Bei der Darstellung bzw. der Bewertung eines Unternehmens sind nicht
mehr nur die materiellen Vermögensgegenstände von Bedeutung, sondern
auch die immateriellen Vermögensgegenstände tragen einen großen Teil
zum Unternehmenswert bei. Denn Betriebe werden nicht nur danach bewertet,
welche materiellen Vermögensgegenstände in der Bilanz erfasst
sind. Bedeutungsvoll sind auch immaterielle Faktoren, wie beispielsweise
Innovationsfähigkeit, Know-how der Mitarbeiter oder ein aufgebauter Kundenstamm.
Selbst geschaffene Vermögensgegenstände sind wichtige Bestandteile
einer Unternehmung. Wurden früher nur die materiellen Vermögensgegenstände
in der Bilanz beachtet, wurde diese Möglichkeit mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) auch für die immateriellen Vermögensgegenstände
geschaffen. Jedoch muss jedes Unternehmen für sich
abwägen, ob eine Aktivierung und die damit verbundene aufwendige Dokumentation
sinnvoll ist und in welcher Form aktiviert werden soll. Das Gesetz
bietet verschiedene Ermessensspielräume und die Betriebe müssen
bilanzpolitische Entscheidungen treffen.
In der vorliegenden Arbeit werden die Möglichkeiten der Aktivierung von
selbst geschaffenen materiellen wie auch immateriellen Vermögensgegenständen
im Anlagevermögen betrachtet. Durch das geschaffene Aktivierungswahlrecht
von immateriellen Vermögensgegenständen ergeben sich
mehr Wege für Unternehmen, sich in ihrem Jahresabschluss darzustellen.
Jedoch bringen die Chancen der Aktvierung auch Pflichten und einen damit
verbundenen Aufwand mit sich. Ziel dieser Arbeit ist es, den Leser mit dem
Thema der Bilanzierung von selbst geschaffenen Vermögensgegenständen
im Anlagevermögen vertraut zu machen und die Chancen als auch Risiken
der bilanzpolitischen Entscheidung für oder gegen eine Bilanzierung zu
betrachten. Die Arbeit basiert auf den Richtlinien für national tätige Unternehmen.
Die Vorgaben aus IFRS bleiben unberücksichtigt.
Der handelsrechtliche Begriff „Vermögensgegenstand“ und der steuerrechtliche
Begriff „Wirtschaftsgut“ sind als identisch zu betrachten.
Wenn nichts anderes angegeben, beziehen sich die Gesetzesangaben des
Handelsgesetzes immer auf die neue Fassung nach BilMoG.
Inhaltsverzeichnis
I Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Bilanzierung von selbst geschaffenen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
2.1 Definition selbst geschaffener Vermögensgegenstände im Anlagevermögen
2.2 Aktivierungsmöglichkeiten
2.3 Bewertung selbst geschaffener Vermögensgegenstände
2.3.1 Umfang aktivierungsfähiger Herstellungskosten
2.3.2 Besonderheiten bei der Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen
2.3.3 Zeitpunkt der Aktivierung
2.3.4 Folgebewertung
3 Latente Steuern (betrifft nur immateriell)
4 Ausschüttungssperre (betrifft nur immateriell)
5 Ausweisvorschriften
5.1 Bilanz
5.2 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
5.3 Anhang
5.4 Lagebericht
6 Auswirkungen und Fazit
II Literaturverzeichnis