Die vorliegende Seminararbeit geht der Frage nach, ab wann die Herrschaft der Normannen über
England als etabliert betrachtet werden kann. Da immer wieder Bezug zur Legitimität von
Herrschaft und Bezug zur Frage nach der Staatlichkeit genommen wird, werden am Anfang
zunächst die Begriffe Herrschaft und Staat definiert. Dabei wird gleichzeitig die Geschichte
Englands unter Alfred dem Großen als Bezugspunkt betrachtet. Außerdem dient dieses Kapitel als
Vorgeschichte. Im dritten Kapitel steht der Thronfolgestreit im Mittelpunkt. Hier wird analysiert,
wie es überhaupt zur normannischen Eroberung kommen konnte, welche Gründe und welchen
Anlass es dafür gab. Hier wird auch kurz auf die Schlachten von Stamford Bridge und Hastings
eingegangen. Das vierte Kapitel ist der Schwerpunkt der Arbeit. Es werden tiefgreifend die
Veränderungen analysiert, die unter Wilhelm dem Eroberer vorgenommen wurden, um die
normannische Herrschaft über England zu etablieren. Hier werden die Krönung und die
militärpolitische Absicherung, die lehnsrechtliche, finanzielle, institutionelle und klerikale
Absicherung thematisiert. Im fünften Kapitel schließlich wird die Herrschaftsetablierung unter den
Söhnen Wilhelms betrachtet. Auch dieser Teil ist von enormer Bedeutung für die Seminararbeit.
Anschließend wird eine Zusammenfassung die eingangs gestellte Fragestellung beantworten. Damit
soll abschließend die Kausalität aller Ereignisse zusammenhängend erläutert werden. Die Menge an Sekundärliteratur für die englische Geschichte im Mittelalter, speziell die
normannische Phase, ist sehr reichhaltig. Als Grundlage für die vorliegende Arbeit diente vor allem
Karl-Friedrich Kriegers Geschichte Englands von den Anfängen bis zum 15. Jahrhundert., in der
ersten Auflage 1990 erschienen. Da dieses ausführliche Werk mehrmals aktualisiert wurde, für diese
Arbeit wurde die vierte aktualisierte Version von 2009 verwendet, dient es als hervorragende
Grundlage für die Fragestellung. [...]
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung, Methodik und Forschungsstand.
2 Herrschaft oder Staat?
3 Die Normannische Eroberung Englands
3.1 Der Thronfolgestreit.
3.2 Die Schlacht von Stamford Bridge
3.3 Die Schlacht bei Hastings
4 Die Etablierung der Herrschaft unter Wilhelm I.
4.1 Kronung und militarpolitische Absicherung
4.2 Lehnsrechtliche Absicherung
4.3 Finanzielle und institutionelle Absicherung
4.4 Klerikale Absicherung
5 Herrschaftliche Konsolidierung durch Thronfolge
5.1 Wilhelm II. Rufus
5.2 Heinrich I. Beauclerc
6 Schlussanalyse
Literaturverzeichnis
1. Einleitung, Methodik und Forschungsstand
Die Normannen sind zweifelsohne eines der bedeutendsten Phanomene des Mittelalters. Die Schlacht von Hastings und die nachfolgende Eroberung Englands gehoren zu den wichtigsten Zasuren der europaischen, ganz besonders aber der englischen und auch franzosischen Geschichte. Nicht nur die Herrschaft der Normannen uber England als solche ist dafur verantwortlich, sondern auch die enormen kulturellen und politischen Veranderungen, die sie aus der Normandie nach England mitbringen. Fur England bricht nach 1066 eine neue Zeit an. Das Fand wird umstrukturiert, das kontinentale Lehnswesen, das es vorher in England so nicht gab, wird eingefuhrt, neue Institutionen entstehen, Burgen werden im ganzen Fand gebaut und plotzlich haben die Angelsachsen einen neuen Adel und einen neuen Konig, dessen Name sich von Guillaume le batard in le conquerant[1] anderte.
Die vorliegende Seminararbeit geht der Frage nach, ab wann die Herrschaft der Normannen uber England als etabliert betrachtet werden kann. Da immer wieder Bezug zur Fegitimitat von Herrschaft und Bezug zur Frage nach der Staatlichkeit genommen wird, werden am Anfang zunachst die Begriffe Herrschaft und Staat definiert. Dabei wird gleichzeitig die Geschichte Englands unter Alfred dem Groften als Bezugspunkt betrachtet. Aufterdem dient dieses Kapitel als Vorgeschichte. Im dritten Kapitel steht der Thronfolgestreit im Mittelpunkt. Hier wird analysiert, wie es uberhaupt zur normannischen Eroberung kommen konnte, welche Grunde und welchen Anlass es dafur gab. Hier wird auch kurz auf die Schlachten von Stamford Bridge und Hastings eingegangen. Das vierte Kapitel ist der Schwerpunkt der Arbeit. Es werden tiefgreifend die Veranderungen analysiert, die unter Wilhelm dem Eroberer vorgenommen wurden, um die normannische Herrschaft uber England zu etablieren. Hier werden die Kronung und die militarpolitische Absicherung, die lehnsrechtliche, finanzielle, institutionelle und klerikale Absicherung thematisiert. Im funften Kapitel schlieftlich wird die Herrschaftsetablierung unter den Sohnen Wilhelms betrachtet. Auch dieser Teil ist von enormer Bedeutung fur die Seminararbeit. Anschlieftend wird eine Zusammenfassung die eingangs gestellte Fragestellung beantworten. Damit soll abschlieftend die Kausalitat aller Ereignisse zusammenhangend erlautert werden.
Die Menge an Sekundarliteratur fur die englische Geschichte im Mittelalter, speziell die normannische Phase, ist sehr reichhaltig. Als Grundlage fur die vorliegende Arbeit diente vor allem Karl-Friedrich Kriegers Geschichte Englands von den Anfangen bis zum 15. Jahrhundert., in der ersten Auflage 1990 erschienen. Da dieses ausfuhrliche Werk mehrmals aktualisiert wurde, fur diese Arbeit wurde die vierte aktualisierte Version von 2009 verwendet, dient es als hervorragende Grundlage fur die Fragestellung. Daneben hat Alheydis Plassmanns Die Normannen. Erobern- Herrschen-Integrieren. von 2008 haufig Verwendung gefunden. Dies ist ein Werk auf aktuellstem Forschungsstand und sehr ausfuhrlich. Ebenfalls von einiger Bedeutung fur die Forschung ist Die englischen Konig im Mittelalter. Von Wilhelm dem Eroberer bis Richard III., erstmals herausgegeben von Hanna Vollrath und Natalie Fryde im Jahr 2004, dann durchgesehen in zweiter Auflage 2009. Verwendet wurde hier der Aufsatz von Judith Green Die normannischen Konige (1066-1154). Daneben diente auch Hubert Houbens Die Normannen. als Analysegrundlage, auch wenn dieses Werk eher trivial und oberflachlich wirkt. Das europaische Mittelalter II. Herrschaftsbildungen und Reiche 900-1500. von Jorg Schwarz, erschienen im Jahr 2006, liefert einige interessante Beurteilungen, Ideen und Definitionen und eignete sich daher gut fur diese Seminararbeit. Des Weiteren zu nennen ware an dieser Stelle noch Jochen Schmidt-Liebich mit Daten englischer Geschichte. Von den Anfangen bis zur Gegenwart. aus dem Jahr 1977 das, wenn auch veraltet, eine gute Grundlage bot. Auch das ausfuhrlich anmutende Werk von Kurt Kluxen, Geschichte Englands. Von den Anfangen bis zur Gegenwart. im Jahr 1991 in vierter Auflage erschienen, bot nutzliche Informationen. Zu guter letzt soll an dieser Stelle noch Rebecca Gables Von Ratlosen und Lowenherzen. Eine kurzweilige, aber nutzliche Geschichte des englischen Mittelalters. von 2008 Erwahnung finden. Dieses Werk, wenn auch sehr trivial und oberflachlich formuliert, bietet, aufgrund der ausgiebigen Recherchearbeiten der Mediavistin Gable, ein breites Spektrum an nutzlichen Informationen.
2 Herrschaft oder Staat?
Herrschaft bezeichnet ein soziales Beziehungsgeflecht aus Uber- und Unterordnungsverhaltnissen und ist letztlich nur durch Gehorsam und Glaube an Legitimitat moglich.[2] Sie bietet den Herrschenden die Moglichkeit mithilfe von Gesetzen oder Befehlen, Einfluss auf das Verhalten der Beherrschten zu nehmen.[3] Max Weber unterscheidet dabei drei Idealformen der Herrschaft, die in reiner Form nicht anzutreffen sind, wobei einer der Herrschaftstypen oft am starksten vertreten ist:
(1) Die Legale Herrschaft, die auf dem Glauben an ein rechtmaftig geschaffenes System beruht. Aus dieser Ordnung zieht der Herrschende sein Recht, Gehorsam einzufordern.[4]
(2) Die Traditionelle Herrschaft zieht ihre Legitimitat aus der Autoritat des Glaubens an die Heiligkeit von Tradition und Althergebrachtem und die damit verbundenen Autoritaten.[5]
(3) Die Charismatische Herrschaft stutzt sich auf eine Fuhrerpersonlichkeit mit besonderen Fahigkeiten und den Glauben an dessen Besonderheit.[6]
Der Staat wiederum ist als Gesamtheit der das menschliche Zusammenleben organisierenden Institutionen zu betrachten.[7] Er definiert sich aus einem territorial begrenzten Herrschaftsverband sowie dem Staatsgebiet, dem Staatsvolk und der Staatsgewalt.[8] Die Staatsgewalt wird dabei politisch-administrativ vom Staatsapparat ausgeubt. Dieser ist in eine Mehrzahl von Institutionen gegliedert, die Steuerungs-, Regulierungs- und Koordinationsaufgaben ubernehmen.[9]
Betrachtet man England vom zehnten bis zur Mitte des elften Jahrhunderts, so muss zunachst gesagt werden, dass nicht von einem Staat, sondern vielmehr von Herrschaft gesprochen werden muss. Als groftere Institution fungierte das englische Konigtum, welches sich aber erst gegen Ende des Fruhmittelalters herausbilden konnte. Aus den ursprunglich sieben grofteren Konigreichen[10] war im Laufe der Regierungszeit Alfreds des GroEen von Wessex[11], die mit der Ruckeroberung groEer Teile des Landes von den Danen verbunden ist, bis zu seinem Tod 899 das Konigreich England hervorgegangen.[12] Als die zweitgroEten Institutionen sollten sogenannte Shires, also Grafschaften dienen, die als erster Schritt in Richtung Landesverwaltung betrachtet werden konnen. Mehreren Shires stand ein Earldorman (spater Earl) und einem Shire jeweils ein Sheriff als Verwalter, zunachst als Stellvertreter des Earls, spater des Konigs, vor.[13] Neben ihren Verwaltungsaufgaben hatten auch beide gerichtliche Kompetenzen.[14] Daneben wurde 884 London zur Hauptstadt des Konigreichs.[15] Hervorzuheben sei an dieser Stelle auch das Fyrd, ein Aufgebot angelsachsischer Soldaten, welches in zwei Kontingente geteilt worden war, damit nicht alle Krieger von den Feldern und der Ernte wegbleiben mussten.[16] Neben den verwaltungs- und militarpolitischen MaEnahmen war Alfred der GroEe auch um ein angelsachsisches Gemeinschaftsbewusstsein bemuht: Er sammelte und bearbeitete alte Stammesrechte und ubersetze selbst lateinische Texte ins Angelsachsische.[17]
England war im spaten Fruhmittelalter und fruhen Hochmittelalter kein Staat, sondern eine personenabhangige Herrschaft, die sich auf die Eliten des Landes, also Adel und Klerus, stutzte und vom Konig abhing. Die Landesverwaltung wurde in erster Linie von Konig und Earls ausgeubt. GroEe, uberregionale Institutionen, die administrativ hatten wirken gonnen, steckten noch in den Anfangen, als einzige Institution ware der Hof als Mittelpunkt zu nennen. Auch Begriffe wie Staatsvolk und Staatsgewalt waren noch nicht gepragt worden. Die Gewalt, im Sinne von Macht, ging vom Konig aus und war gleichzeitig abhangig von der Schlagkraft des Heeres. Somit organisierte also allein der Konig mithilfe von Gesetzen und Befehlen das Leben der Menschen in einem klassischen Uber- und Unterordnungsverhaltnis.
AuEerdem lasst sich bei Alfred dem GroEen eine Mischform der Herrschaftstypen erkennen. Legal, nach Max Weber, war seine Herrschaft in Wessex, hier stand er in der Thronfolge. In England im Gesamten war die Herrschaft legal , weil er es erobert und den Feind vertrieben hatte und damit auch einem angelsachsischen Gemeinschaftsbewusstsein Aufwind gab. Als traditionell kann die Herrschaft Alfreds betrachtet werden, da sie, wiederum in Wessex, altem Recht folgte. Charismatisch ist Alfred, da er als Anfuhrer gegen einen Feind eine besondere Funktion einnahm.
3 Die Normannische Eroberung Englands
3.1 Der Thronfolgestreit
Am 5. Januar 1066 starb der seit 1042 mehr oder weniger regierende Konig Edward[18], genannt der Bekenner, der aus dem westsachsischen Geschlecht Alfreds des Groften stammte.[19] Er war mit der Schwester des machtigsten Earls, Harold Godwinson[20] of Wessex verheiratet, hatte jedoch keinen Erben.[21] Deshalb gab es nun vier Thronpratendenten. Nach Geblutsrecht hatte Edgar ^theling, ein Urenkel Konig Ethelreds, den besten Anspruch, er lebte jedoch in Ungarn und war noch sehr jung.[22] Des Weiteren erhob Harald III. Hardrade von Norwegen Anspruch auf den englischen Thron, den er von der Herrschaft Knuts des Groften[23] ableitete.[24] Aufterdem hatte sein Vater, Magnus von Norwegen, ein Erbversprechen von Konig Harthaknut, Edwards Vorganger, erhalten.[25] Wilhelm von der Normandie erhob ebenfalls Anspruche auf die englische Konigswurde. Er fuhrte seinen Anspruch auf seine Verwandtschaft mit dem westsachsischen Konigshaus, eine fruhere Zusage Edwards des Bekenners und einen wahrscheinlich erzwungenen Treueeid Harold Godwinsons zuruck.[26]
Zum Konig ernannt wurde schlieElich Harold Godwinson. Angeblich soil Konig Edward noch auf dem Sterbebett Harold zu seinem Nachfolger ernannt haben, was fur den Witenagemot[27] zur Begrundung fur die Wahl Harolds reichen sollte.[28] Schon einen Tag nach dem Tod Edwards, also am 6. Januar 1066 wurde Harold Godwinson zum Konig von England gekront.[29] Die kurze Herrschaft Harolds zu beschreiben, ist ein Problem: Legal war seine Herrschaft durch die Kronung, nicht aber durch den Anspruch als solchen, der nicht vorhanden war, traditionell nur insofern er ein angelsachsischer Konig war. In erster Linie aber war es eine charismatische Herrschaft, da Harold viel Macht und Ansehen besaE.
3.2 Die Schlacht von Stamford Bridge
Die Usurpation des englisches Thrones durch Harold Godwinson lieEen sich Harald III. Hardrade von Norwegen und Herzog Wilhelm von der Normandie nicht gefallen. Als erster erhielt Harald III. die Chance, die Entscheidung des Witenagemot ruckgangig zu machen: Am 25. September 1066 kam es bei Stamford Bridge, nordostlich von York, zur Schlacht.[30] An dieser Schlacht beteiligte sich auch der Bruder Konig Harolds, Tostig Godwinson, auf Seiten der Norweger. Er war kurz zuvor von seinem koniglichen Bruder fallen gelassen worden und verlor seine Herrschaft uber Northumbria.[31] Konig Harold konnte die Schlacht fur sich entscheiden, sowohl sein Bruder wie auch Konig Harald III. verloren ihre Leben.[32]
[...]
[1] Wilhelm von der Normandie (1027/28-1086) war der uneheliche Sohn Herzog Roberts von der Normandie und wurde daher (eher inoffiziell) ,,der Bastard" genannt. Nach dem Tod seines Vaters musste er sich die Macht in der Normandie erkampfen. Nach der Eroberung Englands und der Kronung zum Konig 1066 anderte sich der Name in ,,der Eroberer". Vgl. Gable, Rebecca: Von Ratlosen und Fowenherzen. Bergisch Gladbach 2008. S. 26, 29., Vgl. Schmidt-Fiebich, Jochen: Daten der englischen Geschichte. Munchen 1977. S. 16.
[2] Vgl. Weift, Ulrich: Herrschaft. In: Nohlen, Dieter/Grotz, Florian: Kleines Lexikon der Politik. Bonn 2011. S. 252., Herrschaft. o.A. In: Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. Begriffe. Fakten. Zusammenhange. Bonn 2011. S. 140.
[3] Vgl. ebd.
[4] Vgl. ebd., Weift: Herrschaft. In: Nohlen/Grotz: Lexikon der Politik. S. 252.
[5] Vgl. ebd.
[6] Vgl. ebd.
[7] Vgl. Schultze, Rainer-Olaf: Staat. In: Nohlen/Grotz: Lexikon der Politik. S. 584.
[8] Vgl. ebd., Schubert/Klein: Politiklexikon. S. 283.
[9] Vgl. ebd.
[10] Auf dem englischen Festland gab vom siebten bis zum neunten Jahrhundert sieben Konigreiche: Kent, Essex, Sussex, Wessex, East-Anglia, Mercia und Northumbira. Dieses Gebilde wird allgemeinhin als Heptarchie bezeichnet. Anfangs waren es wohl zwolf Teilreiche. Vgl. Gable, Rebecca: Von Ratlosen und Lowenherzen. S. 12., Krieger, Karl-Friedrich: Geschichte Englands. Von den Anfangen bis zum 15. Jahrhundert. 4. Aktualisierte Auflage. Munchen 2009. S. 42.
[11] Alfred der GroEe (849-899) war seit 871 Konig von Wessex und eroberte als solcher groEe Teile des danischen Gebietes in England zuruck. Er erklarte London zur Hauptstadt, unterteilte das Land in Grafschaften und schuf ein Heer aus privilegierten Berufskiegern. Er kann als erster angelsachsischer Konig betrachtet werden. Vgl. Schmidt- Liebich: Daten. S. 16.
[12] Vgl. Gable: Von Ratlosen und Lowenherzen. S. 18.
[13] Vgl. Schmidt-Liebich: Daten. S. 16.
[14] Vgl. Maurer, Michael: Kleine Geschichte Englands. Aktualisierte und erweiterte Ausgabe. Stuttgart 2007. S 32.
[15] Vgl. Schmidt-Liebich: Daten. S. 16.
[16] Vgl. Krieger: Geschichte Englands: S. 64.
[17] Vgl.ebd. S. 66.
[18] Edward der Bekenner (1002-1066) war ein Sohn Konig Ethelreds des Ratlosen und Emmas, der Tochter Richards I. von der Normandie. Er wurde 1042 Konig, hatte aber zuvor in der Normandie gelebt. Statt sich der Regierung zu widmen, beschaftigte er sich lieber mit dem Kirchenbau und der Religion. Er war die meiste Zeit abhangig von Godwine of Wessex und spater dessen Sohn, Harold Godwinson, die das meiste Land in England besaften. Er starb 1066 kinderlos. Vgl. Schmidt-Liebich: Daten. S. 19f.
[19] Vgl. Schwarz, Jorg: Das europaische Mittelalter II. Herrschaftsbildungen und Reiche 900-1500. Stuttgart 2006. S. 104., Krieger: Geschichte Englands: S. 80.
[20] Harold Godwinson (1020-1066) war Earl of Wessex und kurze Zeit Konig von England. Er dominierte unter Edward dem Bekenner die angelsachsische Politik. Seine Familie herrschte uber grofte Teile Englands. Er wurde nach dem Tod Edwards vom Witenagemot zum Konig erklart, starb aber in der Schlacht von Hastings gegen Wihelm von der Normandie. Vgl. Schmidt-Liebich: Daten. S. 19f.
[21] Vgl. Kluxen, Kurt: Geschichten Englands. Von den Anfangen bis zur Gegenwart. 4. Auflage. Stuttgart 1991. S. 21.
[22] Vgl. Schwarz: Mittelalter II. S. 104.
[23] Knut der Grofte (995-1035) erlangt 1016 nach dem Sieg uber die Englander die Herrschaft uber England. Er war aufterdem Konig von Danemark, Overlord von Schottland und Irland und sicherte sich 1028 die Herrschaft uber Norwegen. Er sorgte fur Frieden und die stellte die angelsachsische Rechtspflege sicher. Aufterdem forderte er die angelsachsische Sprache und baute das Kloster- und Bildungswesen sowie Heer und Flotte aus. Vgl. Schmidt- Liebich: Daten. S. 18.
[24] Vgl. Schwarz: Mittelalter II. S. 104.
[25] Vgl. Plassmann, Alheydis: Die Normannen. Erobern-Herrschen-Integrieren. Stuttgart 2008. S.163., Houben, Hubert: Die Normannen. Munchen 2012. S. 31.
[26] Vgl. Houben: Normannen. S. 31., Schmidt-Liebich: Daten. S. 20.
[27] Witenagemot: Versammlung weiser Manner. Setzt sich zusammen aus Witan (weiser Mann) und Gemot (Versammlung). Das Witenagemot bildete eine Art Rat der GroEen in der Angelsachsenzeit und kann als Vorlaufer des Parlaments betrachtet werden. Vgl. Schwarz: Mittelalter II. S. 105.
[28] Vgl. ebd. S. 104.
[29] Vgl. Gable: Von Ratlosen und Lowenherzen. S. 27.
[30] Vgl. Schwarz: Mittelalter II. S. 104.
[31] Vgl. Krieger: Geschichte Englands. S. 84.
[32] Vgl. Plassmann: Die Normannen. S. 165.