Worum es in dieser Arbeit gehen soll, ist eine Ausweitung des Konzepts der Privatisierung des Krieges in seiner primären Konzentration auf den Aspekt der Privatisierung von Sicherheit um einen neuen Aspekt, welcher vorab mit der „Privatisierung von Unsicherheit“ benannt werden soll.
Grundlage ist der Gedanke, dass es neben Sicherheitsfirmen, die im Auftrag von Staaten unter eigener Verfolgung eines privatwirtschaftlichen Interesses das Risiko diffuser Gefahrenlagen übernehmen, mit den Terrororganisationen noch einen weiteren Akteur gibt, der sich einer ähnlichen strukturellen Einordnung unterziehen lässt wie erstere. Abstrahiert man nämlich zunächst von einem betriebswirtschaftlichen, also monetären, Interesse der Sicherheitsfirmen und betrachtet sie einfach als privaten Akteur, so wird ersichtlich, dass Organisationen und Netzwerke wie die Taliban und Al-Qaida als nichtstaatliche Akteure primär nichts anderes darstellen.
Ziel dieser Arbeit soll es daher sein, diesen Akteur auf seine strukturellen Eigenheiten hin zu überprüfen und eine Diagnose zu stellen, inwiefern er als Ursache und/oder Phänomen einer Entwicklung betrachtet werden kann, die in der Politischen Soziologie als Privatisierung des Krieges bezeichnet wird.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Privatisierung des Krieges - Theorie Münklers
3. Terror, Terrorismus und dessen moderne Organisation
3.1. Definitorische Probleme
3.2. Terrorismus als politisch-militärische Strategie
3.3. Exkurs: Partisan bei Carl Schmitt/Münkler
3.4. Das Wesen des religiösen Terrorismus und seine Organisation
3.4.1. Religiöser Terrorismus
3.4.2. Beispiel Al Qaida
4. Synthese und Fazit
1 Einleitung
Der klassische Krieg zwischen zwei oder mehreren Staaten und sein Verständnis als sich in deren Monopol befindlich ist ein Auslaufmodell. In Medien und Wissenschaft begegnet man dem Phänomen der Privatisierung des Krieges vor allem im Kontext der kontroversen Diskurse über die Privatisierung von Sicherheit und der Aushöhlung des staatlichen Gewaltmonopols. Explizit und zugespitzt formuliert geht es dabei vornehmlich um den Einsatz privater Sicherheitsfirmen wie beispielsweise Blackwater im Irak. Eine der zentralen Ursachen gerät dabei regelmäßig aus dem Blick: Weniger die vermeintlich günstigere Effizienz- und Kostenrechnung als vielmehr die Abwälzung diffuser Gefahrenlagen, die in der Gemengelage aus neuen asymmetrischen Feindkonstellationen und einer zunehmenden Regellosigkeit kriegerischer Konflikte entstehen, ist der Hintergrund des zunehmenden Engagements privater Träger. Die Annahme, das Phänomen an sich sei neu, ist dabei ebenso irrig, denn Söldner gibt es bereits so lange, wie es Krieg gibt. Was hier lediglich in Frage stehen soll, ist die Annahme, dass das Phänomen der Privatisierung des Krieges sich erschöpft in der Problematik der Privatisierung von Sicherheit vonseiten souveräner Staaten als Antwort auf neue, sich aus der Verlagerung von kriegerischen Auseinandersetzungen von der internationalen auf die transnationale Ebene ergebende Gefahrenlagen.
Gerade die Phänomene der Transnationalisierung und der Asymmetrisierung von Konflikten und Gefahren hängen eng zusammen mit der Etablierung von Terrororganisationen. Primär war es eine dieser Organisationen, welchen die Hauptverantwortung für das wohl wirkmächtigste und gewissermaßen als Wendepunkt in der Weltsicherheitspolitik zu betrachtende Ereignis des bisherigen dritten Jahrtausends zuzuschreiben ist. Die Anschläge vom 11. September 2001, bei denen binnen weniger Stunden mehrere tausend Menschen in mehreren Städten an der Ostküste der USA bei gezielten Selbstmordanschlägen mittels gekaperter Verkehrsflugzeuge getötet wurden, wurden der „Al Qaida“ zugerechnet, welche sich zu diesen auch selbst offiziell bekannte. Dieser Akt des Terrors führte zu einer komplexen und folgenreichen Kette von Schuldzuschreibungen, auf deren Basis mehrere Kriege internationaler Solidaritätsallianzen gegen das Netzwerk selbst sowie die es vermeintlich tolerierenden und/oder unterstützenden Regime und Staaten.
Diese extrem knappe Zusammenfassung muss eine enorme Anzahl an hochkomplexen Zusammenhängen und Konsequenzen aus diesen Ereignissen außer Acht lassen, von denen mit auf bewussten Falschaussagen beruhenden Kriegserklärungen, der Vermengung von politi- schen Sicherheits- mit volks- und betriebswirtschaftlichen Profitinteressen, weltweiten Debatten über Maßnahmen der Inneren Sicherheit sowie die Rechtmäßigkeit von der UN nicht- mandatierte Kriegseinsätze nur die allerwichtigsten genannt seien.
Worum es hier gehen soll, ist eine Ausweitung des Konzepts der Privatisierung des Krieges in seiner primären Konzentration auf den Aspekt der Privatisierung von Sicherheit um einen neuen Aspekt, welcher vorab mit der „Privatisierung von Unsicherheit“ benannt werden soll. Grundlage ist der Gedanke, dass es neben Sicherheitsfirmen, die im Auftrag von Staaten unter eigener Verfolgung eines privatwirtschaftlichen Interesses das Risiko diffuser Gefahrenlagen übernehmen, mit den Terrororganisationen noch einen weiteren Akteur gibt, der sich einer ähnlichen strukturellen Einordnung unterziehen lässt wie erstere. Abstrahiert man nämlich zunächst von einem betriebswirtschaftlichen, also monetären, Interesse der Sicherheitsfirmen und betrachtet sie einfach als privaten Akteur, so wird ersichtlich, dass Organisationen und Netzwerke wie die Taliban und Al-Qaida als nichtstaatliche Akteure primär nichts anderes darstellen.
Ziel dieser Arbeit soll es daher sein, diesen Akteur auf seine strukturellen Eigenheiten hin zu überprüfen und eine Diagnose zu stellen, inwiefern er als Ursache und/oder Phänomen einer Entwicklung betrachtet werden kann, die in der Politischen Soziologie als Privatisierung des Krieges bezeichnet wird. Mittels einer kriegssoziologischen und damit notwendigerweise teils stark abstrahierenden Perspektive sollen zunächst historische Entstehungsfaktoren unter Einbezug politisch-soziologischer sowie kriegstheoretischer Literatur freigelegt werden, um letzten Endes unter Verweis auf Herfried Münkler Standardwerk zum Themenkomplex einer Einordnung unterzogen zu werden.
2 Die Privatisierung des Krieges - Theorie Münklers
Münkler verweist bezüglich des Phänomens der Privatisierung des Krieges auf drei zentrale Entwicklungsstränge, die zugleich die wesentlichen Charakteristika dieses von ihm beschriebenen Phänomens darstellen: Die Zunahme von Söldnern (1), die wachsende Bedeutung von Warlords (2) und das Auftreten des Phänomens des Kindersoldaten (3). Diese Feststellung ist in Münklers Argumentation leicht miss zu verstehen als die Bedingungen des Privatisierungsphänomens des Krieges. Vielmehr sind sie jedoch die zentralen Diagnosen, die er hinsichtlich dieser Entwicklung stellt, während die eigentlichen Ursachen vorrangig in politisch- soziologischen, völkerrechtlichen und technologisch-ökonomischen Evolutionen im Kontext einer vor allem wirtschaftssoziologischen Betrachtung von Krieg zu verorten sind.
Die Voraussetzung dafür, dass von einer Privatisierung (womit Münkler eine „Entstaatlichung“ meint; Ders. 2008: 221) von Krieg gesprochen werden kann, ist dass dieser zunächst einmal verstaatlicht wurde. Da der Krieg, verstanden als Gewalt nutzendes Mittel zur politischen Willensdurchsetzung, älter ist als das moderne Territorialstaatswesen, fällt die Entstehung des dem entsprechenden (heutigen) Verständnisses von Krieg zusammen mit der Etablierung des legitimen physischen Gewaltmonopols durch Staaten. Im Rahmen der für die innere Befriedung notwendigen Maßnahmen musste damit logischerweise der Anspruch einhergehen, nach außen hin das exklusive Recht zur Kriegserklärung beim staatlichen Souverän zu verankern. Die technische Weiterentwicklung hin zu schweren Artelleriegeschützen und die Entstehung des modernen Militärwesens, weg von „hochprofessionalisierten Einzelkämpfern“ und hin zu hochdisziplinierten und taktisch einsetzbaren Infanteristen (Münkler 2008: 226), waren bei diesem (anders als es in Rahmen dieser knappen Abhandlung erscheinen mag) langwierigen und graduell verlaufenden Prozess sowohl die zentralen Voraussetzungen als auch Folgen der Verstaatlichung (Ebd.: 225). Sozusagen als sich selbst verstärkender Prozess ermöglichten zum einen erst die rasche gewaltsame Annektierung größerer Territorien durch die Wende vom Defensiv- und Belagerungs- hin zum Offensivkrieg, und mündeten andererseits in der Folge aufgrund der für die Aufrechterhaltung stehender Heere anfallenden enormen Kosten dazu, dass sich letztlich nur noch Staatsapparate mit einem entsprechenden auf Steuern basiertem Haushalt diese leisten konnten. Diese Entwicklung stellte auch die Voraussetzung für die sowohl rechtliche als auch praktische Einhegung und Entkriminalisierung der Kriegsgewalt dar (Münkler verweist auf das Zurückgehen von Plünderungen und Vergewaltigungen sowie auf die Entstehung des „ius in bello“ (Ders. 2008: 226f); Näheres zu diesen Aspekten in Kapitel 3.3), leiteten mit dem Ersten Weltkrieg allerdings in eine Entwicklung hin zum „totalen Krieg“ ein und damit zu einer Rückverlagerung der Entscheidungssuche vom Schlachtfeld hin zur Zivilbevölkerung als dem den industrialisierten Abnutzungskrieg mit allen verfügbaren Ressourcen speisenden moralischen sowie materiellen Rückgrats der Kriegsparteien. Auch die Versuche einer Umkehrung dieses Effektes mittels der Etablierung der strategischen Konzepte des auf einer intensivierten Offensive basierenden Blitzkriegs, der auf einer verstärkten Defensive aufbauenden Maginotdoktrin sowie des strategischen Luftkrieges als „indirect approach“ scheiterten hinsichtlich der erwünschten „Separierung von Kombattanten und Nonkombattanten“ (Münkler 2008: 228f). Vermochte letztere zwar immerhin, das Ziel der Konfliktbeendigung zu forcieren und unter gleichzeitiger Sen- kung der eigenen Verluste letztlich auch herbeizuführen, so geriet der klassische Staatenkrieg zwischen den etablierten Industriestaaten der Nordhalbkugel nach der Erfahrung der beiden großen Kriege unter erheblichen Legitimationsdruck.
Entscheidend ist nun laut Münkler der während dieser tiefgreifenden Veränderungen und Umwälzungen bzgl. des Phänomens des modernen Staatenkrieges fortdauernde Bestand von „Reichen“, welche anders als Staaten keine festen, sondern „weiche“ (Münkler 2008: 231) Grenzen aufweisen und an ihren Rändern entweder auf instabilen Koalitionen mit sich einer Verstaatlichung entziehenden „Völkerschaften“ oder auf deren Unterdrückung von und damit an einer solchen Etablierung gehinderten basieren (Ebd.). Beispiele hierfür sind die Sowjetunion, das Osmanische Reich oder die Kolonialbesitze europäischer Staaten in Afrika. Zerbrechen diese, aus welchen Gründen sei dahingestellt, so erzeugen die entstehenden Macht- vakuen quasi zwangsweise Zustände, wie sie in den souveränen Staaten vor dem Prozess der Verstaatlichung des Krieges herrschten. Die zeitliche Verzögerung, mit der diese auftreten, stellen sie jedoch unter vollkommen andere Vorzeichen. Die dort aufkommenden Bürgerkriegsszenarien fanden und finden sich in eine sich immer stärker inter- und transnationalisierende Umwelt eingebettet und die Erzeugnisse sowohl politischer, als auch ökonomischer und technologischer Entwicklung diffundieren in diese Gebiete und schaffen immer neue Interdependenzen.
Diese sehr holzschnittartig zusammengefassten Entwicklungen sind es nun, die die Ursachenkonstellation für die laut Münkler endemischen drei Diagnosen des Privatisierungsphänomens des Krieges stellen. Der seitens demokratischer Souveräne entstehende Legitimationsdruck aufgrund im Krieg sterbender ziviler sowie militärischer Landesgenossen führt zur verstärkten Nachfrage nach Söldnern (1), die aufgrund der Verstaatlichung des Krieges ermöglichte Expansion moderner Imperien verzögerte bzw. verhinderte Staatenbildung an deren Peripherie lässt neue Bürgerkriegsökonomien in der Hand von Warlords entstehen, wie sie in Europa seit dem 16. Jahrhundert nicht mehr existieren (2) und die technologische Weiterentwicklung in Richtung einer simpleren Handhabung von vor allem kleinerem Kriegsgerät lässt in diesem ökonomisierten und irregulären Umfeld die Attraktivität von Kindersoldaten steigen (3).
Die Implikationen dieser Entwicklung für den hier interessierenden Bereich der Terrororganisationen sind nur teilweise offensichtlich. Da in den folgenden Kapiteln (v.a. 3.2 und 3.3) hierauf noch genauer eingegangen werden soll, sollen die Feststellungen, dass diese sowohl auf an den weichen Grenzen ehemaliger Reiche aufkommenden Bürgerkriegsparteien wie z.B. Milizen basieren, von der Fortentwicklung kleinen Kriegsgeräts und damit dessen erstens einfacher werdender Handhabung und zweitens Verbilligung profitieren und hinsichtlich ihrer
Finanzierung in erheblichem Maße auf Bürgerkriegsökonomien und damit verbundener organisierter Kriminalität beruhen, hier für das Erste genügen. Es sind mithin Parallelen zu den von Münkler erörterten Entwicklungen nachweisbar.
3 Terror, Terrorismus und dessen moderne Organisation
Beim Studium der für diese Arbeit einschlägigen Literatur, nämlich solcher, die sich mit der Verbindung und den Schnittstellen zwischen Krieg und Terror bzw. Terrorismus beschäftigt, werden rasch zwei zentrale Probleme in der wissenschaftlichen Behandlung dieses Phänomens offenkundig: Einerseits sind dies begriffliche Schwierigkeiten rund um die Erarbeitung einer gangbaren Definition sowie Unterscheidung von Terror und Terrorismus (1), andererseits scheint eine theoretische Einordnung der Erscheinungsformen von terroristischen Aktionen in den Begriffskanon des Militär- und Kriegstheorie problematisch (2), was, wie im Folgenden ersichtlich sein wird, auch zu ganz realen und praktischen Problemen führt.
3.1 Definitorische Probleme
(1) Die begrifflichen Schwierigkeiten rund um die Termini „Terror“ sowie „Terrorismus“ innerhalb der wissenschaftlichen Sphäre sind nicht zuletzt seiner Belastung als vor allem medialer Kampfbegriff geschuldet, was übrigens nicht erst mit der medialen Aufarbeitung der eingangs erwähnten Ereignisse begonnen hat. Die hier zu beobachtende unreflektierte Verwendung und somit die Vermischung und Synonymisierung von „Terror“ und „Terrorismus“ findet vor allem dort statt, wo besonders brutale und nicht nachvollziehbare Gewalttaten mit einem aufmerksamkeitsträchtigen Etikett versehen werden sollen und damit, mal mehr, mal weniger bewusst, eine moralische Stellungnahme implizieren. Seine definitorische Abhandlung zum Begriff einleitend betont dies auch Bruce Hoffman (2008) in „Terrorismus - der unerklärte Krieg“, indem er illustriert, wie uneinheitlich und unreflektiert in Medienberichten mit dieser Bezeichnung umgegangen wird und konstatiert, dass sich der Terrorismus-Begriff in Folge dessen „hinterhältig in unsere Alltagssprache eingeschlichen“ (Ders. 2008: 21) habe. Einen ähnlichen Befund stellt auch Andreas Elter für die bpb und betont mit Verweis auf Brian Jenkins, dass das Anlegen moralischer Maßstäbe und die mit der Bezeichnung „Terrorismus“ assoziierten Annahme blinder oder sinn- und zweckloser Gewalt einer angemessenen Beschreibung des Phänomens nicht zuträglich sein können (Ders. 2007) und auch Hoffman spricht bzgl. dieses Aspekts von einer Unterstellung (Ders. 2008: 24f). Wiederum beide ver- weisen auf den begrifflichen Unterschied zwischen „Terror“ und „Terrorismus“. Während Elter lediglich einleitend darauf hinweist, dass mit „Terrorismus“ nicht der „Staatsterror“ gemeint sei, expliziert Hoffman, dass das Anwenden von „Terror“ das Innehaben einer staatlichen, politischen bzw. legitimen Machtposition voraussetzt und mithin nur von Staaten ausgeübt werden kann, während „Terrorismus“ von „nichtstaatlichen Gebilden“ ausgeht (Hoffman 2008: 42f)). Letzterer bezieht in diesem Rahmen auch den etymologischen Entstehungskontext des Wortes „Terror“ mit ein und verweist auf dessen Ursprung in der Schreckensherrschaft der Jakobiner in Folge der Französischen Revolution. Dieser „terreur“, der in der tiefgreifenden Umbruchphase der französischen Gesellschaft die neuen, den Weg zu einer Republik ebnenden politischen Errungenschaften gegen reaktionäre Bestrebungen absichern sollte, war aufgrund dieser Zweckausrichtung, auch vollkommen unabhängig von der Grausamkeit seiner Methoden und Konsequenzen, sehr positiv konnotiert. Er galt als eine Art Disziplinie- rungs- und Erziehungsmaßnahme mittels der permanenten Aufrechterhaltung einer ultimativen Strafandrohung (der Todesstrafe durch Guillotine) und damit Überwachung, die Robespierre als Führer des Wohlfahrtsausschusses als unumgänglich zur Wahrung der Tugend und der Demokratie betrachtete (Hoffman 2008: 23f). Obwohl sich die Ursprünge von Gewaltformen, die heute je als Terror oder Terrorismus bezeichnet werden würden, historisch noch weiter zurückverfolgen ließen (wie im Folgenden Kapitel noch gezeigt wird), nutzt Hoffman diesen soeben am begrifflichen Aspekt festgemachten Ausgangspunkt zur Darstellung des Bedeutungswandels von Terror und Terrorismus, da sich bestimmte grundlegende Merkmale, die sich bis heute in irgendeiner Form innerhalb dieses Phänomens wiederfinden lassen, hier zum ersten mal zeigten.
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