Die folgende Arbeit betrachtet die Ehe des ersten römischen Kaisers, Augustus, mit seiner dritten Gattin Livia Drusilla und untersucht die Frage, ob es sich bei dieser Verbindung um eine ‚ideale sittenpolitische‘ Ehe nach augusteischem Maßstab gehandelt hat. Dabei gilt es, Kaiser Augustus’ berühmte Ehepolitik zu erörtern und zu prüfen, ob sich die von ihm öffentlich betriebene, radikale Politik auch in seinem Privatleben mit Livia bestätigen lässt. Dafür werden zunächst Augustus’ Gesetzgebung und seine politischen Reformen bezüglich der Ehe skizziert. Augustus veranlasste nicht nur Privilegien für verheiratete Paare, es bestand sogar eine Heiratspflicht für die Bürger Roms, ebenso wie strenge Fristen zur erneuten Heirat, wenn der Partner verstorben war. Des Weiteren gab es hohe Strafen bei Ehebruch sowie drastische Sanktionen für unverheiratete Paare.
Aufgrund dieses deutlichen Bekenntnisses zur Institution ‚Ehe‘ sei anzunehmen, dass Kaiser Augustus selbst eine ideale Ehe führte. Augustus’ Ehereformen wurden erst im Jahre 18 v. Chr. eingeführt, bzw. 9 n. Chr. erweitert, er war also bereits viele Jahre mit Livia verheiratet und ihm war das Leben als verheirateter Mann persönlich geläufig. Vor der Verbindung mit Livia war Augustus bereits zwei Mal verheiratet gewesen. Nachdem die besonderen Umstände der Hochzeit mit Livia beleuchtet werden, wird die Ehe von Augustus und Livia auf ihre sittenpolitische Korrektheit überprüft. Obwohl aus der Verbindung keine Kinder hervorgingen, was das eigentliche Ziel einer römischen Ehe war, war das Paar ganze 52 Jahre lang verheiratet und wurde erst mit dem Tode des Kaisers von einander getrennt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Kaiser Augustus und seine Ehepolitik
3. Das Eheleben des Augustus
3.1 Die ersten beiden Ehen Octavians
3.2 Die Ehe von Augustus und Livia
4. Fazit
Quellenverzeichnis
Literaturverzeichnis
Kaiser Augustus und seine Ehefrau Livia – eine ideale sittenpolitische Ehe?
1. Einleitung
Die folgende Arbeit betrachtet die Ehe des ersten römischen Kaisers, Augustus, mit seiner dritten Gattin Livia Drusilla und untersucht die Frage, ob es sich bei dieser Verbindung um eine ‚ideale sittenpolitische‘ Ehe nach augusteischem Maßstab gehandelt hat. Dabei gilt es, Kaiser Augustus’ berühmte Ehepolitik zu erörtern und zu prüfen, ob sich die von ihm öffentlich betriebene, radikale Politik auch in seinem Privatleben mit Livia bestätigen lässt. Dafür werden zunächst Augustus’ Gesetzgebung und seine politischen Reformen bezüglich der Ehe skizziert. Augustus veranlasste nicht nur Privilegien für verheiratete Paare, es bestand sogar eine Heiratspflicht für die Bürger Roms, ebenso wie strenge Fristen zur erneuten Heirat, wenn der Partner verstorben war. Des Weiteren gab es hohe Strafen bei Ehebruch sowie drastische Sanktionen für unverheiratete Paare. Aufgrund dieses deutlichen Bekenntnisses zur Institution ‚Ehe‘ sei anzunehmen, dass Kaiser Augustus selbst eine ideale Ehe führte. Augustus’ Ehereformen wurden erst im Jahre 18 v. Chr. eingeführt, bzw. 9 n. Chr. erweitert, er war also bereits viele Jahre mit Livia verheiratet und ihm war das Leben als verheirateter Mann persönlich geläufig. Vor der Verbindung mit Livia war Augustus bereits zwei Mal verheiratet gewesen. Nachdem die besonderen Umstände der Hochzeit mit Livia beleuchtet werden, wird die Ehe von Augustus und Livia auf ihre sittenpolitische Korrektheit überprüft. Obwohl aus der Verbindung keine Kinder hervorgingen, was das eigentliche Ziel einer römischen Ehe war, war das Paar ganze 52 Jahre lang verheiratet und wurde erst mit dem Tode des Kaisers von einander getrennt.
Als Hauptquellen für diese Untersuchungen werden die Annalen von Tacitus1, die Biografie Augustus’ von Sueton2 und Schriften von Cassius Dio3 verwendet, in denen das Privatleben des Augustus, die Darstellung der augusteischen Familie in der Öffentlichkeit und auch die Ehe mit Livia Drusilla beschrieben wird. Die Werke ‚Livia Drusilla – Iulia Augusta‘4 von Claudia-Martina Perkounig und ‚Livia. Macht und Intrigen am Hof des Augustus‘5 von Christiane Kunst dienen dazu, das Leben Livias, ihre Ehe mit Augustus und ihren politischen Einfluss als Gattin eines Triumvirn und Princeps genau zu untersuchen. ‚Augustus‘6 von Dietmar Kienast liefert die Forschungsgrundlage für die Ehe- und Sittenpolitik des Kaisers.
2. Kaiser Augustus und seine Ehepolitik
Augustus führte 18 v. Chr. markante Reformen der Ehepolitik durch, als er die Gesetze L ex Iulia de maritandis ordinibus und Lex Iulia de adulteriis coercendis erließ, die er 9 n. Chr. um das Gesetz Lex Papia Poppaea erweiterte.7 Die neue Gesetzgebung beinhaltete Privilegien, Sanktionen, sowie Bestrafungen im Zusammenhang mit dem Eheleben der römischen Bürger. Es bestand die Pflicht einer Eheschließung für die Bürger Roms, für Frauen vom 20. bis zum 50. Lebensjahr und für Männer vom 25. bis zum 60. Lebensjahr. Des Weiteren war nach dem Tod eines Ehepartners eine Wiederverheiratung binnen eines Jahres ebenfalls Pflicht.8 „Neben diesen Pflichten zur Eheschließung gab es ferner Einschränkungen bei der Wahl des Ehepartners. Als Römer durfte man keine Sklavinnen, Dirnen, Kupplerinnen und andere anrüchige Frauen heiraten und als Römerin keine Rennwagenfahrer, Gladiatoren oder Sklaven.“9
Es gab verschiedene Privilegien, die in Verbindung mit einer Heirat standen. Es existierten beispielsweise Theater- und Kleiderprivilegien für verheiratete Paare. Überdies wurde auch die Zeugung von Nachkommen belohnt. Nachkommen verkürzten die Wartezeiten für bestimmte Ämterbewerbungen und sie lösten die Verpflichtungen gegenüber anderen Herren, so in der Lex Iulia de maritandis ordinibus festgehalten.10 Auch verlobte Paare genossen gewisse Vorzüge, wobei Augustus die Einschränkung machte, dass diese Privilegien nur galten, wenn das Paar innerhalb von zwei Jahren nach der Verlobung heiratete, um auszuschließen, dass viele Männer sich nur um der Vorzüge willen verloben würden.11 Augustus führte mit der Lex Iulia de adulteriis coercendis Ehebruch und Unzucht in das Strafrecht mit ein und Ehebrechern drohte Verbannung und Vermögensverlust.12
Doch nicht bloß die Privilegien in den neuen Gesetzen waren auffallend, drastisch waren auch die Sanktionen für unverheiratete und auch kinderlose Paare. Es wurden Einschränkungen im Erbanspruch eingeführt und „wer nicht zur rechten Zeit eine Ehe oder wenigstens eine Verlobung eingegangen war, sollte vom Besuch der Theater ausgeschlossen sein.“13 Die Ehegesetze griffen also nicht nur in das Privatleben der römischen Bürger ein, sondern beeinflussten auch die Teilhabe am öffentlichen Leben.14
Gegenüber der streng formulierten Lex Papia Poppaea, gab es unüberhörbare Proteste im Volk, woraufhin Augustus die Strafen milderte und für die Wiederverheiratung, die ja nun Pflicht war, eine Frist von drei Jahren gewährte.15 Auf einen Aufstand des Ritterstandes bezüglich der Aufhebung des Gesetzes antwortete Augustus mit einer familienfreundlichen Geste, die der Öffentlichkeit zeigen sollte, dass die Familie etwas Lohnenswertes sei und nicht bloß eine Bürde.16 Augustus wollte damit verdeutlichen, dass die Privilegien vielversprechend waren, die Strafen gerecht und notwendig, und dass es keinen Grund für das Volk gäbe, dagegen anzukämpfen, im Gegenteil: Kinder und die Ehe seien eine Bereicherung.
Ziel der neuen Gesetzgebung war vor allem die Restauration der Moral und Sittenordnung der Bürger Roms. Augustus hoffte darüber hinaus ebenfalls auf einen Anstieg der Geburten, vor allem in den vermögenden Schichten, aufgrund der versprochenen Privilegien. Was ebenfalls als ein Ziel der Ehepolitik verstanden wird, ist die Formierung der augusteischen Familie als geschlossene Einheit und das damit verbundene dynastische Erbsystem, sowie die Stärkung der domus Augusta durch exogame Bündnisse und die Sicherung von Loyalitäten.17 Diese Gesetzgebung des römischen Kaisers war bis ins 6. Jahrhundert n. Chr. beständig.
3. Das Eheleben des Augustus
3.1 Die ersten beiden Ehen Octavians
Octavian18 war vor seiner Ehe mit Livia Drusilla bereits mit zwei anderen Frauen verheiratet gewesen. Seine erste Ehefrau hieß Claudia. Sie war eine Stieftochter von Marcus Antonius und war bei der Hochzeit, die wohl um 42 v. Chr. stattgefunden hat, noch kaum im heiratsfähigen Alter, was für die damaligen Verhältnisse bedeutet, dass sie höchstens zwölf Jahre alt gewesen war. Augustus verfeindete sich jedoch früh mit der Mutter seiner Frau Claudia, was ausschlaggebend für die Trennung des Paares gewesen war. Die Scheidung verlief aber verhältnismäßig reibungslos und einfach, da die Jungfräulichkeit Claudias bis zum Ende der kurzen Ehe unangetastet geblieben war.19 Auch die zweite Ehe des Octavian, die etwa 2 Jahre nach der Scheidung von Claudia eingegangen worden ist, war nur von kurzer Dauer. Er heiratete Scribonia, eine Frau, die bereits vor ihm mit Konsuln verheiratet gewesen war. Aus einer ihrer Ehen waren bereits Kinder hervorgegangen. Aus der Ehe von Scribonia und Octavian ging seine Tochter, Iulia, hervor, die sein einziges Kind bleiben sollte. Aber nur kurz nach Julias Geburt ließ Octavian sich von Scribonia „pertaesus […] morum perversitatem eius“20 scheiden. An einer späteren Stelle bemerkt Sueton jedoch den Vorwurf von Marcus Antonius, Octavian hätte sich von Scribonia getrennt, da sich diese offenkundig über seine Geliebte beklagt habe.21
3.2 Die Ehe von Augustus und Livia
Die Umstände der Eheschließung mit Livia Drusilla wurden in der damaligen Zeit aus mehreren Gründen als skandalös wahrgenommen. Wann genau sich Octavian und Livia kennenlernten, ist nicht bekannt. Livia wird allerdings erst im Jahre 39 v. Chr. nach Rom gekommen sein und da von Cassius Dio überliefert ist, dass Octavian Livia auf einer Festivität im selben Jahr mit seinem glatt-rasierten Kinn beeindrucken wollte, ist davon auszugehen, dass diese Verliebtheit sehr schnell und plötzlich entstand.22 Laut Tacitus verliebte sich Octavian vorwiegend in die Schönheit Livias und konnte es kaum abwarten, Livia zu ehelichen.23 Nur wenige Zeit zuvor hatte er sich von seiner Ehefrau Scribonia scheiden lassen, obwohl diese gerade Augustus’ erstes Kind ausgetragen hatte. Als Octavian Livia zur Frau nehmen wollte, ersuchte er ihren Ehemann, sich von Livia scheiden zu lassen, was dieser auch tat. Bei der zeitnahen Hochzeit von Octavian und Livia, im Januar 38 v. Chr., erwartete sie von Tiberius Claudius Nero gerade ihr zweites Kind.24 „Die Heirat von Octavian und Livia war daher alles andere als eine himmlische Verbindung, sondern vielmehr eine, die im Schmelztiegel der Nöte und Strapazen, der Machtkämpfe und Bürgerkriege zustande kam.“25
Laut Marcus Antonius, mit dem Octavian damals noch nicht verfeindet war, handelte es sich um eine überstürzte Hochzeit, die er ihm sogar vorwarf.26 Trotz dieser unkonventionellen Umstände, die den Beginn ihrer Ehe markierten, „dilexitque et probavit unice ac perseveranter“27. Dass die Hochzeit mit Livia eine Liebesheirat gewesen ist, ist umso erstaunlicher, wenn man bedenkt, dass die vielen, von Octavian selbst gestifteten Ehen fast in Gänze aus politischen Beweggründen entstanden waren. Trotz der angeblich hauptsächlich aus Liebe und Anziehung entstandenen Verbindung, war Livia politisch gesehen eine gute Partie, da sie den Claudiern, einem mächtigen römischen Patriziergeschlecht, entstammte.
Bereits wenige Jahre nach der Vermählung von Octavian und Livia wurde deutlich, dass er ein gewisses Maß an Wertschätzung gegenüber seiner Ehefrau empfunden haben muss, da er sie mit sämtlichen Sonderrechten und Ehrungen ausstattete. Livia zu Ehren wurden Statuen aufgestellt und sie wurde auf sämtlichen Münzen abgebildet. Beachtlich war, dass Octavian seine Frau willentlich aus seiner Vormundschaft entließ. Damit schenkte er ihr das privilegierte Recht, über sich und ihren Besitz selbstständig zu verfügen. Hierbei ist allerdings anzumerken, dass dies nicht nur aus purer Liebe zu seiner Gemahlin geschehen sein muss, da dieselben Rechte auch seiner älteren Schwester Octavia zukamen, um seine Schwester in eine bessere Ausgangslage gegenüber seinem verfeindeten Schwager Marcus Antonius zu bringen. „Octavian stärkte also durch seine Maßnahmen die Frauen seiner Familie und konnte danach vorgeben, am Bündnis mit Antonius festzuhalten, den er gleichzeitig mit allen propagandistischen Mitteln bekämpfte.“28 Und auch wenn „Livia staatsrechtlich gesehen keinen Sonderstatus [einnahm], der ihr einen politischen Einfluss gesichert hätte“29, so geizte ihr Ehemann nicht damit, seiner Frau besondere Rechte zu gewähren.30 Augustus schenkte Livia im Jahr 9 v. Chr. zusätzlich rechtliche Vorteile bezüglich des Erbes ihrer Kinder. „Wer drei oder mehr Kinder besaß, damit im Besitz des ius trium liberorum war, sah sich zugleich gegen alle Belastungen aus der Ehegesetzgebung gesichert.“31 Da diese Privilegien normalerweise nur für Frauen mit drei Kindern galten, stieß dieser Zuspruch auf Groll in der Bevölkerung, denn weder Livia noch Kaiser Augustus hatten drei Kinder.32
Diese besonderen Rechte sicherten ihr den politischen Einfluss zwar nicht gesetzlich, dennoch übte Livia gewissen politischen Einfluss aus. „Octavian erwähnt Livias Einfluß auf seine Entscheidungen während des Triumvirats auch in offiziellen Dokumenten. Livia engagierte sich beispielsweise für Samos […].“33 Auch die Fülle an bildlichen Darstellungen Livias wie zum Beispiel auf Münzen oder in Form von Porträts sprechen für ihre repräsentative Bedeutung des augusteischen Herrscherhauses.
Die Rolle Livias als Ehefrau in der Öffentlichkeit veränderte sich mit der politischen Stellung ihres Ehemannes. Von 38 v. Chr. bis 27 v. Chr. war Augustus (Octavian) Triumvirn. In dieser Zeit war er „intensiv an hellenistischen Vorbildern orientiert“34. Über Livias Rolle während der Triumviratszeit ist wenig bekannt, aber sie hatte keine prägnante, öffentliche Position.
Als Octavian zu Augustus wurde und sich in dieser neuen, einzigartigen Rolle zurechtzufinden übte, tat seine Ehefrau Livia es ihm nach. „Je höher er in der Gewalt stieg, je mehr er selbst als der Augustus (Ehrwürdige) der römischen Welt mit dem Nimbus des Übermenschlichen sich umgeben wollte, desto entsprechender war seinen Zwecken eine Frau, die mit der Schönheit und Grazie die Sitte und Majestät verband, welche ihm die zum äußerlichen Hofglanz unentbehrliche Folie erst recht verlieh.“35 Auch für sie war es eine ganz neue Aufgabe, die Frau eines Princeps zu sein, obgleich sie geübt in der Repräsentation einer gehoben Stellung war.36 Livia hatte in der Triumviratszeit wenig öffentliche Präsenz gezeigt, im Gegensatz zu ihrer Schwägerin Octavia, und dies änderte sich erst im Verlaufe der Principatszeit. „Erst allmählich profilierte sie sich als Ehefrau des Princeps vor allem durch ihre ständige Präsenz in Gegenwart des Herrschers, auf die sie später verzichten konnte.“
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1 Charles D. Fisher (Hrsg.): Cornelii Taciti Annalivm. Ab Excessv Divi Avgvsti Libri, Oxford 1963./ Meine Version.
2 Robert A. Kaster (Hrsg.): C. Suetoni Tranquilli: De Vita Caesarum Libros VIII et De Grammaticis et Rhetoribus Librum, Oxford 2016/ Dietmar Schmitz (Hrsg. u. Übers.): Sueton. Augustus. Lateinisch/Deutsch, Stuttgart 1988.
3 Cary Earnest (Übers.): Dio’s Roman History. On the Basis of the Version of Herbert Baldwin Foster, vol. 5–7, London 1961.
4 Claudia-Martina Perkounig: Livia Drusilla - Iulia Augusta. Das politische Porträt der ersten Kaiserin Roms, Wien et. al. 1995.
5 Christiane Kunst: Livia. Macht und Intrigen am Hof des Augustus, Stuttgart 2008.
6 Dietmar Kienast: Augustus. Prinzeps und Monarch, Darmstadt 2009.
7 Vgl. Dietmar Kienast: Augustus. Prinzeps und Monarch, Darmstadt 2009, S. 165–167.
8 Vgl. Ebd., S. 165.
9 Knopf (2012), S. 31.
10 Vgl. Cass. Dio 56, 10, 1.
11 Vgl. Cass. Dio 54, 16, 7.
12 Vgl. Kienast (2009), S. 165.
13 Kienast (2009), S. 165–166/ Vgl. Cass. Dio 54, 16, 1.
14 Vgl. Knopf (2012), S. 32ff.
15 Vgl. Suet. Aug. 34, 1.
16 Vgl. Suet. Aug. 34, 1.
17 Vgl. Knopf: Die Ehepolitik des Augustus (Octavian). Eine Untersuchung zu den Eheschließungen innerhalb der „domus Augusta, Marburg 2012, S. 33/ 92/ 422.
18 Da Augustus vor seiner Zeit als Princeps ‚Ocatvian‘ hieß, wird in dieser Arbeit historisch korrekt je der Name verwendet, der chronologisch zu dem Beschriebenen einzuordnen ist.
19 Vgl. Suet. Aug. 62, 1.
20 Suet. Aug. 62, 2.
21 Vgl. Suet. Aug. 69, 1.
22 Vgl. Cass. Dio 48, 43, 1–5.
23 Vgl. Tac. Ann. 5, 1.
24 Vgl. Suet. Aug. 62, 2.
25 Karl Galinsky: Augustus. Sein Leben als Kaiser. Aus dem Englischen von Cornelius Hartz, Darmstadt/Mainz 2013, S. 52.
26 Vgl. Suet. Aug. 69, 1.
27 Suet. Aug. 62, 2.
28 Kunst (2008), S. 79.
29 Perkounig (1995), S. 59.
30 Vgl. Cass. Dio. 49, 38, 1/ vgl. Perkounig (1995), S. 54–59.
31 Vgl. Karl Christ: Geschichte der römischen Kaiserzeit: von Augustus bis zu Konstantin, München 31993, S. 103–104.
32 Vgl. Anthony A. Barrett: Livia. First Lady of Imperial Rome, New Haven 2002, S. 124.
33 Kunst (2008), S. 76.
34 Vgl. Ebd., S. 59.
35 Vgl. Joseph Aschbach: Livia Gemahlin des Kaisers Augustus. Eine historisch-archäologische Abhandlung, Wien 1864, S. 8–9.
36 Vgl. Galinsky (2013), S. 126.