Im Rahmen dieser Seminararbeit werden die Bedeutung und Gestaltung beruflicher Bildung im Nationalsozialismus dargestellt.
Die Arbeit wird in drei wesentliche Teile untergliedert. Im ersten Abschnitt werden die gesellschaftlichen und bildungspolitischen Rahmenbedingungen näher erläutert, die vor allem die Situation vor der Machtergreifung näher erklären. Im zweiten Abschnitt erfolgen vertiefende Einblicke in die industrielle Berufsbildung und Berufserziehung. Besonders kommen an dieser Stelle die institutionelle Gestaltung und ihre Bedeutung für die Auszubildenden zum Ausdruck. Folgend wird im dritten Abschnitt auf die sogenannte Sonderstellung der kaufmännischen Lehre bzw. Berufsausbildung eingegangen, um diese Arbeit folgend mit dem Fazit abzuschließen.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis.
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis. II
1 Einleitung
2 Gesellschaftliche u. bildungspolitische Rahmenbedingungen
3 Industrielle Berufsausbildung und -erziehung
3.1 Lehrwerkstatt
3.1 Werkberufsschule
3.3 Öffentliches Berufsschulwesen
4 Sonderstellung der kaufmännischen Lehre
Fazit.
Literaturverzeichnis.. III
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Teilnehmer der Facharbeiterprüfungen von 1935 - 1942
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Vergleich von Werkberufsschule und berufsbildenden Schulen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Im Rahmen dieser Seminararbeit im Modul M.WIWI-WIP.0012: Berufsbildungspolitik and Steuerung beruflicher Aus- und Weiterbildung werden die Bedeutung und Gestaltung beruflicher Bildung im Nationalsozialismus dargestellt.
Mit dem Gesetz zur ״Regelung des Arbeitseinsatzes[1] “ dem bald das ״Gesetz zur Einführung des Arbeitsbuches[2] “ folgte, wird die Abkehr von der liberalistischen Nachwuchspolitik hin zur planmäßigen Berufszuführung und Nachwuchslenkung als Grundlage einer systematischen Berufspolitik innerhalb des Nationalsozialismus deutlich (Kipp & Miller-Kipp, 1995, s. 271). Die neu eingeführten Gesetze waren gleichzeitig die ersten Schritte zur ״planmäßigen Bewirtschaftung des Menschenmaterials“ (ebd., s. 271) durch die nationalsozialistischen Machthaber. Infolgedessen wurde die ״staatliche Notwendigkeit“, also ein staatlicher Steuerungsanspruch, der die freie Berufswahl begrenzte, ausdrücklich hervorgehoben. Wolsing (1977, s. 84 f.) postuliert dazu, dass sich die Berufslenkung stark an den wirtschaftlichen und politischen Kriterien orientierte. Die ״Nachwuchspläne“ der NS-Machthaber führten somit zu einer deutlichen Bevorzugung der rüstungswirtschaftlichen relevanten Berufe (Kipp & Miller-Kipp, 1995, s. 273 f). Demzufolge wurde innerhalb der beruflichen Bildung verstärkt auf die Ausbildung im industriellen Sektor gesetzt. Zur Vereinheitlichung der industriellen Ausbildung stellte der DATSCH den Betrieben Leitfäden für die betriebliche Unterweisung, (Ausbildungs-)Musterverträge, inhaltliche Gliederungen sowie qualitative Anforderungen der Ausbildung zur Verfügung. Diese waren wesentliche Grundlage für die weitere Entwicklung während der Zeit des Nationalsozialismus (Muth 1985, s. 348 ff).
Die vorliegende Seminararbeit wird in drei wesentliche Teile untergliedert. Im ersten Abschnitt werden die gesellschaftlichen und bildungspolitischen Rahmenbedingungen näher erläutert, die vor allem die Situation vor der Machtergreifung näher erklären. Im zweiten Abschnitt erfolgen vertiefende Einblicke in die industrielle Berufsbildung und Berufserziehung. Besonders kommen an dieser Stelle die institutioneile Gestaltung und ihre Bedeutung für die Auszubildenden zum Ausdruck. Folgend wird im dritten Abschnitt auf die sog. Sonderstellung der kaufmännischen Lehre bzw. Berufsausbildung eingegangen, um diese Arbeit folgend mit dem Fazit abzuschließen.
2 Gesellschaftliche II. bildungspolitische Rahmenbedingungen
Die zunehmende Größe der Betriebe, komplexe Organisationsstrukturen sowie arbeitsteilige Produktionsprozesse und sich verändernde gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen prägten das Bildungssystem auf den betrieblichen Ebenen der Klein-, Mittel- und Großbetriebe. Schudlich (1994) merkt dazu an, dass die Arbeitnehmer aufgrund von unternehmensspezifischen Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnamen in Unternehmen sehr eng an ihre Betriebe gebunden waren und folglich in Unternehmen anderer Branchen nicht oder nur schwer einsetzbar waren. Homburg (1991, s. 97) zeigt nachdrücklich auf, dass die Ausbildung der gewerblichen Arbeitnehmer nur noch an untemehmenstypischen Maschinen vorgenommen werden konnte. Offe (1970, s. 22) beschreibt die Situation der Arbeitnehmer als ״Illiquidität von individuellem Arbeitsvermögen“. Homburg (1991. S.142 f) merkt weiter dazu an, dass die Entwicklung in den Branchen nicht homogen verlief. Die betrieblichen Aus-, Fort- und Weiterbildungsprozesse schaffen somit innerbetrieblich heterogene Strukturen, so dass eine erhebliche Bandbreite von ungelernten bis hoch qualifizierten Mitarbeitern entsteht. Vorreiter der betrieblichen Qualifizierung von Arbeitnehmern, der sog. Werkgemeinschaftspolitik, waren in der Zeit vor der Machtergreifung die Branchen Maschinenbau, Elektro- und Metallindustrie (Greinert, 1998, s. 65). Selbstformulierter Anspruch und Realität sind jedoch noch deutlich voneinander entfernt. Schütte (1992, s. 61 f.) beschreibt dazu, dass z. B. die Ausbildung von Schulabgängern nur einen geringen Teil der innerbetrieblichen Tätigkeiten ausmacht und die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge hinter den geplanten Zahlen deutlich zurück geblieben waren. Im Gegensatz dazu standen Kurse bzw. Lehrgänge im Vordergrund, welche die Weiterbildung im bereits ausgeübten Beruf zum Gegenstand hatten. Personalpolitisch lag das Schwergewicht der innerbetrieblichen Qualifizierungsbemühungen dort, sog. ״Stammarbeiter“ zu prägen.
Innerbetriebliche Bildungsaktivitäten hatten zum einen das Ziel, Fort- und Weiterbildung strukturiert und gezielt zu ermöglichen. Zum anderen dienten sie jedoch auch der unternehmerischen Absicht, die Beschäftigten zu disziplinieren und ״behutsam“ zu reglementieren. Die betriebliche Weiterentwicklung der vorhandenen Fähigkeiten der Beschäftigten hatte ein konkretes Ziel:
,,Man will einzelne berufswichtige Funktionen für sich üben lassen, wählt also Versuchsanordnungen, die unter möglichst enger Anlehnung an die tatsächlichen Verhältnisse im Arbeitsbetrieb selbst die übrigen Funktionen stark zurücktreten lassen. Da es Z.B. beim Nieter in erster Linie auf das gleichmäßige Umfahren des Nietkopfes mit dem Meißel ankommt, lässt man das Umfahren üben, wobei jede unzulässige Abweichung des Meißels durch Glockenzeichen und Zählwerk angezeigt wird. Übungen dieser Art ergeben Leistungssteigerung." (Büchter, 2002, s. 365 f.)
Dies zeigt, dass das Ziel betrieblicher Übung u. a. eine Art Konditionierung des Arbeitnehmers auf möglichst hohe Leistungserfüllung war. Darüber hinaus zeichnen sich die unternehmerischen Aktivitäten in Bereichen der Aus-, Fort- und Weiterbildung durch folgende Charakteristika ab:
a) Die zu vermittelnden Qualifikationen orientieren sich an den betriebsspezifischen Notwendigkeiten auf der Grundlage rationalisierter Fertigungsverfahren und Produktionsabläufe.
b) Die Vermittlungsprozesse beinhalten erstmalig und in zunehmendem Maße Momente von erzieherisch wirkenden Inhalten und Vorgehensweisen.
Riedel (1925, s. 335 ff.) zeigt auf, worum es im Kern dieser Entwicklung geht. Die angestrebten Bildungsmaßnahmen, welche ״durch die Betriebsleitung geleistet wird oder geleistet werden sollte“, haben u. a. das Ziel und die Aufgabe ״Betriebserziehung“ in Bezug auf ״das spröde Material“ (Bäumer, 1930, s. 71) - gemeint sind die Beschäftigten des Unternehmens, welche an den Kursen teilnehmen, zu ermöglichen und zu realisieren. Die Situation vor der Machtergreifung kann außerdem als heterogen bezeichnet werden, da die Art und Weise betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen und der damit verbundenen erzieherischen Absichten eine Reaktion seitens der Unternehmen auf die in dieser Zeit vorhandene Schulbewegung und Volksbildungsbewegung darstellt. Ziel der unternehmerischen Bildungsangebote war ganz konkret die ״Einordnung des erwachsenen Arbeiters in dieses System der Schaffung neuer innerer Bindungen an Werk und Arbeit“ (ebd., s. 73). In dieser Zeit gibt es aber auch erste Ansätze, ausschließlich in großen Unternehmen wie bspw. AEG, Krupp nachzuweisen, neben innerbetrieblichen Bildungsmaßnahmen einer sog. ״bürgerlichen Allgemeinbildung“ (Büchter, 2002, s. 340 f.) Raum zu geben, wenn auch zunächst nur als eine Art betriebliche Freizeitgestaltung. Priorität hat zu dieser Zeit - noch - das Anstreben und die Erfüllung des Betriebszwecks und das Stiften eines allgemeinen, aber betriebsbezogenen Nutzens. Kritische Autoren, wie Riedel hielten derartige Bildungsinhalte für die Beschäftigten für fragwürdig, denn ״Meist lockern sie die Betriebsgemeinschaft, die sie gerade festigen wollen.“ (Riedel 1925, s. 336 f)
Diesen eher innerbetrieblich angesiedelten Bildungsaktivitäten waren zunächst einige wenige Institutionen ״übergeordnet“, welche sich mit Bildungsfragen allgemein und speziell auch mit Fragen der Berufsausbildung befassten:
(1) Das Deutsche Institut für Technische Arbeitsschulung (DINTA)
(2) der Deutsche Ausschuss für Technisches Schulwesen (DATSCH)
(3) der Arbeitsausschuss für Berufsbildung (AfB) bestehend aus dem Reichsverband der Deutschen Industrie und der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.
(4) der Verein Deutscher Ingenieure (VDI)[3]
Diese übergeordneten Instanzen erarbeiteten für die Unternehmen aller Branchen Vorschläge, wie Aus-, Fort- und Weiterbildungsinhalte innerbetrieblich umgesetzt werden konnten. Diese Vorschläge hatten Empfehlungscharakter und beinhalteten zunächst keine für alle Unternehmen verbindlichen Vorgaben. Der Orientierungsrahmen wurde für diese Organisationen durch die in wenigen Großunternehmen, wie z. B. Siemens oder AEG bereits vorhandenen Lehrwerkstätten, gebildet. Auch hier wird bereits deutlich, in welche Richtung die allgemeine Entwicklung, in ökonomischer und politischer Richtung, gehen sollte. Aus-, Fort- und Weiterbildungen sollen somit systematisch und geplant erfolgen. Besonders markant, aber nahezu allgemeingültig, formuliert MAN, dass innerbetriebliche Bildungsmaßnahmen das Ziel haben
״auch den Menschen (zu) bilden zu einem ruhigen, zuverlässigen, in gutem Sinn selbstbewussten Charakter, der strebsam ist, Ordnung und Reinlichkeit liebt, der Freude und Stolz an seinem Beruf hat, zu einem verträglichen Kameraden in der Werkstatt, der auch mit seinem Arbeitgeber in gutem Verhältnis steht; zu einer urteilsfähigen Persönlichkeit, die am Gelingen ihrer Arbeit, am Gedeihen ihres Werkes Interesse und Achtung vor den Überzeugungen und dem Eigentum anderer hat; zu einem tüchtigen Staatsbürger, dem auch die Wohlfahrt seines Landes am Herzen liegt.“ (Langewiesche & Tenorth, 1989, s. 273)
Ein Gegenpol zu dieser Entwicklung ist rein rhetorischer Natur, denn die Gewerkschaften, die sog. Volksbildungsbewegung und die Arbeiterbildung, sehen diese Institutionen zwar als ״neue Kampfmittel der Unternehmer im Kampf gegen die Gewerkschaften“ (Büchter, 2002, s. 340 f), jedoch hatten sie keinerlei Machtbefugnisse, um entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung auszuüben.
3 Industrielle Berufsausbildung und -erziehung
Nachdem die gesellschaftlichen sowie bildungspolitischen Rahmenbedingungen erläutert wurden, erfolgt innerhalb des dritten Kapitels eine spezifische Betrachtung der industriellen Berufsausbildung und -erziehung. Besondere Aufmerksamkeit erhält die institutioneile Gestaltung der betrieblichen und schulischen Lehre im Rahmen von Lehrwerkstätten, Werkberufsschulen sowie dem öffentlichen Berufsschulwesen.
Gemäß Kipp & Miller-Kipp (1995, s. 278) zeichnet sich die industrielle Berufsausbildung durch eine pädagogische Planung sowie systematische lehrgangsmäßige Gliederung des Ausbildungsganges aus. Insofern wird festgestellt, dass eine Art Perfektionierung[4] angestrebt war, die mit Hilfe eines dualen Ausbildungssystems erreicht werden sollte.
Besonders der Deutsche Ausschuss für Technisches Schulwesen war innerhalb der planmäßigen Gestaltung und einheitlichen methodischen Ausrichtung im Rahmen der industriellen Ausbildung, auch im Hinblick auf Berufsordnungsmittel, wie bspw. Berufsbilder, Prüfungsanforderungen, Lehrgänge oder Ausbildungsrichtlinien, verantwortlich. Darüber hinaus wurde das duale Ausbildungssystem um einheitliche Reichs-Rahmenpläne für die Berufsschulen ergänzt. Pätzold (1980, s. 28) merkt dazu an, dass sich dadurch ein ״dichtes Netz von ausbildungsregulierenden Momenten, wodurch eine systematische, also methodische und vor allem planmäßige Durchführung der Ausbildung auf breiter Front durchgesetzt wurde“ ergab. Der DATSCH versuchte mittels einer Vielzahl von Publikationen hinsichtlich qualiflkatorischer Interessen der Industrie, ״die Ausbildungspraxis in Betrieben und Betriebsschulen zur erwünschten Planmäßigkeit anzuregen, qualitativ zu verbessern und auf nationaler Ebene zu vereinheitlichen“ (Kipp & Miller-Kipp, 1995, s. 279). Während sich der DATSCH zu Zeiten der Weimarer Republik noch in ihrem genannten Bestreben behindert fühlte, wurde die Übernahme durch die Nationalsozialisten als ״Befreiungsschlag“ (ebd., s. 279) angesehen. Die Bestrebungen des DATSCH, eine planmäßige und einheitliche Facharbeiterausbildung zu generieren, wurden von den nationalsozialistischen Machthaber begrüßt. Als logische Konsequenz wurde der DATSCH fortan als ״pädagogisches Organ“ direkt dem Reichswirtschaftsministerium unterstellt. Weiter verfügte der Reichwirtschaftsminister, dass ״ausschließlich die Lehrmittel des Deutschen Ausschusses für Technisches Schulwesen Verwendung finden“ (Schacht, 1937, s. 48); somit ergab sich infolgedessen außerdem eine Monopolstellung für den DATSCH.
Mittels der Monopolstellung konnte der DATSCH den industriellen Bedürfnissen der nationalsozialistischen Machthaber gerecht werden und somit die qualifikatorisehen Bestimmungs- und Abgrenzungsarbeiten[5] vornehmen. Abel (1963, s. 38) stellt dazu fest, dass bis Juni 1937 bereits 121 industrielle Lehrberufe staatlich anerkannt waren, worunter 39 Berufe der Eisen- und Metallindustrie zuzuordnen waren. Für jeden Lehrberuf wurden folglich Berufsbildungspläne angefertigt, die detaillierte Anweisungen für die betriebliche Lehrpraxis beinhalteten und somit Aufschluss hinsichtlich von Arbeitsgebieten und Fertigkeiten geben (Kipp & Miller-Kipp, 1995, s. 280). Das Ergebnis war ein einheitliches System, welches die ״betriebliche Erziehung“ (ebd., s. 280) in drei Abschnitte[6] kategorisierte:
(1) ״Die Erziehung, worunter die körperliche Ertüchtigung, die Pflege der Charakter- und Willensbildung und die Erziehung zur Gemeinschaft verstanden wurde
(2) Die berufliche Ausbildung in den Fertigkeiten
(3) Die Kenntnisvermittlung in der Werkstatt.“ (ebd., s. 280)
[...]
[1] Inkrafttreten am 15.5.1934.
[2] Inkrafttreten am 26.2.1935.
[3] Die Rolle des DATSCH und DINTA wird im Verlauf dieser Arbeit näher erläutert.
[4] Perfektionierung meint in diesem Zusammenhang ״einerseits die der Logik industrieller Entwicklung folgende Tendenz zur Vereinheitlichung und Systematisierung sowie zur Ausbreitung und Intensivierung des Ausbildungswesens und andererseits die Tendenz zur Verstärkung und Institutionalisierung der mit der Facharbeiterqualifikation einhergehenden Sozialintegration, die spezifisch nationalsozialistisch überformte Vergesellschaftung von Gehorsamserzeugung“. (Kipp & Miller-Kipp, 1995, s. 269)
[5] Definition und Abgrenzung von Qualifikationsprofilen hinsichtlich industrieller Lehrberufe (Kipp & Miller-Kipp, 1995, s. 279).
[6] Orientierung an der Reihenfolge der Erziehungswerte, die Hitler in ״Mein Kampf‘ aufstellte: Haltung - Können- Wissen (Kipp & Miller-Kipp, 1995, s. 280 f).