Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit Münzfälschungen im Heiligen Römischen Reich zur Zeit Sigismunds.
Das 14. und 15. Jahrhundert gelten für weite Teile West- und Mitteleuropas als eine Zeit nicht nur höchst zersplitterter Währungs- und Münzverhältnisse, sondern auch als Periode wiederkehrend auftretender Münzverschlechterungen (Münzabwertungen bei Neuprägungen).
Dass diese Münzverschlechterungen nicht frei von politischer Opportunität waren, ist am besten für das Frankreich des Hundertjährigen Krieges bezeugt: Bereits in der Anfangsjahre des Krieges ab 1337 versuchten die französischen Könige Philipp VI. und Johann II. durch diese Abwertungen die Kriegskosten zu bestreiten – eine Methode, dessen sich auch im Verlauf des langen Krieges an der Spitze der anderen Kriegsparteien bedient wurde.
Aufgrund der besonders drastischen Münzverschlechterungen der damaligen Zeit wardies für den Universalgelehrten Nicolaus von Oresme der Anlass eine Betrachtung über das Für und Wider von Münzverrufen anzustellen. Sein Traktat "De mutatione monetarum" gilt als erste theoretische Schrift der Geldgeschichte.
In seiner Vorrede zum Traktat stellte Oresme insbesondere auf die politischen Implikationen der Geldpolitik ab: Er schalt die Fürsten dafür, dass sie nach Gutdünken und mit Gewinnabsichten über die Zahlungsmittel in ihrem Herrschaftsgebiet walteten.
Im weiten Sinn lehnt sich Oresmes Schrift auch an die Gattung des Fürstenspiegels zu dieser Zeit an – das Motiv des guten Königs bzw. die Unterschiede von König und Tyrann sind auch in der Schrift wiederkehrende Begründungsmuster und dienen als Idealbilder.
Aber auch zahlreiche Herrschaftsgebiete des nachbarlichen Heiligen Römischen Reiches waren von Münzverschlechterungen betroffen. Die Ursachen dafür liegen aber nicht immer nur ausschließlich bei den Herrschern mit ihrem Recht des Münzregals. In diesem Sinn wurde ganz zu recht darauf verwiesen, dass man die fiskalischen Motive der Herrscher von einer langfristigen Münzverschlechterung in großen Teilen Europas aufgrund der weitverbreiteten Edelmetallknappheit während des 14. und 15. Jahrhunderts unterscheiden müsse.
Mit Blick auf ausgewählte Quellen des Heiligen Römischen Reiches soll diese Arbeit den Traktat von Oresme auf das Heilige Römische Reich des 15. Jahrhunderts kontextualisieren. Im Zentrum der Arbeit sollen dabei ebenjene Münzverschlechterungen stehen. Oresmius bewertende Vorstellungen zum Thema werden dazu ebenfalls herangezogen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung und Methode
2 Hauptteil: Münzfälschungen im Heiligen Römischen Reich zur Zeit Sigismunds
2.1 Quellenbericht zu Guldenbeischlägen 1427
2.2 Frankfurter Rat mit Auftrag an Gesandte bei König Sigismund
2.3 Politik gegen den Kaiser? Der Frankfurter Rat nach dem Erlass der Münzverpfändungen an Konrad
3 Ergebnis und Zusammenfassung
4 Abbildungsverzeichnis
5 Quellen- und Literaturverzeichnis
1 Einführung und Methode
Das 14. und 15. Jahrhundert gelten für weite Teile West- und Mitteleuropas als eine Zeit nicht nur höchst zersplitterter Währungs- und Münzverhältnisse,1 sondern auch als Periode wiederkehrend auftretender Münzverschlechterungen (Münzabwertungen bei Neuprägungen).2 Dass diese Münzverschlechterungen nicht frei von politischer Opportunität waren, ist am besten für das Frankreich des Hundertjährigen Krieges bezeugt: Bereits in der Anfangsjahre des Krieges ab 1337 versuchten die französischen Könige Philipp VI. und Johann II. durch diese Abwertungen die Kriegskosten zu bestreiten - eine Methode, dessen sich auch im Verlauf des langen Krieges an der Spitze der anderen Kriegsparteien bedient wurde.3 Aufgrund der besonders drastischen Münzverschlechterungen der damaligen Zeit war dies für den Universalgelehrten Nicolaus von Oresme der Anlass eine Betrachtung über das Für und Wider von Münzverrufen anzustellen. Sein Traktat De mutatione monetarum gilt als erste theoretische Schrift der Geldgeschichte.4 In seiner Vorrede zum Traktat stellte Oresme insbesondere auf die politischen Implikationen der Geldpolitik ab: Er schalt die Fürsten dafür, dass sie nach Gutdünken und mit Gewinnabsichten über die Zahlungsmittel in ihrem Herrschaftsgebiet walteten.5 In Frankreich lebend, hatte Oresme insbesondere die dortigenVerhältnisse im Blick - auch wenn er mit seinem Angriff in Form der Feder nie den Fehler machte die Herrscher der Zeit konkret zu benennen. Im weiten Sinn lehnt sich Oresmes Schrift auch an die Gattung des Fürstenspiegels zu dieser Zeit an - das Motiv des guten Königs bzw. die Unterschiede von König und Tyrann sind auch in der Schrift wiederkehrende Begründungsmuster und dienen als Idealbilder.6
Aber auch zahlreiche Herrschaftsgebiete des nachbarlichen Heiligen Römischen Reiches waren von Münzverschlechterungen betroffen. Die Ursachen dafür liegen aber nicht immer nur ausschließlich bei den Herrschern mit ihrem Recht des Münzregals. In diesem Sinn wurde ganz zu recht darauf verwiesen, dass man die fiskalischen Motive der Herrscher von einer langfristigen Münzverschlechterung (in Anbetracht ihres Feingehalts) in großen Teilen Europas aufgrund der weitverbreiteten Edelmetallknappheit während des 14. und 15. Jahrhunderts unterscheiden müsse.7 Wo aber liegen nun Opportunitäten der Herrscher, wo natürliche Münzverringerungen vor? Mit Blick auf ausgewählte Quellen des Heiligen Römischen Reiches soll diese Arbeit den Traktat von Oresme auf das Heilige Römische Reich des 15. Jahrhunderts kontextualisieren. Im Zentrum der Arbeit sollen dabei ebenjene Münzverschlechterungen stehen. Oresmius bewertende Vorstellungen zum Thema werden dazu ebenfalls herangezogen.
Beim Bestand an Quellen ist trotz der gemachten Einschränkung von zeitlicher und geographischer Art darauf hinzuweisen, dass nur edierte schriftliche Quellen Einzug in die Arbeit finden - ein anderer Ansatz kann den Charakter einer Seminararbeit schnell sprengen. Auch angesichts einer Münzstättenvielfalt, die die Zahl 500 in Mitteleuropa um das Jahr 1400 übertrifft,8 scheint ebenfalls vertretbar, dass wir uns nur der Herrschaftsperiode während eines deutschen Königs und deren Zusammenhängen unter Beachtung der Leitfrage widmen - die Vielfalt von Herrschern mit Münzregal und von durch Münzverschlechterung betroffene Gebiete wäre allein schon im deutschen Gebiet sehr hoch. Ohne die Konzentration auf die Zusammenhänge eines Beispiels einzugehen würde der Arbeit jedoch zweifellos die Tiefe abhanden kommen. Für die Arbeit kommen insbesondere der Quellentypus der „erzählenden Quellen“ in Betracht, da sich Münzverschlechterungen nur sehr schlecht aus Münzgesetzen oder Münzverordnungen (Herrschaftsdokumenten im weiten Sinne) herauslesen ließen, obwohl diese eine wichtige Quellengattung für die Zeit ab dem 13. Jahrhundert darstellen. Für Münzverschlechterungen gilt jedoch der Grundsatz, dass „nur der mit übertriebenem Gewinnstreben einhergehende Sonderfall“ aus den Quellen herauszulesen ist.9 Der hier unternommene Versuch soll es sein derartige Quellen aufzuspüren, im Sinne von Oresmes Ausführungen zu deuten und mit Hilfe einer quellenkritischen Herangehensweise den Kontext der Zeit bestmöglich nachzuvollziehen.
Was Darstellungen betrifft, so ist für den genannten Zeitraum insbesondere der Aufsatz von Peter Spufford hilfreich zu nennen.10 Allgemein ist zu sagen, dass sich viele Studien aufgrund der Vielfalt der Münzen und Parallelität der Währungen meist ganz konkret einem Herrschaftsterritorium und - ab ihren Gründungen - einem Münzverein oder einer Reichsstadt mit Münzregal widmen. Oft bereits sehr alten Datums, finden sie aber noch heute Einzug in die Lehrbücher.11
2 Hauptteil: Münzfälschungen im Heiligen Römischen Reich zur Zeit Sigismunds
Mit den in der Einleitung gemachten Einschränkungen stellt sich die Frage nach den Belegen für Münzfälschungen in den Gebieten des Heiligen Römischen Reiches im Spätmittelalter. Hier fällt die Auswahl eines engeren Zeitraums auf die Herrschaftszeit Sigismunds, der zunächst als gewählter König, dann als gekrönter Kaiser des Heiligen Römischen Reiches einen großen Zeitraum der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts entscheidend mitprägte.12 In seiner Herrschaftszeit gelten etwa Fragen zu dessen Besteuerungspolitik ordentlicher und außerordentlicher Art als recht gut erforscht.13 Vor dem Hintergrund einer Seminararbeit erscheint daher ein bereits weitgehend kanonisiertes Forschungsfeld als nicht zu ausufernd. Im Folgenden sollen drei Quellenberichte aus dem Frankfurter Stadtarchiv untersucht werden, die auf den Zeitraum zwischen 1427 und 1431 datiert sind. Die freie Reichsstadt Frankfurt war durch die Geld- und Verpfändungspolitik Sigismunds in diesem Zeitraum besonders betroffen, da ihre Münzstätte 1425 an Konrad von Weinsberg verpfändet wurde. Die Verpfändungen sind aber nicht nur als Ausdruck eines immer wieder akuten Geldbedarfs bei Sigismund zu deuten, sondern können auch als Ausdruck einer zunehmenden Versicherungsbedürftigkeit von Sigismund gegenüber Dritten ausgelegt werden. In den Trend eines zunehmenden Machtverfalls des deutschen Königtums würden sich so die zahlreichen (Münz-)Verpfändungen seiner Zeit nahtlos einfügen.14
2.1 Quellenbericht zu Guldenbeischlägen 1427
Für das Jahr 1427 datiert findet sich im Frankfurter Stadtarchiv ein Bericht über geringhaltige Gulden, der die Praxis, besser: das Denken der Zeit näherzubringen versteht:
„Nota als miner hirren der kurfursten frunde zu Cobelenz by ein ander gewesen sind uff den Montag nach dem sontag Cantate, die haben mynem hirren von Winsperg erczelt, wie daz man guldin muncz slahe uff myns gnedigen hirrn des kungs muncz zu Frankfurte, beide gebreche und namen, als man slehet zu Frankfurte, doch mit etwas underscheide, die der gemein man nit wol erkennen mag, damit die landt zu grossem schaden kommen. Item desz ersten, so slahe myn hirre voun Berge zu Mulnheim: dieselben guldin besteen noch als myns hirren des kungs guldin. Wan doch vorher nit gehort sy worden, daz eynich furste nie geslagen habe eines kungs zeichen. Item so slahe ein herczoge von Brunßwige zu Reygekom uff einem slosse uff der Mase auch uf solch gebreche: derselben guldin tun dry nit vil me dann myny hirren des kungs guldin zwen. Item so slahe der grave von Morß uff myns hirren des kungs und auch der kurfursten muncz zu Falkenberge: dieselben muncz sind volliglich eins orts zu krank. Item so slahe der heuptmann von Luczelnburg uff der kurfursten slag: die sind auch eines ortes zu krank. Nota dic vorgeschriben alle sprechen, sie haben des briege von mynem gendigen hirren dem kunge, daz sie slahen mogen. Item der grafe von Zimpol, der slehet auch uff der kurfursten slagk: dieselben guldin sind auch eins otes zu krangk.“15
In der Quelle die Rede ist von Beischlägen als Form der Nachahmung von Münzen mit schlechteren Münzwerten im Feingehalt. Der im Bericht genannte Konrad von Weinsberg wurde als enger Vertrauter von König Sigismund 1417 mit der Reichsstadt Weinsberg belehnt und erhielt 1425 den Schlagsatz der Münze von Frankfurt, will heißen: den Münzgewinn zu Frankfurt.16 Hier wird von einem Austausch der deutschen Kurfürsten mit Konrad von Weinsberg berichtet, dem die Praxis des Guldenschlagens nahe gebracht wird. Allerdings in einem Sinne (gebreche = Misstand, Mangel)17, in dem man offenbar mit dem entscheidenden Unterschied im Feingehalt prägt, ein Unterschied, den aber der gemeine Mann nicht mitbekommt (mitbekommen soll), wodurch ein Land zu großem Schaden kommen könnte. Es könnte sich hier auch um eine Beschwerde handeln, die Konrad im Dienste Sigismunds als dessen Geldbeschaffer (er war zu dieser Zeit Unterkämmerer im Reich) anzuhören hatte. Adolf von Berge als nächst genannter, der bereits zu Lebzeiten im Kampf gegen den Vater einen großen Teil des Herzogtums Berg erworben und lebenslang in zahlreiche Fehden verstrickt war,18 ließ hier offenbar Münzen prägen, die als gleiche wie des Königs Gulden gelten (besteen = bestehen als in Kraft sein, erhalten bleiben von Abmachungen im geldlichen Sinne)19. Im weiteren erzählt die Quelle über Hortungsverhalten vermutlich bezogen auf die Bevölkerung und dass der Fürst (eynich = einig als eine manchmal potentielle Bezugsgröße, die situativ Isoliertheit kennzeichnet)20 normalerweise nie das königliche Zeichen (will heißen sein Haupt auf der Münze) geprägt hat.
Im weiteren ist die Rede vom Herzog von Braunschweig (Brunßwige vermutlich wie Brunsvie zu deuten)21 und Reckheim, der auf einem solchen Mangel (an Geld) saß, dass seine Gulden weit weniger wert waren (in der Quelle wird mit dem Wertverhältnis drei zu zehn angegeben für die gleiche Anzahl an Gulden) als die sonstigen königlichen Münzen. Friedrich IV. von Mörs, dessen Familie in dem Erzstift Köln zwischen Kleve und Geldern ihren Besitz führte und um die besagte Zeit zur ihrer Glanzzeit mit vielerlei weiteren Gebietserwerbungen fand,22 hatte im Münzumlauf seines Gebietes wiederum offenbar noch schlechtere Wertverhältnisse der Münzen zugegen (krank = unzureichend, unmächtig)23. Dieselben Urteile gelten dann auch dem Hauptmann von Luxemburg (zeitgleich entstammte König Sigismund selbst, der bereits seit 1410 römisch-deutscher König war, dem Herzogtum) und dem Grafen von Saint-Pol und Ligny.24 Bei diesen beiden findet sich noch die Wendung, dass sie auf der Kurfürsten Schlag säßen (z.B. beim Graf von Saint-Pol: „der slehet uff der kurfursten slagk“). Da der Schlag den Beischlag bzw. Münzgewinn meint, bedeutet dies wohl, dass sie diesen Gewinn für sich nutzten.
Für den Kontext scheint es noch bedeutend für eine bessere Einordnung der Quelle in einigen kurzen Sätzen im Lichte des Themas den historischen Hintergrund zu beleuchten, in den die Personen eingebunden waren. So ist Konrad von Weinsberg nicht gerade eine unbekannte Person der Zeit - gerade in finanziellen Zusammenhängen.
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1 Herrmann Kellenbenz (Hrsg.): Europäische Wirtschafts- und Sozialgeschichte vom ausgehenden Mittelalter bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts. Stuttgart 1986 (= Handbuch der europäischen Wirtschafts- und Sozialgeschichte), S. 306
2 Michael North: Das Geld und seine Geschichte. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. München 1994. S. 38ff.
3 ebd. S. 45f.
4 Diese Auffassung wird u.a. vertreten von: ebd. S. 45,; Konstantin Miller: Studien zur Geschichte der Geldlehre. Erster Teil: Die Entwicklung im Altertum und Mittelalter bis auf Oresmius. Stuttgart u.a. 1925. S. 115
5 Oresmius Nicolaus: De mutatione monetarum: Tractatus/Traktat über die Geldabwertungen. Übersetzt von Wolfram Burckhardt. Mit einem Nachwort von Martin Burckhardt. Berlin 1999. S. 3
6 Reinle nennt in ihrer Einleitung daneben u.a. auch historische Beispiele als auszeichnendes Merkmal eines Fürstenspiegels, die in Oresmes Schrift auch zahlreich gegeben sind, vgl. Christine Reinle (Hrsg.): Historische Exempla in Fürstenspiegeln und Fürstenlehren. Frankfurt am Main 2011 (= Kulturgeschichtliche Beiträge zum Mittelalter und zur frühen Neuzeit, Bd. 4), S. 10ff.
7 North, 1994. S. 44
8 Bernd Sprenger: Das Geld der Deutschen. Geldgeschichte Deutschlands von den Anfängen bis zur Gegenwart. 3., aktualisierte und erw. Aufl. Paderborn 2002. S. 81
9 Vgl. und zit.: Bernd Kluge: Numismatik des Mittelalters. Berlin u.a. 2007. S. 29, 54
10 Peter Spufford: Münzverschlechterung und Inflation im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Europa. In: Geldumlauf, Währungssysteme und Zahlungsverkehr in Nordwesteuropa: 1300 - 1800. Beiträge zur Geldgeschichte der späten Hansezeit, hg. von Michael North. Köln u.a. 1989, S. 109-126.
11 So etwa bei Sprenger, 2002, der mit Bezug auf das 14. und 15. Jahrhundert etwa folgende Werke heranzieht: Wilhelm Jesse: Der Wendische Münzverein. Lübeck 1928; Ernst Kruse: Kölnische Geldgeschichte bis 1386 nebst Beiträgen zur kurrheinischen Geldgeschichte bis zum Ende des Mittelalters. Trier 1888
12 Schlotheuber: Sigismund 24 (2010). https://www.deutsche-biographie.de/sfz56308.html#top. Stand: 09.09.2018
13 Karel Hruza: König Sigismund und seine jüdischen Kammerknechte, oder: Wer bezahlte "des Königs neue Kleider?". In: Kaiser Sigismund, hg. von Alexandra Kaar, Karel Hruza. Köln u.a. 2012, S. 75-136. S. 81
14 Peter Moraw: Von offener Verfassung zu offener Verdichtung. Das Reich im späten Mittelalter 1250 bis 1490. Frankfurt am Main 1985. S. 355
15 Zit. aus: Wilhelm Jesse: Quellenbuch zur Münz- und Geldgeschichte des Mittelalters. Neudr. der Ausg. von Halle 1924. Aalen 1968. S. 91f.
16 Weller: Weinsberg, Konrad von 41 (1896). https://www.deutsche- biographie.de/pnd100951279.html#adbcontent. Stand: 4.8.2018
17 Oskar Reichmann u.a. (Hrsg.): Frühneuhochdeutsches Wörterbuch. G - glutzen. Berlin 2010 (= , Bd. 6), S. 295
18 Grüneisen: Adolf I. 1 (1953). https://www.deutsche-biographie.de/pnd189427450.html#ndbcontent. Stand: 6.8.2018
19 Oskar Reichmann und Ulrich Goebel (Hrsg.): Frühneuhochdeutsches Wörterbuch. Barmherzigkeit - bezwüngnis. Berlin u.a. 2002. S. 1947f.
20 Ulrich Goebel, Anja Lobenstein-Reichmann und Oskar Reichmann (Hrsg.): Frühneuhochdeutsches Wörterbuch. e - einwurf. Berlin, Boston 2017. S. 2393
21 Hermann Oesterley: Historisch-geographisches Wörterbuch des deutschen Mittelalters. Gotha 1883. S. 97
22 Altmann: Moers, Grafen von 17 (1994). https://www.deutsche-biographie.de/pnd121905489.html#ndbcontent. Stand: 09.09.2018
23 Vibeke Winge u.a. (Hrsg.): Frühneuhochdeutsches Wörterbuch. i - kuzkappe. Berlin 2013. S. 1550f.
24 Consortium of European Research Libraries: Philippe, Brabant et de Limbourg, Duc 02.03.2012. http://thesaurus.cerl.org/record/cnp01415715. Stand: 06.08.2018