Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem erhöhten Wiederaufkommen von Antisemitismus in der aktuellen Corona-Situation.
Diese Arbeitet beginnt mit einer Ausführung des Sekundären Antisemitismus. Danach wird die vorgestellte Theorie in die aktuelle Situation während der Corona-Pandemie eingebettet. Unter dem drittem Überpunkt wird zunächst die Dokumentarische Methode nach Bohnsack präsentiert, die zur Auswertung des Protestmaterials auf „Corona-Demonstrationen“ genutzt wurde. Darauf folgt die Darstellung der Forschungsinstrumente, sowie eine kurze Beurteilung über die Qualitätsmerkmale der erhobenen Daten. Im Anschluss werden die Ergebnisse des Forschungsdesigns ausgewertet und diskutiert. Abschließend werden die Kernpunkte der Arbeit zusammengefasst und der Leserwird auf die Problematik der Vorkommnisse von (Sekundären) Antisemitismus aufmerksam gemacht. Die eigentliche Analyse der Forschungsdaten mit Hilfe der Dokumentarischen Bildinterpretation nach Bohnsack befindet sich im Anhang.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung: Das erhöhte Wiederaufkommen von Antisemitismus in der aktuellen CoronaSituation
2. Theoretischer Hintergrund
2.1. Theoretischer Rahmen: Der Sekundäre Antisemitismus
2.2. Einbettung der Theorie in die aktuelle Situation
3. Vorstellung der Methode
3.1. Das Forschungsdesign: die Dokumentarische Bildinterpretation nach Bohnsack
3.2. Darstellung der Forschungsinstrumente
4. Auswertung und Diskussion der Ergebnisse
5. Fazit und Schluss
7. Anhang: Anwendung der Methode und Analyse der nonverbalen Äußerungen auf den Gesundheitsdemonstrationen
1. Einleitung: Das erhöhte Wiederaufkommen von Antisemitismus in der aktuellen Corona-Situation
„NICHT CORONA GEIMPFTDiese Aufschrift befand sich in einem gelben Stern am Arm eines Demonstranten auf einer „Corona-Demonstration“ in Regensburg am 16. Mai 2020. Der Vorfall wurde der Monitoring-Organisation „Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern“ (kurz: RIAS Bayern) gemeldet, die daraufhin ein Foto der Armbinde in ihrem Facebook-Auftritt veröffentlichte. In der Beschreibung des Posts warnt die Organisation vor der Verharmlosung der Shoah. RIAS erklärt sich solche Aussagen durch eine mangelnde Auseinandersetzung mit den tatsächlichen NS-Verbrechen seitens der Protestierenden und dem Drang einiger Menschen, sich in der Opferrolle darzustellen (vgl. RIAS Bayern 2020a).
Auf den infolge der staatlichen Grundrechtseinschränken stattfindenden öffentlichen Protestaktionen befinden sich neben besorgten Bürgern, die berechtigte Sorgen zur aktuellen Situation äußern, leider auch vermehrt Antisemiten. Um aber ein tatsächliches „Nie Wieder“ garantieren zu können, ist es jedoch von extremer Wichtigkeit, die menschenverachtenden Verbrechen der NS-Diktatur nicht zu relativieren. Die Verharmlosung und Relativierung des Nationalsozialismus, welche aus getroffenen Aussagen einiger Personen auf jenen Demonstrationen hervorgehen, ist nicht von der Meinungsfreiheit des Artikels 5 Absatz 1 GG gedeckt (vgl. BVerfG 2018).
Es soll also in diesem Forschungsdesign untersucht werden, inwiefern sich antisemitische Inhalte auf Protestmaterial der „Hygienedemonstrationen“ gegen coronabedingte Maßnahmen identifizieren lassen. Die Begrenzung auf physische Protestmaterialien wurde hierbei vorgenommen, weil sich bereits getroffene verbale Aussagen der Demonstrant(inn)en im Nachhinein schwer bis unmöglich im nötigen Maße nachweisen lassen. Die notwendige wissenschaftliche Transparenz kann so nicht gewährleisten werden. Demgegenüber stehen im Internet veröffentlichte Bilder von „Corona-Demonstrationen“ für jedermann zur Verfügung, was zur Folge hat, dass ein Mindestmaß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit gegeben ist.
Diese Arbeitet beginnt mit einer Ausführung des Sekundären Antisemitismus (Kapitel 2.1). Danach wird die vorgestellte Theorie in die aktuelle Situation während der Corona-Pandemie eingebettet (Kapitel 2.2). Unter dem drittem Überpunkt wird zunächst die Dokumentarische Methode nach Bohnsack präsentiert, die zur Auswertung des Protestmaterials auf „Corona-Demonstrationen“ genutzt wurde (Kapitel 3.1). Darauf folgt die Darstellung der Forschungsinstrumente, sowie eine kurze Beurteilung über die Qualitätsmerkmale der erhobenen Daten (Kapitel 3.2). Im Anschluss werden die Ergebnisse des Forschungsdesigns ausgewertet und diskutiert (Kapitel 4). Abschließend werden die Kernpunkte der Arbeit zusammengefasst und der Leser wird auf die Problematik der Vorkommnisse von (Sekundären) Antisemitismus aufmerksam gemacht (Kapitel 5). Die eigentliche Analyse der Forschungsdaten mit Hilfe der Dokumentarischen Bildinterpretation nach Bohnsack befindet sich im Anhang.
2. Theoretischer Hintergrund
2.1. Theoretischer Rahmen: Der Sekundäre Antisemitismus
Der Begriff „Sekundärer Antisemitismus“ geht auf Adorno und Horkheimer der Frankfurter Schule zurück und bezeichnet jene Form des Antisemitismus nach 1945 (vgl. Gans 2011: 42), in der „[...] Judenhass nicht trotz, sondern wegen Auschwitz“ (bpb 2006) stattfindet. Hauptproblematik des Sekundären Antisemitismus ist also nicht die geschichtliche Erfahrung per se, sondern vielmehr die Praxis des Erinnerns daran - deswegen die Bezeichnung „sekundär“ (vgl. Gans 2011: 42). Das heißt in anderen Worten, dass manche Personen eine feindliche Haltung gegenüber Juden einnehmen, weil sie die deutsche Erinnerungspolitik an die Verbrechen der NS-Zeit ablehnen. Diese Menschen fordern einen „Schlussstrich“ unter dem deutschen Verantwortungsgefühl gegenüber den Juden, welches aus der Shoah resultiert (vgl. bpb 2006).
Dabei wäre es aber ein Fehlschluss davon auszugehen, dass jede Forderung nach einem „Schlussstrich“ sogleich einen antisemitischen Hintergrund hat oder mit einer generellen „Erinnerungswehr“ verbunden ist (vgl. Gans 2011: 42). Statistisch gesehen befürworten zumeist ältere Menschen mit niedrigerem Bildungsabschluss und einer konservativen politischen Einstellung eine Änderung in der deutschen Erinnerungspolitik. Auch Personen, welche die sogenannte „Kollektivschuld“ auf sich lasten fühlen, sehnen sich nach einem Ende der Thematisie- rung des NS-Verbrechen. Unbestreitbar antisemitisch wird die Forderung jedoch spätestens dann, wenn sie sich mit der Ablehnung, die Shoah als Ganzes zu thematisieren, vermischt. Klar antisemitisch ist es auch, wenn den Juden eine Mitschuld am Holocaust unterstellt wird (vgl. bpb 2006).
Insbesondere die bis heute andauernden deutschen Reparationszahlungen an Israel wegen des Holocausts stoßen breiten Teilen der Bevölkerung bitter auf. Bergmann und Erb sowie Gessler führen diese Ablehnung der Reparationszahlungen auf ein Defizit von Empathie und Kenntnis seitens der „Schlussstrich-Forderer“ über die langfristigen Folgen von Vertreibung der Juden zurück (vgl. Bergmann & Erb 1991: 259f. und bpb 2006). Die Zahlungsforderungen der Juden rufen bei den Deutschen immer wieder die Erinnerung an eine Vergangenheit wach, die sie lieber vergessen würden (vgl. Kurthen 1997: 44).
Dieses Bedürfnis des „Vergessens“ verschmilzt mit neubelebten klassischen Vorbehalten gegen Juden, wie beispielsweise die Unterstellungen sie seien süchtig nach Geld, Macht und Rache. Gans sieht hierbei eine Wiederbelebung der klassischen antisemitischen Stereotypen. Der Ursache-Wirkung-Zusammenhang wird umgestellt: Die Juden tragen mit ihren „nicht enden wollenden Forderungen nach Reparationszahlungen“ die Schuld daran, dass das deutsch -jüdische Verhältnis immer noch von den NS-Verbrechen überschattet ist (vgl. bpb 2006). Nachweißbar ist der Sekundäre Antisemitismus in Aussagen, die die Shoah entweder komplett dementieren oder sie zumindest relativieren (vgl. bpb 2006). Die zwei häufigsten Ansätze für Holocaust-Relativierungen versuchen zum einen die Shoah mit anderen Genoziden zu vergleichen und ihr in diesem Zuge deren Einzigartigkeit abzusprechen (vgl. Kurthen 1997: 44). Der andere Ansatz besteht daraus, die Opferrolle der Juden zu minimieren, sie als Mitverantwortliche ihres eigenen Leidens oder gar selbst als Täter darzustellen (vgl. Gans 2011).
2.2. Einbettung der Theorie in die aktuelle Situation
Nachdem Ende Januar das erste Mal eine Person in Deutschland positiv auf den neuartigen Virus Sars-CoV-2 (umgangssprachlich auch „Corona-Virus“ genannt) getestet wurde, änderte sich auch hierzulande das alltägliche Leben (vgl. SZ 2020a). Dieser Abschnitt konzentriert sich auf die Ereignisse im Bundesland Bayern, da eine gesamtdeutsche Darstellung zu unübersichtlich werden würde. Die Komplexität einer derartigen Präsentation liegt darin begründet, dass die Bekämpfung des Virus Ländersache ist. Dementsprechend gelten und galten in den unterschiedlichen Ländern jeweils unterschiedliche Bestimmungen.
Im März kamen die Ausgangsbeschränkungen; Die Bürger(innen) wurden dazu aufgefordert soziale Kontakte physischer Art zu vermeiden (social distancing), um den Infektionsketten, welche im März bereits um sich griffen, Einhalt gebieten zu können. Mitte März wurde das öffentliche Leben auf das absolute Minimum zurückgefahren: Restaurants, Biergärten und Bars mussten - genauso wie alle nicht-systemrelevanten Geschäfte - vorübergehend schließen. Dasselbe galt für sämtliche Gotteshäuser, Sportstätten oder Kulturveranstalter. Viele Unternehmer meldeten Kurzarbeit an und Teile der Bevölkerungen deckten sich prophylaktisch mit Hamsterkäufen ein. In Alten- und Pflegeheimen wurde ein Besuchsverbot ausgesprochen. Schließlich wurden sogar bayernweit alle Schulen und Kindertagesstätten geschlossen. Der Unterricht erfolgte die nächsten Wochen ausschließlich online. Der Lockdown hatte Bayern erreicht (vgl. SZ 2020b).
Zwar wurden viele der eben genannten Maßnahmen schon im Folgemonat April wieder gelockert, allerdings langsamer als in anderen Bundesländern, da Bayern vergleichsweise viele Fallzahlen aufwies. Kleinere Läden durften unter Auflagen wieder öffnen, und der Schulbetrieb wurde sukzessive wieder aufgenommen. Dennoch waren die Folgen des Lockdowns unübersehbar: fast die gesamte Wirtschaft hatte während der Zwangspause hohe finanzielle Verluste erlitten und auch die Arbeitslosenquote stieg merklich an. Durch die Ausgangsbeschränkungen und -sperren nahmen auch soziale Probleme, wie beispielsweise häusliche Gewalt, zu (vgl. SZ 2020c).
Die immer präsenter werdende Empfehlung seitens Mediziner, sich gegen einzelne Symptome des COVID-19-Virus oder - sobald dies in Deutschland möglich ist - komplett gegen Corona impfen zu lassen, traf auf lauten Prostest durch eine Minderheit auf den seit Mai stattfindenden "Hygienedemonstrationen" (vgl. SZ 2020d).
Die Protestwelle ebbte auch in den folgenden Monaten trotz weiterer Lockerungen nicht ab. Stattdessen rücken die verschwörungstheoretischen und antisemitischen Aussagen auf solchen Kundgebungen mehr und mehr in den medialen Fokus (vgl. SZ 2020e).
Es stellt sich nun also die Frage, wie auf Protestmaterial der „Hygienedemonstrationen“ antisemitische Inhalte geäußert werden.
3. Vorstellung der Methode
3.1. Das Forschungsdesign: die Dokumentarische Bildinterpretation nach Bohnsack
Bei der Dokumentarischen Bildinterpretation nach Ralf Bohnsack handelt es sich um ein Forschungsdesign der Qualitativen Methodenlehre. Durch die erkenntnistheoretische und metho- logische Arbeitsweise der Methode wird es ermöglicht, die Eigenlogik des zu analysierenden Bildes fassen zu können. Bohnsack greift dafür Techniken aus den Bereichen der Philosophie, der Kunstgeschichte und der Semiotik auf (vgl. Bohnsack et al. 2015: 11f.).
Eines der Grundprinzipien dieser Methode liegt darin, zwischen zwei Verständnissen der Interpretation von durchgeführten Aktionen beziehungsweise Handlungsweisen zu unterscheiden. In der ersten Betrachtungsweise wird nach dem subjektiv gemeinten Sinn gesucht. Folgt man diesem Weg, so unterstellt man den handelnden Personen eine bestimmte Intension oder Motivation. Da aber niemand mit Gewissheit bestimmen kann, was im Kopf eines anderen vorgeht, bleiben diese Handlungsbegründungen letztlich immer nur Vermutungen. Die andere Form der Interpretation frägt rekonstruktiv nach dem modus operandi, welcher schließlich auch auf dem Habitus einer Person schließen lässt. Dazu werden Aktionen in Beziehung zu ihren jeweiligen Nebenumständen gesetzt. Die Untersuchungsmaterialien (egal ob sprachlich-textlicher oder bildlicher Natur) werden dazu als Systeme mit Autoreferenzialität behandelt. Bei Bildern wird dies besonders deutlich, denn sie folgen ihren eigenen in sich geschlossenen Regeln (vgl. Bohnsack et al. 2015: 12-14.).
Allerdings versteht man Bilder unmittelbar. Das heißt wir erfassen bildliche Darstellungen beinahe reflexartig, was daran liegt, dass deren unausgesprochene Sinnstruktur bei der alleinigen Betrachtung mitschwingt. Dies hat zur Folge, dass es für die Dokumentarische Bildinterpretation essenziell ist, zwischen Verstehen und Interpretieren (beziehungsweise zwischen konjunktivem und kommunikativem Wissen) zu differenzieren. Der Begriff „Konjunktives Wissen“ bezeichnet das augenblickliche Verstehen durch das Medium, das allerdings nur dann gegeben sein kann, wenn dem Sender und dem Empfänger der (visuellen) Botschaft dieselben Kenntnisse und Erlebnisse gemeinsam sind. Wenn man jedoch dieses Verstehen in Worte fassen möchte, muss man notwendigerweise auf Interpretation zurückgreifen. Diese sprachliche Ausführung über das Medium mit Hilfe des kommunikativen Wissens gilt als der Hauptgegenstand der Dokumentarischen Bildinterpretation (vgl. Bohnsack et al. 2015: 14).
Um die Eigengesetzlichkeit eines Bildes erschließen zu können, muss die Interpretation isoliert vom jeweiligen sprachlich-textlichen Vorwissen des Forschenden erfolgen. Im Alltag neigen wir dazu, den abgebildeten Bildproduzent(inn)en Intensionen ungeprüft zuzuschreiben. Die tatsächlichen Motive der Handelnden kann jedoch kein Bild preisgeben. Deswegen muss man sich, im Streben nach möglichst hoher Objektivität, unwissend stellen (vgl. Bohnsack et al. 2015: 15f.). Um diesen und ähnlichen Problem Abhilfe zu leisten, arbeitet die Dokumentarische Bildinterpretation mit komparativen Analysen. Ein Vergleich derselben Handlung unter anderen Umständen ermöglicht nicht nur die Sichtweise der abbildeten Bildproduzent(inn)en auszuklammern, sondern auch das Vorwissen des Forschenden außen vor zu lassen (vgl. Bohnsack et al. 2015: 13, 17f.).
Eine besondere Herausforderung bei der Interpretation von Bildern liegt darin, dass diese - im Gegensatz zur Sequenzstruktur einer Erzählung oder einer Schrift - eine Simultanstruktur als Ordnungsprinzip vorweisen. In anderen Worten: die Komposition des Bildes kreiert ihren eigenen Sinn und die Gesamtheit aller dargestellten Elemente wirken zeitgleich auf den Betrachter ein. Das hat zur Folge, dass in der Dokumentarischen Bildinterpretation Erkenntnis über ebendiesen immanenten Sinn durch eine Rückverfolgung der Formalstruktur angestrebt wird. (vgl. Bohnsack et al. 2015: 16f.).
Die konkreten Arbeitsschritte der Methode gliedert sich in die formulierende Interpretation, die sich mit der Frage beschäftigt, was auf dem Bild abgebildet ist, und der reflektierenden Interpretation, die zu Erkenntnissen über den modus operandi, also dem Wie der Generierung des Abgebildeten, führt (vgl. Bohnsack et al. 2015: 20).
Angefangen mit der formulierenden Interpretation wird der immanente Sinngehalt in wiederum zwei Schritten beschrieben. Zunächst wird auf der vor-ikonographischen Ebene offengelegt, welche Personen, Lebewesen, Dinge, Bewegungen etc. auf dem Bild zu sehen sind. Im zweiten Schritt werden auf der ikonographischen Ebene die bereits erwähnten Bewegungsabläufe als bestimmte Handlungen konstatiert, in dem man den Handelnden „um-zu-Motive“ zuschreibt. Allerdings muss bei dieser Zuschreibung streng darauf geachtet werden, dass man als Forschender nicht sein eigenes Vorwissen miteinfließen lässt, indem man Einzelfällen und -umständen entsprechende Motive zuweist, welche aus dem konjunktiven Wissen gespeist sind. Nur institutionalisierte oder kommunikativ-generalisierte Beweggründe dürfen unterstellt werden (vgl. Bohnsack et al. 2015: 21f.).
Die reflektierende Interpretation hingegen verfolgt die Formalstruktur (die formale Konstruktion) zurück. Genauer betrachtet gliedert sich diese Rekonstruktion in drei Schritte auf: in erster Linie wird die planimetrische Komposition (Flächengestaltung) des Bildes erschlossen. Danach wird die Perspektivität (Raumgestaltung) untersucht. Letztlich betrachtet man die szenische Choreografie, also die Anordnung und den Bezug der abgebildeten Elemente zueinander (vgl. Bohnsack et al. 2015: 16f., 22f.).
3.2. Darstellung der Forschungsinstrumente
Die nachfolgenden Bilder entstammen einer auf Facebook veröffentlichten Publikation der RIAS Bayern, welche eine Untergruppe der bundesweiten RIAS-Organisation ist. Die gesamte NGO wird staatlich unterstützt. Sie bietet unter anderem Unterstützung für Betroffene von Antisemitismus an und publiziert Berichte über antisemitische Vorfälle (vgl. RIAS n.d.).
Die beiden in dieser Arbeit verwendeten Fallbeispiele wurden aus dem ersten beiden Monitoringberichten über Antisemitismus auf den “Coronademos” entnommen, welche im Mai 2020 veröffentlicht wurden.
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