Diese Arbeit geht der Frage nach, ob Privatschulen besser sind als öffentliche Schulen. Auf Grundlage empirischer Daten und deren Diskussion und Interpretation wird der Versuch unternommen, entsprechend dem begrenzten Rahmen dieser Arbeit, eine knappe aber fundierte Antwort auf diese Frage zu geben.
Im zweiten Teil der Arbeit wird der Themenkomplex Privatschulen aus theoretischer Perspektive beleuchtet. Was sind Privatschulen? Welche aktuellen statistischen Daten gibt es? Und welche Diskussionen und Kontroversen ergeben sich aus diesem Thema für den erziehungswissenschaftlichen Diskurs. Im empirischen Teil der Arbeit, Teil drei, wird der allgemeine Forschungstand dargestellt, thementypische Diskussionen anhand von Studienergebnissen erläutert. Überdies wird anhand von 2 Studien das Thema der Leistungsfähigkeit in den Blick genommen. Die Arbeit schließt, mit einer Bewertung und Diskussion der empirischen Daten in Teil vier, ab.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Theoretische Grundlage: Privatschulen
2.1 Was sind Privatschulen?
2.2 Aktuelle statistische Daten zum Schuljahr 2015/
2.3 Privatschulen: Kontroversen und Diskussionen
3. Empirische Befunde
3.1 Allgemeine Übersicht zum Forschungsstand
3.2 Leistungsüberlegenheit der Privatschulen und die Versuche ihres empirischen Nachweises
3.3 Spezifische empirische Analyse
I. OECD (2005): PISA-Studie
II. Dronkers Avram (2009)
III. Begründung der Wahl
4. Diskussion
5. Literatur
1. Einleitung
Geht es um die Frage, ob Privatschulen besser oder schlechter sind, ist es oft die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler[1] die als Indikator für gute oder schlechte Schule steht. Im öffentlichen Meinungsbild ist diese Frage, „...nach der relativen Leistungswirksamkeit von Privatschulen in Deutschland [...] unstrittig." (Weiß 2013: 227). Sie gelten als Schulen der Bonzen, der Akademiker, der Schlauen und als Schule für alle, die mit dem hiesigen öffentlichen Bildungssystem unzufrieden sind. Hadeler (2016) beschreibt die Situation der Privatschulen wie folgt:
Es „...deuten sämtliche Zahlen und Fakten, wie gestiegene Schülerzahlen oder vermehrte Gründung von Privatschulen [...] darauf hin, dass der Privatschulbereich seit den 90er Jahren nachweislich einen Aufschwung zu verzeichnen hat und immer mehr Eltern ihren Kindern aus verschiedenen Motiven eine Ausbildung an Privatschulen ermöglichen...“ (S. 78).
Deutschland erlebt seit Beginn der 1990er Jahre durchaus einen Privatschulen-Boom (vgl. Hadeler 2016; Weiß 2011, 2012, 2013; Koinzer Mayer 2015). Dem Statistischen Bundesamt (2016) zufolge gab es „Im Schuljahr 2015/16 […] 5814 allgemeinbildende und berufliche Privatschulen in Deutschland…" (S. 10), was Prozentual einen Anteil von ca. 10,8% der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Deutschen Schulsystem ausmacht. Für die Zeitspanne vom Schuljahr 1992/93 bis 2015/16 bestätigt das Statistische Bundesamt außerdem einen Zuwachs der Privatschulen von 80% (vgl. Statistisches Bundesamt 2016: 10). Diese ausgeprägte Veränderung und das steigende Interesse der Eltern an Privatschulen wird oft mit dem sogenannten PISA-Schock 2000 in Zusammenhang gebracht (vgl. Koinzer Mayer 2015: 6), wie die Daten des Statistischen Bundesamtes jedoch andeuten, war der Trend schon früher bemerkbar.
Ullrich und Strunck (2012) konstatieren auf „...nahezu allen Stufen eine Expansion privater Initiativen und Trägerschaften...“ (Ullrich, H. Strunck 2012: 11). Aufgrund der stetig steigenden Zahl an Privatschulen in Deutschland könnte man den Gedanken formulieren, dass dies auch für die Qualität der Schule spricht, dass immer mehr Eltern und SuS diese Form der Schule wählen.
Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob Privatschulen besser sind als öffentliche Schulen. Auf Grundlage empirischer Daten und deren Diskussion und Interpretation wird der Versuch unternommen, entsprechend dem begrenzten Rahmen dieser Arbeit, eine knappe aber fundierte Antwort auf diese Frage zu geben.
Im zweiten Teil der Arbeit wird der Themenkomplex Privatschulen aus theoretischer Perspektive beleuchtet. Was sind Privatschulen? Welche aktuellen statistischen Daten gibt es? Und welche Diskussionen und Kontroversen ergeben sich aus diesem Thema für den erziehungswissenschaftlichen Diskurs. Im empirischen Teil der Arbeit, Teil drei, wird der allgemeine Forschungstand dargestellt, thementypische Diskussionen anhand von Studienergebnissen erläutert. Überdies wird anhand von 2 Studien das Thema der Leistungsfähigkeit in den Blick genommen. Die Arbeit schließt, mit einer Bewertung und Diskussion der empirischen Daten in Teil vier, ab.
2. Theoretische Grundlage: Privatschulen
Nachfolgend setzt sich die Arbeit mit den theoretischen Grundlagen der Privatschule auseinander. Einer knappe Darstellung der Privatschulen folgen aktuelle statistische Daten und grundsätzliche Kontroversen und Diskussionen um das Thema Privatschule.
2.1 Was sind Privatschulen?
Unter dem Begriff Privatschulen sind Schulen in freier Trägerschaft einzuordnen, die „... keinen öffentlichen, sondern einen privaten Träger haben: Einzelpersonen, Personenvereinigungen oder Stiftungen des bürgerlichen Rechts, außerdem die Kirchen und die den Kirchen verbundenen Organisationen.“ (Weiß 2011: 11) zusammengefasst. Sie gestalten „...ihren Unterricht in eigener Verantwortung und können von den Eltern bzw. Schülern frei gewählt werden.“ (Weiß 2011: 11).
Rechtlich ist unter Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG das öffentliche Recht auf Errichtung und Betrieb einer Privatschule gegeben (vgl. Weiß 2011: 12). Darüber hinaus hat die Privatschule das Recht als „Institution ihren Bestand und eine ihrer Eigenart entsprechenden Verwirklichung. Diese Gewährleistung bindet Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung (Art. 1 Abs. 3 GG).“ (Weiß 2011: 12).
Das Statistische Bundesamt (2016) definiert Privatschule folegndermaßen: „Je nachdem, ob eine Privatschule einer vergleichbaren öffentlichen Schule entspricht oder nicht, handelt es sich um eine Ersatz- oder um eine Ergänzungsschule. Private Schulen sind nachgewiesen, wenn ihre Zuordnung zu den Schularten des Zuordnungskataloges nach dem Recht des jeweiligen Landes möglich ist (Ersatzschulen).“ (Statistisches Bundesamt 2016: 8).
Schulen der freien Trägerschaft (Privatschulen) bereichern das Angebot des öffentlichen Schulsystems durch spezielle Inhalte und Formen von Erziehung, Leitideen und pädagogischen Konzepten, sowie der konfessionellen Diversität (vgl. Weiß 2011: 13).
Ersatz- und Ergänzungsschulen stehen auch unter der Aufsicht des Staates. Ersatzschulen sind den öffentlichen Bildungseinrichtungen ebenbürtig und erfordern der Genehmigung des Staates. Sie sind in ihren curricularen Bestimmungen an die der öffentlichen Schulen gebunden. Hierdurch sind sie berechtigt, staatlich anerkannte Abschlüsse zu vergeben und sie hat das Recht auf staatliche Förderung. Durch den Besuch einer Ersatzschule ist die Schulpflicht erfüllt (vgl. Weiß 2016: 12-16). Ergänzungsschulen findet man besonders im Berufsschulwesen. Sie ergänzen das Bildungsangebot staatlicher Schulen. Beispielsweise durch Sprachschulen, oder Karateschulen. Grundsätzlich erfüllen Ergänzungsschulen die Schulpflicht nicht. Wobei hier immer wieder Schlupflöcher zur Umgehung dieser rechtlichen Grundlage gibt (vgl. Weiß 2016: 17). Drei Fünftel der Privatschulen sind allgemeinbildende Schulen und die übrigen zwei Fünftel gehören zu den beruflichen Schulen (vgl. Statistisches Bundesamt 2016: 10). Private Ersatzschulen lassen sich in drei Gruppen einteilen. Erstens die Gruppe der konfessionellen Schulen, die den Großteil der privaten Schulen auszeichnet und die als Ersatzschulen fungieren. Zweitens die anerkannten Ersatzschulen des VDP (Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.) und drittens die Gruppe der genehmigten alternativen Ersatzschulen mit reformpädagogischer Agenda (vgl. Ullrich Strunck 2012: 22).
2.2 Aktuelle statistische Daten zum Schuljahr 2015/16
Nachstehende werden aktuelle statistische Daten zusammengefasst. Die Daten wurden vom Statistischen Bundesamt für das Schuljahr 2015/16 erhoben.
Im Schuljahr 2015/16 besuchten ca. 9% aller SuS in Deutschland eine Privatschule (vgl. Statistisches Bundesamt 2016: 11). Entgegen sinkender Schülerzahlen, steigt jährlich die Zahl der SuS die eine Privatschule besuchen. Während die Zahl der öffentlichen Schulen von 2000 bis 2015 um 18% abfiel, stieg die Zahl der Privatschulen um 43% (vgl. Statistisches Bundesamt 2016: 10). Im Schuljahr 2015/16 gab es etwa 10,8 Millionen SuS in Deutschland. Davon war Rund jede/r 11. SuS Privatschulschüler/in. Die meisten dieser SuS der allgemeinen Privatschulen gingen in Gymnasien (36%) und 42% der Privaten Berufsschule/innen besuchten die Berufsfachschulen (vgl. Statistisches Bundesamt 2016: 11). Bezogen auf das Geschlecht besuchen 11% Mädchen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen private Schulen und Jungen 7,8% (vgl. Statistisches Bundesamt 2016: 12). Ausländer/innen sind in Privatschulen seltener anzutreffen als in öffentlichen Schulen. „6,1% aller ausländischen Schüler/innen besuchten im Schuljahr 2015/16 private Schulen, gegenüber 9,3% der deutschen Mitschüler/innen.“ (Statistisches Bundesamt 2016: 12).
Im Schuljahr 2015/16 wurde pro SuS der Privatschulen „...durchschnittlich 2,0 Unterrichtsstunden erteilt gegenüber 1,6 Stunden in öffentlichen Schulen.“ (Statistisches Bundesamt 2016: 14). Außerdem ist die Klassenstärke in privaten Schulen fast immer niedriger las in öffentlichen Schulen (vgl. Statistisches Bundesamt 2016: 14).
2.3 Privatschulen: Kontroversen und Diskussionen
Ullrich und Struck (2012) benennen fünf erziehungswissenschaftliche Diskurse und Kontroversen zum Thema Privatschulen in Deutschland, die folgend darstellen werde (vgl. S.12).
Erstens, das Spannungsverhältnis und die Frage, ob Privatschulen als „Garanten demokratischer Vielfalt oder als Katalysatoren sozialer Ungleichheit“ (Ullrich und Struck 2012: 13) fungieren. Einerseits sind private Schulen Ausdruck der Freiheit und Pluralität der Gesellschaft. Vielmehr sind Schulen in freier Trägerschaft „...mit ihrem eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag[...] ein besonderer Ausdruck [dieser] freiheitlich-pluralistischen Gesellschaft...“ (Ullrich und Struck 2012: 13). Ebenso wird die demokratische Vielfalt auf die individuellen Freiheitsrechte der Verfassung zurückgeführt. Andererseits kann das Argument des Freiheits- und Pluralitätsverständnisses der privaten Schulen aus anderer Perspektive beleuchtete werden. Der Beitrag der Privatschulen zur „... interkulturellen Kommunikation und Integration in einer immer stärker ‚sozial und kulturell auseinanderdriftenden Gesellschaft’...“ (Ullrich und Struck 2012: 14) durch ihre segregierende und selektive Praxis, ist fraglich. Ein Indikator für den schwachen Beitrag leisten die Daten des Statistischen Bundesamts hinsichtlich des geringen Anteils ausländischer SuS an Privatschulen. Hinzu kommt, dass die Privatschulen durch Zugangsselektivität „... eine milieuhomogenisierte Schule mit einem geringen Anteil an Arbeiter- und Migrantenkindern.“ (Ullrich und Struck 2012: 14) etabliert.
Zweitens setzt sich die Diskussion um die Funktion der privaten Schulen als „Leuchttürme pädagogischer Freiheit und Kreativität oder sozial exklusive Orte konservativer und elitärer Erziehung“ (Ullrich und Struck 2012: 15) fort. Denn Schulen freier Trägerschaft arbeiten autonom und verwalten sich selbst. Ihnen wird eine „...öffentliche Modellfunktion...“ (Ullrich und Struck 2012: 15) für alle anderen Schulen zugesprochen, mit große Freiheit und als gutes Beispiel in der Gestaltung der pädagogischen Konzepte zu agieren. Das gesetzlich festgeschriebene Gleichwertigkeitsgebot und die Angleichung an das staatliche Schulsystem (vgl. Ullrich und Struck 2012: 16), lässt jedoch wenig Raum für innovative Ideen und Konzepte. Die Auswahl an innovativen und unkonventionellen Privatschulen ist gering. „Der größte Teil ist in seiner pädagogischen Orientierung offen traditionalistisch...“ (Ullrich und Struck 2012: 16). Also führt die rechtliche Gestaltungsfreiheit der Privatschulen „...weniger zu pädagogischer Originalität als vielmehr zu größerer sozialer Homogenität.“ (Ullrich und Struck 2012: 16). Zugespitzt kann gesagt werden, dass sich die privaten Schulen in zwei Gruppen teilen lassen. Erstens die „schulgeldfreien Schulen der Kirche“ (Ullrich und Struck 2012: 16) und zweitens die „Schulen der Reichen, die sich zu einem beträchtlichen Teil aus Eltern-Beiträgen finanzieren.“ (Ullrich und Struck 2012: 16).
Drittens, und das meint so oft die Qualität und den Erfolg einer Schule zu bestimmen, welche Schule ist die effizientere auf dem Bildungsmarkt? Die Annahme, dass „...Markt- und Wettbewerbsmechanismen...“ (Ullrich und Struck 2012: 17) auf die Schulen übertragen werden können und so die Qualitätssicherung und die Leistungsfähigkeit einzelner Schulen verbessert werden kann. Private Schulen erfüllen die Voraussetzungen einer größeren Autonomie der einzelnen Schule bezüglich des „...Umgangs mit Ressourcen...“ (Ullrich und Struck 2012: 17) und die Gestaltung „curricularer und methodischer Gestaltung von Lehr- Lernprozessen.“ (Ullrich und Struck 2012: 17) mit. Empirische Daten hingegen können dieser Implikation, dass private Schulen effizienter sind, nicht bestätigen. Die Ergebnisse (in Teil 3 dieser Arbeit detaillierter dargestellt) sind nicht eindeutig (vgl. Ullrich und Struck 2012: 17). Einige Studien schränken auch die vermeintliche Autonomie der privaten Schule durch die starke Einbindung in das staatliche Schulwesen, ein (vgl. Ullrich und Struck 2012: 18).
Viertens wird oft die steigernde Wirkung der Privatschulen auf die Leistungsfähigkeit eines Schulsystems diskutiert. Oder ob diese Leistungsunterschiede primär Effekte der Schülerkomposition sind (vgl. Ullrich und Struck 2012: 19). Hier geht es einmal mehr um das faktische Potential privater Schulen. In Bezug auf die international angelegten PISA-Studien wird vielen Teilnehmerstaaten ein Leistungsvorteil der Privatschulschüler attestiert. Allerdings sind diese höheren PISA-Leistungen der Privatschüler nicht Effekt der Schulträgerschaft und ihrer Schulkultur, als der Schülerkomposition und der Schulform (vgl. Ullrich und Struck 2012: 20). (Detaillierter dazu in Teil 3).
Fünftens, der Kontrast zwischen „unentbehrliche Wege zu internationaler Bildung oder neues Standesschulen in Form globaler Bildungsunternehmen“ (Ullrich und Struck 2012: 20). International Schulabschlüsse einiger internationaler Schulen sind in Deutschland anerkannt. Sie werden als Zeichne gewertet, das der anwachsenden internationalen beruflichen Mobilität von Eltern Rechnung getragen wird. Positive Aspekte umfassen die Mehrsprachigkeit, multikulturelle Lehrer- und Elternschaft, weltweite Verständigung, Toleranz und die Vorbereitung auf eine internationale berufliche Karriere (vgl. Ullrich und Struck 2012: 21). Indes sprechen internationale Schulen auch ein besonderes Milieu an. Hohe Schulgelder selektieren die Schülerschaft auf jeden, deren Eltern vermögend genug sind, sich diese Schule leisten zu können (vgl. Ullrich und Struck 2012: 21).
3. Empirische Befunde
Die empirischen Befunde werden zunächst in Form einer allgemeinen Übersicht zum Forschungsstand dargelegt. In einem weiteren Schritt werden grundsätzliche Tendenzen und einige Aspekte der Diskussion aus Teil 2.3 dieser Arbeit empirisch belegt und abgebildet. In Teil 3.3 werden zwei Studien vorgestellt, die zu Leistungsfähigkeit von SuS der private und öffentlichen Schulen Untersuchungen anstellten.
3.1 Allgemeine Übersicht zum Forschungsstand
Im nationalen Raum gibt es verhältnismäßig wenige Studien zum Leistungsvergleich von Privatschulen und öffentlichen Schulen (vgl. Hadeler 2016; Weiß 2011, 2012, 2013; Ullrich Strunck 2012). Neure Studien nutzen vor allem Datensätze aus internationalen Schulleistungsuntersuchungen wie ab PISA 2000, nationale PISA-E , und TIMSS (vgl. Weiß 2011: 42). Zunächst werden Längsschnittstudien der USA und Deutschland vorgestellt, die vor PISA 2000 durchgeführt wurden. Anschließend Studien auf Grundlage von Datensätzen der PISA-Studien.
Längsschnittstudien zu Leistungsvergleichen von SuS an privaten und öffentlichen Schulen gab es in den vergangenen Jahrzehnten insbesondere in der empirischen Bildungsforschung der USA (vgl. Hadeler 2016: 88). James S. Coleman war einer der ersten, der mit seinen Mitarbeitern die Schuleffektivität von privaten Schulen untersuchte. Die sogenannten Coleman-Reports (Coleman et al. 1982,) untersuchten im großen Rahmen die Bildungsungleichheit der USA und im besonderen die Leistungsfähigkeit von privaten Schulen (vgl. Hadeler 2016; vgl. Weiß 2011, 2013). Die Basis bildeten die Daten aus dem Projekt High School and Beyond, eine Längsschnittstudie an Sekundarschulen. Die Daten umfassten die von 60.000 SuS aus 1000 Schulen mit 111 Privatschulen, wovon 84 Privatschulen katholischer Konfession waren (vgl. Weiß 2011: 41). Coleman interpretierte die Ergebnisse so, dass ein „...leistungsförderndes Spezifikum [...] als besondere Ausstattung der katholischen Privatschulen anhand des Sozialkapitals...“ (vgl. Weiß 2011: 41) zu erkennen sei. Sozialkapital meint, dass die katholische Gemeinde als funktionale Gemeinschaft zu Disziplinierung der SuS und zur Durchsetzung der Leistungsnorm beiträgt. Andere empirische Studien konnten Colemans Interpretation nicht bestätigen wie zum Beispiel die Studie von Morgan Sørensens (1999). Sie führten auf Grundlage des Datenstamms der „National Longitudinal Study“ (Weiß 2011: 41) eine Leistungsvergleichsstudie privater und öffentlicher Schulen durch. Mit dem Ergebnis, dass Leistungsvorteile in Mathematik für katholische Privatschulen erkennbar waren. Allerdings ließ sich dieser Leistungsvorteil nicht mit dem Sozialkapital erklären (vgl. Hadeler 2016; vgl. Weiß 2011).
[...]
[1] Im weiteren SuS genannt