Medien und das politische System der Bundesrepublik Deutschland
Zusammenfassung
I. In demokratischen Systemen stehen Medien und Politik in einem engen Austauschverhältnis, das von gegenseitiger Abhängigkeit gekennzeichnet ist. Medien geben die Meinungen und die Erwartungen der Bevölkerung an die Politik und informieren die Bevölkerung über politische Prozesse. Dabei bewerten und interpretieren die Medien diese Prozesse zum Teil sehr kongruent.
II. In Wahlkampfzeiten versuchen Politiker aktiv auf die Medien Einfluss zu nehmen, indem sie sich vermehrt Interviews oder Talkshows stellen. Gleichzeitig verfügen Parteien, Parlamente und Regierungen über Sitze in den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
III. Medien spielen eine wichtige Rolle in der Konstruktion der politischen Realität für die Gesellschaft.
Zusammengefasst lässt sich also sagen, dass unter einem Medium primär ein Mittler verstanden wird, mit dem Zeichen übermittelt werden, und somit Kommunikation entsteht. Ein Massenmedium ermöglicht es zudem noch ein unbegrenztes Publikum zu erreichen. Die Entwicklung der Massenmedien ist dadurch gekennzeichnet, dass sich das Verhältnis zwischen Aufwand und Leistung in großen Sprüngen verändert. Von der Entwicklung des Buches über die Druckschrift zur Massenpresse, Tonträger, Film, Hörfunk und Fernsehen bis hin zum Internet und UMTS wird mit immer weniger Aufwand ein immer größeres Publikum erreicht.
Leseprobe
I. Inhaltsverzeichnis
II. Einleitung/Begriffsdefinition
III. Rechtliche Grundlagen der Massenmedien in der BRD
IV. Medienstruktur
a. Printmedien
b. öffentlich-rechtlicher Rundfunk
c. Das Internet
V. Werden die Medien ihren Aufgaben gerecht?/Zusammenfassung
VI. Literaturverzeichnis
II. Einleitung/Begriffsdefinition
Es gibt eine Vielzahl von Definitionen für den Begriff Medien. Für die Politikwissenschaft ist jedoch wohl die Definition nach Schubert/Klein[1] von besonderer Bedeutung. Nach dieser Definition lässt sich sagen, dass Medien ein Sammelbegriff für alle audiovisuellen Mittel und Verfahren zur Verbreitung von Informationen, Bildern, Nachrichten, etc. ist. Zu den Massenmedien zählen demnach insbesondere die Presse und der Rundfunk. Eine weitere, nicht weniger wichtige Definition liefert Holtz-Bacha, Christina[2]:
I. In demokratischen Systemen stehen Medien und Politik in einem engen Austauschverhältnis, das von gegenseitiger Abhängigkeit gekennzeichnet ist. Medien geben die Meinungen und die Erwartungen der Bevölkerung an die Politik und informieren die Bevölkerung über politische Prozesse. Dabei bewerten und interpretieren die Medien diese Prozesse zum Teil sehr kongruent.
II. In Wahlkampfzeiten versuchen Politiker aktiv auf die Medien Einfluss zu nehmen, indem sie sich vermehrt Interviews oder Talkshows stellen. Gleichzeitig verfügen Parteien, Parlamente und Regierungen über Sitze in den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
III. Medien spielen eine wichtige Rolle in der Konstruktion der politischen Realität für die Gesellschaft.
Zusammengefasst lässt sich also sagen, dass unter einem Medium primär ein Mittler verstanden wird, mit dem Zeichen übermittelt werden, und somit Kommunikation entsteht. Ein Massenmedium ermöglicht es zudem noch ein unbegrenztes Publikum zu erreichen. Die Entwicklung der Massenmedien ist dadurch gekennzeichnet, dass sich das Verhältnis zwischen Aufwand und Leistung in großen Sprüngen verändert. Von der Entwicklung des Buches über die Druckschrift zur Massenpresse, Tonträger, Film, Hörfunk und Fernsehen bis hin zum Internet und UMTS wird mit immer weniger Aufwand ein immer größeres Publikum erreicht.[3]
In einem demokratischen System stehen Medien und Politik in einem engen Austauschverhältnis von gegenseitiger Abhängigkeit.[4] Die Medien geben dabei die Erwartungen der Bevölkerung an die Politik wieder und informieren die Bevölkerung zugleich über politische Prozesse.[5] Dabei werden diese politischen Prozesse jedoch durch die Medien zum Teil sehr kongruent interpretiert.[6] Eine verstärkte Medienpräsenz von Spitzenpolitikern lässt sich besonders im Wahlkampf ausmachen, z.B. in Zeitungsinterviews, Fernsehinterviews, Pressekonferenzen, Talkshows, etc. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten in der BRD, worauf später näher eingegangen wird.
Die wichtigsten politischen Funktionen für die Medien sind zum Einen die Informationsfunktion[7], da die Medien als Mittler zwischen der Politik und der Bevölkerung stehen. Die Mitwirkung an der Meinungsbildung[8] ist aus dem selben Grunde wie die Informationsfunktion von Brisanz. Und als drittes ist die Kontroll- und Kritikfunktion[9] der Medien zu nennen. Es stellen sich jedoch vor allem bei der dritten Funktion die Fragen, ob die Medien diese Funktion tatsächlich erfüllen, ob es nötig ist, dass die Medien dies tun und ob es legitim sei, dass, wenn die Medien wirklich kontrollieren, diese wirklich das Recht dazu haben.
III. Rechtliche Grundlagen der Massenmedien in der BRD
Art. 5 des GG formuliert die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit.
Absatz 1 besagt,
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern
und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert
zu unterrichten. Dir Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung
durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht
statt.“
Es ist nach Art. 5 GG also verboten freie Meinungsäußerung zu bestrafen, zu zensieren oder die Informationsfreiheit einzuschränken. Als Beispiel kann man hier ein Verbot von ausländischen Radiosendern nennen. Das Recht der freien Meinungsäußerung findet jedoch seine Grenzen in allgemeinen Strafbeständen, wie z.B. Beleidigung, übler Nachrede sowie Landesverrat.[10] Allerdings neigt die Judikative dazu, diese Grenzen für politische Prozesse weit zu halten, so soll nicht jede polemische Wahlkampfäußerung zum Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung gemacht werden.[11] Behörden sind gegenüber publizistischen Organen dazu verpflichtet, Auskunft zu geben und Journalisten haben ein Zeugnisverweigerungsrecht, so müssen Journalisten, außer bei schweren Straftaten, ihre Informationsquellen nicht preisgeben.[12] Das BVerfGE hat wirtschaftliche Boykottmaßnahmen (z.B. Druck auf Kioskbesitzer, bestimmte Zeitungen nicht zu verkaufen) für unzulässig erklärt. Politische Boykottaufrufe sind jedoch nicht vollkommen ausgeschlossen. Die konkrete rechtliche Stellung der Presse ist darüber hinaus in den Pressegesetzen der Bundesländer festgelegt.[13]
[...]
[1] Schubert, Klaus (Hrsg.): Das Politiklexikon, 2. Auflage, Bonn 2001 S.187.
[2] Nohlen, Dieter (Hrsg.): Medien und Politik, in: Kleines Lexikon der Politik, 2. Auflage, München 2002, S.291-296.
[3] Vgl. Woyke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems, Bonn 2003 S.385 ff.
[4] Vgl. Donsbach, Wolfgang u.a.: Beziehungsspiele – Medien und Politik in der öffentlichen Disskussio, 2. Auflage, Gütersloh 1993, S.317-319. und Rudzio, Wolfgang: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 7. Auflage, Wiesbaden 2006, S. 381.
[5] Vgl. Rudzio, Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, S. 395-397.
[6] Man braucht hierfür ja nur einmal einen Blick in die verschiedenen Tageszeitungen werfen.
[7] Vgl. Rudzio, Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, S. 395. und Vgl. Meyn, Hermann: Massenmedien in Deutschland, Konstanz 2004, S. 229.
[8] Vgl. ebd.
[9] Vgl. ebd.
[10] Vgl. Rudzio, Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, S. 384.
[11] Vgl. Rudzio, Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, S. 384, ff.
[12] Vgl. Rudzio, Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, S. 384.
[13] Vgl. ebd.