und Sozialkunde abverlangt, jedoch bei den Ausbildungsberufen zur Rechtsanwaltsfachangestellten, Notarfachangestellten, Patentanwaltsfachangestellten lediglich innerhalb der Lernfelder, und somit durch die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen unterrichtet. Dieses Ergebnis legt die Vermutung nahe, dass durch die kleine berufliche Fachrichtung Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen auch Teile der Erkenntnisgewinnung für SuS aus den bekannteren Fächern wie Politik oder Sozialkunde bzw. Wirtschafts- und Sozialkunde vermittelt werden müssen, um einen bildenden Anteil in der Lehre aufrecht zu erhalten und nicht lediglich das Einstudieren von Fällen und deren Besonderheiten. Bogumil und Werner beschreiben in diesem Zusammenhang passend, dass die öffentliche Verwaltung nicht verstanden werden kann ohne gründliche Kenntnisse ihrer politischen Bezüge und Grundlagen. Für den bildenden Charakter, der auch über die Beruflichkeit hinausgehen soll und nach dem Gedanken von Klafki[52] zur Mündigkeit des Bürgers führen soll, ist jedoch auch die andere Perspektive sehr interessant. So schreiben Bogumil und Werner, dass man das politische System Deutschlands nicht zu verstehen vermag, wenn man keine grundlegenden Kenntnisse der Strukturen, Prozesse und Akteure der öffentlichen Verwaltung verstanden hat.[53] Weiter verstehen sie die Verwaltungswissenschaft als Teil der Politikwissenschaft.[54] Wenn demnach mit der speziellen Wirtschaftslehre Bildungsprozesse in Gang gesetzt werden sollen, bei dem Bildung so verstanden wird, dass „wenn die erworbenen oder die zu erwerbenden Handlungskompetenzen eine normativ gewünschte Qualität besitzen“[55] dann muss hier zudem der Fokus durch die Spezielle Wirtschaftslehre auf Erkenntnisgewinnung im Bereich der Politik gelegt werden.
2.7. Zwischenergebnis
Bildendes Moment in den Wirtschaftswissenschaften ist, dass sich SuS in sozio-ökonomischen Situationen zurecht finden. Das bildende Moment in der speziellen Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen wird nun im Bereich der Orientierung in unserem Rechtestem gesehen. Diese Orientierung soll kritisch hinterlegt sein. Soll den SuS doch bewusst sein, dass es auch andere Möglichkeiten des rechtlichen Miteinanders, des Systems gibt und das die Ausgestaltung dieses Rechtsstaats veränderlich ist durch partizipative Prozesse, die die demokratische Ordnung einem zur Verfügung stellt. Die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen sollte neben der didaktisch methodischen Ausrichtung auf die Bearbeitung von Fällen darum bemüht sein, den SuS ein Bewusstsein für ihren Arbeitsbereich mit auf den Weg zu geben, welches es den SuS ermöglich im Bereich der öffentlichen Verwaltung respektive der Rechtspflege Karrierewege einzuschlagen, Weiterbildungsmöglichkeiten zu erkennen, Gestaltungsmöglichkeiten der Behörden und bei Akteuren der Rechtspflege zu erkennen und selbst zu Akteuren zu werden, die stets bemüht sind diesen Bereich im Sinne des Allgemeinwohls aber auch im Sinne ihrer Interessen als mündiges Mitglied dieses Landes zu entwickeln. Die speziellen Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen versteht sich hierbei als interdisziplinäre Wirtschaftslehre, die insbesondre Inhalte der tradierten Fächern Politik oder Sozialkunde in Bildungssituationen mit einfließen lässt, um den SuS neben der sozio-ökonomischen Orientierung ein Verständnis für unseren Rechtsstaat, und somit für den für sie als Bürger und unmittelbare oder mittelbare Akteure selbst, wichtigen Bereich des Verwaltungsapparates didaktisch aufzuarbeiten und Erkenntnisprozesse zu ermöglichen.
Folgend soll nun abschließend eruiert werden, welche zentralen Megatrends auf die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen wirken und welche Herausforderungen sich für den Bereich Verwaltung und Recht ergeben. Als weitreichendsten Megatrends, die die spezielle Wirtschaftslehre tangieren, wurden hierbei Europäisierung, Globalisierung, Nachhaltigkeit, der demografische Wandel und der Megatrend Digitalisierung als unausweichliche und im Kontext der Nachhaltigkeit wünschenswerte Trends identifiziert.
3. Entwicklungen, Innovationen und Megatrends
Der Begriff Megatrends wurde durch Naisbett 1982 geprägt. In seiner Definition, des Megatrends definiert er sie als „large social, economic, political, and technological changes [that] are slow to form, and once in place, they influence us for some time – between seven and ten years, or longer. “[56]
Für die Bestimmung von Megatrends identifizierten Seiter und Ochs Zeit, Wirkungsstärke, Reichweite sowie Entstehung und Entfaltung des Trends als relevante Dimensionen, welche ein vermeidlicher Trend während seiner Untersuchung zeigen muss, um als Megatrend eigeordnet werden zu können. [57] Auf dieser Basis definierten Seiter und Ochs Megatrend wie folgt: „Megatrends sind die großen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Veränderungen unserer Zeit. Sie haben einen prägenden Einfluss auf Tiefenstruktur, Verhaltensweisen, Lebensweisen und Wertesysteme in einer Gesellschaft. Sie bilden und entfalten sich langsam, aber wenn sie wirken, kann von einem globalen rückschlagesresistenten Einfluss von min. zehn bis zwanzig Jahren ausgegangen werden, auch wenn ihre Wirkungsstärke regional sehr unterschiedlich ausfallen kann.“ [58]
3.1. Megatrend Europäisierung
Ein wesentlicher Megatrend, der auf die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen wirkt, ist die Europäisierung, die Zentralisierung der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Hierdurch sind und werden diverse Rechtseinwirkungen auf das deutsche Rechtssystem geschehen, die neue Inhalte für die relevanten Ausbildungsberufe mit sich bringt. Auch der außerschulische Bereich in dem die spezielle Wirtschaftslehre wirken kann, wird durch den Megatrend Europäisierung geprägt. So müssen Firmen immer weiterbilden, wenn es bspw. um den Binnenmarkt der Europäischen Union geht.
Bei einer ersten Definition von Europäisierung lässt sich bereits erahnen, wie die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen durch den Prozess der Europäisierung mit Inhalt gespeist wird. So wird Europäisierung als mehrdimensionaler „Prozess der [...] Konstruktion, [...] Verbreitung und [...] Institutionalisierung von formellen und informellen Regelungen, Verfahren, Politikvorstellungen, Verhaltensweisen sowie von gemeinsam geteilten Überzeugungen und Normen, die ursprünglich im Rahmen von EU-Entscheidungsprozessen definiert und verankert wurden und dann in die Logik des innenpolitischen Diskurses, der nationalen Identitäten, politischen Strukturen und Politikbereiche aufgenommen worden sind.“[59]
Die Erfüllung von Staatsaufgaben wird durch die Europäisierung zunehmend abhängig von grenzüberschreitenden und transnationalen Strukturen. Nationales tradiertes Verwaltungshandeln wird Teil eines europäischen Mehrebenensystems und noch nicht absehbar durch dessen Wirkungen beeinflusst.[60]
Argumente, die für eine Europäisierung stehen sind im engen Zusammenhang mit Verwaltung und Bürokratie. Einer der wichtigsten Faktoren der Zentralisierung wäre der der Kostenersparnis. Es könnten Verwaltungskompetenzen eingespart werden und Transaktionskosten vielen weg, wenn statt einer Vielzahl von Behörden nur eine zentrale Instanz zur Verringerung der Bürokratie beiträgt.[61] Diese Argumente zeigen auf, dass der Megatrend der Europäisierung auch zu einer Fokussierung der Verwaltungstätigkeit auf die Region rund um Institute der europäischen Union führen könnte, was wiederum die Legitimation einer speziellen Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen, aufgrund der SuS Zahlen in Nordrhein-Westphalen, in Teilen schwächen könnte. Wie weiter oben schon erwähnt kann Europäisierung, in einem engeren Sinn, als Prozess der Anpassung von Staaten verstanden werden. Die Anpassung erfolgt auf Standards und Normen der EU. Diese führen zu Veränderungen und Reformen von nationalen Strukturen, wie in Bereichen des Parteiensystems und der Wirtschaft, sowie Politikfeldern und Verwaltungsverfahren.[62] Die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen muss sich hier demnach immer wieder inhaltlich neu ausrichten und findet so innerhalb der Veränderung eine Legitimation. Weiter- und Fortbildungen sind in diesem Bereich notwendig und wären durch die Kombination der Didaktik der großen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaftlichen mit der kleinen beruflichen Fachrichtung gut aufgehoben, geht es bei der Europäisierung doch insbesondere um wirtschaftliche und rechtliche Beziehungen und deren Veränderungen durch die Europäisierung. Zudem ist nicht auszuschließen, dass es nicht zu einer gänzlichen Zentralisierung kommt da, diverse Argumente, hier nicht abschließend aufgelistet, gegen eine Europäisierung sprechen. So beschreibt Lüdemann, dass je weiter Entscheidungen zentralisiert werden, Kontrolle der Behörde durch Bürger und Parlament schwerer fällt. Nationale Besonderheiten der Mitgliedsstaaten, wie die Politikpräferenzen der Bürger oder der Zustand der Verwaltungen, zeigen die Heterogenität der Infrastruktur der einzelnen Mitgliedsstaaten auf. Lüdemann weist darauf hin, dass eine zentralisierte Verwaltung dieser nationalen und regionalen Heterogenität deutlich weniger gerecht werde als eine dezentrale Verwaltung. Dezentral können die Regierungsinstrumente flexibler und passender auf die Gegebenheiten vor Ort ausgerichtet werden. Auch die Lern- und Evolutionsfähigkeit des Regierungssystems gehe durch eine Zentralisierung verloren. So könne im Nachhinein bspw. nicht mehr festgestellt werden welches Instrument oder welche Lösung in bestimmten Fällen besser gepasst hätte. [63]
Es kann nach dieser Ausführung zum Megatrend Europäisierung festgehalten werden, dass die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen inhaltlich immer wieder neu auszurichten sein wird, dass die Europäisierung zu einem Ballungsort von Verwaltungstätigkeiten in und um Brüssel und anderen wichtigen Standorten der Europäischen Union führen könnte jedoch, dass eine gänzliche Zentralisierung der Verwaltungstätigkeiten aufgrund von Heterogenen Gegebenheiten in den Regionen der Europäischen Union eher unwahrscheinlich bleibt. Die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen kann innerhalb dieses Megatrends durch ihre Kopplung einer rechtswissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Didaktik zu einer interdisziplinären innovativen Lehre beitragen, die diesem Megatrend mitgestaltend entgegensteht oder befördert.
3.2. Megatrend Nachhaltigkeit
Die Institutionalisierung und Aufgabenkoordination des Megatrends Nachhaltigkeit[64] über die öffentliche Verwaltung, stark verwoben mit den Zielsetzungen des Bundes[65] aber auch der Landesregierung[66], bringt mit sich, dass in der öffentlichen Verwaltung durch die neu geschaffene Institutionen Arbeitsplätze innerhalb dieses Kontexts entstehen.[67]
Dabei spielt jedoch in der Personalentwicklung und der Ausbildung des Personals von Ministerien bspw. bis zum Zeitpunkt der Studie von Heinrichs und Laws kaum eine Rolle.
„Die komplexen Zusammenhänge von Nachhaltigkeit werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selten in Fortbildungen oder Workshops nähergebracht. Es fehlt ihnen deshalb an Hintergrund und Handwerkszeug, um Lösungsansätze in den jeweiligen Arbeitsbereichen gezielt anzuwenden. Unterentwickelt bleibt so notwendiges Systemwissen [...].“[68] Dabei fordert eine nachhaltige Entwicklung im Besonderen ein koordiniertes Handeln staatlicher Institutionen. Heinrichs und Laws konstatieren, dass verschiedene Verwaltungsebenen von lokal bis global unzureichend vernetz und aufeinander abgestimmt sind.[69] Um im Kontext des Themas Nachhaltigkeit administrativ erfolgreich zu agieren müsse eine Kombination und Zusammenarbeit unterschiedlichster Sachgebiete angestrebt werden. Hierfür müssen Themenfeldübergreifende institutionelle Strukturen geschaffen werden und eine Zusammenlegung von Kompetenzen fokussiert werden.[70] „Vor dem Hintergrund der Interdependenzen der Nachhaltigkeitsdimensionen erscheint das Ressortprinzip bzw. die klassische Ressortautonomie immer weniger zielführend.“[71] Die kleine berufliche Fachrichtung als spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen ermöglicht es, ihn Hinblick auf diese Herausforderungen, eine Brücke zu schaffen, zwischen den Besonderheiten der Verwaltung und den betriebswirtschaftlichen Theorien bspw. der Organisationsentwicklung oder aber auch weiter gedacht im Sinne der Nachhaltigkeit, direkt Theorien einfließen zu lassen wie die Theorie des Nachhaltigen Personalmanagements, welches eine ganzheitliche Betrachtung von sozialen, ökonomischen und ökologischen Dimensionen fokussiert.[72]
Für die Herausforderungen der Institutionalisierung von Nachhaltigkeit als Leit- und Handlungsprinzip in staatlicher Verwaltung liefert die in dieser Arbeit schon ausgeführte Bürokratietheorie von Max Weber zentrale Ansätze. Heinrichs und Laws führen, in Verbindung zu der Bürokratietheorie, aus was, im Zuge einer Institutionalisierung des Nachhaltigkeitsthemas, für zentrale Herausforderungen auf die öffentliche Verwaltung zukommen.[73] „Die Langfrist- und Querschnittsorientierung nachhaltiger Entwicklung, bei der wirtschaftlicher Wohlstand, sozialer Zusammenhalt und ökologische Tragfähigkeit inter- und intragenerationell anzustreben sind, stellt eine besondere Integrations- und Koordinationsherausforderung dar, die teilweise gegenläufig zu zentralen Merkmalen bürokratischer Organisation, wie Spezialisierung und Hierarchisierung, ist. Nachhaltigkeit erfordert von Bürokratien Ansätze, die eine systematische Integration von unterschiedlichen verwaltungsinternen und -externen Akteuren, von pluralen Wissensansprüchen, Wertvorstellungen und Interessen, von Zeithorizonten, von Problembereichen und Lösungsansätzen, oder auch von räumlichen Skalen berücksichtigen. Über „normale“ Abstimmungsprozesse in der Verwaltung hinausgehend, erfordert die vorausschauende Balancierung ökonomischer, ökologischer und sozialer Entwicklungen eine Anpassung bisheriger Steuerungssysteme. Elemente aus existierenden Ansätzen der Verwaltungsreform und die Berücksichtigung der Stärken bürokratischer Verwaltungsorganisation sind durch nachhaltigkeitsspezifische organisations- und aufgabenbezogene Verwaltungsinnovationen in Richtung einer integrativen Nachhaltigkeitssteuerung, die bereits für die kommunale Ebene diskutiert wird, weiterzuentwickeln.“ [74]
Auch diese Ausführung ist nochmals verstürkend ein Beleg dafür, welch Nutzen die spezielle Wirtschaftslehre Sektorales Management in Kombination mit der großen Beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften aufweist.
Weitreichender muss bei der Implementierung von Nachhaltigkeitsgedanken, Strukturen und Handlungen, also die öffentliche Institutionalisierung von nachhaltiger Entwicklung in die öffentliche Verwaltung auch beachtet werden, dass „die öffentliche Hand der größte Nachfrager in Deutschland ist und auch die Beteiligungen des Bundes an Unternehmen umfangreich sind.“ [75] Ein Bewusstsein bei allen Akteuren in der öffentlichen Verwaltung könnte demnach dazu führen, dass durch Nachfrageausgestaltungen nachhaltigkeitspolitische Lenkungswirkungen erzielt werden könnten, die für eine nachhaltige Entwicklung positiv aber auch negativ sein können.
3.3. Megatrend Globalisierung
Durch das Ende der Konfrontationen vom Osten und Westen haben Globaliserungsprozesse in verschiedenen gesellschaftlichen Subsystemen zugenommen. Globale Transaktionen, Kooperationen und Konkurrenz sind die Erscheinungsformen dieser Prozesse. Bis auf die Ebenen von Städtepartnerschaften reichen diese Kooperationen herunter. Auf internationaler Ebene spielen bspw. die „BRICS“[76] -Staaten eine zunehmende Rolle. Konflikte und Kooperationen gehören hier im großen Maße zu den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung.[77] Die öffentliche Verwaltung und insbesondere die politische Administration sind demnach direkt (z.B. durch die hier schon ausgeführte Europäisierung) und indirekt (z.B. durch die Globalisierung der Kapitalmärkte) betroffen. Demnach ist es nicht verwunderlich, dass sich in den letzten zwei Jahrzenten die Bemühungen um eine Reform des öffentlichen Sektors auf internationaler Ebene verstärkten.[78] Die verstärkte internationale Zusammenarbeit auf Basis universeller Standards forderte dies insbesondere im Bereich der öffentlichen Verwaltung.[79] Hierbei verändern sich Grenzziehungen durch diverse Maßnahmen, Verträge und neuen Regulierungen. Dies führt jedoch nicht zu einer Entlastung des Nationalstaates bzw. zu Entlastung der Aufgaben, die an eine öffentliche Verwaltung und Administration gestellt wird. Es kommen hingegen ständig neue Herausforderungen hinzu.[80] „Diese Institutionen und Verfahren einer Politik jenseits des Nationalstaats bringen eine Form von Herrschaftsausübung mit sich, die sich vom modernen Staat grundsätzlich unterscheidet. Zudem scheinen die Probleme der Internationalisierung und der Globalisierung nicht in der bestehenden Form des modernen Staates bewältigbar zu sein. Beides spricht dafür, dass es zu einem Strukturwandel von Staatlichkeit kommt.“[81] Funktionssysteme verändern sich durch Globalisierungseffekte. So werden sich die Aktionsräume einer öffentlichen Verwaltung durch den „Einfluss der globalisierten Wirtschaft, der Nachrichtendienste (NSA, BND) und die Medienmonopole (Google, Facebook etc.) – aber auch das Wiedererwachen des religiösen Fanatismus“ verändern. All dies kann nach Grunow zu einem Rückbau der der funktionalen Differenzierung und damit zur Dominanz einzelner Funktionssysteme führen. Rechtstaatlichkeit, Demokratie und Parlamentarismus als Strukturmerkmale der öffentlichen Administration können durch diese Prozesse in Frage gestellt werden.[82]
Die Globalisierung ist demnach, trotz ihrer alten Erscheinungsform, insbesondere für politikorientierte Verwaltungsbereiche, ohne Frage von Belang.[83] Diese Veränderungen von gesellschaftlichen Bedingungen, durch die Ausdehnung von Kommunikations- und Interaktionsprozessen über den Nationalstaat hinaus und weiter durch die „Auflösung räumlicher Organisation von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft“[84], werden in der politik- und sozialwissenschaftlichen Literatur als wesentliche Herausforderungen des modernen Staates zu Beginn des 21. Jahrhunderts angesehen.[85]
Weiter hervorzuheben ist zudem das Themengebiet des internationalen Rechtsverkehres, welches sich durch die Globalisierung bedingt. Eine Vielzahl von Völkerrechtlichen Verträgen wurden im Zuge dessen geschlossen. Die wichtigste Rechtsnorm hier als Beispiel ist die 1961 beschlossene Haager Konvention Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung oder Legalisation[86]. Durch diese Konvektion wird nochmals die Vernetzung des Bereichs der öffentlichen Verwaltung und der Rechtspflege praktisch deutlich. Diese Konvention ermöglichte erst durch Entbürokratisierung und Vereinfachung des Rechtsverkehrs zwischen den Staaten eine Globalisierung wie sie sich heute darstellt. Diese ermöglicht insbesondere wegen ihren hohen Mitgliederstandes auf diplomatische dienste verzichten zu können und einen beinahe weltumspannenden Rechtsverkehr.
Wie auch bei der Europäisierung wird hier im Kontext der Globalisierung, die herausragend wichtige Stellung der speziellen Wirtschaftslehre Sektorales Management Verwaltung und Rechtswesen deutlich. Die Verzahnung von Wirtschaft, Verwaltung und Recht ist somit, für die Aus- und Weiterbildung in der öffentlichen Verwaltung und der Rechtspflege, mit einer hohen Bedeutung konnotiert.
[...]
[1] Vgl. Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) (2016): Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung - LZV). Ausgabe 2016 Nr. 12. (2016). S. 207-228.
[2] Vgl. Universität zu Köln (2017): WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK / LEHRAMT AN BERUFSKOLLEGS - MASTER OF EDUCATION. (2017). Zugriff unter: https://www.wiso.uni-koeln.de/sites/fakultaet/dokumente/downloads/master/m_mhb_po2015_wipaed.pdf [13.07.2017].
[3] So schreibt das Amt für Stadtentwicklung und Statistik Köln: „Boom der Medien- und IT-Wirtschaft in Köln: Im Branchenkomplex Information und Kommunikation hat sich die Zahl der sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigten von 2008 bis 2015 von rund 33.300 um 8.700 auf rund 42.000 Beschäftigte erhöht (+26,3%).“ Vgl. Amt für Stadtentwicklung und Statistik Köln (2016): Pegel Köln 4/2016. Medien- und IT- Wirtschaft – Beschäftigungsentwicklung in Köln und im Regionalvergleich 2008 bis 2015. Köln (2016). S. 3.
[4] Vgl. Bergische Universität Wuppertal Zentrales Prüfungsamt Master of Education (2011): Modulübersicht im Teilstudiengang Sektorales Management Lehramt am Berufskolleg. Fachspezifische Bestimmungen. Wuppertal (2011).
[5] Bogumil, Jörg; Jann, Werner; Nullmeier, Frank (2006): Politik und Verwaltung. Wiesbaden (2006). S.4
[6] Vgl. Mayer, Otto (1895): Deutsches Verwaltungsrecht. Bd. 1. Leipzig (1895).
[7] Vgl. Bogumil, Jörg; Jann, Werner; Nullmeier, Frank (2006): Politik und Verwaltung. Wiesbaden (2006). S. 312.
[8] Vgl. Weber, Max (1922): Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie. Tübingen (1980). S.642-659.
[9] Vgl. Weber, Max (1922): Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie. Tübingen (1980). S.650.
[10] Heinrichs, Harald; Laws, Norman (2012): Politikbarometer zur Nachhaltigkeit in Deutschland. Mehr Macht für eine nachhaltige Zukunft. Berlin (2012). S.25.
[11] Bogumil, Jörg; Jann, Werner (2009): Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland Einführung in die Verwaltungswissenschaft. 2. Auflage. Wiesbaden (2009). S.138.
[12] Niskanen, William, A. (1971): Bureaucracy and Representative Government. Chicago/New York (1971).
[13] Vgl. Roppel, Ulrich (1979): Ökonomische Theorie der Bürokratie. Freiburg (1979), Grundlegend: Downs, Anthony (1966): Bureaucratic Structure and Decision-Making. Santa Monica (1966). Und Niskanen, Wiliam, A. (1971): Bureaucracy and Representative Government. Chicago/New York (1971).
[14] Vgl. Bogumil, Jörg; Jann, Werner (2009): Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland Einführung in die Verwaltungswissenschaft. 2. Auflage. Wiesbaden (2009). S.150.
[15] Vgl. Bogumil, Jörg; Jann, Werner (2009): Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland Einführung in die Verwaltungswissenschaft. 2. Auflage. Wiesbaden (2009). S.149.
[16] Vgl. ebd.S.149.
[17] Vgl. König, Klaus (1988): Kritik öffentlicher Aufgaben. Speyerer Forschungsberichte Nr. 72. Speyer (1988). S.3.
[18] Vgl. Maurer, Hartmut (2014): Allgemeines Verwaltungsrecht. München (2014). S. 6.
[19] Vgl. Bogumil, Jörg; Jann, Werner (2009): Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland Einführung in die Verwaltungswissenschaft. 2. Auflage. Wiesbaden (2009). S.174.
[20] Vgl. § 1, § 3 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung.
[21] Vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2011, Az. III ZR 107/10. Und: Vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.06.1980, Az. 1 BvR 697/77.
[22] Vgl. Duden (2015): Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin (2015). Und Creifelds, Carl; Weber, Klaus; Cassardt, Gunnar; Dankelmann, Helmut; Hakenberg, Michael; Kainz, Martin; König, Christiane; Kortstock, Ulf; Weidenkaff, Walter (2017): Rechtswörterbuch. 22. Auflage. München (2017).
[23] Vgl. Gerhard Wolf (1991): Ein neuer Historikerstreit? – Zur Entstehung der „Organformel“. In: JuS. München (1991). S. 976.
[24] Bundeszentrale für politische Bildung (2017): Thema Grundgesetz. http://www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland/40423/grundgesetz [01.07.2017].
[25] Bundesagentur für Arbeit (2017): Berufe von A- Z. Berufsfeld Wirtschaft, Verwaltung. Nürnberg (2017) abrufbar unter: http://www.planet-beruf.de/schuelerinnen/mein-beruf/berufsfelder/berufsfeld-wirtschaft-verwaltung/berufe-im-buero-und-sekretariat/ [13.07.2017].
[26] ebd.
[27] Bundesagentur für Arbeit (2017): Berufe von A- Z. Berufsfeld Wirtschaft, Verwaltung. Nürnberg (2017) abrufbar unter: http://www.planet-beruf.de/schuelerinnen/mein-beruf/berufsfelder/berufsfeld-wirtschaft-verwaltung/berufe-im-buero-und-sekretariat/ [13.07.2017].
[28] Ebd.
[29] Ebd.
[30] Ebd.
[31] Ebd.
[32] Ebd.
[33] Vgl. http://www.planet-beruf.de/schuelerinnen/mein-beruf/berufsfelder/berufsfeld-wirtschaft-verwaltung/berufe-rund-um-recht-und-verwaltung/ [13.07.2017].
[34] Vgl. Ebd.
[35] Vgl. Czerwick, Edwin (2011): Beschäftigungsstrukturen im öffentlichen Dienst – Differenzierung und Individualisierung von Beschäftigungskategorien. München (2011). S.153
[36] Vgl. Krumme, Jan-Hendrik: Begriffsdefinition Rechtsanwalt. Gaber Wirtschaftslexikon. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/rechtsanwalt.html [07.07.2017].
[37] Vgl. Bayer AG (2017): Ausbildung. Patentanwaltsfachangestellte. Abrufbar unter: https://www.karriere.bayer.de/de/working-at-bayer/leavers/Ausbildung/Kaufmaennische_Berufe/Patentanwaltsfachangestellte/ [22.07.2017].
[38] KMK (2014): Rahmenlehrplan für die Ausbildungsberufe Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte Notarfachangestellter und Notarfachangestellte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Patentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 27.06.2014. Bonn (2014). S. 7.
[39] Insbesondere soll hier auf den Umgang mit sensiblen Daten bzw. Situationen verwiesen werden.
[40] Die Auswertung der Anforderungen der Berufe im Bereich Verwaltung und Recht erfolge selbstständig auf Grundlage der Daten der Bundesagentur für Arbeit (2017).
[41] Vgl. Tramm, Tade (2003): Prozess, System und Systematik als Schlüsselkategorien lernfeldorientierter Curriculumentwicklung. In: bwp@ Ausgabe Nr. 3 - online unter: http://www.bwpat.de/ausgabe4/tramm_bwpat4.shtml [07.07.2017].
[42] Vgl. Rheinisches Studieninstitut Köln (2017) https://rheinstud.de/index.php [28.06.2017].
[43] Vgl. Pannen, Ralf; Steffen, Manfred (2008): Forschungsprojekt der Fachhochschule für Rechtspflege im Auftrag des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen. Evaluation der Justizfachangestelltenausbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Abschlussbericht. Bad Münstereifel (2008). S. 7.
[44] Vgl. ebd. S. 9.
[45] Ebd. S. 69.
[46] Pannen, Ralf; Steffen, Manfred (2008): Forschungsprojekt der Fachhochschule für Rechtspflege im Auftrag des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen. Evaluation der Justizfachangestelltenausbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Abschlussbericht. Bad Münstereifel (2008). S. 69.
[47] Vgl. ebd. S. 71.
[48] Vgl. ebd. S. 9.
[49] Vgl. ebd. S.9.
[50] Pannen, Ralf (2005): Evaluation von Ausbildungsgängen: Die Initiierung von umfangreichen Evaluationsprojekten am Beispiel der Evaluation der Justizfachangestelltenausbildung in Nordrhein-Westfalen. Heft Nr 81. Wissenschaftliche Diskussionspapiere des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Bonn (2006). S. 24.
[51] Vgl. Bergmans, Bernhard (2010): Recht für Wirtschaftswissenschaftler als didaktische Aufgabe. In: ReWir Nr. 1/2010.Recklinghäuser Beiträge zu Recht und Wirtschaft. Recklinghausen (2010).
[52] Vgl. Klafki, Wolfgang (1964): Das pädagogische Problem des Elementaren und die Theorie der kategorialen Bildung. 4. Auflage. Weinheim (1964).
[53] Vgl. Bogumil, Jörg; Jann, Werner (2009): Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland Einführung in die Verwaltungswissenschaft. 2. Auflage. Wiesbaden (2009). S.17-18.
[54] Vgl. Bogumil, Jörg; Jann, Werner (2009): Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland Einführung in die Verwaltungswissenschaft. 2. Auflage. Wiesbaden (2009). S.39-43.
[55] Euler, Dieter/Hahn, Angela (2014): Wirtschaftsdidaktik. 3. Aufl., Bern 2014, S. 84.
[56] Naisbitt, J. (1982): Megatrends: Ten New Directions Transforming Our Lives. New York (1982). S. xxiii.
[57] Vgl. Seiter, Christian; Ochs, Simon (2012): Megatrends verstehen und systematisch analysieren - Ein Framework zur Identifikation von Wachstumsmärkten. Karlsruhe (2012). S. 6.
[58] Ebd. S. 7.
[59] Radaelli, C. (2003): The Europeanization of Public Policy. In: Featherstone K.; Radaelli C. (2003): The Politics of Europeanization. Oxford (2003). S. 30.
[60] Vgl. Bogumil, Jörg; Jann, Werner; Nullmeier, Frank (2006): Politik und Verwaltung. Wiesbaden (2006). S. 7.
[61] Vgl. Jörn Lüdemann (2008): Telekommunikation, Energie, Eisenbahn. Welche Regulierung brauchen die Netzwirtschaften? Tübingen (2008). S. 81-95.
[62] Vgl. Große Hüttmann, Martin; Wehling, Hans-Georg (2013): Das Europalexikon. 2. Aufl. Bonn (2013). S.111.
[63] Vgl. Jörn Lüdemann (2008): Telekommunikation, Energie, Eisenbahn. Welche Regulierung brauchen die Netzwirtschaften? Tübingen (2008). S. 81-95.
[64] Vgl. Weitereichende Ausführungen zur Definition der Nachhaltigkeit: Ulrich Grober, Die Entdeckung der Nachhaltigkeit. Kulturgeschichte eines Begriffes, München 2010.
Volker Hauff (1987): Unsere gemeinsame Zukunft. Der Brundtland-Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung. Greven (1987) S. 46.
[65] Vgl. Bundesregierung (2016): Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Berlin (2016).
[66] Vgl. Landesregierung Nordrhein-Westfalen (2016): Die Nachhaltigkeitsstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf (2016).
[67] Vgl. Heinrichs, Harald; Laws, Norman (2012): Politikbarometer zur Nachhaltigkeit in Deutschland. Mehr Macht für eine nachhaltige Zukunft. Berlin (2012). S.9.
[68] Ebd. S. 11.
[69] Ebd. S. 11.
[70] Vgl. Heinrichs, Harald; Laws, Norman (2012): Politikbarometer zur Nachhaltigkeit in Deutschland. Mehr Macht für eine nachhaltige Zukunft. Berlin (2012). S. 11
[71] Ebd. S. 26.
[72] Vgl. gesamtes Werk von Zaugg, R. J. (2009): Nachhaltiges Personalmanagement. Eine neue Perspektive und empirische Exploration des Human Ressource Management. Wiesbaden (2009).
[73] Vgl. Heinrichs, Harald; Laws, Norman (2012): Politikbarometer zur Nachhaltigkeit in Deutschland. Mehr Macht für eine nachhaltige Zukunft. Berlin (2012). S. 26.
[74] Vgl. Heinrichs, Harald; Laws, Norman (2012): Politikbarometer zur Nachhaltigkeit in Deutschland. Mehr Macht für eine nachhaltige Zukunft. Berlin (2012). S. 11.
[75] Vgl. Heinrichs, Harald; Laws, Norman (2012): Politikbarometer zur Nachhaltigkeit in Deutschland. Mehr Macht für eine nachhaltige Zukunft. Berlin (2012). S. 57.
[76] Große Hüttmann, Martin; Wehling, Hans-Georg (2013): Das Europalexikon. 2.Auflage. Bonn (2013).
[77] Vgl. Bogumil, Jörg; Jann, Werner; Nullmeier, Frank (2006): Politik und Verwaltung. Wiesbaden (2006). S.421.
[78] Vgl. ebd. S. 53.
[79] Vgl. ebd. S. 53.
[80] Vgl. Grunow, Dieter (2017): Der Ansatz der politikfeldbezogenen Verwaltungsanalyse. Wiesbaden (2017). S.14.
[81] Bogumil, Jörg; Jann, Werner; Nullmeier, Frank (2006): Politik und Verwaltung. Wiesbaden (2006). S. 275.
[82] Vgl. Grunow, Dieter (2017): Der Ansatz der politikfeldbezogenen Verwaltungsanalyse. Wiesbaden (2017) S.14.
[83] Vgl. Grunow, Dieter (2017): Bilanz und Ausblick. S. 421. In: Grunow, Dieter (2017): Implementation in Politikfeldern. Eine Anleitung zum verwaltungsbezogenen Vergleich. 2. Auflage. Wiesbaden (2017). S. 381-427. Und: Vgl. Bogumil, Jörg; Jann, Werner; Nullmeier, Frank (2006): Politik und Verwaltung. Wiesbaden (2006). S. 276.
[84] Bogumil, Jörg; Jann, Werner; Nullmeier, Frank (2006): Politik und Verwaltung. Wiesbaden (2006). S. 276.
[85] Vgl. ebd. S. 276.
[86] Vgl. Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (2017): Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation.