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Recht junger Menschen auf Beteiligung. Art. 12 KRK und seine Umsetzung in Deutschland und in der Jugendhilfe

©2016 Hausarbeit 16 Seiten

Zusammenfassung

In dieser Arbeit geht es um das Recht des Kindes auf Beteiligung, dem 12. Artikel der UN-Kinderrechtskonvention und dessen Umsetzung in Deutschland. Einleitend werde ich darauf eingehen was die UN-Menschenrechtskonvention ist und was diese für Auswirkungen hatte. Um auf das Thema dieser Arbeit überzuleiten, werden ich ebenfalls auf die Entstehung und Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention eingehen und dann auf das Thema des 12. Artikels überleiten.

Nach der Auseinandersetzung mit dem Recht des Kindes auf Beteiligung werde ich auf die generelle Umsetzung dieses Artikels der Kinderrechtekonvention eingehen und im zweiten Schritt auf die Spezifische Umsetzung in der Jugendhilfe.

Als Fall möchte ich die Auswirkungen des UN-Kinderrechtsausschuss und die Reaktion des Ausschusses auf den dritten und vierten Staatenbericht Deutschlands eingehen. Schließen möchte ich mit einem kurzen Fazit.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die UN-Menschenrechtskonvention
2.1 Die UN und die Entstehung der Charta der UN
2.2. Was ist die Menschenrechtskonvention?

3. UN Kinderechtskonvention

4. Artikel 12 Kinderrechtskonvention

5. Die Umsetzung des Artikel 12 KRK in Deutschland
5.1 Generelle Umsetzung
5.2. Spezifische Umsetzung in der Jugendhilfe

6. Die Auswirkungen der Abschließenden Bemerkungen des VN-Ausschusses für die Rechte des Kindes zum dritten und vierten Staatsbericht Deutschland

7. Fazit

Literaturverzeichnis

Rechtsquellenverzeichnis

1 . Einleitung

In dieser Arbeit geht es um das Recht des Kindes auf Beteiligung, dem 12. Artikel der UN- Kinderrechtskonvention und dessen Umsetzung in Deutschland. Einleitend werde ich darauf eingehen was die UN-Menschenrechtekonvention ist und was diese für Auswirkungen hatte. Um auf das Thema dieser Arbeit überzuleiten, werden ich ebenfalls auf die Entstehung und Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention eingehen und dann auf das Thema des 12. Artikels überleiten.

Nach der Auseinandersetzung mit dem Recht des Kindes auf Beteiligung werde ich auf die generelle Umsetzung dieses Artikels der Kinderrechtekonvention eingehen und im zweiten Schritt auf die Spezifische Umsetzung in der Jugendhilfe.

Als Fall möchte ich die Auswirkungen des UN-Kinderrechtsausschuss und die Reaktion des Ausschusses auf den dritten und vierten Staatenbericht Deutschlands eingehen. Schließen möchte ich mit einem kurzen Fazit.

2 . Die UN-Menschenrechtekonvention

2 .1 Die UN und die Entstehung der Charta der UN

Die UN (United Nations) oder Vereinten Nationen, ist eine Internationale Regierungsorganisa- tion. Der UN gehören fast alle Staaten der Welt an, daher kann sie sich das Recht herausneh- men, für alle Menschen der Welt zu sprechen.1 So beginnt auch die Präambel der UN „we, the people“.

Die UN „ist die einzige internationale Regierungsorganisation des offenen Multilateralismus im internationalen System, denn sie ist weder an zeitliche noch sachliche Grenzen gebunden.“2 Ins Leben gerufen wurde die UN, um für Frieden in der Welt, für Entwicklung, Solidarität miteinander und füreinander, sowie für die Emanzipation der Menschheit zu sorgen und für einen Beitrag zur Verständigung der Länder untereinander zu sorgen. Gleichzeitig soll sie dafür sorgen, dass sich die Staaten näher kommen können und Probleme gemeinsam lösen.3

Die UN wurde auf der Grundlage des Völkerbundes und der Idee, diesen weiter zu entwickeln gegründet. Als Vordenker und Initiator gilt Franklin Roosevelt, der damalige US-Präsident. Der bereits während des Zweiten Weltkrieges eine erneute Organisation zur Sicherung des Welt- friedens initiieren. Roosevelt erarbeitete und einigte sich mit Churchill auf die sogenannte At- lantic-Charta.4

Nach Konferenzen mit weiteren Ländern kam es nach und nach zu einer Erweiterung und Ver- größerung der Organisation. Schließlich kam es zu der Gründung der UN am 26. Juni 1945 und zur Unterzeichnung der Charta der UN durch die 51 Gründungsstaaten am 24. Oktober 1945.5

Heute hat die UN 193 Mitgliedsstaaten und zwei Staaten haben einen Beobachtungsstatus, die, bis auf das Stimmrecht, alle Rechte eines Mitgliedsstaates haben.6

2 .2 Was ist die Menschenrechtskonvention

„Anknüpfend an die Botschaften von Reden Woodrow Wilsons während des Ersten Weltkrie- ges, verkündete der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt (1882-1945) in seiner Kon- gressrede am 6. Januar 1941 vier Freiheiten, die nach dem Sturz der Diktatur als Basis der neuen Weltordnung dienen sollten. Zwei dieser Normen stammten aus der Tradition der klassischen Menschenrechte: Meinungsfreiheit (freedom of speech and expression) und Religionsfreiheit (freedom of so nto worship God in his way).“7

Wie oben bereits benannt kann gesagt werden, dass Roosevelt und damit die USA, die erneuten Initiatoren für die Gründung der UN und damit der Menschenrechtskonvention ist.

Die Menschenrechtskonvention enthält Rechte, die jeder Mensch hat, einfach, weil er ein Mensch ist. Diese Rechte sind unveräußerlich, das heißt, es sind Rechte, die einem Menschen von keiner anderen Person genommen werden können. Diese „Definition“ der Menschenrechte ist in den Artikeln 1 und 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben.

Die Konvention der Menschenrechte beziehungsweise Allgemeine Erklärung der Menschen- rechte enthält 30 Artikel, die von der Generalversammlung in der 183. Plenarsitzung am 10. Dezember 1948 verabschiedet wurden.

In Deutschland ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auch in das Grundgesetz, welches am 24. Mai 1949 in Kraft getreten ist und zuletzt im Dezember 2014 geändert wurde, in die Grundrechte aufgenommen worden. So heißt es in Artikel 1. Abs. 2 GG:

(2) “Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

Sie sind gekennzeichnet durch die Formulierung „Jeder…“ und „Alle Menschen…“

3 . UN-Kinderrechtskonvention

Der erste Vorschlag, eine Erklärung der Kinderrechte durch die Vereinten Nationen abzuge- ben, wurde 1946 von der International Union for Child Welfare, einer Nachfolgeorganisation von Save the Children, die von Eglantyne Jebb gegründet wurde, abgeben. Die International Union for Child Welfare machte den Vorschlag, die Genfer Erklärung von 1924 durch die UN aufnehmen zu lassen.8 Diese hatte mit der Auflösung des Völkerbundes ihre Gültigkeit verlo- ren.

1948 führt das UN Sekretariat eine Befragung der Regierungen durch, ob diese die Genfer Er- klärung annehmen würden, ob diese ergänzt werden solle oder ob eine neue Charta erarbeitet werden sollte. In der Zwischenzeit waren weitere „Instrumente mit internationaler Reichweite zustande gekommen, die vernünftigerweise ihrerseits zu berücksichtigen waren, wie die „Children’s Charter fort he Post-War-World“, 1942 verabschiedet auf der Inter-allied Con- ference of Educational Experts oder die „Childrens Charter“ der Internationalen Arbeitsorga- nisation (ILO) von 1945 oder die „Declaration of the Child’s Rights“ die auf dem Neunten Pan-Amerikanischen Kinderkongress von 1948 verabschiedet und insbesondere als Basis ei- ner neuen Konzeption von Wohlfahrtspolitik für das Kind bewertet wurde.“9

Demnach gab es bereits einige weitere Vorschläge zur Stärkung der Rechte der Kinder. Ein weiteres Zeichen dafür, dass die Kindheit als Entwicklungsphase an Bedeutung gewonnen hat und Kinder nicht mehr als kleine Erwachsene gelten, wie zu Zeiten der Industrialisierung.

Dennoch sollte es bis 1959 dauern, bis dem UN Wirtschafts- und Sozialrat zwei Deklarations- entwürfe vorlagen und erneut kontrovers diskutiert werden sollte, bis die Dritte Kommission der UN Generalversammlung, mit den Kinderechten betraut wurde.10

Diese Deklaration ist weitergefasst als die damalige des Völkerbundes.11 Diese Deklaration richtet sich in der Sprache „direkt an Eltern, Männer und Frauen als Einzelperson sowie Wohlfahrtsverbände, Kommunalbehörden und (an letzter Stelle, sic!) [sic!]12 nationale Regie- rungen.“13 In dieser Deklaration beginnen die Artikel mit „Das Kind…“ in der Konvention beginnen die Artikel mit den Worten: „Die Vertragsstaaten…“.14

Im weiteren Verlauf der Geschichte wird das Jahr 1979 als Internationales Jahr des Kindes ausgelobt. Dem geht ein Antrag Polens vorher, der eine Erarbeitung einer Kinderrechtekon- vention vorsieht. Dieser wurde bei der Menschenrechtskommission eingereicht und zur Wei- tergabe an die UN-Vollversammlung empfohlen. Dies hatte eine Arbeitsgruppe zur Folge, die bis 1989 tätig sein wird.15

Diese Arbeitsgruppe erarbeitet die Kinderrechtskonvention, welche die Vollversammlung der UN am 20. November 1989 verabschiedete.16

Die Konvention über die Rechte des Kindes wurde „am 26. Januar 1990 von der Bundesre- publik Deutschland unterzeichnet (Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 – BGBl. II S. 121) [und] am 6. März 1992 [erfolgte] die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen.“17

Die Konvention ist am 5. April 1992 in Deutschland in Kraft getreten.18

Der UN-Kinderrechtsausschuss hat für die Umsetzung zu jedem Artikel der Kinderrechtskon- vention zum besseren Verständnis General Comments (Allgemeine Bemerkungen) veröffent- licht.

4 . Artikel 12 Kinderrechtskonvention

(1) „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allem das Kind berührenden Angelegen- heiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

[...]


1 vgl. Scheuermann (2014): 12.

2 ebenda: 12.

3 vgl. ebenda: 12.

4 vgl. Scheuermann (2014): 21.

5 vgl. Wikipedia URL online im Internet: https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinte_Nationen [Stand: 04.08.2016]

6 vgl. Wikipedia URL online im Internet: https://de.wikipedia.org/wiki/Mitgliedstaaten_der_Vereinten_Nationen [Stand: 04.08.2016]

7 Wolgast (2009): 215.

8 vgl. Kerber-Ganse (2009): 45.

9 ebenda: 45.

10 ebenda: 47.

11 vgl. ebenda: 47.

12 Die Vorherige Ergänzung ist von der Verfasserin eingefügt worden.

13 Kerber-Ganse (2009): 47.

14 vgl. ebenda: 47.

15 vgl. ebenda: 48.

16 vgl. ebenda: 49.

17 UNICEF KRK: 5.

18 vgl. ebenda: 5.

Details

Seiten
16
Jahr
2016
ISBN (eBook)
9783668948471
ISBN (Paperback)
9783668948488
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main
Erscheinungsdatum
2019 (Mai)
Note
2,0
Schlagworte
recht menschen beteiligung umsetzung deutschland jugendhilfe
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Titel: Recht junger Menschen auf Beteiligung. Art. 12 KRK und seine Umsetzung in Deutschland und in der Jugendhilfe