„Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist.“ So steht es im 25-Punkte Programm unter Punkt 4 geschrieben. Doch solche Gedanken, die den Wunsch nach einem homogenen Staat widerspiegeln, sind nicht einfach vom Himmel gefallen. Flucht, Vertreibung, Deportationen und „Ethnische Säuberungen“ waren seit dem Beginn der Nationalstaatswerdung ein Teil dieses Prozesses, an dessen Ende der Wunsch nach der Auslöschung einer ganzen „Rasse“ stand. Am Ende des Ersten Weltkriegs, in Zeiten des aufsteigenden Nationalismus und dem Zusammenbrechen großer Imperien, sah man die Homogenität des Staates als wichtigstes Ziel zur Vermeidung von Unruhen und Kriegen. Mit Hilfe des neu gegründeten Völkerbundes suchte man nach einer möglichst humanen Lösung um dieses Ziel zu erreichen. Das Ergebnis war der erste vertraglich geregelte Bevölkerungsaustausch mit Zwangscharakter, der 1923 zwischen Griechenland und der Türkei ausgeführt und vom Völkerbund durch Fridtjof Nansen initiiert und überwacht wurde.
Doch ist der griechisch-türkische Bevölkerungsaustausch hinsichtlich der Ziele aller teilhabenden Parteien gescheitert?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Vorgeschichte – Der Beginn der Probleme
3. Der Vertrag
3.1 Inhalte
3.2 Ziele des Bevölkerungsaustauschs
4. Durchführung
5. Beurteilung
6. Schlussfolgerungen
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
„Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist.“1 So steht es im 25-Punkte Programm unter Punkt 4 geschrieben.2 Doch solche Gedanken, die den Wunsch nach einem homogenen Staat widerspiegeln, sind nicht einfach vom Himmel gefallen. Flucht, Vertreibung, Deportationen und „Ethnische Säuberungen“ waren seit dem Beginn der Nationalstaatswerdung ein Teil dieses Prozesses, an dessen Ende der Wunsch nach der Auslöschung einer ganzen „Rasse“ stand. Am Ende des Ersten Weltkriegs, in Zeiten des aufsteigenden Nationalismus und dem Zusammenbrechen großer Imperien, sah man die Homogenität des Staates als wichtigstes Ziel zur Vermeidung von Unruhen und Kriegen.3 Mit Hilfe des neu gegründeten Völkerbundes suchte man nach einer möglichst humanen Lösung um dieses Ziel zu erreichen. Das Ergebnis war der erste vertraglich geregelte Bevölkerungsaustausch mit Zwangscharakter, der 1923 zwischen Griechenland und der Türkei ausgeführt und vom Völkerbund durch Fridtjof Nansen initiiert und überwacht wurde.
Doch ist der griechisch-türkische Bevölkerungsaustausch hinsichtlich der Ziele aller teilhabenden Parteien gescheitert?
Um dies zu klären, wird zuerst die Vorgeschichte, wie und warum man auf die Idee kam einen Bevölkerungsaustausch durchzuführen, beleuchtet. Anschließend wird der Vertrag, mit seinen Inhalten und den Zielen, sowohl des Völkerbundes, wie auch der teilhabenden Nationen, näher beleuchtet. Im Anschluss wird die Durchführung des Austauschs betrachtet und ob sie den Zielen der Nationen entsprach. Daraufhin folgt dann die Beurteilung des ersten, obligatorischen und von einer internationalen Organisation durchgeführten, Bevölkerungsaustauschs. In der Schlussbetrachtung werden anhand der vorangegangenen Untersuchungen die Erfolge und Misserfolge des Bevölkerungsaustauschs anhand der Ziele aller Teilhabenden erläutert und es wird geklärt, ob der Austausch erfolgreich war.
Eine zentrale Stellung in dieser Arbeit nehmen das Werk von Philipp Ther „Die dunkle Seite der Nationalstaaten“4, das stark die negativen Seiten von Nationalstaaten beleuchtet, und das Werk von Michael Schwartz „Ethnische „Säuberungen“ in der Moderne“5. Die Untersuchungen werden außerdem durch den Einbezug von Quellen gestützt. Im Fokus steht hier die „Convention Concerning the Exchange of Greek and Turkish Populations“, die Teil des Lausanner Vertrags ist.
2. Vorgeschichte – Der Beginn der Probleme
Um den Bevölkerungsaustausch auf seinen Erfolg hin untersuchen zu können, muss zuerst die Vorgeschichte des Bevölkerungsaustausches genauer betrachtet werden. Um hierbei nicht zu weit in die Vorgeschichte auszuschweifen, wird hier nur die direkte Vergangenheit, beginnend mit den Balkankriegen 1912/13 betrachtet.
Im Ersten Balkankrieg 1912 verlor das Osmanische Reich gegen die verbündeten Balkanstaaten Bulgarien, Griechenland, Serbien und Montenegro, die sich jedoch nach Kriegsende nicht über Gebietsaufteilungen einigen konnten, woraufhin 1913 der Zweite Balkankrieg ausbrach. Das besondere hierbei ist, dass sich im Gegensatz zum Ersten Balkankrieg, christlich geprägte Staaten untereinander bekämpften.6
Beide Kriege waren geprägt von schrecklichen Gräueltaten, einer hohen Todesrate, systematischer Diskriminierung und riesigen Fluchtwellen.7 Am Ende verlor das Osmanische Reich achtzig Prozent seines europäischen Territoriums und rund 800.00 Menschen flohen während und nach dem Krieg.8
Der am Ende des zweiten Balkankriegs abgeschlossene Vertrag von Konstantinopel am 29.September 1913 zwischen den beiden Verliererstaaten Bulgarien und dem Osmanischen Reich beinhaltete einen wechselseitigen Bevölkerungsaustauch von Minderheiten.9 Dieser Vertrag lässt sich jedoch nicht als ersten „richtigen“ Bevölkerungsaustausch bezeichnen, da es lediglich um einen 15 km großen Grenzstreifen ging und die auszutauschenden Minderheiten bereits vor der Ratifizierung des Vertrags geflohen waren. Es handelt sich also nur um die nachträgliche, rechtliche Bestätigung für die geflohenen Minderheiten. Trotzdem ist er ein Vorbild für den späteren Vertrag von Lausanne10
1914, zwischen lang andauernden gegenseitigen Verfolgungen der griechischen, bzw. türkischen Minderheiten, nahmen schließlich auch die Jungtürken, rund um Mustafa Kemal Atatürk, und Griechenland, unter seinem Ministerpräsidenten Eleftherios Venizelos, Gespräche über einen ähnlichen, freiwilligen Bevölkerungsaustausch auf.11 Auf Grund des Ausbruchs des ersten Weltkriegs wurde dieser vertragliche Austausch jedoch hinfällig.12 Da der Balkan ebenfalls Kriegsschauplatz des Ersten Weltkriegs war, kam es sowohl auf der türkischen Seite, als auch auf der griechischen Seite zu erneuten Fluchtwellen, die eine Gefahr für die erwünschte Homogenität darstellten.13 Indem die Bevölkerung des Gegners vertrieben wurde, wurde Platz für eigene Minderheiten geschaffen, die in Nachbarstaaten lebten und ins ehemalige Heimatland flohen.14
Nach Beendigung des Krieges und dem Zusammenbrechen des geschwächten Osmanischen Reichs sah Griechenland endlich die Chance, seine „Megali Idea“15 in die Realität umsetzen zu können und ethnisch fundierte Ostgrenze zu schaffen. Der Weltkrieg endete zwar 1918, doch die Kämpfe in Südosteuropa gingen noch eine Weile weiter.16 So besetzten griechische Truppen 1919 die osmanische Hafenstadt Smyrna, die damals hauptsächlich von Griechen bewohnt war, und richtete dort ein furchtbares Massaker an. Die griechische Armee und Mustafa Kemals Truppen in Smyrna befanden sich ab diesem Zeitpunkts bereits in einer Art Krieg.17 Griechenland legitimierte seinen Angriff zum Schutz der eigenen Minderheit dort. In Wahrheit war das Ziel jedoch die Vergrößerung des Staatsgebietes und die Homogenisierung der Stadt Smyrna.18
Zuerst sah alles nach einem Sieg der griechischen Armee aus, doch je weiter diese in Richtung Osten drang, desto schwerer wurde deren Versorgungslage. Der größte Gegenangriff Kemals Truppen begann im August 1922. In nur zwei Tagen wurden die griechischen Versorgungslinien komplett abgeschnitten. Die griechischen Truppen flohen daraufhin in Richtung Küste und hinterließen nichts als verbrannte Erde. Gleichzeitig kamen seit Anfang September täglich 30.000 Flüchtlinge nach Smyrna.19 Schließlich erreichten die türkischen Truppen ebenfalls Smyrna, wo der griechisch-türkische Krieg seinen tragischen Höhepunkt erreichte. Es kam zu furchtbaren Ausschreitungen, an denen auch die Zivilbevölkerung beteiligt war und zum großen Brand von Smyrna, der das griechische und armenische Viertel zerstörte und hunderttausende Menschen obdachlos und zu weiteren Flüchtlingen machte.20 Der Brand war das Ende des griechisch-türkischen Krieges und aus Smyrna wurde Izmir.21 Schließlich fragten die Großmächte an, ob die Türkei bereit für einen Bevölkerungsaustausch wäre. Diese stimmten einer Friedenskonferenz, geleitet von den Alliierten, und einem Waffenstillstand zu.22
3. Der Vertrag
Das Abkommen über den griechisch-türkischen Bevölkerungsaustausches wurde am 30. Januar 1923 unterschrieben und schließlich mit der Ratifizierung des Vertrags von Lausanne am 24. Juli 1923 darin mitaufgenommen. Die Idee zu einem wechselseitigen Austausch wurde dem Völkerbund von Fridtjof Nansen vorgeschlagen, der seit 1919 Hochkommissar für Flüchtlinge war und mit der Lösung für die griechisch-türkische Flüchtlingsfrage beauftragt war.23
Die Verhandlungen wurden unter dem Vorsitz des britischen Außenministers Lord Curzon geführt und waren von starkem Zeitdruck geprägt da sich die Lage der Flüchtlinge immer mehr verschlechterte.24 Die Zahl der Umzusiedelnden betrug etwa 2 Millionen, ca. 400.000 muslimische Griechen und ca. 1,2 Millionen muslimische Griechen. Die nationale Zugehörigkeit wurde von staatlichen Behörden anhand der Religion festgemacht.25
3.1 Inhalte
Artikel 1 der Vereinbarung besagt, dass am 1. Mai ein obligatorischer Bevölkerungsaustausch zwischen griechisch-orthodoxen Türken auf der einen Seite und muslimischen Griechen auf der anderen Seite stattfinden soll. Außerdem besagt er: „These persons shall not return to live in Turkey or Greece respectively without the authorisation of the Turkish Government or of the Greek Government respectively.“26 Ausgenommen sind lediglich Griechen in Konstantinopel und Muslime im griechischen Westthrazien.27 Der Austausch sollte gültig sein für alle, die nach dem 18. Oktober 1912 emigriert sind, also nach dem Tag der Kriegserklärung Griechenlands im Ersten Weltkrieg. So wurde der Austausch auch für jene gültig, die während den Fluchtwellen geblieben waren und ihre Heimat nicht verlassen wollten. Diese Menschen wurden somit gezwungen, ihren alten Staat zu verlassen und in einen neuen, den meisten von ihnen unbekannten, Staat zu ziehen.
Die Besonderheiten dieses Austausches waren, dass die Kriterien rein religiös waren. Nicht die Sprache oder die Herkunft entschieden über die nationale Zugehörigkeit, sondern allein der Glaube an eine Religion. Besonders war auch der rückwirkende Charakter der Konvention, der alle vorherigen Emigrationen legitimierte. Auch der unfreiwillige Charakter des Austausches war neu. Dies war das Erste Mal, dass eine Deportation unter internationalem Recht legal durchgeführt wurde.28
Artikel 7 der Konvention besagt, dass jede Person, die das eine Land verließ, die Staatsangehörigkeit des alten Staates verlor und bei der Ankunft im neuen Staat automatisch dessen Staatsangehörigkeit erhält.29 So wurde die Rückkehr unmöglich gemacht.
Artikel 8 und 9 beschäftigen sich mit der Frage des Eigentums der Emigranten, denn viele der bereits geflohenen Menschen hatten eilig ihr Land verlassen und nur das Wesentlichste mitnehmen können:
„Immovable property, whether rural or urban, belonging to emigrants, or to the communities mentioned in Article 8, and the movable property left by the these emigrants or communities, shall be liquidated in accordance with the following provisions by the Mixed Commission provided for in Article 11. […]“30
„Emigrants shall be free to take away with them or to arrange for the transport of their movable property of every kind, without being liable on this account to the payment of any export or import duty or any other tax. […]“31
Artikel 11 der Konvention beinhaltet unter anderem:
„Within one month from the coming into force of the present Convention a Mixed Commission shall be set up in Turkey or in Greece consisting of four members representing each of the High Contracting Parties, and of three members chosen by the Council of the League of Nations from among nationals of Powers which did not take part in the war of 1914-1918 […]“32
Die Aufgabe dieser Kommission war es, den Austausch zu überwachen, Zurückgelassenes zu schätzen, die Liquidationen zu regeln und bei Streitfällen zu entscheiden.33
Realistisch gesehen war der Bevölkerungsaustausch jedoch eine ziemlich einseitige Angelegenheit, da die meisten kleinasiatischen Griechen bereits im Krieg geflohen oder vertrieben worden waren. Der Bevölkerungsaustausch wurde außerdem beschlossenen, nachdem die meisten geflohen waren, hatte also einen rückwirkenden Charakter.34
3.2 Ziele des Bevölkerungsaustauschs
Das wichtigste Ziel der beiden Staaten war es, mit dem Bevölkerungsaustausch die nationale Homogenität zu erreichen.35 Damit sollte nach langen Jahren Krieg auf dem Balkan endlich zur Befriedung der Staaten beigetragen werden.
Griechenlands Wunsch der „Megali Idea“ war gescheitert und der Krieg gegen die Türkei verloren. Die Griechen hatten immer das Ziel einer ethnisch abgegrenzten Ostgrenze, doch diese verlief nun anders, als beim Angriff 1912 geplant.36 So blieb ihnen nichts anderes übrig, als wenigstens noch die ethnische Homogenität zu sichern. Man sah in dem Austausch die große Chance, Teile Griechenlands komplett zu hellenisieren.
Da die meisten kleinasiatischen Griechen bereits geflohen waren, ging es der griechischen Seite nun vor allem um die Entfernung von Muslimen aus Griechenland. Man stimmte dem Zwangscharakter zu, da so gesichert wurde, dass die muslimischen Griechen ihr Land auch verlassen mussten. Ein wichtiger Schritt in Richtung der gewünschten Homogenität war getan.37
Die siegreiche Türkei und ihre neuen republikanischen Führer waren nach der Gründung des eigenen Staates voller Tatendrang. Das neue Ziel war die ethnische Einheit und ein homogener Nationalstaat und nicht mehr wie im Osmanischen Reich das Streben nach Expansion und Verschiedenartigkeit.38 Auf Grund dessen wollten sie während den Verhandlungen auch keinen Minderheitenschutz in den Vertrag von Lausanne aufnehmen sondern wollten, dass „alle“ Bürger in ihrem Staat gleich behandelt werden. Um einen homogenen Nationalstaat zu erreichen, bestanden auch sie auf den Zwangscharakter. So wollte man die Rückkehr der orthodoxen Minderheit zurück in die Türkei verhindern. Bei einem freiwilligen Austausch hätten die Menschen ihre Nationalität frei wählen können. Die meisten Menschen hätten wohl die Nationalität des Staates gewählt, indem sie bereits lebten und sich zuhause fühlten. So hätte das Hauptziel der Homogenität nicht erreicht werden können.39 Die Türkei suchte in den Flüchtlingen keine wirtschaftliche Hilfe, denn die meisten der ankommenden Einwanderer waren ländliche Bauern.40
Die türkische Regierung stimmte dem Austausch nur unter der Bedingung zu, dass die muslimische Bevölkerung von West Thrakien vom Vertrag ausgeschlossen bleibt. Im Gegenzug forderten die Griechen Konstantinopel als Ausnahme.41
[...]
1 Das 25-Punkte-Programm der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei vom 24. Februar 1920, Punkt 4, URL: http://www.documentarchiv.de/index.html (Letzter Aufruf 6.10.2016).
2 Vgl. MAZOWER, Mark: Der dunkle Kontinent. Europa im 20. Jahrhundert, Berlin 2000, S. 70.
3 Vgl. Ebd., S. 69f.
4 Vgl. THER, Philipp: Die dunkle Seite der Nationalstaaten. „Ethnische Säuberungen“ im modernen Europa, Göttingen 2011.
5 Vgl. SCHWARTZ, Michael: Ethnische „Säuberungen“ in der Moderne. Globale Wechselwirkungen nationalistischer und rassistischer Gewaltpolitik im 19. und 20. Jahrhundert, München 2013, S. 311ff.
6 Vgl. THER: Die dunkle Seite der Nationalstaaten, S. 71 f.
7 Vgl. Pekesen, Berna: Vertreibung und Abwanderung der Muslime vom Balkan, in: Europäische Geschichte Online, 4.2.201, URL: http://ieg-ego.eu/de/threads/europa-unterwegs/ethnische-zwangsmigration/berna-pekesen-vertreibung-der-muslime-vom-balkan (Letzter Aufruf: 4.10.2016).
8 Vgl. ZÜRCHER, Erik-Jan: Greek and Turkish refugees and deportees 1912-1924, Halle 2003, URL: http://menadoc.bibliothek.uni-halle.de/urn/urn:nbn:de:gbv:3:5-48153#? (Letzter Aufruf 07.10.2016), S.1.
9 Vgl. SCHWARTZ: Ethnische „Säuberungen“ in der Moderne, S. 311ff.
10 Vgl. THER: Die dunkle Seite der Nationalstaaten, S.76f.
11 Vgl. SCHWARTZ: Ethnische „Säuberungen“ in der Moderne, S. 313ff.
12 Vgl. SUNDHAUSSEN, Holm: Griechen aus der Türkei, in: Lexikon der Vertreibungen. Deportation, Zwangsaussiedlung und ethnische Säuberung in Europa des 20. Jahrhunderts, in: Wien 2011, S. 272-274.
13 Vgl. DJORDJEVIĆ, Dimitrije: Migrations during the 1912-1913 Balkan Wars and World War One. In: Ninić, Ivan (Hg.): Migrations in Balkan History, Belgrad 1989, S. 115-129
14 Vgl. BOECKH, Katrin: Von den Balkankriegen zum Ersten Weltkrieg. Kleinstaatenpolitik und ethnische Selbstbestimmung auf dem Balkan, München 1996, S. 272.
15 Mit der Megali Idea war der Wunsch eines Großgriechenlands auf beiden Seiten der Ägäis bezeichnet worden.
16 Vgl. MAZOWER, Mark: Der Balkan, Berlin 2002, S. 81.
17 Vgl. GLENNY, Misha: The Balkans. Nationalism, War and the Great Powers; 1804 – 2012, London 2012, S. 385.
18 Vgl. THER: Die dunkle Seite der Nationalstaaten, S. 96.
19 Vgl. GLENNY: The Balkans, S. 388f.
20 Vgl. THER: Die dunkle Seite der Nationalstaaten, S. 98f.
21 Vgl. SCHWARTZ: Ethnische Säuberungen in der Moderne, S. 401.
22 Vgl. THER: Die dunkle Seite der Nationalstaaten, S. 99.
23 Vgl. ZÜRCHER: Greek and Turkish refugees and deportees 1912-1924, S.2.
24 Vgl. SCHWARTZ: Ethnische „Säuberungen“ in der Moderne, S. 402.
25 Vgl. THER: Die dunkle Seite der Nationalstaaten, S.47.
26 Convention Concerning the Exchange of Greek and Turkish Populations (Die Lausanner-Vereinbarung, Lausanne, 13. Januar 1923), URL: http://www.europa.clio-online.de/site/lang__de/ItemID__26/mid__11373/40208215/default.aspx, Artikel 1 (Letzter Aufruf: 07.10.2016).
27 Vgl. Convention concerning the Exchange of Greek an Turkish Populations and Protocol, signed at Lausanne, January 30, 1923, URL: http://www.worldlii.org/int/other/treaties/LNTSer/1925/14.pdf, Artikel 2 (Letzter Aufruf: 10.10.2016)
28 Vgl. ZÜRCHER: Greek and Turkish refugees and deportees 1912-1924, S.4.
29 Vgl. Convention concerning the Exchange of Greek and Turkish Populations and Protocol, signed at Lausanne, Atikel 7.
30 Convention concerning the Exchange of Greek and Turkish Populations and Protocol, signed at Lausanne, Atikel 8.
31 Ebd., Artikel 9.
32 Ebd., Artikel 11
33 Vgl. Ebd.
34 Vgl. MAZOWER: Der dunkle Kontinent, S. 99.
35 Vgl. Ebd., S. 98.
36 Vgl. THER: Die dunkle Seite der Nationalstaaten, S.99.
37 Vgl. SCHWARTZ: Ethnische „Säuberungen“ in der Moderne, S. 404.
38 Vgl. CLARK Bruce, Twice A Stranger. How Mass Expulsion Forged Modern Greece and Turkey, London 2009, S. 91.
39 Vgl. SCHWARTZ: Ethnische „Säuberungen“ in der Moderne, S. 404.
40 Vgl. DANERO IGLESIAS: New nation-states and national minorities, S. 174.
41 Vgl. ZÜRCHER: Greek and Turkish refugees and deportees 1912-1924, S.4.