In dieser Arbeit soll Syrien als Herkunftsland und die dortigen Konflikte für die, in der Arbeit durchgeführte, Fallstudie näher unter die Lupe genommen werden. Hierfür werden die Menschenrechtsverletzungen gegenüber Zivilisten im Land betrachtet. Ziel der Arbeit ist es einen möglichen Verbesserungsvorschlag der bisherigen Lösungsmöglichkeiten zu geben.
Im Verlauf dieser Arbeit soll zunächst dargestellt werden, welche Menschenrechte verletzt wurden. Dahingehend werden der Zivil- und Sozialpakt herangezogen, um dem nachzugehen. Anschließend wird untersucht, welche Abkommen Syrien unterzeichnet und damit ratifiziert hat. Im zweiten Teil werden die Hintergründe und Diskurse der Debatte näher erläutert, um abschließend auf die Lösungen dieser Debatte näher einzugehen. Hierbei ist zunächst gemeint, welche Lösungsansätze bereits angesprochen worden sind, welche schon durchgeführt worden sind und mit welchem Erfolg.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Menschenrechte und ihre Gesetzgebung
3. Hintergründe und Diskurs
4 Lösungen
4.1. Aktuelle Lösungen
4.2 Lösungsmöglichkeit(en)
5. Abschließendes Fazit
6 Literaturverzeichnis
Anhang 1: Artikel des Sozialpakts
Anhang 2: Artikel des Zivilpakts
1. Einleitung
Das Jahr 2015 ist in Deutschland besonders für die Flüchtlingskrise bekannt, die in diesem Jahr stattfand. Noch immer kommen Flüchtlinge über verschiedenste Wege nach Deutschland. Dennoch ist der Anteil der bisher geflüchteten viel geringer als der Teil, der noch in Syrien lebt und noch nicht geflüchtet ist. Demnach besteht die Gefahr, dass auch diese Menschen irgendwann flüchten können und das könnte aufgrund von Platzmangel nicht nur in Deutschland zum Problem werden. Deshalb ist es wichtiger als je zuvor, weniger nur anhand der Symptome zu arbeiten, sondern sich mehr mit den Ursachen zu beschäftigen. In diesem Fall soll Syrien als Herkunftsland und die dortigen Konflikte für diese Fallstudie näher unter die Lupe genommen und die Menschenrechtsverletzungen gegenüber Zivilisten im Land betrachtet werden. Ziel der Arbeit ist es dann schließlich einen möglichen Verbesserungsvorschlag der bisherigen Lösungsmöglichkeiten zu geben. Der Aufbau der Arbeit ist dabei wie folgt:
Im Verlauf dieser Arbeit soll zunächst dargestellt werden, welche Menschenrechte verletzt wurden. Dahingehend werden der Zivil- und Sozialpakt herangezogen, um dem nachzugehen. Anschließend wird untersucht, welche Abkommen Syrien unterzeichnet und damit ratifiziert hat. Im zweiten Teil der Arbeit werden dann die Hintergründe und Diskurse der Debatte näher erläutert, um dann im letzten Teil der Arbeit auf die Lösungen dieser Debatte näher einzugehen. Hierbei ist zunächst gemeint, welche Lösungsansätze bereits angesprochen worden sind, welche schon durchgeführt worden sind und mit welchem Erfolg. Ebenso diejenigen Lösungsvorschläge, die nicht durchgeführt wurden, werden angeführt und es wird dargestellt, wieso es nicht zu einer Ausführung kam. Da der Konflikt in Syrien schon länger anhält und immer mehr Akteure sich beteiligten, ist eine baldige und schnelle Lösung des Konflikts schwierig und unwahrscheinlich. Trotzdem soll unter dem letzten Punkt auch ein alternativer Lösungsvorschlag gegeben werden, der die aktuelle Situation berücksichtigt und eine Möglichkeit darstellen kann.
2. Menschenrechte und ihre Gesetzgebung
Im Rahmen dieser Arbeit wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und der Sozialund Zivilpakt auf Verstöße in Bezug auf den Schutz der Zivilisten in Syrien während des Bürgerkrieges ab 2011 untersucht. Hierbei sind Frauen, Männer sowie Kinder gleichermaßen gemeint. Alle oben genannten Verträge hat Syrien ratifiziert, sodass die Rechte zumindest im Sozial- und Zivilpakt einklagbar sind (vgl. UN Human Rights). Deutlich wurde während der Untersuchung, dass die Verletzungen von mehreren verschiedenen Beteiligten durchgeführt wurden, so beispielsweise durch die Regierung selbst, aber auch durch die beteiligten internationalen Mächte. Genaueres wird im Folgenden anhand der einzelnen Artikel der Abkommen dargestellt.
Für die Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen von den Konfliktparteien in Syrien konnten nur Nationen und deren Verhalten betrachtet werden, welche die nötigen Ratifikationen beantragt haben. Dies trifft zum Beispiel nicht auf die Kämpfer des Islamischen Staats (kurz: IS-Kämpfer) in Syrien zu, welche zwar faktisch Menschenrechtsverletzungen begangen haben, jedoch kein Staat sind, welcher irgendein Menschenrechtsabkommen unterzeichnet hat. Daher ist die Reaktion auf die Taten des IS nicht leicht zu sanktionieren. Darauf wird jedoch im späteren Kapitel der Lösungen genauer eingegangen.
Nachfolgend soll mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) begonnen werden. Im Kontext des Schutzes der Zivilisten im Bürgerkrieg in Syrien sind vier der in der AEMR festgeschriebenen Artikel betroffen. Artikel 3 beinhaltet das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit einer Person und lautet wie folgt:
“Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person." (Vereinte Nationen 1948, S. 2)
Dieser Artikel ist besonders im Hinblick darauf, dass der Schutz der Zivilisten in einem Gebiet liegt, in welchem seit 2011 ein Bürgerkrieg herrscht. Gleichzeitig wird dort auch ein Krieg geführt gegen den Islamischen Staat. Beteiligte Soldaten sind häufig vom Tod betroffen und vorzeitiger Lebensbeendigung im Gefecht. Deshalb ist das Recht auf Leben in dieser Hinsicht schwierig. Weniger schwierig ist es jedoch, wenn man das Recht auf Leben der Zivilbevölkerung eines Landes betrachtet. So melden viele Nichtregierungsorganisationen, Menschenrechtler und Menschenrechtsbeobachter, dass in Syrien bereits viele Zivilisten getötet worden sind. Allein im November des letzten Jahres starben 79 Zivilisten durch Luftangriffe der internationalen Koalitionsstreitkräfte (vgl. Syrian Network for Human Rights 2018: S. 6). Der Artikel des Rechts auf Leben wurde 2018 in einem General Comment des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen genauer erklärt. Dort heißt es, dass es keine Abweichung geben darf von der Einhaltung dieses Gesetzes, auch in bewaffneten Konflikten oder anderen Notfällen, die das “Leben” einer Nation bedrohen (vgl. UN Human Rights Committee 2018: S.1). In Syrien finden derzeit solche bewaffneten Konflikte statt, sodass alle Beteiligten, die bisher Zivilisten mutwillig oder fahrlässig getötet haben, eine solche Menschenrechtsverletzung durchgeführt haben. Ebenso sind Handlungen zu unterlassen, die vorhersehbare und vermeidbare lebensbeendende Schäden verursachen könnten (ebd., S.2). Dies soll von Vertragsstaaten gewährleistet und geschützt werden (ebd., S. 2). Jedoch wird dies von Syrien als Vertragsstaat nicht getan.
Der fünfte Artikel der AEMR beinhaltet das Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung. Im Wortlaut wie folgt:
“Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.” (Vereinte Nationen 1948: S. 2)
Im Hinblick auf die Qualen und Schmerzen, die eine Verletzung verursachen können, ist auch dieses Menschenrecht verletzt. Die Zivilisten, die fahrlässig getötet werden, sind dieser Behandlung ausgesetzt. Dies geschieht beispielsweise durch den Einsatz von Brandwaffen. Untersuchungen der Human Rights Watch ergaben einen Einsatz von diesen Waffen im März des letzten Jahres, die viele Menschen verletzten und das Leben nahmen (vgl. Human Rights Watch 2018). Der Einsatz solcher Waffen ist nicht nur gegen völkerrechtliche Bestimmungen, er führt ebenso zu starken Verletzungen, die Schäden und Narben auf dem Körper eines Menschen hinterlassen (ebd., 2018). Eine solche Behandlung wird von den Menschen geduldet, die diese Brandwaffen in bevölkerten Gebieten einsetzen und ist somit eine Verletzung des Menschenrechts auf Verbot der unmenschlichen und grausamer Behandlung. Durchgeführt wurden diese, von Human Rights Watch und dokumentiert von der syrischrussischen Allianz (ebd., 2018).
Zuletzt soll noch der Artikel 25 dargestellt werden. Dieser beinhaltet das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Er lautet wie folgt:
“Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung [...]” (Vereinigte Nationen 1948: S. 5)
Damit ist gemeint, dass jeder Mensch einen Anspruch auf mindestens dem Existenzminimum an Lebensstandard hat. Ebenso sollte jeder Mensch ausreichend Kleidung sowie Ernährung und eine ärztliche Betreuung besitzen. Dieser Artikel gehört zu den wirtschaftlich, sozialen und kulturellen Rechten, die die AEMR umfasst. Ergänzend kann man dazu den Artikel 22 sehen, wo es darum geht, dass die soziale Sicherheit gewährleistet werden soll. Hierbei ist der Staat dazu angetragen, den Haushalt so zu verwalten, dass diese beiden Rechte gewährleistet werden können (vgl. humanrights.ch 2013). Der Staat ist in diesem Beispiel Syrien unter dem Staatsoberhaupt Assad. Wie bereits zuvor erwähnt, finden Menschenrechtsverletzungen des Lebens und des angemessenen Lebensstandards statt, dadurch, dass Zivilisten in Konflikten des Landes sterben und davor nicht ausreichend geschützt werden. Daraus geht hervor, dass der Staat hierbei nicht ausreichend für ein Existenzminimum der Zivilpersonen im Land achtet. Allein der Aspekt der Gesundheit wird durch die Konflikte nicht gewährleistet, ebenso wenig wie die ärztliche Versorgung des Landes. Laut Ärzte ohne Grenzen verweigert die syrische Regierung der Organisation den Zugang zu notleidenden in Ost-Ghuta (vgl. Ärzte ohne Grenzen 2018). Ebenso die psychische Gesundheit wird dort angesprochen und die Versorgung, von durch Konflikte entstandenen Traumata, kritisiert (ebd., 2018). Insofern finden hier Menschenrechtsverletzungen statt, die die syrische Regierung gegenüber Zivilisten begeht.
Zuletzt sollte an dieser Stelle noch der Sozial- und Zivilpakt angeschnitten werden. Auch diese beinhalten Artikel, die mit dem Thema des Schutzes von Zivilisten in einem Kriegsgebiet im Zusammenhang stehen. Da sich die Artikel des Sozial- und Zivilpaktes mit denen der AEMR decken oder zumindest ähneln, sollen die betreffenden Artikel jeweils nur in ihrem Inhalt wiedergegeben werden. Die vollständigen Wortlaute der einzelnen Artikel sind im Anhang 1 zu finden. Der Sozialpakt von 1966 (vgl. Vereinte Nationen 1966a) beinhaltet drei Artikel, die von Belang sind. Zuerst wäre Artikel 4 zu nennen. Hier geht es darum, dass die Rechte, die in diesem Pakt beschrieben sind nicht eingeschränkt werden dürfen, wenn sie nicht“[...] mit der Natur dieser Rechte vereinbar sind [...]” (vgl. Vereinte Nationen 1966a: S. 2). Die Rechte dürfen also nicht verwendet werden, um beispielweise Menschengruppen zu diskriminieren. Gleichzeitig darf es nur dann eingeschränkt sein, wenn es für die demokratische Gesellschaft geschieht. Anschließend wäre Artikel 11 und 12 zu nennen. Der Inhalt dieser Artikel spiegelt den Inhalt des Artikels 25 der AEMR wieder, nämlich das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Dies umfasst die Ernährung, Bekleidung, sowie einer Wohnung und die Aufforderung an den Vertragsstaat für eine angemessene ärztliche Versorgung zu sorgen. Der Zivilpakt (vgl. Vereinte Nationen 1966b) beinhaltet drei Artikel, die zu nennen sind. Zunächst der Artikel 4. Hierbei handelt es sich um das Recht, dass die Rechte dieses Paktes nicht eingeschränkt werden, wenn eine Nation sich in einem Notstand befindet. T rotz Notstand dürfen bestimmte Artikel dieses Paktes nicht eingeschränkt werden. Anschließend wäre Artikel 6 zu nennen. Er beschreibt, wie auch in der AEMR in Artikel 3 das Recht auf Leben, welches niemandem willkürlich entrissen werden darf. Im Zivilpakt wurde noch hinzugefügt, dass dies gesetzlich festzulegen ist. Ebenfalls wird in diesem Artikel anders als in der AEMR die Todesstrafe, sowie der Tatbestand des Völkermordes angesprochen. Zuletzt ist noch der Artikel 7 zu nennen, in dem es um das Verbot der Folter, sowie unangemessener, grausamer Behandlung geht. Dies deckt sich ebenfalls mit dem Artikel 5 der AEMR.
3. Hintergründe und Diskurs
Die Debatte über den Schutz bzw. die Gefahr der Zivilisten im Krieg in Syrien entstand ziemlich schnell nach Beginn des Bürgerkrieges im Jahre 2011. Zunächst soll die Entstehung des Konfliktes in Syrien beschrieben werden.
Begonnen hat der Krieg 2011 infolge von Auseinandersetzungen zwischen dem Assad- Regime und Demonstranten, die für mehr Demokratie und Bürgerrechte kämpften (vgl. Neumayer 2015). Sie nahmen sich die Erfolge des Arabischen Frühlings zum Vorbild und demonstrierten gegen das vorherrschende autoritäre Regime, in der Hoffnung auch dort Veränderung in der Regierung hervorzuheben (vgl. Rosiny/Richter 2016). Grund für die Demonstrationen war unter anderem die hohe Jugendarbeitslosigkeit und eine große Kluft in der wirtschaftlichen Lage innerhalb der Gesellschaft (vgl. Wieland 2017). Die Regierung versuchte das brutale Vorgehen zu legitimieren, indem sie behaupteten die Demonstranten wären Terroristen (ebd., 2017). Nach und nach entwickelte sich daraus ein Krieg, an dem zunächst nur das autoritäre Regime um Assad und ein großer Teil der Bevölkerung beteiligt war. Jedoch blieb es nicht nur bei diesen Beteiligten. Mit zunehmenden Konflikten nahmen auch die Beteiligten zu (ebd. 2017). Zusätzlich nutzte der Islamische Staat die Instabilität des Landes aus und beteiligte sich ebenfalls an Konflikten (vgl. Neumayer 2015). Bis 2018 beteiligten sich mehrere Parteien an den Konflikten in Syrien: die syrischen Streitkräfte, unter anderem die syrische Armee, Sicherheitskräfte, lokale Milizen und ausländische schiitische Milizen. Sie werden unterstützt durch die russische Regierung, welche ein enger Verbündeter der syrischen Regierung ist (vgl. ZDF 2018). Die zweite große Partei ist die Opposition durch Rebellen, sowie die Türkei, welche die Rebellen unterstützt (ebd., 2018). Als vorletzte Partei ist die USA zu nennen, dessen Hauptziel die Zerschlagung des IS ist (ebd., 2018). Sie führt auch eine internationale Koalition, die Luftangriffe auf die Extremisten ausführen (ebd., 2018). Zuletzt kämpft die Terrormiliz Islamischer Staat ebenfalls in Syrien (ebd. 2018). Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, attestierte einige Menschenrechtsverletzungen durch die Konflikte, die während den Demonstrationen und im weiteren Verlauf stattfanden und fordert den Sicherheitsrat auf, etwas dagegen zu tun und die syrische Regierung das Vorgehen gegen die Demonstranten zu beenden (vgl. Human Rights Watch 2011). Wie bereits im letzten Kapitel erklärt, hat Syrien die Wichtigsten Abkommen ratifiziert, die den Schutz von grundlegenden Menschenrechten gewährleisten soll, egal ob sich die Vertragsstaaten in einem bewaffneten Konflikt befinden oder nicht. Die Menschenrechtsverletzungen entstanden somit gleich zu Beginn des Bürgerkrieges und erhielten auch schnell Aufmerksamkeit. Auf friedliche Demonstrationen reagierte Assad mit brutaler Zerstreuung. In den darauffolgenden Kampfgefechten wurden dann viele Tötungen von Zivilisten attestiert, die von den verschiedenen beteiligten Gruppen verursacht wurden (vgl. Amnesty International 2018). Nicht zuletzt auch durch den illegalen Einsatz von chemischen Waffen (ebd., 2018). Auch die Angriffe der US- geführten Koalitionen verletzen oft das humanitäre Völkerrecht und es kam zu Verletzungen und Tötungen von Zivilisten (ebd., 2018). Die Koalitionsparteien argumentieren daraufhin oft damit, dass die Gesetze nach dem 11. September nicht mehr ausreichen würden, um dem Terrorismus richtig begegnen zu können (vgl. Heinz, W./Ruszkowska, J. 2012: S. 4). Eine Ahndung der Verbrechen geschieht jedoch nicht (vgl. Leicht/Baldwin Human Rights Watch Pressemitteilung 2012). Auch der UN-Sonderberichterstatter Kofi Annan, sowie der UNGeneralsekretär kritisieren das Vorgehen in Syrien und fordern, dass schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden müsste (vgl. Zeit Online Juni 2012). Die Parteien selbst reagieren unterschiedlich auf die Aufforderungen und Berichte, die davon berichten, dass diese Menschenrechtsverletzungen begangen hätten. Die Konfliktpartei Russland bestreitet mehrere Angriffe auf Zivilgebäude getätigt und Hospitäler beschossen zu haben (vgl. Amnesty International 2016). Präsident Putin behauptet in der Nachrichtenagentur Sputnik, dass solche Berichte bereits erschienen waren, bevor die Operationen in Syrien von russischer Seite begannen (vgl. Guneev 2015). Die US-Regierung geht dahingehend anders mit Berichten von Menschenrechtsverletzungen um. Sie bestätigt nach Untersuchungen durch das US-Militärkommando für den Nahen Osten 2016 das unbeabsichtigte Töten von Zivilisten in Militäroperationen, führt jedoch auch an, dass "Auch wenn die Koalition außergewöhnliche Anstrengungen unternimmt, militärische Ziele auf eine Weise anzugreifen, die das Risiko ziviler Opfer minimiert, sind Opfer in manchen Fällen nicht zu verhindern" (vgl. Spiegel Online 2016). Solche Tötungen seien beispielsweise bei der Operation Inherent Resolve geschehen, mit der in erster Linie gegen die IS-Kämpfer vorgegangen werden sollten (vgl. U.S. Central Command 2019). Einerseits erkennt die USA die Verantwortung für das Töten von Zivilisten an, dass gleichzeitig jedoch keine Veränderungen geschehen, erkennt man durch die Aussage des Kriegsministers der USA General Mattis dazu. Dies besagt, dass keine Änderungen bei den Bemühungen stattfinden, unschuldige zivile Opfer zu vermeiden (vgl. Lehner 2017).
Im Gegensatz zu den Reaktionen Russlands und der USA, verhält sich die syrische Regierung auf Vorwürfen der Tötung von zahlreichen Zivilisten zurückhaltend. Sie haben bisher keine Stellungnahme geäußert und auch keine Zahlen veröffentlicht oder aufgezeichnet, wie viele Opfer es bei Angriffen gegeben hat (vgl. Syrian Network for Human Rights 2017). Dies gilt auch für den IS, jedoch zeigen sie offen, dass sie sehr brutal mit Zivilisten umgehen und nicht unterscheiden zwischen Kriegspartei und Zivilist. Im Gegensatz zu Russland gehen die IS-Kämpfer offen mit ihren Verbrechen gegen Bevölkerungen vor, dessen Städte sie einnehmen (vgl. Amnesty International 2014). Sie gehen gegen diese
Menschen vor, weil sie Andersgläubige sind. Sie glauben an den “reinen Glauben” und an die Vorstellung, dass es notwendig ist zu der wahren Religion zurückzufinden (vgl. Camin 2016: S. 1ff.). Somit gehen sie sehr brutal gegen Andersgläubige vor und heißen die Tötung von Zivilisten dementsprechend als gut.
4. Lösungen
4.1. Aktuelle Lösungen
Seit Beginn des Syrien-Konflikts wurden mehrere Lösungen ausprobiert oder wenigstens angesprochen, die jedoch alle nicht zum schlagenden Erfolg geführt haben. Dabei wurden offizielle Wege eingehalten, wie die Regelungen über den UN-Sicherheitsrat, sowie sich auch der damalige UN-Sonderbeauftragte sich mit Friedensverhandlungen auseinandergesetzt hat. Ebenso fanden in verschiedenen Formen militärische Eingriffe statt. Beendigung der Menschenrechtsverletzungen werden häufig dahingehend betrachtet, dass der Krieg beendet wird, denn solange dieser herrscht, sind Verletzungen vorhanden. Die genannten Möglichkeiten sollen im Folgenden nähergebracht werden.
Zunächst soll der Sechs-Punkte-Friedensplan, des UN-Sondergesandten Kofi Annan betrachtet werden. Dieser wurde in einer Resolution am 14. April 2012 verabschiedet (vgl. UN Security Council 2012: S. 4). Selbst China und Russland haben dieser Resolution zugestimmt und da auch Assad dafür war, stand eigentlich nichts dem Erfolg im Weg. Jedoch forderte Assad immer mehr dafür, dass der Waffenstillstand eingeführt wird, wie zum Beispiel schriftliche Garantien der Opposition (vgl. Zeit Online April 2012). Ebenso sollten andere Länder die Opposition nicht weiter u nterstützen (ebd., 2012). Der Erfolg dieser Lösungsmöglichkeit scheiterte an der nicht vorhandenen Diplomatie zwischen der Opposition und der syrischen Regierung. Einen Erfolg hatte der Plan dennoch, denn Assad hatte ihm zugestimmt und wäre für die Bedingungen des Plans gewesen. An dieser Stelle hätte eine bessere Diplomatie der Opposition möglicherweise zu mehr Erfolg geführt.
Dieser Weg war ein Versuch eine ruhige Lösung zwischen Opposition und der syrischen Regierung zu finden. Der zweite Weg lief über Sanktionen und Resolutionen des UNSicherheitsrat. Seit Beginn der Krise in Syrien hat der UN-Sicherheitsrat über Syrien sich abgesprochen und mehrmals versucht die syrische Regierung dazu aufzufordern seine Handlungen zu beenden, da diese wiederholt unter anderem Menschenrechtsverletzungen durchgeführt haben, sowie auch den Einsatz von Angriffen gegen Zivilisten (vgl. UN Meeting Coverage and Press Releases April 2011). Der Nachteil dabei war, dass einige Resolutionen, die mit Sanktionen verbunden waren, häufig nicht durchgesetzt werden konnten, da sich oft Russland und China gegen die Resolutionen aussprachen und ein Veto einlegten. Durch diese Vetos wurden 12 Resolutionen gegen Syrien im UN-Sicherheitsrat aufgehalten (vgl. UN Security Council Vetoes). China und Russland begründeten dies fast jedes Mal mit ähnlichen Aussagen. Russland nennt hier oft, dass in den Resolutionen häufig nur die syrische Regierung aufgefordert und verurteilt wird, die Oppositionellen- und Rebellengruppen jedoch nicht. Deshalb sei es eine unausgewogene Botschaft, die nach Syrien geschickt worden wäre (vgl. UN Meeting Coverage and Press Releases Februar 2012). Ebenfalls sei Russland gegen eine militärische Intervention durch den Sicherheitsrat in Syrien, die mit den Resolutionen nicht mehr weit weg wären (vgl. UN Meeting Coverage and Press Releases 2011). Nachdem sich 2014 ebenfalls die IS in Syrien aufhielt, betont Russland, dass man vermehrt auf die Beendigung der extremistischen Kräfte im Land zielen sollte (vgl. The Ministry of Foreign Affairs of the Russian Federation 2016). Chinas Hauptbeweggrund ein Veto einzulegen waren ähnlich, es werden zusätzlich ruhige Gespräche bevorzugt (vgl. UN Meeting Coverage and Press Releases 2011). Warum sich China und Russland so vehement gegen viele Resolutionsvorschläge stellten, kann umstritten betrachtet werden und es kann natürlich sein, dass es mehr Gründe hat als die von Russland angeführten. Dies 100%ig herauszufinden, wird allerdings schwierig.
Zuletzt gibt es noch militärische Interventionen und Eingriffe, wie in den letzten Kapiteln deutlich wurde durch sowohl Russland als auch anderen Staaten. Dennoch hat sich noch immer kein Ende der Kämpfe ergeben oder ist der Schutz der Zivilisten erhöht worden. Wie schon zuvor erwähnt ist es eher im Gegenteil so, dass “Kollateralschäden” hingenommen werden, im Kampf gegen den IS und der syrischen Regierung. Nun ist die Frage, ob ein “formalerer” Weg wie Friedensgespräche oder der Dialog, den China vorschl ägt auf längere Sicht für bessere Lösungen führen kann und inwiefern es erreicht werden kann, dass alle notwendigen Parteien gehört werden, als auch sich bereit erklären etwas zu verändern. Oder ob eine Intervention, militärische Unterstützung etc. auf lange Sicht die bessere Variante wäre, um Schlimmeres zu verhindern.
4.2 Lösungsmöglichkeit(en)
Bezüglich des Schutzes der Zivilisten in den Konflikten in Syrien, ergeben sich schnell zwei Probleme, die beachtet werden müssen. Zum einen, dass die Wahrscheinlichkeit das keine weiteren Zivilisten in weiteren Konflikten sterben sehr gering ist, vor allem, wenn diese militärisch erfolgen. Damit verknüpft sich auch das zweite Problem. Alle bisherigen Lösungen beruhten darauf gegen die syrische Regierung und deren Vergehen bzw. auch die der Opposition vorzugehen. Sie vergaßen jedoch, dass ungleich jedes Erfolges in Diplomatie oder militärischen Aktionen, der IS im Land sich nicht an diese Regeln hält und somit ein sehr gefährliches Problem im Land ist, welches den Frieden immer gefährden kann. Demnach wäre es wichtig, bei allen Plänen und Lösungen ebenfalls den IS nicht zu vergessen. Gleichzeitig sollten die Kämpfe in Syrien bei ihrem Ursprung beendet werden. Militärische Einsätze bekämpfen mögliche Symptome, jedoch nicht die Hauptursache des Konfliktes, welcher zwischen der syrischen Regierung und den Rebellen/Opposition begann. Die Ursache dafür war die Unzufriedenheit der Bevölkerung. Aus diesem Grund sollten die diplomatischen Gespräche, wie sie Kofi Annan begann, fortgesetzt werden. Seit fast 8 Jahren kämpfen die Opposition und die syrische Regierung gegeneinander mit jeweiliger Unterstützung von anderen Ländern. Jedoch ist bisher noch immer kein Ende in Sicht. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich erneut ein neutraler Beobachter mit den verschiedenen Parteien zusammensetzt, wie auch mit der Regierung Assads, um dafür zu sorgen, dass alle Parteien gleichermaßen gehört werden. Möglicherweise wäre an dieser Stelle notwendig, dass sich die Parteien tatsächlich gegenüberstehen und sich direkt austauschen können. Hierfür ist Vertrauen wichtig und das wirklich keine Kämpfe weiter geführt werden in der Zeit, oder eine Partei die Situation ausnutzen kann, ist es zuvor notwendig sich ebenfalls mit den jeweiligen Unterstützern auseinanderzusetzen. Hierbei können Russland und China gut mithelfen, da beide Länder dafür gestimmt haben Gespräche zu führen. Wichtig ist, selbst wenn Assad weiter in der Regierung bleibt, dass das Volk gehört wird, sodass die Unzufriedenheit als Keim erstickt wird. Da die Verhandlungen Annan's daran gescheitert sind, dass sich beide Seiten nicht an die Abkommen gehalten haben, ist es demnach wichtig beide Parteien gleichzeitig zu verpflichten. Assad hat mit seiner Regierung zwar gegen die Abkommen verstoßen, jedoch gehören zu einem Konflikt immer zwei Personen. Deshalb darf man die Verstöße der Opposition ebenfalls nicht ignorieren. An dieser Stelle bieten sich allerdings schon einige Schwierigkeiten. Die Opposition besteht nicht mehr nur aus einer Partei, sondern es gibt nunmehr mehrere Strömungen im Land, die unterschiedliche Ziele haben. Dennoch gibt es nicht ohne Grund die Demonstrationen und ihnen sollte Gehör geschenkt werden. Gleichzeitig ergibt sich für diese Variante ein weiteres Problem. Der Erfolg ist sehr stark davon abhängig, dass Assad auf die Forderungen der Opposition eingeht oder wenigstens Kompromisse schließt. Ebenso will er sicherlich nicht freiwillig abtreten und es besteht außerdem die Frage, inwiefern straffrei Assad selbst dann sein wird. Aber auch dafür sollte in den Gesprächen Platz sein. Wichtig dafür ist grundsätzlich der Wille Assads etwas zu verändern. Somit wäre ebenfalls die Souveränität des Landes gesichert und die Syrer können selbstständig weitere Vorgehen planen und bestimmen. Die größte Schwäche dieses Lösungsvorschlags ist, dass er stark davon abhängig ist, dass alle Beteiligten mitmachen und das viele unterschiedliche Interessen in den Konflikten vertreten sind.
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