Diese Arbeit behandelt die Entstehungsgeschichte des Besatzungsstatuts, dessen Revision, Aufhebung und die zu diesen Zwecken getroffenen Vereinbarungen und Verträge einschließlich deren Resultate und Folgen. Auf dieses Thema stieß ich, da ich zwecks meines Studiums von Baden-Württemberg nach Hessen zog. In Baden-Württemberg, speziell im Südwesten, läuft die ehemalige französische Besatzungszone in die ehemalige amerikanische über. Rastatt gehörte dem französischen Gebiet an, während die angrenzende Stadt, Karlsruhe, in der amerikanischen Zone lag. Kassel gehörte ebenfalls zum amerikanischen Besatzungsgebiet, Göttingen hingegen lag im britischen.
Ein interessanter Umstand, wie so nah beieinanderliegende Städte verschiedenen Verwaltungsmächten unterlagen. Im Allgemeinen ist die Auseinandersetzung mit dem Besatzungsstatut von Interesse, da es einen wichtigen Schritt zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Außerdem trug es sowohl zur Teilung als auch zur Wiedervereinigung Deutschlands bei. Es beschränkte mit seinem Inkrafttreten die deutsche Souveränität und hob mit seiner Auflösung diese Schranken wieder auf. Es war somit, zugleich Zäsur und Chance für das deutsche Volk. Aus diesen Gründen beschäftigt sich meine Arbeit mit dem Besatzungsstatut. Hierzu werden zunächst, der Begriff des Besatzungsstatuts, die Entstehung und die Gründe dafür, erklärt. Des Weiteren, bleiben die ersten Schritte zur Souveränität und die darauffolgende Ablösung des Besatzungsstatuts zu behandeln, bevor ein Fazit gezogen werden kann.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das Besatzungsstatut
3 Schtitte auf dem Weg zur Souveranitat
3.1 Pariser AuBenministerkonferenzen
3.2 Londoner AuBenministerkonferenz
4 Revision und Auflosung des Besatzungsstatuts
4.1 Generalvertrag und die Frage nach der Wiederbewaffnung
4.2 Souveranitatserklarung und NATO-Beitritt
5 Fazit
Abkurzungsverzeichnis
Quellen
Literaturverzeichnis
Anhang
1. Einleitung
Recherchen zum Besatzungsstatut ergeben eine Vielzahl von Literatur. Das Spektrum reicht von geschichtlichen bis zu rechtlichen Betrachtungen. Einer der Ersten der sich mit dieser The- matik aus historischer Sicht befasste, war van Wylick, der bereits kurz nach Auflosung des Besatzungsstatuts 1956, ein Werk zu dessen Entstehung, Revision, Wandel und Auflosung publizierte, indem er das Besatzungsstatut historisch nachzeichnete.1 Daruber hinaus gibt es zahlreiche Publikationen die, die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland von der Kapitu- lation uber die europaische Integration bis hin zur Wiedervereinigung thematisierten, in denen das Besatzungsstatut ebenfalls beleuchtet wird. In einer Publikation, aus dem Jahre 1948, setzt sich Wilhelm Grewe mit der Rechtlichkeit und der Rechtsnatur des Besatzungsstatuts ausei- nander und untersucht es aus volkerrechtlicher Sicht.2 Eine 2006 veroffentlichte Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages mit einer neueren Untersuchung der volker- rechtlichen Souveranitat der Bundesrepublik, geht dazu komplementar.3
Meine Arbeit behandelt die Entstehungsgeschichte des Besatzungsstatuts, dessen Revision, Aufhebung und die zu diesen Zwecken getroffenen Vereinbarungen und Vertrage einschliefi- lich deren Resultate und Folgen. Auf dieses Thema stiefi ich, da ich zwecks meines Studiums von Baden-Wurttemberg nach Hessen zog. In Baden-Wurttemberg, speziell im Sudwesten, lauft die ehemalige franzosische Besatzungszone in die ehemalige amerikanische uber. Rastatt gehorte dem franzosischen Gebiet an, wahrend die angrenzende Stadt, Karlsruhe, in der ameri- kanischen Zone lag. Kassel gehorte ebenfalls zum amerikanischen Besatzungsgebiet, Gottingen hingegen lag im britischen.4 Ein interessanter Umstand, wie so nah beieinanderliegende Stadte verschiedenen Verwaltungsmachten unterlagen. Im Allgemeinen ist die Auseinandersetzung mit dem Besatzungsstatut von Interesse, da es einen wichtigen Schritt zur Grundung der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Aufierdem trug es sowohl zur Teilung als auch zur Wiedervereinigung Deutschlands bei. Es beschrankte mit seinem Inkrafttreten die deutsche Souveranitat und hob mit seiner Auflosung diese Schranken wieder auf. Es war somit, zugleich Zasur und Chance fur das deutsche Volk. Aus diesen Grunden beschaftigt sich meine Arbeit mit dem Besatzungsstatut. Hierzu werden zunachst, der Begriff des Besatzungsstatuts, die Entstehung und die Grunde dafur, erklart. Des Weiteren, bleiben die ersten Schritte zur Souveranitat und die darauffolgende Ablosung des Besatzungsstatuts zu behandeln, bevor ein Fazit gezogen wer- den kann.
2. Das Besatzungsstatut
Als Besatzungsstatut wird die Regelung uber die Rechtsverhaltnisse zwischen einer Besat- zungsmacht und dem vor ihr besetzten Staat verstanden.5 Ein solches Besatzungsstatut bestand, nach den zweiten Weltkrieg, zwischen Deutschland und den drei Westalliierten Frankreich, Grofibritannien und den USA. Grund dafur war die sogenannte Deutsche Frage, die Alan Taylor wie folgt formulierte: „How can the people of Europe be protected against repeated failures of German aggression? And how can the German people find a quiet, peaceful form of the political existence?”.6 Um diese Frage zu klaren, trafen sich die Westalliierten und beschlossen die Ein- richtung eines foderativen Staates in Westdeutschland.7 Zu diesem Zwecke wurde das Besatzungsstatut am 10. April 1949 bekanntgegeben und funf Monate spater am 21. September 1949 erlassen.8 Schon bei der Bekanntgabe, im Amtsblatt der hohen Alliierten Kommission, stellte sich heraus welche Bedeutung es fur die zukunftige Bundesrepublik haben sollte, „da es die Grenzen ihrer Souveranitat klar umriss“.9 Denn die Alliierten behielten sich mit Hilfe des Be- satzungsstatuts grofie Aufgabenbereiche der Regierung vor:
„Art. 2: [Die] Zustandigkeit fur folgende Gebiete, einschliefilich des Rechts, von [...] be- notigten Auskunften und [...] Angeben anzufordern und deren Richtigkeit zu prufen, [...]
[sind] ausdrucklich [den Alliierten] vorbehalten:
a) Die Entwaffnung und Entmilitarisierung einschliefilich der damit in Beziehung stehen- den [.] Forschung [und] der Verbote und Beschrankungen fur Industrie und der zivilen Luftfahrt.
b) Kontrolle uber die Ruhr [und] Reparationen [...] (dies beinhaltete auch das Abbauen und Abtransportieren von Produktionsmitteln, wie z. B Industrieanlagen, auch Demon- tageplan genannt).
c) Auswartige Angelegenheiten, einschliefilich der von Deutschland oder in seinem Na- men getroffenen internationalen Abkommen.
[...]
e) Der Schutz [...]und die Sicherheit der Alliierten [...] [und] ihre Immunitat.
f) Die Beachtung des Grundgesetzes und der Landerverfassungen.
g) Die Uberwachung des Aufienhandels [...].
h) [Die Kontrolle der Verwendung auslandischer Unterstutzungsleistungen].
[...]“.10
Langfristiges Ziel war es, die, durch die oben genannten Vorbehalte der Besatzungsmachte, beigefuhrte Souveranitatsbeschneidung der Bundesrepublik wieder aufzuheben. Und dem deut- schen Volk Schritt fur Schritt ein selbstbestimmtes Leben zu ermoglichen. Dies folgt aus dem ersten, vierten und neunten Artikel des Besatzungsstatuts:
„Art.1: [Die Alliierten] wunschen [...], dab [sic] sich das deutsche Volk in dem Zeit- raum, wahrend [...] der Besatzung, im groBtmoglichen MaB selbst regiert [...]. Der Bund und die Lander haben, lediglich den Beschrankungen dieses Statutes unterworfen, volle gesetzgebende, vollziehende und rechtssprechende Gewalt [...].
Art. 4: Die Bundesrepublik [...] [hat] Befugnis, nach ordnungsgemaBer Mitteilung auch auf [den Besatzungsmachten, vorbehaltenen Gebieten] Gesetze zu erlassen oder MaB- nahmen zu ergreifen, es sei denn, daB [sic] die Besatzungsbehorden anders Bestimmen.
Art. 9: Nach 12 Monaten[...]nach Inkrafttreten dieses Statutes werden die Besatzungsmachte eine uberprufungseiner Bestimmungen vornehmen [...] mit dem Ziel, die Zu- standigkeit der deutschen Behorden auf den Gebieten der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung zu erweitern“.11
Nach Inkrafttreten des Besatzungsstatuts ubernahmen die Alliierten weiterhin die oberste Gewalt, ubergaben diese jedoch, Schritt fur Schritt, an die zustandigen deutschen Behorden.
3. Schritte auf dem Weg zur Souveranitat
3.1 Pariser AuBenministerkonferenzen 1949
Es gab im Jahre 1949 zwei AuBenministerkonferenzen, in denen es um die Zukunft Deutsch- lands ging. Die erste tagte von 23. Mai bis 20. Juni zwischen den AuBenministern der vier Siegermachte, USA, GroBbritannien, Frankreich und der Sowjetunion. Am Tag der Eroffnung dieser Konferenz, dem 23. Mai 1949, wurde in den westlichen Besatzungszonen das Grundge- setzt, das auf Druck der Westalliierten entstand, durch die Bundeslander angenommen. Im Hin- blick darauf, forderten die Westbesatzungsmachte, die Bildung einer Regierung fur ganz Deutschland nach Abhaltung gesamtdeutscher Wahlen. Um diese zu erleichtern, forderte das amerikanische AuBenministerium den Ruckzug aller Besatzungstruppen in Deutschland auf die deutschen Randgebiete. Dies wurde jedoch aus eigenen Reihen vom amerikanischen AuBenmi- nister, Dean Acheson und General Lucius Clay, abgelehnt. Die Sowjetunion forderte eine Vier- machtekontrolle uber Deutschland und eine Beteiligung an der internationalen Kontrolle der Ruhr. Eine Einigung kam nicht zu Stande. Auch die Diskussion uber die Wiedererrichtung einer einheitlichen Verwaltung Berlins blieb ergebnislos. Aufgrund der internen Uneinigkeit wurde die Konstituierung zweier deutscher Staaten diskutiert. Welche mit den spateren Grundungen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) in den Westzonen und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in der Ostzone, schliefilich durchgesetzt wurde.12
Die zweite Pariser Aufienministerkonferenz fand vom 9. bis 10. November 1949, diesmal unter Ausschluss der Sowjetunion, statt. Ausgangspunkt war die Kritik am Demontageplan und das damit einhergehende Abbauen von Nichtrustungsbetrieben. Welche von dem inzwischen ge- wahlten Kanzler der BRD, Konrad Adenauer, vorgetragen wurde. Auf der Konferenz machten die franzosischen und britischen Vertreter den Vorschlag den Demontageplan einzustellen, wenn Deutschland im Gegenzug die Weigerung zur Mitarbeit in der militarischen Sicherheits- kommission aufgebe. Der amerikanische Aufienminister machte klar, dass die USA unter an- derem Deutschland bereits als kunftigen Verbundeten gegen die Sowjetunion sahe und auf Grund dessen, der Demontageplan gegenuber der Bundesrepublik zu revidieren sei.13 Aufier- dem wurde der BRD in Aussicht gestellt, sie durfe in naher Zukunft Konsulate und Handels- missionen im Ausland errichten und werde als Mitglied des Europarates anerkannt.14
3.2 Londoner Aufienministerkonferenz 1950
Die Londoner Aufienministerkonferenz fand vom 10. bis 13. Mai 1950, abermals zwischen den Aufienministern der Westbesatzungszonen, statt. In dieser Sitzung ging es um die Westintegra- tion der Bundesrepublik Deutschland, die laut Konferenzteilnehmer notwendig war. Die, be- reits in der zweiten Pariser Konferenz in Aussicht gestellte, Mitgliedschaft Deutschlands im Europarat wurde im Rahmen der Londoner Konferenz endgultig beschlossen. Deutschland wurde im Mai 1950 als Mitglied anerkannt.15 Ferner beschlossen die Westbesatzungsmachte ihre Kompetenzen innerhalb Deutschlands einzuschranken, sie betonten, dass sie im Rahmen der europaischen Integration Deutschlands auf Kontrollen verzichten und die Souveranitat in dem Umfang gewahrt werde, die mit der Grundlage der Besatzungsherrschaft vereinbar ist.16 Auf Grundlage des Zusammenkommens in London wurde, fast ein Jahr spater, am 18. April 1951 der erste supranationale Wirtschaftsbund, die Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl, gegrundet, indem Deutschland als Grundungsmitglied fungierte.17
4. Revision und Auflosung des Besatzungsstatuts
4.1 Generalvertrag und die Frage nach der Wiederbewaffnung
Die Frage nach einer deutschen Wiederbewaffnung kam durch den Ausbruch des Koreakrieges, als der kommunistische Norden den Suden des Landes angriff, zum ersten Mal zur Sprache, da dies die Furcht vor einer kommunistischen Invasion aus der sowjetischen Zone ausloste.18 Auf- grund dessen forderten die Westalliierten einen deutschen Verteidigungsbeitrag und damit ver- bunden, die Wiederbewaffnung Deutschlands, die schnellstmoglich, im Rahmen der zu grun- denden Europaischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) durchgefuhrt werden sollte.19 Eine Wiederbewaffnung Deutschlands war jedoch nicht mit dem, noch geltenden, Besatzungsstatut vereinbar, da sie gegen Artikel 2a „Entwaffnung und Entmilitarisierung“20 verstofie. Demnach mussten die Westbesatzer das Besatzungsstatut aufheben oder dessen Regelungen revidieren.21 Letzteres geschah am 26. Mai 1952 mit dem Inkrafttreten des Vertrages uber die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Machten, auch als Generalvertrag oder Deutschlandvertrag bekannt. Dieser Vertrag beendete das Besatzungsstatut: “Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages [...] werden die Drei Machte das Besatzungsstatut aufheben [...]“22, entlieB die BRD allerdings noch nicht ganzlich in die Souveranitat, denn auch hier trafen die Alliierten Vorbehalte in den Bereichen: Berlin und Deutschland als Ganzes einschlieBlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung sowie das Recht Streitkrafte in Deutschland stationieren zu durfen.23
4.2 Solidaritatserklarung und NATO-Eintritt
Als die Grundung der EVG, am 30. August 195424, an der nicht erteilten Zustimmung bei der franzosischen Nationalversammlung scheiterte,25 wurde am 28. September 1954 eine Konfe- renz in London einberufen. Dort suchten die USA, GroBbritannien, Kanada, Italien, die Bene- luxstaaten und Deutschland nach einer alternativen Losung fur die militarische Integration der Bundesrepublik. Im Rahmen dieser Konferenz wurden, bis zum 3. Oktober 1954, die Pariser Vertrage erarbeitet.26 Sie beinhalteten im Wesentlichen den Vertrag uber die Beziehung zwischen der Bundesrepublik und den drei Westmachten, das Protokoll uber den Beitritt der BRD zur NATO, im Rahmen in welcher Deutschland seine Wiederbewaffnung erlangen sollte,27 und das Protokoll uber die Beendigung des Besatzungsregimes in Deutschland, in dem es heiBt: „Art. 1: Die drei alliieren Machte beenden das Besatzungsregime [...].
[...]
1 Vgl. Ch. van Wylick, Das Besatzungsstatut. Entstehung, Revision, Wandel und Ablosung des Besatzungsstatuts, Koln 1956.
2 Vgl. Wilhelm Grewe, Ein Besatzungsstatut fur Deutschland. Die Rechtsformen der Besatzung, Stuttgart 1948.
3 Vgl. https://www.bundestag.de/blob/414956/52aff2259e2e2ca57d71335748016458/wd-2-108-06-pdf-data.pdf, 2018, letzter Zugriff: 06.02.2018.
4 Vgl. Karte der ehemaligen Besatzungsgebiete im Anhang.
5 Vgl. Duden. URL: http://www.duden.de/rechtsschreibung/Besatzungsstatut, 2018, letzter Zugriff: 25.01.2018.
6 Alan Taylor, The Course of German History. A Survey of the Development of Germany since 1815, London 1945, S. 8f.
7 Vgl. Heinrich Euler/Helmuth Ronnefarth, Konferenzen und Vertrage. Vertrags-Poelz. Ein Handbuch geschichtlich bedeutsamer Zusammen- kunfte und Vereinbarungen. Teil II, Bd. 4, Neuste Zeit 1914-1959, Aufl. 2, Wurzburg 1959, S. 364f.
8 Vgl. Mathias Friedel/Axel Knoblich, Von der Teilung zu Wiedervereinigung. Dokumente zur Deutschen Frage in der Zeit des Kalten Krieges 1945-1989/90, Wiesbaden 2006, S. 63.
9 Nickel, Erich: Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Koln 1988, S.91.
10 Das Besatzungsstatut zur Abgrenzung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukunftigen deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehorde, in: Amtsblatt der hohen Alliierten Kommission in Deutschland No. 1 vom 23.09.1949, S.13f.
11 Ebd., S.14f.
12 Vgl. Heinrich Euler/Helmuth Ronnefarth, Konferenzen und Vertrage. Vertrags-Poelz. Ein Handbuch geschichtlich bedeutsamer Zusammen- kunfte und Vereinbarungen. Teil II, Bd. 4, Neuste Zeit 1914-1959, Aufl. 2, Wurzburg 1959, S. 370f.
13 Vgl. Gunther Dahlhoff, Konrad Adenauer: Innenpolitik 1949-53 und ihre Bedeutung, Marburg 2015, S. 133.
14 Vgl. Adolf Birke, Nation ohne Haus. Deutschland 1945-1961, Berlin 1989, S. 265.
15 Vgl. Bundesarchiv, URL: http://www.bundesarchiv.de/cocoon/barch/k0/k/k1950k/kap1_1/para2_2.html, 2018, letzter Zugriff: 30.01.2018.
16 Vgl. Walter Schwengler, Der Doppelte Anspruch: Souveranitat und Sicherheit. Zur Entwicklung des volkerrechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1955, in: Anfange westdeutscher Sicherheitspolitik 1945-1956, Bd. 4, Munchen 1997, S. 223.
17 Vgl. Hanns Jurgen Kusters, Unterzeichnung des Vertrages uber die Grundung der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl, in: Konrad-Adenauer-Stiftung, URL: http://www.kas.de/wf/de/191.755/,2018, letzter Zugriff: 30.01.2018.
18 Vgl. Peter Eisenmann, AuBenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Von der Westintegration zur Verstandigung mit dem Osten. Ein Studienbuch in Dokumentationen und Analysen, in: Dietrich Pfaehler (Hg.), Gegenwart und Geschichte, Bd. 7, Krefeld 1982, S. 52.
19 Vgl. Ulrike Lindner/Merith Niehuss, Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung, in: Rainer Muller (Hg.), Besatzungszeit, Bundesrepublik und DDR, Bd.10, Stuttgart 1998, S. 218.
20 Das Besatzungsstatut zur Abgrenzung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukunftigen deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehorde, in: Amtsblatt der hohen Alliierten Kommission in Deutschland No. 1 vom 23.09.1949, S.13f.
21 Vgl. Ulrike Lindner/Merith Niehuss, Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung, in: Rainer Muller (Hg.), Besatzungszeit, Bundesrepublik und DDR, Bd.10, Stuttgart 1998, S. 222.
22 Vertrag uber die Beziehung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Machten, in; Konrad-Adenauer-Stiftung, URL: http://www.kas.de/upload/dokumente/2008/6020/deutschlandvertrag.pdf, 2018, letzter Zugriff: 31.01.2018.
23 Vgl. ebd.
24 Vgl. Peter Eisenmann, AuBenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Von der Westintegration zur Verstandigung mit dem Osten. Ein Studienbuch in Dokumentationen und Analysen, in: Dietrich Pfaehler (Hg.), Gegenwart und Geschichte, Bd. 7, Krefeld 1982, S. 67.
25 Vgl. Helmut Vogt, Wachter der Bonner Republik. Die Alliierten Hohen Kommissare 1949-1955, Paderborn 2004, S. 243.
26 Vgl. Mike Dennis/Johannes-Dieter Steinert, Deutschland 1945-1990. Von der Kapitulation zur Vereinigung, Schwalbach 2005, S. 114.
27 Vgl. Heinrich Bodensieck, Die Deutsche Frage seit dem Zweiten Weltkrieg, in: H. Korner/H. Tummler (Hg.), Quellen und Arbeitshefte zur Geschichte und Politik, Aufl. 3, Heilbronn 1972, S. 55.