Die Zusammenarbeit zwischen Sozialer Arbeit und psychisch erkrankten Menschen mit einem forensischen Hintergrund
Kann eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu einer vollständigen Resozialisierung beitragen?
Zusammenfassung
In Deutschland wird nach § 63 StGB eine Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus dann angeordnet, wenn eine Person im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit eine rechtswidrige Tat begangen hat. Zusätzlich muss die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergeben, dass von ihm infolge seines Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er aus diesem Grund für die Allgemeinheit eine Gefahr darstellt.
Mit dem Eintritt der Entlassung ist die Mehrheit der Betroffenen auf erneute Unterstützung angewiesen. Sobald eine mögliche Entlassung seitens des behandelnden Teams in Erwägung gezogen wird, meldet dieses den Betroffenen bei der forensischen Ambulanz. Durch den ersten Kontakt zum psychisch erkrankten Delinquenten, können sich die professionell Tätigen der forensischen Ambulanz ein Bild über die Gesamtsituation und Aussichten des Betroffenen verschaffen. Anschließend wird ein Wiedereingliederungsplan durch die forensische Ambulanz erstellt, gefolgt von Vorschlägen und verschiedenen Möglichkeiten einer Überleitung.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Vorstellung der Einrichtung
1.2 Persönliche Motivation
2. Begründung der Fragestellung
3. Theoretischer Hintergrund /Fachlicher Hintergrund
4. Methoden
4.1 Quantitative und Qualitative Sozialforschung
4.2 Die angewandte Forschungsmethode: Das Leitfadeninterview
5. Das Forschungsdesign
5.1 Das Sampling
5.2 Durchführung der Erhebung
5.3 Durchführung der Auswertung
6. Selbstreflexion der Forschungstätigkeit
7. Ergebnisdarstellung
7.1 Kategoriensysteme
7.2 Auswertung und Interpretation der Forschungsergebnisse
8. Fazit
Literaturverzeichnis:
Anhang
Universität Siegen
Voraussetzungen für eine gelungene Zusammenarbeit zwischen den Professionellen der Sozialen Arbeit und psychisch erkrankten Menschen mit einem forensischen Hintergrund in Hilfen zum Wohnen.
Kann eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu einer vollständigen Resozialisierung beitragen?
Margarita Puris
1. Einleitung
Im Rahmen der zweiten Praxisphase des Bachelorstudiums ‘Soziale Arbeit‘ absolvierte ich ein Praktikum in dem Dreikönigenhaus in Köln Mülheim. Der vorliegende Forschungsbericht wird mit einer kurzen Vorstellung dieser Einrichtung eingeleitet. Gleichzeitig beziehe ich mich näher auf die Struktur und die Betreuungskonzepte des Dreikönigenhauses. Anschließend folgt eine kurze Skizzierung meiner Motivation für das Praktikum.
Im nächsten Schritt befasse ich mich mit der Begründung der Forschungsfrage. Diesbezüglich beziehe ich mich auf den Ursprung und den theoretischen Hintergrund. Abschließend stelle ich das Forschungsdesign vor und reflektiere meine gesamte Forschungsarbeit. Des Weiteren werde ich die erworbenen Ergebnisse meiner Forschungsarbeit präsentieren und diese anschließend in den schon vorhandenen Forschungskontext einordnen und interpretieren. Diese Forschungsarbeit schließt mit einem Fazit ab, in dem ich meine Rolle als Forscherin kritisch reflektiere und erläutere, was ich zukünftig verändern würde.
1.1 Vorstellung der Einrichtung
Das Dreikönigenhaus ist ein sozialpsychiatrisches Wohnheim, welches im Jahr 1978 eröffnet wurde. Träger des Dreikönigenhauses ist der ‘Kölner Verein für Rehabilitation e.V.’ Dieser besitzt ein umfangreiches Behandlungs-, Hilfe- und Betreuungsangebot für eine Vielfalt von psychischen Erkrankungen. Des Weiteren partizipiert der Kölner Verein aktiv an der Umsetzung einer gemeindenahen Psychiatrie. Zusätzlich ist der Verein ein Mitglied von zahlreichen Organisationen, wie beispielsweise des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der Deutschen Gesellschaft für soziale Psychiatrie, der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation, der Arbeitsgemeinschaft Psychiatrie Rheinland, des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie, der Gesellschaft für psychische Gesundheit in Nordrhein-Westfalen und der IFD GmbH Lupusstraße. Die Kosten des Dreikönigenhauses trägt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) (vgl. Konzept Dreikönigenhaus, S.1).
Das Dreikönigenhaus verfügt über insgesamt 42 Plätze. Im Wohnheim selbst können 24 Plätze belegt werden. Zwei Wohneinheiten davon sind barrierefrei. Die restlichen 18 Plätze verteilen sich auf sechs Außenwohngruppen, welche sich unmittelbar in der Nähe des Dreikönigenhauses befinden. Das Dreikönigenhaus arbeitet eng mit den Außenwohngruppen und dem Betreuten Wohnen des Kölner Vereins in Köln Mülheim zusammen. Dadurch wird den Bewohnern die Möglichkeit geboten zwischen den drei Wohnmöglichkeiten zu wechseln. Da ich mein Praktikum hauptsächlich im Wohnheim “Dreikönigenhaus” absolviert habe, bezieht sich die vorliegende Forschungsarbeit nur auf diese Einrichtung.
Das Wohnheim befindet sich sehr zentral in dem Stadtteil Mülheim in Köln. Sowohl die Infrastruktur, als auch Einkaufsmöglichkeiten und Ärztehäuser befinden sich in unmittelbarer Nähe. Das Dreikönigenhaus erstreckt sich über insgesamt vier Etagen. Bewohner des Erdgeschosses und des ersten Obergeschosses zählen zur ersten Etagengruppen, während Bewohner der zweiten Etage und des Dachgeschosses die zweite Etagengruppe bilden. Beide Gruppen bestehen aus jeweils 12 Bewohnern. Sowohl im Erdgeschoss, als auch im Dachgeschoss befinden sich nur jeweils drei Bewohnerzimmer. Dadurch besitzt die erste Etagengruppe ihre Küche, ein kleines Foyer und einen Gemeinschaftsraum, welcher größtenteils zum Frühstück und Abendessen von den Bewohnern genutzt wird, im ersten Obergeschoss. Die zweite Etagengruppe verfügt über dieselben Räumlichkeiten im zweiten Obergeschoss. Beide Etagen haben zudem eigene Waschräume, sowie Badezimmer. Die Bewohner des Dreikönigenhauses werden rund um die Uhr betreut. Dadurch, dass beide Betreuergruppen auf den jeweiligen Etagen ihre Räumlichkeiten haben, entsteht ein enger Kontakt zu den Bewohnern. Die Räumlichkeiten der Betreuer sind stets geöffnet, falls die Bewohner Bedarf benötigen.
Im Erdgeschoss befindet sich ein weiteres Badezimmer, eine große Küche, ein großer Speise- und Gruppenraum, ein Fernsehraum, ein Nachtbereitschaftsraum und ein Foyer. Das Büro der Ergotherapeuten und das Büro der Leitung des Dreikönigenhauses befinden sich im Erdgeschoss. Zudem verfügt das Wohnheim über einen Garten und eine große Terrasse, welche von den Bewohnern, dem Personal und Besuchern jederzeit genutzt werden kann. Im Untergeschoss findet für die Bewohner des Hauses und von außerhalb regelmäßig die Ergotherapie statt. Außerdem befindet sich dort auch der Lebensmittelraum, Hauswirtschaftsraum und ein Abstellraum für das Mobiliar der Bewohner. Die Betreuer des Dreikönigenhauses helfen zusätzlich den Bewohnern der zwei barrierefreien Wohngruppen, welche sich in der Nachbarschaft befinden, aus. Das Dreikönigenhaus nimmt grundsätzlich jeden Menschen auf, der aus dem Stadtgebiet oder näheren Umgebung Kölns kommt, mindestens 18 Jahre alt ist, über eine ärztlich attestierte psychische Beeinträchtigung verfügt, sowie eine Kostenanerkenntnis des zuständigen Kostenträgers für den Leistungstyp 15 oder 16 nachweisen kann. Die Zielgruppe des Wohnheimes sind Menschen, die auf die Betreuung und Unterstützung angewiesen sind, da sie nicht alleine leben können. Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Bewerber vor allem Gemeinschaftsfähigkeit, eine gewisse Motivation, Selbstständigkeit und Kooperationsbereitschaft mitbringen. Obwohl das DKH (Dreikönigenhaus) auch barrierefreie Wohnräume anbietet, verfügt das Wohnheim selbst nicht über barrierefreie Räumlichkeiten und dadurch können pflegebedürftige Bewerber nicht angenommen werden.
Das Besondere an dem Dreikönigenhaus ist das Angebot für forensische Betroffene. Diese haben die Möglichkeit nach einem Aufenthalt in der forensischen Klinik einen der sechs zur Verfügung stehenden Plätze im Wohnheim zu belegen. Hier wird ihnen die Chance geboten unter besonderer Aufsicht und mit Hilfe einer 24 Stunden Betreuung, ein strukturiertes Leben wieder aufzubauen, um dann erfolgreich zurück in die Gesellschaft integriert zu werden können.
1.2 Persönliche Motivation
Ich persönlich entschied mich zunächst für dieses Arbeitsfeld, da ich schon in der Vergangenheit großes Interesse an der Materie der Psychologie verspürte. Dies verstärkte sich im Laufe meines Studiums mit dem Modul der Psychologie. Ich hatte viele offene Fragen und wollte verstehen, weshalb manche Menschen bestimmte Handlungs- und Verhaltensmuster aufweisen. Ich setzte mir das Ziel herauszufinden, wie Depressionen entstehen, wann ein Mensch unter Schizophrenie leidet, wie man psychisch krank wird und vieles mehr. Doch das Belegen des Moduls “Psychologie” genügte mir nicht. Da ich während des Studiums auf der Suche nach dem idealen Arbeitsfeld für meine berufliche Zukunft war und noch nicht beschlossen hatte, welchen Weg ich nach dem Studium einschlagen würde, entschied ich mich für ein Praktikum in dem Arbeitsfeld der Psychologie. Zunächst wollte ich mein Praktikum unbedingt in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie absolvieren, da ich sofort mit den härteren Fällen arbeiten wollte. Hierfür bekam ich jedoch nur Ablehnungen, da die Plätze für Studenten der Psychologie gedacht waren. Dadurch suchte ich erneut den Kontakt zu unterschiedlichen Einrichtungen für psychisch erkrankte Menschen in Köln und fand letztendlich den Weg zum Dreikönigenhaus, welches mir auf Anhieb als eine mögliche Praxisstelle gefiel. Ich wusste, dass ich auf alle Fragen, die ich mir zum Thema Psychologie stellte, die passenden Antworten bekommen würde.
2. Begründung der Fragestellung
Zu Beginn meines Praktikums wurde ich direkt ausführlich über die forensischen Bewohner des Dreikönigenhauses informiert. Diese Aufklärung diente unter anderem meiner eigenen Sicherheit. Forensiker sind Menschen mit psychischen Störungen, die nach §63 StGB in einer forensischen oder einer allgemeinpsychiatrischen Klinik untergebracht sind. Sie haben im Zustand der Schuldunfähigkeit nach §20 StGB oder der verminderten Schuldfähigkeit nach §21 StGB eine Straftat begangen.
Im Dreikönigenhaus wohnen delinquente Bewohner mit den anderen psychisch erkrankten Bewohnern zusammen. Dadurch umfasste mein Aufgabenbereich beide Personengruppen gleichermaßen. Jeder Bewohner des Dreikönigenhauses verfügt über eine Akte. Als Praktikantin durfte ich nur mit der Erlaubnis des Betroffenen dessen Akte lesen. Bei delinquenten Bewohnern galt es für neue Mitarbeiter als Pflicht die Akten der Betroffenen zu lesen, um im Umgang mit jedem einzelnen Delinquenten richtig zu handeln. Dadurch erfuhr ich, dass einige delinquente Bewohner nicht mit Praktikanten oder FSJlern reden dürfen. Andere wiederum dürfen sich aus Sicherheitsmaßnahmen nicht alleine mit Praktikanten oder FSJlern in geschlossenen Räumlichkeiten aufhalten. Jede Akte eines delinquenten Bewohners verfügte über den jeweiligen Delikt, das Urteil und die Auflagen. Außerdem befanden sich darin Dokumentationen über den Entwicklungsverlauf und die Nachsorgeuntersuchungen des jeweiligen Betroffenen, diverse Interviews, die Medikamentenverordnung und verschiedene andere Unterlagen zur Person selbst. Zusätzlich befand sich im Ordner ein allgemeiner Krisen- und Notfallplan, damit sich kein Betreuer in Gefahr bringt.
Für mich persönlich erwies sich der Begriff “Forensik” als ein Fremdwort, welches ich zuvor nicht mit psychischen Erkrankungen in Verbindung gebracht hätte. Umso mehr stieg mein Interesse mit der ersten Auseinandersetzung der Thematik an. Ich las jede Akte der sechs Delinquenten sorgfältig durch und führte mit ihnen anschließend zahlreiche Gespräche. Zu Beginn war ich mir im Umgang mit ihnen relativ unsicher und hatte Bedenken gewisse Themen anzusprechen. Diese Unsicherheit nahm mit der Zeit und vielen Gesprächen mit Kollegen ab. Täglich stellten sich für mich neue Fragen auf. Wieso vermittelt die forensische oder allgemeinpsychiatrische Klinik psychisch erkrankte Delinquente in ein Wohnheim oder in das Betreute Wohnen? Unter welchen Bedingungen darf ein psychisch erkrankter Delinquent in so eine Einrichtung umziehen? Wie sieht der weitere Verlauf für den Betroffenen in der neuen Einrichtung aus? Wie kann die Zusammenarbeit zwischen den Professionellen der Sozialen Arbeit und den Betroffenen gelingen? Welche Herausforderungen stellen sich dabei an die Professionellen der Sozialen Arbeit? Gleichzeitig interessierte mich, wie das Zusammenleben mit den anderen psychisch erkrankten Bewohnern funktioniert. Letztendlich stellte ich mir die Frage, welches Ziel mit dem Umzug aus der forensischen oder allgemeinpsychiatrischen Klinik in ein Wohnheim oder Betreutes Wohnen verfolgt wird. Verbringt der Betroffene den Rest des Lebens in der neuen Einrichtung und unter ständiger Betreuung oder besteht die Möglichkeit ein selbstständiges Leben außerhalb der Einrichtung führen zu können?
Diese Fragen begleiteten mich durch das gesamte Praktika. Da diese Fragen bis zum Schluss offen blieben, beschloss ich die für das Praktika vorgesehene empirische Forschungsarbeit hierfür zu nutzen.
Der Fokus dieser empirischen Forschung liegt auf den Voraussetzungen für eine gelungene Zusammenarbeit zwischen den Professionellen der Sozialen Arbeit und psychisch erkrankten Menschen mit einem forensischen Hintergrund in den Hilfen zum Wohnen.
Dabei soll untersucht werden, ob eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu einer vollständigen Resozialisierung beitragen kann.
3. Theoretischer Hintergrund /Fachlicher Hintergrund
In Deutschland wird nach § 63 StGB eine Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus dann angeordnet, wenn eine Person im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit eine rechtswidrige Tat begangen hat. Zusätzlich muss die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergeben, dass von ihm infolge seines Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er aus diesem Grund für die Allgemeinheit eine Gefahr darstellt. Da eine normale Strafanstalt im Sinne der Gesellschaft keinen ausreichenden Schutz vor den psychisch erkrankten Delinquenten bieten kann, wird nur eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als eine sinnvolle Sicherungsmaßregel gesehen. Neben der gewährleisteten Sicherung, muss dem psychisch erkrankten Delinquenten auch eine ärztliche Versorgung geboten werden, mit dem Ziel der Besserung. Laut §136 StVollzG soll der Betroffene in einem psychiatrischen Krankenhaus weitestgehend geheilt werden, so dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Hierzu hat der Betroffene einen Anspruch auf die nötige Behandlung, Aufsicht und Pflege (vgl. Hax- Schoppenhorst 2003, S. 26).
Die Dauer solch einer Unterbringung ist zunächst nicht absehbar, liegt aber im Durchschnitt bei 5,6 Jahren (vgl. Hax-Schoppenhorst 2003, S. 167). Dies liegt darin begründet, dass der Fortschritt der Besserung des Betroffenen zunächst nicht vorhersehbar ist. Damit der Betroffene nicht auf unabsehbare Zeit in der Unterbringung verweilt, ist das Gericht nach § 67e II StGB dazu verpflichtet, vor Ablauf eines Jahres zu überprüfen, ob die Bedrohlichkeit seitens des Delinquenten bestehen bleibt. Laut §67d II StGB darf ein psychisch erkrankten Delinquent die Unterbringung erst verlassen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er außerhalb des Maßregelvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird und somit auch keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt. Diese Entlassung erfolgt nur unter Bewährung und in Verbindung einer Führungsaufsicht. Wenn vom Delinquenten während der Führungsaufsicht erneut von einer Gefahr ausgegangen werden kann oder dieser gar rückfällig wird, so kann laut §67g StGB die Rückführung in das psychiatrische Krankenhaus angeordnet werden (vgl. Hax-Schoppenhorst 2003, S. 29).
Leygraf stellte durch eine Studie fest, dass 50% aller Rückfälle in den ersten 15 Monaten nach der Entlassung erfolgt sind (vgl. Leygraf 1988, S.183).
Um solche Rückführungen zu vermeiden und für eine gelungene und solide Resozialisierung der psychisch erkrankten Delinquenten, bedarf es der forensischen Nachsorge.
Mit dem Eintritt der Entlassung ist die Mehrheit der Betroffenen auf erneute Unterstützung angewiesen. Um ihnen die bestmögliche Betreuung zu gewährleisten, wird die Hilfe des Case Managements der Klinik benötigt. Sobald eine mögliche Entlassung seitens des behandelnden Teams in Erwägung gezogen wird, meldet dieses den Betroffenen bei der Forensischen Ambulanz vorerst an (vgl. Hax- Schoppenhorst 2003, S. 170). Zeitgleich werden gewisse Lockerungen eingeleitet, diese sind ein wesentliches Element der Therapie. Mit jeder weiteren Lockerung, nähert sich der Betroffene der Entlassung. Üblicherweise erfolgt die tatsächliche Entlassung des Betroffenen ein Jahr später. Vor der Beurlaubung in eine neue Einrichtung (z.B. Wohnheim oder betreutes Wohnen) durchläuft der Betroffene die Vorbereitung hierfür auf der Rehabilitationsstation (vgl. https://klinik- langenfeld.lvr.de/media/lvr_klinik_langenfeld/first_spirit/flyer_broschueren/forensik/Fore nsische-Ambulanz.pdf 30.8.2019 03:52).
Durch den ersten Kontakt zum psychisch erkrankten Delinquenten, können sich die professionell Tätigen der Forensischen Ambulanz ein Bild über die Gesamtsituation und Aussichten des Betroffenen verschaffen. Nach dem Kennenlernen folgt das Erstellen der genauen Bedarfslage des Delinquenten (vgl. Hax-Schoppenhorst 2003, S. 170). Hierbei werden die Behandlungserfolge, der Krankheitsverlauf und auch die bestehenden Probleme im Detail zusammengefasst und ausgewertet. Besonders wichtig ist auch die Information über den Tatbestand und bekannte Rückfälle. Anschließend wird ein Wiedereingliederungsplan durch die Forensische Ambulanz erstellt, gefolgt von Vorschlägen und verschiedenen Möglichkeiten einer Überleitung. Um den Betroffenen mit einer tatsächlichen Überleitung nicht zu überfordern, wird dieser langsam in das neue Umfeld eingewöhnt, z.B. in Form einer kleinen Tätigkeit in der Einrichtung. Der komplette Prozess erfordert Kompromisse seitens aller Beteiligten, denn es ist wichtig den Wünschen des Betroffenen nachzugehen, gleichzeitig jedoch die Perspektive der Behandelnden und Möglichkeiten der Nachsorge zu berücksichtigen.
Die Rückführung des psychisch erkrankten Delinquenten in das psychiatrische Krankenhaus muss zu jedem Zeitpunkt gewährt sein. Die Forensische Ambulanz begleitet den Betroffenen so lange, bis die Eingewöhnung in die neue Einrichtung bewältigt wurde (vgl. Hax-Schoppenhorst 2003, S. 171).
Die Kontrolle und gleichzeitig der Schutz des Betroffenen bleiben mit Hilfe dieser Art der forensischen Nachsorge weiterhin bestehen. Diese Betreuung kann, wie zuvor beschrieben stationär oder teilstationär, beispielsweise in einem Wohnheim oder betreuten Wohnen erfolgen. Hierbei erhält der Betroffene Unterstützung, eine ärztliche Behandlung, eine an ihn angepasste Therapie (z.B. eine Ergotherapie), Hilfe bei der Vermittlung in den Arbeitsmarkt und die erforderliche Aufsicht, um mögliche Rückfälle zu vermeiden (vgl. https://www.lwl-massregelvollzug.de/de/MRV_Inhalte/MRV- Funktion/Nachsorge/ 30.08.2019 01:56).
Aber auch die ambulante Betreuung von psychisch erkrankten Delinquenten wäre eine mögliche Hilfe zur Alltagsbewältigung und zum eigenständigen Leben.
Die Betreuungsart kann unterschiedlich erfolgen, das Ziel bleibt jedoch gleich.
Eine gelungene Behandlung und Betreuung soll den Betroffenen zu einem straffreien und selbstständigen Leben verhelfen und sie gleichzeitig in die Gesellschaft zurück integrieren (vgl. https://www.kbo.de/uploads/tx_kbopresse/kbo- LeitfadenForensik_A5__01.pdf 30.08.2019 03:40).
4. Methoden
4.1 Quantitative und Qualitative Sozialforschung
“Unter empirischer Sozialforschung wird allgemein eine Gesamtheit von Methoden, Techniken und Instrumenten zur wissenschaftlich korrekten Durchführung von Untersuchungen des menschlichen Verhaltens und weiterer sozialer Phänomene verstanden.” (vgl. Häder 2010, S.20).
Ein entscheidender Gegenstand der empirischen Sozialforschung sind die Methoden. Diese stellen Systeme von Handlungsanweisungen und Regeln dar, um bestimmte Erkenntnisse realisieren zu können, bzw. um bestimmte Resultate zu erzielen. Methoden dienen dazu ein bestimmtes Ziel, wie beispielsweise die Gewinnung von Informationen, zu erreichen. Die meisten Methoden, die bei der empirischen Sozialforschung verwendet werden, stammen ursprünglich aus dem Alltag. Hierzu zählt die bloße Kommunikation im Sinne von persönlichen Befragungen, verschiedene Beobachtungstechniken oder die Inhaltsanalysen. In der empirischen Sozialforschung sind dies die drei Grundmethoden für die Datenerhebung (vgl. Häder 2010, S.21).
Bei den empirischen Methoden geht es weitestgehend um erfahrungsorientierte Verfahrensweisen. Das griechische Wort für Empirie ist “empeiria” und bedeutet wörtlich übersetzt “Erfahrung”. Somit ist davon auszugehen, dass die sich die Ergebnisse der Aussagen aus der empirischen Sozialforschung auf die Erfahrungen beziehen.
Unter dem empirischen Verfahren werden die Methoden des Zählens und Messens der Forschungsergebnisse verstanden. Laut Rost verfolgt die empirische Sozialforschung drei Ziele. Das erste Ziel ist die genaue Beschreibung, Ordnung und Quantifizierung der weltlichen Phänomene. Das zweite Ziel ist die Aufstellung von Normen, welche eine Erläuterung und Prognose dieser Phänomene ermöglichen. Als letztes Ziel soll die Nutzung von Theorie und den Forschungsergebnissen zur Verbesserung von Verhalten und damit einhergehend als Mittel zur Behebung von zukünftigen Fehlentscheidungen dienen (vgl. Röbken 2016, S.9).
In der empirischen Sozialforschung spricht man von zwei unterschiedlichen Forschungsmethoden, der qualitativen und der quantitativen Forschungsmethode.
Laut Mayring sind beide Methoden unverzichtbar, welche sich außerdem gleichzeitig ergänzen (vgl. Mayring 2002, S.19)
Lammek sieht die quantitative Forschungsmethode als objektbezogen an, welche versucht Erklärungen und Ursache-Wirkungszusammenhänge zu erfassen. Im Gegensatz dazu handelt die qualitative Forschungsmethode eher interpretativ, wobei das subjektbezogene Verstehen in den Vordergrund rückt. Beide Forschungsmethoden unterscheiden sich weitestgehend in dem Untersuchungsfeld, der Datenform und der Auswertung. Während die quantitative Methode im Labor stattfindet, wird die qualitative Methode in einer natürlichen Umgebung durchgeführt. Die Daten der quantitativen Forschungsmethode sind sehr genau und numerisch festgelegt. Bei der qualitativen Forschungsmethode ist die Datenform textbasiert und sehr interpretationsbedürftig. Und auch in der Auswertung finden sich Unterschiede. Die Auswertung der quantitativen Forschungsmethoden erfolgt statistisch, während die qualitative Forschungsmethode interpretativ ausgewertet wird. Die qualitative Forschung hat das Ziel, die Realität durch die subjektive Sichtweise der Untersuchungsperson darzustellen, die Ursachen für dessen Verhalten dadurch nachzuvollziehen und zu verstehen. Das Ziel der quantitativen Forschung ist eine möglichst genaue Beschreibungen und Prognosen zum Verhalten in Form von Modellen, Zusammenhänge und numerischen Daten zu erstellen (vgl. Röbken 2016, S.12).
Ich persönlich entschied mich für die qualitative Forschungsmethode zur Durchführung meiner empirischen Forschung im Dreikönigenhaus. Welche Methode ich hierbei genau verwendet habe, erläutere ich im folgenden Kapitel.
4.2 Die angewandte Forschungsmethode: Das Leitfadeninterview
In der qualitativen empirischen Sozialforschung gibt es verschiedene Methoden zur Durchführung einer Befragung. Eine dieser Methoden ist das Leitfadeninterview. Das Leitfadeninterview ist ein Oberbegriff für unterschiedliche Arten von Interviewführungen, wie beispielsweise das fokussierte Interview, das halbstandardisierte Interview, das problemzentrierte Interview, das Experten-Interview oder das ethnographische Interview (vgl. Gläser 2009, S.114).
Das Leitfadeninterview steht, wie dem Begriff zu entnehmen ist, für einen Leitfaden im Interview. Dieser Leitfaden besteht aus offen konzipierten Fragen, um dem Befragten die Möglichkeit zu geben auf diese frei antworten zu können.
Der Leitfaden gibt dem Interview seine Struktur und gleichzeitig ermöglicht dies eine qualitative Vergleichbarkeit der Daten. Für den Interviewenden gilt der Leitfaden als eine Richtlinie bzw. Orientierung, um möglichst alle notwendigen Fragen und Aspekte, die für die Forschungsfrage relevant sind, zu berücksichtigen und diese nicht auszulassen. Dabei kann die Reihenfolge der Fragen während des Interviews jederzeit verändert werden. Der Interviewende kann frei entscheiden, ob eine Frage vertieft werden muss, wann dies notwendig ist und auch mögliche Ausschweifungen des Befragten unterbrechen (vgl. Mayer 2013, S.35).
Aus diesen Gründen empfand ich das Leitfadeninterview als eine passende Forschungsmethode, um die Forschungsfrage bestmöglich beantworten zu können.
5. Das Forschungsdesign
5.1 Das Sampling
Der Begriff Sampling stammt aus dem Englischen und wird ins Deutsche Stichprobe bzw. Auswahl übersetzt. Bei dem Sampling in der empirischen Sozialforschung handelt es sich um die Auswahl der zu Befragenden, die im Bezug auf konkrete Merkmalsausprägungen ein Quantum der zu analysierenden Grundgesamtheit bilden. Unter der Grundgesamtheit ist in diesem Fall die Anzahl aller Individuen zu verstehen, die über diese besonderen Kriterien verfügen. Eine Stichprobe muss in dem Fall gezogen werden, wenn nicht alle Individuen dieser Grundgesamtheit befragt werden. Die Ziehung eines Samples wird als ein Auswahlprozess verstanden, bei dem konkrete Elemente aus der Gruppe aller Individuen, die im Bezug auf die Grundgesamtheit über alle Merkmalsausprägungen verfügen, für die Datenerhebung selektiert werden. In der qualitativen Sozialforschung dient das Sampling dazu, die Elemente zu ziehen, die für die Gewinnung der Forschungsergebnisse förderlich bzw. hilfreich sein können. Die Befragten sollten sich auf der Gebiet der Forschungsthematik bestmöglich auskennen, da ungenügendes Wissen zur Thematik die Forschungsergebnisse hindern bzw. verfälschen könnte (vgl. Misoch 2015, S.185).
Zur Durchführung meiner empirischen Forschung erwies es sich für mich als äußerst sinnvoll die Mitarbeiter des Dreikönigenhauses zu befragen. Sowohl meine Ansprechpartnerin, als auch ich waren der Meinung, dass es bei der Forschungsfrage hilfreicher wäre die Mitarbeiter und nicht die Bewohner zu befragen. Ein Argument dafür war, dass die Mitarbeiter durch die Professionalität eine bessere und genauere Sichtweise auf die Thematik hätten. Zudem lehnte meine Ansprechpartnerin die Befragung der Bewohner grundsätzlich ab, da hier die Wertschätzung und Akzeptanz der Privatsphäre und Krankheit der Bewohner im Vordergrund stand. Dadurch setzte ich den Fokus der Auswahl auf die Mitarbeiter. Da zu den Mitarbeitern des Dreikönigenhauses auch die Ergotherapeuten, die Hauswirtschafter oder Pflegekräfte zählen, musste ich mich erneut auf einen bestimmten Bereich begrenzen. Meiner Meinung nach waren hierfür die Betreuer der Bewohner die richtigen Interviewpartner. Ich empfand die Betreuer als Experten meiner Forschungsthematik, da sie zu den psychisch erkrankten und forensischen Bewohnern den intensivsten Kontakt pflegen und dadurch über das meiste Wissen verfügen. Bevor die Befragung statt gefunden hat, vereinbarte ich mit meiner Betreuerin hierfür einen Termin. Am Tag der Befragung wurden mir zwei weibliche Betreuerinnen zugewiesen, die mit der Durchführung der Befragung einverstanden waren. Beide Betreuerinnen waren für dieselbe Etagengruppe zuständig. Eine der beiden Betreuerinnen war für die Bewerbergruppe im Dreikönigenhaus zuständig. Dies erschien für die Bearbeitung der Forschungsfrage als besonders interessant und nützlich.
[...]