Das Ziel der Hausarbeit ist, die Erwerbsintegration der jungen Erwachsenen, die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt zu erfassen sowie die Gründe für als auch Fördermaßnahmen gegen die Hilfebedürftigkeit zu untersuchen. Die zentrale Forschungsfrage lautet daher: "Junge Erwachsene im Rechtskreis SGB II - Wo liegen die Ursachen der Hilfebedürftigkeit und welche Förderungsmaßnahmen sind notwendig, um eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration zu gewährleisten?" Um diese zu beantworten, wird sich in der vorliegenden Arbeit vor allem auf die jugendlichen Erwerbslosen im SGB II und deren Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt fokussiert.
Die Untersuchung greift insgesamt auf wissenschaftliche deskriptive Methoden der Sekundärforschung in Form der Dokumenten- und Literaturanalyse zurück. Dabei wird das Datenmaterial verschiedener Statistiken und Ergebnisberichte zur Thematik ausgewertet und re-analysiert. Vorangestellt werden muss, dass in manchen Fällen noch keine weiterführenden Datenerhebungen für das Jahr 2018 zur Verfügung stehen, woraufhin sich zum Teil auf Angaben vom Jahr 2017 fokussiert wurde. Was die Evaluation von den Maßnahmen angeht, stehen die Forschungen noch relativ am Anfang, wodurch sich in diesem Forschungsbereich noch keine fundamentalen bzw. zahlreichen Ergebnisse darlegen lassen.
Der erste Teil der Hausarbeit befasst sich mit der aktuellen Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Im darauffolgenden zweiten Kapitel wird auf die Arbeitsmarktreform Hartz IV eingegangen und eine theoretische Grundlage zum Verständnis geschaffen. Danach wird im dritten Kapitel die Untersuchungsgruppe der unter 25-jährigen Erwerbslosen näher beleuchtet und Fördermaßnahmen und Ursachen sowie Folgen von Integrationsschwierigkeiten analysiert, bevor im letzten inhaltlichen Abschnitt Handlungsempfehlungen beschrieben werden. Das Fazit fasst die wichtigsten Aspekte nochmals zusammen.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 . Einleitung
1.1 Zielstellung und Forschungsfrage
1.2 Aufbau und Methodik der Hausarbeit
1.3 Die Ausgangssituation am deutschen Arbeitsmarkt
2 . Grundverständnis der Arbeitsmarktreform Hartz IV
2.1 Entstehung und Begriffsdefinition
2.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis
2.3 Die Leistung Arbeitslosengeld II
2.4 Aufgaben und Ziele der Grundsicherung
3 . Junge Erwachsene im Rechtskreis SGB II
3.1 Leistungen der Grundsicherung
3.2 Ausblick auf dem deutschen Arbeitsmarkt
3.3 Problemlage der Personengruppe
3.4 Gründe für die Hilfebedürftigkeit
4 . Handlungsempfehlungen
4.1 Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration
5 . Fazit
Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1-1: Regelleistungsberechtigte Personen in der Grundsicherung (Eigene Darstellung in Anlehnung an die Bundesagentur fUr Arbeit 2018b)
Tabellenverzeichnis
Tabelle 2-1: Regelbedarfssätze 2018 (eigene Darstellung in Anlehnung an die Bundesregierung; Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg)
Tabelle 3-1: Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach Strukturmerkmalen
1.Einleitung
Während zahlreiche Länder weiterhin mit den Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu kämpfen haben, ist davon im wirtschaftlich starken, grundsoliden Deutschland kaum etwas zu spüren. Der deutsche Arbeitsmarkt entwickelt sich seit Jahren positiv. Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland zeigt sich rückläufig und befindet sich heute auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Waren es im Jahr 2005 noch durchschnittlich 4,68 Millionen Erwerbslose, wurden im vergangenen Jahr 2017 nur noch ca. 2,5 Millionen gezählt. Damit sind es heutzutage knapp 50 Prozent weniger (vgl. Statista, 2018: 1; vgl. Institut für Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg Essen: 2018: 1ff.).
Dennoch greift diese positive Statistik zu kurz und lässt vorhandene Probleme und komplexe Prozesse, die den Arbeitsmarkt beeinflussen, unbeachtet. Zahlreiche unterschiedliche Gruppen müssen separate Betrachtung finden. So kann zwischen Langzeitarbeitslosen, Kurzzeitarbeitslosen und älteren sowie jüngeren Erwerbslosen unterschieden werden. Vor allem letztere Gruppe sollte zunehmend Beachtung in einer Welt finden, die von stetigem Wandel, Binnen- und überregionalen Wanderungen und technischem Fortschritt geprägt ist (vgl. Günther; Gawronski, 2016:9f.).
Armut unter Jugendlichen ist keinesfalls mehr eine gesellschaftliche Randerscheinung. 130.000 junge Menschen im Alter von 15- 25 Jahren beziehen Arbeitslosengeld II. Dies weist darauf hin, dass der Übergang von der Schule in eine Ausbildung oder Existenz sichernde Erwerbstätigkeit häufig nicht reibungslos verläuft und viele bereits Erfahrung mit dem Fürsorgestaat gemacht haben, noch bevor sie festen Fuß in die Arbeitswelt fassen können (vgl. DGB Bundesvorstand, 2013a: 11ff.).
Folglich bedarf es einem strukturierten Heranführen der jungen Generation an die Anforderungen des aktuellen und künftigen Arbeitsmarktes sowie eine nachhaltige Integrierung der Jugendlichen. Die Jugend stellt die Wirtschaftskraft von Morgen dar, weshalb besonders junge Erwerbslose gefördert werden sollten. (vgl. Günther; Gawronski, 2016:9f.).
1.1 Zielstellung und Forschungsfrage
Ein nicht unerheblicher Teil der 15- bis 25-Jährigen ist auf staatliche Sozialhilfe angewiesen oder in irgendeiner Form davon abhängig. Das Ziel der Hausarbeit ist, die Erwerbsintegration der jungen Erwachsenen, die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt zu erfassen sowie die Gründe für als auch Fördermaßnahmen gegen die Hilfebedürftigkeit zu untersuchen.
Die zentrale Forschungsfrage lautet daher. „Junge Erwachsene im Rechtskreis SGB II - Wo liegen die Ursachen der Hilfebedürftigkeit und welche Förderungsmaßnahmen sind notwendig, um eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration zu gewährleisten?“ Um diese zu beantworten, wird sich in der vorliegenden Arbeit vor allem auf die jugendlichen Erwerbslosen im SGB II und deren Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt fokussiert.
1.2 Aufbau und Methodik der Hausarbeit
Die Untersuchung greift insgesamt auf wissenschaftliche deskriptive Methoden der Sekundärforschung in Form der Dokumenten- und Literaturanalyse zurück. Dabei wird das Datenmaterial verschiedener Statistiken und Ergebnisberichte zur Thematik ausgewertet und re-analysiert.
Vorangestellt werden muss, dass in manchen Fällen noch keine weiterführenden Datenerhebungen für das Jahr 2018 zur Verfügung stehen, woraufhin sich zum Teil auf Angaben vom Jahr 2017 fokussiert wurde. Was die Evaluation von den Maßnahmen angeht, stehen die Forschungen noch relativ am Anfang, wodurch sich in diesem Forschungsbereich noch keine fundamentalen bzw. zahlreichen Ergebnisse darlegen lassen (vgl. Förster, 2008: 3).
Der erste Teil der Hausarbeit befasst sich mit der aktuellen Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Im darauffolgenden Kapital 2 wird auf die Arbeitsmarktreform Hartz IV eingegangen und eine theoretische Grundlage zum Verständnis geschaffen. Danach wird in Kapitel 3 die Untersuchungsgruppe der unter 25-jährigen Erwerbslosen näher beleuchtet und Fördermaßnahmen und Ursachen sowie Folgen von Integrationsschwierigkeiten analysiert, bevor im letzten inhaltlichen Abschnitt Handlungsempfehlungen beschrieben werden. Das Fazit fasst die wichtigsten Aspekte nochmals zusammen.
1.3 Die Ausgangssituation am deutschen Arbeitsmarkt
Die allgemeine Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist derzeit positiv zu bewerten. Die Veränderungen durch die Globalisierung und den technischen Fortschritt sowie die steigenden Immigrationszahlen stellen an die Akteurinnen und Akteure des künftigen Arbeitsmarktes hohe Anforderungen. Der Arbeitsmarkt befindet sich im Wandel.
Nach den Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung erreichte die Zahl der Erwerbstätigen im Durchschnitt des Jahres 2016 mit 41,1 Millionen einen neuen Höchststand. Ergänzend dazu nimmt der Anteil der Erwerbslosen stetig ab. 2016 erreichte dieser Wert mit 4,1 % einen historischen Tiefstand (vgl. Statistisches Bundesamt: 2018). Die Anzahl der Erwerbstätigen steigt und der Anteil der erwerbslosen Bevölkerung sinkt. Bei näherer Untersuchung der Arbeitslosen nach ihrer Zuordnung zu den Rechtskreisen SGB III und SGB II wird deutlich, dass die Arbeitslosenversicherung (SGB III) an Bedeutung verloren hat. In der folgenden Grafik 1-1 werden aktuelle Angaben zu den Regelleistungsberechtigten Personen in der Grundsicherung ersichtlich.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1-1: Regelleistungsberechtigte Personen in der Grundsicherung (Eigene Darstellung in Anlehnung an die Bundesagentur für Arbeit 2018b)
Im Jahr 2017 befinden sich ca. 6 Millionen Regelleistungsberechtigte Personen in der Grundsicherung, die einen Anspruch auf Arbeitslosen- oder Sozialgeld haben. Von den 4,3 Millionen erwerbsfähigen sind 1,6 Millionen bei einem Jobcenter als arbeitslos gemeldet sind. Unter ihnen existieren insgesamt 768.000 Langzeitarbeitslose. Im Rechtskreis SGB II sind derzeit 1,7 Millionen Nichterwerbsfähige vertreten, von denen rund 96 Prozent Kinder unter 15 Jahren sind (vgl. Institut für Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg Essen, 2018: 1; vgl. Bundesagentur für Arbeit, 2018a: 1). Das Arbeitskräfteangebot in Deutschland hat sich erhöht und zu mehr Beschäftigten, aber hinsichtlich der Zuwanderung auch zu mehr Arbeitslosen und Leistungsempfängern aus diesen Ländern geführt. Nach aktuellen Daten nahm im Vorjahresvergleich die Beschäftigung der Zuwanderer im November um 13 Prozent und die Zahl der Regelleistungsberechtigten im SGB II im Oktober um 28 Prozent zu (vgl. Bundesagentur für Arbeit, 2018a: 4).
Aufgrund des demographischen Wandels, andauernder Arbeitslosigkeit und zunehmender Einwanderung von Arbeitern und Arbeitslosen steht vor allem eine Bevölkerungsgruppe unter Druck: junge Menschen, die gerade erst in den Arbeitsmarkt eingetreten sind oder sich noch in der Ausbildung befinden. Daher lohnt es sich das Augenmerk auf die Personengruppe zu richten, die den Arbeitsmarkt zukünftig gestalten wird (vgl. Institut für Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg Essen, 2018: 1).
2 . Grundverständnis der Arbeitsmarktreform Hartz IV
In Kapitel 2 soll ein Grundverständnis der Arbeitsmarktreform Hartz IV gegeben werden. Beginnend mit der Entstehung und Begriffsdefinition der Reform, wird im Weiteren auf den Anspruchsberechtigten Personenkreis, die Leistungsgrundsätze und -formen und abschließend auf die Aufgaben und Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingegangen.
2.1 Entstehung und Begriffsdefinition
Am 14. März 2013 setzte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder mit seiner Regierungserklärung „Mut zum Frieden und Mut zur Veränderung“ den Startschuss zur „Agenda 2010“ (vgl. FAZ, 2013: 1). Mit ihr wurden Weichenstellungen in den Bereichen Konjunktur und Haushalt, Arbeit und Wirtschaft sowie Soziale Sicherung vorgestellt und die damals rot-grüne Koalition vor ein hartes, ins Detail ausgearbeitetes Reformprogramm gestellt. Ziel sollte die Sanierung der Sozialsysteme, Senkung der Lohnnebenkosten, ein flexibler Arbeitsmarkt und eine Konsolidierung der Staatsfinanzen sein (vgl. lpb, 2013: 1).
Die Agenda 2010 bewirkte in Deutschland eine grundlegende Restrukturierung des Bismarckschen Sozialstaates (vgl. Hassel; Schiller, 2010: 10). Mit dem „ Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ und dem damit neu geschaffenen Leistungsrecht des Sozialgesetzbuches (SGB II), wurde ein Gesetz auf den Weg gebracht, das zu den umstrittensten sozialpolitischen Strukturreformen der Nachkriegszeit gerechnet werden kann. Das erklärte „Herzstück“ der Agenda - die Hartz IV Reform - bedeutete eine deutliche Abkehr von der bisherigen Arbeits- und Sozialpolitik (vgl. Hassel; Schiller, 2010: 11; vgl. Bäcker, 2008: 27ff.).
Mit der Hartz IV Reform startete am 1. Januar 2005 die größte Arbeitsmarkt- und Sozialreform der deutschen Geschichte. Mit ihr wurden die Leistungssysteme Arbeitslosenhilfe (nach dem SGB III) und Sozialhilfe zusammengeführt und durch das Arbeitslosengeld II ersetzt (vgl. Bäcker, 2008: 29; vgl. FAZ, 2013: 3).
Infolge der Hartz IV Reform wurden im Februar 2005 erstmals eine Million erwerbsfähiger Sozialhilfebezieher statistisch erfasst, was die Arbeitslosenzahl auf die Höchstmarke von 5,3 Millionen trieb. Doch schon im Aufschwung 2006 begannen die Reformen zu wirken. Das „Normalarbeiterverhältnis“ wurde durch Minijobs, Teilzeit, Zeitarbeit und Befristungen ergänzt. Folglich stieg der Anteil der Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor auf mehr als 20 Prozent (vgl. Hassel; Schiller, 2010: 10; vgl. FAZ, 2013: 2). Bis heute wurde die Hartz IV Reform mehrmals nachgebessert und der Regelsatz erhöht. Im Kern blieb die Reform aber erhalten, geprägt von dem Grundsatz des „Fördern und Fordern“ (vgl. lpb, 2013: 1).
2.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis
Einen berechtigten Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben gemäß §7 Abs. 1 SGBII erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze (67 Jahre) nach § 7a noch nicht erreicht haben, sowie die Angehörigen, die mit ihnen in einem Haushalt, einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, leben (vgl. Bundesagentur für Arbeit, 2018b: 29). Erwerbsfähig ist „wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein“ (§8 Abs.1 SGBII). Ansprüche auf Leistungen setzen zudem die Hilfebedürftigkeit voraus. Als hilfebedürftig nach §9 SGB II gilt, wer seinen Lebensunterhalt und eventuell denen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen oder Angehörigen, nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe auch nicht von Dritten, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält (vgl. Bäcker, 2008: 23; vgl. Bundesagentur für Arbeit, 2018b: 29).
Nicht erwerbsfähige Personen haben generell keinen eigenständigen Anspruch auf das ALG II und erhalten, insofern sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, Sozialgeld. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören alle, die mit mehreren Personen im gleichen Haushalt zusammenwohnen und den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam betreiben (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2018b: 32; vgl. Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz; §7 Abs.3 SGB II).
2.3 Die Leistung Arbeitslosengeld II
Zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige gemäß §19 SGB II Arbeitslosengeld II (vgl. §19 SGB II). Erfasst werden Erwerbstätige (Arbeitnehmer wie Selbstständige) sowie jene, die zwar erwerbsfähig, aber nur eingeschränkt verfügbar sind oder denen eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet wird. (vgl. Bäcker, 2008: 23f.) Nach §19 SGB II setzen sich die Leistungen in Regel- und Mehrbedarfe sowie Bedarfe für Unterkunft und Heizung zusammen. Der Regelsatz deckt den laufenden und einmaligen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2018b: 35f.). Die Tabelle 2-1 im Anhang 1 stellt die aktuellen Regelbedarfssätze dar (vgl. Bäcker, 2008: 23f.).
Die Regelleistung wurde zum 1. Januar 2018 um 7 Euro angehoben und liegt für Alleinstehende oder Alleinerziehende derzeit bei 416 Euro. Die Regelleistungen für Bedarfsgemeinschaften richten sich nach dem Haushaltstyp: Partner erhalten jeweils 90 Prozent des vollen Leistungssatzes; für Kinder werden 60 Prozent (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) und 80 Prozent (ab dem 15. Lebensjahr) angesetzt. Der Gesamtbedarf des Haushalts bzw. der Bedarfsgemeinschaft errechnet sich aus der Summe der Regelleistungen zuzüglich der Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie möglicher Mehrbedarfe (vgl. Bäcker, 2008: 23f.). Statistiken der Bundesagentur der Arbeit 2018 zufolge, gibt es derzeit 3.187.669 Bedarfsgemeinschaften und 6.224.801 Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben (vgl. Bundesagentur für Arbeit, 2018c).
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