Der Goodwill stellt als immateriellen Vermögenswert einen künftigen wirtschaftlichen, aber nicht eigenständig identifizierbaren Nutzen dar. Generiert werden kann ein Goodwill entweder intern oder innerhalb eines Unternehmenszusammenschlusses. Ein solch derivativer Goodwill stellt einen bedeutsamen Bilanzposten dar, der in vielen Fällen auch gleichzeitig den größten Posten innerhalb einer Bilanz einnimmt. Demzufolge können Änderungen der Bilanzierungsregelungen in Bezug auf den Goodwill umfangreiche Auswirkungen auf Jahresabschlüsse wie auch Finanzkennzahlen haben.
Auch mit Abschaffung der planmäßigen Abschreibung im Jahr 2004 und der damit einhergehenden Überarbeitung des Internationale Accounting Standard (IAS) 36, sind seither durch die Werthaltigkeitstests Spielräume bei der Folgebewertung des Goodwills entstanden. Diesen soll mit einer verstärkten Offenlegung entgegengewirkt werden. Zudem wurde mit Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008 der Blick verstärkt auf die Behandlung des bilanzierten Goodwills gerichtet. Viele Unternehmen mussten aufgrund der Krise Goodwillabschreibungen vornehmen, weshalb auch die Bedeutung der dazu veröffentlichten Angaben bei Investoren zugenommen hat.
Ebenfalls wurden von den Marktteilnehmern vermehrt Bedenken in Bezug auf die Zuverlässigkeit der Werthaltigkeitstest ausgesprochen, da aufgrund der schlechteren Zukunftsaussichten auch niedrigere Zahlungsströme, als beim Kauf angenommen, erwartet werden. Daraus sollten sich zwangsläufig Wertminderungsaufwendungen, auch in Bezug auf den Goodwill, niederschlagen.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Analyse der Forschungsliteratur zu Disclosure Compliance am Beispiel des Goodwills
2.1 Disclosure Level
2.1.1 Parameter und Studien
2.1.2 Analyse und Indexbildung
2.1.3 Limitationen
2.2 Determinanten der Disclosure Compliance
2.2.1 Determinante Größe
2.2.2 Determinante Verschuldung
2.2.3 Sonstige Determinanten
3 Fazit
Anhang
Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsanweisungen und anderer
Rechnungslegungsnormen
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Der Goodwill stellt als immateriellen Vermögenswert einen künftigen wirtschaftlichen, aber nicht eigenständig identifizierbaren Nutzen dar. Generiert werden kann ein Goodwill entweder intern1 oder innerhalb eines Unternehmenszusammenschlusses.2 Ein solch derivativer Goodwill stellt einen bedeutsamen Bilanzposten dar, der in vielen Fällen auch gleichzeitig den größten Posten innerhalb einer Bilanz einnimmt.3 Demzufolge können Änderungen der Bilanzierungsregelungen in Bezug auf den Goodwill umfangreiche Auswirkungen auf Jahresabschlüsse wie auch Finanzkennzahlen haben.4
Auch mit Abschaffung der planmäßigen Abschreibung im Jahr 2004 und der damit einhergehenden Überarbeitung des Internationale Accounting Standard (IAS) 36, sind seither durch die Werthaltigkeitstests Spielräume bei der Folgebewertung des Goodwills entstanden. Diesen soll mit einer verstärkten Offenlegung entgegengewirkt wer- den.5 Zudem wurde mit Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008 der Blick verstärkt auf die Behandlung des bilanzierten Goodwills gerichtet. Viele Unternehmen mussten aufgrund der Krise Goodwillabschreibungen vornehmen, weshalb auch die Bedeutung der dazu veröffentlichten Angaben bei Investoren zugenommen hat.6 Ebenfalls wurden von den Marktteilnehmern vermehrt Bedenken in Bezug auf die Zuverlässigkeit der Werthaltigkeitstest ausgesprochen, da aufgrund der schlechteren Zukunftsaussichten auch niedrigere Zahlungsströme, als beim Kauf angenommen, erwartet werden. Daraus sollten sich zwangsläufig Wertminderungsaufwendungen, auch in Bezug auf den Goodwill, niederschlagen.7
Auch wenn häufig Angaben zu den Goodwill Werthaltigkeitstests in den Jahresabschlüssen gemacht werden, handelt es sich des Öfteren um Boilerplate-8 und nicht um unternehmensspezifisch nützliche Angaben.9 Um diesen Boilerplate-Angaben und den damit einhergehenden Fehlerveröffentlichungen entgegenzuwirken, hat auch die deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung für das Jahr 2014 den Goodwill Wertminderungstest in den Prüfungsschwerpunkt mitaufgenommen.10 Innerhalb dieser Prüfung wurde festgestellt, dass auch wie in den Jahren zuvor eine wesentliche Fehlerquelle die Berichterstattung im Anhang war. Hierbei traten vor allem Fehler bei den Angaben von Goodwill Wertminderungstest auf. Auch traten Schwächen bei Durchführung von Goodwill Wertminderungstests mittels der Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) auf.11
Da der Goodwill in der Bilanz einer steigenden Bedeutsamkeit unterliegt, sollten dementsprechend auch die verpflichtenden Angaben in den Jahresabschlüssen erfolgen. Um die Ursachen der mangelnden Publizität bestimmen zu können, werden in der fortlaufenden Arbeit verschiedene internationale empirische Untersuchungen zu der Thematik „Disclosure Compliance am Beispiel des Goodwills“ analysiert. Hierbei werden im folgenden Kapitel Einblicke in die Forschungsmethoden und Ergebnisse von Studien über IFRS bilanzierende Unternehmen gegeben, bevor dann eine kritische Würdigung über die aufgezeigten Ergebnisse erfolgt.
2 Analyse der Forschungsliteratur zu Disclosure Compliance am Beispiel des Goodwills
Innerhalb der Analyse werden sechs verschiedene Studien näher betrachtet. Analysiert werden zum einen die Parameter, die einen Index bilden und sich im Ergebnis zu einem bestimmten Disclosure Level begründen lassen. Zum anderen werden von drei Studien die Determinanten der Disclosure Compliance verglichen, um herauszufinden, welche Determinanten einen signifikanten Einfluss auf die Offenlegung haben.
2.1 Disclosure Level
2.1.1 Parameter und Studien
Die Tabelle im Anhang I gibt einen Überblick über die Parameter, die im Rahmen der empirischen Untersuchungen zur Messung des Disclosure Levels nach den IFRS verwendet wurden. Innerhalb der Studien schwankte die Anzahl zwischen acht und 15 abgefragten Kriterien.
Boucková (2016) hat sich in ihrer Studie mit den Jahresabschlüssen der Jahre 2010 bis 2013 von Unternehmen aus dem deutschen DAX 30 sowie dem britischen FTSE 100 auseinandergesetzt. Insgesamt untersuchte sie 89 Unternehmen, um die Frage zu beantworten, ob diese Unternehmen mit einer erheblichen Goodwillintensität die notwendigen Informationen zu Goodwill Wertminderungstest nach IAS 36 offenlegen. Wie aus der Tabelle im Anhang I ersichtlich, erforschte sie fundamentale Angaben zu cash generating units (CGU), der Wachstumsrate sowie dem Abzinsungssatz. Auch betrachtete sie die Angaben zu den verpflichtenden Informationen, wenn ein Goodwill Wertminderungsaufwand vorlag.12
Gros und Koch (2015) setzten sich in ihrer Studie zu Offenlegungen von Goodwill Wertminderungstests nach IAS 36 mit Unternehmen aus dem EUROSTOXX 600 auseinander. Untersucht wurden insgesamt 905 Konzernabschlüsse aus den Jahren 2011 und 2012.13 Mit 15 herangezogenen Kriterien stellen Gros und Koch (2015) die größte Untersuchung dar. Ersichtlich ist vor allem, dass die Kriterien mit jenen von Boucková (2016) übereinstimmen und sich somit eine hohe Relevanz dieser Parameter vermuten lässt.
Camodeca u.a. (2013) untersuchten in ihrer Längsschnittstudie von 2007 bis 2011 das Disclosure Level der 85 größten britischen Unternehmen, die an der Londoner Börse gelistet sind und nicht unter den Finanzsektor fallen.14 Die erforschten Kriterien gleichen sich denen der bereits oben aufgeführten Studien an.
D’Alauro (2013) führte eine Untersuchung mit 59 italienischen sowie 51 britischen Unternehmen durch. Betrachtet wurden börsengelistete Unternehmen, bei denen das Markt- Buchwertverhältnis kleiner eins oder unterhalb des Medians vom Markt- Buchwertverhältnis des betrachteten Jahres und Landes lag. In den Betrachtungszeiträumen 2006 bis 2008 sowie 2011 und 2012 wurden die veröffentlichten Angaben innerhalb der Konzernabschlüsse untersucht.15 Ein wesentliches Ziel der Erhebung bestand darin herauszufinden, ob die verpflichtenden Angaben nach IAS 36 in Bezug auf Goodwill Wertminderungstests offengelegt wurden.16 Im Gegensatz zu den bereits aufgeführten Studien, untersuchte D’Alauro (2013) keine Angaben bei entstandenen Wertminderungen für das Disclosure Level.17
Devalle und Rizzato (2012) führten eine Querschnittanalyse zum Thema Disclosure Compliance durch. Betrachtet wurden insgesamt 141 Konzernabschlüsse des Jahres 2010 von börsengelisteten Unternehmen aus Italien, Frankreich, Deutschland und Spanien. Wesentlicher Anlass dieser Studie war die 2008 beginnende Finanzkrise und der damit einhergehenden steigenden Aufmerksamkeit von Goodwillangaben in den Abschlüssen.18 Zur Messung des Disclosure Levels zogen Devalle und Rizzato (2012) lediglich acht Parameter heran.
Wie Devalle und Rizzato (2012) untersuchte auch Paananen (2008) das Disclosure Level mittels einer Querschnittanalyse. Von insgesamt 300 stichprobenartig gewählten Unternehmen aus Frankreich, Deutschland und Großbritannien blieben nach einer Sondierung 203 Unternehmen zur Untersuchung des Disclosure Levels übrig. Unter die 97 gestrichenen Unternehmen fallen beispielsweise auch Unternehmen, die keine fair value Tests für den Goodwill durchführen.19 Betrachtet wurden die Abschlüsse des Jahres 2005. Um die Qualität der veröffentlichten Angaben in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Goodwill messen zu können, hat Paana- nen (2008) 13 Kriterien ausgewählt. Im Gegensatz zu den bereits genannten Autoren fokussierte sich Paananen (2008) verstärkt auf detailreichere Angaben bezüglich des Abzinsungssatzes und der Cashflows. Bei Betrachtung der Bilanz ermöglichen diese Angaben eine genauere Einschätzung darüber, ob die gemachten Annahmen der Unternehmen realistisch sind.20
Auffällig ist, dass lediglich vier der insgesamt 29 betrachteten Kriterien in den aufgeführten empirischen Analysen übereinstimmend untersucht wurden. Diese sind der Planungszeitraum der Cashflows, die Angabe der Wachstumsrate und des Diskontierungszinssatzes sowie Veröffentlichungen zu Sensitivitätsanalysen. Die Kriterien stellen spezifischere Angaben zu der Berechnung des erzielbaren Betrags dar. Daher ist anzunehmen, dass diese vier Kriterien für die Autoren eine bedeutende Rolle bei der Ermittlung des Disclosure Levels spielen und werden deshalb in der fortlaufenden Arbeit unter dem Begriff Masterkriterien zusammengefasst.
2.1.2 Analyse und Indexbildung
Die Kriterien zur Gewichtung eines Disclosure Index sind bei Devalle und Riz- zato (2012), Paananen (2008) und D’Alauro (2013) gleichgewichtet. Bei gemachten Angaben zu den untersuchten Kriterien werden ein Punkt, bei keinen Angaben null Punkte vergeben.21 Lediglich Gros und Koch (2015) haben die Kriterien in drei Kategorien gewichtet. Für nützliche und detaillierte Informationen wurde ein Punkt vergeben, für Boilerplate-Angaben 0,5 Punkte. Falls keine Informationen zum untersuchten Kriterium veröffentlicht wurden, belief sich die Gewichtung auf null Punkte.22 Boucková (2016) und Camodeca u.a. (2013) haben keine Angaben zu einer Gewichtung gemacht, weshalb hierbei von einer Gleichgewichtung ausgegangen werden kann. Ebenso erfolgte in den zwei zuletzt genannten Untersuchungen keine Veröffentlichung eines speziellen Disclosure Index.
Paananen (2008) konnte in ihrer Untersuchung wichtige Starterkenntnisse erlangen, da seit Abschaffung der planmäßigen Abschreibung von Goodwill im Jahr 2004 den Werthaltigkeitstests große Bedeutung zugesprochen wird. Umso ernüchternder sind die Ergebnisse für die betrachteten Länder. Im Durchschnitt erzielte Großbritannien mit einem Disclosure Level von 4,442 das beste Ergebnis für das Jahr 2005. Deutschland hingegen veröffentlichte am wenigsten nützliche Informationen mit einem durchschnittlichen Disclosure Level von 3,039 bei 13 untersuchten Kriterien.23
Statistisch gesehen ist bei D’Alauro (2013) für die Jahre 2006 bis 2008 zwischen italienischen und britischen Unternehmen kein Unterschied für das Disclosure Level erkennbar. Im Durchschnitt lag dies in Italien bei 5,475 und in Großbritannien bei 4,980. Erwähnenswert ist hierbei, dass in Italien das Maximum der zehn Angaben erreicht wurde, in Großbritannien mit acht jedoch nicht. Zudem ist zu betonen, dass in beiden Ländern auch Abschlüsse erstellt wurden, die keinerlei verpflichtende Angaben zu Goodwill Wertminderungstest nach IAS 36 gemacht haben. Betrachtet man nur Fälle mit Goodwill Wertminderungen, sind italienische Firmen im Durchschnitt mit 6,538 Angaben kommunikativer als britische mit 4,143. Auffällig ist, dass britische Unternehmen bei einer tatsächlichen Wertminderung weniger Angaben veröffentlichen als für einen einfachen Wertminderungstest.24 Die Untersuchung der selben Unternehmen für die Jahre 2011 und 2012 zeigt eine Verbesserung des Disclosure Levels für beide Länder. Bei Fällen einer tatsächlichen Wertminderung wurde in Italien mit 8,385 Angaben das Disclosure Level um fast 30% erhöht und zeigt eine zunehmende Wahrnehmung der Wichtigkeit dieser Angaben.25 Auch wenn nur fünf Kriterien dieser Studie mit denen von Paananen (2008) übereinstimmen, ist für Großbritannien ebenso eine positive Entwicklung studienübergreifend erkennbar. Prozentual ausgedrückt hat sich das Disclosure Level von 34% im Jahr 2005 über 50% in den Jahren 2006 bis 2008, bis auf 61% für die Jahre 2011 und 2012 positiv entwickelt.26 Dennoch ist anzumerken, dass dies trotz der positiven Entwicklung kein befriedigendes Ergebnis für verpflichtende Angaben darstellt.
Boucková (2016) hat für die Bewertung des Disclosure Level zunächst einen Durchschnittswert der Goodwillintensität27 ausgerechnet, um dann eine geeignete Stichprobe zur Untersuchung heranzuziehen. Diese Stichprobe enthielt 33 Unternehmen mit einer Goodwillintensität von größer gleich 15,2% im Jahr 2013. Mittels dieser Stichprobe wurde dann das Disclosure Level im Jahr 2014 untersucht.28 Mit 18,18% haben lediglich sechs Unternehmen Angaben zu allen neun29 Kriterien veröffentlicht. Betrachtet man die einzelnen Kriterien genauer, ist besonders auffallend, dass drei der vier Masterkriterien, Probleme bei der Compliance mit IAS 36 bereiteten. Auch haben von den acht der 33 Unternehmen, die eine Goodwillabschreibung vornahmen, nur 50% der Unternehmen die dafür untersuchten Kriterien erfüllt.30
Camodeca u.a. (2013) untersuchten lediglich die einzelnen Kriterien und keine Kennzahl zum Disclosure Level erstellt. Berechnet man diese Kennzahl anhand der Masterkriterien, würde dies zu einem durchschnittlichem Disclosure Level von 47% führen. Eine Berechnung in Anlehnung an die Ergebnisse von Camodeca u.a. (2013) wird mittels Anhang II dargestellt. Dieses Ergebnis zeigt, dass die Compliance über den gesamten Zeitraum unbefriedigend ist, da die Masterkriterien zentrale Annahmen bei der Berechnung des erzielbaren Betrags sind und folglich dem Bilanzleser wichtig sind.31
[...]
1 Ein selbst geschaffener (originärer) Goodwill darf gemäß IAS 38.48 nicht in der Bilanz aktiviert werden.
2 Vgl. Boennen, S./Glaum, M. (2014), S. 1.
3 Zur Verdeutlichung der Bedeutung des Goodwills innerhalb der Bilanz vgl. Küting, K. (2010) in DStR, S. 1855 ff.
4 Vgl. Boennen, S./Glaum, M. (2014), S. 4.
5 Vgl. Boucková, M. (2016), S. 38.
6 Vgl. Devalle, A./Rizzato, F. (2012), S. 1.
7 Vgl. ESMA Report (2013), S. 5.
8 Unter Boilerplate-Angaben werden Standardformulierungen verstanden.
9 Vgl. ESMA Report (2013), S. 3.
10 Vgl. DPR (2013).
11 Vgl. DPR (2015), S. 7.
12 Vgl. Boucková (2016), S. 42 f.
13 Vgl. Gros, M./Koch, S. (2015), S. 27.
14 Vgl. Camodeca u.a. (2013), S. 18.
15 Vgl. D’Alauro (2013), S. 762 f.
16 Vgl. D’Alauro (2013), S. 754.
17 Vgl. D’Alauro (2013), S. 764.
18 Vgl. Devalle, A./Rizzato, F. (2012), S. 101 f.
19 Vgl. Paananen (2008), S. 31.
20 Vgl. Paananen (2008), S. 17 f.
21 Vgl. Devalle, A./Rizzato, F. (2012), S. 103; Paananen (2008), S. 18; D’Alauro (2013), S. 764.
22 Vgl. Gros, M./Koch, S. (2015), S. 21.
23 Vgl. Paananen (2008), S. 33.
24 Vgl. D’Alauro (2013), S. 771 f.
25 Vgl. D’Alauro (2013), S. 784 f.
26 Berechnet wurden die Werte mittels Division von 4,442DiscL/13Kriterien (Paananen), 4,980DiscL/10Kriterien und 6,129DiscL/10Kriterien (D’Alauro).
27 Die Goodwillintensität berechnet sich durch das Dividieren von Goodwill mit dem Gesamtvermögen. Vgl. dazu Boucková (2016), S. 42.
28 Vgl. Boucková (2016), S. 45.
29 Boucková (2016) unterteilte die Kriterien nochmals in die Segmente „Wertminderungstest 9 Kriterien“ und „erfasster Wertminderungsaufwand 4 Kriterien“. Vgl. dazu Boucková (2016), S. 43.
30 Vgl. Boucková (2016), S. 45 ff.
31 Vgl. Camodeca u.a. (2013), S. 22.