Sind die deutschen Gesetze in Bezug auf Gewalt- und Sexualstraftäter zu mild? Werden Steuerhinterzieher härter bestraft als Kinderschänder und Gewaltstraftäter? Warum bekommen viele Sexualstraftäter nur Bewährung? Wo bleibt der Opferschutz von Gewaltstraftaten? Ist das deutsche Justizsystem allgemein zu mild? Das vorliegende Essay beschäftigt sich mit ebendiesen Themen.
Weshalb fragt eigentlich keiner nach der Ursache für so viele Bewährungs- oder Geldstrafen? Sind unsere Gefängnisse schlichtweg überfüllt und die Justiz versucht, auf diese Weise dem Problem Herr zu werden? Geht es hierbei also mal wieder um Geld und der Staat möchte keine Ausgaben für den Bau weiterer Anstalten aufbringen? Sind es überhaupt tatsächlich derart viele Fälle, in denen ein viel zu mildes Urteil ausgesprochen wurde oder wurden Fälle wie sie eingangs beschrieben sind absichtlich von der Presse aufgebauscht, sodass in der Gesellschaft lediglich ein einseitiger Eindruck darüber entstanden ist?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Deals für die Opfer? Mitnichten!
3. Was sagen Anwälte der Opfer?
4. Wie sieht das die Polizei?
5. Wie reagiert das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (Bmjv)?
6. Wer ist verantwortlich?
7. Machen andere Länder mehr, um dem Problem Herr zu werden?
8. Wo führt das alles hin?
9. Fazit
10. Literatur- und Quellenverzeichnis
1. Einleitung
Sind die deutschen Gesetze in Bezug auf Gewalt- und Sexualstraftäter zu mild? Werden Steuerhinterzieher härter bestraft als Kinderschänder und Gewaltstraftäter? Warum bekommen viele Sexualstraftäter nur Bewährung? Wo bleibt der Opferschutz von Gewaltstraftaten? Ist das deutsche Justizsystem allgemein zu mild? Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit ebendiesen Themen.
Bianca Scholz war 29 Jahre alt, als zwei Jugendliche sie auf dem Weg zu ihrem Auto vor ihrer Arbeitsstelle überfielen und niederstachen. Seitdem ist sie vom Hals abwärts gelähmt und rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen. Sie sitzt ihr Leben lang im Rollstuhl und die beiden noch jugendlichen Täter kamen nach nur wenigen Jahren wieder auf freien Fuß.[1] Ist das gerecht?
Ein 19-jährigesMädchen wird bei einem illegalen Autorennen überfahren. Strafe hierfür: der Fahrer des Unfallwagens bekommt zwei Jahre Haft auf Bewährung, der andere ein Jahr und neun Monate auf Bewährung. Die Richter begründen dies unter anderem damit, dass beide Fahrer keine Drogen nähmen und sich zu dem Rennen nicht verabredet hätten. Als die Polizei den Tatort mit Kreide markieren wollte, habe der Täter gesagt, die Beamten sollten vorsichtig sein, weil die Felgen des Autos 3000 Euro gekostet hätten.[2] Ist das gerecht?
Ein Mann hat über Jahre hinweg Mädchen zwischen zehn und 16 Jahren auf dem Heimweg von der Schule „sexuell beleidigt“. Er fasste ihnen an Oberschenkel und Po und sagte obszöne Dinge zu ihnen. Ein 13-jähriges Mädchen hat er bis nach Hause verfolgt, ein weiteres soll er in eine Hecke gedrängt und versucht haben, ihr in die Hose zu greifen. Als diese sich gewehrt hat, habe er zugeschlagen. Jedoch wurde der Mann nicht verurteilt. Laut Gericht hat der Mann eine geistige Behinderung und ist deshalb nur vermindert schuldfähig. Die Voraussetzungen für eine Zwangsunterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung reichen jedoch auch nicht aus. Somit wurde der Täter freigesprochen.[3]
Und wenn Gewalt- und Sexualstraftäter doch mal weggesperrt werden, was geschieht dann mit ihnen? 2005 wurde ein Mädchen von einem Mann, der erst kurz zuvor aus dem Gefängnis entlassen wurde, vergewaltigt und ermordet. Dort saß er sieben Jahre wegen Vergewaltigung. Was ist in den sieben Jahren unternommen worden, um ein Rückfallrisiko zu mindern? Normalerweise wird für jeden Insassen in einem sogenannten Vollzugsplan festgehalten, welche Maßnahmen für diesen vorgesehen sind. In der Regel hat sich jeder Insasse daran zu halten und muss bspw. eine Therapie oder ein Anti-Aggressions-Training absolvieren. Auch von Fällen wie diesen hört man scheinbar öfters. Bedeutet das, der Gefängnisaufenthalt hat trotz des Vollzugsplans keine Wirkung auf die Insassen? In diesem Fall war zwar eine Sozialtherapie geplant wofür sogar der Häftling selbst dementsprechende Anträge stellte – doch erst ein Jahr vor seiner Entlassung begann die Therapie. Dies war leider viel zu spät.
Etwa 60 000 Menschen sitzen hinter deutschen Gittern, davon rund 25 000 Gewalt- und Sexualstraftäter. Fast jeder wird irgendwann wieder in Freiheit gelangen; der Kreis der hochgefährlichen Sicherungsverwahrten, die mit dauerhafter Inhaftierung rechnen müssen, umfasst nur etwa 500.[4]
Wohl in kaum einem anderen Bereich decken sich Emotionen und Gerechtigkeitsempfinden so wenig mit deutschem Recht. Es vergeht kaum ein Tag, an dem wir uns nicht über ein zu mildes Urteil über einen Kinderschänder aufregen oder an dem nicht irgendwo einer der angeblich geheilten Pädophilen rückfällig wird.
Jährlich gibt es ca. 12000 Ermittlungs- und Strafverfahren wegen sexuellem Kindesmissbrauch und ca. 7000 wegen Kinder- und Jugendpornografie. Allerdings ist die Dunkelziffer wie so oft viel höher. Es wird geschätzt, dass etwa eine Million Minderjährige Opfer von sexueller Gewalt sind.[5]
2. Deals für die Opfer? Mitnichten!
Oft werden sogenannte Deals zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung abgeschlossen, um den Opfern eine langwierige Aussage vor Gericht zu ersparen. Dies ist durchaus verständlich, jedoch ist die daraus resultierende Strafe für viele nicht nachvollziehbar. So wird z. B. ein Mann für den vierfachen Missbrauch an zwei Jungen lediglich zu einer Bewährungsstrafe und 1000€ Geldbuße verurteilt. In einem Interview mit einer Reporterin spricht er davon, dass ihm ein Schuldeingeständnis gegen eine milde Strafe angeboten wurde und er dankbar über dieses milde Urteil sei, da er nun weitgehend sein normales Leben weiterführen könne. Jedoch fragt er sich zugleich, was mit dem deutschen Justizsystem falsch laufe und ist sogar der Meinung, er hätte viel härter bestraft werden müssen.[6]
Dieser Mann kann sein Leben wie gehabt weiterführen, aber was ist mit den zwei Jungen, die er missbraucht hat? Oder deren Familien? Immer lauter wird die Stimme der Opfer und deren Familien, die sich wieder und wieder fragen, weshalb viele Sexual- und Gewaltstraftäter nur eine geringe Haftstrafe oder gar eine Bewährungsstrafe bekommen. Viele werfen der Justiz vor, sie habe mehr Verständnis für die Täter als für die Opfer. Aber wieso sollte ein Täter ein normales Leben führen dürfen, wenn das Opfer es niemals wieder kann? Nicht nur das Leben der Opfer ist für immer verändert, sondern auch das der Familien und Freunde. Und ist das Opfer verstorben, hat dies mit Sicherheit ein tiefes Loch in das Leben der Hinterbliebenen hinterlassen. Der Ruf nach härteren Strafen wird immer lauter. Laut einer Allensbach-Umfrage ist jeder zweite dieser Meinung.[7]
3. Was sagen Anwälte der Opfer?
Lena Plato, Rechtsanwältin, ist der Meinung, dass die Strafen zu milde ausfallen und fordert angemessene Strafen für derartig schlimme Taten. Weiter erklärt sie, dass Bewährungsversager häufig noch einmal eine Bewährung bekommen und behauptet, dass jemand, der immer wieder auf Bewährung frei kommt ohne jemals eine JVA von innen gesehen zu haben, schnell zu dem Schluss kommt, dass er so weiter machen könne, wie bisher. Auch das Thema Verfahrenseinstellungen sieht sie skeptisch. Immerhin erkauft sich jemand gewissermaßen seine Freiheit, indem er eine Geldauflage bezahlt, das Verfahren wird eingestellt und er kommt auch nicht ins Bundeszentralregister.[8] Auch Ingo Lenßen, Fachanwalt für Strafrecht, fordert in der Sendung „Hart aber fair“ im Mai 2016 andere Maßstäbe bei gewissen Strafverfahren und härtere Strafen.[9]
4. Wie sieht das die Polizei?
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, hat bereits 2016 ein härteres Durchgreifen der Justiz gegen Gewalttäter verlangt. Weil die Justiz Attacken gegen Staatsbedienstete entweder gar nicht oder viel zu lasch verfolge, würden viele Angriffe erst gar nicht angezeigt. Und sollte doch mal ein Fall vor Gericht landen, würden die Übergriffe als Kavaliersdelikt behandelt. "Das rächt sich. Die Täter wissen, dass ihnen von diesem schwachen Staat keine Sanktionen drohen.", sagt Herr Wendt in einem Zeitungsinterview.[10]
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Jens Gnisa kontert den Ruf nach harten Strafen mit sachlichen Argumenten und erinnert daran, dass es bei einer Bewährung ja Auflagen wie etwa Sozialarbeit, die die Täter leisten müssten, gebe. Zum Kommentar des Mannes über die Felgen seines Wagens im eingangs beschriebenen Fall sagt er, dass es durchaus mal zu „spontanen Fehläußerungen“ kommen kann. Er verweist auf viele voll besetzte Gefängnisse, räumt jedoch auch einen gewissen Handlungsbedarf ein.[11]
5. Wie reagiert das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (Bmjv)?
Das Bmjv hat in den letzten Jahren viel für den Opferschutz getan. So wurden zahlreiche Gesetze verabschiedet und der Opferschutz hat mittlerweile seinen festen Platz in der Strafprozessordnung: „Der Schutz für Opfer im Strafverfahren ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Die Auffassung, dass im Strafverfahren zu wenig getan wird, teilen wir daher nicht.“[12] Außerdem werde alles Notwendige getan, um Kindesmissbrauch und Kinderpornografie zu bekämpfen. Darüber hinaus wurde 2015 im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode vereinbart, das allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher auszugestalten. Dies soll durch Beschleunigungen und Verfahrensvereinfachungen erfolgen.[13]
Kirsten Heisig, Jugendrichterin aus Berlin, hat lange und hart für eine Beschleunigung der Jugendstrafverfahren gemäß §76 Jugendgerichtsgesetz gekämpft. Jedoch verlor sie diesen Kampf und nahm sich 2010 schließlich das Leben.
Auch die Bundesregierung hat bereits 2010 das sogenannte Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) verabschiedet. Es soll sowohl die Bevölkerung als auch die Persönlichkeitsrechte der Gewalt- und Sexualstraftäter schützen, die ihre Strafen abgesessen haben. Hiernach sollen die Betroffenen nach der Haft in geschlossenen Therapieeinrichtungen untergebracht werden können. Der Unterschied zur Sicherungsverwahrung ist, dass die Bedingungen dieser Therapieeinrichtungen nicht denen einer normalen Strafhaft entsprechen sollen. Jedoch lässt das Gesetz eine genaue Ausgestaltung einer solchen Therapieunterbringung offen und für dessen Umsetzung ist das jeweilige Bundesland zuständig. Zudem muss es einen Grund geben, um einem gefährlichen Straftäter nach Ablauf seiner Strafe erneut die Freiheit zu begrenzen, was bedeutet, dass nur Straftäter untergebracht werden können, die wegen einer "psychischen Störung" eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Diese muss durch zwei unabhängige Gutachten bewiesen werden, was Unmut bei den zuständigen Ärzten hervorruft, da bei jedem Gewalt- und Sexualverbrechen schon im Gerichtsverfahren geprüft wird, ob eine psychische Erkrankung Grund für das Verbrechen ist. Liegt eine solche Krankheit vor, wird der Angeklagte wegen verminderter Schuldfähigkeit freigesprochen oder in eine psychische Klinik eingewiesen. Nach dem ThUG müssten die Täter noch einmal untersucht werden, was eigentlich überflüssig ist, da ihnen bereits das eine oder andere Ergebnis bescheinigt wurde. Zudem falle die Diagnose einer ominösen "psychischen Störung", nur um Straftäter wegsperren zu können, schlicht nicht in den Aufgabenbereich von seriösen Medizinern.[14]
6. Wer ist verantwortlich?
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sagt, dass allein das unabhängige Gericht auf Grundlage der Schuld des Täters über die konkrete Strafe zu entscheiden hat. Somit ist es allein deren Aufgabe, die Gesetze auszulegen, im konkreten Fall auszulegen und eine angemessene Strafe zu verhängen.[15]
Die Gerichte haben für jedes Gesetz einen gewissen Spielraum. So kann bspw. jede Strafe unter 2 Jahren Haft auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Würde nun jedoch für einige Vergehen und Verbrechen das jeweilige Strafmaß erhöht, müsste das Gericht von vornherein höhere Strafen verhängen und hätte bzgl. einer Bewährungs- oder Geldstrafe keinen so großen Spielraum mehr. Über eine Verschärfung des allgemeinen Strafmaßes muss allerdings eine neue Bundesregierung entscheiden.
Ist es nicht besser, die Täter solange wie möglich wegzusperren? Könnten längere Haftstrafen die Chance auf Änderung der Denkweise bei den Tätern erhöhen? Peter Albrecht, Professor für Strafrecht in der Schweiz und Ex-Präsident des Basler Strafgerichts, merkt allerdings an, dass höhere Strafen die Resozialisierung der Täter erschweren würden. Zudem sprächen alle wissenschaftlichen Untersuchungen und sämtliche Erfahrungen gegen die Vermutung, dass härtere Strafen potenzielle Täter abschrecken würden. Laut Albrecht ist die Verfolgungsintensität das Wesentliche. Demnach sei es viel abschreckender, wenn jemand damit rechnen müsse, bei einem Delikt erwischt zu werden. Welcher Gewalttäter denkt schließlich vor seiner Tat darüber nach, mit welchen Konsequenzen er zu rechnen hat? Somit müssten mehr Polizeibeamte gestellt werden, die ein Auge auf unsere Straßen werfen können.[16]
[...]
[1] Vgl. Braun, E. (2010). Sie wollten mich töten.
[2] Vgl. Trimborn, M. (2016). Osnabrücker Zeitung: Streit um milde Justiz. Hart aber fair: Deutsche Richter urteilen zu lasch.
[3] Vgl. .Jenkes, V. (2018). Beitrag in Punkt 12 - Sendung vom 01.03.2018.
[4] Vgl.Janisch, W. (2012). Süddeutsche Zeitung: Therapie als Opferschutz.
[5] Vgl.Jenkes, V. (2018). A. a. O.
[6] Vgl.Jenkes, V. (2018). A. a. O.
[7] Vgl. Trimborn, M. (2016). A. a. O.
[8] Vgl. .Jenkes, V. (2018). A. a. O.
[9] Vgl. Trimborn, M. (2016). A. a. O.
[10] Vgl. Horst, O. (2016). RP Online: Richter urteilen zu milde. Polizeigewerkschaft: Gewalttäter müssen härter bestraft werden.
[11] Vgl. Trimborn, M. (2016). A. a. O.
[12].Jenkes, V. (2018). A. a. O.
[13] Vgl. Bischoff, T. (2015). Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz: Reform des Strafprozessrechts.
[14] Vgl. Bognanni, M. (2011). Zeit Online: Sicherungsverwahrung. Psychisch krank zum Schutz der Allgemeinheit.
[15] Vgl. .Jenkes, V. (2018). A. a. O.
[16] Vgl. Supino, P. und Albrecht, P. (2010). Tagesanzeiger: Professor kritisiert die verschärften Raserstrafen.