Diese Arbeit soll einen Überblick zu den nichttarifären Handelshemmnissen geben und aufzeigen inwieweit der europäische Binnenmarkt von ihnen betroffen ist. Darüber hinaus wird aufgezeigt wie die Rechtsprechung des EuGH zur Entwicklung der nichttarifären Handelshemmnisse (im folgenden NTH genannt) beigetragen hat. Abschließend erfolgen eine Einordnung in das europäische Rechtskonstrukt sowie ein Ausblick weiterer möglicher wirtschaftlicher Angleichungen über die Grenzen der EU hinaus.
Mit dem Ziel den europäischen Binnenmarkt weitgehend zu harmonisieren und wirtschaftlich anzugleichen wurden alle Zollkontingente und Abgaben für importierte Waren innerhalb der EU abgeschafft. Trotz des Abbaus von Zöllen innerhalb des EU-Binnenmarkts wurde der freie Warenverkehr weiterhin behindert. Zusammenfassen lassen sich diese Handelsbeschränkungen als NTH, welchen eine stetig größer werdende Bedeutung beigemessen wurde. Eines der Ziele der Europäischen Union war es stets, den Binnenmarkt zu harmonisieren und die wirtschaftspolitischen und rechtlichen Grundvoraussetzungen zwischen den Ländern der EU anzugleichen. Die Folgen einer solchen Angleichung zeigten sich in einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung des wirtschaftlichen Geschehens, dem nichtinflationären Wachstum sowie einem hohen Grad von Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten. Um die Solidarität innerhalb der EU zu stärken und die Mitgliedstaaten weiter aneinander zu führen, zeigten sich die NTH’s als mögliches Problem dieser Entwicklung.
Durch die konstante und zielgerichtete Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten über die vergangenen Jahrzehnte ergaben sich weitreichende Rechtsangleichungen und wirtschaftliche Harmonisierungen. Dazu hat u. a. das Cassis-de-Dijon-Urteil aus dem Jahr 1979 maßgeblich beigetragen. Neben dieser Entscheidung des EuGH wurden weiter Urteile gesprochen um der Entwicklung nichttarifärer Handelshemmnisse entgegen zu treten. Neben der Diskriminierung von Staaten und Marktteilnehmern in wirtschaftlicher Hinsicht, können nichttarifäre Handelshemmnisse ebenfalls als Sicherung der eigenen Wirtschaft dienen. Insbesondere im Hinblick auf den Schutz und der Sicherung des Allgemeinwohls der Bevölkerung. Demnach können NTH’s aus der Sicht des Verbraucherschutzes durchaus nützlich sein. Die vollkommene Abschaffung von NTH’s innerhalb der EU ist demzufolge bis heute nicht erfolgt.
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Internetverzeichnis
A. Einleitung
B. Handelshemmnisse
I. Begriffserklärung und Abgrenzung
II. Inhalt von nichttarifären Handelshemmnissen
1. Bewusste Handelsbeschränkungen
2. Unbewusste Handelsbeschränkungen
III. Grenzen nichttarifärer Handelshemmnisse
1. Internationale Grenzen
2. Grenzen im EU-Binnenmarkt
IV. Rechtliche Einordnung
C. Ausblick
D. Fazit
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht I
Inhaltsverzeichnis II
Abkürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis IV
Literaturverzeichnis V
Internetverzeichnis VII
A. Einleitung
B. Handelshemmnisse
I. Begriffserklärung und Abgrenzung
II. Inhalt von nichttarifären Handelshemmnissen
1. Bewusste Handelsbeschränkungen
2. Unbewusste Handelsbeschränkungen
a) Technische Handelshemmnisse
b) Technische Vorschriften
III. Grenzen nichttarifärer Handelshemmnisse
1. Internationale Grenzen
2. Grenzen im EU-Binnenmarkt
a) Die Dassonville-Entscheidung
b) Die Cassis-de-Dijon-Entscheidung
c) Die Keck-Entscheidung
IV. Rechtliche Einordnung
C. Ausblick
D. Fazit
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Nichttarifäre Handelshemmnisse 6
Literaturverzeichnis
Bergmann, Jan (Hrsg.), Handlexikon der Europäischen Union, 4. Aufl., Baden-Baden: Nomos (2012), (zit.: Bearbeiter. in: Handlexikon der Europäischen Union, Buchst. …).
Brigola, Alexander, „Die Metamorphose der Keck-Formel in der Rechtsprechung des EuGH“, EuZW, 2012, 248, (zit.: Brigola, EuZW, 2012, 248).
Czech-Winkelmann, Susanne/Kopsch, Anke (Hrsg.), Handbuch International Business. Strategie, Praxis, Fallbeispiele, Berlin: Erich Schmidt Verlag (2008), (zit.: Bearbeiter in: Czech-Winkelmann/Kopsch, Handbuch International Business, S. …).
Dauses, Manfred A, (Hrsg.), Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts, München: Verlag C. H. Beck (2014), (zit.: Bearbeiter in: Dauses, Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts, Buchst. …, Nr. …, Rn. …).
Eidenmüller, Horst (Hrsg.), Ausländische Kapitalgesellschaften im deutschen Recht, München: Verlag C.H. Beck (2004), (zit.: Bearbeiter in: Eidenmüller, Ausländische Kapitalgesellschaften im deutschen Recht, § …, Rn. …).
Fugazza, Marco, United Nations Conference on Trade and Development, Policy issues in international trade and commoditiers study series No. 57. The economics behind non-tariff measures: Theoretical insights and empirical evidence, Genf: United Nations (2013), (zit.: Fugazza, The economics behind non-tariff measures, S. …).
Grabitz, Eberhard/Hilf, Meinhard (Begründer), Nettesheim, Martin (Hrsg.), Das Recht der Europäischen Union, 53. Ergänzungslieferung, München: Verlag C.H. Beck (2014), (zit.: Bearbeiter in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Gesetz, Art. …, Rn. …).
Harte-Bavendamm, Henning/Henning-Bodewig, Frauke (Hrsg.), Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Mit Preisangabenverordnung, 3. Aufl., München: Verlag C.H. Beck (2013), (zit.: Bearbeiter in: Harte-Bavedann/Henning-Bodewig, UWG, Buchst. …, Rn. …).
Huck, Winfried/Martínez, Yuri Pérez (Hrsg.), Recht, Wirtschaft und Gesellschaft im 21. Jahrhundert/ Derecho, Economía y Sociedad en el Siglo XXI. II. Deutsch-Kubanisches Rechtssymposium, 2013, Universität Havanna/ II Simposio Germano-Cubano de Derecho, 2013, La Habana, Cuba, Hamburg: (2013), (zit.: Bearbeiter in: Huck/Marténez, Recht, Wirtschaft und Gesellschaft im 21. Jahrhundert, S. …).
Lukes, Rudolf (Gesamthrsg.), Schriften zum Wirtschafts-, Handels-, Industrierecht, Band 6: Überbetriebliche technische Normen als nichttarifäre Handelshemmnisse im Gemeinsamen Markt, hrsg. von Röhling, Eike, Köln: Carl Heymanns Verlag (1972), (zit.: Lukes/Röhling, Überbetriebliche technische Normen, S. …).
Mestmäcker, Ernst-Joachim/Schweitzer, Heike, Europäisches Wettbewerbsrecht 3. Aufl., München: C. H. Beck (2014), (zit.: Mestmäcker/Schweitzer, Europäisches Wettbewerbsrecht, § …, Rn. …).
O.V., World Trade Organization, World Trade Report 2012, Trade and public policies: A closer look at non-tariff measures in the 21st century, Genf: (2012), (zit.: WTO, World Trade Report 2012, S. …).
Tigges, Ulrich, Zur Aktualität nichttarifärer Handelshemmnisse im europäischen Binnenmarkt. Dargestellt an Beispielen mittelständischer Betriebe im deutsch/französischen Außenhandel, Baden-Baden: Nomos (1991), (zit.: Tigges, Aktualität nichttarifärer Handelshemmnisse im europäischen Binnenmarkt, S. …).
Witte, Peter (Hrsg.), Zollkodex. Mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, München: C. H. Beck (2013), (zit.: Bearbeiter in: Witte, Zollkodex, Art. ..., Rn. ...).
Internetverzeichnis
Europäische Kommission, Geschichte des EU-Binnenmarkts, <http://ec.europa.eu/internal_market/top_layer/historical_overview/index_de.htm>, (letzter Aufruf: 23.12.2014) (zit.: Europäische Kommission, Geschichte).
European Commission, The Transatlantic Trande and Investment Partnership (TTIP), TTIP explained, < http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/may/tradoc_152462.pdf >, (letzter Aufruf: 01.01.2015, 12:26 Uhr) (zit.: European Commission, TTIP explained).
A. Einleitung
Mit dem Ziel den europäischen Binnenmarkt weitgehend zu harmonisieren und wirtschaftlich anzugleichen wurden alle Zollkontingente und Abgaben für importierte Waren innerhalb der EU abgeschafft. Trotz des Abbaus von Zöllen innerhalb des EU-Binnenmarkts wurde der freie Warenverkehr weiterhin behindert.[1] Zusammenfassen lassen sich diese Handelsbeschränkungen als nichttarifäre Handelshemmnisse (im folgenden NTH genannt), welchen eine stetig größer werdende Bedeutung beigemessen wurde.[2] Eines der Ziele der Europäischen Union war es stets, den Binnenmarkt zu harmonisieren und die wirtschaftspolitischen und rechtlichen Grundvoraussetzungen zwischen den Ländern der EU anzugleichen. Die Folgen einer solchen Angleichung zeigten sich in einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung des wirtschaftlichen Geschehens, dem nichtinflationären Wachstum sowie einem hohen Grad von Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten. Um die Solidarität innerhalb der EU zu stärken und die Mitgliedstaaten weiter aneinander zu führen, zeigten sich die NTH’s als mögliches Problem dieser Entwicklung.[3]
Durch die konstante und zielgerichtete Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten über die vergangenen Jahrzehnte ergaben sich weitreichende Rechtsangleichungen und wirtschaftliche Harmonisierungen. Dazu hat u. a. das Cassis-de-Dijon-Urteil[4] aus dem Jahr 1979 maßgeblich beigetragen. Neben dieser Entscheidung des EuGH wurden weiter Urteile gesprochen um der Entwicklung nichttarifärer Handelshemmnisse entgegen zu treten. Neben der Diskriminierung von Staaten und Marktteilnehmern in wirtschaftlicher Hinsicht, können nichttarifäre Handelshemmnisse ebenfalls als Sicherung der eigenen Wirtschaft dienen. Insbesondere im Hinblick auf den Schutz und der Sicherung des Allgemeinwohls der Bevölkerung. Demnach können NTH’s aus der Sicht des Verbraucherschutzes durchaus nützlich sein. Die vollkommene Abschaffung von NTH’s innerhalb der EU ist demzufolge bis heute nicht erfolgt.
Diese Arbeit soll einen Überblick zu den nichttarifären Handelshemmnissen geben und aufzeigen inwieweit der europäische Binnenmarkt von ihnen betroffen ist. Darüber hinaus wird aufgezeigt wie die Rechtsprechung des EuGH zur Entwicklung der NTH’s beigetragen hat. Abschließend erfolgen eine Einordnung in das europäische Rechtskonstrukt sowie ein Ausblick weiterer möglicher wirtschaftlicher Angleichungen über die Grenzen der EU hinaus.
B. Handelshemmnisse
I. Begriffserklärung und Abgrenzung
In der Handelspolitik wird zwischen zwei wesentlichen handelspolitischen Instrumenten unterschieden. Diese handelspolitischen Instrumente sind die tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse. Deren Maßnahmen wirken sich mittelbar oder unmittelbar auf den Handel aus und beschränken diesen allgemein oder im Besonderen die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen.[5] Unter den tarifären Handelshemmnissen fallen sämtliche Arten von Zöllen und zollähnlichen Modellen. Des Weiteren können NTH‘s vorliegen. Unter dem Begriff der NTH werden jegliche handelspolitischen Instrumente verstanden, die eine ähnliche Wirkung von Zöllen und anderen tarifären Handelshemmnissen haben, jedoch keine sind.[6] Demnach gibt es bei der Ausgestaltung von NTH‘s einen kreativen Spielraum der Handelspolitiker, der zu einer Vielzahl unterschiedlicher Formen führt.[7] Weltweit sollen demzufolge hunderte von unterschiedlichen Formen von NTH‘s existieren.[8]
Solche Handelshemmnisse sind Maßnahmen, die den Waren- und Dienstleistungsaustausch zwischen Ländern beeinträchtigen sowie protektionistische Grundzüge in sich vereinigen.[9] Die Anwendung von Handelshemmnissen kann zum einen bewusst erfolgen, um protektionistische Ziele durchzusetzen wie bspw. den Schutz von heimischen Arbeitsplätzen. Auf der anderen Seite können sich Maßnahmen, deren grundsätzlicher Charakter nicht auf handelspolitische Motive zurückgeht, dahingehend auswirken. Dazu sind z. B. nationale Sicherheitsbestimmungen oder Qualitätsstandards von Waren zu nennen.[10]
Aus der ökonomischen Betrachtung her werden Handelshemmnisse als generell negative Einflüsse betrachtet. Sie beeinflussen die optimale Verteilung von Ressourcen sowie die Entscheidungen der Marktteilnehmer nachteilig. Handelshemmnisse können sowohl zur Diskriminierung anderer Staaten oder zum Schutz der eigenen Wirtschaft vor Wettbewerb eingesetzt werden. Ebenfalls dienen Handelshemmnisse für legitime nationale Maßnahmen um die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu schützen und nachhaltig zu bewahren. Somit liegt es in dem Aufgabenbereich der einzelnen Staaten und der Staatenverbunde wie der EU, einen Maßstab für solche Handelshemmnisse zu entwickeln. Dadurch soll eine gerechte Beurteilung erfolgen, sodass zwischen verhältnismäßigen und unverhältnismäßigen Handelshemmnissen unterschieden werden kann.[11]
II. Inhalt von nichttarifären Handelshemmnissen
Im Gegensatz zu den tarifären Handelshemmnissen wie z.B. Zölle sind die NTH’s aufgrund ihrer unterschiedlichen Strukturen sowie ihrer flexiblen Anwendungsformen teilweise schwer zu bestimmen. Ebenfalls ist der handelspolitische Zusammenhang oder die diesbezüglichen Motive aufwendiger festzustellen als bei den tarifären Handelshemmnissen. Bei den zu identifizierenden Motiven zum Erlass nichttarifärer Handelshemmnisse sind insbesondere der Klimawandel, die Gesundheit, die Finanzkrise und die Nahrungsmittelsicherheit zu nennen.[12] Im Verlauf der letzten Jahre wurde, unter anderem von der Welthandelsorganisation (WTO), ein wesentlicher Anstieg von NTH’s festgestellt.[13]
Die nichttarifären Handelshemmnisse lassen sich weitestgehend in zwei größere Gruppen unterteilen. Einerseits gibt es Maßnahmen deren Ziel darin besteht Handelsbeschränkungen bewusst aufzustellen. Auf der anderen Seite können NTH’s vorliegen, deren handelsbeschränkende Wirkungen lediglich als eine Begleiterscheinung der Regelungsziele auftreten.[14]
1. Bewusste Handelsbeschränkungen
Solche Maßnahmen, die bewusst auf Handelsbeschränkungen ausgerichtet sind, knüpfen vorwiegend an das Ziel oder die Herkunft einer Ware an. So zeigen sich solche NTH’s in Form von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen, Lizensierungen, Bevorzugung bei steuerrechtlichen Fragestellungen und der finanziellen Förderung von inländischen Unternehmen.[15]
Die absichtliche und vorsätzliche Behinderung des Handels zwischen Staaten steht unter Verbot. Der fortschreitende Abbau der weltweiten Zölle soll zu einem engeren, transparenteren und wirtschaftlicheren Handeln zwischen den Staaten führen. Insbesondere die Europäische Union, in der die Zölle zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gänzlich abgeschafft wurden, ist darauf bedacht NTH’s zu vermeiden. Sollten den abgeschafften Zöllen lediglich neue Handelsbeschränkungen in Form von NTH’s folgen würde der Grundgedanke vollends verfehlt werden.
2. Unbewusste Handelsbeschränkungen
Neben den NTH’s mit dem Hintergrund der absichtlichen Handelsbeschränkungen gibt es zusätzlich NTH’s deren handelsbeschränkende Auswirkungen in Form von Begleiterscheinungen auftreten. Solche nichttarifären Handelshemmnisse sind bspw. Struktur- und Regionalförderungen, Kennzeichnungspflichten, nationale Unterschiede bei Maß- und Gewichtseinheiten oder staatlicher Monopole.[16]
Aufgrund der stetigen Internationalisierung und Globalisierung hat der Handel zwischen den Ländern immer weiter zugenommen. Heutzutage sind die Handelsbeziehungen eines Landes nicht mehr auf wenige Partnerländer begrenzt. Durch ausgereifte Vertriebs- und Logistiksysteme kann jedes Land mit einem beliebigen Partnerland Handel betreiben. Aufgrund der jeweiligen nationalen Rechtsgrundlagen oder die unterschiedlichen Vorschriften, bezgl. Technischen Standards oder Mindestsicherheitsbestimmungen von Waren, kann es zu Komplikationen kommen.
Zum Beispiel hat ein deutscher Staatsbürger Interesse daran ein, nur in Amerika hergestelltes, Auto zu erwerben. Ein im Inland verhältnismäßig einfacher Handel kann hierbei zu einem teilweise komplizierten Verfahren werden. So bedarf es unterschiedlicher Mehraufwendungen wie die Umrüstung des Fahrzeuges hinsichtlich deutscher Umweltstandards um den Schadstoffausstoß zu begrenzen. Oder die Anpassung des Fahrzeuges bezüglich bestimmter TÜV-Vorschriften um eine entsprechende Straßenzulassung zu erhalten.
a) Technische Handelshemmnisse
Den Technischen Handelshemmnissen kommt in der Praxis eine besondere Bedeutung zu. Technische Handelshemmnisse liegen vor, wenn der grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsverkehr aufgrund von nationalen ausgestalteten technischen Vorschriften beeinträchtigt wird.[17] Solche technischen Vorschriften werden von den jeweiligen nationalen Regierungen dahingehend beschlossen, dass der Schutz der Umwelt sowie die Sicherheit und Gesundheit von Personen gewährleistet wird.[18] Darüber hinaus werden länderspezifische Anforderungen an Vermarktung, Verwendung oder Produktion von Waren gestellt.[19] Jedes Land hat aufgrund ihrer rechtlichen Grundlagen, politischen Ausrichtungen und wirtschaftlichen Präferenzen spezielle technische Vorschriften. Bei grenzüberschreitendem Handel kann es aufgrund der unterschiedlichen nationalen technischen Vorschriften zu Beeinträchtigungen kommen.[20] Mit einzubeziehen sind sämtliche Verwaltungsmaßnahmen wie Kontrollen und Zulassungen, welche die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen.[21]
Die praktische Relevanz von Technischen Maßnahmen im internationalen Handel zeigt sich in der folgenden Abbildung 1. Die Grafik gibt die Häufigkeit von unterschiedlichen handelshemmenden Maßnahmen an. Dabei wird das Entwicklungsverhältnis aufgezeigt aus dem Jahre 1999 zum Jahr 2010. Die statistischen Erhebungen basieren auf den Daten der United Nations conference on trade an development (UNCTAD). Entsprechend der Motive der WTO ist die Welthandels- und Entwicklungskonferenz, darauf bedacht den Handel zwischen Staaten zu liberalisieren und nichttarifäre Handelshemmnisse abzubauen und zu vermeiden.
Die Y-Achse gibt die prozentuale Häufigkeit der unterschiedlichen Maßnahmen an und auf der X-Achse sind die unterschiedlichen ausgewählten Maßnahmen aufgeführt. Es ist deutlich festzustellen, dass die technischen Maßnahmen mit Abstand den Großteil der ermittelten nichttarifären Handelshemmnisse ausmachen. Mit einem Anstieg von ca. 37 % im Jahr 1999 auf über 50% in 2010 ist ebenfalls bei den technischen Maßnahmen der stärkste Anstieg zu verzeichnen. Die zweitgrößte Kategorie besteht aus den mengenmäßigen Kontrollen und Beschränkungen. Diese sind im Vergleich zu 1999 vom ca. 18 % auf ca. 8% im Jahr 2010 gesunken. Des Weiteren sind Preiskontrollen als kleinste Position verzeichnet, welche einen leichten Anstieg im Laufe der Zeit von 1% auf ca. 3% aufweist.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Nichttarifäre Handelshemmnisse
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Fugazza, The economics behind non-tariff measures, S. 1.
b) Technische Vorschriften
Die Technischen Vorschriften gliedern sich im Wesentlichen in zwei große Teilbereiche. Zum einen gibt es die gesundheitlichen und pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften. Diese richten sich an den Schutz von Menschen, Tieren oder Pflanzen. Zum anderen gibt es die technischen Standards. Die Ausrichtung der technischen Standards zielt auf die Herstellung, Entwicklung, den Handel und der Vermarktung von Waren und Dienstleistungen ab und dient dem Zweck der Orientierung und Vereinheitlichung für Verbraucher, Handel und Industrie.[22]
Es kann hierbei zu handelsbeschränkenden Situationen kommen, wenn die jeweiligen nationalen technischen Standards unterschiedlich sind. Zur Anpassung der Produkte oder Dienstleistungen an die entsprechenden technischen Vorschriften des Handelspartners ist ein Mehraufwand notwendig und damit verbundene höhere Kosten. Es ist notwendig die konkreten Unterschiede festzustellen, entsprechende Anpassungsverfahren zu bestimmen oder mögliche Verfahren zur Anerkennung einzuleiten.[23] Dadurch kann den Herstellern, Im- oder Exporteuren ein höherer Aufwand als inländischen Produzenten entstehen wodurch er dahingehend benachteiligt wird. Sollte keine Anpassungs- oder Anerkennungsmöglichkeit ordnungsgemäß vorliegen, sind die Waren und Dienstleistungen auf dem entsprechenden Markt nicht verkehrsfähig.[24]
III. Grenzen nichttarifärer Handelshemmnisse
Sowohl internationale Organisationen wie auch Europainterne Organisationen werten die Zunahme von nichttarifären Handelshemmnissen überwiegend negativ. So gibt es im Allgemeinen umfassende Verbote bezüglich NTH’s. Die WTO sowie die EU haben grundlegende rechtliche Bestimmungen zu NTH’s und deren Anwendung erlassen.
1. Internationale Grenzen
Auf der internationalen Ebene ist die WTO die zentrale Organisation in Bezug auf den Welthandel und dessen Beobachtung. Die WTO basiert hauptsächlich auf den großen Handelspolitischen Abkommen GATT[25], GATS[26] und TRIPS[27] sowie einigen kleineren Nebenabkommen. So stellt die Welthandelsorganisation kein Freihandelssystem dar, sondern vielmehr eine Völkerrechtsordnung zur Liberalisierung der weltweiten Märkte.[28] Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) gibt mit dem Art. XI GATT 1994 ein grundsätzliches Verbot für die mengenmäßige Beschränkung von Waren und Dienstleistungen an. Darüber hinaus untersagt das GATT jegliche unilateralen Handelsmaßnahmen gem. Art. VI, XIX GATT 1994. Neben den konkreten Verboten für mengenmäßigen Beschränkungen lässt das Abkommen jedoch auch einige Ausnahmen dieser Grundsätze gem. Art. XX, XXI GATT 1994 zu. Grundlegend werden die Regelungen der WTO bezüglich der nichttarifären Handelshemmnisse durch das Diskriminierungsverbot bzw. des Gleichheitsgrundsatzes geprägt.[29]
[...]
[1] Lukes/Röhling, Überbetriebliche technische Normen, S. 1.
[2] Tigges, Aktualität nichttarifärer Handelshemmnisse im europäischen Binnenmarkt, S. 57; Schorkopf. in: Handlexikon der Europäischen Union, Buchst. N.
[3] Europäische Kommission, Geschichte.
[4] EuGH-Urteil v. 20.02.1979, Rs. 120/78.
[5] Schorkopf. in: Handlexikon der Europäischen Union, Buchst. N.
[6] Tigges, Aktualität nichttarifärer Handelshemmnisse im europäischen Binnenmarkt, S. 26.
[7] Huck in: Huck/Marténez, Recht, Wirtschaft und Gesellschaft im 21. Jahrhundert, S. 90.
[8] Lenel in: Czech-Winkelmann/Kopsch, Handbuch International Business, S.62.
[9] Tigges, Aktualität nichttarifärer Handelshemmnisse im europäischen Binnenmarkt, S. 20.
[10] Tigges, Aktualität nichttarifärer Handelshemmnisse im europäischen Binnenmarkt, S. 39.
[11] Schorkopf. in: Handlexikon der Europäischen Union, Buchst. N; Huck in: Huck/Marténez, Recht, Wirtschaft und Gesellschaft im 21. Jahrhundert, S. 99 f.
[12] WTO, World Trade Report 2012, S. 5.
[13] Huck in: Huck/Marténez, Recht, Wirtschaft und Gesellschaft im 21. Jahrhundert, S. 90.
[14] Schorkopf. in: Handlexikon der Europäischen Union, Buchst. N.
[15] Schorkopf. in: Handlexikon der Europäischen Union, Buchst. N.
[16] Schorkopf. in: Handlexikon der Europäischen Union, Buchst. N.
[17] Lukes/Röhling, Überbetriebliche technische Normen, S. 1.
[18] Tigges, Aktualität nichttarifärer Handelshemmnisse im europäischen Binnenmarkt, S. 48.
[19] Röhling, Überbetriebliche technische Normen, S. 1; Huck in: Huck/Marténez, Recht, Wirtschaft und Gesellschaft im 21. Jahrhundert, S. 98.
[20] Tigges, Aktualität nichttarifärer Handelshemmnisse im europäischen Binnenmarkt, S. 51.
[21] Röhling, Überbetriebliche technische Normen, S. 1.
[22] Fugazza, The economics behind non-tariff measures, S. 1; Schorkopf. in: Handlexikon der Europäischen Union, Buchst. N.
[23] Schorkopf. in: Handlexikon der Europäischen Union, Buchst. N.
[24] Schorkopf. in: Handlexikon der Europäischen Union, Buchst. N.
[25] Das General Agreement on Tariffs and Trade 1994 ist ein fortlaufendes völkerrechtliches Vertragssystem. Darin wurde der Abbau von Zöllen, Abgaben und anderen Handelshemmnissen im internationalen Handel festgelegt.
[26] General Agreement on Trade in Services (Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen).
[27] Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights (Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums).
[28] Huck in: Huck/Marténez, Recht, Wirtschaft und Gesellschaft im 21. Jahrhundert, S. 94.
[29] Huck in: Huck/Marténez, Recht, Wirtschaft und Gesellschaft im 21. Jahrhundert, S. 90.