Inwiefern rechtsextreme Hassgewalt stärker ausgeprägt ist als linksextreme, ist Gegenstand der vorliegenden Analyse. Im Rahmen dieser Arbeit wird eine Gegenüberstellung rechts- und linksextremer Gewaltkriminalität auf der Grundlage unterschiedlicher ideologischer Feindkonzepte beider Extremismusformen erfolgen. Hierfür werden für die Auslösung der Hassgewalt relevante Feindbilder aus der rechts- und linksextremistischen Musik betrachtet. Ein Einblick in die psychopathologischen Profile der politisch motivierten Gewalttäter aus dem rechten und linken Spektrum soll bei der Beantwortung der Forschungsfrage aufschlussreich sein. Der Zusammenhang zwischen den Feindbildern und Hassgewaltdelikten soll die Beantwortung der Fragestellung herbeiführen.
Wird Deutschland gerade zum Einwanderungsland? Oder ist das die Bundesrepublik schon längst? Darüber wird in den Medien gerne und viel diskutiert. Zwischen all die Stimmen, die etwas zu dem Thema zu sagen haben, mischen sich zunehmend auch ausländerfeindliche und migrationskritische Stimmen. Auch wird die Öffentlichkeit immer wieder von Berichten über Hassverbrechen mit rassistischem oder antisemitischem Hintergrund erschüttert. Ereignisse, bei denen Gewalttäter ihre Opfer körperlich angreifen und sogar töten. Ist Hassgewalt also eine Domäne rechtsextremer Kräfte – oder lassen sich Hassverbrechen auch bei linksextremen Aktivisten finden?
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Begriffsklärung
1.2 Forschungsstand
2 Hassgewalt als Form politisch motivierter Kriminalität
3 Vom Feindbild zur Hassgewalt
3.1 Rechtsextreme Musik
3.2 Linksextreme Musik
3.3 „Spezialität rechter Gewalt“
3.4 Psychopathologie rechts- und linksextremistischer Gewalt
3.5 Auswertung der Daten
4 Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Wird Deutschland gerade zum Einwanderungsland? Oder ist das die Bundesrepublik schon längst? Darüber wird in den Medien gerne und viel diskutiert. Zwischen all die Stimmen, die etwas zu dem Thema zu sagen haben, mischen sich zunehmend auch ausländerfeindliche und migrationskritische Stimmen. Auch wird die Öffentlichkeit immer wieder von Berichten über Hassverbrechen mit rassistischem oder antisemitischem Hintergrund erschüttert. Ereignisse, bei denen Gewalttäter ihre Opfer körperlich angreifen und sogar töten. Ist Hassgewalt also eine Domäne rechtsextremer Kräfte – oder lassen sich Hassverbrechen auch bei linksextremen Aktivisten finden?
Inwiefern rechtsextreme Hassgewalt stärker ausgeprägt ist als linksextreme, ist Gegenstand der vorliegenden Analyse. Im Rahmen dieser Arbeit wird eine Gegenüberstellung rechts- und linksextremer Gewaltkriminalität auf der Grundlage unterschiedlicher ideologischer Feindkonzepte beider Extremismusformen erfolgen. Hierfür werden für die Auslösung der Hassgewalt relevante Feindbilder aus der rechts- und linksextremistischen Musik betrachtet. Ein Einblick in die psychopathologischen Profile der politisch motivierten Gewalttäter aus dem rechten und linken Spektrum soll bei der Beantwortung der Forschungsfrage aufschlussreich sein. Der Zusammenhang zwischen den Feindbildern und Hassgewaltdelikten soll die Beantwortung der Fragestellung herbeiführen.
1.1 Begriffsklärung
In der Forschung hat sich ein vorsichtiger Umgang mit der Extremismusthematik etabliert, denn „wer den Begriff des Extremismus offensiv verteidigt, sticht in ein Wespennest“, meint Eckhard Jesse (2018: 23). Der Begriff des Extremismus ruft starke Emotionen hervor und wird von manchen Autoren des Öfteren vermieden. Als „Antithese zur Demokratie“ (Jesse 2018: 34) fungiert Extremismus als Sammelbezeichnung für unterschiedliche antidemokratische Strömungen. So umfasst der Begriff des politischen Extremismus „Einstellungen und Orientierungsmuster, [die] mit Basisnormen konstitutionell-demokratisch verfasster pluralistischer Gesellschaften kollidieren“ (Backes et al. 2010: 4). Weiterhin „stellt Rechtsextremismus eine Form des politischen Extremismus dar, die das Grundprinzip der fundamentalen Gleichwertigkeit menschlichen Lebens nicht anerkennt“ (Backes et al. 2019: 15). Armin Pfahl-Traughber (2018: 303) rechnet Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit zu den Grundprinzipien des Rechtsextremismus, dessen „Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit“ in Rassismus oder Nationalismus seinen Ausdruck findet. Als Linksextremismus bezeichnet der Politikwissenschaftler „eine Sammelbezeichnung für alle Auffassungen und Bestrebungen, die sich im Namen einer allgemeinen sozialen Gleichheit gegen die Minimalbedingungen einer offenen Gesellschaft und eines demokratischen Verfassungsstaates wenden“ so Pfahl-Traughber (2014: 29). Hierzu unterscheidet der Extremismusforscher Jesse (2018: 34f.) zwischen zwei Ideologiefamilien des Linksextremismus, dem Kommunismus und dem Anarchismus.
Von zentraler Bedeutung für die vorliegende Arbeit ist der Begriff der Gewalt. Wegen begrifflicher Handhabbarkeit findet im Rahmen der Extremismusforschung die Verwendung eines engeren Gewaltbegriffs statt. Demnach wird unter Gewalt eine „absichtsvoll herbeigeführte körperliche Beeinträchtigung anderer Menschen“ verstanden (Backes et al. 2010: 6). Unter Gewalttaten fallen daher nach Backes et al. (2019: 17) diejenigen „Handlungen, die darauf abzielen, vorsätzlich die körperliche Unversehrtheit eines Menschen zu beschädigen“. Im theoretischen Teil (Kapitel 2) wird Hassgewalt als Form politisch motivierter Kriminalität näher erläutert. Unter dem Begriff „politisch motivierter Kriminalität/Gewalt“ werden Gewalttaten verstanden, welche „von Bürgern für die Erzwingung oder Verhinderung von Entscheidungen, die für die Gesellschaft oder Teilbereiche von ihr verbindlich getroffen werden, eingesetzt wird oder mittels der gegen Zustände und Entwicklungen protestiert wird, die solchen Entscheidungen angelastet werden“ so Backes et al. (2010: 5).
1.2 Forschungsstand
Im Forschungsstand zum politischen Extremismus fällt nach Meinung des Politikwissenschaftlers Jesse (2018: 23) eine „Schieflage“ auf. So findet die Erforschung des Linksextremismus im politikwissenschaftlichen Spektrum weniger Beachtung als die seines rechtsextremistischen Pendants. Deswegen bemängeln einige Extremismusforscher (Jesse/Mannewitz 2018; Madest 2014; Pfahl-Traughber 2014) den „dünnen“ Forschungstand im Bereich der Linksextremismusforschung. „Während die hiesige Rechtsextremismusforschung blüht, wächst und gedeiht, verkümmert die Linksextremismusforschung“, so Jesse (2018: 23). Auch ein Vergleich beider Extremismusformen bleibt für manche Autoren nach wie vor „heißes Eisen“, behauptet Ulrike Madest (2014: 59). Alleine schon die vergleichende Dimension zwischen rechts und links wirkt auf einige Wissenschaftler provozierend (vgl. Jesse 2018: 23). Die Extremismusforscher Uwe Backes, Armin Pfahl-Traughber, Eckhard Jesse, Tom Mannewitz und Michail Logvoniv leisten konstruktiven Betrag zur Schließung dieser Lücke.
Der Forschungsstand zur extremistischen Gewalt beruht auf polizeilich registrierten Gewalttaten mittels des 2001 eingeführten Erfassungssystems Politisch Motivierter Kriminalität (PMK). Aus der PMK-Definition geht hervor, dass nicht nur Straftaten mit extremistischem Hintergrund, sondern auch sogenannte Hassverbrechen als politisch motivierte Kriminalität registriert werden (vgl. Backes et al. 2019: 16). Laut Verfassungsschutzbericht von 2011 werden als Hasskriminalität diejenigen Taten bezeichnet, die „sich gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellungen, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status richten“ (Verfassungsschutzbericht 2011: 26). Der Begriff der Hasskriminalität korrespondiert mit dem US-amerikanischen Hate-Crime-Konzept1. Indes geht das PMK-Modell von politisch motivierter Hasskriminalität aus, währenddessen sich das US-amerikanische Modell auf eine gemeinschaftsschädigende Wirkung fokussiert (vgl. Backes et al. 2019: 18). Die polizeiliche Erfassung der politisch motivierten Gewalttaten bleibt nach wie vor eine grundlegende und unverzichtbare Quelle für die Gewaltforschungsstudien aufgrund der PMK-Daten. Auf der Grundlage von Verfassungsschutzberichten des Bundesministeriums des Innern, Berichten der BKA und LKA, Täter- und Opferinterviews sowie Interviews mit Experten aus dem Präventionsbereich und der Strafverfolgungsbehörden konnten einige politikwissenschaftliche Studien verfasst werden, wie „NPD-Wahlmobilisierung und politisch motivierte Gewalt. Sachsen und Nordrhein-Westfalen im kontrastiven Vergleich“ (Backes et al. 2010), „Rechts motivierte Mehrfach- und Intensivtäter in Sachsen“ (Backes et al. 2014), „Rechte Hassgewalt in Sachsen. Entwicklungstrends und Radikalisierung im Sog der ‚Flüchtlingskrise‘“ (Backes et al. 2019). Die Studien befassen sich explizit mit rechts- und linksextremistischen Gewalttaten. Die Analyse „Noten des Hasses. Feindbilder in rechts- und linksextremistischer Musik im Vergleich“ (Madest 2014) widmet sich den Prädiktoren der Gewaltverbrechen in Form von ideologischen Feindbildern. Die Abhandlung „Zur Psychopathologie des Extremismus und Terrorismus“ von Michail Logvinov beabsichtigt, politisch motivierte Gewalt aus psycho(patho)logischer Sicht zu erklären und ist für die Beantwortung der Fragestellung von Relevanz.
2 Hassgewalt als Form politisch motivierter Kriminalität
Grundsätzlich wird zwischen zwei Hauptformen der politisch motivierten Gewalt unterschieden: Hass- und Konfrontationsgewalt. Des Öfteren sind die Grenzen zwischen den beiden Gewaltformen fließend und lassen sich dadurch nicht immer scharf trennen (vgl. Backes et al. 2019: 16). Dennoch ist Hassgewalt von der Konfrontationsgewalt abzugrenzen, die „in unmittelbarem Zusammenhang mit Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Gruppen sowie den Sicherheitskräften begangen“ wird (Backes 2013: 344). Die theoretische Grundlage der vorliegenden Untersuchung bildet das Konzept der Hassgewalt.
In der Kriminologie sind zwei verschiedene Perspektiven auf ein Hassverbrechen geläufig: eine täter- und eine opferorientierte Betrachtungsweise. Die Erstere versteht unter Hassgewalt „Delikte gegen die Person oder das Eigentum, die ganz oder teilweise durch rassistische, ethnische, religiöse oder sexistische Täter-Motive oder andere Täter-Vorurteile bestimmt werden“ so Schneider (2006: 35). Laut einem viktimologischen Deliktverständnis stellen Hassverbrechen „Gewalttaten [dar], die sich gegen eine Person oder gegen eine Sache alleine oder vorwiegend wegen der Rasse, der Religion, der ethnischen Zugehörigkeit des Geschlechts, der politischen oder sexuellen Orientierung, des Alters oder der geistigen oder körperlichen Behinderung dieser Person oder des Eigentümers oder Besitzers dieser Sache richten“ (ebd.). Backes et al. (2019: 16) sehen in Hassgewalt „Delikte, die das Opfer nicht wegen seines individuellen Verhaltens, sondern aufgrund seiner bloßen Zuordnung zu einer vom Täter als feindlich oder minderwertig wahrgenommenen Gruppe treffen“. Bei dieser Betrachtungsweise rücken kulturelle Differenzen zwischen Täter und Opfer in den Vordergrund. Die fehlende Bereitschaft, den wahrgenommenen Fremden in seinem Anderssein zu akzeptieren, führt zu Abneigungs- und Feindseligkeitseinstellungen. Bei passender Gelegenheit können Vorurteile und Ressentiments einen gewaltsamen Ausdruck finden. Demzufolge werden Hassdelikte nicht deswegen verübt, weil das Opfer etwas besitzt, was der Täter haben will. Vielmehr ist Hassgewalt dagegen gerichtet, was das Opfer symbolisiert (vgl. Schneider 2006: 36). Dem Opferobjekt werden negative Eigenschaften einer sozialen Gruppe attribuiert, damit es „deindividualisiert und dehumanisiert“ wird (Backes 2013: 328). Infolge der Entpersonalisierung des Hassobjekts werden dem Opfer seine Rechte auf Existenz und Menschenwürde abgesprochen (vgl. Schneider 2006: 36; Backes 2013: 328). Laut Backes et al. (2019: 16) stellen Opfer aus Tätersicht „objektive Feinde“2 dar, selbst wenn sie als solche nicht auf Grundlage einer Ideologie, sondern wegen Vorurteilen und Ressentiments in Erscheinung treten. So trägt Hassgewalt einen Botschaftscharakter, der an die Opfergruppe und gesamte Gesellschaft ausgerichtet ist, und kann dadurch als ein politisches Delikt mit einem öffentlichen Statement betrachtet werden (vgl. Schneider 2006: 36; Backes et al. 2019: 17). Folglich sind die Opfer von Hassgewalt prinzipiell austauschbar, weil die Tat auf die gesamte Opfergruppe abzielt (vgl. Glet 2011: 2). Hassgewalttaten sind nicht nur illegale strafbare Handlungen, sondern gemeinschaftsschädigende Aktionen, welche der im Grundgesetz festgeschriebenen Menschenwürde widersprechen (vgl. Backes et al. 2019: 91). Daher stuft Uwe Backes in Anlehnung an Hannah Arends Konzept des „objektiven Feindes“ die Hassgewalt als eine extremistische Tat ein: „Insofern wohnt jedem Hassverbrechen eine extremistische Tendenz inne – selbst dann, wenn der Täter mit seiner Tat den Staat als Institution vor imaginären ‚Schädlingen’ zu schützen beabsichtigt“ (Backes 2013: 328). Diese Auffassung teilt Hans Joachim Schneider (2006: 39), für den „Hassdelikte im demokratischen Rechtsstaat Angriffe auf Menschen- und Verfassungsrechte der Opfer“ sind und somit die Grundlagen einer pluralistischen Gesellschaft zu untergraben bedrohen (vgl. ebd.).
3 Vom Feindbild zur Hassgewalt
Sowohl rechte als auch linke Extremisten generieren in ihren Ideologien entsprechende Feindbilder, die vom demokratischen Verfassungsstaat bis zu verschiedenen Personengruppen reichen (vgl. Madest 2014: 58). In diesem Kapitel werden explizit rechts- und linksextreme Musik als Mediator ideologischer Inhalte auf ihre Feinbilder vergleichend analysiert. Anschließend werden die Feindbilder beider Extremismusformen mit statistisch registrierten Hassgewaltdelikten in Verbindung gebracht. Die Beantwortung der Forschungsfrage danach, inwiefern rechtsextreme Hassgewalt stärker ausgeprägt sei als linksextreme, speist sich aus den Analysedaten der Feindbilder beider Ideologien und statistischen Daten zu Hassdelikten. Dafür soll die vergleichende Betrachtung psychopathologischer Extremistenprofile ebenfalls dienlich sein.
3.1 Rechtsextreme Musik
In der rechtsextremistischen Ideologie dominieren Feindbilder wie „Fremde“, „Linke“ und „Repräsentanten des Staates“. Letztere gelten laut Ulrike Madest (2014: 67) als „weniger dominant“ und sind per definitionem für Hassgewalt weniger relevant, außer, dass Linksextremisten als Menschen anderer politischer Einstellung zur Zielscheibe rechtsextremer Hassgewalt werden. Der politische Antipode aus der Sicht der Rechtsextremisten „Rote“, „bolschewistische Zecken“3, „Antifanten“ und „Parasiten“4 wird für vermeintliche „Massenzuwanderung“ verantwortlich gemacht und im „Verrat am eigenen Volk“5 beschuldigt. „Insofern gelten sie [Linksextremisten] als ‚undeutsch‘ aufgrund ihres Weltbildes“ (Madest 2014: 68). Aus diesem Grund ist jede Gewaltanwendung gegen sie gerechtfertigt, wie aus den Liedtexten („Schlagt sie tot!“) der beiden rechtsextremen Bands „Hass“ und „Landser“ hervorgeht (vgl. Plodeck 2008: 67). Insgesamt sind Linksextremisten seltener als andere Opfergruppen Zielobjekte rechtsextremer Hassgewalt und werden gewöhnlich im Rahmen von Demonstrationen angegriffen, was eher Konfrontationsgewalt abbildet.
Das dominanteste Feindbild rechtsextremistischer Ideologie ist der „Fremde“. Aus der Definition des Rechtsextremismus geht hervor, dass Ausländer, Juden und Menschen anderer Hauptfarbe in erster Linie als ideologische Erzfeinde betrachtet werden: „Ausländerdreck“, „Kanaken“6, „Türkenpack“7, „Türkenschwein“8, Knoblauchfresser“9, „Kebabfotzen“10, „Affen“, „Parasiten“ (Madest 2014: 69; Plodeck 2008: 36f.). Mit ausschließlich negativ besetzten Eigenschaften bringt es ein fremdenfeindliches, hasserfülltes Narrativ zum Ausdruck: „Kanake verrecke, Kanake verrecke“11, „Es stinkt nach Scheiße in Kanakistan“12, „Kanaken überfluten unser deutsches Land“13, „Scheißasylanten, die Deutschland berauben“14, „Du verdammte schwarze Mistsau schläfst mit einer weißen Frau. Du dreckiges Niggerschwein bringst somit Mulatten herein“15. In dem Feindbild „Fremde“ liegt der Vorwurf des „Sozialschmarotzertums“, der „Bedrohung der ‚weißen Rasse‘“ und der Ausländerkriminalität kodiert (Madest 2014: 64ff.) sowie ein Aufruf dazu, die „Asylanten“ „zurückzujagen“16. Das Bild eines dunkelhäutigen Einwanderers wird mit bestimmten Vorurteilen und Diskriminierungshass besetzt, indem er als unterentwickelt, zivilisatorisch rückständig und schließlich minderwertig dargestellt wird. Folgender Textauszug aus dem Liedtext „Auf die Bäume ihr Affen“ der rechtsextremen Musikgruppe „Deutsche Patrioten“ zeugt ausdrücklich davon: „Aus urzeitlichen Zeiten hat der Mensch sich weit entwickelt, doch der Aff‘ ist so geblieben…Eingesetzt zu Feldarbeiten war er auch immer sehr nützlich. Wenn die Rede von Bananen, ist er heute noch glücklich. In der ganzen Zeit des Fortschritts ist’s bis heute so geblieben. Und nun rauf auf das Gestrüpp, das die Affen so gern lieben“ (Madest 2014: 66). Im gezeigten Beispiel wird für die Herabsetzung und „Dehumanisierung“ einer gesamten sozialen Gruppe (dunkelhäutige Menschen) eine Tiermetapher verwendet („Affen“) (vgl. Madest 2014; Schneider 2006). Die weitere Abwertung erfolgt mittels Schmutzmetaphern, in denen die Unreinheit einer bestimmen Personengruppe suggeriert wird: Niggerdreck“17, „Niggerschwein“18 „Mistsau“19, „Dreckskanake“, „Schleim“, „Abschaum“20 (Madest 2014: 69; Plodeck 2008: 37). Daraufhin soll ein Bild der Säuberung des Schmutzes und Dreckes erzeugt werden: „Mach dich bereit! Die Macht der Schwarzen solle über uns gebracht…“21 oder „Hängt sie auf, diesen ganzen Niggerdreck!“22 Dafür werden Metaphern katastrophaler Naturereignisse verwendet, wie „Asylantenflut“23 ; oder „Sie kommen in Massen und woll‘n unser Geld“24 als sprachliches Bild der Bedrohung. Dadurch soll der Zuhörer in einen Zustand der Existenzangst versetzt werden und sich berufen fühlen, „Katastrophenschutz zu betreiben“ (Madest 2014: 70):
„Steht auf! … Erwartet nicht, dass sich etwas bewegt.
Geht raus auf die Straße, gebt eurer Unmut Grund.
Um uns aus der Elend zu erlösen, können wir nur selber tun.
Wir nörgeln viel zu viel und handeln viel zu wenig…
Wenn Unrecht zur Recht wird, wird Wiederstand zur Pflicht!“25
Krankheitsmetaphern wie „Pest“, „Bazillenträger“26 oder „antideutscher Keim“27 sollen den vermeintlichen Katastrophendruck zusätzlich noch verstärken (vgl. Madest 2014: 70).
[...]
1 Das Hate-Crime-Konzept entstand in den 1980er Jahren in den USA. Es richtet sein Augenmerk auf die Opfer vorurteilsgeleiteter Gewalt (Coester 2015: 346).
2 Ein Terminus von Hannah Arendt aus dem politisch-philosophischen Werk „Elemente und Ursprünge“.
3 Aus dem Liedtext „Kanacke verrecke“ der verbotenen rechtsextremistischen Band „Landser“ (Plodeck 2008: 37).
4 Aus dem Liedtext „Linke Parasiten“ der rechtsextremistischen Band „Senfheads“ (Madest 2014: 67).
5 Aus dem Liedtext „Arische Kämpfer“ der verbotenen rechtextremistischen Band „Landser“ (Madest 2014: 68).
6 Aus dem Liedtext „Kanake verrecke“ der verbotenen Skinhead-Band „Landser“ (Plodeck 2008: 37).
7 Aus dem Liedtext „Berlin bleibt deutsch“ der rechtsextremistischen Band „Landser“ (Plodeck 2008: 36).
8 Ebd. (Anm. 7).
9 Ebd. (Anm. 6).
10 Ebd. (Anm. 6).
11 Ebd. (Anm. 6).
12 Aus dem Liedtext „Berlin“ der Musikgruppe DST (Madest 2014: 64).
13 Aus dem Liedtext „Deutschland den Deutschen“ der rechtsextremen Band „Weißer Arischer Widerstand“ (ebd.).
14 Aus dem Liedtext „Zeit zu handeln“ der rechten Band „Stuka“ (Online abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=vOLsijwyCvs) [Zugriff: 11.09.2019].
15 Aus dem Liedtext „Gegrilltes Fleisch“ der rechtsextremen Band „Macht und Ehre“ (Online abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=83YeHTwEhXA) [Zugriff: 11.09.2019].
16 Aus dem Liedtext „Asylanten“ der rechten Musikgruppe „Hass“ (Online abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=nRdzreYYlng) [Zugriff: 12.09.2019].
17 Aus dem Lied „Blut muss fließen“ der rechtsextremen Musikgruppe „Tonstörung“ (Madest 2014: 69).
18 Aus dem Liedtext „Gegrilltes Fleisch“ der rechtsextremen Band „Macht und Ehre“ (Online abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=83YeHTwEhXA) [Zugriff: 11.09.2019].
19 Ebd. (Anm. 18).
20 Aus dem Liedtext „Kanake verrecke“ der verbotenen rechtsextremistischen Band „Landser“ (Plodeck 2008: 37).
21 Aus dem Liedtext „Der Tag X“ der rechtsextremistischen Musikgruppe „Jungsturm“ (Online abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=joKMeSv-bHE) [Zugriff: 12.09.2019].
22 Aus dem Liedtext „Hängt sie auf!“ der rechtsextremistischen Band „Skalinger“ (Online abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=ILXWtNKGOZo) [Zugriff: 12.09.2019].
23 Aus dem Liedtext „Asylantenflut“ der rechtsextremistischen Band „Radikahl“ (Online abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=wBiIzP1Kn4o) [Zugriff: 12.09.2019].
24 Aus dem Lied „An der Nordseeküste“ der rechtsextremistischen Band „Zilletaler Türkenjäger“ (Plodeck 2008: 68).
25 Aus dem Liedtext „Zeit zu handeln“ der rechten Band „Stuka“ (Online abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=vOLsijwyCvs) [Zugriff am 12.09.2019].
26 Aus dem Liedtext „Landser“ der rechten Band „Böhse Onkelz“ (Madest 2014: 70).
27 Ist der gleichnamige Liedtitel rechtsextremer Band „Phalan X“(Online abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=hBxwaE1AJ0g) [Zugriff: 12.09.2019].