Diese Projektarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob eine rechtliche Stiftung für erwerbswirtschaftliche Unternehmen geeignet ist. Zuerst wird definiert, was überhaupt eine Stiftung ist. Anschließend werden die Beweggründe vom Unternehmer für eine Stiftung genannt und die verschiedenen Stiftungsformen im Detail erklärt. Im Anschluss gehen wir darauf ein, welche Vorteile überhaupt so eine Stiftung mit sich bringt und welche Nachteile dabei entstehen können. Zum Schluss wird dann eine Auswertung verfasst, ob die Gründung einer Stiftung für gewerbliche Unternehmen sinnvoll ist.
Insgesamt gibt es in Deutschland 21.806 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Allein im Jahr 2016 wurden insgesamt 582 Stiftungen neu gegründet, deren Vermögen auf ca. 100 Millionen Euro geschätzt wird.
In Deutschland sind Stiftungen aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen populärer denn je. Wenn beispielsweise ein Unternehmen keine geeigneten Nachkommen hat, wird vielfach die Errichtung einer Stiftung ins Gespräch gebracht. Es ist aber umstritten, ob eine Stiftung ein sinnvolles Gestaltungsmittel der Unternehmensnachfolge sind und unter welchen Voraussetzungen.
Unter einer Stiftung versteht man eine juristische Person, die im Gegensatz zu anderen juristischen Personen keine Gesellschafter oder Mitglieder hat. Das Vermögen ist auf Dauer angelegt und soll einem bestimmten Stiftungszweck gewidmet werden. Das bedeutet, sie stellt eine Zusammenfassung von Vermögen dar und dieses Vermögen muss grundsätzlich in seiner Substanz erhalten bleiben. Deshalb bedeutet Stiften, dass ein Stifter durch das Rechtsgeschäft förmlich den Willen bekundet, zur Verwirklichung eines bestimmten Zwecks eine Stiftung zu errichten, diese dann mit den hierzu benötigten Mitteln und einer zweckentsprechenden Organisation auszustatten. Eine Stiftung hat das Ziel, einem vom Stifter festgelegtem Zweck auf Dauer, in der Regel über den Tod des Stifters hinaus, zu verwirklichen. Zentralbegriffe des Stiftungsrechts sind der Stiftungszweck, das Stiftungsvermögen und die Stiftungsorganisation. Der Stiftungszweck soll konkretisieren, welchen Willen der Stifter hat und muss verständlich zum Ausdruck gebracht werden.
Inhaltsverzeichnis
I. Abkürzungsverzeichnis
II. Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definition einer Stiftung
3 Beweggründe für die Errichtung einer Stiftung für erwerbswirtschaftliche Unternehmen
4 Stiftungsformen
4.1 Öffentlich rechtliche- und privatrechtliche Stiftung
4.2 Selbstständige Stiftungen – und unselbstständige Stiftungen
4.3 Gemeinnützige – privatnützige Stiftungen
4.3.1 Gemeinnützige Stiftungen
4.3.2 Privatnützige Stiftungen
5 Eignung einer Stiftung für erwerbswirtschaftliche Unternehmen
5.1 Steuerfreie Stiftungserträge
5.1.1 Besteuerung während der Gründungsphase
5.1.2 Besteuerung Während des Bestehens
5.1.3 Besteuerung während der Auflösung – Vermögensübertragung
5.2 Unternehmensnachfolge
5.3 Sicherung der Unternehmenskontinuität und der Mitbestimmungsfreiheit
6 Gründe gegen die Einführung einer Stiftung für erwerbswirtschaftliche Unternehmen
6.1 Flexibilität der Stiftungsunternehmen
6.2 Ablehnung der Unternehmensnachfolge
6.3 Finanzielle Aspekte
6.4 Unternehmensstiftung im Spannungsfeld von Eigennutzung und Gemeinwohl
7 Fazit
8 Literaturverzeichnis
9 Ehrenwörtliche Erklärung
I. Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
II. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Unternehmensstiftung
Abbildung 2: Beispiel Organigramm einer Familienstiftung
Abbildung 3: Doppelstiftung der Firma Bosch
Abbildung 4: Die Größten Stiftungen privaten Rechts in Deutschland
1 Einleitung
Insgesamt gibt es in Deutschland 21.806 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Allein im Jahr 2016 wurden insgesamt 582 Stiftungen neu gegründet, deren Vermögen auf ca. 100 Millionen Euro geschätzt wird.[1]
In Deutschland sind Stiftungen aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen populärer denn je. Wenn beispielsweise ein Unternehmen keine geeigneten Nachkommen hat, wird vielfach die Errichtung einer Stiftung ins Gespräch gebracht. Es ist aber umstritten, ob eine Stiftung ein sinnvolles Gestaltungsmittel der Unternehmensnachfolge sind und unter welchen Voraussetzungen.
Diese Projektarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob eine rechtliche Stiftung für erwerbswirtschaftliche Unternehmen geeignet ist. Zuerst wird definiert, was überhaupt eine Stiftung ist. Anschließend werden die Beweggründe vom Unternehmer für eine Stiftung genannt und die verschiedenen Stiftungsformen im Detail erklärt. Im Anschluss gehen wir darauf ein, welche Vorteile überhaupt so eine Stiftung mit sich bringt und welche Nachteile dabei entstehen können. Zum Schluss wird dann eine Auswertung verfasst, ob die Gründung einer Stiftung für gewerbliche Unternehmen sinnvoll ist.
2 Definition einer Stiftung
Unter einer Stiftung versteht man eine juristische Person, die im Gegensatz zu anderen juristischen Personen keine Gesellschafter oder Mitglieder hat. Das Vermögen ist auf Dauer angelegt und soll einem bestimmten Stiftungszweck gewidmet werden. Das bedeutet, sie stellt eine Zusammenfassung von Vermögen dar und dieses Vermögen muss grundsätzlich in seiner Substanz erhalten bleiben. Deshalb bedeutet Stiften, dass ein Stifter durch das Rechtsgeschäft förmlich den Willen bekundet, zur Verwirklichung eines bestimmten Zwecks eine Stiftung zu errichten, diese dann mit den hierzu benötigten Mitteln und einer zweckentsprechenden Organisation auszustatten. Eine Stiftung hat das Ziel, einem vom Stifter festgelegtem Zweck auf Dauer, in der Regel über den Tod des Stifters hinaus, zu verwirklichen. Zentralbegriffe des Stiftungsrechts sind der Stiftungszweck, das Stiftungsvermögen und die Stiftungsorganisation. Der Stiftungszweck soll konkretisieren, welchen Willen der Stifter hat und muss verständlich zum Ausdruck gebracht werden.[2]
Der Wille des Stifters ist die Leitlinie für die Tätigkeit der Stiftung und ist nach der behördlichen Anerkennung der Stiftung sowohl der Disposition des Stifters als auch dem Zugriff der Stiftungsorgane entzogen.[3]
Eine Änderung des Zwecks ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, z.B. bei Unmöglichkeiten der Erfüllung des Stiftungszwecks oder Gefährdung des Gemeinwohls.[4]
Der Stifter ist in der Auswahl von Art und Umfang des Stiftungsvermögens mit dem der Stiftungszweck erfüllt wird, weitgehen frei, solange die Auswahl so geeignet ist, dass auf Dauer durch die Erträge der Stiftungszweck erfüllt wird. Will er jedoch die damit verbundenen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, ist er in steuerlicher Hinsicht an die Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke gebunden. Zu beachten ist, dass im Stiftungsrecht das Verbot der Selbstzweckstiftung, das heißt, der Vermögenserhalt und die Verwaltung eigenen Vermögens darf nicht der einzige Zweck der Stiftung sein, sondern nur Mittel zur Verwirklichung weiterer Zwecke.[5]
3 Beweggründe für die Errichtung einer Stiftung für erwerbswirtschaftliche Unternehmen
In einer Zeit, wo sich viele Unternehmer immer größeren Vermögen ansammeln können, stellt sich für viele erwerbswirtschaftliche Unternehmer die Frage, ob sie das angesammelte Vermögen insgesamt auf die Nachfolgegeneration übertragen möchten oder ob sie nicht zumindest Teile des Vermögens dauerhaft bestimmten, zumeist gemeinnützigen Zwecken widmen und zuführen sollen. In solchen Fällen, entscheiden sich viele Unternehmer häuft für die Gründung einer Stiftung, um solche Überlegungen in die Tat umzusetzen. Es kommen aber auch andere Motivationskriterien für einen Unternehmer in Frage, warum eine Stiftungen ins Leben gerufen werden soll:[6]
- Der Unternehmer oder das Unternehmen feiern ein Jubiläum und deshalb wird eine Stiftung gegründet
- Falls das Unternehmen Fusioniert, Verkauft oder einen Börsengang erwartet, kann eine Stiftung gegründet werden um Traditionen zu bewahren
- Die Stiftung soll an eine bedeutende Unternehmensfamilie erinnern
- Ein bestehendes gesellschaftliches Engagement in unterschiedlichen Teilbereichen des Unternehmens oder Verbandes soll gebündelt und einer einheitlichen Strategie als „corporate citizenship“ unterworfen werden
- Die Aufwendungen für ein gesellschaftliches Engagement sollen nicht von der Gewinn- und Verlustrechnung beeinflusst werden, damit eine Unabhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens besteht
- Von der Stiftung auf das Unternehmen wird ein positives Abstrahlungseffet erhofft
- Für die Fortführung des Unternehmens im Gründer- oder Familiensinne kann eine unternehmensverbundene Stiftung in Frage kommen
4 Stiftungsformen
Je nachdem, auf welche Kriterien ein Unternehmen Wert legt, sind unterschiedliche Formen der Stiftungen auseinander zu halten.
4.1 Öffentlich rechtliche- und privatrechtliche Stiftung
Als aller erstes ist zu unterscheiden, dass Stiftungen in privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Form existieren können.
Stiftungen sind in Deutschland Stiftungen des bürgerlichen Rechts.[7]
Sie können daher den Privatinteressen von Einzelnen, von Familien oder von Unternehmen dienen. Die öffentlich-rechtlichen Stiftungen wiederum gehören Stiftungen, die von staatlichen Hoheitsträgern oder den Kirchen nach eigenen Rechtsvorschriften errichtet und verwaltet werden.[8]
4.2 Selbstständige Stiftungen – und unselbstständige Stiftungen
Bei selbstständigen Stiftungen handelt es sich um Stiftungen, die durch Anerkennung durch die zuständige Behörde Rechtsfähigkeit erlangt haben. Das bedeutet wiederum, dass unselbstständige Stiftungen keine eigene Rechtsfähigkeit erlangen. Das hat zu bedeuten, dass unselbstständige Stiftungen auf einem Treuhandvertrag beruhen, der auch Stiftungssatzung enthält und zwischen dem Stifter und einem Treuhänder abgeschlossen wird. Hier verpflichtet sich der Treuhänder bei einem Treuhandvertrag, dass ihm übertragene Vermögen dauerhaft als Sondervermögen getrennt von seinem sonstigen Vermögen zu halten, verwalten und die Erträge für die vorgesehenen Zwecke zu verwenden. So eine Treuhandschaft wird meistens von Kommunen, Banken oder professionellen Stiftungsverwaltungen übernommen.[9]
4.3 Gemeinnützige – privatnützige Stiftungen
Je nach dem, was für ein Stiftungszweck der Gründer haben möchte, wird zwischen dem steuerlich geförderten, steuerlich nicht geförderten und privatnützigen Stiftungen unterschieden.[10]
4.3.1 Gemeinnützige Stiftungen
Stiftungen, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen, sind im Sinne der Abgabeordnung gemeinnützige Stiftungen. Sie können daher vielfältige Steuervorteile in Anspruch nehmen.[11]
4.3.2 Privatnützige Stiftungen
Stiftungen die ausschließlich oder überwiegend privatnützlichen Zwecken dienen, nennt man privatnützige Stiftungen. Die privatnützige Stiftung kann dieselbe Rechtsfähigkeit wie die gemeinnützige Stiftung erlangen. Dafür wird lediglich die Anerkennung durch die Bezirksregierung bzw. durch das Innenministerium des Landes benötigt. Die privatnützigen Stiftungen unterliegen nämlich der Stiftungsaussicht, diese ist allerdings eingeschränkt.[12]
4.3.2.1 Unternehmensstiftung
Im unternehmerischen Bereich nennt man eine Stiftung des bürgerlichen Rechts „Unternehmensstiftung“. Der Begriff „Unternehmensstiftung“ deutet darauf hin, dass die Anlage des Stiftungsvermögens, die Herkunft von Mitteln und die Einflussnahme von einem Unternehmen kommt. Je nach Zweckbestimmt wird die Unternehmensstiftung oft zugleich als Familienstiftung oder als eine gemeinnützige Stiftung gegründet. Diese treten als sogenannte Unternehmens-, Beteiligungsträger- und Komplementärstiftungen auf. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der unmittelbaren- und mittelbaren Unternehmensträgerstiftung, die entweder unmittelbar selbst (z.B. als Einzelkaufmann) Inhaber eins Unternehmens bzw. persönliche haftende Gesellschafter einer OHG oder KG sind (z.B. Stiftung & Co. KG). Es gibt auch Gesellschafter die mittelbar beherrschen Einfluss auf den eigentlichen Träger des Unternehmens haben z.B. eine GmbH & Co. KG, GmbH oder AG und werden dann auch Beteiligungsträgerstiftungen genannt.[13]
Abbildung 1: Unternehmensstiftung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Dieter-Schwarz-Stiftung
4.3.2.2 Familienstiftung
Nicht alle Stiftungen dienen als gemeinnützige Stiftung, sondern auch als nicht gemeinnützige Stiftung. Dies wäre beispielsweise, wenn eine Familienstiftung gegründet wird. Diese Stiftung soll nicht dem Gemeinwohl dienen, sondern verfolgen die privaten und wirtschaftlichen Zwecke.[14]
Daher wird die Familienstiftung als die wichtigste Gruppe der privaten, das heißt, der „privatnützigen“ Stiftungen zugeordnet. Sie dienen dem Interesse oder dem Wohl eine oder mehrerer bestimmter Familien ganz oder teilweise. Das bedeutet, das Charakteristikum der Familienstiftung soll ausschließlich oder überwiegend einer Familie und deren Nachkommen dienen.[15]
Abbildung 2: Beispiel Organigramm einer Familienstiftung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
[...]
[1] Bundesverband Deutscher Stiftungen, Statistiken, Stand 14.12.2017
[2] Vgl. Wigand, 2015, S.15
[3] Vgl. § 80 BGB, Stand 14.12.2017
[4] Vgl. § 87 BGB, Stand 14.12.2017
[5] Vgl. Campenhausen/Richter, 2014, §7 Rn. 58.
[6] Vgl. Wigand, 2015, S10/11
[7] Vgl. §80-88 BGB, Stand 14.12.2017
[8] Vgl. Urselmann, 2012, S.340
[9] Vgl. Luxem, 2009, S.196
[10] Vgl. Luxem, 2009, S.196
[11] Vgl. §51 Art. 97 § 1d Abs. 2 AOEG, Stand 14.12.2017
[12] Vgl. Luxem, 2009, S.197
[13] Vgl. Wigand, 2015, S.18
[14] Vgl. Schmallowsky, Familienstiftung, Stand 17.12.2017
[15] Vgl. Wigand/Haase-Theobald, 2015, S18/19