Die Arbeit will herausarbeiten, dass die Berufsethik gerade in der Sozialen Arbeit eine sehr bedeutsame Rolle spielt. Weiterhin versucht die Arbeit zu zeigen, in welcher Verbindung das Tripelmandat zu den ethischen Grundprinzipen steht. Dafür wird zu Beginn das Tripelmandat, dessen Entwicklung, sowie dessen Ziele betrachtet. Nachfolgend werden die Berufsethik und die ethischen Grundprinzipien Sozialer Arbeit dargelegt. Mit dem Blick auf das berufsethische Selbstverständnis und die professionelle Haltung lässt sich diese Arbeit abrunden.
Wie kann Berufsethik zielführend angesichts der vielfältigen gesellschaftlichen Probleme und der unterschiedlichen Anforderung an soziale Arbeit im Tripelmandat zum Ausdruck gebracht werden?
Inhalt
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Tripelmandat der Sozialen Arbeit
2.1 Definition des Tripelmandats
2.2 Entwicklung vom Doppelmandat zum Tripelmandat
3. Berufsethik und ethische Grundprinzipien Sozialer Arbeit
3.1 Berufsethik und ihre Legitimation
3.2 Erläuterung der Grundprinzipien unter Einbeziehung des DBSH
4. Berufsethisches Selbstverständnis u. professionelle Haltung
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
„In den Einrichtungen der Sozialen Arbeit werden berufsethische Konflikte wenig diskutiert, wenn sie überhaupt als solche wahrgenommen werden. Sondern man verlässt sich in seinem Berufsalltag auf ein altbewährtes methodisches Instrumentarium oder einfach auf seinen Bauch. Alles andere ist reiner Luxus, den man sich ausnahmsweise vielleicht einmal in einer Supervision leistet.“ (Susanne Zeller 2006) (Staub-Bernasconi, 2017, S.1)
Das Zitat vermittelt den Anschein, dass es eine Berufsethik gibt, welche aber wohl noch nicht ganz in der Sozialen Arbeit angekommen ist. Zeller umschreibt in diesem Zitat zudem das zeitliche Problem, sowie die fehlende Schulung des Personals. Häufig scheinen Sozialarbeiter1 in ihrem Arbeitsschema festgefahren zu sein.
Die Arbeit will davon ausgehend herausarbeiten, dass die Berufsethik gerade in der Sozialen Arbeit eine sehr bedeutsame Rolle spielt. Weiterhin versucht die Arbeit zu zeigen, in welcher Verbindung das Tripelmandat zu den ethischen Grundprinzipen steht. Dafür wird zu Beginn das Tripelmandat dessen Entwicklung, sowie dessen Ziele betrachtet. Nachfolgend werden die Berufsethik und die ethischen Grundprinzipien Sozialer Arbeit dargelegt. Mit dem Blick auf das berufsethische Selbstverständnis und die professionelle Haltung lässt sich diese Arbeit abrunden.
Wie kann Berufsethik zielführend angesichts der vielfältigen gesellschaftlichen Probleme und der unterschiedlichen Anforderung an soziale Arbeit im Tripelmandat zum Ausdruck gebracht werden?
2. Tripelmandat der Sozialen Arbeit
In diesem Kapitel soll das Tripelmandat, seine Entwicklung, sowie das Spannungsfeld zwischen den Mandaten beschrieben werden.
2.1 Definition des Tripelmandats
Um die Definition des Tripelmandats erklären zu können, wird zunächst die Begrifflichkeit Mandat, sowie die Bezeichnung Tripel erläutert.
Unter dem Begriff Mandat (lat. „mandare“) versteht man den Auftrag oder die Ermächtigung ohne eine genaue Handlungsweisung (vgl. ebd., S.1). Die Bezeichnung Tripel meint eine dreifache Ausführung (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/Tripel_ Groesze_Mathematik, zuletzt aufgerufen am 10.05.2019). So wird unter dem Tripelmandat in der Sozialen Arbeit ein dreifacher Auftrag bzw. eine dreifache Ermächtigung verstanden. Der dreifache Auftrag wird dem Adressaten2, dem Staat und der eigenen Profession als Sozialarbeiter auferlegt (vgl. Nathschläger, 2016, S.40). „Im Praxisalltag Sozialer Arbeit begegnen sich die drei Mandatsträger in einem Interaktionsfeld, in welchem unterschiedliche Perspektiven, Ansprüche, Argumente und Interessen zum Tragen kommen“ (Staub-Bernasconi, 2017, S.8).
Vor der Einführung des Tripelmandats war lange Zeit die Rede von einem Doppelmandat (vgl. Schilling/Klus, 2018, S.229). Aus diesem Anlass wird kurz auf die Entwicklung von dem Doppelmandat hin zu dem Tripelmandat eingegangen.
2.2 Entwicklung vom Doppelmandat zum Tripelmandat
Böhnisch und Lösch definierten am Anfang der 1970er Jahre den Begriff des Doppelmandats (vgl. Staub-Bernasconi, 2017, S.2). Demnach versteht man unter einem Doppelmandat, bestehend aus Adressat und Gesellschaft (vgl. Staub-Bernasconi, 2006, S.21), „auf der einen Seite die konkrete Hilfeleistung und auf der anderen Seite die Ausübung der staatlichen Kontrollfunktion durch verschiedene Träger“ (Schilling/Klus, 2018, S.229). Im Laufe und Wandel der Zeit bemerkten allerdings einige Pädagogen, dass der Begriff des Doppelmandats nicht ausreichend ist, um den professionellen Ansprüchen eines Sozialarbeiters zu genügen (vgl. Lambers, 2018, S.171).
So wird u.a. in dem Buch von Schilling/Klus die Entwicklung vom Doppelmandat zum Tripelmandat dadurch begründet, dass Sozialarbeiter durch das Beziehungsgeflecht Staat-Markt- Lebenswelt des Adressaten zunehmend die Finanzierbarkeit ihrer Dienste beachten müssen (vgl. Schilling & Klus, 2018, S. 229). Die Aufgaben von Sozialarbeiter bestehen darin, „bürokratisch-administrative, ökonomische und informelle-lebensweltliche Elemente aufeinander zu beziehen und zu integrieren“ (ebd., S.229).
Staub-Bernasconi wiederum etablierte den Begriff des Tripelmandats mit folgender These „[Soziale Arbeit sei der einzige Beruf] der seine Verpflichtung zur Solidarität mit den Leiden in und an der Gesellschaft als auch in und an ihrer Kultur nicht aufgeben kann, ohne seinen Berufsinhalt aufzugeben“ (Lambers, 2018, S.172). So erweiterte Staub-Bernasconi das Doppelmandat mit den Interessen ihrer Profession selbst zu einem Tripelmandat (vgl. Soziale Arbeit und Menschrechte, 2008, S.22). Sie füllt dabei das dritte Mandat mit der Erwartung, nach professionsspezifischen, wissenschaftlichen, methodischen und ethischen Grundlagen zu handeln (vgl. ebd., S.22). Dabei verweist Staub-Bernasconi u.a. auf eine ethische Basis, „ein von der Profession definierter, verbindlicher Ethikkodex, der sich im Fall der Sozialen Arbeit explizit auf die Menschenrechte als dessen Grundlage bezieht“ (ebd., S.22). Das dritte Mandat kann mit dem von Staub-Bernasconi entwickelten Leitsatz „Nach bestem Wissen und Gewissen handeln“ umschrieben werden (vgl. Staub-Bernasconi, 2017, S.3).
„Soziale Arbeit muss sich rechtfertigen, insbesondere, ob sie jenem Anspruch gerecht wird, der ihr aus den Zumutungen3 der Moderne entsteht. Sie darf sich nicht länger hinter den vermeintlichen Unausweichlichkeiten eines Doppelten Mandats verstecken“ (Lutz, 2011, S.17). So beinhaltet das Tripelmandat die Wunschvorstellungen der Adressaten, die eine individuelle Hilfeleistung erhalten können (vgl. Nathschläger, 2016, S.40). Die Gesellschaft als weiteres Mandat stellt den Anspruch, die Hilfen kurz, kostengünstig, aber auch effektiv zu gestalten (vgl. ebd., S.40). Abschließend hat der Sozialarbeiter neben der Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligter, die Verpflichtung gegenüber seiner eigenen Profession selbst, die den Fokus bei den Menschenrechten hat und den Bezug auf wissenschaftsbasierte Methoden beinhaltet (vgl. ebd., S.40). Es besteht also vorrangig für die Sozialarbeiter die dringende Aufgabe, die eigene Profession nach ethischen Grundsätzen auszuüben.
2.2.1 Dienstleistung und Menschenrechtsprofession
Wie bereits aus dem vorangegangenen Kapitel ersichtlich, sind die Menschenrechte für die Soziale Arbeit grundlegend, da sie an den Stellen eingreift, an deren Menschen mit ihrer Umwelt in Wechselwirkung stehen (vgl. https://www.bewaehrungshilfe.de/wp-content/uploads/2013/07/2004-Adelaide-Australien-Code-of-Ethics-in-der-Sozialarbeit.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.06.2019).
Lutz erklärt, dass die Verpflichtung der Menschenrechte für Sozialarbeiter auf gesetzlich notwendigen Grundlagen ruht (vgl. Lutz, 2011, S.14). So heißt es im Grundgesetz Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/ art_1.html, zuletzt aufgerufen am 03.06.2019). „Soziale Arbeit basiert [demnach] auf der Achtung vor dem besonderen Wert und der Würde aller Menschen, und aus den Rechten, die sich daraus ergeben“ (https://www.bewaehrungshilfe.de/wp-content/uploads/2013/07/2004-Adelaide-Australien-Code-of-Ethics-in-der-Sozialarbeit.pdf). Des Weiteren wird Soziale Arbeit zu einer „notwendigen Dienstleistung, deren Nutzen und Rechtfertigung sich v.a. daran orientiert, dass Menschen Wesen ihrer selbst sind und werden“ (ebd., S. 97). Soziale Arbeit hat ihren Fokus auf ihr Handeln und somit auch auf ihre Methoden zu richten (vgl. ebd., S.97).
Silvia Staub-Bernasconi bezieht die Profession auf den eigenen Ethikkodex, der auf der Basis der Menschenrechte und sozialer Gerechtigkeit basiert (vgl. Staub-Bernasconi, 2017, S.2). Entsprechend bilden die Menschenrechte die Grundlage für die Ethik der Sozialen Arbeit, womit die Soziale Arbeit auch als Menschenrechtsprofession verstanden werden kann (vgl. Blum, 2016, S.33). So sind sich eine Vielzahl der Pädagogen einig, dass die Soziale Arbeit nur mit und an den Menschenrechten gelingen kann.
2.2.2. Spannungsfeld zwischen den Mandaten
Wie schon in Punkt 2.2. beschrieben, befindet sich die Soziale Arbeit zwischen den Mandaten der Adressaten, der Gesellschaft und der eigenen Profession. Da jedes Mandat für sich seine Wünsche und Interessen vertreten möchte (vgl. Nathschläger, 2016, S.40), ist es naheliegend, dass es hier zu Spannungen und Konflikten kommen kann, denn Sozialarbeiter stehen immer in der Doppelrolle sowohl als Helfer aber auch als gleichzeitiger Kontrolleur (vgl. ebd., S.55).
Soziale Arbeit muss demnach einen „Spagat zwischen dem Arrangement der Hilfe und dem eigenen Weltbild, den politischen Positionen, zwischen dem Fordern in öffentlichen Debatten und einem Fördern, Unterstützen, Aktivieren und Begleiten der Adressaten“ pflegen (Lutz, 2011, S.99). Des Weiteren bewegt sich das Spannungsfeld zwischen kritischer Parteilichkeit mit den Adressaten, d.h. im Sinne der Adressaten zu arbeiten (vgl. Lutz, 2011, S.18) und gleichzeitig in „finanzieller Abhängigkeit von Wirtschaft, Politik und Verantwortung für die Gesellschaft“ zu agieren (Schilling/Klus, 2018, S.231).
Neben Staub-Bernasconi benennt auch der DBSH den Einfluss der gesellschaftlichen Entwicklung und das vermehrte Auftreten sozialer Probleme in der heutigen Zeit (vgl. ebd., S.231). Der DBSH betont in Anbetracht dessen die Notwendigkeit einer stetigen Weiterentwicklung der Handlungskonzepte in der Sozialen Arbeit (vgl. ebd., S.231). Zudem müssen Sozialarbeiter neben den Ansprüchen des Arbeitgebers, auch „ihrer Fachlichkeit gerecht werden, den Vorgaben des Staates entsprechen und darüber hinaus auf die Bedürfnisse der [Adressaten] eingehen“ (https://www.fernstudium-soziale-arbeit.de/das-tripelmandat-der-sozialen-arbeit/, zuletzt aufgerufen am 03.06.2019). Man kann also davon sprechen, dass die Soziale Arbeit immer wieder vor Herausforderungen steht, den verschiedenen Ansprüchen gerecht zu werden (vgl. ebd., S.1). Dies bedeutet auch, dass eine Verpflichtung gegenüber unterschiedlichen Machtpositionen, Interessen und Forderungen, die sich u.a. auch bis zur klaren Unvereinbarkeit widersprechen können, für Sozialarbeiter nicht immer einfach ist (vgl. Staub-Bernasconi, 2017, S.3). Infolgedessen sind „Loyalitäts-, Rollen-, Handlungs- und Identitätskonflikte […] vorprogrammiert“ und erschweren die Arbeit zusätzlich (ebd., S.3). „Der Umgang mit dieser sozialen Konstellation gehört unabweisbar zu den Merkmalen der Disziplin und Profession Sozialer Arbeit (ebd., S.3).
Die Vorstellung einer potenziellen Selbstmandatierung der Sozialen Arbeit könnte den Widerstand von Akteuren des Sozialwesens hervorrufen (vgl. ebd., S.7). Dies bedeutet, dass Kriterien über den grundsätzlichen und fallspezifischen Umgang der drei Mandate diskutiert und ggf. ausgehandelt werden müssten (vgl. ebd., S.8). Im Idealfall stimmen alle Beteiligten miteinander überein (vgl. ebd., S.8). Häufig ist dies jedoch nicht immer der Fall. Sollte es in einer Problemsituation zu unterschiedlicher Auffassung zwischen den Mandaten kommen, muss Transparenz über die Kriterien der sozialen Arbeit hergestellt werden (vgl. ebd., S.8).
3. Berufsethik und ethische Grundprinzipien Sozialer Arbeit
Die Soziale Arbeit steht in Abhängigkeit zu anderen Wissensbeständen. Eine Bezugswissenschaft stellt u.a. die Ethik dar, die sich mit der Bewertung menschlichen Handelns beschäftigt (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/Ethik, zuletzt aufgerufen am 08.06.2019).
Silvia Staub-Bernasconi sieht den Schwerpunkt des Tripelmandats im Berufskodex (vgl. Nahtschläger, 2016, S.40). Im folgenden Unterkapitel wird daher zunächst eine Einführung in den Begriff der Berufsethik gegeben.
3.1 Berufsethik und ihre Legitimation
Bevor die Berufsethik in der Sozialen Arbeit differenzierter beleuchtet wird, muss zunächst die Frage nach dem Auftraggeber der Sozialen Arbeit gestellt werden, durch welchen die Berufsethik dann ihre Legitimation erhält (vgl. Nathschläger, 2016, S.39). Nur so „kann sie sich dann Prinzipien setzen, welche den ethischen Rahmen bilden“ (ebd., S.39). „Schließlich erwarten die Auftraggeber, und das sind [neben dem Staat] auch die Adressaten der Hilfe, auch Nachweise hinsichtlich der Wirksamkeit in Auftrag gegebener Maßnahmen“ (http://www.bpb.de/apuz/31335/perspektiven-der-sozialen-arbeit?p=3, zuletzt aufgerufen am 08.06.2019, S.4).
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1 In dieser Arbeit wird zur besseren Leserlichkeit, die vereinfachte Form des Sozialarbeiters verwendet. Mit der Nennung des Sozialarbeiters werden auch die Sozialpädagogen angesprochen.
2 In dieser Arbeit wird zur besseren Leserlichkeit, die vereinfachte Form des Adressaten verwendet.
3 Unter den Zumutungen der Moderne werden bspw. die Veränderungen der Traditionsfamilien, indem es immer mehr alleinerziehende Elternteile gibt, sowie berufstätige Eltern die kaum noch Zeit für die Erziehung der Kinder haben, gemeint.