Ziel dieser Arbeit ist die Erstellung eines Konzepts zur Qualitätssicherung zum stationären Altenpflegebereichim Rahmen der Fachweiterbildung zum Qualitätsbeauftragten in Alten- und Krankenpflegeeinrichtungen.
Was versteht man eigentlich unter Qualität?
Es gibt keine einheitliche Definition von Qualität. An die Qualität eines Produktes oder einer Dienstleistung werden immer bestimmte Erwartungen geknüpft. Werden die Erwartungen an das Produkt erfüllt, sprechen wir von Qualität oder guter Qualität. Besonders schwierig wird die Definition von Qualität, wenn der Dienstleistungsgedanke mit ins Spiel kommt, wie es bei der Pflege der Fall ist.
Schauen wir also darauf, was Pflegequalität ist oder sein könnte. „Nach Avedis Donabedian 1968, versteht man unter Pflegequalität den Grad der Übereinstimmung zwischen der tatsächlich geleisteten Pflege und den dafür festgelegten Kriterien in der Pflege, den Pflegestandards.“ Um beurteilen zu können, ob die erbrachte Pflege, qualitativ gut oder schlecht ist, benötigt man Kriterien, an denen man die Pflege messbar verdeutlichen kann. Dazu wird ein Vergleich zwischen dem IST-Zustand (geleistete Pflege) und dem SOLL-Zustand (angestrebte Pflege) durchgeführt. Besteht in dieser Messung eine große Übereinstimmung (in Bezug auf die Definition von Donabedian), zwischen tatsächlicher geleisteter Pflege unter Einbeziehung der Pflegestandards, sprechen wir von hoher Qualität. Gibt es eine große Diskrepanz, sprechen wir von schlechter Qualität der Pflege als Dienstleistung und ein Qualitätsmangel liegt vor. Daher ist das Ziel aller Massnahmen im Qualitätsmanagement, die Diskrepanz zwischen tatsächlicher Pflege und den Pflegestandards zu verringern. In unserer Einrichtung sind daher seit mehreren Jahren, immer wieder Standards und Verfahrensanleitungen erstellt und evaluiert wurden, die uns im pflegerischen Alltag leiten sollen und in unseren Massnahmenplänen verankert sind. Die Maßnahmenplanung unter Berücksichtigung der Standards in der Tagesstruktur hat einen Anordnungscharakter, die für alle verbindlich gilt.
Inhaltsverzeichnis Seite
1. Einleitung und Zielsetzung der Thematik
2. Qualitätsdimensionen
3. Voraussetzungen und Maßnahmen für Qualitätssicherung
4. Qualitätsbeauftragte
5. Qualitätshandbuch und Pflegestandards
6. Protokolle der Pflegedokumentation zur Qualitätssicherung
7. Ein Blickwinkel
Abbildungsverzeichnis
Quellenangaben
1. Einleitung und Zielsetzung der Thematik
Was versteht man eigentlich unter Qualität?
Es gibt keine einheitliche Definition von Qualität. An die Qualität eines Produktes oder einer Dienstleistung werden immer bestimmte Erwartungen geknüpft. Werden die Erwartungen an das Produkt erfüllt, sprechen wir von Qualität oder guter Qualität. Besonders schwierig wird die Definition von Qualität, wenn der Dienstleistungsgedanke mit ins Spiel kommt, wie es bei der Pflege der Fall ist.
Schauen wir also darauf, was Pflegequalität ist oder sein könnte. „Nach Avedis Donabedian 1968, versteht man unter Pflegequalität den Grad der Übereinstimmung zwischen der tatsächlich geleisteten Pflege und den dafür festgelegten Kriterien in der Pflege, den Pflegestandards.“1 Um beurteilen zu können, ob die erbrachte Pflege, qualitativ gut oder schlecht ist, benötigt man Kriterien, an denen man die Pflege messbar verdeutlichen kann. Dazu wird ein Vergleich zwischen dem IST-Zustand (geleistete Pflege) und dem SOLL-Zustand (angestrebte Pflege) durchgeführt. Besteht in dieser Messung eine große Übereinstimmung (in Bezug auf die Definition von Donabedian), zwischen tatsächlicher geleisteter Pflege unter Einbeziehung der Pflegestandards, sprechen wir von hoher Qualität. Gibt es eine große Diskrepanz, sprechen wir von schlechter Qualität der Pflege als Dienstleistung und ein Qualitätsmangel liegt vor. Daher ist das Ziel aller Massnahmen im Qualitätsmanagement, die Diskrepanz zwischen tatsächlicher Pflege und den Pflegestandards zu verringern. In unserer Einrichtung sind daher seit mehreren Jahren, immer wieder Standards und Verfahrensanleitungen erstellt und evaluiert wurden, die uns im pflegerischen Alltag leiten sollen und in unseren Massnahmenplänen verankert sind. Die Maßnahmenplanung unter Berücksichtigung der Standards in der Tagesstruktur hat einen Anordnungscharakter, die für alle verbindlich gilt.
2. Qualitätsdimensionen
Unsere Pflegequalität wird in drei Qualitätsdimensionen, der Strukturqualität, der Prozessqualität und der Ergebnisqualität unterteilt und intern durch Audits, Pflegevisiten, Fallbesprechungen sowie extern durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und der Prüfstelle nach dem Landes Wohnformen und Teilhabegesetz (Heimaufsicht) geprüft. Wir möchten dem Bewohner eine Optimale Pflege bieten, das heißt ihn, in alle Verrichtungen mit einbeziehen und seiner Selbstbestimmung (Autonomie) den höchsten Stellenwert zu geben.
Mit der Strukturqualität sind die Rahmenbedingungen der pflegerischen Arbeit gemeint, dazu zählen der Personalschlüssel, vorhandene Materialien und Hilfsmittel, bauliche Eigen- und Gegebenheiten der Einrichtung, aber auch das Angebot an Fort- und Weiterbildung.
Bei der Prozessqualität handelt es sich um die Qualität der durchgeführten Arbeitsprozesse. Dazu gehören in der pflegerischen Dienstleistung, die Versorgungsabläufe bei der Körperpflege oder auch die aktivierenden Massnahmen bei der Mobilisation. Sie bezieht sich also auf die Art und den Umfang der pflegerischen Leistung und wird beeinflusst durch das Leitbild, durch die Standards und Verfahrensanleitungen sowie den Pflegemethoden und Pflegetechniken.
Durch die Ergebnisqualität lässt sich messen, ob die zuvor geplanten Ziele verwirklicht wurden, dazu gehört ob die Massnahmen Erfolg hatten. Zum Beispiel das ein verbessertes Hautbild ohne Rötungen erzielt wurde oder dass die Sturzrate gesunken ist. In der Ergebnisqualität zeigt sich die Wirkung der Pflege, durch Wohlbefinden und Zufriedenheit des Bewohners. Ergebnisqualität steht immer im Zusammenhang mit Struktur- und Prozessqualität und kann durch gezielte Beobachtung erfasst werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1 Qualitätsdimensionen als Prozess (Eigene Darstellung)
3. Voraussetzungen und Maßnahmen für Qualitätssicherung
Um Massnahmen zur Qualitätssicherung oder Qualitätsverbesserung einleiten zu können, muss das Pflegepersonal Voraussetzungen erfüllen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2 Pyramide zur Qualitätssicherung (Eigene Erstellung)
Ein Qualitätsbewusstsein und Qualitätsverständnis muss bei allen Mitarbeitern und am Pflegeprozess Beteiligten entwickelt, gefördert und erhalten werden.
Beim Probestudium an der Hochschule Osnabrück 2016 definierte die Professorin Dr. Doris Schiemann die „Qualitätssicherung als Vorgang des Beschreibens von Zielen in Form von Pflegestandards und Kriterien, das Messen des tatsächlichen Pflegeniveaus und falls erforderlich, dass Festlegen und Evaluieren von Maßnahmen zur Modifizierung der Pflegepraxis.“2
Bei der Qualitätssicherung und den damit verbundenen Maßnahmen bedienen wir uns des PDCA Zyklus um Probleme oder Phänomene prozesshaft darzustellen. Der PDCA Zyklus von William Edwards Deming 1939 beschreibt einen vierphasigen Prozess (PLAN – DO – CHECK – ACT) zur Planung von Tätigkeiten, der systematischen Durchführung von Massnahmen die der Planung entsprechen, deren Überprüfung auf Wirksamkeit und das verbessern und oder erneute Handeln einer Tätigkeit oder eines Prozesses.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3 PDCA Zyklus (Eigene Erstellung)
4. Qualitätsbeauftragte
Die Qualitätsverbesserung und Qualitätssicherung ergeben sich für Einrichtungen und Pflegende ebenfalls aus rechtlichen Grundlagen nach dem SGB XI, dem SGB V dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) und der DIN EN ISO 9001.
In Einrichtungen der Altenhilfe ist es ausdrücklich gefordert, einen Qualitätsbeauftragten zu benennen. In unserer Einrichtung handelt es sich dabei um eine Stabstelle, die im Organigramm der Einrichtungsleitung angesiedelt ist. In allen Qualitätsfragen hat sie bei uns Weisungsbefugnis gegenüber den untergeordneten Mitarbeiter im Unternehmen und eine beratende Befugnis gegenüber der Einrichtungsleitung. Unsere Qualitätsbeauftragte führt auch interne Audits in den Einrichtungen durch und hat eine beratende Aufgabe für die Mitarbeiter in Qualitätsfragen. Die Qualitätsbeauftragte hat viele wichtige Aufgaben, so ist sie für folgende Aufgabenbereiche bestellt:
[...]
1 Ausführung Avedis Donabedian (Schulunterlagen Fachschule für Altenpflege 2011 Fr. Dr. Sabine Michel, Koblenz)
2 Qualität in der Pflege (Vorlesung Qualitätssicherung Frau Prof. Dr. Doris Schiemann) Hochschule Osnabrück 2016