Diese systematisch-theologische Arbeit behandelt die Sündenlehre Albrecht Ritschls in seinen Werken "Die christliche Lehre von der Rechtfertigung und Versöhnung" und des später erschienenen "Unterricht in der christlichen Religio". Ersteres beinhaltet Ritschls gesamte Dogmatik und gilt als sein Hauptwerk. Das zweite Buch ist eigentlich für den Religionsunterricht der Oberprima in den Gymnasien bestimmt und stellt seine geistige Arbeit in knapper und präziser Paragraphenform dar. Auch fügt er mannigfaltige biblische Verweisstellen ein.
Um Ritschls Gedanken über die Sünde vollständig zu erfassen, ist eine Beschäftigung mit seiner Christologie und Soteriologie unumgänglich. So sind im "Unterricht" alle drei Themen nicht mehr explizit getrennt. Die Proseminararbeit ist in vier Teile gegliedert. Zunächst soll die Sünde ausführlich definiert werden. Es folgt das Phänomen der Übel und eine Beschreibung der Auswirkungen sündigen Handelns.
Teil I: Die Sünde an sich
Definition
Das Reich der Sünde
Tatsünde und Erbsünde
Teil II: Die Übel
Definition
Die Relativität der Übel
Der Tod als Übel
Teil III: Göttliche
Das Schuldgefühl
Unwissenheit, Verdammung und Vergebung
Teil IV: Abschließende Bewertung
Quellenangaben
Einführung und Inhalt
Diese systematisch-theologische Proseminararbeit behandelt die Sündenlehre Albrecht Ritschls in seinen Werken „Die christliche Lehre von der Rechtfertigung und Versöhnung“ und des später erschienenen „Unterricht in der christlichen Religion“. Ersteres beinhaltet Ritschls gesamte Dogmatik und gilt als sein Hauptwerk. Das zweite Buch ist eigentlich für den Religionsunterricht der Oberprima in den Gymnasien bestimmt und stellt seine geistige Arbeit in knapper und präziser Paragraphenform dar. Auch fügt er mannigfaltige biblische Verweisstellen ein.
Um Ritschls Gedanken über die Sünde vollständig zu erfassen, ist eine Beschäftigung mit seiner Christologie und Soteriologie unumgänglich. So sind im „Unterricht“ alle drei Themen nicht mehr explizit getrennt.
Die Proseminararbeit ist in vier Teile gegliedert. Zunächst soll die Sünde ausführlich definiert werden. Es folgt das Phänomen der Übel und eine Beschreibung der Auswirkungen sündigen Handelns. Die Arbeit endet mit einer Beurteilung.
Teil I: Die Sünde an sich
Definition
Sünde ist das Gegenteil des Guten.
Für eine Definition der Sünde muss zunächst das „Gute“ definiert werden. Das „höchste sittliche Gut“1 ist die Erfüllung der persönlichen Bestimmung, nämlich der Aufgabe des Reiches Gottes, wobei Jesu Christi Leben als Vorbild dient. Sündig Handeln heiß also Zuwiderhandeln oder Nichterfüllung dieser Aufgabe, die dem Willen Gottes entspricht. Erst der Glaube an Gott und die damit hervorgerufenen Liebe zum Guten, bzw. Hass gegen die Sünde ermöglichen ein vollständiges Verständnis der Sünde.
Der umgekehrte Schluss des Pietismus, nämlich von der Erkenntnis der eigenen Sündigkeit und des Bösen auf das Gute zu schließen und eine Sehnsucht danach zu entwickeln, ist folglich unmöglich.2
Zum „christlichen Lebensideal“ des vollständigen Guten, das dem göttlichen Sittengesetz3 entspricht, ist jeder Mensch fähig, da es ihm „anerschaffen“4 ist. Es ist in zwei Formen zu unterscheiden, die religiöse (Ehrfurcht und Vertrauen auf Gott) und die sittliche (Nächstenliebe). Die Sünde als Gegenteil dieser Ideale lässt sich folglich ebenso unterteilen, wobei Ritschl den zweiten Artikel des Augsburger Bekenntnisses zitiert: die antireligiöse Form »sine metu, sine fiducia erga Deum« (ohne Furcht, ohne Vertrauen gg. Gott) und die widersittliche »concupiscentia« (Begierde). Diese sind die beiden Kennzeichen der Sünde.5
Das Reich der Sünde
In den beiden oben genannten Formen der Sünde ist das Ausmaß der Sünde allerdings noch nicht völlig erschöpft. Es müssen auch die Fragen gestellt werden, wie und weshalb Sünde überhaupt entsteht. Zunächst wird vorausgesetzt, dass der Mensch im Leben eine gewisse Entscheidungsfreiheit, d.h. einen freien Willen besitzt. Andererseits existiert ein von Gott vorgegebener Plan, eine Art ewiger Ratschluss für das Schicksal der Welt und der Menschheit.6 So ist alles auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtet, welches über allen anderen steht, nämlich das Reich Gottes.
Das Reich Gottes stellt sich Ritschl als Vereinigung der Menschheit mit Gott vor,7 was gleichbedeutend ist mit der Übereinstimmung des Willen Gottes und denen, der Menschen. Mangelnde Ehrfurcht und Vertrauen richten sich beide gegen diese göttliche Bestimmung.
Die concupiscentia als Folge jenes Mangels soll etwas später erläutert werden.
Glaube und Liebe sind die Motive zur Mitarbeit am Reiche Gottes, das sich in der Gemeinschaft mit dem Nächsten, also in der von Jesus Christus errichteten Glaubensgemeinde verwirklicht. Dies bedeutet Unterordnung eigener Interessen und auch des eigenen Besitzes unter die Aufgabe des Reiches Gottes.
Sünde entsteht, sobald sich der Wille und das Handeln des Menschen gegen das Reich Gottes richtet, also der Mensch seine „bestimmungsmäßige Verbindung [...] zum Reiche Gottes durchkreuzt“.8 Im Gegensatz zu seinem Hauptwerk erweitert Ritschl im „Unterricht“ den Begriff des bösen Willens zu einem angeborenen „Trieb schrankenlosen Gebrauchs der Freiheit“.9 Er verstärkt also die Neigung des Menschen, selbstsüchtig zu handeln.
Je weiter das sündige Tun den Weg zu Gott beschränkt, desto böser die Sünde. Eine Abstufung der vielen Sünden wird daraus ersichtlich und notwendig. Es muss ein „Maß ihrer Gemeinschädlichkeit und der bei ihnen noch vorhandenen Fähigkeit zur Besserung und Bekehrung“10 angelegt werden.
Ritschl verwendet für weitere Erläuterungen das Beispiel der Erziehung. Kommt ein noch ungeformter Charakter mit einem noch nicht ausgerichtetem Willen in Beziehung mit seiner Umgebung, d.h. mit der Welt schlechthin, so wird er gerade durch diese Beziehungen geformt. Je nachdem, welche Erfahrungen dieser Charakter macht, welche Erziehung er genießt und in welcher Umgebung er aufwächst, wird dieser Charakter geformt. D.h. der Mensch erprobt die Welt und zieht automatisch seine Schlüsse. Erziehungswissenschaftlich ausgedrückt wird der Mensch von seiner sozialen Umgebung (Familie, Schule, Gesellschaftsschicht, Staatssystem) geprägt. Diese, unsere Welt, bietet nun viele Reize, Verlockungen und Verleitungen zur Selbstsucht oder besser ausgedrückt zur concupiscentia.11
Der ungeformte Charakter ist von Grund auf weder gut noch schlecht, aber mit einer Neigung zu beidem ausgestattet. Im Konteragieren mit der Umwelt kann er sich, je nach angesammelter Erfahrung, zu einem bösen oder guten entwickeln. Ritschl betont die Notwendigkeit einer christlichen Erziehung, die das wahrhaft Gute, den Weg zu Gott, aufzeigt und so den Menschen, zumindest zum Teil, vor der Sünde behüten kann. Denn die logische Erkenntnis des Guten allein, wie weiter oben aufgezeigt, reicht nicht aus, da der Glaube unabkömmlich ist.
Übt man sich im Laufe der Zeit in den selben sündigen Handlungen, werden sie immer mehr zum Alltag und man gewöhnt sich daran oder akzeptiert sie sogar. Kurz gesagt: Die Sünde wird nicht mehr als Sünde angesehen. Ritschl nennt diese „ungehemmte Wiederholung selbstsüchtiger Willensbestimmung“ den „sündigen Hang“ und bezeichnet es sogar als „Gesetz der Sünde“12, das die Freiheit des Willens zum Guten nachhaltig einschränkt.
Doch wie genau äußert sich das Sündigen im sündigen Hang?
Es wurde die Wiederholung der einzelnen Sünde genannt, aus der langsam eine Gewöhnung oder Akzeptanz eintritt. Dies heißt auch Nachgiebigkeit und Wegsehen oder nach Ritschl „stehende Unsitten [die] sogar in bösen Institutionen [aufgehen können]“.13 Auch erwähnt er die „leidenschaftliche Abwehr“14 von Unrecht, was er aber nicht weiter erläutert. Insgesamt ruft er zu mehr „sittlicher Aufmerksamkeit“12 und dem ständigen Vergleich mit dem Guten auf.
Sind nun mehrere Menschen oder ganze Gruppen dem selben sündigen Hang verfallen, so ist es unumgänglich, dass dieser noch weitere Kreise zieht und noch größere Anziehungskraft erfährt. Man denke z.B. an weit verbreitete Vorurteile, die nur schwer auszumerzen sind. Es bildet sich ein undurchsichtiges Netz, eine Verflechtung aus sündigem Handeln, das der ungeformte Charakter nie zu durchschauen, geschweige denn, dem σκάνδαλον15 (Verführung) zu entkommen vermag. Die Sünde ist also jederzeit gegenwärtig und findet immer ihre Anhänger. Das Gewebe aller sündigen Hänge bezeichnet Ritschl als „Reich der Sünde“. Im „Unterricht“ erweitert er dies zu einer „auf allen lastenden Macht“.16 Als Gegenteil zum überweltlichen Reiche Gottes beschreibt es die Abhängigkeit und Hingabe zu dieser Welt und damit die Abwendung von Gott. Das Reich der Sünde ist folglich eine unwirkliche, nicht wirklich erfassbare Gegebenheit und der Begriff für die Zusammenfassung allen Fehlverhaltens einzelner Personen. Gerade die gegenseitige, z.T. nötigende, Beeinflussung dieses widersittlichen Verhaltens führt zu einer konstanten Größe, die aber dauernd im Wechsel begriffen ist und deshalb nie richtig zu ergründen ist. Der Vergleich mit der ewigen, guten Aufgabe des Reiches Gottes ist damit unausweichlich.
Tatsünde und Erbsünde
Im Folgenden soll nun geklärt werden, ob der Mensch eine angeborene Anlage zur Sündigkeit in sich trägt. Ritschls Modell vom „Reich der Sünde“ nimmt dies zwar schon vorweg, doch bedarf es weiterer Erläuterungen. Ritschl verwendet in RuV die sich widersprechenden Modelle von Pelagius und Augustin17 und versucht beide zu negieren.
Im Pelagianischen existiert nur die sog. Tatsünde. Dem Menschen wird ein großes Maß an Selbstständigkeit und freiem Willen zugestanden. Steht der Mensch vor einer Entscheidung, ist es ihm überlassen, sich richtig zu verhalten, oder der Sünde Anhang zu werden. Dies kommt Ritschls Position zwar nahe, doch ist hier das Sündigen eine Sache des Einzelnen und der σκάνδαλον kommt nur in Form einer Nachahmung zur Sprache. Auch geht Ritschl die Eigenständigkeit des Willens zu weit, sieht er doch diesen durch die sündigen Hänge eingeschränkt.
Nach Augustin haftet jedem Menschen seit dem Sündenfall Adams und Evas die sog. Erbsünde am Leibe. Er definiert sie als concupiscentia im Sinne von sexueller Begierde und sieht sie als Ursprung aller Todsünden und Sünden. Jeder Mensch ist folglich „Träger des höchsten Grades der Sünde“18 und immer mit einem bösen Willen ausgestattet. Die ständige Feindschaft gegen Gott und der immerwährende Widerspruch gegen seinen Willen macht ihn völlig abhängig von Gottes Gnade.
Ritschl lehnt dies rigoros ab. Er spricht nur von einer gewissen Neigung zum schlechten Gebrauch der Freiheit. Im „Unterricht“ wird er deutlicher und wandelt dies, wie schon gezeigt, in einen angeborenen Trieb um. Er macht sogar mehr Zugeständnisse an den körperlichen Ursprung der Sünde, indem er die „körperlichen Organe als Ursache der Versuchung zur Sünde“19 auch anhand biblischer Stellen zu erklären vermag. Seinen Widerspruch gegen die Erbsünde begründet er mit der Erfahrung und widerlegt auch die wenigen biblischen Andeutungen einer Erbsünde.20 Es sei unmöglich, dass ein Neugeborener mit einem Willen gegen Gott auf die Welt kommen könne. Auch erscheint eine Übertragung von Sünde und Schuld (dazu später) als unwirklich und ungerecht. Auch die erläuterten Abstufungen der Sünde bilden ein Gegenstück zur Erbsünde, die immer und für jeden die größte Schuldigkeit beinhaltet. Die fünf genannten Argumente gegen die Erbsünde haben zur Folge, dass ein Mensch theoretisch sein Leben ohne Sünde vollziehen kann. Doch dazu müsste ihm jeglicher schlechte Kontakt mit der Umwelt fehlen, was schier unmöglich ist. Denn Sündlosigkeit bedeutet, wie schon gesagt, Übereinstimmung mit dem Willen Gottes, was nur Jesus Christus erfüllen konnte. Die Menschlichkeit Jesu allerdings, ist ein gewichtiger Beweis für die These des „posset non peccare“.
Das Modell des Reiches der Sünde und der erworbenen sündigen Hänge21 widerspricht der Erbsünde völlig, bietet aber gleichzeitig einen Ersatz für sie. Ritschl findet einen Weg, die Sünde als Produkt einer Gesellschaft mit dem Verhalten Einzelner zu kombinieren. Er präzisiert die Gesamtheit der Sünde zu einer „Kollektiveinheit als Resultat aller einzelnen Handlungen und Neigungen“22 und findet einen Weg zwischen Pelagius und Augustin. Der sündige Hang ist eine Folge der Tatsünden und hat auch weitere zur Folge, da er zu einer inneren Einstellung geworden ist. Ritschl steht zwar Pelagius näher23, nimmt auch Teile von Augustin auf, weiß aber zugleich, beiden zu widersprechen und deren Schwächen aufzuzeigen.
An dieser Stelle sollen nun einige konkrete Beispiele der Sünde aufgezählt werden, auch wenn Sünde nur im Vergleich mit ihrem Gegenteil erfasst werden kann.24
Ritschl nennt vorrangig die „Bosheit und Lüge“, die „selbstsüchtige und hochmütige Herrschsucht [und] die eitle und lebenskluge Gleichgültigkeit gegen die [...] sittlichem Zwecke“. Dann die „Wertschätzung partikularer Güter“, d.h. die „selbstsüchtigen Formen des Patriotismus, der Standesehre und des Familiensinns“, und die „Parteisucht“ in der Kirche“.22
Teil II: Die Übel
Definition
Ein Übel ist eine „Hemmung unserer Freiheit“25.
Übel sind Phänomene der Welt, die unseren freien Willen beschränken und dementsprechend unsere persönlichen Ziele in dieser Welt. Sie haben ihren Ursprung in der Natur und sind damit zufällig, z.B. eine Krankheit. Der Mensch als Teil der Schöpfung ist mit seiner Körperlichkeit ihren Gesetzen unterworfen und im Leben an die Natur gebunden. Ritschl jedoch vergisst, dass hinter den üblen Geschehnissen ein göttlicher Leiter und Schöpfer mit einem ewigen Ratschluss steht, was sein Argument der Zufälligkeit unmöglich macht.26
Übel entspringen aber auch dem Willen Anderer oder dem eigenen Willens (Bsp.: Folgen einer Kränkung). Hier ist auch zwischen Absicht und Achtlosigkeit zu unterscheiden.
Auf die Zusammenhänge von Übel, Sünde und Schuld soll erst später eingegangen werden.
Relativität der Übel
Die Erkenntnis der Übel und deren Beurteilung divergiert von Person zu Person. Auch hier ist das soziale Umfeld und die in ihm angeeignete Lebenseinstellung von immenser Bedeutung. Die „subjektive Bedingtheit des Begriffs vom Übel“27 ist also abhängig von der Gewohnheit oder von der Willensstärke, welche die Ereignisse nicht mehr als Einschränkungen persönlicher Freiheit erscheinen lassen und ein weitgehend normales Weiterleben ermöglichen.
Dennoch stellt sich die Frage nach dem Zusammenhang zwischen Sünde und Übel. Inwiefern kann ein Übel eine Strafe für einen Widerspruch gegen Gott sein?
Ritschl meint, es sei empirisch belegbar, dass die Übel als Strafe sich nicht mit dem jeweiligen Ausmaß der Sünde decken würden. Das Prinzip Auge um Auge gelte im Leben nicht, denn es existiere kein Rechts-, sondern ein Liebesverhältnis28 zwischen Gott und den Menschen.
Darüber hinaus beweist die erwiesene Relativität der Übel, d.h. die verschiedene Auffassung derselben, die Unmöglichkeit einer Vereinbarung zwischen Übel und Sünde. Jenes kann nicht strafende Folge einer widersittlichen Tat(-sünde) sein. So besteht zudem sogar die Möglichkeit, dass Übel als Mittel zum Guten zu bewerten sind. Ritschl nennt das Beispiel der Armut. Der Mangel an irdischen Gütern bietet die Chance einer geringeren Abhängigkeit von diesen und damit von der gottfeindlichen Welt. Das bedeutsame Beispiel der Erziehung ist nicht zu vergessen. Die Beschränkungen gewisser Freiheiten verhelfen zu einer positiven, sittlichen Charaktererziehung.
[...]
1 A. Ritschl: Die christliche Lehre der Rechtfertigung und Versöhnung Bd. III, S. 306. (Im Folgenden zitiert als RuV III.)
2 vgl. Wendland, Johannes: Albrecht Ritschl und seine Schüler. S. 105 (Im Folgenden zitiert als Schüler.)
3 vgl. RuV III, 311
4 RuV III, 308. Hier mit der ‚iustitia originalis’ verglichen.
5 vgl. RuV III, 310 f.
6 vgl. A. Ritschl: Unterricht in der christlichen Religion §14. (Im Folgenden zitiert als UcR.)
7 siehe hierzu RuV III, 265-304, sowie UcR §§ 5-10, 49-54
8 UcR §36
9 vgl. RuV III, 312 f. und UcR §37
10 UcR §38
11 vgl. UcR §37
12 RuV III, 324 f.
13 UcR §39
14 RuV III, 326
15 Ruv III, 325
16 vgl. RuV III, 314 und UcR § 39
17 vgl. Beatrice, Pier Franco: Art. Sünde V. In: TRE, Bd. 32, S. 391-393 und RuV III, 311-315
18 RuV III, 312. Ritschl, Otto: Albrecht Ritschls Leben, Bd. II, S. 202. (Im Folgenden zitiert als Leben II)
19 UcR §39 a). vgl. Schüler, S. 108: als Argument für die Erbsünde
20 vgl. RuV III, 320 - 324: Ps.51,7 schwächt Ritschl als individuelles Bekenntnis ab. Die „Kinder des Zorns von Natur“ in Eph. 3,2 bezieht er auf das Sündigen vor dem Christ Werden, lässt aber das „von Natur“ ohne Erklärung. Röm. 5,12 ff. spielt er gegen Vers 19 aus und erläutert es ausführlich.
21 vgl. RuV III, 324: Ritschls weitere Erläuterungen mit Hilfe von Röm. 7,7-11
22 RuV III, 325
23 vgl. Kuhlmann, Helga: Die Theologische Ethik Albrecht Ritschl. S. 168-176 (Im Folgenden zitiert als TEAR.)
24 In den §§ 60-75 des UcR entwirft Ritschl seine Tugend- und Sittenlehre. Die Aufzählung der Sünden findet vor allem in RuV III, 314+326 seinen Platz, woraus auch die Zitate gezogen sind.
25 RuV III, 327
26 vgl. UcR §14 und §15: „der weltschaffende und –erhaltende Wille Gottes [ist] auf das Beste der Menschen gerichtet“
27 RuV III, 328
28 vgl. hierzu Seite 11