In dieser Arbeit geht es nach einer historischen Einführung um eine dreistufige Analyse der ersten schriftlich festgehaltenen Johanniterregel hinsichtlich wörtlicher Entsprechungen mit anderen Ordensregeln, direkten Einflüssen und schließlich Neuerungen. Damit werden die Entwicklungsprozesse innerhalb des in der Entstehung begriffenen monastischen Ritterordens besser durchdrungen. Die evangelische Johanniter-Unfall-Hilfe beziehungsweise ihr katholisches Pendant in Form des Malteser Hilfsdienstes e.V. sind als etablierte Organisationen aus dem freiwilligen Helfersystem in Deutschland kaum noch wegzudenken. Dabei stellt deren heutige Arbeit lediglich den Endpunkt einer jahrhundertealten Tradition dar, welche bis auf die erste Hospitalgemeinschaft in Jerusalem vor und während der Kreuzzugszeit zurückgeht. Damit fällt sie in dieselbe Epoche wie auch der Templerorden oder auch der Deutsche Orden. Ein Vergleich dieser drei Zusammenschlüsse erscheint jedoch wenig zielführend, nachdem ihr jeweiliges Betätigungsfeld so unterschiedliche Zielsetzungen und Ansätze enthält, sodass davon Abstand genommen wird.
Beschäftigt man sich darauf aufbauend mit der ersten niedergeschriebenen Ordensregel der Johanniter unter ihrem damaligen Großmeister Raymond de Puy de Provence aus dem elften Jahrhundert, so finden sich bald Parallelen zu den bereits bekannten Ordensregeln der Augustiner und der Benediktiner. Diese drei Richtlinien untereinander in Relation zu setzen und auf Gemeinsamkeiten und Abweichungen zu untersuchen, birgt durchaus mehr Potential als der Vergleich der drei genannten Ritterorden, allerdings würde dies zum einen eine umfassende Einführung in die Grundlage der Ordensregeln und deren Gründer erfordern und zum anderen wenig zur Durchdringung der Schrift Raymonds beitragen. Um dies dennoch leisten zu können, soll die erste Johanniterregel ganz im Vordergrund dieser Arbeit stehen und die Grundprinzipien der Augustiner und Benediktiner lediglich im Hinblick auf ihren tatsächlichen Einfluss auf die Hospitalgemeinschaft betrachtet werden. So können dann auch die Neuerungen unter Großmeister Raymond mehr in den Fokus der Betrachtung rücken und ein hoffentlich genaueres Bild des Verhaltenskodex der frühen Johanniter liefern, was bei einem rein methodischen Vergleich vermutlich zu kurz gekommen wäre.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Eine Einführung
2.1 Die Vorgeschichte des Johanniterordens
2.2 Die Anfangszeit des Johanniterordens
2.3 Die Augustiner und Benediktiner als Vorbild für die Ordensregel
2.4 Grundprinzipen des Augustinus und Benedikts
3 Die Ordensregel des Großmeisters Raymond de Puy de Provence
3.1 Wörtliche Entsprechungen zu anderen Ordensregeln
3.2 Inhaltliche Gemeinsamkeiten mit anderen Ordensregeln
3.2.1 Verhalten in der Öffentlichkeit
3.2.2 Ermahnung und Strafe
3.3 Neuerungen
3.3.1 Erhalt, Verteilung und Verwendung von Almosen
3.3.2 Öffentliche Durchführung von Bestrafungen
4 Fazit
5 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Die evangelische Johanniter-Unfall-Hilfe beziehungsweise ihr katholisches Pendant in Form des Malteser Hilfsdienstes e.V. sind als etablierte Organisationen aus dem freiwilligen Helfersystem in Deutschland kaum noch wegzudenken. Dabei stellt deren heutige Arbeit lediglich den Endpunkt einer jahrhundertealten Tradition dar, welche bis auf die erste Hospitalgemeinschaft in Jerusalem vor und während der Kreuzzugszeit zurückgeht. Damit fällt sie in dieselbe Epoche wie auch der Templerorden oder auch der Deutsche Orden. Ein Vergleich dieser drei Zusammenschlüsse erscheint jedoch wenig zielführend, nachdem ihr jeweiliges Betätigungsfeld so unterschiedliche Zielsetzungen und Ansätze enthält, sodass davon Abstand genommen werden soll.
Beschäftigt man sich darauf aufbauend mit der ersten niedergeschriebenen Ordensregel der Johanniter unter ihrem damaligen Großmeister Raymond de Puy de Provence aus dem elften Jahrhundert, so finden sich bald Parallelen zu den bereits bekannten Ordensregeln der Augustiner als auch der Benediktiner. Diese drei Richtlinien untereinander in Relation zu setzen und auf Gemeinsamkeiten und Abweichungen zu untersuchen, birgt durchaus mehr Potential als der Vergleich der drei genannten Ritterorden, allerdings würde dies zum einen eine umfassende Einführung in die Grundlage der Ordensregeln und deren Gründer erfordern und zum anderen wenig zur Durchdringung der Schrift Raymonds beitragen. Um dies dennoch leisten zu können, soll die erste Johanniterregel ganz im Vordergrund dieser Arbeit stehen und die Grundprinzipien der Augustiner und Benediktiner lediglich im Hinblick auf ihren tatsächlichen Einfluss auf die Hospitalgemeinschaft betrachtet werden. So können dann auch die Neuerungen unter Großmeister Raymond mehr in den Fokus der Betrachtung rücken und ein hoffentlich genaueres Bild des Verhaltenskodex der frühen Johanniter liefern, was bei einem rein methodischen Vergleich vermutlich zu kurz gekommen wäre.
Zu den verwendeten Regeltexten ist bereits im Vorfeld zu sagen, dass hierfür nicht separate Textausgaben herangezogen werden sollen, sondern überwiegend entsprechende Sekundärliteratur präferiert wird, welche neben dem vollständigen Wortlaut der Ordensregeln auch eine dazugehörige Interpretation, Analyse oder Hintergrundinformationen bietet. Damit sollen zudem auch Diskussionspunkte vermieden werden, welche durch Übersetzungs- oder Tradierungsvarianten entstehen könnten.
Insgesamt wird einer historischen Einführung eine dreistufige Analyse der Johanniterregel hinsichtlich wörtlicher Entsprechungen mit anderen Ordensregeln, direkten Einflüssen und schließlich Neuerungen folgen, was die dazu dienen soll, die Entwicklungsprozesse innerhalb des in der Entstehung begriffenen monastischen Ritterordens besser zu durchdringen.
Vorwegnehmend möchte der Verfasser darauf hinweisen, dass die Sichtung und detaillierte, oftmals sogar wörtliche Analyse der drei Ordensregeln im Vorfeld dieser Arbeit sehr zeitaufwändig war und deutlich mehr verwertbares Material erbrachte, als im Folgenden verwendet werden konnte. Daher war es unausweichlich, dieses Übermaß an Informationen durch eine konkrete Fragestellung und mehrere Aussiebeverfahren einzugrenzen und damit eine rote Linie innerhalb der Ausführungen zu erreichen.
2 Eine Einführung
2.1 Die Vorgeschichte des Johanniterordens
Im Unterschied zu anderen bekannten Ritterorden – den Deutschen Orden ausgenommen – haben sich die Johanniter aus einer zivilen, ja sogar karitativen Institution heraus entwickelt und nicht etwa aus einer militärischen wie beispielsweise die Templer1. Allerdings ist ihre Vorgeschichte einerseits von frühchristlichen Gründermythen überlagert und andererseits weniger historisch durchdrungen als es wünschenswert wäre2, weshalb es notwendig scheint, den Werdegang des Jerusalemer Hospizes kurz unter eigens zu beleuchten.
Schon im Jahre 603 wurde auf Befehl Gregors des Großen ein Hospiz in Jerusalem zur Versorgung der Pilger fertiggestellt, welches allerdings bereits im Jahre 614 von den Persern wieder zerstört wurde3. Unter Karl dem Großen wurde diese Einrichtung Ende des achten Jahrhunderts erneuert und dem Benediktinerkloster Santa Maria Latina unterstellt4. Nachdem die gesamte Klosteranlage um 1010 erneut der Zerstörung anheimfiel, wurde sie irgendwann im elften Jahrhundert nach langwierigen Verhandlungen mit dem Kalifen von Ägypten neu errichtet und die Leitung des mittlerweile dritten Hospizes an dieser Stelle erneut Benediktinermönchen anvertraut5. Auch wenn im Zusammenhang der Neugründung häufig der Name Mauro di Pantaleone als Einzelperson fällt, so ist vielmehr davon auszugehen, dass dieser lediglich das prominenteste Mitglied einer einflussreichen Gruppe amalfitanischer Kaufleute war, welche die Gelder zur Finanzierung dieses Bauprojekts aufbrachten6. Die Fertigstellung des Hospizes dürfte wohl in die Jahre vor 1071, dem Todesjahr di Pantaleones, in jedem Fall aber in die Zeit vor 1082, dem Todesjahr des Erzbischofs Johannes von Amalfi, welcher die Tätigkeit des Hospitals in Jerusalem beschreibt, fallen7.
2.2 Die Anfangszeit des Johanniterordens
Laut mehrerer mittelalterlicher Quellen fanden die Kreuzfahrer nach der Eroberung Jerusalems am 17. Juli 1099 das Hospital intakt und sogar in Betrieb vor, woraufhin dort umgehend kranke und durch Kampfhandlungen verletzte Christen aufgenommen und versorgt wurden8. Genau damit setzt faktisch die Anfangszeit des Johanniterordens ein.
Schon vor 1099 scheint das Hospital die Trennung von seinem Mutterkloster Santa Maria Latina vollzogen zu haben, nachdem es von den zeitgenössischen Quellen wohl als eigenständig wahrgenommen wurde und bereits in eigenem Namen Schenkungen verschiedener Gönner und Wohltäter annahm9. Allerdings darf die Bedeutung, welche dem Hospital in den ersten Jahren der christlichen Herrschaft über Jerusalem zukam, nicht überschätzt werden, da die erwähnten Schenkungen an die karitative Institution kaum aus dem üblichen Rahmen von materiellen Zuwendungen dieser Zeit fallen und das Hospital selbst nach seiner Loslösung vom Benediktinerkloster und der Befreiung vom Zehnten im Jahre 1113 trotzdem noch immer der Jurisdiktion des Patriarchen von Jerusalem als oberstem Diözesan unterworfen war10. Als tatsächlich unabhängiger Orden können die Johanniter erst ab der Zeitspanne zwischen 1135, dem Jahr der Herauslösung aus der Diözesenhierarchie, und 1153, dem Jahr der Approbation der Endfassung der ersten eigenen Ordensregel, gelten11. Diese Entwicklung hin zu einer unabhängigen Organisation mit entsprechenden Befugnissen, Verpflichtungen und Handlungspotential vollzog sich weitgehend auch durch die Übernahme militärischer Aufgaben, angefangen mit der Übertragung der Stadt Beitschirbrin 1136 durch König Fulko von Jerusalem an die Hospitaler, gefolgt von weiteren Städten in der Grafschaft Tripolis ab 114212. Die Johanniter waren damit vollständig in die militärische Organisation der Kreuzfahrerstaaten eingebunden und entsprechend in der Lage, aus eigener Kraft Stützpunkte zu unterhalten und diese notfalls auch erfolgreich zu verteidigen, wodurch sie ihren Teil zur Stärkung der Sache des Kreuzzugs im Heiligen Land beitrugen13.
Fraglich bleibt, ab wann die Hospitaler tatsächlich über eine fest etablierte Regel verfügten. Anders als bei mönchischen Bruderschaften waren reine Spitalbruderschaften nämlich frei in der Gestaltung ihrer Gewohnheiten und Vorschriften und nicht der üblichen Regelpflicht unterworfen14. Während der Amtszeit des ersten Magisters Gerhard, welcher am 03. September 1120 verstarb15, dürfte demnach kaum eine solche Ordensregel existiert haben beziehungsweise nicht einmal benötigt worden sein, was sich erst unter Raymond de Puy de Provence ändern sollte, welcher die Johanniter deutlich umstrukturierte und sowohl ihr Betätigungsfeld als auch ihre Machtbasis merklich erweiterte16. Seinen Bemühungen verdankte der Orden schließlich die erste eigene verschriftlichte Regel.
2.3 Die Augustiner und Benediktiner als Vorbild für die Ordensregel
Für die Johanniter lag es aus mehreren Gründen nahe, sich bei der Ausarbeitung ihrer ersten eigenen Ordensregel an den Statuten und Gebräuchen der bereits bestehenden Klostergemeinschaften der Augustiner und Benediktiner zu orientieren. Zunächst einmal stellten die Werke der Kirchenväter Augustinus von Hippo sowie Benedikt von Nursia die beiden bekanntesten und auch am weitesten verbreiteten Verhaltensregeln für klösterliche Gemeinschaften dar. Doch darüber hinaus gab es auch lokale Verbindungen, welche die Johanniter schon früh beeinflusst haben dürften. Wie bereits zuoberst erwähnt, ging das exemte Hospital der Johanniter ursprünglich aus einem Mutterkloster von Benediktinermönchen hervor, welche anfangs auch den Verwalter der Einrichtung stellten17. Selbst auf eine reine Laiengemeinschaft von Spitalbrüdern dürfte diese Form der Lebens- und Alltagsgestaltung gewissen Einfluss gehabt haben. Eine andere Orientierungsmöglichkeit bot darüber hinaus die nahegelegene Heiliggrabkirche der Augustinerchorherren, welche sich ebenfalls karitativ bestätigten18. Eben dieser Institution wird vereinzelt nachgesagt, sie habe die Abgrenzung der frühen Hospitaler vom Mutterkloster Santa Maria Latina begünstigt19. Nicht zu leugnen ist in jedem Fall der Umstand, dass viele Spitalbruderschaften sich stark an der Augustinusregel orientierten, welche ihnen genug Freiraum bot, ihrem Dienst an den Armen und Kranken uneingeschränkt nachzugehen20.
Als nun der zweite Großmeister der Johanniter Raymond de Puy de Provence sich anschickte, den jungen, aufstrebenden Orden nach Vorbild der Templer umzugestalten, seine Betätigungsfelder zu erweitern und damit auch seine Machtbasis zu stärken, zog diese Transformation in einen monastischen Orden auch die Ausarbeitung einer entsprechenden Regel nach sich, welche zum einen die notwendige innere Struktur der Organisation sicherstellte, zum anderen aber auch den karitativen Aufgaben der Brüder berücksichtigte21. Denn anders als oftmals angenommen umfasste das Betätigungsfeld der Johanniter nicht nur die Aufgaben eines Krankenhauses oder einer einfachen Pilgerherberge, sondern schloss auch Säuglingspflege, Findelkindbetreuung oder Sozialhilfe für Arme mit ein22. Damit waren sie der erste Orden, welcher die Hospitalität zu seiner Hauptaufgabe erklärte und nicht nur als untergeordneten Teil der christlichen Nächstenliebe betrieb23.
2.4 Grundprinzipien des Augustinus und Benedikts
Um die Grundprinzipien der Johanniterregel zu verstehen, bedarf es wohl zuerst eines kurzen Überblicks über die Vorstellungen und Werte, welche den Ordensregeln des Augustinus und Benedikts zugrunde liegen.
Augustinus von Hippo, welcher wohl in den 390er Jahren seine berühmte Ordensregel verfasste24, nachdem er zuvor bereits einige mönchische Gemeinschaften gegründet hatte, sah das Mönchsleben als ideales christliches Lebensprinzip an und nahm sich dabei die erste christliche Gemeinde in Jerusalem zum Vorbild, um genau jenes Ideal innerhalb seiner Klöster neuentstehen zu lassen25. Die elementaren Schlagworte seiner erstrebten Lebensgemeinschaften bildeten dabei Gottverbundenheit, Nächstenliebe, Demut und Herzensgüte26, welche er durch die „Loslösung vom eigenen Ich“27 und Hinwendung zur Gemeinschaft zu erreichen suchte. Der Dienst an Gott in sich selbst erlaubte es, die Augustinusregel flexibel auf viele unterschiedliche Individuen und Lebensweisen anzuwenden28, was viel Raum für Einzelbedürfnisse ließ und spezifische Reaktionen auf konkrete Situationen ermöglichte29, wodurch die Regel schnell Verbreitung in den unterschiedlichsten Auslegungen monastischer Lebensgestaltung fand.
Benedikt von Nursia dagegen, welcher ab 534 an seiner Mönchsregel arbeitete30, ließ sich zwar in einigen Teilen von den Vorschriften des Augustinus inspirieren, allerdings war seine Regel deutlich von der etwas jüngeren Regula Magistri geprägt31, aus der er weite Teile sogar wortwörtlich übernahm oder sich zumindest an ihrem inhaltlichen Aufbau orientierte32. In dem von ihm eigenständig verfassten Teil gelingt Benedikt der Brückenschlag zwischen morgenländischer Tradition und abendländischer Mentalität33. Auch er sieht die in sich geschlossene Klosterfamilie als Reinform der christlichen Kirche an34, allerdings ist sein Ideal des Dienstes an Gott geprägt von einem streng geregelten Tagesablauf aus Arbeit und Gebet, welchen er reinen Äußerlichkeiten vorzieht35. Er paart die monastische Frömmigkeit eng mit einer strengen Sittenlehre, welche allzu straff angelegt wenig Raum für Flexibilität bietet36.
[...]
1 Rudolf Hiestand: Die Anfänge der Johanniter, S. 31.
2 Ebd.
3 Gerhard Tonque Lagleder: Die Ordensregel der Johanniter, S. 29.
4 Ebd., S. 30.
5 Ebd.
6 Rudolf Hiestand: Die Anfänge der Johanniter, S. 35-36.
7 Ebd., S. 36.
8 Gerhard Tonque Lagleder: Die Ordensregel der Johanniter, S. 32.
9 Rudolf Hiestand: Die Anfänge der Johanniter, S. 38-39.
10 Ebd., S. 49-51.
11 Gerhard Tonque Lagleder: Die Ordensregel der Johanniter, S. 38.
12 Rudolf Hiestand: Die Anfänge der Johanniter, S. 66-69.
13 Ebd., S. 69.
14 Ebd., S. 55.
15 Gerhard Tonque Lagleder: Die Ordensregel der Johanniter, S. 38.
16 Rudolf Hiestand: Die Anfänge der Johanniter, S. 39-41.
17 Gerhard Tonque Lagleder: Die Ordensregel der Johanniter, S. 70.
18 Ebd., S. 73.
19 Ebd.
20 Rudolf Hiestand: Die Anfänge der Johanniter, S. 55.
21 Gerhard Tonque Lagleder: Die Ordensregel der Johanniter, S. 41.
22 Ebd., S. 68.
23 Ebd., S. 76.
24 Hans Urs Balthasar: Die großen Ordensregeln, S. 139.
25 Ebd., S. 151.
26 Peter Dyckhoff: Geistlich leben im Sinne alter Klosterregeln, S. 82.
27 Hans Urs Balthasar: Die großen Ordensregeln, S. 152.
28 Peter Dyckhoff: Geistlich leben im Sinne alter Klosterregeln, S. 82.
29 Hans Urs Balthasar: Die großen Ordensregeln, S. 157.
30 Peter Dyckhoff: Geistlich leben im Sinne alter Klosterregeln, S. 131.
31 Rudolf Hanslik: Klosterregeln im Mönchtum, S. 203.
32 Basilius Steidle: Die Benediktsregel, S. 54-88.
33 Hans Urs Balthasar: Die großen Ordensregeln, S. 177.
34 Ebd., S. 181.
35 Rudolf Hanslik: Klosterregeln im Mönchtum, S. 203.
36 Ebd.