Häufige Änderungen der Rechtsprechung erfordern eine eingehende Betrachtung des Themas des häuslichen Arbeitszimmers.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein häusliches Arbeitszimmer als solches anerkannt wird? Und welche Berücksichtigung der Aufwendungen ist wann möglich?
Um diese Fragen beantworten zu können, ist es wichtig zu erst auf den Begriff des häuslichen Arbeitszimmers genauer einzugehen und dieses von anderen Räumen abzugrenzen.
Im Weiteren wird der Anwendungsbereich des § 4 Absatz 5 Nummer 6 b EStG näher erläutert und im Verlauf der Rechtsentwicklung genauer beleuchtet, um dann die aktuelle Rechtsprechung darzustellen. Als nächstes werden einige Besonderheiten bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten des häuslichen Arbeitszimmers betrachtet und letztendlich auf die Frage eingegangen, ob die Entscheidung des Großen Senats zu befürworten ist.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1.Einleitung
1.1 Problematik
1.2 Aufbau der Arbeit
2.Begriffliche und inhaltliche Grundlagen
2.1 Das häusliche Arbeitszimmer
2.2 Das außerhäusliche Arbeitszimmer
2.3 Der betrieblich genutzte Raum
2.4 Der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung
2.5 Der andere Arbeitsplatz
3. Anwendungsbereich des § 4 Absatz 5 Nummer 6 b EStG
3.1 Person des Steuerpflichtigen
3.2 Art der Aufwendungen
3.2.1 Betriebliche Veranlassung
3.2.2 Werbungskosten
3.2.3 Sonderausgaben
3.2.4 Lebenshaltungskosten
3.3 Abzugsfähige Aufwendungen
4. Gesetzesvorschriften
4.1 Rechtsentwicklung
4.1.1 1996 –
4.1.2 ab
4.2 Aktuelle Rechtsprechung
4.2.1 Abzugsverbot
4.2.2 Beschränkter Abzug
4.2.3 Unbegrenzter Abzug
5. Besonderheiten
5.1 Telearbeitsplatz
5.2 Nutzung des Arbeitszimmers zur Erzielung verschiedener Einkünfte
5.3 Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige
5.4 Nutzung mehrerer Arbeitszimmer
5.5 Nicht ganzjährige Nutzung des Arbeitszimmers
5.6 Nutzung zu Ausbildungszwecken
5.7 Vermietung des Arbeitszimmers an den Arbeitgeber
6. Fazit
Literaturverzeichnis