%0 Book %A Svea Borgmann %D 2013 %C München, Germany %I GRIN Verlag %@ 9783656469896 %T Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Gesetz und Praxis %R 10.3239/9783656469896 %U https://www.hausarbeiten.de/document/230968 %X Die vorliegende Hausarbeit soll sich mit dem recht heiklen Thema „Gesetz und Praxis der Zwangssterilisation im Nationalsozialismus“ befassen. Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 (GzVeN) gehörte zu einem dem ersten und wichtigsten Gesetze der nationalsozialistischen Zeit. Nach diesem Gesetz, welches um die Bevölkerung nicht zu beunruhigen nicht Sterilisationsgesetz, sondern Erbkrankheits- oder auch Erbgesundheitsgesetz genannt wurde, sterilisierten Ärzte im Zeitraum von 1934 bis 1945 ca. 400.000 Menschen. Ziel des Gesetzes war es „die Rasse in den Mittelpunkt des allgemeinen Lebens zu setzen“ und „für ihre Reinerhaltung zu sorgen“ . Tausende Menschen, hauptsächlich Frauen, kamen bei den Operationen, die zur Sterilisation nötig waren ums Leben. Unfruchtbarmachung nach dem GzVeN wird daher und wegen der Tatsache, dass tausenden Menschen die Chance zur Vermehrung genommen wurde, von vielen zeitgenössischen Autoren als ein Teil der nationalsozialistischen Mordpolitik gesehen. Sie zählt, ebenso wie die systematische Tötung in Konzentrationslagern, zur eugenischen Rassenpolitik des Nationalsozialismus und diente der Ausschaltung biologisch angeblich minderwertigen Erbguts, auch wenn sie vielleicht weniger präsent in der Wahrnehmung der Bevölkerung ist. Dies könnte an der geringeren Opferzahl liegen, denn immerhin behielten die Menschen, die sich einer Sterilisation unterziehen mussten in der Regel noch ihr Leben. Auch wurde der Eingriff oft aus Scharm und aus Angst vor der gesellschaftlichen Ausgrenzung verschwiegen. Im Gegensatz zu dieser Ideologie der „Ausmerzung“ stand der Zwang zur Fortpflanzung in einer reinrassigen, „erbgesunden“ Ehe. %K zwangssterilisation, nationalsozialismus, gesetz, praxis %G German