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Die Wiederherstellung des Bistum Merseburg

©2001 Seminararbeit 21 Seiten

Zusammenfassung

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung:

2. Hauptteil
2.1. Die Gründung des Bistums Merseburg unter Otto I.
2.2. Die Aufhebung des Bistums unter Otto II.
2.3. Das Bistum Merseburg während der Regentschaft der Kaiserinnen Theophanu und Adelheid
2.4. Die Frage Merseburgs unter Otto III.
2.5. Die Wiederherstellung des Bistums unter Heinrich II. im Jahr 1004
2.6. Das Bistum Merseburg nach seiner Wiederherstellung

3. Schlussbetrachtung und Fazit - Versuch einer Bewertung

4. Quellen- und Literaturverzeichnis
4.1. Quellen
4.2. Literatur

1. Einleitung:

Das Bistum Merseburg lässt uns Ende des 10. und Anfang des 11. Jahrhunderts auf eine sehr wechselhafte Geschichte blicken. Es wurde zunächst von Otto I. 968 gegründet, dann von seinem Sohn und Thronfolger Otto II. im Jahre 981 abgeschafft und schließlich durch Heinrich II. 1004 wieder hergestellt1 . Die territorialen Veränderungen im Raum zwischen Harz und Elbe riefen langwierige Streitigkeiten hervor, so dass es durchaus interessant ist, zu versuchen, hinter die Beweggründe dieser langjährigen Auseinandersetzung zu kommen. Am anschaulichsten wird dies an der Geschichte des Bistums Merseburg, welche sich grundlegend von der anderer deutscher Bistümer unterscheidet. Gerade diese wechselhafte Geschichte lädt dazu ein, sich mit der Existenz und den Umständen der Gründung, Auflösung und Wiederherstellung des Bistums Merseburg zu beschäftigen.

Ein interessanter Forschungsansatz ist in diesem Fall, herauszufinden, welche Motive dem Handeln der ottonischen Herrscher zu Grunde lagen. Dazu lohnt es sich, die Ereignisse in chronologischer Reihenfolge zu betrachten und insbesondere die Motive der beteiligten Persönlichkeiten, welche zu diesen Ereignissen führten, näher zu beleuchten. Unter diesem Gesichtspunkt habe ich mich bemüht darzustellen, ob es religiöse oder politische Beweggründe waren, die gemeinsam oder getrennt von finanz- oder kriegstaktischen Überlegungen dieses ungewöhnliche Schicksal hervorriefen, und in welchem Verhältnis zueinander zweckmäßige politische Erwägungen und die Verpflichtung gegenüber Gott standen. Die Grundlage jeglicher Untersuchungen zu diesem Thema bildet die Chronik des Merseburger Bischofs Thietmar2. In dieser Chronik, bei deren Erstellung der Chronist größtenteils auf die Quedlinburger Annalen, die Aufzeichnungen Widukinds sowie das Merseburger Totenbuch zurückgriff, beschreibt Thietmar die ihm denkwürdig erscheinenden Ereignisse, angefangen bei der Zeit Heinrichs I., bis zu seinem eigenen Tode im Jahre 10183.

Der Forschungsstand zeigt bereits Widersprüche auf, was die Beurteilung der Chronik angeht, denn es gibt stichhaltige Argumente dafür, dass Thietmar sich in seiner Darstellung bei einigen Punkten doch erheblich von seiner subjektiven Meinung hat leiten lassen und die Realität keinesfalls auch nur annähernd objektiv schildert. Einer davon ist, dass Thietmar, welcher sich für ein Bistum Merseburg aussprach, seine Sympathien dahingehend verteilte, ob die betreffende Person sich für oder wider das Bestehen des Bistums ausgesprochen hatte4. Was die Gründung des Bistums durch Otto I., die Aufhebung unter Otto II. sowie das Bestreben Ottos III. um die letztendlich unter Heinrich II. vollzogene Wiederherstellung angeht, sehen die Historiker sehr unterschiedliche Motive für diese Ereignisse. Die Gründe dafür liegen darin, dass vorhandene Überrestquellen Schlussfolgerungen zulassen, die sich nicht mit den Aussagen Thietmars decken. Während einige Geschichtsforscher ihre Argumentation größtenteils auf der Chronik des Merseburgers Bischofs aufbauen, weisen andere Forscher auf kritisch zu bewertende Passagen in Thietmars Geschichtsschreibung hin und berufen sich daher in erster Linie auf die erhaltenen kaiserlichen und päpstlichen Urkunden. Sie nehmen eher die realpolitischen Rahmenbedingungen, die in dieser Zeit vorherrschten, in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung. Aber auch bei dieser Methode sind Widersprüche zu erkennen.

Ein extrem Thietmar-kritischer Kurs ist in Robert Holtzmanns im Jahre 1926 veröffentlichten Aufsatz über die Aufhebung und Wiederherstellung des Bistums Merseburg zu verzeichnen5. Neuere Forschungsergebnisse aus den neunziger Jahren, die unbedingt Beachtung finden müssen, sind vor allem durch Gerd Althoff6 und Ernst-Dieter Hehl7 erzielt worden.

2. Hauptteil

2.1. Die Gründung des Bistums Merseburg unter Otto I.

Da die Ursachen der Entwicklung rund um das Bistum Merseburg bereits bei Otto I. liegen, muss eingangs auf die Gründungszeit der Diözese eingegangen werden. In Thietmars Chronik geht die Gründung des Bistums durch Otto I. auf ein Gelübde zurück, welches jener vor seinem Sieg in der Schlacht auf dem Lechfeld über die Ungarn im Jahre 955 am Tag des Schutzheiligen Laurentius zu Ehren dieses Schutzpatrons geleistet haben soll. Darin habe Otto der Große sich verpflichtet, im Falle eines Sieges in Magdeburg ein Erzbistum und in Merseburg ein Bistum zu errichten8. Die relativ lange Zeitspanne zwischen dem Gelübde Ottos I. und der tatsächlichen Durchführung führt Thietmar auf den erbitterten Widerstand des Halberstädter Bischofs Bernhard9 zurück, der die für die Gründung Magdeburgs nötigen Gebiete, nicht zu Lasten seiner Diözese abtreten wollte10.

Des weiteren sei auch noch Widerstand aus dem Erzbistum Mainz vorhanden gewesen, denn Halberstadt gehörte dieser Kirchenprovinz an und Halberstädter Gebietsverluste waren somit auch Mainzer Einnahmeeinbußen und Verluste politischen Einflusses. Nach zähen Verhandlungen gelang es Otto I., den Widerstand zu brechen und das Bistum Merseburg wurde zum ersten Mal offiziell im Jahre 962, nach der Kaiserkrönung Ottos I., in einer päpstlichen Urkunde, mit der Papst Johannes XII. die Erlaubnis zur Schaffung einer neuen Kirchenprovinz im östlichen Reichsgebiet gab, als Suffraganbistum Magdeburgs erwähnt11. Als erster Bischof trat Boso im Jahre 968 sein Amt in Merseburg an12.

Doch dürfen wir Thietmar in seiner Art der Darstellung des Gelübdes Ottos I. in dieser Form uneingeschränkt Glauben schenken? Es gibt berechtigte Zweifel an Thietmars Darstellung, da nirgendwo sonst eine derartige Aussage Ottos I. zu finden ist. In den päpstlichen Urkunden ist lediglich ein monasterium in Merseburg erwähnt, dessen Erhebung zu einem Bistum nach kanonischem Recht allein durch den Papst verordnet werden konnte13. Die Frage nach diesem Gelübde wird uns im weiteren Verlauf noch beschäftigen.

2.2. Die Aufhebung des Bistums unter Otto II.

Das Bistum hatte 13 Jahre lang bestanden, als es 981 unter Otto II. auf einer römischen Synode wieder aufgehoben und unter den Bistümern Halberstadt, Meißen und Zeitz aufgeteilt wurde14. Doch war es wirklich Otto II., der die Auflösung des Bistums Merseburg initiierte, oder steckte jemand anders dahinter? Und wenn es Otto II. war, nach welchen Kriterien ging der Sohn und Nachfolger Ottos des Großen vor, was hätte ihn zu dieser Entscheidung veranlassen können?

Thietmar erweckt in seiner Chronik den Anschein, dass Giselher15, der als Magdeburger Erzbischof in die Geschichte eingegangen ist, von enormen Ehrgeiz getrieben war und die Aufhebung des Bistums bei den Mächtigen des Reiches durchsetzte. Giselher war zunächst Bischof von Merseburg (971-981) und wurde nach dem Tod des Erzbischofs Adalbert gegen den Willen der Geistlichkeit und des Volkes, welche Ochtrich16 bevorzugten, zum neuen Erzbischof von Magdeburg ernannt. Diese Wahl, die Adalbert insofern unterstützte als er sich kurz vor seinem Tode öffentlich gegen Ochtrich als seinen Nachfolger aussprach, und die der ehrgeizige Giselher mittels Bestechungen, sowie dem Fälschen oder Verbrennen päpstlicher und kaiserlicher Dokumente für sich entschied, führte gleichzeitig zur Auflösung des Bistums Merseburg17.

Der Wahrheitsgehalt dieser Aussagen muss aus mehreren Gründen bezweifelt werden, denn aufgrund des persönlichen Ehrgeizes eines Bischofs ein Gelübde des Kaisers Otto I. aufzuheben, erscheint bei der Bedeutung, die ein derartiges Gelübde in der mittelalterlichen Gesellschaft hatte, als nicht gewichtig genug. Auch die Höhe der von Giselher angeblich bezahlten Bestechungssumme ist für damalige Verhältnisse nicht realistisch18.

Es kommt hinzu, dass Erzbischof Adalbert sich mit einer Billigung oder sogar tatkräftigen Unterstützung bei der Aufhebung des Merseburger Bistums sowohl gegenüber Otto I., der ihm seinerzeit zur Erzbischofswürde verholfen hatte, als auch dem Hl. Laurentius gegenüber schäbig verhalten hätte. Wenn Otto I. damals auf dem Lechfeld so eindeutig die Errichtung eines Bistums Merseburg gelobt hätte, hätte Adalbert beiden gegenüber in tiefer Schuld gestanden aus der heraus es für ihn unmöglich gewesen wäre, ein Gelübde nicht zu beachten. Außerdem ist es unwahrscheinlich, dass die Zeitgenossen keinen Anstoß an der Ernennung Giselhers genommen hätten, wenn sie gegen kanonische Bestimmungen verstoßen hätte19.

Bei der Betrachtung der Umstände der Aufhebung ist daher nicht der persönliche Ehrgeiz Giselhers als vielmehr die Frage, in welcher Form Otto I. dieses so explizit nur bei Thietmar erwähnte Gelübde geleistet hat, von Bedeutung.

Der Kaiser hätte die kanonische Rechtsprechung übergangen, denn nur der Papst durfte Klöster zu Bistümern erheben. Dass Otto I. die Kompetenz, Bistümer zu gründen, nicht besaß, deckt sich mit der Tatsache, dass in den päpstlichen Urkunden zur Erhebung Magdeburgs zum Erzbistum Merseburg lediglich als monasterium erwähnt wird.

Weiter in den Blickpunkt gerät nun, dass Otto I. an die Gründung eines Bistums in Merseburg eine Bedingung geknüpft hat. In dieser Bedingung zeigt sich deutlich, dass ein Bistum für den Kaiser nicht sakrosankt war, denn sie lautete, dass eine Diözese in der Lage sein musste, wirtschaftlich solide existieren zu können, damit die Reputation und das Ansehen des dortigen Bischofs, dessen Amt ein Amt von hoher Würde war, nicht unter den ärmlichen Verhältnissen seines Sprengels Schaden nahm. Gelang dies nicht, konnte ein Bistum auch wieder aufgelöst werden20.

Otto I. stand nämlich während seiner Regentschaft vor dem Problem, wie er mit dem durch Sarazeneneinfälle finanziell zu schwer belasteten Bistum Asti in Italien umgehen sollte. Er entschied sich dafür, es nach dem Tod des dortigen Bischofs aufzulösen und dem Bistum Alba anzugliedern. Damit leistete er die Vorlage für Otto II., der sich bei der Aufhebung des Bistums Merseburg ganz in der Tradition seines Vaters sah. Merseburg befand sich nämlich nach zeitgenössischer Ansicht nicht auf einem soliden finanziellen Fundament, es bedurfte der ständigen Unterstützung durch die weltlichen Fürsten dieser Region und seine Existenz war darüber hinaus noch ein Auslöser von Unruhen in diesem Teil des Reiches, da vor allem von Halberstädter Seite die Gebietsabtretungen bei der Gründung nicht ohne andauernden Protest hingenommen wurden21.

Halberstadt hatte bei der Gründung des Erzbistums Magdeburg und des Bistums Merseburg gleich einen doppelten Gebietsverlust erfahren, der seinerseits zur existentiellen Bedrohung dieses Bistums wurde. Die offizielle Begründung des römischen Konzils vom 10./ 11. September 981 zur Auflösung des Merseburger Sprengels lag in der fehlenden, vom Halberstädter Bischof per Unterschrift nicht geleisteten, formalen Zustimmung zu den Gebietsverlusten seiner Diözese. Ein formaler Fehler wurde somit die Rechtsgrundlage, mit der das Bistum Merseburg aufgelöst wurde22. Doch die tiefergehende Intention Ottos II. war nicht allein, Recht zu sprechen, sondern den Streit um Merseburg zu beenden und die Möglichkeit einer Neugliederung des östlichen Reichskirchenteils wahrzunehmen. Diese war für die Stabilisierung der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse als dienlich und im Hinblick auf die fortzuführende Heidenmission als notwendig

betrachtet worden. Das kleinste und ärmste der Magdeburger Suffraganbistümer, das darüber hinaus auch immer wieder für Unruhen sorgte, wurde beseitigt, um die Position der drei Bistümer Halberstadt, Meißen und Zeitz zu festigen23. Unter den genannten Voraussetzungen lässt sich auch die Wahl Giselhers zum Erzbischof Magdeburgs erklären, die Thietmar mit so vielen kriminellen Handlungen in Verbindung bringt: Der Kaiser konnte Adalberts Zustimmung zur Auflösung Merseburgs gewinnen und dieser wiederum fand in Giselher einen Mann, der, im Gegensatz zu Ochtrich und den ihn wählenden Magdeburger Klerikern, die gleiche Auffassung vertrat24. Was die rechtliche Seite der Ernennung Giselhers zum Erzbischof von Magdeburg anging, so konnte sich das als Generalkonzil bezeichnete Konzil in Rom auf das vierte Kapitel des 12. Konzils von Toledo berufen, in welchem die Rechtmäßigkeit einer Bischofsweihe auch bei Verlust des Bistums bestätigt und der Wechsel in ein anderes Bistum ermöglicht wurde 25. Die Auflösung des Bistums durch das Konzil kam aber nicht ohne vorherige Anzeichen. Wurde Merseburg in der Anfangszeit der Regentschaft Ottos II. noch reichlich mit Schenkungen bedacht, die sich anhand kaiserlicher Urkunden auch heute noch nachvoll-ziehen lassen, so werden ab 979 keinerlei Schenkungen mehr registriert, die dem Erhalt der Lebensfähigkeit des Bistums dienten. Stattdessen gingen diese Gunsterweisungen an das neu gegründete Kloster Memleben. In Merseburg konnten also die bei der Gründung 968 gestellten Ansprüche in der Realität nicht erfüllt werden. Diese Diskrepanz von Anspruch und Wirklichkeit und nicht die Ausführungen Thietmars führten zu seiner Auflösung26.

2.3. Das Bistum Merseburg während der Regentschaft der Kaiserrinnen Theophanu und Adelheid

Thietmar berichtet, dass, nachdem Otto II. im Jahre 983 gestorben war und seine Frau Theophanu die Regentschaft für den noch zu jungen Thronfolger Otto III. übernommen hatte, diese sich um die Wiederherstellung der Merseburger Diözese bemühte. Sie hatte eine fromme Gesinnung und der Auslöser für ihr Eintreten für Merseburg war ein Traum, in dem ihr der Heilige Laurentius mit verstümmeltem rechten Arm erschienen war. Diese Vision deutete sie insofern, dass das Seelenheil ihres Mannes im Jenseits gefährdet sei, da er sich mit der Aufhebung Merseburgs einem Heiligen gegenüber schuldig gemacht habe. Sie lebte jedoch nicht lange genug, um ihre Absicht in die Tat umzusetzen. Aber sie beschwor ihren Sohn, Otto III., sich der Wiederherstellung Merseburgs anzunehmen, was er, als seine Zeit der Regentschaft kam, dann auch mit großem Eifer anstrebte27. Zunächst einmal unterziehen wir Theophanus Willen, das Bistum Merseburg zu erneuern, einer Prüfung. Infolge des Todes ihres Mannes kam es zu Streitereien um die Nachfolge auf dem Thron. Giselher stellte sich anfangs auf die Seite der opponierenden Partei Heinrichs des Zänkers. Daraus kann man ableiten, dass Theophanu sich für die Wiederherstellung Merseburgs einsetzen wollte. Giselher schwenkte aber noch rechtzeitig in das siegreiche Lager Theophanus über. Im Februar 985 händigte die Kaiserin Giselher eine Urkunde aus, die seine Privilegien und den gesamten Besitz der Magdeburger Kirche bestätigten. Darin zeigt sich, dass sie danach während ihrer Regentschaft die Wiederherstellung des ehemaligen Suffragans Magdeburgs nicht mehr verfolgte28. Diese Veränderung lässt sich erklären, wenn man bedenkt, dass ihre Regentschaft eine Gratwanderung zwischen ihren eigenen Vorstellungen und den Ansprüchen anderer, mächtiger Gruppen im Reich darstellte, so dass sie aus politischen Zwängen nicht immer so handeln konnte, wie sie es gerne wollte29. Eine Einflussnahme auf ihren Sohn zugunsten der Wiederherstellung des Merseburger Sprengels ist dagegen sehr glaubwürdig30. Im Oktober 992 wurde der Dom zu Halberstadt geweiht31. Seit dem Tod Theophanus im Jahre 991 war Ottos III. Großmutter Adelheid mit der Regentschaft für den immer noch minderjährigen Otto betraut, und sie initiierte 992 diese Domweihe von Halberstadt, der eine große Anzahl einflussreicher Personen geistlicher und weltlicher Macht beiwohnte. Dieses Ereignis ist insofern für Merseburg von Bedeutung, als durch die zeremonielle Szepterniederlegung Ottos III. die bestehende Regelung als rechtskräftig angesehen wurde. Sie lieferte die Bestätigung der Halberstädter Bischöfe, die aufgrund ihrer verweigerten Zustimmung 981 die kirchenrechtliche Handhabe zur Auflösung Merseburgs gaben. Mit der Teilnahme an der Weihe symbolisierten alle Anwesenden ihr Einverständnis mit Halberstadt und der bestehenden Regelung. Eine ,,Entschädigung" für Laurentius, der sein Bistum verloren hatte, lieferte ein ihm geweihter Altar im Westflügel des Doms.

Darüber hinaus wurde auch Ulrich von Augsburg, vor dem Otto I. seinerzeit das Gelübde abgelegt haben soll, ein Altar geweiht.

Mit diesen Maßnahmen sah man das Gelübde Ottos I. auf eine andere, aber hinreichende Weise, als verwirklicht an. Denn man verehrte den Hl. Laurentius nach wie vor und wähnte sich somit in der kontinuierlichen Fortsetzung der Politik Ottos I. 32

2.4. Die Merseburger Frage unter Otto III.

,,... semperque Merseburgiensis destruccionem aeclesiae deflens, quomodo haec renovaretur, sedula mentis intentione volvebat et, quamdiu in corpore vixit, hoc votum perficere studuit monitis piae matris33."

Es gilt nun zu klären, wieso Otto III., nachdem er 997 an die Macht gelangt war, versuchte, das Bistum Merseburg wieder herzustellen. War er wirklich, wie Thietmar erzählt, von einem frommen Wunsch getrieben, oder beeinflussten noch weitere Faktoren sein Bestreben, das von seinem Großvater gegründete Bistum wieder zu erschaffen ?

Thietmars Bericht widersprechend existiert eine Auffassung, welche besagt, dass Otto III. keinerlei Interesse an der Bearbeitung der Merseburger Angelegenheit gehabt habe und jegliche Initiative auf den Papst Gregor V. (996-999) zurückzuführen sei. Die grundlegende Annahme dieser Auffassung ist, dass der Papst, der deutscher Abstammung war und die einstige Aufhebung Merseburgs missbilligte, Giselher aus eigenem reformerischen Antrieb unter Androhung der Exkommunikation während einer Synode in Pavia 997 aufforderte, nach Rom zu kommen. Von der Einflussnahme Ottos III. ist zu diesem Zeitpunkt nichts zu verzeichnen, und erst Giselhers Widerstand gegen Ottos III. Pläne, in Gnesen ein eigenständiges Bistum zu gründen, welches einen Machtverlust des Erzbistums Magdeburg zur Folge haben musste, ließ Otto III. in Sachen Merseburg aktiv werden34.

Diese Annahmen sind zurückzuweisen, da einerseits die Forschung keinerlei Anhaltspunkte für eine opponierende Position Giselhers zu den Gnesen-Plänen Ottos III. aufzeigen konnte35. Andererseits war Gregor V. nicht in der Lage, eine eigenwillige Politik ohne die Zustimmung des Kaisers zu verfolgen. Wie unsicher seine Stellung in Italien ohne die Hilfe des Regenten war, zeigen die Vorgänge in Verbindung mit den Kämpfen mit dem Gegenpapst Johannes XVI., die nur durch das Eingreifen Ottos III. zu Gunsten Gregors beendet werden konnten36.

Tatsächlich arbeiteten der Kaiser und der Papst seit der Synode von Pavia 997 gemeinsam an der Wiederherstellung des Bistums Merseburg, wobei von Otto III. die Initiative ausging. Aber eine rein religiös begründete Motivation Ottos III. ist nicht haltbar. Bereits 997 ist zu erkennen, dass das Bistum Merseburg als formal noch existent betrachtet wurde. Denn der Papst orderte den episcopus Giselher nach Rom, damit dieser sich wegen des unrechtmäßigen Verlassens seines Merseburger Bischofssitzes und des Übergangs auf den Stuhl des Magdeburger Erzbischofs verantwortete. Wohl schon zu diesem Zeitpunkt, ganz sicher aber auf der römischen Synode im Januar 999 waren sich Kaiser und Papst einig, dass man 981 einen formalen Fehler bei der Aufhebung des Bistums begangen hatte, da diese Entscheidung nicht von einem Generalkonzil getroffen worden war37.

Offiziell wurde verkündet, dass das Bistum Merseburg, das ,, per universalia concilia" gegründet worden war, ,, sine concilio" aufgelöst worden sei, wodurch auch Giselhers Wechsel nach Magdeburg mehr als in Frage gestellt wurde38. Weiterhin hatte sich die Ansicht über das 981 als finanziell zu schwach beurteilte Bistum geändert. Es galt nunmehr als sehr wohl überlebensfähig, ,als klein, aber fein'. Giselher blieb unter diesen neuen Gesichtspunkten nur noch die Rückkehr nach Merseburg39. Dass gerade ab 997 die Bemühungen um Merseburgs Wiederherstellung begannen, ist auf den Tod des traditionellen Gegners Merseburgs, Bischofs Hildiwald von Halberstadt40, zurückzuführen. Denn dadurch ergab sich die Möglichkeit, Halberstadt mit einem Bischof auszustatten, der einen Merseburg-freundlichen Kurs einschlagen würde. So wurde schließlich auch anstatt des gewählten Halberstädter Kandidaten, der für eine Fortsetzung der Ablehnung Merseburgs stand, der Kapellan Arnulf als Bischof 41 eingesetzt, welcher sich der späteren Wiederherstellung unter Heinrich II. nicht nennenswert entgegen stellte. Dass in der langen Zeitspanne zwischen der Synode in Pavia und Ottos III. Tod 1002 die Wiederherstellung Merseburgs nicht erreicht wurde, resultiert aus den Lücken der kanonischen Rechtsprechung, in die Giselher hervorragend zu schlüpfen verstand. Entweder gelang es ihm durch die Bitte um einen Aufschub oder durch die Entschuldigung aufgrund einer Krankheit immer wieder, Zeit zu gewinnen42.

Was Otto III. betrifft, erscheint der Schluss, dass er in erster Linie aufgrund eines von seinem Vater begangenen Verfahrensfehlers die Aufhebung des Bistums Merseburg für ungültig erklärte, äußerst plausibel. Somit hatte das Bistum Merseburg seit seiner Gründung ununterbrochen formal bestanden, was die Forderung der Rückkehr nach Merseburg an Giselher erklärt43. Ottos III. früher Tod und Giselhers Geschick verhinderten jedoch eine Wiederherstellung des Bistums Merseburg vor dem Jahre 1004.

2.5. Die Wiederherstellung des Bistums unter Heinrich II. im Jahre 1004

Heinrich II. kam nach dem frühen Tod Kaiser Ottos III. im Jahre 1002 an die Macht und von Thietmar erfahren wir, dass er die endgültige Wiederherstellung des Bistums Merseburg vollzog. Kurz vor dem Tode Giselhers von Magdeburg im Januar 1004 wurde dieser von Erzbischof Willigis von Mainz44 im Auftrag König Heinrichs II. aufgefordert, seinen rechtmäßigen Stuhl als Bischof von Merseburg wieder einzunehmen. Diese Aufforderung, welche der todkranke Giselher wenige Tage vor seinem Tod erhielt, sollte der Wiedergutmachung seiner Sünde, der Beteiligung an der Abschaffung des Bistums Merseburg, dienen, damit er mit einer reinen Seele vor seinen Schöpfer treten konnte. Heinrich II. sorgte sich um das Seelenheil des vertrauten Verwalters seiner Hausgüter in Sachsen. Während einer weiteren Bedenkzeit verstarb Giselher jedoch im Januar des Jahres 1004, bevor er nach Merseburg zurückgekehrt war. Als Giselhers Nachfolger auf den Magdeburger Stuhl setzte Heinrich II. den ebenfalls aus Bayern stammenden Tagino gegen den anfänglichen Widerstand der Wahlmänner durch. Tagino wurde von Erzbischof Willigis von Mainz im Februar geweiht. Er versuchte fortan eifrig, die Wiederherstellung Merseburgs voranzutreiben, und er war es auch, der im Februar 1004 Wigbert45 zum Bischof und damit zum neuen Oberhaupt der Merseburger Diözese weihte46.

Darüber hinaus hat sich Heinrich II. durch den Kauf des Burgwardes Merseburg vom Bistum Halberstadt für einhundert Hufen und königliche Anordnungen an die Bistümer Meißen und Zeitz dafür eingesetzt, dass Merseburg seinen rechtmäßigen Besitz zurück erhielt47. In Thietmars Darstellung erscheinen Heinrichs II. Beweggründe für die

Rückversetzung Giselhers sehr glaubwürdig. Aber wenn wir nach Heinrichs II. Motiv fragen, weshalb er sich für die Wiederherstellung der Merseburger Diözese einsetzte, reicht die Antwort der Sorge um das Seelenheil noch nicht aus.

Bemerkenswert ist vielmehr, dass Heinrich II. gemeinsam mit seiner Frau Kunigunde ein Gelübde zur Wiederherstellung Merseburgs abgelegt hat. Dafür spricht einerseits das Wort votum in einer Urkunde Heinrichs II. und andererseits die Krönung Kunigundes am Laurentiustag, sowie ihre Teilnahme an allen Aktivitäten ihres Gatten, die zur Wiederherstellung des Bistums Merseburg führten. Heinrich II. ging somit von einem Gelübde Ottos I. aus, welches eindeutig auf die beiden Bistümer Magdeburg und Merseburg bezogen war. In seinen Augen rechtfertigte dies die Existenz Merseburgs und jegliche frühere, davon abweichende Handlung sah er als unrechtmäßig an. Die logische Schlussfolgerung daraus war, Giselhers Wechsel nach Magdeburg zu revidieren und ihn nach Merseburg zurückzuschicken, wo er seine Schuld vor Gott sühnen sollte48.

Heinrichs II. Grundsatz war es, durch den systematischen Ausbau der Reichskirche mit Bischöfen, die sich im Hofdienst bewährt hatten, sowie das energische Eintreten für eine von ihm getroffene Festlegung, entscheidenden Einfluss auf die Kirchenpolitik zu nehmen49. Kraft seiner königlichen Autorität und persönlichen Intervention, wie beispielsweise in der Merseburger Frage und dem Gandersheimer Klosterstreit, wollte er die Widersprüche der kanonischen Rechtsprechung beheben, in die sich Giselher zuvor noch hatte flüchten können und dadurch eine Beendigung der Streitigkeiten herbeiführen50.

An diesem Punkt muss kurz auf die Methode Heinrichs II. eingegangen werden, wie es ihm gelang, Verfahrensfehler, die früher gleichermaßen zur Auflösung und Wiederherstellung herangezogen worden waren, zu vermeiden und sich somit sein Werk nicht zu nichte machen zu lassen: Die Weihe Taginos durch den Stab des Erzbischofs Willigis von Mainz, sowie die Sicherstellung der Unterstützung Arnulfs von Halberstadt bei der Ernennung Taginos räumte die Einwände Halberstadts und Mainz´ gegen das Erzbistum Magdeburg endgültig aus dem Weg. Als Wigbert zum neuen Bischof von Merseburg gewählt worden war, investierte Heinrich II. ihn mit dem Stab Taginos, was den gänzlichen Verzicht Magdeburger Ansprüche auf Merseburg, wie sie unter Giselher aufgetreten waren, symbolisierte51.

Die Schaffung klarer Verhältnisse erwies sich auch politisch als nützlich, denn einerseits wurde die bereits zur Zeit Ottos III. vertretene Auffassung, dass die Unglücke, die nach der Auflösung des Bistums Merseburg über das Reich hereinbrachen (die Niederlage in der Schlacht von Cotrone 982 sowie der Slawenaufstand 983), in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verärgerung des Heiligen Laurentius gestanden hatten, beruhigt52. Andererseits besaß Heinrich II. aufgrund der strategisch vorteilhaften geographischen Lage Merseburgs östlich der Elbe einen Stützpunkt für seine Ostpolitik, den er besonders während der Feldzüge gegen Polen nutzen konnte53. Die Annahme, die Wiederherstellung der Diözese sei vom Papst eingeleitet worden und Heinrich II. habe Merseburg nur wegen seines in der Öffentlichkeit stark kritisierten Bündnisses mit den heidnischen Lutizen und Redariern gegen den christlichen Polenherzog Boleslaw Chrobry wieder hergestellt, liegt zwar nahe, kann aber mangels eindeutiger Beweise nicht bestätigt werden. Dagegen spricht u.a., dass es auch schon früher Bündnisse zwischen Christen und Heiden gegeben hat und erst seit dem Jahre 1005 öffentliche Kritik an dem Bündnis laut wurde54.

Die Bedeutung Merseburgs in religiöser und politischer Hinsicht lässt sich an den 26 Aufenthalten Heinrichs II. im Zeitraum von 1002 bis 1009, so viele wie in keiner anderen Bischofsstadt, ablesen55. Heinrichs II. religiöser Hauptantrieb wurde letztendlich noch durch den strategischen Vorteil, den das Bistum Merseburg einbrachte, unterstützt.

2.6. Das Bistum Merseburg nach seiner Wiederherstellung

Nachdem das Bistum nun offiziell durch zwei Urkunden vom März 1004 wieder existierte und der Papst sein Einverständnis erklärt hatte, trat Wigbert als dritter Bischof sein Amt in Merseburg an. Doch die Probleme der Rückgabe der auf die Diözesen Meißen, Zeitz, Halberstadt sowie Magdeburg, welches sich unter Giselher neun Burgwarde angeeignet hatte, verteilten Ländereien des Bistums Merseburg waren noch lange nicht gelöst. Die Restitutionsfrage wurde von langen Verhandlungen und Streitereien, sowie heftigen Auseinandersetzungen mit den anderen Bistümern begleitet. Wigbert selber hatte keinen großen Erfolg bei seinen Verhandlungen56. Sein Nachfolger Thietmar nahm sich der Aufgabe an und erreichte im Jahre 1017 eine endgültige Lösung, aber sein Bistum war nun kleiner als vor der Auflösung im Jahre 981. Zwar gab der Bischof von Zeitz bereitwillig allen Forderungen nach, und auch Halberstadt protestierte aufgrund insgesamt großer Gewinne kaum, aber der Erzbischof von Magdeburg und der Bischof von Meißen sträubten sich sehr gegen die Herausgabe der betroffenen Gebiete. Magdeburg behielt schließlich fünf der neun Burgwarde ein. Die Beendigung des Streits mit Meißen, von welchem uns Thietmar von teilweise heftigen Übergriffen auch auf Bischöfe berichtet57, wurde durch einen Schiedsspruch Heinrichs II., der zu Thietmars Ungunsten ausgefallen ist, erzielt und setzte schließlich den endgültigen Verlauf der Grenzen fest. Merseburg verlor im Osten, Norden und Westen Gebiete und war fortan noch kleiner58. Dennoch wäre eine zumindest teilweise Revision der Aufhebung und eine Wiederherstellung des Bistums Merseburg ohne die Hilfe und den Willen Heinrichs II. nicht möglich gewesen. So erfährt Heinrich II. bei Thietmar auch hohes Lob und das Verhalten des Merseburger Bischofs wird für seine Nachfolger ein Vorbild, wenn es in späteren Chroniken darum geht, darzustellen, welche Bedeutung gute Beziehungen zwischen geistlichen und weltlichen Herrschern haben. Merseburgs Gedeihen hing sehr stark von der Politik der Regenten ab59.

3. Schlussbetrachtung und Fazit - Versuch einer Bewertung

Der Forschungsstand, angefangen bei dem Gelübde Ottos I. bis zur Wiederherstellung Merseburgs durch Heinrich II. zeigt sich, wie gesehen, sehr different und offenbart viele verschiedene Aussagen von Historikern in der Angelegenheit des Merseburger Bistums. Die von mir bereits in der Einleitung genannten, dafür verantwortlichen Ursachen machen deutlich, dass noch weiterer Forschungsbedarf besteht, um weitergehende Aussagen über die Motive der Herrscher in ihrem Verhalten gegenüber der Diözese Merseburg treffen zu können.

Dennoch halte ich es für angebracht abschließend ein kurzes Resümee zu ziehen:

Otto I. hat sein Gelübde zwar aus religiösem Grund, aber nicht in der von Thietmar suggerierten Form abgeleistet, sondern die Bedingung der wirtschaftlichen Überlebens-fähigkeit an das Bistum Merseburg gehängt. Nach seinem Tod sah sich sein Sohn aus politischen Zweckmäßigkeiten dazu gezwungen, das Bistum unter Berufung auf einen Verfahrensfehler wieder aufzuheben. Kaiserin Theophanu versuchte zwar aufgrund eines religiösen Motivs, der Wahrung des Seelenheils ihres Mannes und ihres Schwiegervaters, Merseburg wiederherzustellen, scheiterte aber dabei an politischen Zwängen. Kaiserin Adelheid dagegen hatte die Aufhebung Merseburgs durch die Halberstädter Domweihe als rechtmäßig bestätigt und lebte dabei in der Ansicht, die Politik ihres Mannes fortzusetzen.

Mit Otto III. kam ein Herrscher an die Macht, der zielstrebig die Wiederherstellung des Bistums Merseburg verfolgte und sich dabei in erster Linie von juristischen Motiven leiten ließ. Ebenso wie sein Vater Otto II. orientierte er sich an geschriebenem Recht, welches er so auslegte, dass die Auflösung der Diözese unrechtmäßig war. Religiöse Motive spielten zwar zu einem geringen Teil in seine Entscheidung hinein, können aber insgesamt vernachlässigt werden. Die Vermehrung des Reichskirchengutes durch die Wiederherstellung Merseburgs nahm dagegen sehr wohl Einfluss auf Ottos III. Entscheidung.

Die Vollendung seines Plans ist ihm zu Lebzeiten nicht mehr gelungen, aber er leistete die nötige Vorarbeit, die für Heinrich II. schließlich die Basis bildete, die kleine Diözese wieder einzurichten. Dieser ließ sich dabei erst in zweiter Linie von politischen Überlegungen leiten. In erster Linie ist bei ihm deutlich eine tiefreligiös beeinflusste Motivation erkennbar. Zwar stellte sich die von ihm wieder hergestellte Gliederung des östlichen Reichskirchen-gebietes als gute Operationsbasis und Bollwerk für seine Feldzüge gegen Polen dar, aber noch viel wichtiger ist sein Selbstverständnis als Garant einer geordneten religiösen Rechtsprechung. Die Auslegungsspielräume, die unter Otto II. und Otto III. vorherrschten, sollten ausgeräumt werden. Mit Merseburgs Wiederherstellung zeigte er deutlich, dass Streitfälle im kanonischen Rechtssystem nunmehr durch die Machtstellung des Königs geregelt werden sollten.

Von 1004 an existierte ein für lange Zeit bestehendes Bistum Merseburg. Auch wenn es relativ klein war und immer wieder zu Streitereien Anlass gab, so hatte es von nun an eine weniger gefährdete Existenz.

4. Quellen - und Literaturverzeichnis:

4.1. Quellen:

Trillmich, Werner: Thietmari Merseburgensis Episcopi, Chronicon, Darmstadt 1974.

4.2. Literatur:

Althoff, Gerd: Otto III., Darmstadt 1996.

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Benz, Karl Josef: Untersuchungen zur politischen Bedeutung der Kirchweihe unter Teilnahme der deutschen Herrscher im Hohen Mittelalter, in: Albrecht, Dirk; Angermeier, Hans; Kraus, Andreas (Hgg.): Regensburger historische Forschungen, Band 4, Kallmünz 1975.

Bulst-Thiele, Marie Luise: Heinrich II. und die Kirche, in: Grundmann, Herbert (Hg.): Gebhardt - Handbuch zur deutschen Geschichte, 9. neu bearbeitete Auflage, Band 1, Stuttgart 1973, S. 290-293.

Görich, Knut: Otto III.. Romanus Saxonis et Italicus. Kaiserliche Rompolitik und sächsische Historiographie, in: Born, Karl Erich; Zimmermann, Harald: Historische Forschungen, Band 18, Sigmaringen 1993.

Görich, Knut: Eine Wende im Osten: Heinrich II. und Boleslaw Chrobry; in: Schneidmüller, Bernd; Weinfurter, Stefan (Hgg.): Otto III. - Heinrich II., Eine Wende?, Sigmaringen 1997, S. 95-168.

Graf Finck von Finckenstein, Albrecht: Bischof und Reich, Untersuchungen zum Integrationsprozeß des ottonisch-frühsalischen Reiches (919-1056), in:

Eberl, Immo; Hartung, Wolfgang (Hgg.): Studien zur Mediävistik, Band 1, Sigmaringen 1989.

Hehl, Ernst-Dieter: Herrscher, Kirche und Kirchenrecht im spätottonischen Reich; in: Schneidmüller, Bernd; Weinfurter, Stefan (Hgg.): Otto III. - Heinrich II., Eine Wende?, Sigmaringen 1997, S. 169-204.

Hehl, Ernst-Dieter: Merseburg - eine Bistumsgründung unter Vorbehalt Gelübde, Kirchenrecht und politischer Spielraum im 10.Jahrhundert, in: Hauch, Karl (Hg.): Frühmittelalterliche Studien, Bd. 31, Berlin/New York 1977, S. 96-120.

Hehl, Ernst-Dieter: Der widerspenstige Bischof. Bischöfliche Zustimmung und bischöflicher Protest in der ottonischen Reichskirche, in: Althoff, Gerd; Schubert, Ernst (Hgg.): Herrschaftsrepräsentation im ottonischen Sachsen, Sigmaringen 1998, S. 295-344.

Hoffmann, Hartmut: Mönchskönig und ,,Rex idiota": Studien zur Kirchenpolitik Heinrichs II. und Konrads II., Hannover 1993.

Holtzmann, Robert: Die Aufhebung und Wiederherstellung des Bistums Merseburg. Ein Beitrag zur Kritik Thietmars, in: Timm, Albrecht (Hg.): Aufsätze zur deutschen Geschichte im Mittelelberaum, Darmstadt 1962, S. 86- 126.

Seibert, Hubertus: Herrscher und Mönchtum im spätottonischen Reich.

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Schlochtermeyer, Dirk: Bistumschroniken des Hochmittelalters: Die politische Instrumentalisierung von Geschichtsschreibung, Paderborn 1998.

Weinfurter, Stefan: Heinrich II., Herrscher am Ende der Zeiten, Regensburg 1999

[...]


1 Holtzmann, Robert: Die Aufhebung und Wiederherstellung des Bistums Merseburg, in: Timm, Albrecht (Hg.): Aufsätze zur Deutschen Geschichte im Mittelelberaum, Darmstadt 1962, S. 86.

2 Zu Thietmar von Merseburg siehe: Trillmich, Werner: Thietmar von Merseburg, Chronik, § 6, S. 52 ff., sowie: Graf Finck von Finckenstein, Albrecht: Bischof und Reich. Untersuchungen zum Integrationsprozess des ottonisch-frühsalischen Reiches, Sigmaringen 1989, S.124 f.

3 Trillmich: Thietmar von Merseburg, Chronik, § 6, S.54 f.

4 Althoff, Gerd: Otto III., Darmstadt 1996, S. 55.

5 Zu Holtzmann, Robert siehe: Fußnote 1.

6 Siehe Fußnote 4.

7 Hehl, Ernst-Dieter: Merseburg - eine Bistumsgründung unter Vorbehalt. Gelübde, Kirchenrecht und politischer Spielraum im 10.Jahrhundert, in: Frühmittelalterliche Studien, 31, 1977.

8 Trillmich: Thietmar von Merseburg, Chronik, II, 20.

9 Zu Bernhard von Halberstadt siehe: Finck von Finckenstein: Bischof und Reich, S. 214f.

10 Trillmich: Thietmar von Merseburg, Chronik, II, 11.

11 Hehl: Merseburg - eine Bistumsgründung unter Vorbehalt, S. 96, 112.

12 zu Bischof Boso von Merseburg siehe: Finck von Finckenstein: Bischof und Reich, S. 119.

13 Hehl: Merseburg - eine Bistumsgründung unter Vorbehalt, S. 112.

14 Holtzmann: Aufhebung und Wiederherstellung, S. 96.

15 Zu Erzbischof Giselher von Magdeburg siehe: Finck von Finckenstein: Bischof und Reich, S. 121 ff.

16 Zu Ochtrich siehe: ebenda, S. 246 f.

17 Trillmich: Thietmar von Merseburg, Chronik, III, 12-14.

18 Holtzmann: Aufhebung und Wiederherstellung, S. 93 f.

19 Hehl: Merseburg - eine Bistumsgründung unter Vorbehalt, S. 105.

20 ebenda, S. 107 ff.

21 ebenda, S. 110-113.

22 Holtzmann: Aufhebung und Wiederherstellung, S. 101, sowie: Hehl, Ernst-Dieter: Der widerspenstige Bischof. Bischöfliche Zustimmung und bischöflicher Protest in der ottonischen Reichskirche, in: Althoff, Gerd; Schubert, Ernst (Hgg.): Herrschafts- repräsentation im ottonischen Sachsen, Sigmaringen 1998, S. 300, 305.

23 Holtzmann: Aufhebung und Wiederherstellung: S. 98, 101-103.

24 Althoff, Gerd: Magdeburg - Halberstadt - Merseburg. Bischöfliche Repräsentation und Interessenvertretung im ottonischen Sachsen, in: Althoff, Gerd; Schubert, Ernst: Herrschaftsrepräsentation im ottonischen Sachsen, Sigmaringen 1998, S. 281.

25 Hehl: Merseburg - eine Bistumsgründung unter Vorbehalt, S. 103 ff.

26 Holtzmann: Aufhebung und Wiederherstellung, S. 97, 103.

27 Trillmich: Thietmar von Merseburg, Chronik, IV, 10.

28 Holtzmann: Aufhebung und Wiederherstellung, S. 105 f.

29 Althoff: Otto III., S. 59.

30 Görich, Knut: Otto III. Romanus Saxonicus et Italicus. Kaiserliche Rompolitik und sächsische Historiographie, in: Historische Forschungen, Band 18, Sigmaringen 1993, S. 165 f.

31 Zur Halberstädter Domweihe siehe: Benz, Karl Josef: Untersuchungen zur politischen Bedeutung der Kirchweihe unter Teilnahme der deutschen Herrscher im Hohen Mittelalter, in: Regensburger historische Forschungen, Band 4, Kallmünz 1975, S. 21 ff.

32 Hehl: Merseburg - eine Bistumsgründung unter Vorbehalt, S. 98 ff.

33 Trillmich: Thietmar von Merseburg, Chronik, IV, 10.

34 zu der These, Papst Gregor sei die treibende Kraft für die Wiederherstellung Merseburgs gewesen, vgl.: Holtzmann: Aufhebung und Wiederherstellung, S. 107 ff.

35 Görich: Otto III. Romanus Saxonicus et Italicus, S. 100 f.

36 Althoff: Magdeburg - Halberstadt - Merseburg, S. 286.

37 ebenda, S. 87 ff., sowie: Hehl: Der widerspenstige Bischof, S. 310 f.

38 Hehl: Merseburg - eine Bistumsgründung unter Vorbehalt, S. 115.

39 Ebenda.

40 Zu Bischof Hildiwald von Halberstadt siehe: Finck von Finckenstein: Bischof und Reich, S. 214 f., sowie: Hehl: Der widerspenstige Bischof, S. 300 ff.

41 zu Bischof Arnulf von Halberstadt siehe: Benz: Untersuchungen zur politischen Bedeutung der Kirchweihe.

42 Althoff, Gerd: Otto III., S. 89 ff.

43 Hehl: Der widerspenstige Bischof, S. 310.

44 Zu Erzbischof Willigis von Mainz siehe: Finck von Finckenstein: Bischof und Reich, S.206 f.

45 Zu Bischof Wigbert von Merseburg: ebenda, S.123.

46 Trillmich: Thietmar von Merseburg, Chronik, V 39-43, sowie VI., 1.

47 Ebenda: V, 43.

48 Hehl: Merseburg - eine Bistumsgründung unter Vorbehalt, S. 117-119.

49 Bulst-Thiele, Marie-Luise: Heinrich II. und die Kirche, in: Grundmann, Herbert (Hg.): Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte, Band 1, Stuttgart 1973, 9. neu bearbeitete Auflage, S. 290-293.

50 Hehl: Herrscher, Kirche und Kirchenrecht im spätottonischen Reich, in: Schneidmüller, Bernd; Weinfurter, Stefan (Hgg.): Otto III. - Heinrich II. Eine Wende?, Sigmaringen 1997, S. 183.

51 Hehl: Der widerspenstige Bischof, S. 331 f.

52 Althoff: Magdeburg - Halberstadt - Merseburg, S. 281.

53 Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024); Herrscher am Ende der Zeiten, Regensburg 1999, S. 215.

54 Zu der Ansicht, Heinrich II. habe wegen des Bündnisses mit den Lutizen gegen den Polenkönig durch die Wiederherstellung Merseburgs Sympathien sammeln wollen, siehe: Holtzmann: Aufhebung und Wiederherstellung, S. 125 f. Widerlegt wird diese These sowohlvon Weinfurter: Heinrich II., S. 214; als auch Hoffmann, Hartmut: Mönchskönig und ,,Rex idiota". Studien zur Kirchenpolitik Heinrichs II. und Konrads II., Hannover 1993, S. 104.

55 Hoffmann: Mönchskönig, S. 104 f.

56 Finck von Finckenstein: Bischof und Reich, S. 122 f.

57 Trillmich: Thietmar von Merseburg, Chronik, VIII, 20 ff.

58 Holtzmann: Aufhebung und Wiederherstellung, S. 118 ff.

59 Schlochtermeyer, Dirk: Bistumschroniken des Hochmittelalters: Die Instrumentalisierung von Geschichtsschreibung, Paderborn 1998, S. 140.

Details

Seiten
Jahr
2001
ISBN (eBook)
9783638980111
DOI
10.3239/9783638980111
Dateigröße
452 KB
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2001 (Februar)
Note
1,3
Schlagworte
Wiederherstellung Bistum Merseburg
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Titel: Die Wiederherstellung des Bistum Merseburg