Die Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen Freihandel und Wohlstand. Inwieweit bringt Freihandel Vor- oder Nachteile für verschiedene Länder mit sich? Welche Forderungen stellen Industrieländer den Entwicklungsländern? Während Industriestaaten Wohlfahrtszuwachs verzeichnen können, sind Entwicklungsländer innerhalb ihrer Entwicklungspolitik mit fehlendem Wohlfahrtsanstieg konfrontiert.
Da die Entwicklungsländer dieser Misere nicht alleine entfliehen können, intervenieren Industriestaaten, um ihnen helfend zur Seite zu stehen. Worin äußert sich deren Hilfe gegenüber den Entwicklungsländern? Sie nehmen eine Beratungsfunktion ein, indem sie in den beteiligten Ländern eine Handelsliberalisierung fordern, damit internationaler Freihandel möglich wird.
Mit diesen Forderungen widerstreben die Industriestaaten ihrer eigenen einstigen Entwicklungspolitik, da sie ihre Wirtschaftskraft über Protektionismus steigerten, ehe sie Freihandel anstrebten. Freihandel impliziert stets freien Wettbewerb, d.h. es erfolgen keine staatlichen Interventionen. Wenn der Markterschließungsgrad hoch ist, also der Außenhandel im Vergleich zur Produktion hoch ausfällt, können Staatsinterventionen implementiert sein. Ein Beispiel hierfür stellt u.a. China dar, wo protektionistische Maßnahmen eine Prämisse des heutigen Wachstums waren. Diesen Pfad nahmen schließlich alle aktuellen Industrieländer auf, um ihren wirtschaftlichen Wachstum zu erhöhen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung: Freihandel und Wohlstand
1.1 Problemerörterung und Zielsetzung
1.2 Forschungs- und Quellenlage
2 Begriffsdefinitionen
2.1 Freihandel
2.2 „Dritte Welt“
2.3 Wohlstand
3 Die Theorie des Freihandels im Überblick
3.1 Die Theorie des komparativen Kostenvorteils
3.2 Die EFTA als Exempel der Verwirklichung regionalen Freihandels
3.3 Die Geschichte des Welthandels im Kontext mit der Entstehung von Wohlstand
3.4 Eine Benachteiligung der Entwicklungsländer gegenüber Industriestaaten
4 Eine vergleichende Betrachtung der Vor- und Nachteile von Freihandel
5 Kritik & Ergebnisse
6 Quellen- und Literaturverzeichnis
7 Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung: Freihandel und Wohlstand
1.1 Problemerörterung und Zielsetzung
„In der Realität sind die Gewinne und Verluste aus grenzüberschreitenden Handel mit Gütern und Dienstleistungen […] sehr unterschiedlich auf alle gesellschaftlichen Gruppen verteilt.“ 1
Der Rechtswissenschaftler und Autor Fisahn widmete sich mit dieser Aussage in seiner Veröffentlichung der Untersuchung von Freihandel. Diese These lässt sich auf die verschie-denen Entwicklungsländer übertragen. Auf Basis dessen stellt sich die Frage, inwieweit Freihandel Vor- oder Nachteile für verschiedene Länder mit sich bringt. Während Industrie-staaten Wohlfahrtszuwachs verzeichnen können, sind Entwicklungsländer innerhalb ihrer Entwicklungspolitik mit fehlendem Wohlfahrtsanstieg konfrontiert. Da die Entwicklungs-länder dieser Misere nicht alleine entfliehen können, intervenieren Industriestaaten, um ihnen helfend zur Seite zu stehen. Worin äußert sich deren Hilfe gegenüber den Entwicklungs-ländern? Sie nehmen eine Beratungsfunktion ein, indem sie in den beteiligten Ländern eine Handelsliberalisierung fordern, damit internationaler Freihandel möglich wird. Mit diesen Forderungen widerstreben die Industriestaaten ihrer eigenen einstigen Entwicklungspolitik, da sie ihre Wirtschaftskraft über Protektionismus steigerten, ehe sie Freihandel anstrebten.2 Da die Industriestaaten „am meisten von einem Boom im Welthandel profitieren“ 3, werden deren Forderungen nach einem Abbau von Protektionismus laut. Dabei lässt sich feststellen, „dass alle großen Wirtschaftsnationen mit Protektionismus begonnen haben.“ 4 Freihandel impliziert stets freien Wettbewerb, d.h. es erfolgen keine staatlichen Interventionen. Wenn der Markterschließungsgrad hoch ist, also der Außenhandel im Vergleich zur Produktion hoch ausfällt, können Staatsinterventionen implementiert sein. Ein Beispiel hierfür stellt u.a. China dar, wo protektionistische Maßnahmen eine Prämisse des heutigen Wachstums waren. Diesen Pfad nahmen schließlich alle aktuellen Industrieländer auf, um ihren wirtschaftlichen Wachstum zu erhöhen.5 Warum die Industriestaaten den Entwicklungsländern die genannten Forderungen stellen, ist in der folgenden Hausarbeit zu untersuchen.6
Um einen diversifizierten Einblick über die Inhalte des Freihandels zu erhalten, befasst sich die vorliegende Hausarbeit mit dem Theorem des komparativen Kostenvorteils und setzt sich exemplarisch mit der Umsetzung des Freihandels auseinander. In diesem Kontext stellt sich die Frage, warum so viele Staaten Regeln der komparativen Kosten brechen, indem sie eigene Marktsektoren innerhalb des internationalen Handels durch Protektionismus schützen. Darüber hinaus wird geklärt, ob es einen Zusammenhang zwischen Freihandel und Wohlstand gibt, welcher auf Basis empirischer Befunde veri- oder falsifiziert wird. Umgekehrt stellt sich die Frage, wie sich die Industriestaaten beim Handel mit anderen Staaten verhalten, bei denen Wohlstand bereits vorliegt.
Die vorliegende Hausarbeit verfolgt das primäre Ziel, einen möglichen Zusammenhang zwischen Freihandel und Wohlstand zu analysieren. Des Weiteren wird beleuchtet, ob Freihandel als Lösungsansatz für die Probleme der Entwicklungsländer fungiert, die mit fehlendem oder zu wenig Wohlstandsanstieg zu kämpfen haben. Die Brisanz der vorliegenden Hausarbeit liefert der Aktualitätsbezug, da die Entwicklungsländer immer noch mit fehlendem Wohlstand konfrontiert sind. Eine weitere Fokussierung liegt in der Untersuchung nach einer Problematik der Benachteiligung von Entwicklungsländern gegenüber Industriestaaten. Dies begründet eine hohe Relevanz einer differenzierten Auseinandersetzung mit dem Thema.
Den Abschluss der vorliegenden Hausarbeit bilden eine vergleichende Betrachtung der Vor- und Nachteile von Freihandel sowie eine kritische Ergebnisbetrachtung.
1.2 Forschungs- und Quellenlage
„Zum Zusammenhang von Freihandel und Wohlstand“ stellt ein komplexes, von diversen Positionen beleuchtetes Thema dar, was aufgrund seiner ausdifferenzierten Haltungen ein breit gefächertes Spektrum möglicher Literatur mit sich bringt. Besonders hilfreich war in diesem Zusammenhang die Untersuchung der Werke von dem Autor Chang, der sich der Thematik v.a. im Hinblick auf die Rolle der Entwicklungsländer tiefgreifend widmet.7 Auch andere Autoren wie z.B. List eröffneten dank ihres diversifizierten Blicks auf die Thematik ein breites inhaltliches Spektrum, Indem er sich in seiner Literatur als Kritiker von Smith herauskristallisiert, der sich somit gegen die Züge des Liberalismus und der Ausübung von Freihandel positioniert.8 Darüber hinaus galt es, die Ideologie des Freihandels prägnant aufzuzeigen, wofür Autoren herangezogen wurden, die sich mit globalem Freihandel befassten. Besonders auffallend waren die Beiträge des deutschen Politikwissenschaftlers Altvater, der sich als unermüdlicher Kapitalismuskritiker herauskristallisiert hat.9
Stets gilt eine Vertiefung jedweder Literatur im jeweiligen zeitlichen Kontext zu beachten, d.h. die vorliegenden Publikationen im Zusammenhang ihrer zeitlichen Erscheinung zu sehen. Eine Mischung aus älteren und neueren Quellen bringt den Vorteil mit sich, dass Gegeben-heiten vor und nach prägenden Ereignissen des globalen Welthandels ausdifferenziert in die Beleuchtung des Gesamtkomplexes implementiert werden.
2. Begriffsdefinitionen
Um einen ausdifferenzierten Einblick in einen möglichen Zusammenhang von Freihandel und Wohlstand zu erhalten, stellen Begriffsdefinitionen des Gegenstandsbereiches eine unabdingbare Prämisse dar.
2.1 Freihandel
Freihandel wird als „internationaler Güterhandel (Außenhandel), der frei von jeglicher handelspolitischer Beeinflussung ist“ 10, definiert. Im Gegensatz zum Protektionismus stellt Freihandel einen „Grundsatz des Liberalismus [dar], nach dem der Wohlstand aller Länder am größten ist, wenn staatliche Beschränkungen des internationalen Handels beseitigt sind.“11 Sowohl die WTO als auch sein Vorgänger – das GATT12 – präferieren den Freihandel,13 weshalb neben tarifären Maßnahmen14 auch von Kontingenten15 abgesehen werden, da diese Maßnahmen den Freihandel hemmen würden. Der Waren- und Dienstleistungsaustausch soll bei der Realisierung des Freihandels frei von Zollschranken und weiteren protektionistischen Gegebenheiten befallen sein.16 Gemäß der Idee des Liberalismus stört externe Intervention den Wirtschaftsablauf.17 Die Realität ist dennoch zu Teilen von „tarifäre [n] und nicht tarifäre [n] Maßnahmen“ 18 betroffen, die den Freihandel beeinträchtigen. Ziel des Betreibens von Freihandel ist die dauerhafte Wohlstandssteigerung innerhalb der nationalen Volkswirtschaft.19 Freihandel impliziert die Konnotation freien Wettbewerbs und eines reibungslosen Handelsverkehrs. Verschiedene Volkswirtschaften betreiben Arbeitsteilung und optimieren ihren Produktionsprozess. Durch Freihandels-abkommen werden sogenannte Freihandelszonen herausgebildet, die „eine Form der wirtschaftlichen Integration von Volkswirtschaften wie [z.B.] der europäischen Freihandelszone [EFTA]“20 darstellen.
Auf die Verwirklichung regionalen Freihandels wird im Verlaufe der vorliegenden Hausarbeit am Beispiel der EFTA tiefgreifend Bezug genommen (vgl. Kapitel 3.2).
Einleitend stellt sich die Frage, wie Freihandelsabkommen funktionieren. Ein Handels-abkommen impliziert einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen mehreren Vertragspartnern, die gemeinsame Zielvorstellungen teilen oder bestimmte Maßnahmen durchsetzen möchten. Durch die Ratifizierung des Vertrags wird dieser gültig. Eines der geläufigsten Freihandelsabkommen stellt das GATT dar, welches 1995 durch die WTO abgelöst wurde. Die beteiligten Vertragspartner möchten durch verschiedene Regelungen wie z.B. den Zollabbau, Dienstleistungs-, und Kapitalverkehrsfreiheit einen uneingeschränkten Waren-handel ermöglichen.21
Aus der Realisierung von Freihandel resultieren verschiedene Folgen: Die Warenverkehrs-freiheit gilt als elementare Säule des Freihandels. Die Implikation der „>>Grundfreiheiten<< […] Warenverkehrsfreiheit, […] Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit und die Arbeitnehmerfreizügigkeit“ 22 sind unverzichtbare Elemente des Freihandels, wobei Letztere faktisch eingeschränkt ist. Die Reduktion tarifärer Handelshemmnisse wie z.B. Zölle werden unter den Industriestaaten begrüßt, da die privaten Haushalte Interesse an ausländischen Waren zeigen, die möglichst zum selben Preis wie im Ausland angeboten werden sollen, was nur ohne erhobenen Zoll möglich ist. Auch der Umgang mit nichttarifären Handelsbeschränkungen – beispielsweise Kontingente – spielt eine essenzielle Rolle im Freihandelsgeschehen. Durch Beschränkungen der eingeführten Waren, setzt der Importstaat ein bestimmtes Limit des Warenimports. Nichttarifäre Handelshemmnisse implizieren sämtliche Maßnahmen, die den Warenaustausch zwischen Staaten behindern. Um die Warenverkehrsfreiheit zu gewährleisten, hat das GATT ein Diskriminierungsverbot implementiert, das u.a. eine Meistbegünstigungsklausel beinhaltet, „wonach ein Staat alle Vorteile, die er vertraglich einem anderen Staat eingeräumt hat, allen Vertragspartnern einräumen muss.“ 23 Neben der Meistbegünstigungsklausel steht das Reziprozitätsprinzip, das „von den Handelspartnern [verlangt] , dass die eine Seite für ihre eigenen Zugeständnisse jeweils Zugeständnisse auf der anderen Seite erwarten darf.“24
Der freie Warenverkehr in der Freihandelszone zielt auf einen unverfälschten Wettbewerb ab, weshalb staatliche Subventionen verboten sind. Hierbei wird von einem sog. Beihilfeverbot gesprochen. Bei einer exemplarischen Betrachtung der EU-Verträge lässt sich feststellen, dass es auch hier Ausnahmen gibt. Beihilfen umfassen ein breites Spektrum, von indirekten Begünstigungen wie z.B. einem infrastrukturellen Ausbau bis hin zu direkten Zuschüssen.25
2.2 „Dritte Welt“
Bevor der Wohlstandsbegriff im Kontext von Staaten definiert werden kann, ist eine Abgrenzung von „Armut“ und „Reichtum“ vorzunehmen. Im Zusammenhang dieser Begriffe mit Staaten wird u.a. der Begriff der „Dritten Welt“ aufgegriffen. Dieser gilt in der entwicklungspolitikspezifischen Disputation als höchst umstritten. Daher wird der Begriff im Folgenden unter der Prämisse einer These behandelt, dass der „Dritte Welt“ Begriff existiere. Demnach gelte der „Dritte Welt“ Begriff als „Bezeichnung für wirtschaftlich unterentwickelte Staaten Afrikas, Asiens und Lateinamerikas, die früher meist Kolonien waren. Die Zuordnung wird aufgrund verschiedener Kennzahlen, z.B. Pro-Kopf-Einkommen, industrieller Entwicklungsstand, Bildungsstand und Lebenserwartung vorgenommen.“ 26 Ein „Dritte Welt“ Land stellt demnach jedes Entwicklungsland der Welt dar. Diese unterentwickelten Länder werden laut dem schweizerischen Ökonom Strahm nicht nur auf wirtschaftliche Armut reduziert. Unterentwicklung geht mit einer internen Kluft zwischen und innerhalb der Entwicklungsländer einher, so verändern sich beispielsweise soziale Gegebenheiten durch differenzielle Einkommensverteilungen. Auch in unterentwickelten Ländern finden Entwicklungsprozesse statt, die sich auf verschiedenen Ebenen äußern. An dieser Stelle stellt sich die Frage, auf welchen Ebenen sich Vorstellungen der Entwicklung vollziehen.
Die einen setzen Entwicklung gleich mit Wachstum des Bruttosozialprodukts, Modernisierung der Produktionsmittel und Einsatz von Kapital und Know-how. Die anderen verstehen darunter vor allem Beseitigung der absoluten Armut, Befriedigung der Grundbedürfnisse, Befreiung von Abhängigkeit und interne Umverteilung von Macht. 27
[...]
1 Fisahn, 2014, S. 31.
2 Vgl. Chang, 2002, S. 1ff.
3 Le Monde diplomatique, 2006, S. 90.
4 Le Monde diplomatique, 2006, S. 90.
5 Vgl. Le Monde diplomatique, 2006, S. 90ff.
6 Vgl. Chang, 2002, S. 1ff.
7 Vgl. Chang, 2002.
8 Vgl. List, 2008.
9 Vgl. Altvater, 1993, 1995.
10 Gabler Wirtschaftslexikon, Freihandel, 2016. Letzter Zugriff am 13.07.16.
11 Kirchner, 2010, S. 225. Hervorhebung vom Verfasser.
12 Vgl. Kirchner, 2010, S. 225.
13 Vgl. Müller, 2006, S. 19.
14 Tarifäre Maßnahmen stellen handelspolitische Handelshemmnisse dar wie z.B. den Vertragszollsatz.
15 Kontingente beschreiben mengenmäßige Beschränkungen.
16 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, 2016. Letzter Zugriff am 13.07.16. Aus: Schubert, 2016.
17 Vgl. Kirchner, 2010, S. 225.
18 Gabler Wirtschaftslexikon, Freihandel, 2016. Letzter Zugriff am 13.07.16. Hervorhebungen vom Verfasser.
19 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, 2016. Letzter Zugriff am 13.07.16.
20 Kirchner, 2010, S. 225. Hervorhebungen vom Verfasser.
21 Vgl. Fisahn, 2014, S. 11ff.
22 Fisahn, 2014, S. 19. Hervorhebung im Original.
23 Fisahn, 2014, S. 21.
24 Münch, 2011, S. 108. Hervorhebung vom Verfasser.
25 Vgl. Fisahn, 2014, S. 19ff.
26 Kirchner, 2010, S. 207.
27 Strahm, 1987, S.11