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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Wie effektiv sind Sanktionen?

©2018 Hausarbeit 45 Seiten

Zusammenfassung

Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Themenbereich der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Die Autorin geht einerseits darauf ein, welche Handlungen als Belästigung gelten und andererseits untersucht sie die Folgen, die daraus entstehen. Das Ziel der Arbeit besteht darin, Auswege aufzuzeigen, die Rezipienten für die Gefahren einer Unterschätzung des Themas zu sensibilisieren und insbesondere die Effektivität gerichtlicher Sanktionen kritisch in den Blick zu nehmen.

Sexuelle Belästigung wird in vielen Fällen verharmlost, Frauen nehmen Bemerkungen oder Witze viel zu ernst, sie verstehen keinen Spaß. Aber bei diesem Thema steckt mehr dahinter, denn sexuelle Belästigungen können schwere Folgen haben, die die Frauen täglich verspüren. Aufgrund solcher Vorfälle fühlen sich Frauen nicht mehr wohl, sie verspüren Angst, aufs Neue sexuell auf der Arbeit belästigt zu werden. Sie können ihrer Arbeit nicht mehr richtig nachgehen oder wollen gar nicht mehr zur Arbeit antreten. Belästigte Frauen geraten in Selbstzweifel, entwickeln Schuldgefühle. Dieses Thema sollte wahr- und ernstgenommen werden, denn keine Frau verdient es, sexuell belästigt zu werden. Den Tätern ist überhaupt nicht bewusst, was sie anrichten. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um künftig sexuelle Belästigung abzuschaffen.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
2.1 Definition
2.1.1 Sexuelle Belästigung im Beschäftigungsschutzgesetz
2.1.2. Sexuelle Belästigung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
2.2 Formen sexueller Belästigung
2.3 Wo liegt die Grenze zwischen Flirt und sexueller Belästigung?
2.4 Besonderheit des Schutzes im AGG

3 Personenkonstellationen in Belästigungssituationen
3.1 Männliche Täter – weibliche Opfer
3.2 Männliche Täter – männliche Opfer
3.3 Weibliche Täter – männliche/weibliche Opfer

4 Ursachen und Folgen
4.1 Welche Ursachen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bestehen?
4.2 Schuldumkehr
4.3 Auswirkungen von sexueller Belästigung auf die Betroffenen und den Betrieb
4.3.1 Auswirkungen für die Betroffene
4.3.2 Auswirkungen für den Betrieb

5 Rechte und Pflichten und Handlungsstrategien
5.1 Rechte von Betroffenen
5.2 Pflichten der Arbeitgeber
5.3 Pflichten der Betriebsräte

7 Methodik
7.1 Ziel der Untersuchung
7.2 Methodische Vorgehensweise
7.2.1 Praxisbeispiele für Handlungsmöglichkeiten
7.2.1.1 Volkswagen AG
7.2.1.2 Deutsche Telekom AG
7.2.1.3 Charité – Universitätsmedizin Berlin
7.2.2 Dokumentenanalyse einer Betriebsvereinbarung
7.2.3 Gerichtsurteile

8 Ergebnisse der Untersuchungen
8.1. Auswertung der Dokumentenanalyse
8.2. Auswertungen der Gerichtsurteile

9 Fazit

Literaturverzeichnis

Internetverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Was verstehen Sie unter sexueller Belästigung?

Abbildung 2: Von wem werden Frauen am Arbeitsplatz sexuell belästigt?

Abbildung 3: Beschwerdestellen im Betrieb

Abbildung 4: Bei Betriebsräten bekannte Maßnahmen im Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz:

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Formen sexueller Belästigung

Tabelle 2: Psychische und physische Folgen von sexueller Belästigung

1 Einleitung

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Ein Thema, welches keineswegs unbeachtet gelassen werden soll. Es ist kein neues Thema, aber zumeist noch sehr tabuisiert. Das Problem wird meist in der Öffentlichkeit nicht wahr oder gar ernst genommen. Das ist ein fataler Fehler, denn viele Frauen sind im Berufsleben mit Fällen sexueller Belästigung stark belastet.

Sexuelle Belästigung wird in Fällen oft verharmlost, Frauen nehmen Bemerkungen oder Witze viel zu ernst, sie verstehen kein Spaß. Aber bei diesem Thema steckt vielmehr dahinter, denn sexuelle Belästigungen können schwere Folgen mit sich tragen, diese Frauen täglich verspüren.

Aufgrund solcher Vorfälle fühlen sich Frauen nicht mehr wohl, sie verspüren Angst aufs Neue sexuell auf der Arbeit belästigt werden. Sie können ihre Arbeit nicht mehr richtig nachgehen oder wollen gar nicht mehr zur Arbeit antreten. Belästigte Frauen geraten in Fällen in Selbstzweifel, entwickeln Schuldgefühle.

Dieses Thema sollte wahr-und ernstgenommen werden, denn keine Frau verdient es sexuell belästigt zu werden. Den Tätern ist überhaupt nicht bewusst was sie anrichten. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um künftig sexuelle Belästigung abzuschaffen.

In meiner Hausarbeit möchte ich das Thema näher bringen, in dem ich feststelle was als sexuelle Belästigung verstanden werden kann, welche Folgen entstehen, wie vorgegangen werden kann in Belästigungssituation. Insbesondere möchte durch meine Empirie aufzeigen, welche Möglichkeiten und Auswege es gibt, sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz zu verhindern.

Ich werde mich insbesondere in dieser Hausarbeit mit der Forschungsfrage „Zu welchen Sanktionen führen sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz und inwieweit können Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Sanktionen auftreten? Beschäftigen. Um meine Forschungsfrage noch zu stützen habe ich folgende Hypothese entwickelt „Die Möglichkeit Sanktionen über Gerichte herbeizuführen reicht nicht aus, um die Problematik sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu begegnen.“

Im Folgenden Abschnitt werde ich erstmal das Thema näher bringen wollen.

2 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

2.1 Definition

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein seltener Fall. Allein in Deutschland haben mehr als die Hälfte aller Beschäftigten schon einmal sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt oder beobachtet, dies aus einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervorgeht (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2015).

Nun stellt sich die Frage was unter eine sexuelle Belästigung zu verstehen ist?

In der Literatur lassen sich immer wieder unterschiedliche Auffassungen finden, was unter sexuelle Belästigung zu verstehen ist und der Begriff wird somit uneinheitlich verwendet (Führing 2001: 14). Aufgrund dieser Tatsache sind Gesetze entworfen worden.

2.1.1 Sexuelle Belästigung im Beschäftigungsschutzgesetz

Das Beschäftigungsgesetz (BeschSG) von 1994 hatte den Begriff sexuelle Belästigung legaldefiniert (Mästle 2000: 29). Mit diesem Gesetz waren Regelungen für die Problematik sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz festgelegt worden. Ziel dieses Gesetzes war es die Würde von Frauen und Männern durch den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu wahren (Mästle 2000: 80). Das Gesetz galt für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst oder der freien Wirtschaft (Führing 2001: 14).

Das BSchG definiert den Begriff sexuelle Belästigung folglich:

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Dazu gehören

1. Sexuelle Handlungen und Verhaltensweisen, die nach den strafgesetzlichen Vorschriften unter Strafe gestellt sind, sowie
2. Sonstige sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden.“ § 2 Abs. 2 BeschSG

Das Gesetz wurde jedoch kritisiert, da die Definition zur sexuellen Belästigung zu unpräzise erfolgte, Arbeitnehmern wurde nicht klar, welche Schritte eingeleitet werden können und ein Sanktionenkatalog kein Bestandteil dieses Gesetzes wurde (Mästle 2000: 81). Das BSchG trat 2006 außer Kraft und wurde durch das AGG ersetzt.

2.1.2. Sexuelle Belästigung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird von sexueller Belästigung gesprochen, wenn

[…] ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“ § 3 Abs. 4 AGG

Diese Vorschrift besagt, dass es sich bei einer sexuellen Belästigung um eine unerwünschte Verhaltensweise handelt, die sowohl sexualisiert als auch geschlechtsbezogen ist. Diese unerwünschte Verhaltensweise kann eine sexuelle Anspielung oder aber auch eine körperliche Berührung sein, welche sich als unangemessen erachten lässt. Ebenso werden Personen unter Druck gesetzt eine sexuelle Handlung zu erdulden oder zu erwidern. Findet eine sexuelle Belästigung statt, wird die Würde dieser Person verletzt. Diese Person empfindet das Verhalten des Täters als beleidigend, erniedrigend oder beschämend (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2018: 6).

Das Gesetz führt auf, dass Beschäftigten Rechte zustehen, um sich gegen eine sexuelle Belästigung zur Wehr zu setzen. Aber auch Arbeitgeber haben laut AGG eine Schutzpflicht gegenüber ihren Beschäftigten, die sie nachgehen sollen und müssen.

2.2 Formen sexueller Belästigung

Im ersten Abschnitt des ersten Kapitels wurde festgehalten, dass es sich bei sexuellen Belästigungen um unerwünschte Verhaltensweisen handelt. In diesem Abschnitt werde ich mich mit den Formen sexueller Belästigung beschäftigen.

Die Art der sexuellen Belästigung kann in drei Kategorien unterschieden werden. Es wird von verbaler, non-verbaler und physischen Belästigung gesprochen.

Die Tabelle 1 zeigt die verschiedenen Arten einer sexuellen Belästigung mit einigen Beispielen auf (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2018: 7).

Tabelle 1: Formen sexueller Belästigung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle : Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte; Frankfurt am Main 2018; S.7

Eine Abbildung, die aus einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2015 hervorgeht, weist darauf hin, dass eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz auch oftmals unterschätzt wird (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2018: 9).

Abbildung 1: Was verstehen Sie unter sexueller Belästigung?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte; Frankfurt am Main 2018; S.9

Die Umfrage ergab, dass nur rund zweidrittel der Befragten zu wissen schien, welche Formen unter sexuelle Belästigung fallen. Den Beschäftigten ist nicht bewusst, dass jegliche Formen sexueller Belästigungen am Arbeitsplatz untersagt beziehungsweise verboten ist.

Folglich führt dies dazu, dass den Beschäftigten das Wissen fehlt, wie sie sich zur Wehr setzen können (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2018: 9).

Es hat sich auch herausgestellt, dass sogar nur ein Fünftel der Beschäftigten überhaupt weiß, ihr Arbeitgeber hat zum Schutz vor sexueller Belästigung zu sorgen nach § 12 AGG. Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 13 AGG oder das Maßregelungsverbot nach § 16 AGG ist ebenso wenig bekannt (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2018: 9).

2.3 Wo liegt die Grenze zwischen Flirt und sexueller Belästigung?

Unser Alltagsverständnis setzt meist sexuelle Belästigung mit physischer Gewalt gleich, wobei ein sexuell übergriffiges und belästigendes Verhalten viel früher beginnt, trotz vieler Formen sexueller Belästigung im Alltag, die nicht strafbar sind.

Insbesondere werden verbale und non-verbale Belästigungen meist verharmlost. Grund für diese Verharmlosung ist, dass Betroffenen oft unterstellt wird, sie reagieren überempfindlich auf Witze oder Flirtversuche (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2018: 7)

Ein Flirt ist zwar keine sexuelle Belästigung, welches am Arbeitsplatz verboten ist, jedoch wird nicht bedacht, dass ein Flirt, wenn dann nur in beiderseitigem Einverständnis gesehen sollte. Besteht kein Einverständnis der anderen Person ist dies ein übergriffiges Verhalten. Es wird von einem grenzüberschreitendes Verhalten gesprochen, insbesondere dann, wenn Ablehnung signalisiert wird oder durch das Verhalten die betroffene Person gedemütigt oder beschämt wird (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2018: 8).

Wird beispielsweise einer betroffenen Person berufliche Nachteile angedroht, weil diese sexuelle Handlungen verweigert oder berufliche Vorteile versprochen, wenn diese sich auf sexuelle Handlungen einlässt, sind die klaren Grenzen zwischen Flirt und sexuelle Belästigung überschritten worden. Hierbei handelt es sich definitiv nicht um ein Flirt.

Solange die Grenzen

- Unerwünschtheit
- Erniedrigung
- Einseitigkeit
- Versprechen beruflicher Vorteile bei sexuellem Entgegenkommen
- Androhen beruflicher Nachteile bei Verweigerung

überschritten werden, liegt kein Flirtversuch, sondern eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vor.

2.4 Besonderheit des Schutzes im AGG

Im ersten Abschnitt des Kapitels wurde festgehalten, dass das AGG die Problematik der sexuellen Belästigung aufgegriffen hat. Jegliche Form einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz ist laut AGG verboten.

Aufgrund dieser Tatsache sind in den meisten Fällen Arbeitgeber verpflichtet Maßnahmen gegen sexueller Belästigung vorzunehmen. Handelt es sich bei sexueller Belästigung um strafrechtlich relevante Formen wie etwa Fälle sexueller Nötigung werden die Polizei oder die Staatsanwaltschaft hinzugezogen. (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2018: 8).

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist zu anderen Lebensbereichen immer verboten. Der Schutz im Strafecht ist dagegen nicht so umfassend, da im Alltag einer Frau offensichtlich auf die Brüste zu starren nicht verboten ist, wobei solches Verhalten am Arbeitsplatz eindeutig gesetzeswidrig ist.

Beschäftigte sollen über das Straf- und Zivilrecht hinaus durch das AGG geschützt werden. Dieser Schutz soll gewährleistet werden, da es den Beschäftigten am Arbeitsplatz unmöglich gemacht wird sich der belästigenden Person zu entziehen. Aufgrund dieser Tatsache muss für alle Beschäftigten ein sicheres Umfeld am Arbeitsplatz verschafft werden.

Eine weitere Besonderheit dieses Schutzes im AGG ist, dass der zu gewährende Schutz sich nicht nur auf das Büro, das Unternehmensgebäude oder die Arbeitszeit beschränkt. Es soll jegliche Form einer sexuellen Belästigung, die innerhalb eines Arbeitsverhältnisses stattfindet, verboten werden, seien es Dienstreisen, Arbeitswege, Firmenfeiern, Betriebsausflüge, Pausen sowie SMS, E-Mails oder Anrufe (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2018: 8).

3 Personenkonstellationen in Belästigungssituationen

Allgemein betrachtet kann jede Person Opfer einer sexuellen Belästigung werden (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2018: 8). Das AGG beinhaltet den Schutz aller Betroffenen vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Nach einer Schweizer Studie 2008, dessen telefonische Befragung bezüglich sexueller Belästigung sich auf 2.020 Frauen und Männern, geschichtet nach Alter, Geschlecht und Region bezog, wurde festgehalten, dass es sowohl männliche als auch weibliche Täter, sowie weibliche als auch männliche Opfer gibt (Gamsjäger 2010: 5).

Aus der Befragung ergab sich, dass 10,3 % der Frauen und knapp 3,5 % der Männer innerhalb von 12 Monaten sexuell belästigt worden seien. „Belästigendes Verhalten ging dabei in 63,8 % der Fälle von Männern, in 14,8 % der Fälle von Frauen und in 20,1 % der Fälle von gemischtgeschlechtlichen Gruppen aus.“

Männliche Opfer dahingehend wurden in 48,9 % der Fälle von Männern, in 25,8 % von gemischtgeschlechtlichen Gruppen und zu 23 % von Frauen (einzeln oder in der Gruppe) belästigt.

Laut der Schweizer Studie war erkennbar, dass Frauen am häufigsten sexuelle Belästigungen wiederfahren sind, dennoch aber ein Fall männlicher Opfer und weibliche Täter nicht ausgeschlossen werden kann (Gamsjäger 2010: 5-6)

Für die verschiedenen vorkommenden Personenkonstellationen in Belästigungssituationen sollen im Folgenden Motive aufgezeigt werden, die eine sexuelle Belästigung begünstigen beziehungsweise begründen.

3.1 Männliche Täter – weibliche Opfer

Die am häufigsten vorkommende Belästigungskonstellation „männlicher Täter – weibliches Opfer“ weist auf zwei Motive hin, die danach unterscheiden, welche betriebliche Position der Täter in Relation zum Opfer hat.

1. Kurzfristige Befriedigung eines Machtbedürfnisses

Vorgesetzte nutzen meist ihre betriebliche Position aus, um bei sexuellem Entgegenkommen Vorteile anzubieten oder im Falle einer Verweigerung Nachteile anzudrohen. (Gamsjäger 2010: 7).

Die Schweizer Umfrage aus 2008 stimmt diesem Motiv zu, da aus der Befragung ersichtlich wurde, dass Vorgesetzte ausschließlich männliche Täter waren die weiblichen Opfer verfallen sind (Gamsjäger 2010: 8).

In vielen Fällen wird einem Vorgesetzten solches Verhalten nicht zugetraut aufgrund ihrer betrieblichen Position.

Folglich ziehen Täter aus dem Machtmissbrauch eine kurzfristige Befriedigung, welche einen Wiederholungszwang hervorruft. Leicht erkennbare Machtdifferenzen und unmittelbare Befriedigungen eines Machtbedürfnisses sind Kennzeichen für diese Form der sexuellen Belästigung.

Aufgrund dieser Tatsache werden sexuelle Belästigungen durch Vorgesetzte, die eine stärkere Machtbasis aufweisen, als schwerwiegender eingeschätzt als ein ähnliches Verhalten durch Untergeordnete oder der Kollegenschaft, da die möglichen beruflichen Folgen unmittelbar bedrohender sind (Gamsjäger 2010: 8).

Weitaus häufiger jedoch werden Frauen von ihren männlichen Kollegen belästigt als von ihren Vorgesetzten. Auch hier besteht die kurzfristige Machtbefriedigung nur mit dem Unterschied, dass hierbei die sexuelle Belästigung dazu dient, die bedrohte Herrschaft zu verteidigen.

Das bedeutet, männliche Kollegen greifen eher nach sexuelle Belästigung, um Frauen in niedrigere Positionen zu halten oder an einem Aufstieg einer besseren Position zu hindern. Dieses Motiv wird daher meist als „Platzverweis“ bezeichnet.

2. Platzverweis

Treten Frauen in männerdominierten Branchen oder Berufen ein, sind sie meist als Objekte des Zurschaustellens anzusehen und bekommen auch andere Aufgaben oder Positionen zugeschrieben als Männern. Das bedeutet, Frauen werden folglich „mit ihren Körpern zu Objekten der Sicht und nicht zu Subjekten des Sprechens“.

Sexuelle Belästigung ist für Männer eine Möglichkeit Macht über Frauen zu erhalten oder auszuüben. Sexuelle Belästigung wird somit als unfaires Konkurrenzmittel und als Abwehrstrategie einsetzbar, nur damit Frauen von ihrem Arbeitsplatz verdrängt werden oder sogar gehindert werden überhaupt eine Chance zu besitzen beruflich aufzusteigen (Gamsjäger 2010: 8).

Für Männer ist sexuelle Belästigung ein Hilfsmittel, wenn die Befürchtung groß ist an Macht zu verlieren. Das bedeutet, um Macht zurückzugewinnen werden Frauen in ihre „traditionellen Rollen“ zurückgedrängt mithilfe von sexuelle Belästigung. Hierbei wird die Gleichstellung von Frauen und Männern verhindert (Gamsjäger 2010: 9).

Die Folgende Abbildung zeigt nochmal deutlich von wem Frauen am Arbeitsplatz sexuell belästigt werden.

Abbildung 2: Von wem werden Frauen am Arbeitsplatz sexuell belästigt?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte; Frankfurt am Main 2018; S.10

3.2 Männliche Täter – männliche Opfer

Am Anfang dieses Kapitels wurde festgemacht, dass es sich nicht nur bei der am häufigsten Belästigungssituationen „männliche Täter – weibliche Opfer“ belässt. Die Schweizer Studie fand heraus, dass auch Männer von sexueller Belästigung betroffen sind, zwar durchaus weniger als Frauen aber keine Seltenheit.

Wird diese Belästigungssituation betrachtet, stellt sich heraus, dass der Vorgang einer sexuellen Belästigung anders verläuft als bei weiblichen Opfern. Männliche Opfer erfahren hierbei keine sexuelle Belästigung durch Begrapschen und Küssen oder durch sexuelle Erpressung, seltener unerwünschten Körperkontakt oder Angebote und Einladungen (Gamsjäger 2010: 9).

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Details

Seiten
Jahr
2018
ISBN (eBook)
9783346032270
ISBN (Paperback)
9783346032287
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (Oktober)
Note
2,5
Schlagworte
sexuelle belästigung arbeitsplatz sanktionen
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