Dürfen Sozialarbeiter Klienten nach ihren Wünschen fragen?
Zusammenfassung
Dürfen Sozialarbeiter die Klienten nach ihren Wünschen fragen?
In der Sozialen Arbeit steht der Klient mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt des alltäglichen und professionellen Handelns. Trotzdem müssen sich Sozialarbeiter immer wieder gegenüber verschiedenen Interessenten und Auftraggebern verantworten. Ein Klient kann zum Beispiel erwarten, dass er möglichst großzügige Unterstützung vom Staat bekommt. Die Kommune verlangt aber, dass möglichst wenig finanzielle Mittel bewilligt werden. Der Sozialarbeiter ist in diesem Fall einem Konflikt zwischen den Interessen des Staats und den Interessen des Klienten ausgesetzt. Sozialarbeiter handeln oft im Auftrag vom Staat zwischen Hilfe und Kontrolle. Sie tragen eine große Verantwortung für die Klienten und müssen manchmal gegenteilig ausgerichtete Interessen vertreten. Daher stellt sich die Frage, ob So-zialarbeiter dafür sorgen müssen, dass die Klienten ihre Wünsche erfüllt bekommen.
Leseprobe
1. Fragestellung
Die nachfolgende Fragestellung, die meinem Essay zugrunde liegt, bezieht sich auf einen Text von Martha Nussbaum: „Der aristotelische Sozialdemokratismus“1.
„Dürfen Sozialarbeiter die Klienten nach ihren Wünschen fragen?“
2. Einleitung
Dieser Essay bezieht sich auf eine Frage, die sich Sozialarbeiter2 immer wieder stellen müs- sen. In der Sozialen Arbeit steht der Klient mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt des all- täglichen und professionellen Handelns. Trotzdem müssen sich Sozialarbeiter immer wieder gegenüber verschiedenen Interessenten und Auftraggebern verantworten. Ein Klient kann zum Beispiel erwarten, dass er möglichst großzügige Unterstützung vom Staat bekommt. Die Kommune verlangt aber, dass möglichst wenig finanzielle Mittel bewilligt werden. Der Sozialarbeiter ist in diesem Fall einem Konflikt zwischen den Interessen des Staats und den Interessen des Klienten ausgesetzt. Sozialarbeiter handeln oft im Auftrag vom Staat zwi- schen Hilfe und Kontrolle. Sie tragen eine große Verantwortung für die Klienten und müssen manchmal gegenteilig ausgerichtete Interessen vertreten. Daher stellt sich die Frage, ob So- zialarbeiter dafür sorgen müssen, dass die Klienten ihre Wünsche erfüllt bekommen.
Hierzu wird der Text von Nussbaum: „Der aristotelische Sozialdemokratismus“ analysiert beziehungsweise werden die Kernpunkte herausgearbeitet und anschließend in Bezug zu der Frage erörtert.
3. Grundgedanken Nussbaums in Bezug auf die Wünsche der Klienten
Nussbaum befasst sich in ihrem Aufsatz zunächst mit der Politik Aristoteles. Dabei unter- sucht sie drei verschiedene Abschnitte seiner Aufzeichnungen. Im ersten Teil geht es darum, dass der Staat die Ressourcen, die ein Mensch zum Leben braucht bereitstellen soll. Zu die- sen Ressourcen gehören für Aristoteles zunächst Wasser und Luft. Im zweiten Teil befasst sich Aristoteles damit, dass es für alle Bürger die Möglichkeit zur Teilnahme an einer ge- meinsamen Mahlzeit geben soll. Die gemeinsame Mahlzeit sei wichtig für den Zusammen- halt der Gemeinschaft und für die Ernährung der Bürger. Um das zu gewährleisten, spricht sich Aristoteles gegen ein absolutes Privateigentum aus. Er hält es jedoch für sinnlos die Existenz von Privateigentum gänzlich zu verhindern. Deshalb fordert er ein System, dass beides ermöglicht. Die Hälfte des Vermögens der Bürger soll an die Allgemeinheit gehen und Gemeineigentum werden. Aristoteles versteht unter Eigentum Grund und Boden, der bewirtschaftet wird. Der Ertrag soll dann für öffentliche Veranstaltungen und die gemeinsa- men Mahlzeiten der Bürger zur Verfügung stehen. Damit will Aristoteles verhindern, dass es Menschen gibt, die unter dem Existenzminimum leben. Demnach ist im aristotelischen Staat jeder Bürger zu jedem Zeitpunkt mit dem Lebensnotwendigen versorgt. Das Privatei- gentum hat für ihn einen geringeren Stellenwert als die Versorgung der Bürger.
Im dritten Teil definiert Aristoteles die Regierung als „eine Herrschaft über Freie und Gleich- gesellte“ (S. 40). Hiermit möchte er ausdrücken, dass die Regierenden als auch die Regierten Bürger frei und gleichgestellt sein müssen. Darüber hinaus sollen sie sich abwechselnd re- gieren lassen und selbst regieren. Grundlage für die aristotelische Konzeption, wie sie von Nussbaum bezeichnet wird, ist die Theorie darüber, was ein Leben lebenswert, also gut und menschlich macht. Das gute menschliche Leben umfasst sowohl die Verfassung des Körpers als auch das gute soziale Miteinander. Wohlstand, Besitz und Einkommen allein sieht Aris- toteles nicht automatisch als positive Grundlagen. Er sieht durchaus den Nutzen darin, ma- terielle Dinge anzuhäufen. Besitztümer sind jedoch zunächst eine Ansammlung von Dingen, die keinen Wert haben, solange sie nicht dem Leben und den Tätigkeiten der Menschen dienen. Aristoteles hält Reichtum allein nicht für ausreichend und zieht sogar negative Folgen durch Reichtum in Betracht. Die Be- dürfnisse und Anforderungen der Menschen sind außerdem sehr unterschiedlich und indivi- duell.
Ab dieser Stelle lässt sich ein Bezug zu den Wünschen der Klienten herstellen. Für die Kon- zeption eines guten menschlichen Lebens sind die individuellen Wünsche allein nicht aus- reichend. Das liegt daran, dass der individuelle Wunsch ein sehr dehnbarer und unzuverläs- siger Wegweiser zum guten menschlichen Leben ist. Menschen passen sich dem an was sie haben. Menschen, die in großer materieller Not leben haben häufig nicht den Wunsch nach einer anderen Lebensweise oder sind sich möglicher Alternativen nicht einmal bewusst. Grundsätzlich nimmt der Aristoteliker den Wunsch als eine Sache ernst, die man berücksich- tigen sollte. Darüber hinaus ist es jedoch notwendig danach zu fragen, was die betroffenen Menschen tatsächlich tun, was sie sind und was sie wünschen können. Es geht nicht nur darum zu schauen, ob die Menschen Erziehung wollen, sondern auch wie sie tatsächlich erzogen werden.
Daher muss die Politik sowohl auf die Breite als auch auf die Tiefe bezogen sein. Das bedeutet, dass das gute Leben nicht nur für eine kleine Elite, sondern für alle Mitglieder der Gesellschaft ist (Breite). Außerdem muss es neben der Verteilung von Dingen wie z. B. Geld oder Güter, auch Fähigkeiten und Handlungsmöglichkeiten geben, die zu einem guten erfüllten menschlichen Leben führen (Tiefe).
Im Sinne der aristotelischen Konzeption nach Nussbaum hat der Staat also die Pflicht und die Verantwortung zur Bereitstellung entsprechender Ressourcen, die ein gutes Leben er- möglichen. Hierbei geht es in erster Linie um die Hilfe zur Selbsthilfe. Die Regierung för- dert, dass die Menschen Angebote bekommen. Der Wunsch der Menschen steht dabei im Vordergrund. Die Wahrnehmung der Angebote ist jedoch die Entscheidung der Bürger. Da- her ist die wichtigste Fähigkeit, der sich die Regierung annehmen muss die Entscheidungs- fähigkeit aller Bürger. Die Herrschaft über freie und gleichgestellte Bürger ist nur dann mög- lich, wenn die Bürger die Voraussetzung für die Ausübung von Entscheidungsfreiheit erwor- ben haben. Die Aufgabe der Regierung ist es daher Hindernisse abzubauen, die den Men- schen davon abhalten würde die Entscheidungsfreiheit zu entwickeln.
Geschehen soll das durch beispielsweise Erziehung, Partizipation und Gleichberechtigung. Nussbaum geht davon aus, dass die Menschen eigenständig nach einem erfüllten und guten Leben streben, sobald entsprechende Fähigkeiten ausgebildet sind. Bezogen auf die Wünsche der Klienten würde das bedeuten, dass man entsprechende Angebote für die Klienten schaffen muss, damit die Klienten nach einem guten Leben streben.
4. Stellungnahme
Meiner Ansicht nach macht es sich Nussbaum zu einfach, wenn sie davon ausgeht, dass die Menschen eigenständig nach einem erfüllten Leben streben sobald entsprechende Fähigkeiten ausgebildet sind.
Nach der aristotelischen Auffassung ist es von Bedeutung, den individuellen Kontext der Bürger zu betrachten. Das beschreibt er damit, dass er sagt, dass der Staat die Aufgabe hat, in die Tiefe zu gehen. Meiner Meinung nach macht das Nussbaum in ihrer Auffassung nicht. Nussbaum würde argumentieren, dass es genügt, zu sichern dass die Klienten die aufgeführten Fähigkeiten (die ich für fragwürdig halte) erwerben und diese dann selbständig nach einem (ihren Wünschen) erfüllten Leben streben können.
Ich schließe mich der Auffassung Aristoteles an und bin der Meinung, dass es wichtig ist den Kontext wahrzunehmen. Die Klienten sollten mit ihren Bedürfnissen im Mittelpunkt des alltäglichen professionellen Handelns stehen. Deshalb müssen die individuellen Wünsche der Klienten berücksichtigt werden. Demnach dürfen Sozialarbeiter ihre Klienten nach ihren Wünschen fragen. Unter Berücksichtigung der Wünsche der Klienten halte ich es jedoch für unablässig immer den Kontext (Umstände) wahrzunehmen. Klienten sind sich über mögli- che Alternativen für ein anderes (besseres) Leben oft nicht bewusst. In manchen Fällen kön- nen Klienten ihre Wünsche aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht ausdrücken. Es gibt auch Klienten, die davon überzeugt sind, dass die Dinge so, wie sie sind richtig sind. Die Bedürfnisse, Anforderungen und Umstände der Klienten sind sehr unterschiedlich. Der individuelle Wunsch ist deshalb ein sehr unzuverlässiger und dehnbarer Wegweiser für ein gutes menschliches Leben.
Deshalb sollte man darauf achten, was die Klienten tun, was sie sind und was sie wünschen können. Menschen mit einer geistigen Behinderung haben andere Bedürfnisse als Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Demenzerkranke Menschen haben andere Bedürfnisse als schwerstpflegebedürftige Menschen. Kinder und Jugendliche haben wiederum gänzlich andere Bedürfnisse und für Menschen mit Migrationshintergrund steht wieder Anderes an erster Stelle. Eine Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Bedürfnissen der Klienten ist hier gefordert.
Außerdem müssen Sozialarbeiter ihr Handeln nicht nur gegenüber den Klienten, sondern auch gegenüber dem Arbeitgeber bzw. dem Staat rechtfertigen. Gesetzliche und vertragliche Regelungen stellen die Rahmenbedingungen für sozialarbeiterisches Handeln. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen und Spannungsfeldern in der Praxis, ist es nicht immer ausreichend die Klienten nach ihren Wünschen zu befragen. Sozialarbeiter sollten einem eigenen Wertesystem folgen, die Gegebenheiten unter Berücksichtigung der Wünsche von Klienten wahrnehmen und danach ihr Handeln ausrichten. Ich halte es für unablässig immer den Kontext wahrzunehmen. Im Leben gibt es nicht nur „schwarz“ und „weiß“. Sämtliche, das Leben gestaltende Graustufen sollten berücksichtigt werden. Trotzdem sollten die Kli- enten mit ihren Bedürfnissen im Mittelpunkt des alltäglichen professionellen Handelns ste- hen. Die ständige Herausforderung ist es, das richtige Maß an notwendiger Distanz, Profes- sionalität und menschlicher Nähe zu finden. Bei all den Spannungsfeldern und Herausforde- rungen ist es wichtig, dass man sich über die eigenen Werte und Motivation immer wieder bewusst wird. Auch wenn es in der Praxis immer wieder herausfordernd ist und es manchmal bedeutet, Spannungsfelder auszuhalten.
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1 Martha Nussbaum: Der aristotelische Sozialdemokratismus. In: Martha Nussbaum: Gerechtigkeit oder Das gute Leben. Hg. V. Herlinde Pauer-Studer. Frankfurt am Main: Suhrkamp 1999, S. 24-85.
2 Zu einfacheren Lesbarkeit wird in dieser Ausarbeitung ausschließlich die männliche Form gewählt.