%0 Book %A Maximiliane Katharina Wurzel %D 2012 %C München, Germany %I GRIN Verlag %@ 9783656118466 %T Die Qualifizierung von zusätzlichen Betreuungskräften gemäß § 87b Abs. 3 SGB XI %R 10.3239/9783656118466 %U https://www.hausarbeiten.de/document/188121 %X Im Jahre 2008 wurde mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes und den Pflegeleistungsergänzungsgesetz, die rechtliche und finanzielle Grundlage dafür gelegt, um die Betreuungssituation der Menschen mit demenzieller Erkrankung zu optimieren und reorganisieren. Stationäre Einrichtungen erhalten finanzielle Mittel für die Betreuung der Menschen, die einen erhöhten allgemeinen Betreuungsbedarf aufweisen, sofern sie Präsenzstrukturen organisieren und in diesem Zusammenhang zusätzliche Betreuungskräfte einstellen, die eigens für die Betreuung der Menschen eingesetzt werden, die nachgewiesenermaßen einen erhöhten Bedarf an Betreuung haben. Durch die zusätzlichen Betreuungskräfte, soll es den Menschen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung ermöglicht werden, aktiv am sozialen Miteinander und Alltagsgeschehen innerhalb der stationären Einrichtungen teilnehmen zu können und durch die Anwesenheit, Betreuung und Aktivierung der Betreuungskräfte Sicherheit, Orientierung und Strukturierung zu erfahren. Die zusätzlichen Betreuungskräfte durchlaufen vor ihrer Tätigkeit eine vom Gesetzgeber und den Spitzenverbänden vorgegebene und formulierte Qualifizierungsmaßnahme. Diese Qualifizierungsmaßnahme umfasst 160 Unterrichtsstunden und drei Wochen Praktikum. Auch die Tätigkeitsprofile und -schwerpunkte sowie die Anforderungen, die die zusätzlichen Betreuungskräfte erfüllen sollten, sind durch den Gesetzgeber und die Spitzenverbände vorgegeben. In dieser Arbeit werden zunächst die Alltagsrealität und die Anforderungen an die Betreuung der Menschen mit demenzieller Erkrankung dargestellt und zudem die Anforderungsprofile, die Zielgruppe der zusätzlichen Betreuungskräfte sowie die Qualifizierungsmaßnahme, die die Betreuungskräfte absolvieren aufgezeigt und erläutert. Anschließend erfolgt eine Erhebung mit Menschen, die als zusätzliche Betreuungskräfte in der stationären Altenhilfe tätig sind und die eine dafür vorgeschriebene Qualifizierungsmaßnahme absolviert haben. Mit dieser Erhebung und der Auswertung der Erhebung, soll untersucht werden, welche Inhalte die Qualifizierungsmaßnahmein in welchem Umfang beinhaltet, in welchem Umfang sich die zusätzlichen Betreuungskräfte durch die Qualifizierungsmaßnahme auf die Arbeit mit Menschen mit demenzieller Erkrankung befähigt fühlen, welche Tätigkeiten den Schwerpunkt ihrer Arbeit auszeichnen und in welchen Bereichen die zusätzlichen Betreuungskräfte einen Fortbildungsbedarf aufweisen. %K Demenz, Pflege, zusätzliche Betreuungskräfte, § 87b Abs. 3 SGB XI %G German