Der Goodwill wird nicht abgeschrieben. Vielmehr erfolgt ein jährlicher Werthaltigkeitstest bzw. Impairment-Test nach IAS 36. Mit der Berücksichtigung dieses Goodwill und seiner Bewertung in sog. Impairment-Tests befasst sich die Arbeit.
Es stellt sich die Frage, wie der Goodwill zu bilanzieren ist - dazu Teil 2 - und wie er nach IFRS durchgeführt und ob er seiner Funktion alle ökonomischen Potenziale und Vorteile eines Unternehmens zu verkörpern, welche, ohne Gegenstand des Rechtsverkehrs zu sein, zur Wertschöpfung beitragen, gerecht wird (Teil 3). Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse in einem kurzen Fazit (Teil 4) zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlagen: Bilanzierung des Good Will nach IFRS
2.1 Definition Good Will
2.2 Entstehung, Ansatz und Zugangs- und Folgebewertung
2.3 Angabepflichten im Anhang
3. Durchführung des Impairment-Test beim Good Will nach IFRS
3.1 Zweck und Bedeutung des Impairment-Tests
3.2 Wertkategorien des erzielbaren Betrags
3.3 Pflicht zum Impairment-Test
3.3.1 Externe und interne Indikatoren
3.3.2 Wesentlichkeit
3.4 Impairment-Tests auf der Basis zahlungsmittelgenerierender Einheiten
3.5 Ermittlung des erzielbaren Betrags durch das Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF)
4. Fazit
Literaturverzeichnis