Die öffentliche Verwaltung in Berlin im Spannungsfeld zwischen Personalabbau und Verwaltungsreform
Zusammenfassung
Die Richtlinien der Regierungserklärung des Berliner Übergangssenats für die Zeit bis zu den Neuwahlen im Herbst 2001 beinhalten u.a. das Vorantreiben der effizienten Modernisierung des öffentlichen Dienstes. Als dafür notwendig erachtet wird eine weitere Personalkostenreduzierung um eine Milliarde DM [vgl. Senat von Berlin 26.06.2001, S. 10]. Eine Milliarde DM Personalkosteneinsparung, das entspricht einem Volumen von rund 15.000 Stellen im öffentlichen Dienst [vgl. Berliner Zeitung 02.08.2001, S. 22].
Die Berliner Verwaltung soll sich zu einem Dienstleistungsunternehmen entwickeln. Wichtigster "Produktionsfaktor" stellt dabei ein motiviertes Personal dar, das gute, kundenorientierte Leistungen erbringt und den Weg der geplanten grundlegenden Umstrukturierungen mitgeht. Einen wichtigen Teil des Modernisierungspakets stellt daher der Aufbau eines modernen Personalmanagements dar. Nach nunmehr sieben Jahren Verwaltungsreform im Land Berlin beschäftigt sich die Verfasserin, selbst Angestellte in der Berliner Verwaltung, mit der Frage, ob sich die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung nicht, insbesondere hinsichtlich der avisierten Ziele des Personalmanagements, ausschließlich in einem Personalabbaumanagement erschöpft.
Hierzu werden zunächst die Struktur und die Merkmale der öffentlichen Verwaltung beschrieben. Dann werden die heutigen Anforderungen aufgezeigt, um schließlich die Art und den Umfang des Reformbedarfs zu verdeutlichen. Anschließend werden Ziel, Konzeption und Umsetzungsstand der Berliner Verwaltungsreform kurz erläutert, wobei hier der Augenmerk auf den Reformbaustein "Personalmanagement" gelenkt wird. Aus Sicht der Verfasserin ist ein modernes Personalwesen die Basis für die Entwicklung der Berliner Verwaltung zu einer modernen Dienstleistungsverwaltung. Auch ist dieses Thema sowohl in der Umsetzung als auch in der einschlägigen Literatur zum Thema Berliner Verwaltungsreform eher unterrepräsentiert.
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Leseprobe
Inhalt
0 Vorbemerkung
1 Die öffentliche Verwaltung
1.1 Merkmale der öffentlichen Verwaltung
1.2 Das Bürokratiemodell
1.3 Die Kritik an der bürokratischen Verwaltung heute
1.4 Die Situation der Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung
2 Die Berliner Verwaltungsreform
2.1 Auslöser für die Berliner Verwaltungsreform
2.2 Das Ziel: Dienstleistungsunternehmen Verwaltung
2.3 Die Konzeption des Reformprojekts Personalmanagement
2.4 Personalkonzepte contra Haushaltskonsolidierung
3 Der Stellenabbau in der Berliner Verwaltung
3.1 Die Entwicklung des Personalbestandes seit 1990
3.2 Aufgaben und Instrumente der Personalagentur
3.3 Auswirkungen auf die Beschäftigten
4 Fazit
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Quellenverzeichnis
Die öffentliche Verwaltung in Berlin im Spannungsfeld zwischen Personalabbau und Verwaltungsreform
0 Vorbemerkung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Berliner Verwaltung im Hinblick auf die seit 1994 laufenden Verwaltungsreformbemühungen, die von Anfang an überschattet waren von der finanziellen Situation im Land Berlin und dem damit verknüpften Personalabbau.
Die Richtlinien der Regierungserklärung des Berliner Übergangssenats für die Zeit bis zu den Neuwahlen im Herbst 2001 beinhalten u.a. das Vorantreiben der effizienten Modernisierung des öffentlichen Dienstes. Als dafür notwendig erachtet wird eine weitere Personalkostenreduzierung um eine Milliarde DM [vgl. Senat von Berlin 26.06.2001, S. 10]. Eine Milliarde DM Personalkosteneinsparung, das entspricht einem Volumen von rund 15.000 Stellen im öffentlichen Dienst [vgl. Berliner Zeitung 02.08.2001, S. 22].
Die Berliner Verwaltung soll sich zu einem Dienstleistungsunternehmen entwickeln. Wichtigster „Produktionsfaktor“ stellt dabei ein motiviertes Personal dar, das gute, kundenorientierte Leistungen erbringt und den Weg der geplanten grundlegenden Umstrukturierungen mitgeht. Einen wichtigen Teil des Modernisierungspakets stellt daher der Aufbau eines modernen Personalmanagements dar. Nach nunmehr sieben Jahren Verwaltungsreform im Land Berlin beschäftigt sich die Verfasserin, selbst Angestellte in der Berliner Verwaltung, mit der Frage, ob sich die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung nicht, insbesondere hinsichtlich der avisierten Ziele des Personalmanagements, ausschließlich in einem Personalabbaumanagement erschöpft.
Hierzu werden zunächst die Struktur und die Merkmale der öffentlichen Verwaltung beschrieben. Dann werden die heutigen Anforderungen aufgezeigt, um schließlich die Art und den Umfang des Reformbedarfs zu verdeutlichen. Anschließend werden Ziel, Konzeption und Umsetzungsstand der Berliner Verwaltungsreform kurz erläutert, wobei hier der Augenmerk auf den Reformbaustein „Personalmanagement“ gelenkt wird. Aus Sicht der Verfasserin ist ein modernes Personalwesen die Basis für die Entwicklung der Berliner Verwaltung zu einer modernen Dienstleistungsverwaltung. Auch ist dieses Thema sowohl in der Umsetzung als auch in der einschlägigen Literatur zum Thema Berliner Verwaltungsreform eher unterrepräsentiert. Da parallel zur Verwaltungsreform ein massiver Stellenabbau in der Berliner Verwaltung zu bewältigen war und ist, wird anschließend auf die Entwicklung des Stellenabbaus, die dafür eingerichteten Instrumente und Institutionen sowie auf die Auswirkungen des Stellenabbaus – insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Verwaltungsreform – eingegangen.
1 Die öffentliche Verwaltung
1.1 Merkmale der öffentlichen Verwaltung
Ausgehend vom demokratischen Gewaltenteilungssystem wird die öffentliche Verwaltung gewöhnlich negativ als diejenige Staatstätigkeit definiert, die nicht zur Gesetzgebung, Rechtsprechung und Regierung gehört. Die öffentliche Verwaltung zählt zum Dienstleistungssektor, wobei sich die öffentliche Dienstleistungsproduktion von der privatwirtschaftlichen vor allem durch abweichende Zielsetzungen sowie andere Rechts- und Betriebsformen unterscheidet. Die betriebswirtschaftliche Problematik, d.h. der Umgang mit knappen Ressourcen, ist dagegen grundsätzlich ähnlich gelagert [vgl. Reichard 1986, S. 3, 47].
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Merkmale der öffentlichen Verwaltung, Quelle: Reichard 1986, S. 3
Hinsichtlich der Frage, welche Dienstleistungen die öffentliche Verwaltung produziert, wird in der Literatur [vgl. Reichard 1986, S. 48] folgende Gliederung vorgeschlagen:
- Gewährleistungen (Sicherung gesellschaftlicher Zustände, z.B. Rechtssicherheit, äußere Sicherheit)
- Bereitstellung von Sachnutzungen (z.B. Straßen, Parkanlagen)
- Persönliche Dienste (z.B. im Bildungswesen)
- Informationen (z.B. Bibliotheksdienste, Genehmigungen, Auskünfte)
- Geldzuwendungen in Form von Subventionen oder Sozialhilfe
[vgl. Reichard 1986, S. 48].
1.2 Das Bürokratiemodell
Heutzutage steht „Bürokratie“ in der Regel negativ für übertriebenen Ressourcenverbrauch, die Schwerfälligkeit von Entscheidungsprozessen, steile Hierarchie und Planungsversessenheit. Ursprünglich meint Bürokratie jedoch das Vorhandensein eines spezialisierten Verwaltungsstabes in Form des Beamtenapparats [vgl. Naschold / Bogumil 2000, S. 245]. Die theoretische Grundlage für die deutsche Verwaltungsstruktur schuf der Soziologe Max Weber zu Beginn des 20. Jahrhunderts [vgl. Meyer 1998, S. 3]. Für Max Weber stellte die bürokratische Herrschaft den reinsten Typ legaler Herrschaft dar [vgl. Weber 1966, S. 32]. Vor dem Erfahrungshintergrund absolutistischer Willkürherrschaft konzipierte Weber ein dem bürgerlich-liberalen Wertsystem verpflichtetes System, das formale Gleichheit durch Regelbindung (Legalität) schaffen sollte [vgl. Meyer 1998, S. 3]. Die Bürokratie ist gekennzeichnet durch Sachlichkeit, Unpersönlichkeit und Berechenbarkeit. Bei Weber bezieht sich die Bürokratie nicht nur auf die öffentliche Verwaltung, sondern ebenso auf private Unternehmen [vgl. Weber 1966, S. 32; vgl. Naschold / Bogumil 2000, S. 245/246]. Aufgrund ihrer Maschinenartigkeit, Arbeitsteilung und dem formalen Gehorsam der Beamten war für Weber die Bürokratie den feudalen, ehrenamtlichen und kollegialen Formen der Verwaltung an Effizienz überlegen [vgl. Naschold / Bogumil 2000, S. 245/246].
Das Bürokratiemodell nach Weber lässt sich zusammenfassend anhand folgender Merkmale kennzeichnen:
- Arbeitsteilung und Spezialisierung, d.h. detaillierte Aufgabengliederung und –abgrenzung mit festen Kompetenzen
- Hierarchische Gliederung , d.h. Über- und Unterordnung: die Informations- und Entscheidungsgewalt ist in der Verwaltungsspitze konzentriert
- Dienstdisziplin und Berufsethos, z.B. Amtsverschwiegenheit, Pflichterfüllung, Aktenmäßigkeit
- Jede Funktion ist mit bestimmten Rechten, Pflichten und Verfahrensweisen versehen, die in der Verantwortung einer Stelle allein liegen [vgl. Meyer 1998, S. 3; vgl. Weber 1966, S. 32].
Für das bürokratische Beamtentum haben diese Merkmale folgende Konsequenzen:
- Eine gehobene soziale Stellung gegenüber den „Beherrschten“
- Eine lebenslange Anstellungsdauer als Garantie für die rein sachliche, von persönlichen Motiven losgelöste Erledigung der Amtspflicht
- Ein regelmäßiges festes Gehalt nicht nach dem Leistungsprinzip sondern standesgemäß nach Funktion, Rang und Dauer der Dienstzeit sowie das Recht auf Pension
- Ein mechanisch fixierter Aufstieg in der hierarchischen Ordnung der Behörden („Beamtenlaufbahn“) nach Ämtern, Gehaltsstufen oder nach der „Anciennität“
[vgl. Thom / Ritz 2000, S. 18/19; vgl. Weber 1966, S. 32].
1.3 Die Kritik an der bürokratischen Verwaltung heute
Die Merkmale des Bürokratiemodells von Max Weber sind bis heute in den meisten öffentlichen Verwaltungen beobachtbar [vgl Thom / Ritz 2000, S. 19]. Während in der Privatwirtschaft ähnliche, an Frederick Taylor angelehnte Strukturen hierarchischer Gliederung und Arbeitsteilung schon längst in Frage gestellt und schrittweise hin zu team- und prozessorientierten Abläufe verändert wurden, blieb bis heute die Kultur der Bürokratie in der öffentlichen Verwaltung vorherrschend [vgl. Hill 1997, S. 2/3].
In Anbetracht der Anfang des 20. Jahrhunderts vorherrschenden Hoheits- und Ordnungsaufgaben hat das von Weber geschaffene Bürokratiemodell den Anforderungen an ein Verwaltungsmodell auch genügt [vgl . Meyer 1998, S. 4]. Die Dienstleistungsverwaltung hat die Ordnungsverwaltung mittlerweile jedoch als vorrangige Verwaltungskategorie abgelöst [vgl. Reznicek 1996, S. 65]. Auch das Gros der öffentlichen Beschäftigten ist heute in der Dienstleistungsverwaltung tätig, der sich u.a. die Bereiche Schule, Kultur, Soziales, Jugend und Gesundheit, öffentliche Einrichtungen, Wirtschaft und Verkehr zuordnen lassen [vgl. Reznicek 1996, S. 59]. Trotz der starken Ausweitung der Leistungsverwaltung wurden die starren Steuerungsprinzipien der bürokratischen Hoheitsverwaltung beibehalten, obwohl schon seit Jahrzehnten Defizite erkannt werden. Insbesondere das Berufsbeamtentum und die damit verbundenen Steuerungs- und Organisationsprinzipien sowie die kameralistische Haushaltsführung werden als Hindernis auf dem Weg zu einer leistungsorientierten, transparenten und bürgernahen Verwaltung angesehen [vgl. Weidmann 1996, S. 11/12]. Aufgrund des gesellschaftlichen Wertewandels werden an den öffentlichen Sektor heute komplexe Anforderungen gestellt [vgl. Thom / Ritz 2000, S. 20]:
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Tabelle 2: Anforderungen an den öffentlichen Sektor früher und heute. Quelle: Thom / Ritz 2000, S. 21
Diese Tendenzen zu vermehrter Pluralisierung, Individualisierung, Mobilität und Flexibilität stoßen zunehmend auf erstarrte Verwaltungsstrukturen [vgl. Thom / Ritz 2000 S. 21].
1.4 Die Situation der Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung
Nach wie vor orientiert sich Deutschlands öffentlicher Dienst am tradierten Leitbild des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG), das weit über den engeren Kreis des Beamtenwesens hinaus in den Tarifbereich ausstrahlt und somit für über fünf Millionen Beschäftigte in Deutschland bzw. rd. 265.000[1] Personen im Berliner Landesdienst gilt [vgl. Statistisches Landesamt, 20.06.01]. Das Leitbild ist nach wie vor der pflichterfüllende und loyale „Staatsdiener“, dessen Verhalten man durch detaillierte Rechtsnormen zu regeln versucht und dessen Motivation man durch Gewährung sicherer Arbeitsplätze, dienstalterabhängiges Entgelt, gute Sozialleistungen sowie begrenzten Arbeitsdruck zu sichern glaubt [vgl. Naschold / Jann / Reichard 1999, S. 38].
Die öffentliche Verwaltung zieht generell diejenigen an, die großen Wert auf Arbeitsplatzsicherheit, gesicherte Versorgung, eine geordnete Tätigkeit und geregelte Arbeitszeit legen und / oder „altruistisch“ veranlagt sind. Abgestoßen werden dagegen diejenigen, die besonderen Wert auf selbstständiges Arbeiten und – unter Akademikern - auf ein hohes Einkommen legen und eine abwechslungsreiche Tätigkeit suchen. Den größten Anreizfaktor stellt nach wie vor die Arbeitsplatzsicherheit dar. Auch der Einfluss der Eltern kann die Berufswahl entscheidend determinieren. Gerade in Beamtenhaushalten existiert ein hohes Maß an „Berufsvererbung“. Die extrinsische Motivation (Sicherheit) übersteigt die intrinsische Motivation (Interesse an den Tätigkeiten, ideelle Gründe, „Gemeinsinn“) für eine Karriere im öffentlichen Dienst um ein Erhebliches. [Vgl. Bosetzky / Heinrich 1994, S. 37-39]
Das Leitbild des Beamtentums prägt in Deutschlands Verwaltungen auch weitgehend die Art und Konzeption des „Personalmanagements“, das vielfach auf passive und reaktive Dienstrechtsanwendung reduziert ist. Als besonders schwerwiegendes Defizit in der derzeitigen Personalarbeitpraxis wird die bürokratische, regelorientierte Verwaltungskultur angesehen, die durch Ausbildung und Sozialisation perpetuiert wird. Als wesentliche Probleme erscheinen kaum attraktive Arbeitsplätze, eine relativ niedrige Bezahlung, mangelnde Entwicklungsperspektiven, unzureichende Leistungsanreizstrukturen in den meisten Arbeitsbereichen, die Isolierung und Abschottung des öffentlichen Dienstes vom restlichen Beschäftigungssystem und vor allem auch die großenteils unbefriedigenden Führungsverhaltensweisen bei Vorgesetzen [vgl. Naschold / Jann / Reichard 1999, S. 39].
Gerade in der öffentlichen Verwaltung wird immer häufiger das Phänomen der inneren Kündigung beobachtet, das heißt der bewusste Selbstverzicht des Mitarbeiters auf Engagement und Eigeninitiative (der so genannte „Dienst nach Vorschrift“). Der Rückzug in die innere Kündigung kann vielfältige Ursachen haben. Sie können beispielsweise in monotoner Routinetätigkeit, uninteressanten Arbeitsinhalten, quantitativer oder qualitativer Über- und auch Unterforderung oder unangemessener Bezahlung liegen - als Hauptursache wird jedoch die gestörte Führungsbeziehung zwischen Mitarbeitern und Führungskräften genannt [vgl. Hill 1997, S. 67]. Auch vom negativen Image des öffentlichen Dienstes geht eine demotivierende Wirkung aus: Angehörige des öffentlichen Dienstes sind allzu oft Gegenstand verallgemeinender, polemisierender Kritik, - die Mitarbeiter fühlen sich hierdurch in ihren konkreten Arbeitsleistungen ungerecht beurteilt [vgl. Hill 1997, S. 68].
Ein wesentlicher Engpassfaktor scheint in der Berliner Verwaltung also die Mitarbeiterzufriedenheit zu sein. Für die Entstehung von Mitarbeiterzufriedenheit werden folgende Komponenten angeführt, die zumindest teilweise erfüllt sein müssen: Zufriedenheit mit
- den Kollegen (Gefühl, akzeptiert zu werden),
- den Vorgesetzten,
- der Tätigkeit (Arbeitsinhalte, Verantwortung, Entscheidungsfreiheit usw.),
- den Aufstiegsperspektiven und
- der Entlohnung
[vgl. Haller 2001, S. 224].
Wie bereits aufgezeigt wurde, gibt es in der Berliner Landesverwaltung erkennbare Defizite bzw. deutliche Problemlagen in fast allen Komponenten. Die Mitarbeiterzufriedenheit ist kein Selbstzweck. Vielmehr zeitigt sie für die Organisation positive Effekte wie z.B. die Vermeidung von innerer Kündigung [vgl. Haller 2001, S. 225].
[...]
[1] Mitte 2000 waren insgesamt 264.655 Personen im Berliner Landesdienst beschäftigt [vgl. Statistisches Landesamt, 20.06.01].