Lade Inhalt...

Frauenrechte im Islam. Die Rechte der Frauen vor und nach dem Islam

©2016 Akademische Arbeit 14 Seiten

Zusammenfassung

Im Folgenden möchte ich mich mit den Fragen beschäftigen: Wie war die Stellung der Frau vor dem Islam? Was ist die Basis für die Unterdrückung von Frauen? Ist es der Islam, der die Frauen unterdrückt? Gibt es die Unterdrückung von Frauen in anderen Kulturen/Religionen?

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung,

2 Definitionen

3 Die Stellung der Frau vor dem Islam

4 Die Rechte der Frauen nach dem Islam
4.1 Das Entscheidungsrecht bei der Heirat
4.2 Das Recht auf Brautgabe
4.3 Das Recht auf Scheidung
4.4 Das Recht auf Erbe und Eigentum
4.5 Das Recht auf Bildung
4.6 Das Recht auf Berufsausübung
4.7 Das Recht auf Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
4.8 Das Wahlrecht
4.9 Das Recht auf ein gewaltfreies Leben

5 Das Leben der Frau in der Gesellschaft

6 Fazit

7 Quellenverzeichnis

1. Einleitung

In meinem Titelbild sieht man eine verschleierte muslimische Frau, die Gitter vor ihren Augen hat. Grob betrachtet erwartet man, dass muslimische Frauen unterdrückt und benachteiligt werden. Diese Sichtweise basiert auf Vorurteilen gegenüber dem Islam. Durch zum Beispiel die Massenmedien, wird ein Bild erzeugt, dass es im Islam keine Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau gibt, bzw. dass im Islam Frauen unterdrückt werden, weil sie als recht bzw. wertlos angesehen werden. Im Folgenden möchte ich mich mit den Fragen beschäftigen: Wie war die Stellung der Frau vor dem Islam? Was ist die Basis für die Unterdrückung von Frauen? Ist es der Islam, der die Frauen unterdrückt? Gibt es die Unterdrückung von Frauen in anderen Kulturen/Religionen?

2. Definitionen

Um ein besseres Verständnis herbeizuführen, möchte ich zuerst einige Begriffe erklären:

Der Islam

Der Islam wird als Eigenname einer der größten Weltreligionen unserer Zeit gebraucht. Man vergisst dabei leicht, dass er auch eine Bedeutung hat. Islam heißt Hingabe und Unterwerfung unter Gott. Es heißt somit auch, wer sich Gottes Willen gläubig hingibt, ist ein Muslim bzw. eine Muslima. (Vgl. Miehl, Melanie, 2001, S. 69).

Der Koran

Den Koran kann man nicht mit der Bibel vergleichen. Er ist die Manifestation göttlichen Willens, d.h. in ihm wird Gott und sein Wille den Menschen bekannt gemacht. Übersetzt bedeutet „Koran“ Vortrag, Rezitation. Er ist aus muslimischer Sicht Gottes Wort. Der Koran hat 114 Suren (Kapitel), eine chronologische Ordnung der Kapitel gibt es nicht, die längsten Suren stehen jedoch am Anfang, die Kürzesten am Ende.

Der Hadith

Überlieferte Erzählungen über das Leben Muhammads, seine Taten, Gewohnheiten und Aussprüche, wie auch sonstige Erinnerungen an ihn.

Zu einem Hadith gehören zwei Komponenten:

- der Text, dessen Inhalt mit dem Koran übereinstimmen muss
- und die Kette der Überlieferer

Das kommt daher, dass die Gelehrten versuchten zu überprüfen, dass die Überlieferer keine Lügner waren, sondern die Überlieferungen der Wahrheit entsprachen. Sonst könnte ja jeder irgendeine Geschichte über Muhammad erzählen. (Vgl. Miehl, Melanie, 2001, S. 58).

3. Die Stellung der Frau vor dem Islam (in Arabien)

In der Dschahiliya (=die Zeit der Unwissenheit, die vorislamische Zeit) hatten Frauen keinen Wert. Die Araber begruben ihre neugeborenen Mädchen lebendig unter der Erde. Es gab viele Gründe dafür. Einer dieser Gründe war ein finanzieller Vorteil. Arme Familien, sahen Mädchen als Kostenaufwand an, weil sie nicht arbeiten durften und nichts zur Ernährung der Familie beitrugen. Ein weiterer Grund war, dass es zu der Zeit viele Kriege und Feldzüge gab und für diese waren Mädchen nicht nur nicht zu gebrauchen, sondern mussten sogar noch vor Feinden beschützt werden. Im Krieg gefangen genommene Mädchen, wurden durch die Gegner als Sklavinnen auf dem Markt verkauft oder zu Konkubinen gemacht. Gebar eine Frau einen Jungen, freute sich der Ehemann und es gab ein Fest. Doch wenn die Frau ein Mädchen zur Welt brachte, wollte der Ehemann sich vor Scham nicht in der Öffentlichkeit blicken lassen. (Vgl. http://www.islamiyet.gen.tr/islam- tarihi/cahiliye-donemi.html).

Im Koran in der Sura an-Nahl gibt es dazu Verse, die dies bestätigen:

"Und wenn einem von ihnen die Nachricht von (der Geburt) einer Tochter überbracht wird, so verfinstert sich sein Gesicht, und er unterdrückt den inneren Schmerz. Er verbirgt sich vor den Leuten aufgrund der schlimmen Nachricht, die er erhalten hat: Soll er sie behalten trotz der Schande, oder (soll er sie) in der Erde verscharren? Wahrlich, übel ist, wie sie urteilen!" (Zirker, Hans, 2003, S. 170).

„Oder hat Er sich etwa unter Seinen Geschöpfen Töchter genommen und für euch die Söhne erwählt? Wenn einem von ihnen die frohe Botschaft (von der Geburt) dessen verkündet wird, was er dem Allerbarmer zum Gleichnis zuschreibt, bleibt sein Gesicht finster, und er hält (seinen Grimm) zurück.“ (Zirker, Hans, 2003, S. 304).

Die Frau hatte kein Recht dazu, zu bestimmen, wen sie heiratet. Ihr Vater entschied, wen sie heiraten sollte. Dem Vater war es völlig egal, ob die Tochter den Auserwählten wollte oder nicht bzw. wie derjenige seine Frau behandelte. Derjenige, der am meisten Brautgabe (Mahr) zahlte, bekam die Frau.

Vor der Heirat musste der Mann eine bestimmte Brautgabe an die Eltern zahlen, wobei hier die Frau eigentlich verkauft wurde. Wenn der Bräutigam die Brautgabe nicht zahlen konnte, tauschte er auch schon mal seine eigene Schwester gegen die Braut ein. Die Männer durften so viele Frauen heiraten wie sie es sich leisten konnten. Es gab keine Begrenzung. Je mehr Frauen ein Mann hatte, desto angesehener war er und als umso reicher eingeschätzt. Auch herrschte die Vorstellung, dass die Wahrscheinlichkeit, Söhne zu bekommen, bei vielen Frauen höher lag. Manche von den Männern heirateten sogar Frauen, die Geschwister waren. Noch schlimmer war die Möglichkeit mit den eigenen Schwestern eine Ehe einzugehen. Oder mit der Stiefmutter, falls der Vater starb, damit diese keinen anderen, fremden Mann heiratet. (Vgl. Cagatay, Neset, 1957, s.116 - 122).

Während der Menstruationszeit wollte der Mann mit seiner Ehefrau nicht im gleichen Raum sein. Weder aßen, noch schliefen sie gemeinsam. Manchmal wurde die Frau sogar für eine kurze Zeit weggeschickt und durfte erst nach ihrer Periode wieder zurückkommen. Am schlimmsten waren die Männer, die ihre Frauen verkauften um Geld zu verdienen. Den Erlös verwendeten die Männer dann für Glücksspiele oder sie betranken sich. Es gab Meinungen unter Männern, dass Frauen möglicherweise keinen Verstand besitzen würden. Niemals wurde in der Ehe nach der Meinung der Frau gefragt oder wurde sie überhaupt ernst genommen. Die meisten Araber behaupteten sogar, dass Frauen betrügerisch, rach- und klatschsüchtig seien. Ähnlich sah es im Altertum, Mittelalter und frühen Neuzeit aus: Es gab Hexenverfolgungen durch Christen und drei Viertel der Opfer waren Frauen. (Vgl. http://www.islamiyet.gen.tr/islam-tarihi/cahiliye-donemi.html). Eine Scheidung lag völlig in der Hand des Mannes, der sich je nach Lust und Laune von einer Frau scheiden lassen und sie zu ihrem Elternhaus zurück schicken durfte. Ebenso konnte er sie wieder zurückholen. Die meisten Frauen durften sich nicht scheiden lassen. Kam es dennoch einmal vor, verbot der Mann ihr jemand anderen zu heiraten. Starb der Ehemann einer Frau, wurde sie zurück ins Elternhaus geschickt und hatte kein Recht auf das Erbe, das an die Familie des verstorbenen Mannes fiel. (Vgl. http://www.islamiyet.gen.tr/islam-tarihi/cahiliye-donemi.html).

4. Die Rechte der Frauen

4.1 Das Entscheidungsrecht bei der Heirat

Die muslimische Frau hat das Recht zu entscheiden, wann und wen sie heiratet. Ohne ihre Einwilligung darf eine Ehe nicht geschlossen werden und der Ehevertrag ist ungültig. Aus dem Leben des Propheten wird berichtet, dass ein Mädchen zu ihm gekommen sei und sich beschwerte, dass der Vater sie gegen ihren Willen verheiratet hätte. Der Prophet erklärte diese Ehe für nichtig. (Vgl. Rohe, Mathias, 2013, S. 26).

Auch erlaubt der Islam der Frau, nach der Heirat ihren Mädchennamen zu behalten. (Vgl. Rohe, Mathias, 2013, S. 27).

4.2 Das Recht auf Brautgabe

Die Brautgabe ist eine bestimmte Form einer Mitgift (anlässlich einer Heirat), die vom Mann an die Frau übergeben wird. Die Brautgabe im Islam ist keinesfalls mit einem Brautpreis gleichzusetzen, mit dem die Frau sozusagen erkauft würde. Sie wird nicht dem Vater der Braut, sondern der Braut selbst gegeben. Der Islam gewährt der muslimischen Frau das Recht, von ihrem zukünftigen Ehemann diese Brautgabe zu verlangen, deren Höhe sie selbst festlegen und über die sie frei verfügen kann. (Vgl. Azim, Sherif Abdel, 2001, S. 61- 62). Dazu lautet der Vers im Koran:

„Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk. Wenn sie euch freiwillig etwas davon überlassen, so könnt ihr es verbrauchen, und es wird euch zur Freude und zum Wohl sein.“ (Zirker, Hans, 2003, S. 56).

Selbst im Falle einer Scheidung hat der Mann kein Recht dazu, die Brautgabe zurückzufordern.

„Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen zukommen ließet, zu nehmen.“ (Zirker, Hans, 2003, S. 15).

In vielen Fällen wird sogar die Auszahlung der vollen Brautgabe nur für den Fall der Scheidung als zusätzlichen Schutz für die Frau vereinbart.

In früherer Zeit wurden Gesetze und Verordnungen von der Kanzel verkündet. Einmal wetterte zum Beispiel der zweite Kalif (=Nachfolger des Gesandten) Omar in einer Freitagspredigt gegen die Frauen, die eine viel zu hohe Brautgabe (Mahr) forderten, und wollte diese auf einen Höchstsatz beschränken. Darauf erhob sich eine Frau und wies den Kalifen darauf hin, dass eine solche Regelung gegen Sure 4:20 verstoße. Er gab ihr Recht und sah von einer Neuregelung ab. (Vgl. http://ssaliha13.beepworld.de/eheundfamilie.htm).

4.3 Das Recht auf Scheidung

Die muslimische Frau besitzt auch das Recht, sich scheiden zu lassen. Nicht nur, wie oft dargestellt, bei psychischen oder physischen Mängeln des Mannes, sondern auch dann, wenn die Frau keine Liebe mehr für den Ehemann empfindet. Der folgende Vers verdeutlicht das Wesen der Ehe:

„Und unter Seinen Zeichen ist dies, dass Er Gattinnen/Gatten für Euch schuf aus euch selber, auf dass ihr Frieden bei ihnen fändet und Er hat Liebe und Zuneigung zwischen euch gesetzt. Hierin sind wahrlich Zeichen für ein Volk, das nachdenkt.“ (Zirker, Hans, 2003, S. 252).

Liebe und Zuneigung sind die wesentlichen Grundlagen einer Ehe. Wenn diese nicht mehr vorhanden sind, ist es erlaubt, dass die Ehepartner sich scheiden lassen. Die Scheidung ist daher eine erlaubte, aber auch im Islam nicht wünschenswerte Handlung. (Vgl. Rohe, Mathias, 2013, S. 26)

[...]

Details

Seiten
Jahr
2016
ISBN (eBook)
9783668852488
ISBN (Buch)
9783668852495
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Erscheinungsdatum
2018 (Dezember)
Note
2
Schlagworte
Religion Islam Frau Frauen Rechte Werte Theologie
Zurück

Titel: Frauenrechte im Islam. Die Rechte der Frauen vor und nach dem Islam