TY - BOOK AU - Martin Kurray PY - 2016 CY - München, Germany PB - GRIN Verlag SN - 9783668311275 TI - Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche UR - https://www.hausarbeiten.de/document/341394 N2 - Das Recht auf Nahrung ist ein allgemeines Menschenrecht und findet unter Art. 25 Eingang in die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Konkretisiert wird es durch den Art. 11 im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) von 1966. Hier wird das Recht auf Nahrung als Verantwortung der Staaten, aber auch der internationalen Gemeinschaft begriffen. Über die letzten Jahrzehnte hinweg kam es immer wieder zu Verletzungen dieses Rechts in Ländern Lateinamerikas, Südostasiens und Afrikas. Seit einigen Jahren wird durch die Öffnung von Märkten, durch Privatisierung und Kommerzialisierung vormals geschützter Sektoren ein Modell in vielen Entwicklungsländern vorangetrieben, das auf marktwirtschaftlichen Prinzipien beruht und zur Lösung von Problematiken wie Ernährungssicherheit beitragen soll. Einer der Kernpunkte dieser Reformen ist die Öffnung von ehemals eher abgeschotteten Sektoren wie der Landwirtschaft für Ausländische Direktinvestitionen (ADI). Bei ADI in Land in Entwicklungsländer geht es vor allem um die Landnahme zur Kultivierung von Nahrungsmitteln, Futter oder um die Produktion von Treibstoff wie Biodiesel für den nationalen wie internationalen Markt. Dies kann bedeuten, dass Flächen, die ursprünglich der traditionellen Subsistenzlandwirtschaft von Kleinbauern oder Viehzüchtern zur Verfügung standen, zumeist durch den Staat an ausländische Staatsunternehmen oder privatwirtschaftliche transnationale Unternehmen (TNUs) zugeschlagen werden und somit nicht mehr der unmittelbaren Ernährungssicherung zur Verfügung stehen. Diese Einordnung ist eng verbunden mit dem Begriff land grabbing bzw. water grabbing, der in der momentan geführten Debatte vorrangig verwendet wird. KW - menschenrecht, nahrung, direktinvestitionen, landfläche LA - German ER -