Diese Projektarbeit beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Ansätzen zur Definition des Bereichs der Notfallpflege.
Trotz der Entwicklungen in der Weiterbildung von Notfallpflegenden und den unterschiedlichen Definitionen im Bereich der Notfallversorgung war der Bereich der Notfallpflege bis zum Januar 2017 nur unzureichend definiert.
Daher erscheint es unumgänglich, dass wenn eine Weiterqualifikation im Bereich der Notfallpflege stattfindet, um Pflegekräfte für diesen Bereich zu professionalisieren und andere Professionen im Setting der Notfallversorgung sich bereits definiert haben, es eine Definition für Notfallpflegende geben muss.
Diese muss auf durch einen wissenschaftlichen Prozess validiert und durch eine Expertengruppe konsentiert sein, um dem Anspruch zu genügen, Notfallpflege strukturiert und umfassend zu beschreiben und um die Einzigartigkeit der Profession zu verdeutlichen.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungen
1 Einleitung
2 Geschichtliche Entwicklung der Notfallpflege in Deutschland
3 Methodik
3.1 Der nominale Gruppenprozess
3.1.1 Der nominale Gruppenprozess zur Erstellung der Definition Notfallpflege
3.1.2 Das Aktionsbündnis Notfallpflege als Autor einer Definition Notfallpflege
4 Literaturrecherche
4.1 Problematik der Literaturrecherche
4.2 Eingeschlossene Quellen der Literaturrecherche
5 Erstellung von Arbeitshypothesen
5.1 Vergleich der beiden Definitionen
5.1.1 Gemeinsame Aussagen von OdaSanté und DGF
5.1.2 Zusätzliche Aussagen der DGF
5.1.3 Zusätzliche Aussagen der OdaSanté
5.2 Gemeinsame Ziele der curricularen Empfehlungen von DKG, DGF, KSK, DGINA
5.3 Fragen/Thesen nach Vergleich der einzelnen Quellen
6 Zusammensetzung der Expertengruppe
7 Zwischenresultate
7.1 Veränderungen nach 1. Expertenbefragung
7.2 Veränderungen nach 2. Expertenbefragung
8 Ergebnis: Konsertierte Definition Notfallpflege des Aktionsbündnisses Notfallpflege
9 Neuralgische Punkte bei der Vorgehensweise zur Erstellung der Definition Notfallpflege
10 Diskussion
11 Ausblick
Literaturverzeichnis
Anhang
Nominaler Gruppenprozess zur Erarbeitung einer Begriffserklärung Notfallpflege des Aktionsbündnisses Notfallpflege
Ziel der Befragung
Der Fragebogen
Wie wird mit Ihren Informationen umgegangen
Weitere Fragen
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und persönlichen Mühen
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Der Ablauf der Konsensfindung in der Expertengruppe eigene Darstellung
Abbildung 2: Nominaler Gruppenprozess zur Erstellung der Definition Notfallpflege
Abbildung 3: Seite 1 Fragebogen zur Definition Notfallpflege 1. Version
Abbildung 4: Seite 2 Fragebogen zur Definition Notfallpflege 1. Version
Abbildung 5: Seite 3 Fragebogen zur Definition Notfallpflege 1. Version
Abbildung 6: Seite 4 Fragebogen zur Definition Notfallpflege 1. Version
Abbildung 7: Seite 5 Fragebogen zur Definition Notfallpflege 1. Version
Abbildung 8: Seite 6 Fragebogen zur Definition Notfallpflege 1. Version
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Gesichtliche Entwicklung der Notfallpflege in Deutschland, eigene Darstellung
Tabelle 2: Eingeschlossene Quellen der Literaturrecherche, eigene Darstellung
Tabelle 3: Berufliche Positionen und Qualifikationen der Expertengruppe, eigene Darstellung
Abkürzungen
DKG Deutsche Krankenhaus Gesellschaft
DGF Deutsche Gesellschaft für Funktionsdienste
ABNP Aktionsbündnis Notfallpflege
nG Nominaler Gruppenprozess
AWMF Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.
DGINA Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin
KSK Kardinal schwarzenbergisches Krankenhaus
DBfK Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
ERNA Erste Hilfe, Rettungsstellen, Notaufnahme, Ambulanzen
CEKIB Centrum für Kommunikation, Information, Bildung
NENA Notfallpflege-erste Einschätzung in -Notaufnahme und- Ambulanz
BRD Bundesrepublik Deutschland
DQR Deutscher Qualifikationsrahmen
EQR Europäischer Qualifikationsrahmen
1 Einleitung
Der Stellenwert von Notaufnahmen im Gesamtkontext des Krankenhauswesens wird in den letzten Jahren immer deutlicher. So entwickeln sich neben neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen (vgl. KHSG, §136c, Abs. 4, S.2249) für Notaufnahmen auch neue Fort- und Weiterbildungsangebote für Mediziner (vgl. Wrede et. al 2016, S.533-539) und Pflegepersonal, die sich für das Arbeitsumfeld Notaufnahme weiterqualifizieren möchten, sowohl im Sinne der Qualitätssteigerung und –sicherung als auch im Sinne des lebenslangen Lernens.
Eine Übersicht über die vielschichtigen Entwicklungen im pflegerischen Bereich des Notaufnahmesettings bietet Kapitel 2. Ziel dieser Weiterbildungen ist es, dass Weiterbildungsteilnehmer „Patienten entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse“ (DKG 2016; S.3) pflegen und „komplexen beruflichen Situationen mit individuellem Handeln“ (DKG 2016; S.3) begegnen, „ indem fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen vertieft und erweitert werden“ (DKG 2016; S.3).
Parallel zu diesen zu diesen Entwicklungen sind verschiedene Definitionen von Notfall und Notfallmedizin entstanden: So ist der Notfall definiert als „plötzlich eingetretenes Ereignis, das eine unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet. Die vitalen Funktionen sind durch Verletzung oder akute Erkrankung bedroht, gestört oder ausgefallen“ (Scholz et. al. 2013; S.46). „Die Notfallmedizin umfasst die Erkennung und sachgerechte Behandlung drohender oder eingetretener medizinischer Notfälle, die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen sowie die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit“ (Scholz et. al. 2013; S.47) ist eine zu findende Definition für die Notfallmedizin.
Trotz der Entwicklungen in der Weiterbildung von Notfallpflegenden und den unterschiedlichen Definitionen im Bereich der Notfallversorgung war der Bereich der Notfallpflege bis zum Januar 2017 nur unzureichend definiert. Bei der Recherche in Deutschland ist bis zu diesem Zeitpunkt nur eine Definition der Deutschen Gesellschaft für Funktionsdienste (DGF) (siehe Anhang) zu finden, die dem Autor nicht ausreichend erscheint und auf Rücksprache mit deren Autoren ohne einen wissenschaftlichen Prozess entstanden ist.
Eine Definition ist laut Duden eine „ genaue Bestimmung eines Begriffes durch Auseinanderlegung, Erklärung seines Inhalts“ (https://www.duden.de/suchen/dudenonline/definition) oder eine „Selbsteinschätzung, Selbstverständnis“ (https://www.duden.de/suchen/dudenonline/definition). Daher erscheint es unumgänglich, dass wenn eine Weiterqualifikation im Bereich der Notfallpflege stattfindet, um Pflegekräfte für diesen Bereich zu professionalisieren und andere Professionen im Setting der Notfallversorgung sich bereits definiert haben, dass es eine Definition für Notfallpflegende geben muss. Diese muss auf durch einen wissenschaftlichen Prozess validiert und durch eine Expertengruppe konsentiert sein, um dem Anspruch zu genügen, Notfallpflege strukturiert und umfassend zu beschreiben und um die Einzigartigkeit der Profession zu verdeutlichen.
Daher hat es sich das Aktionsbündnis Notfallpflege Anfang 2017 zur Aufgabe gemacht eine wissenschaftlich fundierte Definition für Notfallpflege zu erstellen. Der zu Grunde liegende Prozess soll im Folgenden als Forschungsbericht dargestellt werden.
2 Geschichtliche Entwicklung der Notfallpflege in Deutschland
Die Entwicklung der Profession Notfallpflege ist im internationalen Vergleich relativ jung und beginnt im Jahr 1991 mit der Gründung der Arbeitsgemeinschaft E.R.N.A. durch den DBfK. Eine Übersicht über die historische Entwicklung bis zum Jahr 2016 gibt die folgende Tabelle:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Gesichtliche Entwicklung der Notfallpflege in Deutschland, eigene Darstellung
Durch die geschichtliche Weiterentwicklung der Notfallpflege in Deutschland wird deutlich, dass sie einen immer größeren Stellenwert im klinischen Alltag bei der Versorgung von Notfallpatienten einnimmt. Wichtige Meilensteine sind hier vor allem die landesrechtlichen Anerkennungen der Fachweiterbildungen für Notfallpflegende in Berlin und Bremen, sowie die „Empfehlung für die Fachweiterbildung Notfallpflege“ der DKG, die aufzeigen, dass die Entwicklung der Notfallpflege auch Einfluss auf den politischen Kontext der BRD genommen haben.
3 Methodik
Zur Erstellung einer Definition Notfallpflege wurde sich primär für ein methodisch-wissenschaftlich fundiertes Vorgehen anhand der Methode eines nominalen Gruppenprozesses (nG) mit den Mitgliedern der Aktionsbündnis Notfallpflege (ABNP) entschieden.
3.1 Der nominale Gruppenprozess
Der nominale Gruppenprozess ist ein strukturiertes Verfahren zur Findung eines Konsensus und „dient der Diskussion und Verabschiedung der Empfehlungen und somit der Beantwortung der klinisch relevanten Fragestellungen“ (http://www.awmf.org/leitlinien/awmf-regelwerk/ll-entwicklung/awmf-regelwerk-03-leitlinienentwicklung/ll-entwicklung-strukturierte-konsensfindung.html). Eine einheitliche, strukturierte und wissenschaftlich fundierte Definition des Arbeitsbereiches der Notfallpflege stellt für den Autor eine klinisch relevante Fragestellung dar, sodass sich die genannte Methodik zur Umsetzung anbietet.
Der nominale Gruppenfindungsprozess folgt einer bestimmten Struktur, die durch die folgende Tabelle verdeutlicht werden soll:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Der Ablauf der Konsensfindung in der Expertengruppe eigene Darstellung (vgl.http://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/AWMF-Regelwerk/Anhaenge/Anhang_08_Formale_Konsensfindungstechniken.pdf#page=1&zoom=auto,-13,849)
Empfohlen wird hierbei eine Gruppengröße von 15-20 Teilnehmern.
3.1.1 Der nominale Gruppenprozess zur Erstellung der Definition Notfallpflege
Zur Erstellung der Definition Notfallpflege wurde der nominale Gruppenfindungsprozess angepasst, um alle für notwendig erachteten Arbeitsschritte von der Generierung von Arbeitshypothesen bis hin zur Konsolidierung der Thesen zu berücksichtigen (vgl. Panfil 2015, S. 73). Die folgende Abbildung verdeutlicht die durchgeführte Vorgehensweise:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Nominaler Gruppenprozess zur Erstellung der Definition Notfallpflege (Dormann et. al. 2017, S.295)
Die primäre Aufgabe stellte somit eine Identifizierung der relevanten Literatur dar, die anschließend unter Berücksichtigung der Fragestellung zusammengefasst werden musste, um aus den Ergebnissen Arbeitshypothesen zu generieren (vgl. Panfil, 2015; S.71-75).
Zur Verifizierung der Hypothesen wurden diese einer Expertengruppe (vgl. Kapitel 5) vorgestellt, welche diese durch das Instrument eines Fragebogens differenziert bearbeiten konnten. Die Abstimmung durch die Expertengruppe fand insgesamt dreimal statt, bis ein Konsens erreicht wurde.
Die einzelnen Punkte des Prozesses werden in den folgenden Kapiteln anhand der Erstellung der Definition Notfallpflege genauer beschrieben.
3.1.2 Das Aktionsbündnis Notfallpflege als Autor einer Definition Notfallpflege
Gegründet wurde das Aktionsbündnis Notfallpflege „aus einer engagierten, multiprofessionellen Interessengemeinschaft, welche sich durch die allen gemeinsamen Ambitionen zur bundesweiten Weiterentwicklung im Bereich der Notfallversorgung kennzeichnete“ (http://abnp.de/) im August 2015 in Berlin mit dem Ziel „als unabhängiges Netzwerk bestehende Aus-, Fort- und Weiterbildungskonzepte unter Beachtung berufspolitischer und gesetzlicher Vorgaben und Rahmenbedingungen aller der an der präklinischen und klinischen Notfallversorgung beteiligten Disziplinen zu bündeln“ (http://abnp.de/).
Daher bot die Plattform des Aktionsbündnisses durch seine Zielsetzung der Mitarbeit an Rahmenbedingungen der Notfallpflege, als auch durch seine Zusammensetzung aus Experten der verschiedenen Professionen der Notfallversorgung die Möglichkeit und Voraussetzungen eine Definition Notfallpflege mit Hilfe eines nG zu schreiben, da aus dem Kreis sowohl die Expertengruppe, als auch der Autor der zu generierenden Hypothesen akquiriert werden konnte.
4 Literaturrecherche
Die Literaturrecherche fand durch ein Mitglied des Aktionsbündnisses über einen Zeitraum von drei Monaten statt, welches nicht an der Expertenabstimmung beteiligt wurde, sondern gemäß den Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V . (AWMF) (vgl. http://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/AWMF-Regelwerk/Anhaenge/Anhang_08_Formale_Konsensfindungstechniken.pdf) als Moderator während der Diskussion und als Autor der Arbeitshypothesen, sowie der abschließend konsolidierten Thesen diente.
4.1 Problematik der Literaturrecherche
Bei der Recherche wurde ein Fokus auf die deutschsprachige Literatur gelegt, da der Bereich der Notfallpflege im internationalen Vergleich schon seit mehreren Jahren etabliert und mit einer anderen Berufsausbildung und somit konsekutiv mit einer anderen Qualifikation und Handlungsbefugnis für Pflegepersonal verknüpft ist, was zu einer anderen Definition des Berufsbildes führt.
Die einzige in Deutschland existente Definition war die eingangs bereits beschriebene Definition Notfallpflege der DGF, eine weitere deutschsprachige Definition war in der Schweiz durch die OdASanté im innerhalb des Rahmenlehrplans für Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen "Anästhesiepflege" "Intensivpflege" " Notfallpflege" (vgl. OdaSanté 2012, S. 11-13) zu finden.
Die im Mai 2017 von der Deutschen Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) veröffentlichte Definition (vgl. https://www.dgina.de/news/definition-notfallpflege_51) war zum Zeitpunkt der Literaturrecherche noch nicht existent und wurde somit nicht in den laufenden Forschungsprozess miteinbezogen.
4.2 Eingeschlossene Quellen der Literaturrecherche
Aus der zuvor beschriebenen Problematik ergaben sich konsekutiv folgende Quellen aus der Literaturrecherche:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Eingeschlossene Quellen der Literaturrecherche, eigene Darstellung
Zur Identifizierung dieser Quellen wurde primär eine orientierende Literaturrecherche auf der Literaturdatenbank PubMed mit den Suchbegriffen Notfall, Notfallpflege, Curricula Notfallpflege, Emergency Nurse Practitioner und Akutpflege durchgeführt, welche zu keinen Ergebnissen führte.
Daraufhin wurden Expertengespräche durchgeführt durch welche die Quellen in der oben dargestellten Tabelle als relevante Quellen ausgemacht werden konnten. Ausgeschlossen wurden hierbei Quellen die älter als fünf Jahre sind, oder nicht kongruent zu bestehenden Fachweiterbildungen. Die eingeschlossen Quellen beinhalten daher nur zwei ursprüngliche Definitionen von Notfallpflege, durch die zuvor beschriebene Problematik in der Literaturrecherche wurde sich daher dafür entschieden, dass auch bestehende Curricula von Weiterbildungsstätten und curriculare Empfehlungen der einzelnen Fachgesellschaften miteinbezogen werden, da diese durch die in den Modulen abgedeckten Inhalte einen Aufschluss auf die Aufgaben und Tätigkeiten von Pflegenden in der Notaufnahme geben und somit Einfluss auf die Definition Notfallpflege haben.
5 Erstellung von Arbeitshypothesen
Um zu einer Konsensfindung in der Expertengruppe zu gelangen wurden die recherchierten Informationen unter Einbezug der Fragegestellung zusammengefasst und miteinander verglichen, um so Arbeitshypothesen zu generieren, welche als Grundlage für einen Fragebogen zur Expertenbefragung dienen sollten. Hierzu wurden primär die beiden bestehenden Definitionen von OdaSanté und DGF durch eine qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring komprimiert und auf Gemeinsamkeiten und Differenzen miteinander verglichen. Des Weiteren wurden die formulierten Ziele der curricularen Empfehlungen/ bestehenden Curricula durch dieselbe Methode miteinander verglichen. Somit konnten kongruente Aussagen in mindestens zwei der vorliegenden Quellen sichergestellt werden.
5.1 Vergleich der beiden Definitionen
Beim Vergleich der beiden bestehenden deutschsprachigen Definitionen von Notfallpflege konnten Übereinstimmungen, sowie Differenzen festgestellt werden, die im Folgenden genauer beschrieben werden sollen.
5.1.1 Gemeinsame Aussagen von OdaSanté und DGF
Die Pflege in der Notaufnahme ist laut OdaSanté und DGF geprägt durch eine selbstständige Durchführung innerhalb des Kompetenzrahmens, oder in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und besteht aus pflegerischen Tätigkeiten zur Versorgung von Notfallpatienten und deren Angehörigen. Der Notfallpatient entspringt allen Altersgruppen und ist gekennzeichnet durch unterschiedliche Schweregrade der Erkrankung, eine unterschiedliche soziokulturelle Herkunft, sowie unterschiedliche Erkrankungen. Der Arbeitsbereich der Notaufnahme ist gekennzeichnet durch einen raschen, unvorhersehbaren Wechsel der Arbeitsabläufe, wobei immer die Individualität der Notfallsituation berücksichtigt werden muss. Die Notaufnahme versteht sich hierbei als Schnittstelle zwischen Präklinik und Klinik. (vgl. OdaSanté 2012; DGF 2014).
5.1.2 Zusätzliche Aussagen der DGF
- Die Notfallpflege ist ein Teilbereich der Gesundheits- und Krankenpflege und dient zur Unterstützung des Arztes.
Ihre Aufgaben bestehen aus der Wiederherstellung der Aktivitäten des täglichen Lebens, der Linderung/Stabilisierung des objektiv eingeschränkten Gesundheitszustandes und Fokussierung von ambulanter Entlassung, oder stationärer Aufnahme nach Ersteinschätzung, Diagnostik und Therapie. Des Weiteren sind sie zuständig für die Begleitung sterbender Patienten und können weiterführende Aufgaben innerhalb des Kompetenzfeldes übernehmen. Diese Aufgaben übernehmen sie alle unter der Berücksichtigung der Selbstbestimmung des Patienten (vgl. DGF 2014).
5.1.3 Zusätzliche Aussagen der OdaSanté
- Laut OdaSanté ist die Arbeit von Notfallpflegenden weiterhin geprägt durch die Arbeit unter ärztlicher Delegation, die Arbeit in speziellen Räumlichkeiten, evidenzbasiertes Handeln, Leitsymptomorientierung, zeitlich begrenzte Ressourcen, regelmäßige Weiterbildung, Beteiligung an Berufsentwicklung, Beteiligung an Risiko-/Qualitätsmanagement und geprägt durch Änderungen im Gesundheitswesen und die demographische Entwicklung, sowie ein komplexes Behandlungsspektrumund Polymorbidität der Patienten (vgl. OdaSanté 2012).
5.2 Gemeinsame Ziele der curricularen Empfehlungen von DKG, DGF, KSK, DGINA
Im Vergleich der einzelnen Ziele der curricularen Empfehlungen für eine Fachweiterbildung Notfallpflege konnten spezielle Gemeinsamkeiten festgestellt werden, diese sind:
- Wissenserweiterung
- Spezielle Kompetenzen von Pflegenden in der Notaufnahme
- Übertragung von Fachwissen in die Pflegepraxis
- Verbesserung der interdisziplinären Zusammenarbeit
- Selbstbestimmung des Patienten mit all seinen Hintergründen wird gewährt
- Qualitätssicherung und Verbesserung der Notfallversorgung (vgl. DGINA 2014; S.2, DGF 2014; S.1-3, DKG 2016; S. 3, http://www.kh-schwarzach.at/fileadmin/user_upload/downloads/karriere/Notfallpflege2012Broschuere.pdf)
Diese kongruenten Ziele haben wiederum einen Einfluss auf die Definition von Notfallpflegenden, da sie zentrale Eigenschaften von Notfallpflegenden beschreiben, die diese nach Abschluss einer Fachweiterbildung besitzen sollen.
5.3 Fragen/Thesen nach Vergleich der einzelnen Quellen
Durch den Vergleich der verschiedenen Quellen miteinander wurden Arbeitshypothesen zu Fragen, die sich aus dem Arbeitsumfeld von Notaufnahmen und Notfallpflegenden ergeben haben, generiert, welche durch die Aussagen in der Literatur beantwortet wurden. Dies dienten als Grundlage zur Erstellung des Fragebogens für die Expertengruppe:
1. Wie gestaltet sich das Arbeitsumfeld in der Notaufnahme?
Es ist ein Funktionsbereich, gekennzeichnet durch:
- Raschen, unvorhersehbaren Wechsel der Arbeitsabläufe und des Arbeitspensums
- Individualität der Notfallsituation
- Symptomorientierte Behandlungsweise
- Zeitlich begrenzte Ressourcen
- Breites Behandlungsspektrum
- Schnittstelle zwischen Präklinik und weiteren klinischen Versorgungsbereichen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Seite 1 Fragebogen zur Definition Notfallpflege 1. Version
2. Wie definiert sich der Notfallpatient?
Der Notfallpatient stellt eine hochkomplexe Pflegesituation dar, da er:
- Aus allen Altersgruppen kommt
- Unterschiedliche Schweregrade an heterogenen somatischen/psychischen Erkrankungen aufweist
- Unterschiedliche soziokulturelle Herkunft hat
- Selbstbestimmt ist
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