Versicherungsbetrug in der Sachversicherung
Zusammenfassung
Versicherern wird geraten, diesen Entwicklungen mit effizienteren Abwehr- und Präventionsmaßnahmen zu begegnen. Vor allem unter Berücksichtigung der Prämisse, dass die jährliche Schadenshöhe in Deutschland schätzungsweise bei 4 Mrd. Euro liegt und in einzelnen Versicherungsbereichen davon ausgegangen wird, dass 25 bis 40 Prozent der Schadensfälle manipuliert sind, sollte dieser Problematik mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Versicherungsbetrüger rechtfertigen ihre Taten oftmals mit Floskeln wie bspw. „Das macht doch jeder“ oder „Dem Versicherungsunternehmen wird das schon nicht wehtun.“ Eine solche Verharmlosung zeigt, dass der Versicherungsbetrug in Deutschland bereits mit einem Kavaliersdelikt gleichgesetzt wird. Versicherungsnehmer weisen dementsprechend risikofreudige Verhaltenszüge auf, wozu es zu mehr Schadenfällen kommt. Üblicherweise wird ein solches Verhalten als „Moral Hazard“ bezeichnet.
Die Untersuchung von Betrug hat allerdings Auswirkungen auf die Fähigkeit der Versicherer, berechtigte Leistungsansprüche aus Versicherungsverträgen zu bedienen. Darüber hinaus zeigten jüngste Studien von Versicherern, dass Versicherungsbetrug andere Kriminalität fördert und erleichtert. Vor allem in der Sachsparte der Versicherung und weniger in der Personenversicherung werden Betrugsfälle registriert. Obwohl die Problematik des Versicherungsbetruges schon lange bekannt ist, wurden lange Zeit keine entsprechenden effektiven und effizienten Gegenmaßen konsequent durchgeführt. In diesen Zusammenhang stellt sich die Frage, wie Versicherungsunternehmen in der Praxis bei der Betrugsabwehr in der Sachversicherung vorgehen, welche Methoden sie zur Aufdeckung und zur Prävention nutzen und wie effektiv die Maßnahmen überhaupt sind.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung – Versicherungsbetrug nur ein „Kavaliersdelikt“?
2 Bedeutung von Versicherungsbetrug in der Versicherungsbranche
2.1 Versicherungsbetrug
2.1.1 Arten von Versicherungsbetrug
2.1.2 Überblick zum Versicherungsmarkt
2.2 Motive und Ausmaß von Versicherungsbetrug in der Versicherungsbranche
3 Methoden der Betrugsabwehr in der Versicherungsbranche
3.1 Maßnahmen zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug
3.1.1 Hinweis- und Informationssystem
3.1.2 Betrugserkennungssoftware
3.1.3 Betrugsspezialisten
3.1.4 Zusammenarbeit von Versicherern und staatlichen Institutionen
3.2 Neuere Methoden zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug
3.2.1 Geokodierung
3.2.2 Dokumentenprüfung
3.2.3 Kognitive Interviews
3.2.4 Sonstige Methoden
3.3 Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Versicherungsbetrug
3.3.1 Vertragsgestaltung
4 Kritische Betrachtung der Methoden zur Betrugsabwehr
5 Fazit und Ausblick
Anhangverzeichnis
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Begangene Arten von Versicherungsbetrug
Abbildung 2: Betrugsquoten in der Sachversicherung
Abbildung 3: Wahrnehmung von Versicherungsbetrug als Kavaliersdelikt
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung – Versicherungsbetrug nur ein „Kavaliersdelikt“?
Versicherungsunternehmen stehen in der heutigen Zeit vor vielen Problemen und Herausforderungen. Digitalisierung, demographische Entwicklung und niedrige Zinsen sind nur einige von ihnen. Eins dieser Probleme gelangt nur selten in den Blickpunkt der Öffentlichkeit und wird „stiefmütterlich“ behandelt, obwohl diese Thematik seit Jahrzehnten bekannt ist – der Versicherungsbetrug.[1] Bereits im Jahr 1996 hat das BKA festgestellt, dass die Anzahl an Versicherungsbetrugsfällen in der Zukunft steigen wird, wenn das Risiko, beim Betrug entdeckt zu werden, sinkt und damit im Zusammenhang stehende Sanktionen nicht erhöht werden.[2] Viele Kunden der Versicherungsunternehmen haben keine Hemmungen, betrügerische Aktivitäten zu begehen. Die Wirtschaftskriminalität nimmt stetig zu. Das bedeutet, dass nicht nur die Anzahl der Betrugsfälle steigt, sondern auch die Professionalität der Täter bei der Planung und Umsetzung von Versicherungsbetrug zunimmt.
Versicherern wird geraten, diesen Entwicklungen mit effizienteren Abwehr- und Präventionsmaßnahmen zu begegnen.[3] Vor allem unter Berücksichtigung der Prämisse, dass die jährliche Schadenshöhe in Deutschland schätzungsweise bei 4 Mrd. Euro liegt[4] und in einzelnen Versicherungsbereichen davon ausgegangen wird, dass 25 bis 40 Prozent der Schadensfälle manipuliert sind, sollte dieser Problematik mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden.[5] Versicherungsbetrüger rechtfertigen ihre Taten oftmals mit Floskeln wie bspw. „Das macht doch jeder“ oder „Dem Versicherungsunternehmen wird das schon nicht wehtun.“ Eine solche Verharmlosung zeigt, dass der Versicherungsbetrug in Deutschland bereits mit einem Kavaliersdelikt gleichgesetzt wird.[6] Versicherungsnehmer weisen dementsprechend risikofreudige Verhaltenszüge auf, wozu es zu mehr Schadenfällen kommt. Üblicherweise wird ein solches Verhalten als „Moral Hazard“ bezeichnet.[7] Die Konsequenzen für Versicherungsbetrug trägt jedoch nicht nur das Versicherungsunternehmen. Betrügerische Ansprüche und die Kosten für die Untersuchung von Verdachtsfällen von Betrug führen zu höheren Prämien der Kunden.[8] Die Untersuchung von Betrug hat allerdings Auswirkungen auf die Fähigkeit der Versicherer, berechtigte Leistungsansprüche aus Versicherungsverträgen zu bedienen. Darüber hinaus zeigten jüngste Studien von Versicherern, dass Versicherungsbetrug andere Kriminalität fördert und erleichtert.[9] Vor allem in der Sachsparte der Versicherung und weniger in der Personenversicherung werden Betrugsfälle registriert.[10] Obwohl die Problematik des Versicherungsbetruges schon lange bekannt ist, wurden lange Zeit keine entsprechenden effektiven und effizienten Gegenmaßen konsequent durchgeführt. In diesen Zusammenhang stellt sich die Frage, wie Versicherungsunternehmen in der Praxis bei der Betrugsabwehr in der Sachversicherung vorgehen, welche Methoden sie zur Aufdeckung und zur Prävention nutzen und wie effektiv die Maßnahmen überhaupt sind.
Die vorliegende Arbeit hat zunächst eine ausführliche Erläuterung des Begriffs „Versicherungsbetrug“ zum Gegenstand. Dabei wird auch darauf eingegangen werden, welche verschiedenen Formen sich hier voneinander unterscheiden lassen, sowie einschlägige Zahlen und Daten gegeben. Der darauf folgende Teil befasst sich mit den Ursachen und Gründen für Versicherungsbetrug und beschreibt das Ausmaß für Versicherungsunternehmen und die Gesellschaft. In 2.3 wird kurz auf die aktuelle Situation eingegangen, speziell auf die in der Betrugsabwehr, ehe die einzelnen Methoden dargestellt und auf ihre Effektivität hin geprüft werden. Abschließend werden die Ergebnisse dieser Arbeit zusammengefasst und evaluiert. Ein Fazit und Ausblick für die Zukunft soll für weiteren Forschungs- und Handlungsbedarf dienlich sein.
2 Bedeutung von Versicherungsbetrug in der Versicherungsbranche
Betrug betrifft jede Art von Versicherung, unerheblich ob es sich dabei um die Sach- (Schaden-), Leben- oder Krankenversicherung handelt. Besonders betroffen, wie eingangs erwähnt, ist die Sachversicherungssparte.[11] Diese wird eigens in Kapitel 2.1.2 thematisiert. In Kapitel 2.1.1 werden verschiedene Arten und Formen von Versicherungsbetrug aufgegriffen. Zunächst soll an dieser Stelle jedoch eine Definition des Begriffs „Versicherungsbetrug“ erarbeitet werden.
2.1 Versicherungsbetrug
In der Versicherungswirtschaft existiert keine einheitliche Verwendung des Begriffes „Versicherungsbetrug“. Im Folgenden sollen daher verschiedene Annäherungen und Definitionen erläutert werden, um ein möglichst differenziertes, aber auch qualifiziertes Grundverständnis gewährleisten zu können. Betrachten wir zunächst den Begriff des Betrugs für sich alleine genommen. Nach von Fürstenwerth und Weiß liegt Betrug vor, „wenn durch eine in Bereicherungsabsicht begangene Täuschung ein Irrtum erregt oder erhalten wird und der Getäuschte einen Vermögensschaden erleidet, weil der Betrüger über dessen Vermögen verfügt.“[12] Betrug speziell in der Versicherungswirtschaft kann in Anlehnung an diese Definition erläutert werden, wie dies bspw. Nell 2004 vorschlägt: Versicherungsbetrug sei demzufolge als „das im Schadensfall bewusst vertragswidrige Verhalten des Versicherungsnehmers“ zu verstehen. Nell merkt außerdem an: „Damit sind alle Fälle, bei denen Versicherungsnehmer oder Dritte willentlich Versicherungsleistung beanspruchen, die ihnen nicht zustehen, eingeschlossen“.[13] Eine ähnliche Definition hat auch das Versicherungsmagazin verfasst. Demzufolge wird Versicherungsbetrug definiert als „Betrug zum Nachteil von Versicherungsunternehmen durch Versicherungsnehmer oder Dritte mit dem Ziel, einen nicht gegebenen Versicherungsschutz zu erlangen, eine dem Grunde und/ oder der Höhe nach unberechtigte Schadenersatzforderung geltend zu machen oder eine niedrigere Versicherungsprämie zu zahlen. Das betrügerische Verhalten beginnt mit bewusst unrichtigen Angaben bei der Antragstellung und reicht bis zu Manipulationen im Zusammenhang mit Schäden.“[14]
Wie oben bereits deutlich geworden ist, wird Versicherungsbetrug in der Gesellschaft oftmals als „Volkssport“ oder „Kavaliersdelikt“ wahrgenommen, jedoch handelt es sich hierbei vielmehr um eine ernstzunehmende Straftat. Rechtlich gesehen stellt Versicherungsbetrug ein Verbrechen dar, welches im Strafgesetzbuch vornehmlich von §§ 263 ff. St GB erfasst wird. Dabei wird nicht nur von Betrug als Tatbestand ausgegangen, sondern auch der Versicherungsmissbrauch differenziert. Nach § 265 St GB wird Versicherungsmissbrauch beschrieben als „eine Tathandlung, die darin besteht, dass der Täter eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache zerstört, in der Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseiteschafft oder einem anderen überlässt, um sich oder einem Dritten aus dem Versicherungsvertrag eine Leistung zu verschaffen.“[15]
2.1.1 Arten von Versicherungsbetrug
Der GDV differenziert insgesamt sieben verschiedene Arten von Versicherungsbetrug. Bei Versicherungsbetrug wird von verfälschten und verzerrten Schadenfällen gesprochen, die sich durch die Faktoren Umfang, Schadenshöhe und -hergang jeweils unterscheiden. Zudem fallen unter Versicherungsbetrug- oder missbrauch auch Falschangaben oder Verschleierung von versicherungsrelevanten Informationen wie z. B. die Unterschlagung früherer Schadenfälle. Diese Charakteristiken zieht der GDV heran und identifiziert die eingangserwähnten Ausprägungen von Versicherungsbetrug.[16]
Im Folgenden sollen die einzelnen Arten des Versicherungsbetrugs näher erläutert werden. Die erste Ausprägung ist der sog. „fingierte Schadenfall“. Bei dieser Form des Versicherungsbetrugs liegt tatsächlich ein Schaden vor, welcher jedoch nicht versichert ist. Das Zustandekommen des Schadens wird so verfälscht angegeben, dass es sich beim Schadenereignis trügerischer Weise um einen versicherten Schaden handelt.
Die zweite Ausprägung ist der sog. „fiktive Schadenfall“. Dieser liegt vor, wenn es den gemeldeten Schadenfall nie gegeben hat. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem „Papierschaden“.
Die dritte Ausprägung ist nach dem GDV der sog. „provozierte Schadenfall“. Bei diesem Betrugsversuch provoziert der Geschädigte vorsätzlich einen Schadenfall. Dabei hat der vermeintliche Verursacher keine Kenntnisse über das Vorhaben des Geschädigten und soll für dessen Schaden aufkommen.
Eine weitere Art des Versicherungsbetrugs ist der sog. „abgesprochene Schadenfall“. Bei dieser Form sind alle Beteiligten beim Betrugsversuch involviert.
Die fünfte identifizierte Ausprägung ist der sog. „ausgenutzte Schadenfall“. Hier liegt ein tatsächlich versicherter Schadenfall vor, welcher höher angegeben wird als er tatsächlich ist, um eine höhere Schadensleistung zu erzielen. Bspw. meldet der Täter dem Versicherungsunternehmen zusätzliche, tatsächlich nicht angefallene Schäden, verschweigt wichtige Informationen in Bezug auf Vorschädigungen, übertreibt bei der Schadensgröße oder legt falsche Unterlagen (Rechnungen, Kostenvoranschläge etc.) vor, um somit eine höhere monetäre Versicherungsleistung zu erhalten.
Eine weitere Form des Versicherungsbetruges ist der sog. „verlagerte Schadenfall“. Bei dieser Variante werden falsche Angaben zu einem realen Schadenereignis gemacht, indem eine andere Personen oder ein anderer Tag in Bezug auf den Schadenfall angegeben wird. Der Täter versucht somit, Versicherungsschutz für ein eigentlich nicht versichertes Schadenereignis zu erhaschen.
Die letzte Ausprägung ist die sog. „betrügerische Vertragsgestaltung“. Der Täter gibt beim Versicherer andere Informationen ab als diejenigen, die er tatsächlich beim Vertragsabschluss gemacht hat. Zu dieser Form gehört auch die Manipulation von realen Schadenereignissen, wie bspw. das Modifizieren von Rechnungen, Daten oder Gutachten.[17]
Im Jahre 2011 wurde eine Befragung zur Art von begangenem Versicherungsbetrug durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass in 97 Prozent aller Betrugsfälle entweder ein falscher Schadensverlauf angegeben wird, um einen nicht versicherten zu einem vertragskonformen Schaden zu machen oder die eingereichte Schadenshöhe entspricht nicht der Wahrheit. Absichtlich herbeigeführte Schäden sind hingegen wirklich selten. Die Ergebnisse der Studie sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt:
Abbildung 1: Begangene Arten von Versicherungsbetrug
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: GDV (2011), S. 11.
2.1.2 Überblick zum Versicherungsmarkt
Veröffentlichte Statistiken und Schätzungen zur Thematik „Versicherungsbetrug“ sind meist mit Vorsicht zu betrachten, denn Schätzungen, insbesondere die der entstandenen Schadenhöhe durch Betrug, sind relativ ungenau. Dementsprechend variieren Schätzungen über Betrugsquoten in einzelnen Versicherungssparten und jährlich entstehende Schäden durch Versicherungsbetrug stark. Im Jahr 2001 betrug laut GDV der Schaden, der durch Versicherungsbetrug in Deutschland entstanden ist, ungefähr 2,5 Mrd. Euro.[18] Aktuell geht der GDV jährlich von einen Gesamtschaden von 4 Mrd. Euro aus[19], wobei an dieser Stelle zu erwähnen ist, dass der Gesamtschaden vermutlich viel größer ist. Der Grund dafür sind indirekte Kosten, wie z.B. für Maßnahmen zur Betrugsabwehr, die in diesen Schätzungen nicht mit einbezogen werden, sowie der Umstand, dass nicht jedes Betrugsdelikt aufgedeckt wird.[20]
Versicherungsbetrug insgesamt findet in allen Produktbereichen statt. Vor allem in der Sach- bzw. Schadenversicherung. Die Münchener Rück geht davon aus, dass die Betrugsquoten bei der Privathaftpflichtversicherung 25 Prozent, bei der Hausratsversicherung 15 Prozent und bei der Kraftfahrversicherung 10 Prozent betragen.[21] Auch hier variieren die Verteilung und die Betrugsquote je nach Studie und Quelle. Der GDV geht davon aus, dass der Versicherungsbetrug vor allem in der Privathaftpflichtversicherung, in der privaten Hausratversicherung, in der Wohngebäudeversicherung und in der Kfz-Versicherung stattfindet. Das Ausmaß zeigt die nachfolgende Abbildung:
Abbildung 2: Betrugsquoten in der Sachversicherung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Tenbieg, J. (2002), S. 571.
Die Abbildung zeigt die Betrugsquoten in den jeweiligen Sachsparten. Die Ergebnisse zeigen ähnliche Tendenzen wie die der Münchener Rück – im Bereich der Haftpflichtversicherung und Kfz-Versicherung sogar identische. Lediglich die Betrugsquote in der Haftpflichtversicherung ist höher, und Tenbieg verweist zusätzlich auf eine hohe Betrugsquote von 17 Prozent im Bereich der Wohgebäudeversicherung.[22] Auch das Institut für Unfallanalysen in Hamburg kann gravierende Betrugsquoten identifizieren, die jedoch insgesamt ein paar Prozentpunkte niedriger ausfallen als beim GDV.[23]
Das Zustandekommen der hohen Betrugsquoten ist unter der Berücksichtigung der Abbildung 3 nachzuvollziehen.
Abbildung 3: Wahrnehmung von Versicherungsbetrug als Kavaliersdelikt
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: GDV (2011), S. 5.
Die Abbildung verdeutlicht, dass Versicherungsbetrug in allen soziodemografischen Schichten vertreten ist. Wie die Ergebnisse der Befragung zeigen, gibt es keine große Disparität von Versicherungsbetrügern bzgl. Alter, Geschlecht, Region oder Ortsgröße. Die Wahrnehmung von Versicherungsbetrug im Vergleich zu Europa, kann nur erahnt werden. Es ist zu vermuten, dass sie der oben geschilderten sehr ähnlich ist, da andere europäische Länder ähnlich prekäre Zahlen in Bezug auf Versicherungsbetrug und deren Schadenshöhe zeigen. In Großbritannien konnten zwar mehr Betrugsfälle aufgedeckt werden, dennoch bleiben schätzungsweise jedes Jahr 2,2 Mrd. Euro durch Versicherungsbetrug entstandene Schäden unentdeckt. Der Wert an aufgedecktem Betrug lag 2011 bei 1,15 Mrd. Euro, was eine Steigerung von 7 Prozent zum Vorjahr ausmacht.[24] Auch in Ländern wie Frankreich, Schweden oder Finnland wird die Versicherungsbranche durch Betrüger belastet. Jedoch nicht so stark wie in Deutschland.[25] Der Grund, weshalb Menschen Versicherungsbetrug als „Kavaliersdelikt“ auffassen, und die Motive, die dahinter stehen, sind wichtig für Versicherungsunternehmen, damit effiziente und effektive Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung konzipiert und zielgerichtet eingesetzt werden können.
2.2 Motive und Ausmaß von Versicherungsbetrug in der Versicherungsbranche
Das Ausmaß von Versicherungsbetrug variiert von Land zu Land. Erkannter und unerkannter Versicherungsbetrug wird auf 10% aller Schadenaufwendungen in Europa geschätzt. Das bedeutet, dass jeder zehnte Schadenfall vermutlich in Verbindung mit einem Versicherungsbetrug steht. Diese Zahl unterscheidet sich zwischen den einzelnen Ländern und Versicherungssparten aufgrund von Faktoren wie z.B. der jeweiligen Funktionsweise des Versicherungsmarktes oder der lokalen Prävalenz einer Versicherungssparte.[26]
Hinsichtlich einer konsequenten und effizienten Betrugsabwehr ist ein Erfassen der Motive von Versicherungsbetrügern von enormer Bedeutung. Dies gilt insbesondere bei der Prävention von Versicherungsbetrug insofern als ein solches Erfassen das Begehen eines Betrugs von vornherein verhindern soll.
Motive für Versicherungsbetrug wandeln sich stets. In der Vergangenheit waren Motive für Versicherungsbetrug aus einer finanziellen Not heraus entstanden. Heute sind eher Gier und Macht als Leitmotiv zu identifizieren und als Grundlage für den zunehmenden professionellen Versicherungsbetrug zu bestimmen.[27] Versicherungsbetrüger sind in der Regel Wiederholungstäter oder agieren innerhalb von Gruppierungen und Banden, die Versicherungsbetrug immer mehr professionalisieren.[28]
Die Charakteristiken und Motive von Versicherungsbetrügern sind wichtige Anhaltspunkte für die Versicherungswirtschaft, da aus den gewonnenen Erkenntnissen zielgerichtet Methoden zur Bekämpfung von Versicherungsbetrug entwickelt werden können.[29] Dem vorausstellend lassen sich auch allgemeine Gründe identifizieren, die über den zuvor genannten Wandel von Motiven bzgl. Versicherungsbetrug hinausgehen. Ein möglicher Erklärungsansatz ist die zunehmende Verstädterung und die daraus resultierende Anonymisierung der Gesellschaft.[30] Die Konsequenz der Anonymisierung ist, dass Menschen betrügen, da sie keine Angst haben, entdeckt zu werden, oder, falls sie entdeckt werden, keine sozialen Folgen in ihrer Umgebung befürchten zu müssen.[31] Auch wirtschaftliche Komponenten können als Begründung für einen Versicherungsbetrug angeführt werden. Demnach kann eine hohe gesellschaftliche Arbeitslosigkeit oder eine negative Einkommensentwicklung für erhöhte Betrugsquoten verantwortlich sein.[32] Weiterhin ist auch die Anzahl an Verträgen in den letzten Jahren gestiegen, was zu einer erhöhten Versicherungsdichte geführt hat. Vor allem in der Sachversicherungssparte wurde eine erhöhte Anzahl an Neuverträgen verzeichnet. Knoll (2011) stellt einen möglichen kausalen Zusammenhang zwischen der erhöhten Versicherungsdichte und Versicherungsbetrug her. Demnach kann eine steigende Anzahl von Versicherungsverträgen partiell die Häufigkeit von Betrugsfällen erklären.[33] Der am meisten genannte Grund in der Literatur für Versicherungsbetrug ist der Wandel von gesellschaftlichen Werten als Auslöser für Versicherungsbetrug und dessen Verbreitung.[34] Fetchenhauer beschreibt in diesem Zusammenhang drei Auswirkungen, die der Wandel auf Versicherungsbetrug haben kann. Zum einen hat sich die Relation zu externem Eigentum verändert, die Bedeutsamkeit von Selbstverwirklichung ist gestiegen und auch die Ansprüche haben sich über die Jahre hinweg verändert.[35]
Motive hingegen werden zum größten Teil innerhalb von kriminalpsychologischen Theorien erläutert. Viele Betrüger handeln aus bloßem Eigennutz.[36] Die häufigsten Motive sind Habgier und Bereicherungsabsicht.[37] Ein anderes, nicht so stark eingeschätztes Motiv sind finanzielle Nöte eines Individuums.[38] Ein weiteres Motiv, welches als eher schwach angesehen wird, ist Versicherungsbetrug als Mittel, um Gerechtigkeit zu schaffen: Manche Individuen begehen einen, weil sie viele Jahre lang Versicherungsprämien gezahlt, allerdings nie einen Schadensanspruch hatten. Es kann jedoch auch ein Schaden beim Versicherer eingereicht worden sein, der nicht entschädigt wurde, sodass sich der Betrüger somit einen Ausgleich verspricht. Einige Betrüger geben auch bewusst einen höheren Schaden an, weil sie damit rechnen, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens übernehmen wird. Diesbezüglich geht der Versicherungsnehmer davon aus, dass der Versicherer ihn betrügen möchte.[39]
Die Motivation von Versicherungsbetrügern kann auch anhand einer ökonomischen Theorie erklärt werden. Nell und Schiller (2002) veröffentlichen zu diesem Thema das Kosten-Nutzen-Prinzip. Demnach stellt das Verhalten von Versicherungsbetrügern nur einen Versuch zur Nutzenmaximierung dar.[40]
Im nächsten Kapitel werden die Maßnahmen und Methoden erläutert, die teilweise aus den Gründen und Motiven für betrügerische Aktivitäten abgeleitet wurden.
3 Methoden der Betrugsabwehr in der Versicherungsbranche
Der Ansatz zur Aufdeckung bzw. Identifizierung von Versicherungsbetrug unterscheidet sich zwischen den europäischen Ländern. In einigen Ländern wird viel Wert auf eine solche Identifizierung gelegt, um genaue Schätzungen von entdeckten und unentdeckten Betrugsfällen zu schaffen. Andere Länder hingegen vernachlässigen diese Vorgehensweise und konzentrieren sich auf die Verringerung der Anzahl an bekanntem/aufgedecktem Versicherungsbetrug. Das Ziel bei den Schätzungen bleibt jedoch gleich, nämlich festzustellen, inwieweit die laufenden Betrugsinitiativen erfolgreich und ob weitere Betrugsmaßnahmen nötig sind.[41]
Das nachfolgende Kapitel befasst sich mit einzelnen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verhinderung von Versicherungsbetrug.
3.1 Maßnahmen zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug
Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, die in der Versicherungsbranche zum Einsatz kommen. Im Folgenden werden vier der wichtigsten Maßnahmen näher erläutert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wahl der Methoden subjektiv selektiert wurde.
3.1.1 Hinweis- und Informationssystem
Aufgrund falscher Angaben in den Versicherungsanträgen entstehen den deutschen Versicherern jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Getragen werden diese Schäden von allen Versicherten, indem diese höhere Beiträge zahlen müssen. Mithilfe des Hinweis- und Informationssystems der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS) wird die Versichertengemeinschaft vor solchen Betrügern geschützt. Das HIS hilft den Versicherern dabei, manipulierte Schadenfälle aufzuklären. Zudem wird es im Antragsbereich als wichtiges Hilfsmittel eingesetzt. Der Grund hierfür ist vor allem der, dass die Versicherten auf Grundlage der Anträge in verschiedene Risikoklassen eingeteilt werden. Entsprechend der Risiken werden die Versicherungsprämien verteilt. In der Summe sollen die Beitragseinnahmen die Schäden der Versichertengemeinschaft decken. Somit muss der einzelne Versicherungsnehmer darauf vertrauen können, dass die für ihn kalkulierte Prämie seinem tatsächlichen Risiko entspricht und er nicht aufgrund betrügerischer Antragsangaben anderer Versicherungsnehmer mit zusätzlichen Kosten belastet wird. Aus diesem Grund ist die Prüfung der Anträge auf ihre Richtigkeit essentiell.[42]
Bereits bei Vertragsschluss wird der Kunde über das Bestehen des HIS und insbesondere seine Funktionsweise aufgeklärt. Zudem können die angehenden Versicherungsnehmer erfragen, ob für sie bereits Einträge im HIS bestehen. Somit genügt das System auch den Anforderungen des Datenschutzgesetzes.[43]
Gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz ist der Kunde dazu verpflichtet, die Fragen vom Versicherer bezüglich seines individuellen Risikos zu beantworten. Diese Fragen werden allein zur Bewertung des Risikos verwendet. Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass nicht alle Fragen korrekt bzw. vollständig beantwortet werden – sei es aus Unwissenheit oder Absicht. An dieser Stelle greift das HIS. Erhält der Versicherer einen Hinweis aus dem HIS, führt das in der Praxis dazu, dass weitere Prüfungen bezüglich des vorliegenden Risikos vorgenommen werden. Dies kann dazu führen, dass die zu zahlende Prämie höher wird oder der Vertragsabschluss gänzlich abgelehnt wird. Wichtig ist jedoch, dass die Ablehnung des Vertrages nicht aufgrund der Informationen aus dem HIS geschieht, sondern aufgrund der gründlicheren Prüfung des Risikos.[44]
3.1.2 Betrugserkennungssoftware
Eine weitere Maßnahme, die schon länger bei der Betrugsaufdeckung eingesetzt wird, ist der Einsatz von Betrugserkennungssoftware. Eine Softwareanwendung, die weltweit bekannt ist, wird von der INFORM Gmb H vertrieben. Mithilfe der Software Risk Shield werden gerechtfertigte Ansprüche von Schadenfällen automatisch erkannt. In der Praxis nimmt die Software verschiedene Einstufungen der Versicherungsfälle vor. So können unauffällige Fälle direkt und schnell, ohne weitere Untersuchungen, reguliert werden. Sofern ein Verdacht auf einen Versicherungsbetrug besteht, wird den Spezialisten ein entsprechender Hinweis gegeben, sodass diese weitere Nachprüfungen anstellen können. Die Software wird ständig an neue Betrugsmuster und externe Daten angepasst, sodass die Betrugserkennung fortwährend auf dem neusten Stand der Technik ist.[45]
Eine weitere bekannte Betrugserkennungssoftware ist die sog. „Intelligente Schadenprüfung“ (ISP). Bei ISP handelt es sich um eine Software, die von verschiedenen Versicherern Ende des 19. Jahrhunderts ausgearbeitet wurde. Ebenso wie Risk Shield dient sie dazu, Versicherungsbetrüge automatisch zu erkennen. Dabei werden außergewöhnliche Schadenfälle herausgefiltert und anschließend an die Spezialisten der Versicherer zur gründlicheren Prüfung weitergeleitet. Der Unterschied zum Hinweis- und Informationssystem ist, dass die Betrugssoftware wiederkehrende Betrugsmuster verwendet, um Regeln aufzustellen, nach denen die potenziellen Betrüger identifiziert werden.[46]
3.1.3 Betrugsspezialisten
Betrugsspezialisten haben erst nach den ersten beiden vorgestellten Maßnahmen Einzug in die Versicherungsbranche gefunden. Zur weiteren Betrugsbekämpfung begannen Versicherungsunternehmen, sog. Betrugsabwehrabteilungen zu gründen, in denen speziell ausgebildete und dafür freigestellte Mitarbeiter arbeiten. Diese werden mithilfe bestimmter Lehrgänge, Schulungen und Leitfäden darauf vorbereitet, Versicherungsbetrüger in der Praxis zu identifizieren. Aufgrund ständig wechselnder und sich anpassender Betrugsmuster werden diese Mitarbeiter auf dem neuesten Stand des Wissens und der Technik gehalten.[47]
Die Beweggründe und Vorgehensweise einer Implementation von Betrugsspezialisten kann anhand der Zurich dargestellt werden. Im Sommer 2010 hat die Zurich Gruppe Deutschland erstmals eine eigene Abteilung zur Betrugsabwehr gegründet. Gemäß der Pressemeldung vom 2. August 2010 sollen mithilfe dieser neuen Abteilung, die mit rund 50 Mitarbeitern gegründet wurde, Betrugsfälle effizienter und schneller identifiziert werden. Ausschlaggebend dafür ist, dass die unschuldigen Versicherungsnehmer davor geschützt werden, aufgrund von Versicherungsbetrug überteuerte Prämien zu zahlen. Die Zurich Gruppe Deutschland möchte durch die Gründung einer eigenen Abteilung das Fachwissen vieler Betrugsspezialisten zusammenführen und dadurch eine effizientere Betrugsbekämpfung gewährleisten. So erklärt Schadenexperte und Vorstandsmitglied Rüdiger Hackhausen: „Zurich hat im neuen zentralen Betrugsdezernat facettenreiches Fachwissen gebündelt, mit dem wir dem Einfallsreichtum der Betrüger auf die Schliche kommen werden. Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Wir nehmen diese Fälle im Interesse unserer redlichen Kunden sehr ernst." Wiederkehrende Betrugsmuster können dank eines ständigen Austausches zwischen den Innen- und Außendienstmitarbeitern schnell identifiziert werden.[48]
[...]
[1] Vgl. Clark, M. (1990), S. 1-2.
[2] Vgl. Münchener Rück (2004), S. 12.
[3] Vgl. Münchener Rück (2004), S. 12.
[4] Vgl. GDV (o. J. b), o. S.
[5] Vgl. Meßmer, M. (2009), S. 3.
[6] Vgl. Meßmer, M. (2009), S. 3.
[7] Vgl. Meßmer, M. (2009), S. 5.
[8] Vgl. Zurich (2010), o. S.
[9] Vgl. Insurance Europe (2013), S. 11.
[10] Vgl. Lindenau, K. (2005), S. 101.
[11] Vgl. Insurance Europe (2013), S. 7.
[12] Vgl. von Fürstenwerth, J. F. / Weiß, A. (2001), S. 696.
[13] Vgl. Nell, M. (2004), S. 6.
[14] Vgl. Versicherungsmagazin (o. J. a), o. S.
[15] Vgl. von Fürstenwerth, J. F. und Weiß, A. (2001), S. 696.
[16] Vgl. GDV (o. J. a), o. S.
[17] Vgl. GDV (o. J. a), o. S.
[18] Vgl. von Fürstenwerth, J. F. und Weiß, A. (2001), S. 696.
[19] Vgl. GDV (o. J. b), o. S.
[20] Vgl. Nell, M. / Schiller, J. (2002), S. 534.
[21] Vgl. Münchener Rück (2004), S. 2.
[22] Eine Betrugsquote von 17 Prozent bedeutet, dass von 100 Leuten, 17 bei der Kfz-Versicherung betrügen.
[23] Vgl. Institut für Unfallanalysen (o. J.), o. S.
[24] Dem stehen jedoch auch Kosten entgegen, die in der Literatur nicht erwähnt wurden. Fraglich ist, welcher Ertrag, oder ob überhaupt ein positiver Ertrag durch Betrugsabwehrmaßnahmen übrig bleiben.
[25] Vgl. Insurance Europe (2013), S. 10.
[26] Vgl. Insurance Europe (2013), S. 9.
[27] Vgl. Münchener Rück (2004), S. 12.
[28] Vgl. Münchener Rück (2004), S. 12.
[29] Vgl. Wicki, J. (2002), S. 49-50.
[30] Vgl. Wittkämpfer, G. W. / Wulff-Nienhüser, M. / Kammer, K. (1990), S. 97-99.
[31] Vgl. Knoll, J. (2011), S. 166-167.
[32] Vgl. Wittkämpfer, G. W. / Wulff-Nienhüser, M. / Kammer, K. (1990), S. 142.
[33] Vgl. Knoll, J. (2011), S. 164-165.
[34] Vgl. Münchener Rück (1987), S. 8; Fetchenhauer (1998) S. 98.
[35] Vgl. Fetchenhauer, D. (1998), S. 115-118.
[36] Vgl. Münchener Rück (1987), S. 12.
[37] Vgl. Wittkämpfer, G. W. / Wulff-Nienhüser, M. / Kammer, K. (1990), S. 203. Nach befragten Experten das Hauptmotiv für Versicherungsbetrug.
[38] Vgl. Wittkämpfer, G. W. / Wulff-Nienhüser, M. / Kammer, K. (1990), S. 203. Ebenfalls von befragten Experten als mögliches Motiv genannt.
[39] Vgl. Fetchenhauer, D. (1998), S. 100-101.
[40] Vgl. Nell, M. / Schiller, J. (2002), S. 536.
[41] Vgl. Insurance Europe (2013), S. 9.
[42] Vgl. GDV (2016), S. 2.
[43] Vgl. GDV (2016), S. 2.
[44] Vgl. GDV (2016), S. 4.
[45] Vgl. INFORM (o. J.), o. S.
[46] Vgl. Versicherungsmagazin (o. J. b), o. S.
[47] Vgl. GDV ( 2011), S. 7-8.
[48] Vgl. Zurich (2010), o. S.